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Seller_u5nUxtp1f3XaM

Amazon-Business - Kunde (AT) verlangt Netto-Rechnung

Hallo zusammen,

das Thema wurde schon ein paar Mal hier behandelt.
Leider sind die Informationen aus meiner Sicht nicht so eindeutig, dass ich nicht weiß, ob ich dem Kundenwunsch der Netto-Rechnung nachkommen kann oder muss.

Kunde bestellt über A-Business. Amazon übermittelt uns Rechnungs- und Lieferadresse. Sonst nichts.
Der Kunde aus AT schickt nun seine UID und verlangt eine neue Netto-Rechnung.
Muss ich oder kann ich dem folgen?

Es wäre ein relativ hoher, manueller Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Sieht der Kunde in seinem Front-End, dass er eine Brutto-Rechnung erhalten wird?

Und was hat es mit dem Thema Umsatzsteuerberechnung auf sich? Wir versenden unsere Waren selber und erstellen auch die Rechnungen.
Dann würden die RGs durch A erstellt werden, richtig? Auch hinsichtlich Brutto oder Netto-Rechnung?

Ich bedanke mich für etwas Erleuchtung.
Lieben Gruß aus NRW

Tom

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Seller_u5nUxtp1f3XaM

Amazon-Business - Kunde (AT) verlangt Netto-Rechnung

Hallo zusammen,

das Thema wurde schon ein paar Mal hier behandelt.
Leider sind die Informationen aus meiner Sicht nicht so eindeutig, dass ich nicht weiß, ob ich dem Kundenwunsch der Netto-Rechnung nachkommen kann oder muss.

Kunde bestellt über A-Business. Amazon übermittelt uns Rechnungs- und Lieferadresse. Sonst nichts.
Der Kunde aus AT schickt nun seine UID und verlangt eine neue Netto-Rechnung.
Muss ich oder kann ich dem folgen?

Es wäre ein relativ hoher, manueller Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Sieht der Kunde in seinem Front-End, dass er eine Brutto-Rechnung erhalten wird?

Und was hat es mit dem Thema Umsatzsteuerberechnung auf sich? Wir versenden unsere Waren selber und erstellen auch die Rechnungen.
Dann würden die RGs durch A erstellt werden, richtig? Auch hinsichtlich Brutto oder Netto-Rechnung?

Ich bedanke mich für etwas Erleuchtung.
Lieben Gruß aus NRW

Tom

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_u5nUxtp1f3XaM
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Seller_EIaFdr8cNieKv
In Antwort auf: Post von: Seller_u5nUxtp1f3XaM

Du kannst natürlich die Sache handhaben wie folgt:

erste Rechnung stornieren

neue Rechnung ( netto ) mit " innergemeinschaftliche Lieferung " erstellen, zuvor ATA
hier prüfen:

https://evatr.bff-online.de/eVatR

Gutschrift über den Mehrwertsteuerbetrag erstellen und per AMA als Teilerstattung
dem Kunden erstatten.

Weil bei uns diese Anfragen aber immer mehr wurden haben wir uns entschieden, den Kunden wie folgt zu antworten, bisher hat sich noch kein Kunde darüber beschwert, zumal Du nicht verpflichtet bist, nachträglich die Rechnung zu ändern.

Leider können wir Ihrem nachträglichen Wunsch die Rechnung in eine
" innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung " zu wandeln nicht mehr
nachkommen, da alle Buchungen bereits entsprechend abgeschlossen sind.

Selbstverständlich liefern wir unsere Produkte, im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch ohne Mehrwertsteuer, eine gültige ATU-Nummer ist dafür die Voraussetzung. Allerdings leitet Amazon, im Fall einer Bestellung per Amazon, diese Umsatzsteuernummer, auch wenn diese dort von Ihnen hinterlegt wurde, in keinem Fall an uns Marketplace Händler weiter.

Um eine entsprechende steuerfreie Rechnung gem. den gesetzlichen Richtlinien auszustellen, hätten wir aber vor Rechnungslegung diese Daten benötigt, um sie zu prüfen und um eine" Qualifizierte Bestätigung " zu erhalten, wir bitten um Ihr Verständnis.

Nach unseren Kenntnissen können Sie die gezahlte Umsatzsteuer jedoch auch
problemlos bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

viele Grüße
SDC

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
In Antwort auf: Post von: Seller_u5nUxtp1f3XaM

Laut meiner Steuerberatung ist die IGL Fakturierung freiwillig, also ein KANN, kein MUSS.
Darum ging es doch letztendlich, oder?
Einen Paragraphen kann ich aber nicht liefern :innocent:

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Seller_MU43lOUNeCCeS
In Antwort auf: Post von: Seller_u5nUxtp1f3XaM

Amazon berechnet die 15% Provision aber auch auf den Brutto Kaufpreis? Dann würde man ja an Amazon zuviel zahlen wenn mann die Mwst zurück zahlt, oder?
Von daher kann es eigentlich schon nicht gehen.

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Seller_u5nUxtp1f3XaM

Amazon-Business - Kunde (AT) verlangt Netto-Rechnung

Hallo zusammen,

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Leider sind die Informationen aus meiner Sicht nicht so eindeutig, dass ich nicht weiß, ob ich dem Kundenwunsch der Netto-Rechnung nachkommen kann oder muss.

Kunde bestellt über A-Business. Amazon übermittelt uns Rechnungs- und Lieferadresse. Sonst nichts.
Der Kunde aus AT schickt nun seine UID und verlangt eine neue Netto-Rechnung.
Muss ich oder kann ich dem folgen?

Es wäre ein relativ hoher, manueller Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Sieht der Kunde in seinem Front-End, dass er eine Brutto-Rechnung erhalten wird?

Und was hat es mit dem Thema Umsatzsteuerberechnung auf sich? Wir versenden unsere Waren selber und erstellen auch die Rechnungen.
Dann würden die RGs durch A erstellt werden, richtig? Auch hinsichtlich Brutto oder Netto-Rechnung?

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Kunde bestellt über A-Business. Amazon übermittelt uns Rechnungs- und Lieferadresse. Sonst nichts.
Der Kunde aus AT schickt nun seine UID und verlangt eine neue Netto-Rechnung.
Muss ich oder kann ich dem folgen?

Es wäre ein relativ hoher, manueller Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Sieht der Kunde in seinem Front-End, dass er eine Brutto-Rechnung erhalten wird?

Und was hat es mit dem Thema Umsatzsteuerberechnung auf sich? Wir versenden unsere Waren selber und erstellen auch die Rechnungen.
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Tom

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von Seller_u5nUxtp1f3XaM

Hallo zusammen,

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Leider sind die Informationen aus meiner Sicht nicht so eindeutig, dass ich nicht weiß, ob ich dem Kundenwunsch der Netto-Rechnung nachkommen kann oder muss.

Kunde bestellt über A-Business. Amazon übermittelt uns Rechnungs- und Lieferadresse. Sonst nichts.
Der Kunde aus AT schickt nun seine UID und verlangt eine neue Netto-Rechnung.
Muss ich oder kann ich dem folgen?

Es wäre ein relativ hoher, manueller Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Sieht der Kunde in seinem Front-End, dass er eine Brutto-Rechnung erhalten wird?

Und was hat es mit dem Thema Umsatzsteuerberechnung auf sich? Wir versenden unsere Waren selber und erstellen auch die Rechnungen.
Dann würden die RGs durch A erstellt werden, richtig? Auch hinsichtlich Brutto oder Netto-Rechnung?

Ich bedanke mich für etwas Erleuchtung.
Lieben Gruß aus NRW

Tom

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_u5nUxtp1f3XaM
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Seller_EIaFdr8cNieKv
In Antwort auf: Post von: Seller_u5nUxtp1f3XaM

Du kannst natürlich die Sache handhaben wie folgt:

erste Rechnung stornieren

neue Rechnung ( netto ) mit " innergemeinschaftliche Lieferung " erstellen, zuvor ATA
hier prüfen:

https://evatr.bff-online.de/eVatR

Gutschrift über den Mehrwertsteuerbetrag erstellen und per AMA als Teilerstattung
dem Kunden erstatten.

Weil bei uns diese Anfragen aber immer mehr wurden haben wir uns entschieden, den Kunden wie folgt zu antworten, bisher hat sich noch kein Kunde darüber beschwert, zumal Du nicht verpflichtet bist, nachträglich die Rechnung zu ändern.

Leider können wir Ihrem nachträglichen Wunsch die Rechnung in eine
" innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung " zu wandeln nicht mehr
nachkommen, da alle Buchungen bereits entsprechend abgeschlossen sind.

Selbstverständlich liefern wir unsere Produkte, im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch ohne Mehrwertsteuer, eine gültige ATU-Nummer ist dafür die Voraussetzung. Allerdings leitet Amazon, im Fall einer Bestellung per Amazon, diese Umsatzsteuernummer, auch wenn diese dort von Ihnen hinterlegt wurde, in keinem Fall an uns Marketplace Händler weiter.

Um eine entsprechende steuerfreie Rechnung gem. den gesetzlichen Richtlinien auszustellen, hätten wir aber vor Rechnungslegung diese Daten benötigt, um sie zu prüfen und um eine" Qualifizierte Bestätigung " zu erhalten, wir bitten um Ihr Verständnis.

Nach unseren Kenntnissen können Sie die gezahlte Umsatzsteuer jedoch auch
problemlos bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

viele Grüße
SDC

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
In Antwort auf: Post von: Seller_u5nUxtp1f3XaM

Laut meiner Steuerberatung ist die IGL Fakturierung freiwillig, also ein KANN, kein MUSS.
Darum ging es doch letztendlich, oder?
Einen Paragraphen kann ich aber nicht liefern :innocent:

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Seller_MU43lOUNeCCeS
In Antwort auf: Post von: Seller_u5nUxtp1f3XaM

Amazon berechnet die 15% Provision aber auch auf den Brutto Kaufpreis? Dann würde man ja an Amazon zuviel zahlen wenn mann die Mwst zurück zahlt, oder?
Von daher kann es eigentlich schon nicht gehen.

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Du kannst natürlich die Sache handhaben wie folgt:

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neue Rechnung ( netto ) mit " innergemeinschaftliche Lieferung " erstellen, zuvor ATA
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Gutschrift über den Mehrwertsteuerbetrag erstellen und per AMA als Teilerstattung
dem Kunden erstatten.

Weil bei uns diese Anfragen aber immer mehr wurden haben wir uns entschieden, den Kunden wie folgt zu antworten, bisher hat sich noch kein Kunde darüber beschwert, zumal Du nicht verpflichtet bist, nachträglich die Rechnung zu ändern.

Leider können wir Ihrem nachträglichen Wunsch die Rechnung in eine
" innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung " zu wandeln nicht mehr
nachkommen, da alle Buchungen bereits entsprechend abgeschlossen sind.

Selbstverständlich liefern wir unsere Produkte, im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch ohne Mehrwertsteuer, eine gültige ATU-Nummer ist dafür die Voraussetzung. Allerdings leitet Amazon, im Fall einer Bestellung per Amazon, diese Umsatzsteuernummer, auch wenn diese dort von Ihnen hinterlegt wurde, in keinem Fall an uns Marketplace Händler weiter.

Um eine entsprechende steuerfreie Rechnung gem. den gesetzlichen Richtlinien auszustellen, hätten wir aber vor Rechnungslegung diese Daten benötigt, um sie zu prüfen und um eine" Qualifizierte Bestätigung " zu erhalten, wir bitten um Ihr Verständnis.

Nach unseren Kenntnissen können Sie die gezahlte Umsatzsteuer jedoch auch
problemlos bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

viele Grüße
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Weil bei uns diese Anfragen aber immer mehr wurden haben wir uns entschieden, den Kunden wie folgt zu antworten, bisher hat sich noch kein Kunde darüber beschwert, zumal Du nicht verpflichtet bist, nachträglich die Rechnung zu ändern.

Leider können wir Ihrem nachträglichen Wunsch die Rechnung in eine
" innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung " zu wandeln nicht mehr
nachkommen, da alle Buchungen bereits entsprechend abgeschlossen sind.

Selbstverständlich liefern wir unsere Produkte, im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch ohne Mehrwertsteuer, eine gültige ATU-Nummer ist dafür die Voraussetzung. Allerdings leitet Amazon, im Fall einer Bestellung per Amazon, diese Umsatzsteuernummer, auch wenn diese dort von Ihnen hinterlegt wurde, in keinem Fall an uns Marketplace Händler weiter.

Um eine entsprechende steuerfreie Rechnung gem. den gesetzlichen Richtlinien auszustellen, hätten wir aber vor Rechnungslegung diese Daten benötigt, um sie zu prüfen und um eine" Qualifizierte Bestätigung " zu erhalten, wir bitten um Ihr Verständnis.

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Laut meiner Steuerberatung ist die IGL Fakturierung freiwillig, also ein KANN, kein MUSS.
Darum ging es doch letztendlich, oder?
Einen Paragraphen kann ich aber nicht liefern :innocent:

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Laut meiner Steuerberatung ist die IGL Fakturierung freiwillig, also ein KANN, kein MUSS.
Darum ging es doch letztendlich, oder?
Einen Paragraphen kann ich aber nicht liefern :innocent:

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Amazon berechnet die 15% Provision aber auch auf den Brutto Kaufpreis? Dann würde man ja an Amazon zuviel zahlen wenn mann die Mwst zurück zahlt, oder?
Von daher kann es eigentlich schon nicht gehen.

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