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Seller_DMPGk63vjgmlc

GPSR für Wiederverkäufer

Liebe Kollegen,

Hallo Emma,

aktueller Stand im Bezug auf GPSR und das hinterlegen erforderlicher Informationen (wie z.B. der verantwortlichen Person) ist bei uns der, dass dies nur für den Inhaber der Markenrechte möglich ist. Wir selbst sind Wiederverkäufer vieler verschiedenen Marken und haben aktuell keine Möglichkeit die geforderten Informationen bei Amazon zu hinterlegen.

Sind wir nun schlichtweg davon abhängig, dass die verschiedenen Inhaber der Markenrechte dies selbst tun?

Was passiert mit den Artikeln, wenn die Inhaber der Markenrechte es versäumen die erforderlichen Informationen bis zum 13.12.2024 zu hinterlegen?

Wird es uns bis dahin ermöglicht diese Informationen gegebenenfalls selbst zu hinterlegen?

Aktuell erscheint mir das ganze sehr unklar. Ich gehe davon aus, dass tausende Händler auf Amazon von der selben Problematik betroffen sind und entweder noch keine Lösung haben, oder noch gar nicht wissen, was hier gegebenenfalls für ein riesiges Problem auf sie zukommen könnte.

Wir bitten höflich um Auskunft.

Danke!

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Seller_DMPGk63vjgmlc

GPSR für Wiederverkäufer

Liebe Kollegen,

Hallo Emma,

aktueller Stand im Bezug auf GPSR und das hinterlegen erforderlicher Informationen (wie z.B. der verantwortlichen Person) ist bei uns der, dass dies nur für den Inhaber der Markenrechte möglich ist. Wir selbst sind Wiederverkäufer vieler verschiedenen Marken und haben aktuell keine Möglichkeit die geforderten Informationen bei Amazon zu hinterlegen.

Sind wir nun schlichtweg davon abhängig, dass die verschiedenen Inhaber der Markenrechte dies selbst tun?

Was passiert mit den Artikeln, wenn die Inhaber der Markenrechte es versäumen die erforderlichen Informationen bis zum 13.12.2024 zu hinterlegen?

Wird es uns bis dahin ermöglicht diese Informationen gegebenenfalls selbst zu hinterlegen?

Aktuell erscheint mir das ganze sehr unklar. Ich gehe davon aus, dass tausende Händler auf Amazon von der selben Problematik betroffen sind und entweder noch keine Lösung haben, oder noch gar nicht wissen, was hier gegebenenfalls für ein riesiges Problem auf sie zukommen könnte.

Wir bitten höflich um Auskunft.

Danke!

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_DMPGk63vjgmlc

Sind wir nun schlichtweg davon abhängig, dass die verschiedenen Inhaber der Markenrechte dies selbst tun?

-> genau

Was passiert mit den Artikeln, wenn die Inhaber der Markenrechte es versäumen die erforderlichen Informationen bis zum 13.12.2024 zu hinterlegen?

-> die werdet ihr dann nicht verkaufen können

Wird es uns bis dahin ermöglicht diese Informationen gegebenenfalls selbst zu hinterlegen?

-> möglich aber das jeder irgendwas zu Produkten hochlädt, soll ja glaube ich vermieden werden

20
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Seller_eqZBtOCk2g3ac
In Antwort auf: Post von: Seller_DMPGk63vjgmlc

Das ist mir auch schon aufgefallen..

Ich verkaufe Markenfreie Produkte.

Ich frage mich auch warum Amazon hier keine Eintragungen zulässt..

Das Gesetzt betrifft uns ja genauso..

#Amazon

10
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Seller_7qcPalkNCw3GU
In Antwort auf: Post von: Seller_DMPGk63vjgmlc

Grundsätzlich solltest Du unter "Verkäuferleistung" von Amazon eine Aufforderung erhalten, wenn Du eine entsprechenden Person hinterlegen musst.

Du fragst dann deinen Lieferanten/Hersteller an und dieser wird dir die entsprechenden Person nennen, die Du hinterlegen kannst.

Funktioniert bei uns bisher reibungslos.

Und wenn Dein Hersteller in China sitzt und du selbst importierst, ist ja klar wer dort als verantwortliche Person zu hinterlegen ist.

20
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Seller_K8bbUy65G8ZSN
In Antwort auf: Post von: Seller_DMPGk63vjgmlc

Ich hatte einen Fall geöffnet und in bald geplatzt vor Ärger - Textbausteine über Textbaustein - niemand hat eine Ahnung was los ist.

Ich bin denen solange auf den Sender gegangen bis mich ein deutscher Mitarbeiter von Amazon anrief und mir folgendes mitteilte:

Man würde dran arbeiten um für alle eine zufriedenstellende Lösung zu finden, in den nächsten Wochen gäbe es dazu ein Update.

Bis dahin immer wieder unter Verkäuferleistung reinschauen, dort wird es dann wahrscheinlich die Möglichkeit geben alle fehlenden Daten wie Herstelleradresse usw. einzufügen.

Wie lange das aber dauert wußte er nicht.

Bei mir ist man momentan dran und möchte von vielen Artikeln Sicherheitsinormationen haben. Selbst von einer einfachen Deko Figur aus Polyresin.

Weiß auch noch nicht was ich da machen soll.

LG

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_DMPGk63vjgmlc

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Seller_VJ2u0yoYyugrW
Ich glaube, Amazon übt noch,
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Ich denke, damit liegst Du genau richtig.

Aber unabhängig davon was wir oder der gesunde Menschenverstand für richtig halten, sind die Angaben auf der Infoseite GPRS eindeutig:

Die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte, die in der EU zum Verkauf angeboten werden, fallen unter die GPSR, einschließlich gebrauchter, reparierter und instandgesetzter Produkte und Ersatzteile.

Hiervon ausgenommen ist unter anderem Folgendes:

Medizinische Produkte für Menschen oder Tiere

Lebensmittel und Getränke

Tierfutter

Lebende Pflanzen und Tiere (einschließlich genetisch veränderter Organismen und Mikroorganismen für die Anwendung in geschlossenen Systemen sowie Produkte von Pflanzen und Tieren, die in direkter Verbindung mit deren künftiger Fortpflanzung stehen)

Tierische Nebenprodukte und Erzeugnisse

Pflanzenschutzmittel (z. B. Pestizide)

Vorrichtungen für den Verbrauchertransport, wenn sie direkt von einem Dienstleister im Rahmen einer für Verbraucher erbrachten Transportdienstleistung und nicht von den Verbrauchern selbst betrieben werden

Luftfahrzeuge

Antiquitäten

Wenn ich mir einige Produkte anschaue bzw. an ihnen rieche, die aus China kommen, bei denen bei diversen Prüfungen Giftstoffe nachgewiesen wurden - dann kann ein Osterhase oder eine Gießkanne durchaus "gefährlich" werden.

Die Frage hier wird sein, wie Amazon das interpretiert. Momentan "üben" die noch. Vermutlich üben die aber nur die Widerspruchs-Prozesse und die aktuellen Bewegungen sagen nichts aus, welches Produkt hier am Ende "überlebt" und welches nicht.

Interessant in dem Zusammenhang ist ein Artikel der IT-Recht-Kanzlei München, den man findet, wenn man "Amazon und die GPSR – Wie man Online-Händler zur Verzweiflung bringt" googelt (der link darf hier nicht gepostet werden).

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Seller_K8bbUy65G8ZSN
In Antwort auf: Post von: Seller_DMPGk63vjgmlc

In der Bucht kann man gebündelt die Angebote überarbeiten und alle Daten eingeben.

Dort habe ich bereits alles fertig.

Streng genommen muß das alles bis zum 13.12 vorliegen und man hat bis jetzt null Möglichkeit die Sachen einzuflegen:

1: EAN / GTIN

2: Sicherheitsdatenblätter

3: Herstellerangaben

Ich habe dann bei 4000 Artikeln viel Spaß.

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Seller_FJChsitX8Vq0L

Die Frage hier wird sein, wie Amazon das interpretiert.

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Seller_DMPGk63vjgmlc
In Antwort auf: Post von: Seller_DMPGk63vjgmlc

Achtung Sportsfreunde, Amazon sperrt bereits jetzt schon erste Artikel, weil die erforderlichen Unterlagen noch nicht hochgeladen wurden. Es ist September (weit entfernt vom 13.12!).

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Seller_DMPGk63vjgmlc

GPSR für Wiederverkäufer

Liebe Kollegen,

Hallo Emma,

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Sind wir nun schlichtweg davon abhängig, dass die verschiedenen Inhaber der Markenrechte dies selbst tun?

Was passiert mit den Artikeln, wenn die Inhaber der Markenrechte es versäumen die erforderlichen Informationen bis zum 13.12.2024 zu hinterlegen?

Wird es uns bis dahin ermöglicht diese Informationen gegebenenfalls selbst zu hinterlegen?

Aktuell erscheint mir das ganze sehr unklar. Ich gehe davon aus, dass tausende Händler auf Amazon von der selben Problematik betroffen sind und entweder noch keine Lösung haben, oder noch gar nicht wissen, was hier gegebenenfalls für ein riesiges Problem auf sie zukommen könnte.

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GPSR für Wiederverkäufer

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Sind wir nun schlichtweg davon abhängig, dass die verschiedenen Inhaber der Markenrechte dies selbst tun?

Was passiert mit den Artikeln, wenn die Inhaber der Markenrechte es versäumen die erforderlichen Informationen bis zum 13.12.2024 zu hinterlegen?

Wird es uns bis dahin ermöglicht diese Informationen gegebenenfalls selbst zu hinterlegen?

Aktuell erscheint mir das ganze sehr unklar. Ich gehe davon aus, dass tausende Händler auf Amazon von der selben Problematik betroffen sind und entweder noch keine Lösung haben, oder noch gar nicht wissen, was hier gegebenenfalls für ein riesiges Problem auf sie zukommen könnte.

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GPSR für Wiederverkäufer

von Seller_DMPGk63vjgmlc

Liebe Kollegen,

Hallo Emma,

aktueller Stand im Bezug auf GPSR und das hinterlegen erforderlicher Informationen (wie z.B. der verantwortlichen Person) ist bei uns der, dass dies nur für den Inhaber der Markenrechte möglich ist. Wir selbst sind Wiederverkäufer vieler verschiedenen Marken und haben aktuell keine Möglichkeit die geforderten Informationen bei Amazon zu hinterlegen.

Sind wir nun schlichtweg davon abhängig, dass die verschiedenen Inhaber der Markenrechte dies selbst tun?

Was passiert mit den Artikeln, wenn die Inhaber der Markenrechte es versäumen die erforderlichen Informationen bis zum 13.12.2024 zu hinterlegen?

Wird es uns bis dahin ermöglicht diese Informationen gegebenenfalls selbst zu hinterlegen?

Aktuell erscheint mir das ganze sehr unklar. Ich gehe davon aus, dass tausende Händler auf Amazon von der selben Problematik betroffen sind und entweder noch keine Lösung haben, oder noch gar nicht wissen, was hier gegebenenfalls für ein riesiges Problem auf sie zukommen könnte.

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_DMPGk63vjgmlc

Sind wir nun schlichtweg davon abhängig, dass die verschiedenen Inhaber der Markenrechte dies selbst tun?

-> genau

Was passiert mit den Artikeln, wenn die Inhaber der Markenrechte es versäumen die erforderlichen Informationen bis zum 13.12.2024 zu hinterlegen?

-> die werdet ihr dann nicht verkaufen können

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-> möglich aber das jeder irgendwas zu Produkten hochlädt, soll ja glaube ich vermieden werden

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Seller_eqZBtOCk2g3ac
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Das ist mir auch schon aufgefallen..

Ich verkaufe Markenfreie Produkte.

Ich frage mich auch warum Amazon hier keine Eintragungen zulässt..

Das Gesetzt betrifft uns ja genauso..

#Amazon

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Grundsätzlich solltest Du unter "Verkäuferleistung" von Amazon eine Aufforderung erhalten, wenn Du eine entsprechenden Person hinterlegen musst.

Du fragst dann deinen Lieferanten/Hersteller an und dieser wird dir die entsprechenden Person nennen, die Du hinterlegen kannst.

Funktioniert bei uns bisher reibungslos.

Und wenn Dein Hersteller in China sitzt und du selbst importierst, ist ja klar wer dort als verantwortliche Person zu hinterlegen ist.

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Ich hatte einen Fall geöffnet und in bald geplatzt vor Ärger - Textbausteine über Textbaustein - niemand hat eine Ahnung was los ist.

Ich bin denen solange auf den Sender gegangen bis mich ein deutscher Mitarbeiter von Amazon anrief und mir folgendes mitteilte:

Man würde dran arbeiten um für alle eine zufriedenstellende Lösung zu finden, in den nächsten Wochen gäbe es dazu ein Update.

Bis dahin immer wieder unter Verkäuferleistung reinschauen, dort wird es dann wahrscheinlich die Möglichkeit geben alle fehlenden Daten wie Herstelleradresse usw. einzufügen.

Wie lange das aber dauert wußte er nicht.

Bei mir ist man momentan dran und möchte von vielen Artikeln Sicherheitsinormationen haben. Selbst von einer einfachen Deko Figur aus Polyresin.

Weiß auch noch nicht was ich da machen soll.

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Ich glaube, Amazon übt noch,
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Ich denke, damit liegst Du genau richtig.

Aber unabhängig davon was wir oder der gesunde Menschenverstand für richtig halten, sind die Angaben auf der Infoseite GPRS eindeutig:

Die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte, die in der EU zum Verkauf angeboten werden, fallen unter die GPSR, einschließlich gebrauchter, reparierter und instandgesetzter Produkte und Ersatzteile.

Hiervon ausgenommen ist unter anderem Folgendes:

Medizinische Produkte für Menschen oder Tiere

Lebensmittel und Getränke

Tierfutter

Lebende Pflanzen und Tiere (einschließlich genetisch veränderter Organismen und Mikroorganismen für die Anwendung in geschlossenen Systemen sowie Produkte von Pflanzen und Tieren, die in direkter Verbindung mit deren künftiger Fortpflanzung stehen)

Tierische Nebenprodukte und Erzeugnisse

Pflanzenschutzmittel (z. B. Pestizide)

Vorrichtungen für den Verbrauchertransport, wenn sie direkt von einem Dienstleister im Rahmen einer für Verbraucher erbrachten Transportdienstleistung und nicht von den Verbrauchern selbst betrieben werden

Luftfahrzeuge

Antiquitäten

Wenn ich mir einige Produkte anschaue bzw. an ihnen rieche, die aus China kommen, bei denen bei diversen Prüfungen Giftstoffe nachgewiesen wurden - dann kann ein Osterhase oder eine Gießkanne durchaus "gefährlich" werden.

Die Frage hier wird sein, wie Amazon das interpretiert. Momentan "üben" die noch. Vermutlich üben die aber nur die Widerspruchs-Prozesse und die aktuellen Bewegungen sagen nichts aus, welches Produkt hier am Ende "überlebt" und welches nicht.

Interessant in dem Zusammenhang ist ein Artikel der IT-Recht-Kanzlei München, den man findet, wenn man "Amazon und die GPSR – Wie man Online-Händler zur Verzweiflung bringt" googelt (der link darf hier nicht gepostet werden).

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In der Bucht kann man gebündelt die Angebote überarbeiten und alle Daten eingeben.

Dort habe ich bereits alles fertig.

Streng genommen muß das alles bis zum 13.12 vorliegen und man hat bis jetzt null Möglichkeit die Sachen einzuflegen:

1: EAN / GTIN

2: Sicherheitsdatenblätter

3: Herstellerangaben

Ich habe dann bei 4000 Artikeln viel Spaß.

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-> die werdet ihr dann nicht verkaufen können

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Sind wir nun schlichtweg davon abhängig, dass die verschiedenen Inhaber der Markenrechte dies selbst tun?

-> genau

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-> die werdet ihr dann nicht verkaufen können

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Das ist mir auch schon aufgefallen..

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Ich frage mich auch warum Amazon hier keine Eintragungen zulässt..

Das Gesetzt betrifft uns ja genauso..

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Das ist mir auch schon aufgefallen..

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Ich frage mich auch warum Amazon hier keine Eintragungen zulässt..

Das Gesetzt betrifft uns ja genauso..

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Grundsätzlich solltest Du unter "Verkäuferleistung" von Amazon eine Aufforderung erhalten, wenn Du eine entsprechenden Person hinterlegen musst.

Du fragst dann deinen Lieferanten/Hersteller an und dieser wird dir die entsprechenden Person nennen, die Du hinterlegen kannst.

Funktioniert bei uns bisher reibungslos.

Und wenn Dein Hersteller in China sitzt und du selbst importierst, ist ja klar wer dort als verantwortliche Person zu hinterlegen ist.

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Grundsätzlich solltest Du unter "Verkäuferleistung" von Amazon eine Aufforderung erhalten, wenn Du eine entsprechenden Person hinterlegen musst.

Du fragst dann deinen Lieferanten/Hersteller an und dieser wird dir die entsprechenden Person nennen, die Du hinterlegen kannst.

Funktioniert bei uns bisher reibungslos.

Und wenn Dein Hersteller in China sitzt und du selbst importierst, ist ja klar wer dort als verantwortliche Person zu hinterlegen ist.

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Ich hatte einen Fall geöffnet und in bald geplatzt vor Ärger - Textbausteine über Textbaustein - niemand hat eine Ahnung was los ist.

Ich bin denen solange auf den Sender gegangen bis mich ein deutscher Mitarbeiter von Amazon anrief und mir folgendes mitteilte:

Man würde dran arbeiten um für alle eine zufriedenstellende Lösung zu finden, in den nächsten Wochen gäbe es dazu ein Update.

Bis dahin immer wieder unter Verkäuferleistung reinschauen, dort wird es dann wahrscheinlich die Möglichkeit geben alle fehlenden Daten wie Herstelleradresse usw. einzufügen.

Wie lange das aber dauert wußte er nicht.

Bei mir ist man momentan dran und möchte von vielen Artikeln Sicherheitsinormationen haben. Selbst von einer einfachen Deko Figur aus Polyresin.

Weiß auch noch nicht was ich da machen soll.

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Ich hatte einen Fall geöffnet und in bald geplatzt vor Ärger - Textbausteine über Textbaustein - niemand hat eine Ahnung was los ist.

Ich bin denen solange auf den Sender gegangen bis mich ein deutscher Mitarbeiter von Amazon anrief und mir folgendes mitteilte:

Man würde dran arbeiten um für alle eine zufriedenstellende Lösung zu finden, in den nächsten Wochen gäbe es dazu ein Update.

Bis dahin immer wieder unter Verkäuferleistung reinschauen, dort wird es dann wahrscheinlich die Möglichkeit geben alle fehlenden Daten wie Herstelleradresse usw. einzufügen.

Wie lange das aber dauert wußte er nicht.

Bei mir ist man momentan dran und möchte von vielen Artikeln Sicherheitsinormationen haben. Selbst von einer einfachen Deko Figur aus Polyresin.

Weiß auch noch nicht was ich da machen soll.

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Ich glaube, Amazon übt noch,
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Ich denke, damit liegst Du genau richtig.

Aber unabhängig davon was wir oder der gesunde Menschenverstand für richtig halten, sind die Angaben auf der Infoseite GPRS eindeutig:

Die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte, die in der EU zum Verkauf angeboten werden, fallen unter die GPSR, einschließlich gebrauchter, reparierter und instandgesetzter Produkte und Ersatzteile.

Hiervon ausgenommen ist unter anderem Folgendes:

Medizinische Produkte für Menschen oder Tiere

Lebensmittel und Getränke

Tierfutter

Lebende Pflanzen und Tiere (einschließlich genetisch veränderter Organismen und Mikroorganismen für die Anwendung in geschlossenen Systemen sowie Produkte von Pflanzen und Tieren, die in direkter Verbindung mit deren künftiger Fortpflanzung stehen)

Tierische Nebenprodukte und Erzeugnisse

Pflanzenschutzmittel (z. B. Pestizide)

Vorrichtungen für den Verbrauchertransport, wenn sie direkt von einem Dienstleister im Rahmen einer für Verbraucher erbrachten Transportdienstleistung und nicht von den Verbrauchern selbst betrieben werden

Luftfahrzeuge

Antiquitäten

Wenn ich mir einige Produkte anschaue bzw. an ihnen rieche, die aus China kommen, bei denen bei diversen Prüfungen Giftstoffe nachgewiesen wurden - dann kann ein Osterhase oder eine Gießkanne durchaus "gefährlich" werden.

Die Frage hier wird sein, wie Amazon das interpretiert. Momentan "üben" die noch. Vermutlich üben die aber nur die Widerspruchs-Prozesse und die aktuellen Bewegungen sagen nichts aus, welches Produkt hier am Ende "überlebt" und welches nicht.

Interessant in dem Zusammenhang ist ein Artikel der IT-Recht-Kanzlei München, den man findet, wenn man "Amazon und die GPSR – Wie man Online-Händler zur Verzweiflung bringt" googelt (der link darf hier nicht gepostet werden).

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Ich denke, damit liegst Du genau richtig.

Aber unabhängig davon was wir oder der gesunde Menschenverstand für richtig halten, sind die Angaben auf der Infoseite GPRS eindeutig:

Die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte, die in der EU zum Verkauf angeboten werden, fallen unter die GPSR, einschließlich gebrauchter, reparierter und instandgesetzter Produkte und Ersatzteile.

Hiervon ausgenommen ist unter anderem Folgendes:

Medizinische Produkte für Menschen oder Tiere

Lebensmittel und Getränke

Tierfutter

Lebende Pflanzen und Tiere (einschließlich genetisch veränderter Organismen und Mikroorganismen für die Anwendung in geschlossenen Systemen sowie Produkte von Pflanzen und Tieren, die in direkter Verbindung mit deren künftiger Fortpflanzung stehen)

Tierische Nebenprodukte und Erzeugnisse

Pflanzenschutzmittel (z. B. Pestizide)

Vorrichtungen für den Verbrauchertransport, wenn sie direkt von einem Dienstleister im Rahmen einer für Verbraucher erbrachten Transportdienstleistung und nicht von den Verbrauchern selbst betrieben werden

Luftfahrzeuge

Antiquitäten

Wenn ich mir einige Produkte anschaue bzw. an ihnen rieche, die aus China kommen, bei denen bei diversen Prüfungen Giftstoffe nachgewiesen wurden - dann kann ein Osterhase oder eine Gießkanne durchaus "gefährlich" werden.

Die Frage hier wird sein, wie Amazon das interpretiert. Momentan "üben" die noch. Vermutlich üben die aber nur die Widerspruchs-Prozesse und die aktuellen Bewegungen sagen nichts aus, welches Produkt hier am Ende "überlebt" und welches nicht.

Interessant in dem Zusammenhang ist ein Artikel der IT-Recht-Kanzlei München, den man findet, wenn man "Amazon und die GPSR – Wie man Online-Händler zur Verzweiflung bringt" googelt (der link darf hier nicht gepostet werden).

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Streng genommen muß das alles bis zum 13.12 vorliegen und man hat bis jetzt null Möglichkeit die Sachen einzuflegen:

1: EAN / GTIN

2: Sicherheitsdatenblätter

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1: EAN / GTIN

2: Sicherheitsdatenblätter

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