Verkäuferforen
Anmelden
Anmelden
imgAnmelden
user profile
Seller_dO9f4GyyO7rvs

Kunde möchte DHL-Empfängererklärung nicht ausfüllen - wie ist die rechtliche Lage?

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hätte gern einmal gewusst wie hier die rechtliche Lage ist:

Der Kunde gibt an seine Lieferung nicht erhalten zu haben. Laut DHL-Sendungsauskunft wurde diese zugestellt an “Nachbar”. Es liegt auch der Name und eine Unterschrift (die aber nicht so aussieht wie der Name) des Nachbarn vor. Der Kunde sagt, dass die DHL-Fahrer dies immer angeben würden, das Paket aber einfach abstellen und selbst unterschreiben. Ich habe bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt und den Kunden gebeten die “Empfängererklärung” von DHL auszufüllen, zu unterschreiben und an mich zurück zusenden, damit ich diese dem Nachforschungsantrag mit anhängen kann. Mit der Empfängererklärung bestätigt der Kunde die Lieferung nicht erhalten zu haben. DHL hat erst einmal nur mitgeteilt, dass die Lieferung ja zugestellt wurde. Der Kunde weigert sich jetzt jedoch die Empfängererklärung auszufüllen. Er sagt: “Da ich mit dem Versender keine Vertragliche Vereinbarung eingegangen bin sondern Verkäufer und Versanddienstleister, werde ich nichts unterschreiben.”. Ich möchte ihm das Geld nicht erstatten, wenn er mir die Empfängererklärung nicht ausfüllt. Ich benötige diese ja um bei DHL meinen Verlust geltend machen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet dem Kunde sein Geld zurück zu erstatten oder muss er mir die Empfängererklärung unterschreiben um eine Erstattung zu erhalten?

LG Claudia

1643 Aufrufe
41 Antworten
Tags:Erstattungen, Kunde
20
Antworten
user profile
Seller_dO9f4GyyO7rvs

Kunde möchte DHL-Empfängererklärung nicht ausfüllen - wie ist die rechtliche Lage?

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hätte gern einmal gewusst wie hier die rechtliche Lage ist:

Der Kunde gibt an seine Lieferung nicht erhalten zu haben. Laut DHL-Sendungsauskunft wurde diese zugestellt an “Nachbar”. Es liegt auch der Name und eine Unterschrift (die aber nicht so aussieht wie der Name) des Nachbarn vor. Der Kunde sagt, dass die DHL-Fahrer dies immer angeben würden, das Paket aber einfach abstellen und selbst unterschreiben. Ich habe bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt und den Kunden gebeten die “Empfängererklärung” von DHL auszufüllen, zu unterschreiben und an mich zurück zusenden, damit ich diese dem Nachforschungsantrag mit anhängen kann. Mit der Empfängererklärung bestätigt der Kunde die Lieferung nicht erhalten zu haben. DHL hat erst einmal nur mitgeteilt, dass die Lieferung ja zugestellt wurde. Der Kunde weigert sich jetzt jedoch die Empfängererklärung auszufüllen. Er sagt: “Da ich mit dem Versender keine Vertragliche Vereinbarung eingegangen bin sondern Verkäufer und Versanddienstleister, werde ich nichts unterschreiben.”. Ich möchte ihm das Geld nicht erstatten, wenn er mir die Empfängererklärung nicht ausfüllt. Ich benötige diese ja um bei DHL meinen Verlust geltend machen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet dem Kunde sein Geld zurück zu erstatten oder muss er mir die Empfängererklärung unterschreiben um eine Erstattung zu erhalten?

LG Claudia

Tags:Erstattungen, Kunde
20
1643 Aufrufe
41 Antworten
Antworten
41 Antworten
user profile
Seller_8MoyJaZCCLtmd
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Tja dann drphe ihm mit einer Strafanzeige, das ist ja wohl eindeutig

10
user profile
Seller_Nsby4zSh4yO7X
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Wieso ist das eindeutig?
Warum sollte der Kunden gegenüber einem Dritten eine Erklärung abgeben müssen?
Den Vertrag mit DHL hat der Versender geschlossen. Wenn dieser beinhaltet bei Nichtempfang muss die Erklärung ausgefüllt werden ist das erstmal nicht das Problem des Kunden, dieser hat einen Kaufvetrag mit dem Verkäufer, und kann/soll/darf diesem rechtsgültig erklären dass er die Ware nicht erhalten hat.

Bei letzterem würde ich ansetzen. Zum einen muss dem Kunden ja nicht auf die Nase gebunden werden dass dies das DHL Formular ist. Das DHL GKS Formular ist auch nicht besodenders stark “gebrandet”.
Zum anderen kann dem Kunden durchaus erklärt werden dass eine amazon Nachricht / messenger/ Chat/ Anruf / SMS wasauchimmer keine verbindliche Erklärung des Empfängers ist da dabei nicht sichergestellt werden kann dass zB mit dem Empfänger kommuniziert wird, Stichwort gemeinsame Kontonutzung, abweichende Lieferanschrift, “Storno, hat mein Kind bestellt” etc…
Deswegen ist leider ein schriftliches Diokument erforderlich.

70
user profile
Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Da zurzeit weiterhin unter Corona-Kontaktbeschränkungen zugestellt wird, ist es bei DHL gängige Praxis, dass der DHL-Paketbote stellvertretend für den Empfänger unterschreibt. Der Empfänger sollte aber eigentlich der Original-Empfänger (OE), kein Nachbar sein. Ist der OE nicht zu Hause, sollte das Paket in die Filiale gehen, damit der OE das Paket dort persönlich abholen kann. Nachbarschaftszustellungen, wie du sie beschreibst, erfolgen i.d.R. nur, wenn der OE diesen Nachbarn z.B. bei DHL als “Wunsch-Nachbarbarn” deklariert hat. Das ist wie ein Ablagevertrag eine Vereinbarung zwischen OE und DHL. (Ich bin mir nicht sicher, ob man als GK das im DHL-Portal in der Sendungsverfolgung angezeigt bekommt.) Du solltest auf jeden Fall einen Nachforschungsauftrag anstossen. DHL wird sich meines Wissens mit dem Empfänger des Pakets (also dem Nachbarn) in Verbindung setzen. Der Nachbar ist zur Herausgabe des Pakets verpflichtet.

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor kurzem mit Hermes. Mein Kunde bekam das von einem Nachbarn angenommene Paket angeblich nicht von diesem ausgehändigt. (Das war kein Wunschnachbar!) Ich fand die Geschichte auch komisch, habe dem Kunden aber dennoch wie gewünscht eine Ersatzlieferung geschickt. Bei Hermes hab ich einen Nachforschungsauftrag eingeleitet und vor ein paar Tagen auch eine Erstattung erhalten, weil das Paket gar nicht bei dem Nachbarn hätte abgegeben werden dürfen -> Fehler von Hermes. Wie DHL so einen Fall handhabt, weiß ich nicht.

50
user profile
Seller_6NaLVoCUZNSr4
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

wenn es zu einem A-Z kommt ist dein Geld weg, ich hatte das mit eine Lieferung vom 30. Dezember welches mitte Mai ( ja ihr liest richtig 5 Monate später)! angeblich nicht angekommen wäre. laut sendungsnummer würde 1 tag später am 31. Dezember zugestellt, unterschrieben mit der Empfänger name. Amazon hat nach ziehen der A-Z das geld zurück erstattet???

00
user profile
Seller_8mWzHx99tvOAo
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Momentan ist es ganz schlimm mit den Kunden.
So viele Reklamationen und “verlorene Sendungen”

00
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Ihr redet um Kaisers Bart herum - sobald das Paket eine Sendungsnummer hat und Unterschrieben wird, gilt es zunächst einmal als zugestellt! Der Kunde muss beweisen - z.B. mit einer Empfängererklärung - das er das Paket nicht bekommen hat. Sonst gilt dies - auch vor Gericht - als zugestellt!

10
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Der Kunde muss erst einmal gar nix unterschreiben. Es ist alleine deine Angelegenheit - wenn es jemand unberechtigterweise in Empfang genommen hat - musst du Strafanzeige stellen. Dann ermitteln die Behörden.

00
user profile
Seller_Dh6ZTrr2Hy9IJ
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Hallo Claudia,
es gibt in jedem Vertragsverhältnis sog. Nebenpflichten.
Dazu, wie ich finde kurz und knapp erklärt,
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Rechte_Pflichten/rechte_und_pflichten.htm
Hieraus resultiert m.E. eine Verpflichtung des Käufers, bei der Erfüllung des Vertrags mitzuwirken und insb. den Empfang der Ware zu ermöglichen, bzw. in deinem Fall, bei Nichterhalt auch die Recherche zu unterstützen. Aus dieser Nebenpflicht kann sich dann auch eine Obliegenheit bei einem anderen als dem Vertragspartner, in deinem Fall DHL, ergeben. Das Ausfüllen dieser Empfängererklärung müsste sich durchsetzen lassen.
Die Zahlung der Erstattung würde ich, da das BGB Leistungen Zug-um-Zug voraussetzt, bis zur Unterzeichnung nicht vornehmen. Problematisch könnte hier Amazon werden, die dem Kunden nach allem was ich hier so lese, vorzugsweise immer Recht zu geben scheint. Ich habe solche Erfahrungen zum Glück noch nicht machen müssen.
Sollte es sich wirtschaftlich lohnen, empfehle ich eine anwaltliche Beratung.
Oder du versuchst es mit genau dieser Argumentation einfach noch mal beim Kunden.

Barbara

10
user profile
Seller_xjvCHkpUmFC4p
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Frag doch mal den Kunden ob der Kunde bei DHL eine Abstellgenehmigung hat, bzw. bei DHL nach. Wenn er keine hat, dann hast du evtl. gute Chancen bei DHL.

Außerdem macht DHL wohl eine Mitarbeiterbefragung (Zustellboten), zumindest wurde mir dies von DHL so erklärt.

00
user profile
Seller_VSnilu8nQnMoB
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Die Situation ist für dich blöd. Vor dem Gesetz und vor Amazon hat der Kunde Dir den Auftrag gegeben, nicht DHL. Das du jetzt (wie wir alle) die Zustellung an ein 3. unternehmen übergibst ist dein Risiko, dein Problem und deine Verantwortung. Ich nehme an der Kunde hat beruflich mit solchen Vertragserfüllungsaufgaben zu tun (wie ich früher). Deswegen sagt er, ich habe DHL nicht beauftragt, sonder dich, deshalb musst du dich auch in allen Dingen mit DHL auseinandersetzen.

10
user profile
Seller_dO9f4GyyO7rvs

Kunde möchte DHL-Empfängererklärung nicht ausfüllen - wie ist die rechtliche Lage?

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hätte gern einmal gewusst wie hier die rechtliche Lage ist:

Der Kunde gibt an seine Lieferung nicht erhalten zu haben. Laut DHL-Sendungsauskunft wurde diese zugestellt an “Nachbar”. Es liegt auch der Name und eine Unterschrift (die aber nicht so aussieht wie der Name) des Nachbarn vor. Der Kunde sagt, dass die DHL-Fahrer dies immer angeben würden, das Paket aber einfach abstellen und selbst unterschreiben. Ich habe bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt und den Kunden gebeten die “Empfängererklärung” von DHL auszufüllen, zu unterschreiben und an mich zurück zusenden, damit ich diese dem Nachforschungsantrag mit anhängen kann. Mit der Empfängererklärung bestätigt der Kunde die Lieferung nicht erhalten zu haben. DHL hat erst einmal nur mitgeteilt, dass die Lieferung ja zugestellt wurde. Der Kunde weigert sich jetzt jedoch die Empfängererklärung auszufüllen. Er sagt: “Da ich mit dem Versender keine Vertragliche Vereinbarung eingegangen bin sondern Verkäufer und Versanddienstleister, werde ich nichts unterschreiben.”. Ich möchte ihm das Geld nicht erstatten, wenn er mir die Empfängererklärung nicht ausfüllt. Ich benötige diese ja um bei DHL meinen Verlust geltend machen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet dem Kunde sein Geld zurück zu erstatten oder muss er mir die Empfängererklärung unterschreiben um eine Erstattung zu erhalten?

LG Claudia

1643 Aufrufe
41 Antworten
Tags:Erstattungen, Kunde
20
Antworten
user profile
Seller_dO9f4GyyO7rvs

Kunde möchte DHL-Empfängererklärung nicht ausfüllen - wie ist die rechtliche Lage?

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hätte gern einmal gewusst wie hier die rechtliche Lage ist:

Der Kunde gibt an seine Lieferung nicht erhalten zu haben. Laut DHL-Sendungsauskunft wurde diese zugestellt an “Nachbar”. Es liegt auch der Name und eine Unterschrift (die aber nicht so aussieht wie der Name) des Nachbarn vor. Der Kunde sagt, dass die DHL-Fahrer dies immer angeben würden, das Paket aber einfach abstellen und selbst unterschreiben. Ich habe bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt und den Kunden gebeten die “Empfängererklärung” von DHL auszufüllen, zu unterschreiben und an mich zurück zusenden, damit ich diese dem Nachforschungsantrag mit anhängen kann. Mit der Empfängererklärung bestätigt der Kunde die Lieferung nicht erhalten zu haben. DHL hat erst einmal nur mitgeteilt, dass die Lieferung ja zugestellt wurde. Der Kunde weigert sich jetzt jedoch die Empfängererklärung auszufüllen. Er sagt: “Da ich mit dem Versender keine Vertragliche Vereinbarung eingegangen bin sondern Verkäufer und Versanddienstleister, werde ich nichts unterschreiben.”. Ich möchte ihm das Geld nicht erstatten, wenn er mir die Empfängererklärung nicht ausfüllt. Ich benötige diese ja um bei DHL meinen Verlust geltend machen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet dem Kunde sein Geld zurück zu erstatten oder muss er mir die Empfängererklärung unterschreiben um eine Erstattung zu erhalten?

LG Claudia

Tags:Erstattungen, Kunde
20
1643 Aufrufe
41 Antworten
Antworten
user profile

Kunde möchte DHL-Empfängererklärung nicht ausfüllen - wie ist die rechtliche Lage?

von Seller_dO9f4GyyO7rvs

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hätte gern einmal gewusst wie hier die rechtliche Lage ist:

Der Kunde gibt an seine Lieferung nicht erhalten zu haben. Laut DHL-Sendungsauskunft wurde diese zugestellt an “Nachbar”. Es liegt auch der Name und eine Unterschrift (die aber nicht so aussieht wie der Name) des Nachbarn vor. Der Kunde sagt, dass die DHL-Fahrer dies immer angeben würden, das Paket aber einfach abstellen und selbst unterschreiben. Ich habe bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt und den Kunden gebeten die “Empfängererklärung” von DHL auszufüllen, zu unterschreiben und an mich zurück zusenden, damit ich diese dem Nachforschungsantrag mit anhängen kann. Mit der Empfängererklärung bestätigt der Kunde die Lieferung nicht erhalten zu haben. DHL hat erst einmal nur mitgeteilt, dass die Lieferung ja zugestellt wurde. Der Kunde weigert sich jetzt jedoch die Empfängererklärung auszufüllen. Er sagt: “Da ich mit dem Versender keine Vertragliche Vereinbarung eingegangen bin sondern Verkäufer und Versanddienstleister, werde ich nichts unterschreiben.”. Ich möchte ihm das Geld nicht erstatten, wenn er mir die Empfängererklärung nicht ausfüllt. Ich benötige diese ja um bei DHL meinen Verlust geltend machen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet dem Kunde sein Geld zurück zu erstatten oder muss er mir die Empfängererklärung unterschreiben um eine Erstattung zu erhalten?

LG Claudia

Tags:Erstattungen, Kunde
20
1643 Aufrufe
41 Antworten
Antworten
41 Antworten
41 Antworten
Schnellfilter
Sortieren nach
user profile
Seller_8MoyJaZCCLtmd
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Tja dann drphe ihm mit einer Strafanzeige, das ist ja wohl eindeutig

10
user profile
Seller_Nsby4zSh4yO7X
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Wieso ist das eindeutig?
Warum sollte der Kunden gegenüber einem Dritten eine Erklärung abgeben müssen?
Den Vertrag mit DHL hat der Versender geschlossen. Wenn dieser beinhaltet bei Nichtempfang muss die Erklärung ausgefüllt werden ist das erstmal nicht das Problem des Kunden, dieser hat einen Kaufvetrag mit dem Verkäufer, und kann/soll/darf diesem rechtsgültig erklären dass er die Ware nicht erhalten hat.

Bei letzterem würde ich ansetzen. Zum einen muss dem Kunden ja nicht auf die Nase gebunden werden dass dies das DHL Formular ist. Das DHL GKS Formular ist auch nicht besodenders stark “gebrandet”.
Zum anderen kann dem Kunden durchaus erklärt werden dass eine amazon Nachricht / messenger/ Chat/ Anruf / SMS wasauchimmer keine verbindliche Erklärung des Empfängers ist da dabei nicht sichergestellt werden kann dass zB mit dem Empfänger kommuniziert wird, Stichwort gemeinsame Kontonutzung, abweichende Lieferanschrift, “Storno, hat mein Kind bestellt” etc…
Deswegen ist leider ein schriftliches Diokument erforderlich.

70
user profile
Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Da zurzeit weiterhin unter Corona-Kontaktbeschränkungen zugestellt wird, ist es bei DHL gängige Praxis, dass der DHL-Paketbote stellvertretend für den Empfänger unterschreibt. Der Empfänger sollte aber eigentlich der Original-Empfänger (OE), kein Nachbar sein. Ist der OE nicht zu Hause, sollte das Paket in die Filiale gehen, damit der OE das Paket dort persönlich abholen kann. Nachbarschaftszustellungen, wie du sie beschreibst, erfolgen i.d.R. nur, wenn der OE diesen Nachbarn z.B. bei DHL als “Wunsch-Nachbarbarn” deklariert hat. Das ist wie ein Ablagevertrag eine Vereinbarung zwischen OE und DHL. (Ich bin mir nicht sicher, ob man als GK das im DHL-Portal in der Sendungsverfolgung angezeigt bekommt.) Du solltest auf jeden Fall einen Nachforschungsauftrag anstossen. DHL wird sich meines Wissens mit dem Empfänger des Pakets (also dem Nachbarn) in Verbindung setzen. Der Nachbar ist zur Herausgabe des Pakets verpflichtet.

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor kurzem mit Hermes. Mein Kunde bekam das von einem Nachbarn angenommene Paket angeblich nicht von diesem ausgehändigt. (Das war kein Wunschnachbar!) Ich fand die Geschichte auch komisch, habe dem Kunden aber dennoch wie gewünscht eine Ersatzlieferung geschickt. Bei Hermes hab ich einen Nachforschungsauftrag eingeleitet und vor ein paar Tagen auch eine Erstattung erhalten, weil das Paket gar nicht bei dem Nachbarn hätte abgegeben werden dürfen -> Fehler von Hermes. Wie DHL so einen Fall handhabt, weiß ich nicht.

50
user profile
Seller_6NaLVoCUZNSr4
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

wenn es zu einem A-Z kommt ist dein Geld weg, ich hatte das mit eine Lieferung vom 30. Dezember welches mitte Mai ( ja ihr liest richtig 5 Monate später)! angeblich nicht angekommen wäre. laut sendungsnummer würde 1 tag später am 31. Dezember zugestellt, unterschrieben mit der Empfänger name. Amazon hat nach ziehen der A-Z das geld zurück erstattet???

00
user profile
Seller_8mWzHx99tvOAo
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Momentan ist es ganz schlimm mit den Kunden.
So viele Reklamationen und “verlorene Sendungen”

00
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Ihr redet um Kaisers Bart herum - sobald das Paket eine Sendungsnummer hat und Unterschrieben wird, gilt es zunächst einmal als zugestellt! Der Kunde muss beweisen - z.B. mit einer Empfängererklärung - das er das Paket nicht bekommen hat. Sonst gilt dies - auch vor Gericht - als zugestellt!

10
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Der Kunde muss erst einmal gar nix unterschreiben. Es ist alleine deine Angelegenheit - wenn es jemand unberechtigterweise in Empfang genommen hat - musst du Strafanzeige stellen. Dann ermitteln die Behörden.

00
user profile
Seller_Dh6ZTrr2Hy9IJ
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Hallo Claudia,
es gibt in jedem Vertragsverhältnis sog. Nebenpflichten.
Dazu, wie ich finde kurz und knapp erklärt,
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Rechte_Pflichten/rechte_und_pflichten.htm
Hieraus resultiert m.E. eine Verpflichtung des Käufers, bei der Erfüllung des Vertrags mitzuwirken und insb. den Empfang der Ware zu ermöglichen, bzw. in deinem Fall, bei Nichterhalt auch die Recherche zu unterstützen. Aus dieser Nebenpflicht kann sich dann auch eine Obliegenheit bei einem anderen als dem Vertragspartner, in deinem Fall DHL, ergeben. Das Ausfüllen dieser Empfängererklärung müsste sich durchsetzen lassen.
Die Zahlung der Erstattung würde ich, da das BGB Leistungen Zug-um-Zug voraussetzt, bis zur Unterzeichnung nicht vornehmen. Problematisch könnte hier Amazon werden, die dem Kunden nach allem was ich hier so lese, vorzugsweise immer Recht zu geben scheint. Ich habe solche Erfahrungen zum Glück noch nicht machen müssen.
Sollte es sich wirtschaftlich lohnen, empfehle ich eine anwaltliche Beratung.
Oder du versuchst es mit genau dieser Argumentation einfach noch mal beim Kunden.

Barbara

10
user profile
Seller_xjvCHkpUmFC4p
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Frag doch mal den Kunden ob der Kunde bei DHL eine Abstellgenehmigung hat, bzw. bei DHL nach. Wenn er keine hat, dann hast du evtl. gute Chancen bei DHL.

Außerdem macht DHL wohl eine Mitarbeiterbefragung (Zustellboten), zumindest wurde mir dies von DHL so erklärt.

00
user profile
Seller_VSnilu8nQnMoB
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Die Situation ist für dich blöd. Vor dem Gesetz und vor Amazon hat der Kunde Dir den Auftrag gegeben, nicht DHL. Das du jetzt (wie wir alle) die Zustellung an ein 3. unternehmen übergibst ist dein Risiko, dein Problem und deine Verantwortung. Ich nehme an der Kunde hat beruflich mit solchen Vertragserfüllungsaufgaben zu tun (wie ich früher). Deswegen sagt er, ich habe DHL nicht beauftragt, sonder dich, deshalb musst du dich auch in allen Dingen mit DHL auseinandersetzen.

10
user profile
Seller_8MoyJaZCCLtmd
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Tja dann drphe ihm mit einer Strafanzeige, das ist ja wohl eindeutig

10
user profile
Seller_8MoyJaZCCLtmd
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Tja dann drphe ihm mit einer Strafanzeige, das ist ja wohl eindeutig

10
Antworten
user profile
Seller_Nsby4zSh4yO7X
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Wieso ist das eindeutig?
Warum sollte der Kunden gegenüber einem Dritten eine Erklärung abgeben müssen?
Den Vertrag mit DHL hat der Versender geschlossen. Wenn dieser beinhaltet bei Nichtempfang muss die Erklärung ausgefüllt werden ist das erstmal nicht das Problem des Kunden, dieser hat einen Kaufvetrag mit dem Verkäufer, und kann/soll/darf diesem rechtsgültig erklären dass er die Ware nicht erhalten hat.

Bei letzterem würde ich ansetzen. Zum einen muss dem Kunden ja nicht auf die Nase gebunden werden dass dies das DHL Formular ist. Das DHL GKS Formular ist auch nicht besodenders stark “gebrandet”.
Zum anderen kann dem Kunden durchaus erklärt werden dass eine amazon Nachricht / messenger/ Chat/ Anruf / SMS wasauchimmer keine verbindliche Erklärung des Empfängers ist da dabei nicht sichergestellt werden kann dass zB mit dem Empfänger kommuniziert wird, Stichwort gemeinsame Kontonutzung, abweichende Lieferanschrift, “Storno, hat mein Kind bestellt” etc…
Deswegen ist leider ein schriftliches Diokument erforderlich.

70
user profile
Seller_Nsby4zSh4yO7X
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Wieso ist das eindeutig?
Warum sollte der Kunden gegenüber einem Dritten eine Erklärung abgeben müssen?
Den Vertrag mit DHL hat der Versender geschlossen. Wenn dieser beinhaltet bei Nichtempfang muss die Erklärung ausgefüllt werden ist das erstmal nicht das Problem des Kunden, dieser hat einen Kaufvetrag mit dem Verkäufer, und kann/soll/darf diesem rechtsgültig erklären dass er die Ware nicht erhalten hat.

Bei letzterem würde ich ansetzen. Zum einen muss dem Kunden ja nicht auf die Nase gebunden werden dass dies das DHL Formular ist. Das DHL GKS Formular ist auch nicht besodenders stark “gebrandet”.
Zum anderen kann dem Kunden durchaus erklärt werden dass eine amazon Nachricht / messenger/ Chat/ Anruf / SMS wasauchimmer keine verbindliche Erklärung des Empfängers ist da dabei nicht sichergestellt werden kann dass zB mit dem Empfänger kommuniziert wird, Stichwort gemeinsame Kontonutzung, abweichende Lieferanschrift, “Storno, hat mein Kind bestellt” etc…
Deswegen ist leider ein schriftliches Diokument erforderlich.

70
Antworten
user profile
Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Da zurzeit weiterhin unter Corona-Kontaktbeschränkungen zugestellt wird, ist es bei DHL gängige Praxis, dass der DHL-Paketbote stellvertretend für den Empfänger unterschreibt. Der Empfänger sollte aber eigentlich der Original-Empfänger (OE), kein Nachbar sein. Ist der OE nicht zu Hause, sollte das Paket in die Filiale gehen, damit der OE das Paket dort persönlich abholen kann. Nachbarschaftszustellungen, wie du sie beschreibst, erfolgen i.d.R. nur, wenn der OE diesen Nachbarn z.B. bei DHL als “Wunsch-Nachbarbarn” deklariert hat. Das ist wie ein Ablagevertrag eine Vereinbarung zwischen OE und DHL. (Ich bin mir nicht sicher, ob man als GK das im DHL-Portal in der Sendungsverfolgung angezeigt bekommt.) Du solltest auf jeden Fall einen Nachforschungsauftrag anstossen. DHL wird sich meines Wissens mit dem Empfänger des Pakets (also dem Nachbarn) in Verbindung setzen. Der Nachbar ist zur Herausgabe des Pakets verpflichtet.

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor kurzem mit Hermes. Mein Kunde bekam das von einem Nachbarn angenommene Paket angeblich nicht von diesem ausgehändigt. (Das war kein Wunschnachbar!) Ich fand die Geschichte auch komisch, habe dem Kunden aber dennoch wie gewünscht eine Ersatzlieferung geschickt. Bei Hermes hab ich einen Nachforschungsauftrag eingeleitet und vor ein paar Tagen auch eine Erstattung erhalten, weil das Paket gar nicht bei dem Nachbarn hätte abgegeben werden dürfen -> Fehler von Hermes. Wie DHL so einen Fall handhabt, weiß ich nicht.

50
user profile
Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Da zurzeit weiterhin unter Corona-Kontaktbeschränkungen zugestellt wird, ist es bei DHL gängige Praxis, dass der DHL-Paketbote stellvertretend für den Empfänger unterschreibt. Der Empfänger sollte aber eigentlich der Original-Empfänger (OE), kein Nachbar sein. Ist der OE nicht zu Hause, sollte das Paket in die Filiale gehen, damit der OE das Paket dort persönlich abholen kann. Nachbarschaftszustellungen, wie du sie beschreibst, erfolgen i.d.R. nur, wenn der OE diesen Nachbarn z.B. bei DHL als “Wunsch-Nachbarbarn” deklariert hat. Das ist wie ein Ablagevertrag eine Vereinbarung zwischen OE und DHL. (Ich bin mir nicht sicher, ob man als GK das im DHL-Portal in der Sendungsverfolgung angezeigt bekommt.) Du solltest auf jeden Fall einen Nachforschungsauftrag anstossen. DHL wird sich meines Wissens mit dem Empfänger des Pakets (also dem Nachbarn) in Verbindung setzen. Der Nachbar ist zur Herausgabe des Pakets verpflichtet.

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor kurzem mit Hermes. Mein Kunde bekam das von einem Nachbarn angenommene Paket angeblich nicht von diesem ausgehändigt. (Das war kein Wunschnachbar!) Ich fand die Geschichte auch komisch, habe dem Kunden aber dennoch wie gewünscht eine Ersatzlieferung geschickt. Bei Hermes hab ich einen Nachforschungsauftrag eingeleitet und vor ein paar Tagen auch eine Erstattung erhalten, weil das Paket gar nicht bei dem Nachbarn hätte abgegeben werden dürfen -> Fehler von Hermes. Wie DHL so einen Fall handhabt, weiß ich nicht.

50
Antworten
user profile
Seller_6NaLVoCUZNSr4
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

wenn es zu einem A-Z kommt ist dein Geld weg, ich hatte das mit eine Lieferung vom 30. Dezember welches mitte Mai ( ja ihr liest richtig 5 Monate später)! angeblich nicht angekommen wäre. laut sendungsnummer würde 1 tag später am 31. Dezember zugestellt, unterschrieben mit der Empfänger name. Amazon hat nach ziehen der A-Z das geld zurück erstattet???

00
user profile
Seller_6NaLVoCUZNSr4
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

wenn es zu einem A-Z kommt ist dein Geld weg, ich hatte das mit eine Lieferung vom 30. Dezember welches mitte Mai ( ja ihr liest richtig 5 Monate später)! angeblich nicht angekommen wäre. laut sendungsnummer würde 1 tag später am 31. Dezember zugestellt, unterschrieben mit der Empfänger name. Amazon hat nach ziehen der A-Z das geld zurück erstattet???

00
Antworten
user profile
Seller_8mWzHx99tvOAo
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Momentan ist es ganz schlimm mit den Kunden.
So viele Reklamationen und “verlorene Sendungen”

00
user profile
Seller_8mWzHx99tvOAo
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Momentan ist es ganz schlimm mit den Kunden.
So viele Reklamationen und “verlorene Sendungen”

00
Antworten
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Ihr redet um Kaisers Bart herum - sobald das Paket eine Sendungsnummer hat und Unterschrieben wird, gilt es zunächst einmal als zugestellt! Der Kunde muss beweisen - z.B. mit einer Empfängererklärung - das er das Paket nicht bekommen hat. Sonst gilt dies - auch vor Gericht - als zugestellt!

10
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Ihr redet um Kaisers Bart herum - sobald das Paket eine Sendungsnummer hat und Unterschrieben wird, gilt es zunächst einmal als zugestellt! Der Kunde muss beweisen - z.B. mit einer Empfängererklärung - das er das Paket nicht bekommen hat. Sonst gilt dies - auch vor Gericht - als zugestellt!

10
Antworten
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Der Kunde muss erst einmal gar nix unterschreiben. Es ist alleine deine Angelegenheit - wenn es jemand unberechtigterweise in Empfang genommen hat - musst du Strafanzeige stellen. Dann ermitteln die Behörden.

00
user profile
Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Der Kunde muss erst einmal gar nix unterschreiben. Es ist alleine deine Angelegenheit - wenn es jemand unberechtigterweise in Empfang genommen hat - musst du Strafanzeige stellen. Dann ermitteln die Behörden.

00
Antworten
user profile
Seller_Dh6ZTrr2Hy9IJ
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Hallo Claudia,
es gibt in jedem Vertragsverhältnis sog. Nebenpflichten.
Dazu, wie ich finde kurz und knapp erklärt,
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Rechte_Pflichten/rechte_und_pflichten.htm
Hieraus resultiert m.E. eine Verpflichtung des Käufers, bei der Erfüllung des Vertrags mitzuwirken und insb. den Empfang der Ware zu ermöglichen, bzw. in deinem Fall, bei Nichterhalt auch die Recherche zu unterstützen. Aus dieser Nebenpflicht kann sich dann auch eine Obliegenheit bei einem anderen als dem Vertragspartner, in deinem Fall DHL, ergeben. Das Ausfüllen dieser Empfängererklärung müsste sich durchsetzen lassen.
Die Zahlung der Erstattung würde ich, da das BGB Leistungen Zug-um-Zug voraussetzt, bis zur Unterzeichnung nicht vornehmen. Problematisch könnte hier Amazon werden, die dem Kunden nach allem was ich hier so lese, vorzugsweise immer Recht zu geben scheint. Ich habe solche Erfahrungen zum Glück noch nicht machen müssen.
Sollte es sich wirtschaftlich lohnen, empfehle ich eine anwaltliche Beratung.
Oder du versuchst es mit genau dieser Argumentation einfach noch mal beim Kunden.

Barbara

10
user profile
Seller_Dh6ZTrr2Hy9IJ
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Hallo Claudia,
es gibt in jedem Vertragsverhältnis sog. Nebenpflichten.
Dazu, wie ich finde kurz und knapp erklärt,
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Rechte_Pflichten/rechte_und_pflichten.htm
Hieraus resultiert m.E. eine Verpflichtung des Käufers, bei der Erfüllung des Vertrags mitzuwirken und insb. den Empfang der Ware zu ermöglichen, bzw. in deinem Fall, bei Nichterhalt auch die Recherche zu unterstützen. Aus dieser Nebenpflicht kann sich dann auch eine Obliegenheit bei einem anderen als dem Vertragspartner, in deinem Fall DHL, ergeben. Das Ausfüllen dieser Empfängererklärung müsste sich durchsetzen lassen.
Die Zahlung der Erstattung würde ich, da das BGB Leistungen Zug-um-Zug voraussetzt, bis zur Unterzeichnung nicht vornehmen. Problematisch könnte hier Amazon werden, die dem Kunden nach allem was ich hier so lese, vorzugsweise immer Recht zu geben scheint. Ich habe solche Erfahrungen zum Glück noch nicht machen müssen.
Sollte es sich wirtschaftlich lohnen, empfehle ich eine anwaltliche Beratung.
Oder du versuchst es mit genau dieser Argumentation einfach noch mal beim Kunden.

Barbara

10
Antworten
user profile
Seller_xjvCHkpUmFC4p
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Frag doch mal den Kunden ob der Kunde bei DHL eine Abstellgenehmigung hat, bzw. bei DHL nach. Wenn er keine hat, dann hast du evtl. gute Chancen bei DHL.

Außerdem macht DHL wohl eine Mitarbeiterbefragung (Zustellboten), zumindest wurde mir dies von DHL so erklärt.

00
user profile
Seller_xjvCHkpUmFC4p
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Frag doch mal den Kunden ob der Kunde bei DHL eine Abstellgenehmigung hat, bzw. bei DHL nach. Wenn er keine hat, dann hast du evtl. gute Chancen bei DHL.

Außerdem macht DHL wohl eine Mitarbeiterbefragung (Zustellboten), zumindest wurde mir dies von DHL so erklärt.

00
Antworten
user profile
Seller_VSnilu8nQnMoB
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Die Situation ist für dich blöd. Vor dem Gesetz und vor Amazon hat der Kunde Dir den Auftrag gegeben, nicht DHL. Das du jetzt (wie wir alle) die Zustellung an ein 3. unternehmen übergibst ist dein Risiko, dein Problem und deine Verantwortung. Ich nehme an der Kunde hat beruflich mit solchen Vertragserfüllungsaufgaben zu tun (wie ich früher). Deswegen sagt er, ich habe DHL nicht beauftragt, sonder dich, deshalb musst du dich auch in allen Dingen mit DHL auseinandersetzen.

10
user profile
Seller_VSnilu8nQnMoB
In Antwort auf: Post von: Seller_dO9f4GyyO7rvs

Die Situation ist für dich blöd. Vor dem Gesetz und vor Amazon hat der Kunde Dir den Auftrag gegeben, nicht DHL. Das du jetzt (wie wir alle) die Zustellung an ein 3. unternehmen übergibst ist dein Risiko, dein Problem und deine Verantwortung. Ich nehme an der Kunde hat beruflich mit solchen Vertragserfüllungsaufgaben zu tun (wie ich früher). Deswegen sagt er, ich habe DHL nicht beauftragt, sonder dich, deshalb musst du dich auch in allen Dingen mit DHL auseinandersetzen.

10
Antworten