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Seller_Y6uOruoYQ4avy

Unrechtmäßige Entfernung meines Angebots

Guten Tag zusammen,

ich habe einen Fall eröffnet (Fallnummer: ID11060247272) wegen der unrechtmäßigen Entfernung eines meiner Angebote.

Mein Produkt wurde mit dem Hinweis "Verdacht auf Fälschung" deaktiviert, nachdem ein Kunde eine Mitteilung über eine angebliche „mögliche Fälschung“ gemacht hat.

Hierzu möchte ich Folgendes klarstellen:

Ich bin selbst der Hersteller des betroffenen Produkts und vertreibe es unter meiner eigenen Marke. Es handelt sich weder um eine eingetragene Marke noch um ein rechtlich geschütztes Produkt. Es existiert daher keine Grundlage für einen Fälschungsvorwurf.

Ich habe im Rahmen des Widerspruchs bereits:

eine Herstellererklärung eingereicht, vollständige Firmendaten angegeben, erklärt dass keine klassischen Lieferantenrechnungen existieren, da ich die Produkte selbst produziere.

Trotz vollständigem Widerspruch inklusive aller geforderten Dokumente wurde mein Anliegen mit einer automatischen Standardantwort abgelehnt.

Es wurde nicht individuell auf meinen Fall eingegangen, sondern nur allgemein aufgefordert, Dokumente eines Lieferanten einzureichen – obwohl ich klar dargestellt habe, dass ich selbst der Hersteller bin.

Rechtlicher Hinweis:

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Markengesetzes (MarkenG) liegt eine Markenverletzung nur dann vor, wenn eine eingetragene Marke betroffen ist.

Da keine eingetragene Marke existiert, ist ein Verdacht auf Fälschung rechtlich unbegründet.

Daher meine höfliche Bitte:

Es wäre sehr hilfreich, wenn sich ein Moderator einschalten könnte, um eine manuelle Überprüfung meines Falles einzuleiten.

Ich möchte lediglich eine faire und sachgerechte Überprüfung auf Basis der eingereichten Unterlagen erreichen.

Vielen Dank für jede Unterstützung!

Freundliche Grüße

Eden

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Tags:Produktechtheit, Verkäuferleistung
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Seller_Y6uOruoYQ4avy

Unrechtmäßige Entfernung meines Angebots

Guten Tag zusammen,

ich habe einen Fall eröffnet (Fallnummer: ID11060247272) wegen der unrechtmäßigen Entfernung eines meiner Angebote.

Mein Produkt wurde mit dem Hinweis "Verdacht auf Fälschung" deaktiviert, nachdem ein Kunde eine Mitteilung über eine angebliche „mögliche Fälschung“ gemacht hat.

Hierzu möchte ich Folgendes klarstellen:

Ich bin selbst der Hersteller des betroffenen Produkts und vertreibe es unter meiner eigenen Marke. Es handelt sich weder um eine eingetragene Marke noch um ein rechtlich geschütztes Produkt. Es existiert daher keine Grundlage für einen Fälschungsvorwurf.

Ich habe im Rahmen des Widerspruchs bereits:

eine Herstellererklärung eingereicht, vollständige Firmendaten angegeben, erklärt dass keine klassischen Lieferantenrechnungen existieren, da ich die Produkte selbst produziere.

Trotz vollständigem Widerspruch inklusive aller geforderten Dokumente wurde mein Anliegen mit einer automatischen Standardantwort abgelehnt.

Es wurde nicht individuell auf meinen Fall eingegangen, sondern nur allgemein aufgefordert, Dokumente eines Lieferanten einzureichen – obwohl ich klar dargestellt habe, dass ich selbst der Hersteller bin.

Rechtlicher Hinweis:

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Markengesetzes (MarkenG) liegt eine Markenverletzung nur dann vor, wenn eine eingetragene Marke betroffen ist.

Da keine eingetragene Marke existiert, ist ein Verdacht auf Fälschung rechtlich unbegründet.

Daher meine höfliche Bitte:

Es wäre sehr hilfreich, wenn sich ein Moderator einschalten könnte, um eine manuelle Überprüfung meines Falles einzuleiten.

Ich möchte lediglich eine faire und sachgerechte Überprüfung auf Basis der eingereichten Unterlagen erreichen.

Vielen Dank für jede Unterstützung!

Freundliche Grüße

Eden

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_Y6uOruoYQ4avy

"(...)vertreibe es unter meiner eigenen Marke. Es handelt sich weder um eine eingetragene Marke (...)"

Das schließt sich aus. Entweder du hast eine eingetragene (und beim Verkauf auf Amazon bestenfalls in der Brand Registry hinterlegte) Marke oder du nutzt einen Fantasienamen.

Hier vermute ich das Problem. Hast du wirklich geprüft, ob dein Fantasiename nicht markenrechtlich geschützt ist? Du kannst ja auch nicht einfach Autos als "Mercedes Benz" oder Sportartikel unter "Nike" verkaufen, weil du sie selber herstellst und dir der Name so gefällt.

Wenn Jemand deinen Fantasienamen geschützt hat, verstößt du aktiv gegen Markenrechte und kannst froh sein, wenn nur der Artikel auf Amazon gesperrt wird. Wenn der Markeninhaber wegen Markenrechtsverletzung verklagt, wird es oft nicht gerade billig.

Kurz: Beschäftige dich mal mit dem Themen Marken, Markenrecht und Markenschutz...

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_Y6uOruoYQ4avy

Die Meldung einer "möglichen Fälschung" wird hier wohl gar nicht so selten genutzt, um unliebsamen Wettbewerbern das Geschäft zu vermiesen. Scheint ein scharfes Schwert zu sein.

Wenn du auf dich aufmerksam machen willst, solltest du den Mod deiner Wahl direkt taggen, sonst wird das vielleicht nichts, denn die lesen nicht jeden Post und gegenüber deinen Händlerkollegen kannst du zwar alles klarstellen, aber helfen wird es dir nicht.

Ich drücke dir die Daumen für eine schnelle Lösung. Wenn du den Artikel wieder frei bekommst, poste hier bitte mal deinen Lösungsweg für Leidensgenossen.

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Seller_Y6uOruoYQ4avy

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Hierzu möchte ich Folgendes klarstellen:

Ich bin selbst der Hersteller des betroffenen Produkts und vertreibe es unter meiner eigenen Marke. Es handelt sich weder um eine eingetragene Marke noch um ein rechtlich geschütztes Produkt. Es existiert daher keine Grundlage für einen Fälschungsvorwurf.

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Trotz vollständigem Widerspruch inklusive aller geforderten Dokumente wurde mein Anliegen mit einer automatischen Standardantwort abgelehnt.

Es wurde nicht individuell auf meinen Fall eingegangen, sondern nur allgemein aufgefordert, Dokumente eines Lieferanten einzureichen – obwohl ich klar dargestellt habe, dass ich selbst der Hersteller bin.

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Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Markengesetzes (MarkenG) liegt eine Markenverletzung nur dann vor, wenn eine eingetragene Marke betroffen ist.

Da keine eingetragene Marke existiert, ist ein Verdacht auf Fälschung rechtlich unbegründet.

Daher meine höfliche Bitte:

Es wäre sehr hilfreich, wenn sich ein Moderator einschalten könnte, um eine manuelle Überprüfung meines Falles einzuleiten.

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Ich bin selbst der Hersteller des betroffenen Produkts und vertreibe es unter meiner eigenen Marke. Es handelt sich weder um eine eingetragene Marke noch um ein rechtlich geschütztes Produkt. Es existiert daher keine Grundlage für einen Fälschungsvorwurf.

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Trotz vollständigem Widerspruch inklusive aller geforderten Dokumente wurde mein Anliegen mit einer automatischen Standardantwort abgelehnt.

Es wurde nicht individuell auf meinen Fall eingegangen, sondern nur allgemein aufgefordert, Dokumente eines Lieferanten einzureichen – obwohl ich klar dargestellt habe, dass ich selbst der Hersteller bin.

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Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Markengesetzes (MarkenG) liegt eine Markenverletzung nur dann vor, wenn eine eingetragene Marke betroffen ist.

Da keine eingetragene Marke existiert, ist ein Verdacht auf Fälschung rechtlich unbegründet.

Daher meine höfliche Bitte:

Es wäre sehr hilfreich, wenn sich ein Moderator einschalten könnte, um eine manuelle Überprüfung meines Falles einzuleiten.

Ich möchte lediglich eine faire und sachgerechte Überprüfung auf Basis der eingereichten Unterlagen erreichen.

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Mein Produkt wurde mit dem Hinweis "Verdacht auf Fälschung" deaktiviert, nachdem ein Kunde eine Mitteilung über eine angebliche „mögliche Fälschung“ gemacht hat.

Hierzu möchte ich Folgendes klarstellen:

Ich bin selbst der Hersteller des betroffenen Produkts und vertreibe es unter meiner eigenen Marke. Es handelt sich weder um eine eingetragene Marke noch um ein rechtlich geschütztes Produkt. Es existiert daher keine Grundlage für einen Fälschungsvorwurf.

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Trotz vollständigem Widerspruch inklusive aller geforderten Dokumente wurde mein Anliegen mit einer automatischen Standardantwort abgelehnt.

Es wurde nicht individuell auf meinen Fall eingegangen, sondern nur allgemein aufgefordert, Dokumente eines Lieferanten einzureichen – obwohl ich klar dargestellt habe, dass ich selbst der Hersteller bin.

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Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Markengesetzes (MarkenG) liegt eine Markenverletzung nur dann vor, wenn eine eingetragene Marke betroffen ist.

Da keine eingetragene Marke existiert, ist ein Verdacht auf Fälschung rechtlich unbegründet.

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In Antwort auf: Post von: Seller_Y6uOruoYQ4avy

"(...)vertreibe es unter meiner eigenen Marke. Es handelt sich weder um eine eingetragene Marke (...)"

Das schließt sich aus. Entweder du hast eine eingetragene (und beim Verkauf auf Amazon bestenfalls in der Brand Registry hinterlegte) Marke oder du nutzt einen Fantasienamen.

Hier vermute ich das Problem. Hast du wirklich geprüft, ob dein Fantasiename nicht markenrechtlich geschützt ist? Du kannst ja auch nicht einfach Autos als "Mercedes Benz" oder Sportartikel unter "Nike" verkaufen, weil du sie selber herstellst und dir der Name so gefällt.

Wenn Jemand deinen Fantasienamen geschützt hat, verstößt du aktiv gegen Markenrechte und kannst froh sein, wenn nur der Artikel auf Amazon gesperrt wird. Wenn der Markeninhaber wegen Markenrechtsverletzung verklagt, wird es oft nicht gerade billig.

Kurz: Beschäftige dich mal mit dem Themen Marken, Markenrecht und Markenschutz...

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Die Meldung einer "möglichen Fälschung" wird hier wohl gar nicht so selten genutzt, um unliebsamen Wettbewerbern das Geschäft zu vermiesen. Scheint ein scharfes Schwert zu sein.

Wenn du auf dich aufmerksam machen willst, solltest du den Mod deiner Wahl direkt taggen, sonst wird das vielleicht nichts, denn die lesen nicht jeden Post und gegenüber deinen Händlerkollegen kannst du zwar alles klarstellen, aber helfen wird es dir nicht.

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Wenn du auf dich aufmerksam machen willst, solltest du den Mod deiner Wahl direkt taggen, sonst wird das vielleicht nichts, denn die lesen nicht jeden Post und gegenüber deinen Händlerkollegen kannst du zwar alles klarstellen, aber helfen wird es dir nicht.

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