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Seller_qJa18T00YLyyQ

Rechnung als Privatperson

Hallo gestresste Forumsleser !

Mann - ist das hier 1 Wirrwar mit der Rechnung.
Trotz vieler Hinweise dazu --> habe keinen richtigen gefunden !! Subjektive Meinung !

Als Privatverkaeufer ( also kein gewerblicher Verkaufer ) habe ich 1 Aufforderung
erhalten, bitte 1 Rechnung zu schicken.

Amazon aber sagt dazu :
Verkaufen Sie Ihre Artikel als reine Privatperson, können Sie dem Käufer keine Rechnung auszustellen, da Sie keine eigene Umsatzsteuer-ID haben. Sie können eine Bestellung mit einem Verkauf auf einem Flohmarkt in Ihrer Nachbarschaft vergleichen.

Also keine Rechnungsaustellung moeglich !!!

  1. Punkt

Kann wohl (zukuenftig) auf diesen Umstand hinweisen, so dass sich dies nicht wiederholt.
amazon schriebt dazu -->
Es ist außerdem von Vorteil, wenn Sie unter „Einstellungen“ -> „Ihre Informationen und Richtlinien“ Ihre Kunden im Vorfeld darauf hinweisen.

  1. Punkt

Eventuell (kann man das hier bestaetigen ?) reicht der Ausdruck Packzettel, den jeder Kaufer unter Bestellungen ausdrucken kann, fuer das Finanzamt aus .

amazon schreibt dazu :

  1. Bitte öffnen Sie das Seller Central und gehen Sie unter „Bestellungen“ auf den Punkt „Bestellungen verwalten“.
  2. Klicken Sie bitte auf den Button „Packzettel drucken“.
  3. Ihnen wird der Packzettel als PDF-Dokument angezeigt. Diesen können Sie ausdrucken und der Sendung beilegen oder Ihrem Kunden über das Käufer-Verkäufer-Postfach zusenden.

amazon schraenkt alles aber gleich wieder ein ;

Bitte weisen Sie Ihren Kunden jedoch explizit darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Bestellübersicht handelt und nicht um eine Rechnung im eigentlichen Sinn.


Der 3. Punkt > Man stellt eine Quitttung aus ueber den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer.

Ganz schoen gewagt. Der Kunde zahlt fuer das Buch 3,99, Versand 3,00 , Bestaetige also den
Erhalt von 6,99 Euro als Gesamtsumme, obwohl mir von amazon insgesamt ca. 3,29 ausgezahlt wird. Und das ist dann erlaubt, wie auf dem Flohmarkt __!!! Mir unverstaendlich.

Nochmal zur Erinnerung> Ist hier nur fuer Privatverkaufer ohne gewerblichen Hintergrund !!!

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Seller_qJa18T00YLyyQ

Rechnung als Privatperson

Hallo gestresste Forumsleser !

Mann - ist das hier 1 Wirrwar mit der Rechnung.
Trotz vieler Hinweise dazu --> habe keinen richtigen gefunden !! Subjektive Meinung !

Als Privatverkaeufer ( also kein gewerblicher Verkaufer ) habe ich 1 Aufforderung
erhalten, bitte 1 Rechnung zu schicken.

Amazon aber sagt dazu :
Verkaufen Sie Ihre Artikel als reine Privatperson, können Sie dem Käufer keine Rechnung auszustellen, da Sie keine eigene Umsatzsteuer-ID haben. Sie können eine Bestellung mit einem Verkauf auf einem Flohmarkt in Ihrer Nachbarschaft vergleichen.

Also keine Rechnungsaustellung moeglich !!!

  1. Punkt

Kann wohl (zukuenftig) auf diesen Umstand hinweisen, so dass sich dies nicht wiederholt.
amazon schriebt dazu -->
Es ist außerdem von Vorteil, wenn Sie unter „Einstellungen“ -> „Ihre Informationen und Richtlinien“ Ihre Kunden im Vorfeld darauf hinweisen.

  1. Punkt

Eventuell (kann man das hier bestaetigen ?) reicht der Ausdruck Packzettel, den jeder Kaufer unter Bestellungen ausdrucken kann, fuer das Finanzamt aus .

amazon schreibt dazu :

  1. Bitte öffnen Sie das Seller Central und gehen Sie unter „Bestellungen“ auf den Punkt „Bestellungen verwalten“.
  2. Klicken Sie bitte auf den Button „Packzettel drucken“.
  3. Ihnen wird der Packzettel als PDF-Dokument angezeigt. Diesen können Sie ausdrucken und der Sendung beilegen oder Ihrem Kunden über das Käufer-Verkäufer-Postfach zusenden.

amazon schraenkt alles aber gleich wieder ein ;

Bitte weisen Sie Ihren Kunden jedoch explizit darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Bestellübersicht handelt und nicht um eine Rechnung im eigentlichen Sinn.


Der 3. Punkt > Man stellt eine Quitttung aus ueber den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer.

Ganz schoen gewagt. Der Kunde zahlt fuer das Buch 3,99, Versand 3,00 , Bestaetige also den
Erhalt von 6,99 Euro als Gesamtsumme, obwohl mir von amazon insgesamt ca. 3,29 ausgezahlt wird. Und das ist dann erlaubt, wie auf dem Flohmarkt __!!! Mir unverstaendlich.

Nochmal zur Erinnerung> Ist hier nur fuer Privatverkaufer ohne gewerblichen Hintergrund !!!

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Seller_oi0rqS7NhwifH
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Dann sollte man sich vielleicht nicht im Internet bewegen, wenn man schon die trivialsten Dinge nicht versteht…

20
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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Moin buchpacker,

da Du dir mit Deiner Frage viel Mühe gegeben hast, will ich zumindest kurz antworten, obwohl genau diese Frage gefühlt jede Woche auftaucht und sicherlich schon 100x ausführlich durchgekaut wurde.

Als privater Anbieter kannst Du keine Rechnung ausstellen, aber Du stellst auf Anfrage eine Kaufquittung aus. In dieser bestätigst Du die Zahlung des Gesamtbetrages.

Ich füge mal ein Muster an, wie ich eine solche Anfrage erledige … vielleicht hilft es Dir.

Gruß
Grummel

60
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Seller_WrR0xBY5MgVuU
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Natürlich kannst du als privat eine Rechnung ausstellen. Keine Mehrwertsteuer ausweisen, fertig.

Lieber schreibst du hier einen ellenlangen Text…

00
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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Ich nehme meinen Nickname wenigstens ernst!

40
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Seller_C22883mjFrU7U
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Der Packzettel reicht natürlich nicht denn aus ihm gehen ja keine Beträge hervor.

Die nimmst eine handelsübliche Quittung (z.B. https://www.amazon.de/dp/B000KJOVBK/ ) füllst sie aus (Natürlich ohne ausgewiesene MwSt.) scannst sie ein und schickst Sie dem Käufer. Damit hast Du Deine Pflicht erfüllt. Eigentlich ganz einfach …

Gibt hier auch schon einige Threads zu in denen das wirklich lang und breit ausführlich diskutiert wurde.

20
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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Wie alle anderen schon geschrieben haben, bist du dazu verpflichtet.
Der Käufer ist eventuell gewerblich und benötigt die Verkäuferdaten und nicht nur den Preis.
Einfaches googlen hätte da geholfen.

Aber kann dir einen Tipp geben wie es am einfachsten wäre:

Schreibe deine Verkäuferdaten in eine Datei als Kopf und füge jeweils bei Rechnungswünschen die Bestellübersicht ein.
Musst du bissel probieren, da z. B. bei “copy/paste” sämtliche Tabellen mitkopiert werden.
Besser: z. B. per Screenshot in eine Bilddatei und dann als pdf ausdrucken, und ab per email an den Käufer.
die saubere aber umständlichere Variante wäre eine Tabelle und dann alles einfügen. Druck auch hier am besten als pdf.

00
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Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Wieso sollte den Kunden interessieren, was du hier an Amazongebühren abdrückst?
Er hat 6,99€ für das Buch bezahlt, und für diese Summe will er auch einen Nachweis.
Wenn dabei die MWSt. nicht ausgewiesen ist, dann ist das Pech für den Kunden.
Entweder er akzeptiert das dann (meistens), oder er gibt das Buch halt zurück.

30
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Seller_iLb7AYUudmRYy
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

“Gemäß der Rechnungsrichtlinie des Bundesfinanzministeriums ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung, und zwar unabhängig davon wie das Dokument im Geschäftsverkehr selbst bezeichnet wird. Insoweit sind die von den meisten Online-Plattformen zur Verfügung gestellten Dokumente/Ausdrucke für Privatpersonen und für Unternehmer als Nachweis des Erwerbs von einer Privatperson auch als Rechnung grundsätzlich ausreichend.”

10
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Seller_Ema8kcD5WiNyu
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Zu Punkt 3: Wieso sollte das gewagt sein? Der Kunde will einen Beleg über die Summe, die er für Ware + Versand bezahlt hat. Und da hat er ein Anrecht drauf.

Für deine Gebühren seitens Amazon bekommst du doch Ende des Monats eine Rechnung (von Amazon), die du dann in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gegenüber stellen kannst. Simpelste Buchhaltung.

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Seller_qJa18T00YLyyQ

Rechnung als Privatperson

Hallo gestresste Forumsleser !

Mann - ist das hier 1 Wirrwar mit der Rechnung.
Trotz vieler Hinweise dazu --> habe keinen richtigen gefunden !! Subjektive Meinung !

Als Privatverkaeufer ( also kein gewerblicher Verkaufer ) habe ich 1 Aufforderung
erhalten, bitte 1 Rechnung zu schicken.

Amazon aber sagt dazu :
Verkaufen Sie Ihre Artikel als reine Privatperson, können Sie dem Käufer keine Rechnung auszustellen, da Sie keine eigene Umsatzsteuer-ID haben. Sie können eine Bestellung mit einem Verkauf auf einem Flohmarkt in Ihrer Nachbarschaft vergleichen.

Also keine Rechnungsaustellung moeglich !!!

  1. Punkt

Kann wohl (zukuenftig) auf diesen Umstand hinweisen, so dass sich dies nicht wiederholt.
amazon schriebt dazu -->
Es ist außerdem von Vorteil, wenn Sie unter „Einstellungen“ -> „Ihre Informationen und Richtlinien“ Ihre Kunden im Vorfeld darauf hinweisen.

  1. Punkt

Eventuell (kann man das hier bestaetigen ?) reicht der Ausdruck Packzettel, den jeder Kaufer unter Bestellungen ausdrucken kann, fuer das Finanzamt aus .

amazon schreibt dazu :

  1. Bitte öffnen Sie das Seller Central und gehen Sie unter „Bestellungen“ auf den Punkt „Bestellungen verwalten“.
  2. Klicken Sie bitte auf den Button „Packzettel drucken“.
  3. Ihnen wird der Packzettel als PDF-Dokument angezeigt. Diesen können Sie ausdrucken und der Sendung beilegen oder Ihrem Kunden über das Käufer-Verkäufer-Postfach zusenden.

amazon schraenkt alles aber gleich wieder ein ;

Bitte weisen Sie Ihren Kunden jedoch explizit darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Bestellübersicht handelt und nicht um eine Rechnung im eigentlichen Sinn.


Der 3. Punkt > Man stellt eine Quitttung aus ueber den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer.

Ganz schoen gewagt. Der Kunde zahlt fuer das Buch 3,99, Versand 3,00 , Bestaetige also den
Erhalt von 6,99 Euro als Gesamtsumme, obwohl mir von amazon insgesamt ca. 3,29 ausgezahlt wird. Und das ist dann erlaubt, wie auf dem Flohmarkt __!!! Mir unverstaendlich.

Nochmal zur Erinnerung> Ist hier nur fuer Privatverkaufer ohne gewerblichen Hintergrund !!!

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Seller_qJa18T00YLyyQ

Rechnung als Privatperson

Hallo gestresste Forumsleser !

Mann - ist das hier 1 Wirrwar mit der Rechnung.
Trotz vieler Hinweise dazu --> habe keinen richtigen gefunden !! Subjektive Meinung !

Als Privatverkaeufer ( also kein gewerblicher Verkaufer ) habe ich 1 Aufforderung
erhalten, bitte 1 Rechnung zu schicken.

Amazon aber sagt dazu :
Verkaufen Sie Ihre Artikel als reine Privatperson, können Sie dem Käufer keine Rechnung auszustellen, da Sie keine eigene Umsatzsteuer-ID haben. Sie können eine Bestellung mit einem Verkauf auf einem Flohmarkt in Ihrer Nachbarschaft vergleichen.

Also keine Rechnungsaustellung moeglich !!!

  1. Punkt

Kann wohl (zukuenftig) auf diesen Umstand hinweisen, so dass sich dies nicht wiederholt.
amazon schriebt dazu -->
Es ist außerdem von Vorteil, wenn Sie unter „Einstellungen“ -> „Ihre Informationen und Richtlinien“ Ihre Kunden im Vorfeld darauf hinweisen.

  1. Punkt

Eventuell (kann man das hier bestaetigen ?) reicht der Ausdruck Packzettel, den jeder Kaufer unter Bestellungen ausdrucken kann, fuer das Finanzamt aus .

amazon schreibt dazu :

  1. Bitte öffnen Sie das Seller Central und gehen Sie unter „Bestellungen“ auf den Punkt „Bestellungen verwalten“.
  2. Klicken Sie bitte auf den Button „Packzettel drucken“.
  3. Ihnen wird der Packzettel als PDF-Dokument angezeigt. Diesen können Sie ausdrucken und der Sendung beilegen oder Ihrem Kunden über das Käufer-Verkäufer-Postfach zusenden.

amazon schraenkt alles aber gleich wieder ein ;

Bitte weisen Sie Ihren Kunden jedoch explizit darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Bestellübersicht handelt und nicht um eine Rechnung im eigentlichen Sinn.


Der 3. Punkt > Man stellt eine Quitttung aus ueber den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer.

Ganz schoen gewagt. Der Kunde zahlt fuer das Buch 3,99, Versand 3,00 , Bestaetige also den
Erhalt von 6,99 Euro als Gesamtsumme, obwohl mir von amazon insgesamt ca. 3,29 ausgezahlt wird. Und das ist dann erlaubt, wie auf dem Flohmarkt __!!! Mir unverstaendlich.

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Rechnung als Privatperson

von Seller_qJa18T00YLyyQ

Hallo gestresste Forumsleser !

Mann - ist das hier 1 Wirrwar mit der Rechnung.
Trotz vieler Hinweise dazu --> habe keinen richtigen gefunden !! Subjektive Meinung !

Als Privatverkaeufer ( also kein gewerblicher Verkaufer ) habe ich 1 Aufforderung
erhalten, bitte 1 Rechnung zu schicken.

Amazon aber sagt dazu :
Verkaufen Sie Ihre Artikel als reine Privatperson, können Sie dem Käufer keine Rechnung auszustellen, da Sie keine eigene Umsatzsteuer-ID haben. Sie können eine Bestellung mit einem Verkauf auf einem Flohmarkt in Ihrer Nachbarschaft vergleichen.

Also keine Rechnungsaustellung moeglich !!!

  1. Punkt

Kann wohl (zukuenftig) auf diesen Umstand hinweisen, so dass sich dies nicht wiederholt.
amazon schriebt dazu -->
Es ist außerdem von Vorteil, wenn Sie unter „Einstellungen“ -> „Ihre Informationen und Richtlinien“ Ihre Kunden im Vorfeld darauf hinweisen.

  1. Punkt

Eventuell (kann man das hier bestaetigen ?) reicht der Ausdruck Packzettel, den jeder Kaufer unter Bestellungen ausdrucken kann, fuer das Finanzamt aus .

amazon schreibt dazu :

  1. Bitte öffnen Sie das Seller Central und gehen Sie unter „Bestellungen“ auf den Punkt „Bestellungen verwalten“.
  2. Klicken Sie bitte auf den Button „Packzettel drucken“.
  3. Ihnen wird der Packzettel als PDF-Dokument angezeigt. Diesen können Sie ausdrucken und der Sendung beilegen oder Ihrem Kunden über das Käufer-Verkäufer-Postfach zusenden.

amazon schraenkt alles aber gleich wieder ein ;

Bitte weisen Sie Ihren Kunden jedoch explizit darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Bestellübersicht handelt und nicht um eine Rechnung im eigentlichen Sinn.


Der 3. Punkt > Man stellt eine Quitttung aus ueber den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer.

Ganz schoen gewagt. Der Kunde zahlt fuer das Buch 3,99, Versand 3,00 , Bestaetige also den
Erhalt von 6,99 Euro als Gesamtsumme, obwohl mir von amazon insgesamt ca. 3,29 ausgezahlt wird. Und das ist dann erlaubt, wie auf dem Flohmarkt __!!! Mir unverstaendlich.

Nochmal zur Erinnerung> Ist hier nur fuer Privatverkaufer ohne gewerblichen Hintergrund !!!

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Seller_oi0rqS7NhwifH
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Dann sollte man sich vielleicht nicht im Internet bewegen, wenn man schon die trivialsten Dinge nicht versteht…

20
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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Moin buchpacker,

da Du dir mit Deiner Frage viel Mühe gegeben hast, will ich zumindest kurz antworten, obwohl genau diese Frage gefühlt jede Woche auftaucht und sicherlich schon 100x ausführlich durchgekaut wurde.

Als privater Anbieter kannst Du keine Rechnung ausstellen, aber Du stellst auf Anfrage eine Kaufquittung aus. In dieser bestätigst Du die Zahlung des Gesamtbetrages.

Ich füge mal ein Muster an, wie ich eine solche Anfrage erledige … vielleicht hilft es Dir.

Gruß
Grummel

60
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Seller_WrR0xBY5MgVuU
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Natürlich kannst du als privat eine Rechnung ausstellen. Keine Mehrwertsteuer ausweisen, fertig.

Lieber schreibst du hier einen ellenlangen Text…

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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Ich nehme meinen Nickname wenigstens ernst!

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Seller_C22883mjFrU7U
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Der Packzettel reicht natürlich nicht denn aus ihm gehen ja keine Beträge hervor.

Die nimmst eine handelsübliche Quittung (z.B. https://www.amazon.de/dp/B000KJOVBK/ ) füllst sie aus (Natürlich ohne ausgewiesene MwSt.) scannst sie ein und schickst Sie dem Käufer. Damit hast Du Deine Pflicht erfüllt. Eigentlich ganz einfach …

Gibt hier auch schon einige Threads zu in denen das wirklich lang und breit ausführlich diskutiert wurde.

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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Wie alle anderen schon geschrieben haben, bist du dazu verpflichtet.
Der Käufer ist eventuell gewerblich und benötigt die Verkäuferdaten und nicht nur den Preis.
Einfaches googlen hätte da geholfen.

Aber kann dir einen Tipp geben wie es am einfachsten wäre:

Schreibe deine Verkäuferdaten in eine Datei als Kopf und füge jeweils bei Rechnungswünschen die Bestellübersicht ein.
Musst du bissel probieren, da z. B. bei “copy/paste” sämtliche Tabellen mitkopiert werden.
Besser: z. B. per Screenshot in eine Bilddatei und dann als pdf ausdrucken, und ab per email an den Käufer.
die saubere aber umständlichere Variante wäre eine Tabelle und dann alles einfügen. Druck auch hier am besten als pdf.

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Seller_yNXV213JjY4L2
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Wieso sollte den Kunden interessieren, was du hier an Amazongebühren abdrückst?
Er hat 6,99€ für das Buch bezahlt, und für diese Summe will er auch einen Nachweis.
Wenn dabei die MWSt. nicht ausgewiesen ist, dann ist das Pech für den Kunden.
Entweder er akzeptiert das dann (meistens), oder er gibt das Buch halt zurück.

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Seller_iLb7AYUudmRYy
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

“Gemäß der Rechnungsrichtlinie des Bundesfinanzministeriums ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung, und zwar unabhängig davon wie das Dokument im Geschäftsverkehr selbst bezeichnet wird. Insoweit sind die von den meisten Online-Plattformen zur Verfügung gestellten Dokumente/Ausdrucke für Privatpersonen und für Unternehmer als Nachweis des Erwerbs von einer Privatperson auch als Rechnung grundsätzlich ausreichend.”

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Seller_Ema8kcD5WiNyu
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Zu Punkt 3: Wieso sollte das gewagt sein? Der Kunde will einen Beleg über die Summe, die er für Ware + Versand bezahlt hat. Und da hat er ein Anrecht drauf.

Für deine Gebühren seitens Amazon bekommst du doch Ende des Monats eine Rechnung (von Amazon), die du dann in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gegenüber stellen kannst. Simpelste Buchhaltung.

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Seller_oi0rqS7NhwifH
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Dann sollte man sich vielleicht nicht im Internet bewegen, wenn man schon die trivialsten Dinge nicht versteht…

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Seller_oi0rqS7NhwifH
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Dann sollte man sich vielleicht nicht im Internet bewegen, wenn man schon die trivialsten Dinge nicht versteht…

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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Moin buchpacker,

da Du dir mit Deiner Frage viel Mühe gegeben hast, will ich zumindest kurz antworten, obwohl genau diese Frage gefühlt jede Woche auftaucht und sicherlich schon 100x ausführlich durchgekaut wurde.

Als privater Anbieter kannst Du keine Rechnung ausstellen, aber Du stellst auf Anfrage eine Kaufquittung aus. In dieser bestätigst Du die Zahlung des Gesamtbetrages.

Ich füge mal ein Muster an, wie ich eine solche Anfrage erledige … vielleicht hilft es Dir.

Gruß
Grummel

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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Moin buchpacker,

da Du dir mit Deiner Frage viel Mühe gegeben hast, will ich zumindest kurz antworten, obwohl genau diese Frage gefühlt jede Woche auftaucht und sicherlich schon 100x ausführlich durchgekaut wurde.

Als privater Anbieter kannst Du keine Rechnung ausstellen, aber Du stellst auf Anfrage eine Kaufquittung aus. In dieser bestätigst Du die Zahlung des Gesamtbetrages.

Ich füge mal ein Muster an, wie ich eine solche Anfrage erledige … vielleicht hilft es Dir.

Gruß
Grummel

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Seller_WrR0xBY5MgVuU
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Natürlich kannst du als privat eine Rechnung ausstellen. Keine Mehrwertsteuer ausweisen, fertig.

Lieber schreibst du hier einen ellenlangen Text…

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Seller_WrR0xBY5MgVuU
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Natürlich kannst du als privat eine Rechnung ausstellen. Keine Mehrwertsteuer ausweisen, fertig.

Lieber schreibst du hier einen ellenlangen Text…

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Seller_6IHgwasxcNv4L
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Ich nehme meinen Nickname wenigstens ernst!

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In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Ich nehme meinen Nickname wenigstens ernst!

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Seller_C22883mjFrU7U
In Antwort auf: Post von: Seller_qJa18T00YLyyQ

Der Packzettel reicht natürlich nicht denn aus ihm gehen ja keine Beträge hervor.

Die nimmst eine handelsübliche Quittung (z.B. https://www.amazon.de/dp/B000KJOVBK/ ) füllst sie aus (Natürlich ohne ausgewiesene MwSt.) scannst sie ein und schickst Sie dem Käufer. Damit hast Du Deine Pflicht erfüllt. Eigentlich ganz einfach …

Gibt hier auch schon einige Threads zu in denen das wirklich lang und breit ausführlich diskutiert wurde.

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Seller_C22883mjFrU7U
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Der Packzettel reicht natürlich nicht denn aus ihm gehen ja keine Beträge hervor.

Die nimmst eine handelsübliche Quittung (z.B. https://www.amazon.de/dp/B000KJOVBK/ ) füllst sie aus (Natürlich ohne ausgewiesene MwSt.) scannst sie ein und schickst Sie dem Käufer. Damit hast Du Deine Pflicht erfüllt. Eigentlich ganz einfach …

Gibt hier auch schon einige Threads zu in denen das wirklich lang und breit ausführlich diskutiert wurde.

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Wie alle anderen schon geschrieben haben, bist du dazu verpflichtet.
Der Käufer ist eventuell gewerblich und benötigt die Verkäuferdaten und nicht nur den Preis.
Einfaches googlen hätte da geholfen.

Aber kann dir einen Tipp geben wie es am einfachsten wäre:

Schreibe deine Verkäuferdaten in eine Datei als Kopf und füge jeweils bei Rechnungswünschen die Bestellübersicht ein.
Musst du bissel probieren, da z. B. bei “copy/paste” sämtliche Tabellen mitkopiert werden.
Besser: z. B. per Screenshot in eine Bilddatei und dann als pdf ausdrucken, und ab per email an den Käufer.
die saubere aber umständlichere Variante wäre eine Tabelle und dann alles einfügen. Druck auch hier am besten als pdf.

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Wie alle anderen schon geschrieben haben, bist du dazu verpflichtet.
Der Käufer ist eventuell gewerblich und benötigt die Verkäuferdaten und nicht nur den Preis.
Einfaches googlen hätte da geholfen.

Aber kann dir einen Tipp geben wie es am einfachsten wäre:

Schreibe deine Verkäuferdaten in eine Datei als Kopf und füge jeweils bei Rechnungswünschen die Bestellübersicht ein.
Musst du bissel probieren, da z. B. bei “copy/paste” sämtliche Tabellen mitkopiert werden.
Besser: z. B. per Screenshot in eine Bilddatei und dann als pdf ausdrucken, und ab per email an den Käufer.
die saubere aber umständlichere Variante wäre eine Tabelle und dann alles einfügen. Druck auch hier am besten als pdf.

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Wieso sollte den Kunden interessieren, was du hier an Amazongebühren abdrückst?
Er hat 6,99€ für das Buch bezahlt, und für diese Summe will er auch einen Nachweis.
Wenn dabei die MWSt. nicht ausgewiesen ist, dann ist das Pech für den Kunden.
Entweder er akzeptiert das dann (meistens), oder er gibt das Buch halt zurück.

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Seller_yNXV213JjY4L2
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Wieso sollte den Kunden interessieren, was du hier an Amazongebühren abdrückst?
Er hat 6,99€ für das Buch bezahlt, und für diese Summe will er auch einen Nachweis.
Wenn dabei die MWSt. nicht ausgewiesen ist, dann ist das Pech für den Kunden.
Entweder er akzeptiert das dann (meistens), oder er gibt das Buch halt zurück.

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“Gemäß der Rechnungsrichtlinie des Bundesfinanzministeriums ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung, und zwar unabhängig davon wie das Dokument im Geschäftsverkehr selbst bezeichnet wird. Insoweit sind die von den meisten Online-Plattformen zur Verfügung gestellten Dokumente/Ausdrucke für Privatpersonen und für Unternehmer als Nachweis des Erwerbs von einer Privatperson auch als Rechnung grundsätzlich ausreichend.”

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Seller_iLb7AYUudmRYy
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“Gemäß der Rechnungsrichtlinie des Bundesfinanzministeriums ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung, und zwar unabhängig davon wie das Dokument im Geschäftsverkehr selbst bezeichnet wird. Insoweit sind die von den meisten Online-Plattformen zur Verfügung gestellten Dokumente/Ausdrucke für Privatpersonen und für Unternehmer als Nachweis des Erwerbs von einer Privatperson auch als Rechnung grundsätzlich ausreichend.”

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Zu Punkt 3: Wieso sollte das gewagt sein? Der Kunde will einen Beleg über die Summe, die er für Ware + Versand bezahlt hat. Und da hat er ein Anrecht drauf.

Für deine Gebühren seitens Amazon bekommst du doch Ende des Monats eine Rechnung (von Amazon), die du dann in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gegenüber stellen kannst. Simpelste Buchhaltung.

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Für deine Gebühren seitens Amazon bekommst du doch Ende des Monats eine Rechnung (von Amazon), die du dann in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gegenüber stellen kannst. Simpelste Buchhaltung.

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