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Seller_L83oCT6DkOPLk

Kunde "weigert" sich Eidesstattliche Erklärung für nicht abhanden gekommenes Paket zu unterschreiben

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Kunde hat bei uns eine Bestellung aufgegebene. Diese wurde mehr als rechtzeitig versandt (DPD Sendungsnummer in AMZ hinterlegt) und laut Sendungsverfolgung auch innerhalb von 2 Werktagen zugestellt. Jedoch meldete sich der Kunde und behauptete er habe das Paket nicht erhalten. DPD kontaktiert und Situation geschildert. DPD bestätigt die erfolgreiche Zustellung und schickt mir den Zustellbeleg mit Unterschrift des Empfängers. Leite diesen dem Kunden weiter und bitte dies zu prüfen. Kunde streitet eine Annahme ab und behauptet es sei nicht seine Unterschrift oder eines der anderen Anwohner, gleichzeitig sagt er dass er zum angeblichen Zustellzeitpunkt nachweislich auf der Arbeit gewesen sei.
Daraufhin wird bei der DPD eine Fahrerbefragung und Nachforschung eingeleitet. In der Zwischenzeit stellt der Kunde einen A-Z Antrag und erhält sein Geld. Ergebnis aus dem Nachforschungsantrag der DPD-> Paketverlust. Also Schadensersatz bei der DPD beantragt. Diese fordert aber eine Eidesstattliche Erklärung vom Empfänger, in der der Empfänger bestätigt, dass er das Paket nicht erhalten hat.

Habe diese Eidesstattliche Erklärung ganz höfflich und bittend an den Kunden gemailt und gebeten diese an uns unterschrieben zurück zu senden. Leider ganze 3 mal ohne Reaktion. Daraufhin habe ich ihm das ganze auf dem Postweg geschickt und einen frankierten Rückumschlag mit beigelegt. Dazu ein kurzes Schreiben mit Frist. Aber auch hier 1 Tag vor Ablauf der Frist noch keine Rückmeldung.

Hat jemand von euch so etwas schon erlebt und wenn ja was schlagt Ihr vor wie weiter vorzugehen? Wie ist da die Rechtslage? In wie fern ist der Kunde verpflichtet diese Erklärung zu unterzeichnen bzw. die DPD verpflichtet mir den Schaden zu ersetzten auch ohne Erklärung.

Danke.

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Tags:A-bis-Z-Garantieanträge, Kunde
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Seller_L83oCT6DkOPLk

Kunde "weigert" sich Eidesstattliche Erklärung für nicht abhanden gekommenes Paket zu unterschreiben

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Kunde hat bei uns eine Bestellung aufgegebene. Diese wurde mehr als rechtzeitig versandt (DPD Sendungsnummer in AMZ hinterlegt) und laut Sendungsverfolgung auch innerhalb von 2 Werktagen zugestellt. Jedoch meldete sich der Kunde und behauptete er habe das Paket nicht erhalten. DPD kontaktiert und Situation geschildert. DPD bestätigt die erfolgreiche Zustellung und schickt mir den Zustellbeleg mit Unterschrift des Empfängers. Leite diesen dem Kunden weiter und bitte dies zu prüfen. Kunde streitet eine Annahme ab und behauptet es sei nicht seine Unterschrift oder eines der anderen Anwohner, gleichzeitig sagt er dass er zum angeblichen Zustellzeitpunkt nachweislich auf der Arbeit gewesen sei.
Daraufhin wird bei der DPD eine Fahrerbefragung und Nachforschung eingeleitet. In der Zwischenzeit stellt der Kunde einen A-Z Antrag und erhält sein Geld. Ergebnis aus dem Nachforschungsantrag der DPD-> Paketverlust. Also Schadensersatz bei der DPD beantragt. Diese fordert aber eine Eidesstattliche Erklärung vom Empfänger, in der der Empfänger bestätigt, dass er das Paket nicht erhalten hat.

Habe diese Eidesstattliche Erklärung ganz höfflich und bittend an den Kunden gemailt und gebeten diese an uns unterschrieben zurück zu senden. Leider ganze 3 mal ohne Reaktion. Daraufhin habe ich ihm das ganze auf dem Postweg geschickt und einen frankierten Rückumschlag mit beigelegt. Dazu ein kurzes Schreiben mit Frist. Aber auch hier 1 Tag vor Ablauf der Frist noch keine Rückmeldung.

Hat jemand von euch so etwas schon erlebt und wenn ja was schlagt Ihr vor wie weiter vorzugehen? Wie ist da die Rechtslage? In wie fern ist der Kunde verpflichtet diese Erklärung zu unterzeichnen bzw. die DPD verpflichtet mir den Schaden zu ersetzten auch ohne Erklärung.

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

Ich denke, dass DPD sich da gepflegt aus der Verantwortung ziehen will - die Nachforschung hat doch Paketverlust ergeben - also muss DPD ersetzen. Wozu eine Erklärung des Kunden?
Kunde hat zwar keine Ware, aber sein Geld zurück, für den ist der Drops gelutscht und er fühlt sich bestenfall von Dir belästigt.
Ich würde DPD so richtig auf die Pelle rücken.

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Seller_g49byUIvxncvX
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

Öhm… Du setzt mir als Kunde eine Frist schriftlich zu bestätigen dass ich etwas nicht bekommen habe?
Und das, wo ich, der Kunde, bereits weiss das da was krummes bei DPD gelaufen ist?
Mit Dir würde ich Schlitten fahren… aber mal so richtig.

Halt Dich an DPD und mach denen Feuer unter dem Hintern. Anzeige gegen den Zusteller usw.

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Seller_MCsr1RvyK9RNq
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

DPD versucht Dich für Dumm zu verkaufen. Erst erfolgreiche Zustellung mit Unterschrift und dann plötzlich Paketverlust? Wer hat denn dann unterschrieben???
Ich stimme Eiskoenigin und alter_Mann voll zu!!! Halt Dich an DPD!

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Seller_uWvKnh7FwpWCC
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

auch muss dir der Kunde keine eidesstattliche unterschreiben.

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Seller_Dc67h7NSbzUoZ
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

Kann die Rückmeldungen hier nicht ganz nachvollziehen. Paketdienste erstatten in der Regel nichts, wenn keine rechtsverbindliche Erklärung des Kunden vorliegt, dass die geleistete Unterschrift nicht von ihm ist. Dein Kunde hat die Erklärung ja noch nicht verweigert, sich nur nicht zurückgemeldet. Das kann ja diverse Gründe haben. Würde er sie aber verweigern, wäre das meines Erachtens schon verdächtig. Warum sollte bitte jemand ein Problem damit haben, diese Erklärung abzugeben, wenn er/sie die Wahrheit sagt; wäre mir schleierhaft. Allerdings finde ich den Ansatz mit Fristsetzung auch nicht sonderlich zielführend, da kann die Bereitschaft zur Mitwirkung schon mal verloren gehen. Wir gehen immer so vor, ohne Fristsetzung sondern freundlich im Gespräch, und noch hat kein einziger Kunde die Mitwirkung verweigert. Oh, warte, doch, ein Mal schon. Nachdem wir dann aber geäußert haben, dass wir dann eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben müssten, ist das Paket doch plötzlich aufgetaucht.

PS: Dass aus der Nachforschung ein Verlust wurde und jetzt die Erklärung verlangt wird, ist durchaus logisch, wenn DPD bei der Feststellung die von Dir weitergegebene Aussage des Kunden berücksichtigt, dass es sich nicht um seine Unterschrift handelt. Ich sehe hier keinen Widerspruch.

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Seller_wqrwY4i0VLeec
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

Die Empfänger-Erklärung liegt bereits vor, durch treuhänderisch-dokumentierten Schriftverkehr und A-Z-Antrag. Herkunftssicher und mit Amazon als Zeugen.

Cheers!

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Seller_Dh6ZTrr2Hy9IJ
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

Hallo AWSM,
erlebt noch nicht, aber nach einiger Bedenkzeit:

DPD muss sich meines Erachten selbst um diese Eidesstattliche Versicherung bemühen, nicht du.
Du hast einen Kaufvertrag mit dem Kunden, der auch die Lieferung der Ware mit erfasst.
Das Vertragsverhältnis “Versand” besteht zwischen dir und DPD, der Kunde hat da nichts mit zu tun. DPD hat seine Verpflichtung aus diesem Vertragsverhältnis offensichtlich nicht erfüllt, gibt dies als “Paketverlust” auch zu, und ist dir gegenüber schadensersatzpflichtig.
Ob es in den AGB des Versenders eine wie auch immer formulierte Mitwirkungspflicht des Empfängers bei der Sachverhaltsaufklärung gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, kann ich mir aber nicht vorstellen, weil eben genau auf dieser Ebene kein Vertragsverhältnis existiert. Wenn, dann ist das aber Sache von DPD.
Ich zitiere Eiskoenigin “Ich würde DPD so richtig auf die Pelle rücken.”
Gruß
BArbara
.

90
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Seller_L83oCT6DkOPLk
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

Danke erstmal für die Zahlreichen Antworten.

Unser Kontakt zum Kunden und zur DPD war jederzeit in einem freundlichen Ton da wir hier nicht genau wissen wer nun tatsächlich die Schuld trägt. Die Fristsetzung beim Kunden war auch stets höfflich und so auch unsere Begründung bezüglich der Fristsetzung: Um unsere Schadensansprüche gegenüber der DPD geltent machen zu können brauchen wir die Erklärung bis dann un dann, ansonsten müssen wir rechtliche Schritten gegenüber der DPD einleiten…was dazu führen könnte, dass der Kunde über den Anwalt/Gericht aufgefordert wird eine entsprechende Erklärung abzugeben…bitten die Unanehmlichkeiten vielmals zu entschuldigen…
Es ist halt nur sehr merkwürdig, dass der Kunde, der sich stehts jede Anfrage beantwortete, verständnisvoll war und sich geduldig verhielt, plötzlich auf 4 Anfragen gar nicht mehr Reagiert.

Ich denke hier ist eine Wasserdichte Information notwendig, ob nun die DPD den Schaden auch ohne Erklärung regulieren MUSS oder diese tatsächlich vorausgesetzt wird und der Empfänger dies quittieren MUSS.

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Seller_cYMbCLbdJ8jYK
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk

ATH vs. alter_Mann …wer braucht schon Kino :slight_smile: …achja, fehlt nur noch eine Decke gegen die Abendkühle und Popcorn

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Seller_RWW8Ac3mMZOmf
In Antwort auf: Post von: Seller_L83oCT6DkOPLk
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Kunde "weigert" sich Eidesstattliche Erklärung für nicht abhanden gekommenes Paket zu unterschreiben

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Kunde hat bei uns eine Bestellung aufgegebene. Diese wurde mehr als rechtzeitig versandt (DPD Sendungsnummer in AMZ hinterlegt) und laut Sendungsverfolgung auch innerhalb von 2 Werktagen zugestellt. Jedoch meldete sich der Kunde und behauptete er habe das Paket nicht erhalten. DPD kontaktiert und Situation geschildert. DPD bestätigt die erfolgreiche Zustellung und schickt mir den Zustellbeleg mit Unterschrift des Empfängers. Leite diesen dem Kunden weiter und bitte dies zu prüfen. Kunde streitet eine Annahme ab und behauptet es sei nicht seine Unterschrift oder eines der anderen Anwohner, gleichzeitig sagt er dass er zum angeblichen Zustellzeitpunkt nachweislich auf der Arbeit gewesen sei.
Daraufhin wird bei der DPD eine Fahrerbefragung und Nachforschung eingeleitet. In der Zwischenzeit stellt der Kunde einen A-Z Antrag und erhält sein Geld. Ergebnis aus dem Nachforschungsantrag der DPD-> Paketverlust. Also Schadensersatz bei der DPD beantragt. Diese fordert aber eine Eidesstattliche Erklärung vom Empfänger, in der der Empfänger bestätigt, dass er das Paket nicht erhalten hat.

Habe diese Eidesstattliche Erklärung ganz höfflich und bittend an den Kunden gemailt und gebeten diese an uns unterschrieben zurück zu senden. Leider ganze 3 mal ohne Reaktion. Daraufhin habe ich ihm das ganze auf dem Postweg geschickt und einen frankierten Rückumschlag mit beigelegt. Dazu ein kurzes Schreiben mit Frist. Aber auch hier 1 Tag vor Ablauf der Frist noch keine Rückmeldung.

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Daraufhin wird bei der DPD eine Fahrerbefragung und Nachforschung eingeleitet. In der Zwischenzeit stellt der Kunde einen A-Z Antrag und erhält sein Geld. Ergebnis aus dem Nachforschungsantrag der DPD-> Paketverlust. Also Schadensersatz bei der DPD beantragt. Diese fordert aber eine Eidesstattliche Erklärung vom Empfänger, in der der Empfänger bestätigt, dass er das Paket nicht erhalten hat.

Habe diese Eidesstattliche Erklärung ganz höfflich und bittend an den Kunden gemailt und gebeten diese an uns unterschrieben zurück zu senden. Leider ganze 3 mal ohne Reaktion. Daraufhin habe ich ihm das ganze auf dem Postweg geschickt und einen frankierten Rückumschlag mit beigelegt. Dazu ein kurzes Schreiben mit Frist. Aber auch hier 1 Tag vor Ablauf der Frist noch keine Rückmeldung.

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Kunde hat bei uns eine Bestellung aufgegebene. Diese wurde mehr als rechtzeitig versandt (DPD Sendungsnummer in AMZ hinterlegt) und laut Sendungsverfolgung auch innerhalb von 2 Werktagen zugestellt. Jedoch meldete sich der Kunde und behauptete er habe das Paket nicht erhalten. DPD kontaktiert und Situation geschildert. DPD bestätigt die erfolgreiche Zustellung und schickt mir den Zustellbeleg mit Unterschrift des Empfängers. Leite diesen dem Kunden weiter und bitte dies zu prüfen. Kunde streitet eine Annahme ab und behauptet es sei nicht seine Unterschrift oder eines der anderen Anwohner, gleichzeitig sagt er dass er zum angeblichen Zustellzeitpunkt nachweislich auf der Arbeit gewesen sei.
Daraufhin wird bei der DPD eine Fahrerbefragung und Nachforschung eingeleitet. In der Zwischenzeit stellt der Kunde einen A-Z Antrag und erhält sein Geld. Ergebnis aus dem Nachforschungsantrag der DPD-> Paketverlust. Also Schadensersatz bei der DPD beantragt. Diese fordert aber eine Eidesstattliche Erklärung vom Empfänger, in der der Empfänger bestätigt, dass er das Paket nicht erhalten hat.

Habe diese Eidesstattliche Erklärung ganz höfflich und bittend an den Kunden gemailt und gebeten diese an uns unterschrieben zurück zu senden. Leider ganze 3 mal ohne Reaktion. Daraufhin habe ich ihm das ganze auf dem Postweg geschickt und einen frankierten Rückumschlag mit beigelegt. Dazu ein kurzes Schreiben mit Frist. Aber auch hier 1 Tag vor Ablauf der Frist noch keine Rückmeldung.

Hat jemand von euch so etwas schon erlebt und wenn ja was schlagt Ihr vor wie weiter vorzugehen? Wie ist da die Rechtslage? In wie fern ist der Kunde verpflichtet diese Erklärung zu unterzeichnen bzw. die DPD verpflichtet mir den Schaden zu ersetzten auch ohne Erklärung.

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
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Ich denke, dass DPD sich da gepflegt aus der Verantwortung ziehen will - die Nachforschung hat doch Paketverlust ergeben - also muss DPD ersetzen. Wozu eine Erklärung des Kunden?
Kunde hat zwar keine Ware, aber sein Geld zurück, für den ist der Drops gelutscht und er fühlt sich bestenfall von Dir belästigt.
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Öhm… Du setzt mir als Kunde eine Frist schriftlich zu bestätigen dass ich etwas nicht bekommen habe?
Und das, wo ich, der Kunde, bereits weiss das da was krummes bei DPD gelaufen ist?
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Halt Dich an DPD und mach denen Feuer unter dem Hintern. Anzeige gegen den Zusteller usw.

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DPD versucht Dich für Dumm zu verkaufen. Erst erfolgreiche Zustellung mit Unterschrift und dann plötzlich Paketverlust? Wer hat denn dann unterschrieben???
Ich stimme Eiskoenigin und alter_Mann voll zu!!! Halt Dich an DPD!

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Seller_uWvKnh7FwpWCC
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auch muss dir der Kunde keine eidesstattliche unterschreiben.

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Kann die Rückmeldungen hier nicht ganz nachvollziehen. Paketdienste erstatten in der Regel nichts, wenn keine rechtsverbindliche Erklärung des Kunden vorliegt, dass die geleistete Unterschrift nicht von ihm ist. Dein Kunde hat die Erklärung ja noch nicht verweigert, sich nur nicht zurückgemeldet. Das kann ja diverse Gründe haben. Würde er sie aber verweigern, wäre das meines Erachtens schon verdächtig. Warum sollte bitte jemand ein Problem damit haben, diese Erklärung abzugeben, wenn er/sie die Wahrheit sagt; wäre mir schleierhaft. Allerdings finde ich den Ansatz mit Fristsetzung auch nicht sonderlich zielführend, da kann die Bereitschaft zur Mitwirkung schon mal verloren gehen. Wir gehen immer so vor, ohne Fristsetzung sondern freundlich im Gespräch, und noch hat kein einziger Kunde die Mitwirkung verweigert. Oh, warte, doch, ein Mal schon. Nachdem wir dann aber geäußert haben, dass wir dann eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben müssten, ist das Paket doch plötzlich aufgetaucht.

PS: Dass aus der Nachforschung ein Verlust wurde und jetzt die Erklärung verlangt wird, ist durchaus logisch, wenn DPD bei der Feststellung die von Dir weitergegebene Aussage des Kunden berücksichtigt, dass es sich nicht um seine Unterschrift handelt. Ich sehe hier keinen Widerspruch.

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DPD muss sich meines Erachten selbst um diese Eidesstattliche Versicherung bemühen, nicht du.
Du hast einen Kaufvertrag mit dem Kunden, der auch die Lieferung der Ware mit erfasst.
Das Vertragsverhältnis “Versand” besteht zwischen dir und DPD, der Kunde hat da nichts mit zu tun. DPD hat seine Verpflichtung aus diesem Vertragsverhältnis offensichtlich nicht erfüllt, gibt dies als “Paketverlust” auch zu, und ist dir gegenüber schadensersatzpflichtig.
Ob es in den AGB des Versenders eine wie auch immer formulierte Mitwirkungspflicht des Empfängers bei der Sachverhaltsaufklärung gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, kann ich mir aber nicht vorstellen, weil eben genau auf dieser Ebene kein Vertragsverhältnis existiert. Wenn, dann ist das aber Sache von DPD.
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Gruß
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Danke erstmal für die Zahlreichen Antworten.

Unser Kontakt zum Kunden und zur DPD war jederzeit in einem freundlichen Ton da wir hier nicht genau wissen wer nun tatsächlich die Schuld trägt. Die Fristsetzung beim Kunden war auch stets höfflich und so auch unsere Begründung bezüglich der Fristsetzung: Um unsere Schadensansprüche gegenüber der DPD geltent machen zu können brauchen wir die Erklärung bis dann un dann, ansonsten müssen wir rechtliche Schritten gegenüber der DPD einleiten…was dazu führen könnte, dass der Kunde über den Anwalt/Gericht aufgefordert wird eine entsprechende Erklärung abzugeben…bitten die Unanehmlichkeiten vielmals zu entschuldigen…
Es ist halt nur sehr merkwürdig, dass der Kunde, der sich stehts jede Anfrage beantwortete, verständnisvoll war und sich geduldig verhielt, plötzlich auf 4 Anfragen gar nicht mehr Reagiert.

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Ich denke, dass DPD sich da gepflegt aus der Verantwortung ziehen will - die Nachforschung hat doch Paketverlust ergeben - also muss DPD ersetzen. Wozu eine Erklärung des Kunden?
Kunde hat zwar keine Ware, aber sein Geld zurück, für den ist der Drops gelutscht und er fühlt sich bestenfall von Dir belästigt.
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Und das, wo ich, der Kunde, bereits weiss das da was krummes bei DPD gelaufen ist?
Mit Dir würde ich Schlitten fahren… aber mal so richtig.

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Und das, wo ich, der Kunde, bereits weiss das da was krummes bei DPD gelaufen ist?
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PS: Dass aus der Nachforschung ein Verlust wurde und jetzt die Erklärung verlangt wird, ist durchaus logisch, wenn DPD bei der Feststellung die von Dir weitergegebene Aussage des Kunden berücksichtigt, dass es sich nicht um seine Unterschrift handelt. Ich sehe hier keinen Widerspruch.

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Kann die Rückmeldungen hier nicht ganz nachvollziehen. Paketdienste erstatten in der Regel nichts, wenn keine rechtsverbindliche Erklärung des Kunden vorliegt, dass die geleistete Unterschrift nicht von ihm ist. Dein Kunde hat die Erklärung ja noch nicht verweigert, sich nur nicht zurückgemeldet. Das kann ja diverse Gründe haben. Würde er sie aber verweigern, wäre das meines Erachtens schon verdächtig. Warum sollte bitte jemand ein Problem damit haben, diese Erklärung abzugeben, wenn er/sie die Wahrheit sagt; wäre mir schleierhaft. Allerdings finde ich den Ansatz mit Fristsetzung auch nicht sonderlich zielführend, da kann die Bereitschaft zur Mitwirkung schon mal verloren gehen. Wir gehen immer so vor, ohne Fristsetzung sondern freundlich im Gespräch, und noch hat kein einziger Kunde die Mitwirkung verweigert. Oh, warte, doch, ein Mal schon. Nachdem wir dann aber geäußert haben, dass wir dann eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben müssten, ist das Paket doch plötzlich aufgetaucht.

PS: Dass aus der Nachforschung ein Verlust wurde und jetzt die Erklärung verlangt wird, ist durchaus logisch, wenn DPD bei der Feststellung die von Dir weitergegebene Aussage des Kunden berücksichtigt, dass es sich nicht um seine Unterschrift handelt. Ich sehe hier keinen Widerspruch.

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Das Vertragsverhältnis “Versand” besteht zwischen dir und DPD, der Kunde hat da nichts mit zu tun. DPD hat seine Verpflichtung aus diesem Vertragsverhältnis offensichtlich nicht erfüllt, gibt dies als “Paketverlust” auch zu, und ist dir gegenüber schadensersatzpflichtig.
Ob es in den AGB des Versenders eine wie auch immer formulierte Mitwirkungspflicht des Empfängers bei der Sachverhaltsaufklärung gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, kann ich mir aber nicht vorstellen, weil eben genau auf dieser Ebene kein Vertragsverhältnis existiert. Wenn, dann ist das aber Sache von DPD.
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Das Vertragsverhältnis “Versand” besteht zwischen dir und DPD, der Kunde hat da nichts mit zu tun. DPD hat seine Verpflichtung aus diesem Vertragsverhältnis offensichtlich nicht erfüllt, gibt dies als “Paketverlust” auch zu, und ist dir gegenüber schadensersatzpflichtig.
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Danke erstmal für die Zahlreichen Antworten.

Unser Kontakt zum Kunden und zur DPD war jederzeit in einem freundlichen Ton da wir hier nicht genau wissen wer nun tatsächlich die Schuld trägt. Die Fristsetzung beim Kunden war auch stets höfflich und so auch unsere Begründung bezüglich der Fristsetzung: Um unsere Schadensansprüche gegenüber der DPD geltent machen zu können brauchen wir die Erklärung bis dann un dann, ansonsten müssen wir rechtliche Schritten gegenüber der DPD einleiten…was dazu führen könnte, dass der Kunde über den Anwalt/Gericht aufgefordert wird eine entsprechende Erklärung abzugeben…bitten die Unanehmlichkeiten vielmals zu entschuldigen…
Es ist halt nur sehr merkwürdig, dass der Kunde, der sich stehts jede Anfrage beantwortete, verständnisvoll war und sich geduldig verhielt, plötzlich auf 4 Anfragen gar nicht mehr Reagiert.

Ich denke hier ist eine Wasserdichte Information notwendig, ob nun die DPD den Schaden auch ohne Erklärung regulieren MUSS oder diese tatsächlich vorausgesetzt wird und der Empfänger dies quittieren MUSS.

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Es ist halt nur sehr merkwürdig, dass der Kunde, der sich stehts jede Anfrage beantwortete, verständnisvoll war und sich geduldig verhielt, plötzlich auf 4 Anfragen gar nicht mehr Reagiert.

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ATH vs. alter_Mann …wer braucht schon Kino :slight_smile: …achja, fehlt nur noch eine Decke gegen die Abendkühle und Popcorn

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