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Seller_22xUHZld769Dd

FBA Rechnung ohne MwSt. nachträglich ändern

Hallo zusammen, gibt es eine Möglichkeit eine Rechnung die durch einen externen Dienstleister generiert wird nachträglich zu ändern und ohne MwSt. ins Ausland zu liefern?
Hintergrund: Italiener Businesskunde bestellt Artikel und will keine Deutsche MwSt. bezahlen.
Ich verkaufe FBA und bin weit unter Lieferschwelle, versteure also in DE.
Kunde hat Umsatsteuer ID Nummer geschickt, soweit alles da.
Klar kann ich jetzt die alte Rechnung stornieren und theoretisch eine neue ohne MwSt. ausstellen. Aber wie funktioniert das bei AMA Buchungstechnisch?
Hat jemand Erfahrung oder einen Tipp wie das gehen kann oder geht das überhaupt nicht?
Konnte nirgends was finden.
Gruß in die AMA Welt!

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Seller_22xUHZld769Dd

FBA Rechnung ohne MwSt. nachträglich ändern

Hallo zusammen, gibt es eine Möglichkeit eine Rechnung die durch einen externen Dienstleister generiert wird nachträglich zu ändern und ohne MwSt. ins Ausland zu liefern?
Hintergrund: Italiener Businesskunde bestellt Artikel und will keine Deutsche MwSt. bezahlen.
Ich verkaufe FBA und bin weit unter Lieferschwelle, versteure also in DE.
Kunde hat Umsatsteuer ID Nummer geschickt, soweit alles da.
Klar kann ich jetzt die alte Rechnung stornieren und theoretisch eine neue ohne MwSt. ausstellen. Aber wie funktioniert das bei AMA Buchungstechnisch?
Hat jemand Erfahrung oder einen Tipp wie das gehen kann oder geht das überhaupt nicht?
Konnte nirgends was finden.
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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

Im Amazon-System praktisch nicht umsetzbar, ergibt großes Buchhaltungs-Chaos.

Du kannst dem Kunden natürlich über Amazon eine Teilerstattung über den MwSt.-Betrag schicken. Es gibt aber faktisch keine Möglichkeit, Amazon zu erzählen, dass diese Bestellung MwSt.-frei war. Alle folgenden Abrechnungssummen sind dann falsch.


Erzähl dem Kunden, dass es jetzt leider zu spät ist, weil du vorher hättest wissen müssen, dass es eine EU-B2B-Bestellung ist. Erzähl ihm auch noch, dass er sich über das EU-weit etablierte Verfahren die deutsche MwSt. vom Finanzamt zurückholen kann.

00
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Seller_C7lJ4iwlZisC0
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

@MrChad: Es geht doch hier nicht um eine Rechnung, die durch Amazon erstellt wurde, sondern durch den VK selbst.

Bei FBA ist es aber trotzdem kaum möglich, dass du eine IGL machst. Grund: Du musst VOR dem Versand die UStID des italienischen Kunden gehabt sowie geprüft haben. Das trifft bei FBA nunmal nicht zu.
Bei FBM ginge es ja…

Ansonsten: Stornorechnung und neue Rechnung ausstellen. (Wenn du die Pflicht der Prüfung ignorieren willst).
Dann dem Kunden eine Teilerstattung gewähren.

00
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Seller_iRNSqtYH1ewPJ
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

Auch wenn Du mit falschen Abrechnungen leben könntest - würde die über kurz oder lang zu einer Steuerprüfung führen, da die von Amazon gemeldeten Zahlen ans FA nicht mit Deinen übereinstimmen!!

Und wenn Dein FA erst mal 5 Wochen alles auf Links dreht macht der zusätzliche Verkauf wenig Sinn.

Zudem gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Verpflichtung netto ins Ausland zu verkaufen - dass ist ein Service den man anbieten kann aber nicht muß! Zudem genügt alleine das Vorhandensein einer ID nicht!! Die muß auch überprüft werden - ob die von dem Unternehmen ist und ob die gültig ist! Andernfalls bist Du für die ggf entgangene Steuer haftbar!

Früher haben viele mit entsprechender ID in Deutschland Autos gekauft, diese jedoch nicht exportiert sondern in Deutschland weiterverkauft - Ergebnis die Verkäufer mussten die Steuer nachträglich abführen!!

Wir lehen netto Verkäufe via Amazon grundsätzlich ab - für den Kunden selbst ist es uninteressant für Kleinbeträge die Steuer zurückzuholen, da die Grund-Gebühren dafür sorgen, dass es erst ab ein paar hundert Euro rentabel ist.

kurz gesagt ich würde die Finger davon lassen!

vg

Emil

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Seller_8pk7nyTrxMOJD
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

Aufgrund der zusätzlichen Arbeit und Amazon Gebührenwucher ein blödes Thema, das hier aber auch schon mehrfach ausführlich behandelt wurde. Dafür gibt es eine Suchfunktion.

00
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Seller_GhgUqrK5ScG6a
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

Kunde muss bei Amazon UST-ID hinterlegen ansonsten wird Rechnung mit MWSt geschrieben.
Ändern funktioniert nicht. Da hat der Kunde Pech gehabt.

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

Bitte stell’ zuerst sicher das die LIEFERADRESSE der Ware auch der registrierten Adresse in der VIES-Datenbank entspricht. 9 von 10 nachträglich gewünschten Änderungen bzgl. Mehrwertsteuer kommen bei uns aus Italien. Hier scheint es ein Hobby zu sein, sich Mehrwertsteuer erstatten zu lassen weil man was “für die Firma” bestellt hat, sich dies aber “nach Hause” liefern ließ. Ein Schelm wer Böses denkt.

Wenn die Lieferadresse also nicht mit der registrierten Adresse in der VIES-Datenbank übereinstimmt, dann musst Du die Bitte schon aus rechtlicher Sicht ablehnen.

PS: Du bist Teilnehmer der automatischen Rechnungserstellung durch Amazon aber nicht Teilnehmer des Umsatzsteuerservice? Geht das überhaupt?

Martin

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

Mach das nicht.
Der Italiener soll sich die MwSt. selbst holen. Fertich, aus die Laube.
Alles andere schreit geradezu nach Aerger.

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Seller_22xUHZld769Dd
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

Danke euch, hab das schon vermutet. Wenn ich euch sagen um welche Betrag es geht lacht Ihr euch Tot.
Wegen Verkaufspreis von 13,65 € macht der so ein Terz und lässt die Mails hin und her sausen☹
Werde dem das Teil jetzt dieses einfach schenken, bevor ich obendrauf noch einen schlechte Bewertung bekomme und nächstes mal konsequenter ablehnen.

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Seller_22xUHZld769Dd
In Antwort auf: Post von: Seller_22xUHZld769Dd

Update: Hab eben die Rechnung und Lieferadresse gecheckt, der hat sich das Ding an eine andere Adresse liefern lassen.
Jetzt hat er eh verschissen. Danke für die Tipps oben. Man lernt nie aus.

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Seller_22xUHZld769Dd

FBA Rechnung ohne MwSt. nachträglich ändern

Hallo zusammen, gibt es eine Möglichkeit eine Rechnung die durch einen externen Dienstleister generiert wird nachträglich zu ändern und ohne MwSt. ins Ausland zu liefern?
Hintergrund: Italiener Businesskunde bestellt Artikel und will keine Deutsche MwSt. bezahlen.
Ich verkaufe FBA und bin weit unter Lieferschwelle, versteure also in DE.
Kunde hat Umsatsteuer ID Nummer geschickt, soweit alles da.
Klar kann ich jetzt die alte Rechnung stornieren und theoretisch eine neue ohne MwSt. ausstellen. Aber wie funktioniert das bei AMA Buchungstechnisch?
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Seller_22xUHZld769Dd

FBA Rechnung ohne MwSt. nachträglich ändern

Hallo zusammen, gibt es eine Möglichkeit eine Rechnung die durch einen externen Dienstleister generiert wird nachträglich zu ändern und ohne MwSt. ins Ausland zu liefern?
Hintergrund: Italiener Businesskunde bestellt Artikel und will keine Deutsche MwSt. bezahlen.
Ich verkaufe FBA und bin weit unter Lieferschwelle, versteure also in DE.
Kunde hat Umsatsteuer ID Nummer geschickt, soweit alles da.
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FBA Rechnung ohne MwSt. nachträglich ändern

von Seller_22xUHZld769Dd

Hallo zusammen, gibt es eine Möglichkeit eine Rechnung die durch einen externen Dienstleister generiert wird nachträglich zu ändern und ohne MwSt. ins Ausland zu liefern?
Hintergrund: Italiener Businesskunde bestellt Artikel und will keine Deutsche MwSt. bezahlen.
Ich verkaufe FBA und bin weit unter Lieferschwelle, versteure also in DE.
Kunde hat Umsatsteuer ID Nummer geschickt, soweit alles da.
Klar kann ich jetzt die alte Rechnung stornieren und theoretisch eine neue ohne MwSt. ausstellen. Aber wie funktioniert das bei AMA Buchungstechnisch?
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Seller_4E940kf5bdEnI
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Im Amazon-System praktisch nicht umsetzbar, ergibt großes Buchhaltungs-Chaos.

Du kannst dem Kunden natürlich über Amazon eine Teilerstattung über den MwSt.-Betrag schicken. Es gibt aber faktisch keine Möglichkeit, Amazon zu erzählen, dass diese Bestellung MwSt.-frei war. Alle folgenden Abrechnungssummen sind dann falsch.


Erzähl dem Kunden, dass es jetzt leider zu spät ist, weil du vorher hättest wissen müssen, dass es eine EU-B2B-Bestellung ist. Erzähl ihm auch noch, dass er sich über das EU-weit etablierte Verfahren die deutsche MwSt. vom Finanzamt zurückholen kann.

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
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@MrChad: Es geht doch hier nicht um eine Rechnung, die durch Amazon erstellt wurde, sondern durch den VK selbst.

Bei FBA ist es aber trotzdem kaum möglich, dass du eine IGL machst. Grund: Du musst VOR dem Versand die UStID des italienischen Kunden gehabt sowie geprüft haben. Das trifft bei FBA nunmal nicht zu.
Bei FBM ginge es ja…

Ansonsten: Stornorechnung und neue Rechnung ausstellen. (Wenn du die Pflicht der Prüfung ignorieren willst).
Dann dem Kunden eine Teilerstattung gewähren.

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Auch wenn Du mit falschen Abrechnungen leben könntest - würde die über kurz oder lang zu einer Steuerprüfung führen, da die von Amazon gemeldeten Zahlen ans FA nicht mit Deinen übereinstimmen!!

Und wenn Dein FA erst mal 5 Wochen alles auf Links dreht macht der zusätzliche Verkauf wenig Sinn.

Zudem gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Verpflichtung netto ins Ausland zu verkaufen - dass ist ein Service den man anbieten kann aber nicht muß! Zudem genügt alleine das Vorhandensein einer ID nicht!! Die muß auch überprüft werden - ob die von dem Unternehmen ist und ob die gültig ist! Andernfalls bist Du für die ggf entgangene Steuer haftbar!

Früher haben viele mit entsprechender ID in Deutschland Autos gekauft, diese jedoch nicht exportiert sondern in Deutschland weiterverkauft - Ergebnis die Verkäufer mussten die Steuer nachträglich abführen!!

Wir lehen netto Verkäufe via Amazon grundsätzlich ab - für den Kunden selbst ist es uninteressant für Kleinbeträge die Steuer zurückzuholen, da die Grund-Gebühren dafür sorgen, dass es erst ab ein paar hundert Euro rentabel ist.

kurz gesagt ich würde die Finger davon lassen!

vg

Emil

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Bitte stell’ zuerst sicher das die LIEFERADRESSE der Ware auch der registrierten Adresse in der VIES-Datenbank entspricht. 9 von 10 nachträglich gewünschten Änderungen bzgl. Mehrwertsteuer kommen bei uns aus Italien. Hier scheint es ein Hobby zu sein, sich Mehrwertsteuer erstatten zu lassen weil man was “für die Firma” bestellt hat, sich dies aber “nach Hause” liefern ließ. Ein Schelm wer Böses denkt.

Wenn die Lieferadresse also nicht mit der registrierten Adresse in der VIES-Datenbank übereinstimmt, dann musst Du die Bitte schon aus rechtlicher Sicht ablehnen.

PS: Du bist Teilnehmer der automatischen Rechnungserstellung durch Amazon aber nicht Teilnehmer des Umsatzsteuerservice? Geht das überhaupt?

Martin

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Der Italiener soll sich die MwSt. selbst holen. Fertich, aus die Laube.
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Danke euch, hab das schon vermutet. Wenn ich euch sagen um welche Betrag es geht lacht Ihr euch Tot.
Wegen Verkaufspreis von 13,65 € macht der so ein Terz und lässt die Mails hin und her sausen☹
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Erzähl dem Kunden, dass es jetzt leider zu spät ist, weil du vorher hättest wissen müssen, dass es eine EU-B2B-Bestellung ist. Erzähl ihm auch noch, dass er sich über das EU-weit etablierte Verfahren die deutsche MwSt. vom Finanzamt zurückholen kann.

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Im Amazon-System praktisch nicht umsetzbar, ergibt großes Buchhaltungs-Chaos.

Du kannst dem Kunden natürlich über Amazon eine Teilerstattung über den MwSt.-Betrag schicken. Es gibt aber faktisch keine Möglichkeit, Amazon zu erzählen, dass diese Bestellung MwSt.-frei war. Alle folgenden Abrechnungssummen sind dann falsch.


Erzähl dem Kunden, dass es jetzt leider zu spät ist, weil du vorher hättest wissen müssen, dass es eine EU-B2B-Bestellung ist. Erzähl ihm auch noch, dass er sich über das EU-weit etablierte Verfahren die deutsche MwSt. vom Finanzamt zurückholen kann.

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
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@MrChad: Es geht doch hier nicht um eine Rechnung, die durch Amazon erstellt wurde, sondern durch den VK selbst.

Bei FBA ist es aber trotzdem kaum möglich, dass du eine IGL machst. Grund: Du musst VOR dem Versand die UStID des italienischen Kunden gehabt sowie geprüft haben. Das trifft bei FBA nunmal nicht zu.
Bei FBM ginge es ja…

Ansonsten: Stornorechnung und neue Rechnung ausstellen. (Wenn du die Pflicht der Prüfung ignorieren willst).
Dann dem Kunden eine Teilerstattung gewähren.

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
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@MrChad: Es geht doch hier nicht um eine Rechnung, die durch Amazon erstellt wurde, sondern durch den VK selbst.

Bei FBA ist es aber trotzdem kaum möglich, dass du eine IGL machst. Grund: Du musst VOR dem Versand die UStID des italienischen Kunden gehabt sowie geprüft haben. Das trifft bei FBA nunmal nicht zu.
Bei FBM ginge es ja…

Ansonsten: Stornorechnung und neue Rechnung ausstellen. (Wenn du die Pflicht der Prüfung ignorieren willst).
Dann dem Kunden eine Teilerstattung gewähren.

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Seller_iRNSqtYH1ewPJ
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Auch wenn Du mit falschen Abrechnungen leben könntest - würde die über kurz oder lang zu einer Steuerprüfung führen, da die von Amazon gemeldeten Zahlen ans FA nicht mit Deinen übereinstimmen!!

Und wenn Dein FA erst mal 5 Wochen alles auf Links dreht macht der zusätzliche Verkauf wenig Sinn.

Zudem gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Verpflichtung netto ins Ausland zu verkaufen - dass ist ein Service den man anbieten kann aber nicht muß! Zudem genügt alleine das Vorhandensein einer ID nicht!! Die muß auch überprüft werden - ob die von dem Unternehmen ist und ob die gültig ist! Andernfalls bist Du für die ggf entgangene Steuer haftbar!

Früher haben viele mit entsprechender ID in Deutschland Autos gekauft, diese jedoch nicht exportiert sondern in Deutschland weiterverkauft - Ergebnis die Verkäufer mussten die Steuer nachträglich abführen!!

Wir lehen netto Verkäufe via Amazon grundsätzlich ab - für den Kunden selbst ist es uninteressant für Kleinbeträge die Steuer zurückzuholen, da die Grund-Gebühren dafür sorgen, dass es erst ab ein paar hundert Euro rentabel ist.

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Seller_iRNSqtYH1ewPJ
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Auch wenn Du mit falschen Abrechnungen leben könntest - würde die über kurz oder lang zu einer Steuerprüfung führen, da die von Amazon gemeldeten Zahlen ans FA nicht mit Deinen übereinstimmen!!

Und wenn Dein FA erst mal 5 Wochen alles auf Links dreht macht der zusätzliche Verkauf wenig Sinn.

Zudem gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Verpflichtung netto ins Ausland zu verkaufen - dass ist ein Service den man anbieten kann aber nicht muß! Zudem genügt alleine das Vorhandensein einer ID nicht!! Die muß auch überprüft werden - ob die von dem Unternehmen ist und ob die gültig ist! Andernfalls bist Du für die ggf entgangene Steuer haftbar!

Früher haben viele mit entsprechender ID in Deutschland Autos gekauft, diese jedoch nicht exportiert sondern in Deutschland weiterverkauft - Ergebnis die Verkäufer mussten die Steuer nachträglich abführen!!

Wir lehen netto Verkäufe via Amazon grundsätzlich ab - für den Kunden selbst ist es uninteressant für Kleinbeträge die Steuer zurückzuholen, da die Grund-Gebühren dafür sorgen, dass es erst ab ein paar hundert Euro rentabel ist.

kurz gesagt ich würde die Finger davon lassen!

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Seller_8pk7nyTrxMOJD
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Aufgrund der zusätzlichen Arbeit und Amazon Gebührenwucher ein blödes Thema, das hier aber auch schon mehrfach ausführlich behandelt wurde. Dafür gibt es eine Suchfunktion.

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Seller_GhgUqrK5ScG6a
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Kunde muss bei Amazon UST-ID hinterlegen ansonsten wird Rechnung mit MWSt geschrieben.
Ändern funktioniert nicht. Da hat der Kunde Pech gehabt.

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Seller_GhgUqrK5ScG6a
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Kunde muss bei Amazon UST-ID hinterlegen ansonsten wird Rechnung mit MWSt geschrieben.
Ändern funktioniert nicht. Da hat der Kunde Pech gehabt.

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
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Bitte stell’ zuerst sicher das die LIEFERADRESSE der Ware auch der registrierten Adresse in der VIES-Datenbank entspricht. 9 von 10 nachträglich gewünschten Änderungen bzgl. Mehrwertsteuer kommen bei uns aus Italien. Hier scheint es ein Hobby zu sein, sich Mehrwertsteuer erstatten zu lassen weil man was “für die Firma” bestellt hat, sich dies aber “nach Hause” liefern ließ. Ein Schelm wer Böses denkt.

Wenn die Lieferadresse also nicht mit der registrierten Adresse in der VIES-Datenbank übereinstimmt, dann musst Du die Bitte schon aus rechtlicher Sicht ablehnen.

PS: Du bist Teilnehmer der automatischen Rechnungserstellung durch Amazon aber nicht Teilnehmer des Umsatzsteuerservice? Geht das überhaupt?

Martin

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Bitte stell’ zuerst sicher das die LIEFERADRESSE der Ware auch der registrierten Adresse in der VIES-Datenbank entspricht. 9 von 10 nachträglich gewünschten Änderungen bzgl. Mehrwertsteuer kommen bei uns aus Italien. Hier scheint es ein Hobby zu sein, sich Mehrwertsteuer erstatten zu lassen weil man was “für die Firma” bestellt hat, sich dies aber “nach Hause” liefern ließ. Ein Schelm wer Böses denkt.

Wenn die Lieferadresse also nicht mit der registrierten Adresse in der VIES-Datenbank übereinstimmt, dann musst Du die Bitte schon aus rechtlicher Sicht ablehnen.

PS: Du bist Teilnehmer der automatischen Rechnungserstellung durch Amazon aber nicht Teilnehmer des Umsatzsteuerservice? Geht das überhaupt?

Martin

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Seller_G1PKKllhFr07V
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Mach das nicht.
Der Italiener soll sich die MwSt. selbst holen. Fertich, aus die Laube.
Alles andere schreit geradezu nach Aerger.

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Mach das nicht.
Der Italiener soll sich die MwSt. selbst holen. Fertich, aus die Laube.
Alles andere schreit geradezu nach Aerger.

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Danke euch, hab das schon vermutet. Wenn ich euch sagen um welche Betrag es geht lacht Ihr euch Tot.
Wegen Verkaufspreis von 13,65 € macht der so ein Terz und lässt die Mails hin und her sausen☹
Werde dem das Teil jetzt dieses einfach schenken, bevor ich obendrauf noch einen schlechte Bewertung bekomme und nächstes mal konsequenter ablehnen.

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Danke euch, hab das schon vermutet. Wenn ich euch sagen um welche Betrag es geht lacht Ihr euch Tot.
Wegen Verkaufspreis von 13,65 € macht der so ein Terz und lässt die Mails hin und her sausen☹
Werde dem das Teil jetzt dieses einfach schenken, bevor ich obendrauf noch einen schlechte Bewertung bekomme und nächstes mal konsequenter ablehnen.

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Update: Hab eben die Rechnung und Lieferadresse gecheckt, der hat sich das Ding an eine andere Adresse liefern lassen.
Jetzt hat er eh verschissen. Danke für die Tipps oben. Man lernt nie aus.

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Update: Hab eben die Rechnung und Lieferadresse gecheckt, der hat sich das Ding an eine andere Adresse liefern lassen.
Jetzt hat er eh verschissen. Danke für die Tipps oben. Man lernt nie aus.

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