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Seller_0VtBUWCP3NrGm

Erstattung Kaufpreis ohne Warenrücksendung

Ist es richtig, das im Falle eines Widerrufs, der Kaufpreis innerhalb von 14 ausbezahlt werden muss, auch wenn keine Warenrücksendung erfolgt ist?

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Erstattung Kaufpreis ohne Warenrücksendung

Ist es richtig, das im Falle eines Widerrufs, der Kaufpreis innerhalb von 14 ausbezahlt werden muss, auch wenn keine Warenrücksendung erfolgt ist?

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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Hallo,
theoretisch schon!
Jedoch steht da in meinem Widerruf drin:“Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Als Nachweis der Rücksendung muss diese lückenlos nachgewiesen werden.”
Also ohne Nachweis oder Ware kein Geld! Schützt natürlich nicht davor das dann im Paket ein alter Ziegelstein drin ist statt z.B. ein teurer Elektroartikel. Aber das ist dann ein anderes Thema.
Keine Rechtsberatung!
Mit freundlichen Gruß Meinzinger

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Seller_0VtBUWCP3NrGm
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Niemand im Forum unterwegs, der hier etwas beitragen könnte?

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Seller_0VtBUWCP3NrGm
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Vielen Dank, insbesondere an Amy. Die in diesem Fall den entscheidenden Hinweis geben konnte.

Es ist tatsächlich Bewegung in die Sache gekommen, nachdem ich den Fall noch einmal geöffnet habe und auf die Regularien in den Amazon Widerrufsbestimmungen hingewiesen habe.

ABER, die Bewertung wurden nicht vollständig gelöscht, sondern es wurde die 1 (Anzahl Sterne) durchgestrichen und es wurde eine zusätzliche Bemerkung eingefügt:

Nachricht von Amazon:“Die Versandprobleme, die in Verbindung mit dieser
Bestellung auftraten, lagen nicht am Verkäufer.”

Warum löscht Amazon die Bewertung denn nicht vollständig?

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Seller_0VtBUWCP3NrGm

Erstattung Kaufpreis ohne Warenrücksendung

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Erstattung Kaufpreis ohne Warenrücksendung

von Seller_0VtBUWCP3NrGm

Ist es richtig, das im Falle eines Widerrufs, der Kaufpreis innerhalb von 14 ausbezahlt werden muss, auch wenn keine Warenrücksendung erfolgt ist?

Tags:Preisgestaltung
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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_0VtBUWCP3NrGm

Hallo,
theoretisch schon!
Jedoch steht da in meinem Widerruf drin:“Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Als Nachweis der Rücksendung muss diese lückenlos nachgewiesen werden.”
Also ohne Nachweis oder Ware kein Geld! Schützt natürlich nicht davor das dann im Paket ein alter Ziegelstein drin ist statt z.B. ein teurer Elektroartikel. Aber das ist dann ein anderes Thema.
Keine Rechtsberatung!
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Vielen Dank, insbesondere an Amy. Die in diesem Fall den entscheidenden Hinweis geben konnte.

Es ist tatsächlich Bewegung in die Sache gekommen, nachdem ich den Fall noch einmal geöffnet habe und auf die Regularien in den Amazon Widerrufsbestimmungen hingewiesen habe.

ABER, die Bewertung wurden nicht vollständig gelöscht, sondern es wurde die 1 (Anzahl Sterne) durchgestrichen und es wurde eine zusätzliche Bemerkung eingefügt:

Nachricht von Amazon:“Die Versandprobleme, die in Verbindung mit dieser
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Jedoch steht da in meinem Widerruf drin:“Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Als Nachweis der Rücksendung muss diese lückenlos nachgewiesen werden.”
Also ohne Nachweis oder Ware kein Geld! Schützt natürlich nicht davor das dann im Paket ein alter Ziegelstein drin ist statt z.B. ein teurer Elektroartikel. Aber das ist dann ein anderes Thema.
Keine Rechtsberatung!
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Jedoch steht da in meinem Widerruf drin:“Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Als Nachweis der Rücksendung muss diese lückenlos nachgewiesen werden.”
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