Eidesstattliche Erklärung
Hallo Leute,
kurze Frage bezüglich eurer Meinung.
Kunde bestellt Ware. DPD liefert an den Nachbarn. Empfänger stellt eine Nachfrage zur Lieferung -> Ware nicht erhalten.
Kunde wird von aus aufgeklärt, dass es wohl beim Nachbarn abgegeben wurde. Kunde behauptet, dass es den Nachbarn mit dem Namen im Haus nicht gibt.
Wir verlangen eine eidesstattliche Erklärung und vermerken -> Kunde behauptet es gibt keinen Nachbarn mit dem Namen in der Zustellbenachrichtigung.
Der Nachfoschungsantrag stellt klar (mit Bild von der Hausklingel), dass es den Nachbarn sehr wohl gibt.
Wir konfrontieren damit den Kunden. Dieser behauptet zuerst, dass zwei Nachbarn letzte Woche nun umgezogen sind und der Kunde nun “mal schaut” wo es geblieben ist. Die aktuelle Nachricht ist nun, dass das Paket wohl vor der Haustür abgelegt worden ist (vom Empfänger (Nachbar))) und es am Abend nicht mehr vorgefunden wurde.
Was sagt ihr zur weiteren Vorgehensweise? Anwalt übergeben?
Wir überlegen den Nachbarn anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten da dieser ja eventuell sogar dafür haftbar gemacht werden kann.
Grüße!
Eidesstattliche Erklärung
Hallo Leute,
kurze Frage bezüglich eurer Meinung.
Kunde bestellt Ware. DPD liefert an den Nachbarn. Empfänger stellt eine Nachfrage zur Lieferung -> Ware nicht erhalten.
Kunde wird von aus aufgeklärt, dass es wohl beim Nachbarn abgegeben wurde. Kunde behauptet, dass es den Nachbarn mit dem Namen im Haus nicht gibt.
Wir verlangen eine eidesstattliche Erklärung und vermerken -> Kunde behauptet es gibt keinen Nachbarn mit dem Namen in der Zustellbenachrichtigung.
Der Nachfoschungsantrag stellt klar (mit Bild von der Hausklingel), dass es den Nachbarn sehr wohl gibt.
Wir konfrontieren damit den Kunden. Dieser behauptet zuerst, dass zwei Nachbarn letzte Woche nun umgezogen sind und der Kunde nun “mal schaut” wo es geblieben ist. Die aktuelle Nachricht ist nun, dass das Paket wohl vor der Haustür abgelegt worden ist (vom Empfänger (Nachbar))) und es am Abend nicht mehr vorgefunden wurde.
Was sagt ihr zur weiteren Vorgehensweise? Anwalt übergeben?
Wir überlegen den Nachbarn anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten da dieser ja eventuell sogar dafür haftbar gemacht werden kann.
Grüße!
5 Antworten
Seller_Y4YfssRup7nWi
Wie hoch ist denn der Warenwert?
Seller_AsWPy5XyGliWx
Hallo,
wenn es dir um´s Prinzip geht wirst du hier vermutlich nicht sehr lange Verkaufen.
Mann muss hier einfach gelegentlich mit etwas Schwund rechnen wenn du dich immer gleich mit den Amazon Kunden anlegst wird dir auf die eine oder ander
weise Amazon bei bringen das das so nicht geht. Meist auf die weise das du hier nicht mehr verkaufen wirst. Wenn ihr dem Kunden mit dem Anwalt kommt verpfeift euch der bei Amazon und die sehen sowas gar nicht gerne!
Generell ist das mit dem Nachbarn abgeben so eine Grau-Zonen Sache eigentlich musste immer die Ware dem Kunden persönlich übergeben werden da du laut
Amazon Regeln so lange für die Ware verantwortlich bist bis der Kunde diese in Händen hält und dafür unterschrieben hat.
Da gibt es keinen Nachbarn, keine Ablageplätze, keine Briefkästen (Post Paket klein) usw. das das alles aber gemacht wird und nicht immer Sicher ist interessiert Amazon nicht.
Sowas bleibt dann halt an den Händlern hängen. Entweder du kommt damit zurecht oder halt nicht! Ach ja eine Eidesstattliche Versicherung ist auch in Schriftlicher Form nicht mal das Papier wert auf
dem es geschrieben steht außer du gibst sowas gegen über einer Behörde an. Alles andere ist nichtig und man kann behaupten was man will.
Mit freundlichen Gruß Meinzinger