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Lieferschwellen und Neues zum OSS

Ab 1. Juli 2021 treten in Europa massive Änderungen des Umsatzsteuerrechts in Kraft und das betrifft Euch alle. Es reicht nicht, das Thema Steuern dem Steuerberater zu überlassen - Ihr müsst handeln.

Heute gibt’s dazu drei Infos:

  1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021
  2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer
  3. Eine Webinarempfehlung

Kurze Vorabinfo: Besorgt Euch unbedingt JETZT die Umsatzsteuer-Identnummer. JETZT im Sinne von sofort, diese Woche oder gleich!!!
Amazon wird NICHT die Regelung umsetzen, dass Ihr bis 15. August Zeit habt sondern weist jetzt schon eindeutig darauf hin, dass gewerbliche Händler eine USt-Id brauchen oder ansonsten ist kein Verkauf auf den EU-Marktplätzen nach dem 30.06. möglich! Mehr dazu am Ende.


1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021

  • Bisher
    gab es für jedes EU-Land eine Lieferschwelle. Habt Ihr mit Euren Lieferungen diese Schwelle überschritten, wart ihr dann für diese und die folgenden Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig im Sinne der Umsatzsteuer.

  • Künftig
    gibt es eine pauschale Bagatellgrenze für alle grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen (segenannte Fernverkäufe).

Kleines Beispiel dazu:

Die Sellerin Julia lagert in Deutschland und verkauft (netto B2C) für

4.000 Euro nach Frankreich
5.000 Euro nach Österreich
990 Euro nach Italien

macht in Summe 9.990 Euro. Alles okay, sie kann die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und abführen.

Jetzt verkauft sie eine Knoblauchpresse für 12 Euro netto nach Holland. Mit dieser Lieferung überschreitet sie die pauschale 10.000 Euro Bagatellgrenze und diese und alle folgenden B2C-Lieferungen werden im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Julia müsste sich in den anderen Ländern umsatzsteuerlich registrieren - was teuer und zeitaufwändig ist.

Aber Julia hat sich beim OSS (One-Stop-Shop) angemeldet und kann dann bequem über das OSS-Portal die Steuern in die anderen Länder abführen.

Jetzt kommen wir zu den Feinheiten:

  • Überschreitet man diese Schwelle von 10.000 Euro ist der steuerliche Ort der Lieferung im Bestimmungsland und damit ist der Steuersatz des Bestimmungslands anzuwenden und dorthin abzuführen - oder das Ganze über den OSS melden und im Inland bezahlen.

  • Berechnungsgrundlage für die 10.000 Euro Bagatellgrenze
    Achtung: Habt Ihr in 2020 oder 2021 die Grenze von 10.000 Euro für grenzüberschreitende Fernverkäufe inklusive digitaler Leistungen (z.B. PodCast zum Download gegen Gebühr) überschritten, seid Ihr für alle Fernverkäufe ab 1.7.2021 im Bestimmungsland steuerpflichtig. Hier hat es viele Irrungen und Wirrungen gegeben, wann und wie diese Grenze anzuwenden ist. Habt ihr diese Grenze noch nicht überschritten, dann habt ein Auge drauf!!!

  • Die Abgabe der OSS-Meldungen erfolgt immer quartalsweise bis zum Ende des Folgemonats; Zahlungen sind ebenfalls zu diesem Termin fällig und werden nur an eine zentrale Stelle im Sitzland überwiesen.

  • Kleiner Wermutstropfen
    Amazon hat genauere Informationen zu diesem Thema in Aussicht gestellt, aber noch fehlt jegliche Information, wie und ob Amazon diese Bagatellgrenze umsetzen wird. Kann also sein, dass Amazon die Bagatellgranze garnicht umsetzt.

Und nun die FAQ:

  • Gilt das auch für das Programm CEE ? (Lagerung in PL/CZ und Versand in andere EU-Länder)
    Egal wo ihr lagert: Sobald die grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen im Jahr die 10.000 Euro überschreiten, müsst Ihr die Lieferung im Bestimmungsland versteuern oder den OSS nutzen.

  • Was ist mit Lieferungen aus PL/CZ in meinen Sitzstaat?
    Das sind auch Fernverkäufe und ebenfalls über das OSS zu melden.

  • Wie berechne ich den Wert der Lieferung?
    Nettopreis des Artikels + Verpackung, Geschenkverpackung und Versandkosten.

  • Wo genau brauche ich künftig eine umsatzsteuerliche Registrierung?
    Im Sitzstaat Eures Unternehmens und in den Ländern, in denen Ihr lagert und von denen aus Ihr versendet bzw. versenden lässt - vorausgesetzt, Ihr nutzt den OSS!!!

  • Ich bin bereits in einigen Ländern wegen Überschreitung der Lieferschwellen registriert. Wie mache ich das mit dem OSS?
    Mal angenommen, Ihr habt schon in 2019 für 40.000 Euro nach Österreich geliefert, dann seid Ihr dort umsatzsteuerlich registriert. Und nehmen wir mal an, Ihr nutzt den OSS, dann braucht Ihr in Österreich nur bis 30.06.2021 Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben - ab 1.7. geht alles über den OSS. Bitte setzt die ausländischen Finanzämter / Fiskalvertreter / Steuerberater vorher schriftlich davon in Kenntnis. Ein Mischbetrieb ist nicht möglich.

  • Ich mache PanEU und habe Angebote in allen EU-Marktplätzen. Was muss ich tun?
    Du brauchst umsatzsteuerliche Registrierungen in den Lagerländern und in Deinem Sitzstaat. Für alle anderen Länder kannst Du den OSS benutzen.

  • Muss ich mich zum OSS anmelden?
    Der Gesetzgeber schreibt das nicht vor sondern bietet es nur an. Ob Amazon das vorschreiben wird, ist noch unbekannt.

  • Was kostet mich das OSS?
    Nix. Ausser etwas Aufmerksamkeit. Zahlst Du die Umsatzsteuer erst nach Mahnungen oder hast Du andere umsatzsteuerliche Auffälligkeiten, kannst Du von der OSS-Nutzung ausgeschlossen werden und die Gültigkeit Deiner USt-Id ausgesetzt werden.

  • Wie erkenne ich, was ein Fernabsatz ist?
    Wenn Absendeland ungleich Bestimmungsland ist und es sich nicht um eine steuerfreie Lieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land handelt (USt-Id des Abnehmers muss vorliegen)

  • Erledigt Amazon diese Überwachung der Bagatellgrenze?
    Nein, denn Amazon müsste alle Eure Umsätze kennen und würde ausserdem in eine Haftungsfrage verstrickt werden.

  • Ich bin Kleinunternehmer und habe nix mit Umsatzsteuern zu tun
    Ein Irrtum, den ich fast täglich lese. Als Kleinunternehmer müsst Ihr keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen für Lieferungen im Inland. Jetzt eine kleine Besonderheit: Der Kleinunternehmerstatus gilt nur im Sitzstaat. Liefert Ihr nur wenig ins EU-Ausland und bleibt damit unter der Bagatellgrenze von 10.000 Euro, ist das umsatzsteuerlich einer Inlandslieferung gleichgesetzt.
    Überschreitet Ihr diese 10.000 Euro-Grenze, sind Eure Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig. Ihr könnt zum Beispiel in AT Kleinunternehmer sein wenn Ihr nur wenig innerhalb Österreichs direkt verkauft, aber trotzdem 100.000 Euro Umsatz nach DE machen.

  • Ich verkaufe gebrauchte Artikel, nutze also die Differenzbesteuerung. Was gilt hier?
    Ihr lasst auch nix aus.
    Der ab 1.7.2021 geltende § 3c UStG hat ein kleines Schmankerl für die Differenzbesteuerungsleute: Es kommt bei Anwendung des § 25a UStG (Differenzbesteuerung) nicht zu einer Ortsverlagerung, also gilt nur der Inlandssteuersatz. Ihr braucht dafür keine Registrierung und kein OSS - aber trotzdem eine USt-Id.

2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer

Amazon wird höchstwahrscheinlich nicht die Regelung umsetzen, dass man bis zum 15 August Zeit hat. Nach den mir vorliegenden Informationen muss spätestens am 1.7.2021 eine gültige USt-Id vorliegen. Andernfalls sind keine Verkäufe auf dem Marktplatz möglich.

Ich empfehle Euch dringend folgende Schritte:

  1. Stellt sicher, dass Name und Adresse Eures Unternehmens beim Finanzamt und bei Amazon übereinstimmen.
    Amazon wird regelmässig beim Finanzamt die USt-Id bestätigen lassen und dazu Euren Unternehmensnamen und die Adresse angeben müssen. Stimmen die nicht überein, gilt die USt-Id als nicht bestätigt. Also bitte Kontodaten auf den neuesten Stand bringen.

  2. Besorgt Euch eine USt-Id im Sitzstaat Eures Unternehmens.

  3. Gebt diese USt-Id in Eurem Sellerkonto als primäre USt-Id an.

Das frühere 22f-Zertifikat hat ab dem 1.7.2021 keine haftungsbefreiende Wirkung für Amazon. Deswegen muss Amazon Eure USt-Id haben oder Euer Konto vom Handel ausschliessen.

3. Zwei Webinar-Empfehlungen

Seitdem ich auf die europäischen Marktplätze expandiere, lasse ich meine Umsatzsteuer-Compliance und -Auslandsverpflichtungen von Taxdoo erledigen. Ausschlaggebend war die Kompetenz dieses Teams und die Leistungsfähigkeit des Tools. Und nein, ich bekomme kein Geld für die Werbung und ebenso nein, ich bin weder Mitarbeiter von Taxdoo noch von Amazon.

Aber ich kann Euch zwei kostenlose Webinare zu diesem Thema empfehlen:

14.05.2021, 11:00 Uhr
21.05.2021, 11:00 Uhr

Hier: https://moin.taxdoo.com/one-stop-shop-webinar-online-seminare

Disclaimer: Ich bin auch kein Steuerberater und mache keine steuerliche Beratung. Aber ich will Euch bisschen helfen, die grosse Änderung des europäischen Umsatzsteuerrechts möglichst problemlos abzuwickeln. Leider ist Amazon mit genauen Information ziemlich sparsam bzw. spät dran - heute kam eine Mail von Amazon zu diesem Thema: Würde einer meiner Leute sowas verschicken, er wäre schon geteert und gefedert. Einige dicke Fehler und viele fehlende Informationen.

Also fangt bitte nicht erst 3 Minuten vor 12 an, das Thema in Angriff zu nehmen. Ihr lauft Gefahr, dass Ihr die Verkaufsberechtigung am 1.7. verliert. Ein Amazon-Adressupdate und die Erteilung der USt-Id brauchen Zeit.

Gutes Gelingen

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160 Antworten
Tags:Registrierung, Steuern, Zahlungen
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Lieferschwellen und Neues zum OSS

Ab 1. Juli 2021 treten in Europa massive Änderungen des Umsatzsteuerrechts in Kraft und das betrifft Euch alle. Es reicht nicht, das Thema Steuern dem Steuerberater zu überlassen - Ihr müsst handeln.

Heute gibt’s dazu drei Infos:

  1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021
  2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer
  3. Eine Webinarempfehlung

Kurze Vorabinfo: Besorgt Euch unbedingt JETZT die Umsatzsteuer-Identnummer. JETZT im Sinne von sofort, diese Woche oder gleich!!!
Amazon wird NICHT die Regelung umsetzen, dass Ihr bis 15. August Zeit habt sondern weist jetzt schon eindeutig darauf hin, dass gewerbliche Händler eine USt-Id brauchen oder ansonsten ist kein Verkauf auf den EU-Marktplätzen nach dem 30.06. möglich! Mehr dazu am Ende.


1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021

  • Bisher
    gab es für jedes EU-Land eine Lieferschwelle. Habt Ihr mit Euren Lieferungen diese Schwelle überschritten, wart ihr dann für diese und die folgenden Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig im Sinne der Umsatzsteuer.

  • Künftig
    gibt es eine pauschale Bagatellgrenze für alle grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen (segenannte Fernverkäufe).

Kleines Beispiel dazu:

Die Sellerin Julia lagert in Deutschland und verkauft (netto B2C) für

4.000 Euro nach Frankreich
5.000 Euro nach Österreich
990 Euro nach Italien

macht in Summe 9.990 Euro. Alles okay, sie kann die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und abführen.

Jetzt verkauft sie eine Knoblauchpresse für 12 Euro netto nach Holland. Mit dieser Lieferung überschreitet sie die pauschale 10.000 Euro Bagatellgrenze und diese und alle folgenden B2C-Lieferungen werden im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Julia müsste sich in den anderen Ländern umsatzsteuerlich registrieren - was teuer und zeitaufwändig ist.

Aber Julia hat sich beim OSS (One-Stop-Shop) angemeldet und kann dann bequem über das OSS-Portal die Steuern in die anderen Länder abführen.

Jetzt kommen wir zu den Feinheiten:

  • Überschreitet man diese Schwelle von 10.000 Euro ist der steuerliche Ort der Lieferung im Bestimmungsland und damit ist der Steuersatz des Bestimmungslands anzuwenden und dorthin abzuführen - oder das Ganze über den OSS melden und im Inland bezahlen.

  • Berechnungsgrundlage für die 10.000 Euro Bagatellgrenze
    Achtung: Habt Ihr in 2020 oder 2021 die Grenze von 10.000 Euro für grenzüberschreitende Fernverkäufe inklusive digitaler Leistungen (z.B. PodCast zum Download gegen Gebühr) überschritten, seid Ihr für alle Fernverkäufe ab 1.7.2021 im Bestimmungsland steuerpflichtig. Hier hat es viele Irrungen und Wirrungen gegeben, wann und wie diese Grenze anzuwenden ist. Habt ihr diese Grenze noch nicht überschritten, dann habt ein Auge drauf!!!

  • Die Abgabe der OSS-Meldungen erfolgt immer quartalsweise bis zum Ende des Folgemonats; Zahlungen sind ebenfalls zu diesem Termin fällig und werden nur an eine zentrale Stelle im Sitzland überwiesen.

  • Kleiner Wermutstropfen
    Amazon hat genauere Informationen zu diesem Thema in Aussicht gestellt, aber noch fehlt jegliche Information, wie und ob Amazon diese Bagatellgrenze umsetzen wird. Kann also sein, dass Amazon die Bagatellgranze garnicht umsetzt.

Und nun die FAQ:

  • Gilt das auch für das Programm CEE ? (Lagerung in PL/CZ und Versand in andere EU-Länder)
    Egal wo ihr lagert: Sobald die grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen im Jahr die 10.000 Euro überschreiten, müsst Ihr die Lieferung im Bestimmungsland versteuern oder den OSS nutzen.

  • Was ist mit Lieferungen aus PL/CZ in meinen Sitzstaat?
    Das sind auch Fernverkäufe und ebenfalls über das OSS zu melden.

  • Wie berechne ich den Wert der Lieferung?
    Nettopreis des Artikels + Verpackung, Geschenkverpackung und Versandkosten.

  • Wo genau brauche ich künftig eine umsatzsteuerliche Registrierung?
    Im Sitzstaat Eures Unternehmens und in den Ländern, in denen Ihr lagert und von denen aus Ihr versendet bzw. versenden lässt - vorausgesetzt, Ihr nutzt den OSS!!!

  • Ich bin bereits in einigen Ländern wegen Überschreitung der Lieferschwellen registriert. Wie mache ich das mit dem OSS?
    Mal angenommen, Ihr habt schon in 2019 für 40.000 Euro nach Österreich geliefert, dann seid Ihr dort umsatzsteuerlich registriert. Und nehmen wir mal an, Ihr nutzt den OSS, dann braucht Ihr in Österreich nur bis 30.06.2021 Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben - ab 1.7. geht alles über den OSS. Bitte setzt die ausländischen Finanzämter / Fiskalvertreter / Steuerberater vorher schriftlich davon in Kenntnis. Ein Mischbetrieb ist nicht möglich.

  • Ich mache PanEU und habe Angebote in allen EU-Marktplätzen. Was muss ich tun?
    Du brauchst umsatzsteuerliche Registrierungen in den Lagerländern und in Deinem Sitzstaat. Für alle anderen Länder kannst Du den OSS benutzen.

  • Muss ich mich zum OSS anmelden?
    Der Gesetzgeber schreibt das nicht vor sondern bietet es nur an. Ob Amazon das vorschreiben wird, ist noch unbekannt.

  • Was kostet mich das OSS?
    Nix. Ausser etwas Aufmerksamkeit. Zahlst Du die Umsatzsteuer erst nach Mahnungen oder hast Du andere umsatzsteuerliche Auffälligkeiten, kannst Du von der OSS-Nutzung ausgeschlossen werden und die Gültigkeit Deiner USt-Id ausgesetzt werden.

  • Wie erkenne ich, was ein Fernabsatz ist?
    Wenn Absendeland ungleich Bestimmungsland ist und es sich nicht um eine steuerfreie Lieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land handelt (USt-Id des Abnehmers muss vorliegen)

  • Erledigt Amazon diese Überwachung der Bagatellgrenze?
    Nein, denn Amazon müsste alle Eure Umsätze kennen und würde ausserdem in eine Haftungsfrage verstrickt werden.

  • Ich bin Kleinunternehmer und habe nix mit Umsatzsteuern zu tun
    Ein Irrtum, den ich fast täglich lese. Als Kleinunternehmer müsst Ihr keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen für Lieferungen im Inland. Jetzt eine kleine Besonderheit: Der Kleinunternehmerstatus gilt nur im Sitzstaat. Liefert Ihr nur wenig ins EU-Ausland und bleibt damit unter der Bagatellgrenze von 10.000 Euro, ist das umsatzsteuerlich einer Inlandslieferung gleichgesetzt.
    Überschreitet Ihr diese 10.000 Euro-Grenze, sind Eure Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig. Ihr könnt zum Beispiel in AT Kleinunternehmer sein wenn Ihr nur wenig innerhalb Österreichs direkt verkauft, aber trotzdem 100.000 Euro Umsatz nach DE machen.

  • Ich verkaufe gebrauchte Artikel, nutze also die Differenzbesteuerung. Was gilt hier?
    Ihr lasst auch nix aus.
    Der ab 1.7.2021 geltende § 3c UStG hat ein kleines Schmankerl für die Differenzbesteuerungsleute: Es kommt bei Anwendung des § 25a UStG (Differenzbesteuerung) nicht zu einer Ortsverlagerung, also gilt nur der Inlandssteuersatz. Ihr braucht dafür keine Registrierung und kein OSS - aber trotzdem eine USt-Id.

2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer

Amazon wird höchstwahrscheinlich nicht die Regelung umsetzen, dass man bis zum 15 August Zeit hat. Nach den mir vorliegenden Informationen muss spätestens am 1.7.2021 eine gültige USt-Id vorliegen. Andernfalls sind keine Verkäufe auf dem Marktplatz möglich.

Ich empfehle Euch dringend folgende Schritte:

  1. Stellt sicher, dass Name und Adresse Eures Unternehmens beim Finanzamt und bei Amazon übereinstimmen.
    Amazon wird regelmässig beim Finanzamt die USt-Id bestätigen lassen und dazu Euren Unternehmensnamen und die Adresse angeben müssen. Stimmen die nicht überein, gilt die USt-Id als nicht bestätigt. Also bitte Kontodaten auf den neuesten Stand bringen.

  2. Besorgt Euch eine USt-Id im Sitzstaat Eures Unternehmens.

  3. Gebt diese USt-Id in Eurem Sellerkonto als primäre USt-Id an.

Das frühere 22f-Zertifikat hat ab dem 1.7.2021 keine haftungsbefreiende Wirkung für Amazon. Deswegen muss Amazon Eure USt-Id haben oder Euer Konto vom Handel ausschliessen.

3. Zwei Webinar-Empfehlungen

Seitdem ich auf die europäischen Marktplätze expandiere, lasse ich meine Umsatzsteuer-Compliance und -Auslandsverpflichtungen von Taxdoo erledigen. Ausschlaggebend war die Kompetenz dieses Teams und die Leistungsfähigkeit des Tools. Und nein, ich bekomme kein Geld für die Werbung und ebenso nein, ich bin weder Mitarbeiter von Taxdoo noch von Amazon.

Aber ich kann Euch zwei kostenlose Webinare zu diesem Thema empfehlen:

14.05.2021, 11:00 Uhr
21.05.2021, 11:00 Uhr

Hier: https://moin.taxdoo.com/one-stop-shop-webinar-online-seminare

Disclaimer: Ich bin auch kein Steuerberater und mache keine steuerliche Beratung. Aber ich will Euch bisschen helfen, die grosse Änderung des europäischen Umsatzsteuerrechts möglichst problemlos abzuwickeln. Leider ist Amazon mit genauen Information ziemlich sparsam bzw. spät dran - heute kam eine Mail von Amazon zu diesem Thema: Würde einer meiner Leute sowas verschicken, er wäre schon geteert und gefedert. Einige dicke Fehler und viele fehlende Informationen.

Also fangt bitte nicht erst 3 Minuten vor 12 an, das Thema in Angriff zu nehmen. Ihr lauft Gefahr, dass Ihr die Verkaufsberechtigung am 1.7. verliert. Ein Amazon-Adressupdate und die Erteilung der USt-Id brauchen Zeit.

Gutes Gelingen

Tags:Registrierung, Steuern, Zahlungen
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Seller_KG7tlwpOU4JWT
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Da ist das große Fragezeichen. Brauchen wir nun für jedes Land eine USTID oder reicht hierbei eine Umsatzsteuernummer im Heimatland um an OSS teil zu nehmen. Weder das Finanzamt noch der Steuerberater konnten hier bislang verlässliche Aussagen treffen. Das Ganze kommt mir nicht wirklich ausgereift vor.

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Seller_OAKmVm1VZeB6U
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Stimmt bei Euch die Geschäftsadresse auf der von Amazon verlinkten Info-Seite? Unter empfohlene Maßnahmen:

https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_vat_ed_uossemail1

Überprüfen Sie Ihre Geschäftsadresse auf der Seite Geschäftsadresse:

https://sellercentral-europe.amazon.com/sw/AccountInfo/BusinessAddress/step/BusinessAddress?returnFromLogin=1&

Bei uns ist die Anschrift korrekt - es steht aber der Name des Geschäftsführers in der ersten Zeile und nicht der Firmenname.

Im Verkäuferprofil ist es korrekt. Wenn man dort aber auf den Punkt “Geschäftsadresse” klickt wird man auf die gleiche Seite wie bei “Identitätsdaten” geleitet und nicht auf die auf der Info-Seite verlinkte Geschäftsadressen-Seite.

Auf der Verkäuferprofilseite ist es auch korrekt angezeigt. Bis auf Umlaute in der Geschäftsadresse. Die werden aber offenbar bei allen Verkäufern momentan falsch angezeigt. Habe mal so 10 Händler stichprobenartig geprüft.

10
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Seller_KG7tlwpOU4JWT
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Die Frage ist in diesem Fall wohl wie man handeln soll? Was soll man machen in jedem EU Land eine USTID beantragen und erst einmal ordentlich Geld verbrennen, was am Ende nicht nötig ist? Ich wüsste zum aktuellen zeitpunkt nicht, wie man proaktiv handeln sollte. Hier wäre die einzige Möglichkeit eine USTID in jedem EU-Land zu beantragen.

00
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Seller_J6gqUJdOT7WLM
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

antigrav
DU BIST DER HAMMER. Ein DICKES Danke für diesen Treat
(das mußte gesagt werden)

70
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Seller_AxjNtabazrw3b
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich habe noch eine Nachfrage bezüglich dem Beispiel mit Österreich:

Angenommen, man ist dort gemeldet und kann jetzt das Ganze übers OSS laufen lassen. Dann kann man sich dort ja theoretisch abmelden (wenn man nicht daran glaubt, dass Amazon dort jemals ein Lagerland draus macht).

Für Lieferungen nach Polen und CEE gilt dies aber nicht, da man dort ja schon lagert. Gehen diese Meldungen auch übers OSS oder müssen die herausgefiltert werden? Das ist eine der wenigen Fragen, die ich bisher nirgends klar beantwortet gesehen habe.
Es heißt immer Meldungen dort und mit OSS.

  • Wo zahle ich die PL-Steuer?
  • Wo mache ich die PL-Meldungen
    – die nur lokale PL-Steuer haben? (vermutlich in Polen, national)
    – die EU-Steuer haben? (vermutlich OSS, da einheitlich)
00
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Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Die klassische Umsatzsteuer ID für Deutschland ( Lagerland und Lieferland ) haben wir schon seit 25 Jahren… und ist ewig hier hinterlegt im Ama System.

hehe… ja so sind wir :slight_smile:

Danke für all Dein Wissen und Feedback… Du bist ein Fuchs

Danke Olli

10
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Seller_z3eTERoGe7fsj
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich habe auch eine Frage, vielleicht kann einer weiterhelfen. Bei der Registrierung für OSS wird nach den Webseiten des Unternehmens gefragt. Wir verkaufen ausschließlich auf den zwei bekannten Plattformen, haben keine eigene Webseite. Müssen dann hier diese zwei Plattformen genannt werden?

00
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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Meiner hat gerade ein besorgtes Email bekommen. Ist zwar eine mittelgroße Kanzlei, hat aber bisher noch keinerlei Infos zu dieser Umstellung verschickt.

Ein mögliches Problem das ich bisher identifiziert habe:
Soweit ich es verstanden habe müssen Fernabsätze und Inlandslieferungen streng unterschieden und auch unterschiedlich gemeldet werden.

Ich bin nun seit langem in Deutschland registriert, FBA DE Inlandslieferungen werden auch wie bisher gemeldet. ABER wenn ich von Lager in Österreich zu deutschen Endkunden sende dann sind das ja nun Fernabsätze die im OSS zu melden sind.

Somit muss die deutsche USt. je nach Lagerland entweder über den OSS oder direkt beim deutschen Finanzamt abgeführt werden.

Ich muss nun prüfen, ob mein Fakturaprogramm auch die dazu nötigen Infos (Lagerland…) zur Software meines Steuerberaters exportiert, damit der dann hoffentlich alle Umsätze auch auf dem richtigen Weg melden kann.

Falls nicht brauche ich wohl auch Zusatzsoftware wie Taxdoo. Und dann muss mein Steuerberater wiederum die Taxdoo Exporte importieren können… ich rechne nicht damit, dass das vom Start weg sofort reibungslos funktioniert…

00
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Seller_FpO0FumapEUxg
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Prima Information. Herzlichen Dank.

Eine Frage bleibt, bzw. konnte ich aus deinem Vortrag nicht ableiten.

Fallbeispiel: Lagerung CEE - mit Verkauf in ebenfalls registrierte Lagerländer (FR, IT, ES)
im Klartext: Kann der Umsatz für in Polen gelagerte nach Frankreich versandte Ware auch über OSS im Sitzland Deutschland gemeldet werden ? So das in den Lagerländern nur noch Verbringungen separat gemeldet werden müssen ? Oder müssen Umsatzsteuerklärungen im Lagerland abgegeben werden?

Gruß
Daniel

10
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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Schade, dass man hier keine Foren-Auszeichnungen verteilen kann :wink:
Musst dir das Herzchen reichen.
Wir hatten ja schon mal drüber geschrieben.
Auf Ama IT und FR hatte ich dazu schon Rückmeldungen und die haben gemeint, ich brauche keine Ust ID (Stand vor 1.7.)

daher, eine Ust ID, welche? Bestimmungsland?

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Seller_fUC1S5MsJDWYk

Lieferschwellen und Neues zum OSS

Ab 1. Juli 2021 treten in Europa massive Änderungen des Umsatzsteuerrechts in Kraft und das betrifft Euch alle. Es reicht nicht, das Thema Steuern dem Steuerberater zu überlassen - Ihr müsst handeln.

Heute gibt’s dazu drei Infos:

  1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021
  2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer
  3. Eine Webinarempfehlung

Kurze Vorabinfo: Besorgt Euch unbedingt JETZT die Umsatzsteuer-Identnummer. JETZT im Sinne von sofort, diese Woche oder gleich!!!
Amazon wird NICHT die Regelung umsetzen, dass Ihr bis 15. August Zeit habt sondern weist jetzt schon eindeutig darauf hin, dass gewerbliche Händler eine USt-Id brauchen oder ansonsten ist kein Verkauf auf den EU-Marktplätzen nach dem 30.06. möglich! Mehr dazu am Ende.


1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021

  • Bisher
    gab es für jedes EU-Land eine Lieferschwelle. Habt Ihr mit Euren Lieferungen diese Schwelle überschritten, wart ihr dann für diese und die folgenden Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig im Sinne der Umsatzsteuer.

  • Künftig
    gibt es eine pauschale Bagatellgrenze für alle grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen (segenannte Fernverkäufe).

Kleines Beispiel dazu:

Die Sellerin Julia lagert in Deutschland und verkauft (netto B2C) für

4.000 Euro nach Frankreich
5.000 Euro nach Österreich
990 Euro nach Italien

macht in Summe 9.990 Euro. Alles okay, sie kann die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und abführen.

Jetzt verkauft sie eine Knoblauchpresse für 12 Euro netto nach Holland. Mit dieser Lieferung überschreitet sie die pauschale 10.000 Euro Bagatellgrenze und diese und alle folgenden B2C-Lieferungen werden im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Julia müsste sich in den anderen Ländern umsatzsteuerlich registrieren - was teuer und zeitaufwändig ist.

Aber Julia hat sich beim OSS (One-Stop-Shop) angemeldet und kann dann bequem über das OSS-Portal die Steuern in die anderen Länder abführen.

Jetzt kommen wir zu den Feinheiten:

  • Überschreitet man diese Schwelle von 10.000 Euro ist der steuerliche Ort der Lieferung im Bestimmungsland und damit ist der Steuersatz des Bestimmungslands anzuwenden und dorthin abzuführen - oder das Ganze über den OSS melden und im Inland bezahlen.

  • Berechnungsgrundlage für die 10.000 Euro Bagatellgrenze
    Achtung: Habt Ihr in 2020 oder 2021 die Grenze von 10.000 Euro für grenzüberschreitende Fernverkäufe inklusive digitaler Leistungen (z.B. PodCast zum Download gegen Gebühr) überschritten, seid Ihr für alle Fernverkäufe ab 1.7.2021 im Bestimmungsland steuerpflichtig. Hier hat es viele Irrungen und Wirrungen gegeben, wann und wie diese Grenze anzuwenden ist. Habt ihr diese Grenze noch nicht überschritten, dann habt ein Auge drauf!!!

  • Die Abgabe der OSS-Meldungen erfolgt immer quartalsweise bis zum Ende des Folgemonats; Zahlungen sind ebenfalls zu diesem Termin fällig und werden nur an eine zentrale Stelle im Sitzland überwiesen.

  • Kleiner Wermutstropfen
    Amazon hat genauere Informationen zu diesem Thema in Aussicht gestellt, aber noch fehlt jegliche Information, wie und ob Amazon diese Bagatellgrenze umsetzen wird. Kann also sein, dass Amazon die Bagatellgranze garnicht umsetzt.

Und nun die FAQ:

  • Gilt das auch für das Programm CEE ? (Lagerung in PL/CZ und Versand in andere EU-Länder)
    Egal wo ihr lagert: Sobald die grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen im Jahr die 10.000 Euro überschreiten, müsst Ihr die Lieferung im Bestimmungsland versteuern oder den OSS nutzen.

  • Was ist mit Lieferungen aus PL/CZ in meinen Sitzstaat?
    Das sind auch Fernverkäufe und ebenfalls über das OSS zu melden.

  • Wie berechne ich den Wert der Lieferung?
    Nettopreis des Artikels + Verpackung, Geschenkverpackung und Versandkosten.

  • Wo genau brauche ich künftig eine umsatzsteuerliche Registrierung?
    Im Sitzstaat Eures Unternehmens und in den Ländern, in denen Ihr lagert und von denen aus Ihr versendet bzw. versenden lässt - vorausgesetzt, Ihr nutzt den OSS!!!

  • Ich bin bereits in einigen Ländern wegen Überschreitung der Lieferschwellen registriert. Wie mache ich das mit dem OSS?
    Mal angenommen, Ihr habt schon in 2019 für 40.000 Euro nach Österreich geliefert, dann seid Ihr dort umsatzsteuerlich registriert. Und nehmen wir mal an, Ihr nutzt den OSS, dann braucht Ihr in Österreich nur bis 30.06.2021 Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben - ab 1.7. geht alles über den OSS. Bitte setzt die ausländischen Finanzämter / Fiskalvertreter / Steuerberater vorher schriftlich davon in Kenntnis. Ein Mischbetrieb ist nicht möglich.

  • Ich mache PanEU und habe Angebote in allen EU-Marktplätzen. Was muss ich tun?
    Du brauchst umsatzsteuerliche Registrierungen in den Lagerländern und in Deinem Sitzstaat. Für alle anderen Länder kannst Du den OSS benutzen.

  • Muss ich mich zum OSS anmelden?
    Der Gesetzgeber schreibt das nicht vor sondern bietet es nur an. Ob Amazon das vorschreiben wird, ist noch unbekannt.

  • Was kostet mich das OSS?
    Nix. Ausser etwas Aufmerksamkeit. Zahlst Du die Umsatzsteuer erst nach Mahnungen oder hast Du andere umsatzsteuerliche Auffälligkeiten, kannst Du von der OSS-Nutzung ausgeschlossen werden und die Gültigkeit Deiner USt-Id ausgesetzt werden.

  • Wie erkenne ich, was ein Fernabsatz ist?
    Wenn Absendeland ungleich Bestimmungsland ist und es sich nicht um eine steuerfreie Lieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land handelt (USt-Id des Abnehmers muss vorliegen)

  • Erledigt Amazon diese Überwachung der Bagatellgrenze?
    Nein, denn Amazon müsste alle Eure Umsätze kennen und würde ausserdem in eine Haftungsfrage verstrickt werden.

  • Ich bin Kleinunternehmer und habe nix mit Umsatzsteuern zu tun
    Ein Irrtum, den ich fast täglich lese. Als Kleinunternehmer müsst Ihr keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen für Lieferungen im Inland. Jetzt eine kleine Besonderheit: Der Kleinunternehmerstatus gilt nur im Sitzstaat. Liefert Ihr nur wenig ins EU-Ausland und bleibt damit unter der Bagatellgrenze von 10.000 Euro, ist das umsatzsteuerlich einer Inlandslieferung gleichgesetzt.
    Überschreitet Ihr diese 10.000 Euro-Grenze, sind Eure Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig. Ihr könnt zum Beispiel in AT Kleinunternehmer sein wenn Ihr nur wenig innerhalb Österreichs direkt verkauft, aber trotzdem 100.000 Euro Umsatz nach DE machen.

  • Ich verkaufe gebrauchte Artikel, nutze also die Differenzbesteuerung. Was gilt hier?
    Ihr lasst auch nix aus.
    Der ab 1.7.2021 geltende § 3c UStG hat ein kleines Schmankerl für die Differenzbesteuerungsleute: Es kommt bei Anwendung des § 25a UStG (Differenzbesteuerung) nicht zu einer Ortsverlagerung, also gilt nur der Inlandssteuersatz. Ihr braucht dafür keine Registrierung und kein OSS - aber trotzdem eine USt-Id.

2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer

Amazon wird höchstwahrscheinlich nicht die Regelung umsetzen, dass man bis zum 15 August Zeit hat. Nach den mir vorliegenden Informationen muss spätestens am 1.7.2021 eine gültige USt-Id vorliegen. Andernfalls sind keine Verkäufe auf dem Marktplatz möglich.

Ich empfehle Euch dringend folgende Schritte:

  1. Stellt sicher, dass Name und Adresse Eures Unternehmens beim Finanzamt und bei Amazon übereinstimmen.
    Amazon wird regelmässig beim Finanzamt die USt-Id bestätigen lassen und dazu Euren Unternehmensnamen und die Adresse angeben müssen. Stimmen die nicht überein, gilt die USt-Id als nicht bestätigt. Also bitte Kontodaten auf den neuesten Stand bringen.

  2. Besorgt Euch eine USt-Id im Sitzstaat Eures Unternehmens.

  3. Gebt diese USt-Id in Eurem Sellerkonto als primäre USt-Id an.

Das frühere 22f-Zertifikat hat ab dem 1.7.2021 keine haftungsbefreiende Wirkung für Amazon. Deswegen muss Amazon Eure USt-Id haben oder Euer Konto vom Handel ausschliessen.

3. Zwei Webinar-Empfehlungen

Seitdem ich auf die europäischen Marktplätze expandiere, lasse ich meine Umsatzsteuer-Compliance und -Auslandsverpflichtungen von Taxdoo erledigen. Ausschlaggebend war die Kompetenz dieses Teams und die Leistungsfähigkeit des Tools. Und nein, ich bekomme kein Geld für die Werbung und ebenso nein, ich bin weder Mitarbeiter von Taxdoo noch von Amazon.

Aber ich kann Euch zwei kostenlose Webinare zu diesem Thema empfehlen:

14.05.2021, 11:00 Uhr
21.05.2021, 11:00 Uhr

Hier: https://moin.taxdoo.com/one-stop-shop-webinar-online-seminare

Disclaimer: Ich bin auch kein Steuerberater und mache keine steuerliche Beratung. Aber ich will Euch bisschen helfen, die grosse Änderung des europäischen Umsatzsteuerrechts möglichst problemlos abzuwickeln. Leider ist Amazon mit genauen Information ziemlich sparsam bzw. spät dran - heute kam eine Mail von Amazon zu diesem Thema: Würde einer meiner Leute sowas verschicken, er wäre schon geteert und gefedert. Einige dicke Fehler und viele fehlende Informationen.

Also fangt bitte nicht erst 3 Minuten vor 12 an, das Thema in Angriff zu nehmen. Ihr lauft Gefahr, dass Ihr die Verkaufsberechtigung am 1.7. verliert. Ein Amazon-Adressupdate und die Erteilung der USt-Id brauchen Zeit.

Gutes Gelingen

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Tags:Registrierung, Steuern, Zahlungen
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Seller_fUC1S5MsJDWYk

Lieferschwellen und Neues zum OSS

Ab 1. Juli 2021 treten in Europa massive Änderungen des Umsatzsteuerrechts in Kraft und das betrifft Euch alle. Es reicht nicht, das Thema Steuern dem Steuerberater zu überlassen - Ihr müsst handeln.

Heute gibt’s dazu drei Infos:

  1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021
  2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer
  3. Eine Webinarempfehlung

Kurze Vorabinfo: Besorgt Euch unbedingt JETZT die Umsatzsteuer-Identnummer. JETZT im Sinne von sofort, diese Woche oder gleich!!!
Amazon wird NICHT die Regelung umsetzen, dass Ihr bis 15. August Zeit habt sondern weist jetzt schon eindeutig darauf hin, dass gewerbliche Händler eine USt-Id brauchen oder ansonsten ist kein Verkauf auf den EU-Marktplätzen nach dem 30.06. möglich! Mehr dazu am Ende.


1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021

  • Bisher
    gab es für jedes EU-Land eine Lieferschwelle. Habt Ihr mit Euren Lieferungen diese Schwelle überschritten, wart ihr dann für diese und die folgenden Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig im Sinne der Umsatzsteuer.

  • Künftig
    gibt es eine pauschale Bagatellgrenze für alle grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen (segenannte Fernverkäufe).

Kleines Beispiel dazu:

Die Sellerin Julia lagert in Deutschland und verkauft (netto B2C) für

4.000 Euro nach Frankreich
5.000 Euro nach Österreich
990 Euro nach Italien

macht in Summe 9.990 Euro. Alles okay, sie kann die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und abführen.

Jetzt verkauft sie eine Knoblauchpresse für 12 Euro netto nach Holland. Mit dieser Lieferung überschreitet sie die pauschale 10.000 Euro Bagatellgrenze und diese und alle folgenden B2C-Lieferungen werden im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Julia müsste sich in den anderen Ländern umsatzsteuerlich registrieren - was teuer und zeitaufwändig ist.

Aber Julia hat sich beim OSS (One-Stop-Shop) angemeldet und kann dann bequem über das OSS-Portal die Steuern in die anderen Länder abführen.

Jetzt kommen wir zu den Feinheiten:

  • Überschreitet man diese Schwelle von 10.000 Euro ist der steuerliche Ort der Lieferung im Bestimmungsland und damit ist der Steuersatz des Bestimmungslands anzuwenden und dorthin abzuführen - oder das Ganze über den OSS melden und im Inland bezahlen.

  • Berechnungsgrundlage für die 10.000 Euro Bagatellgrenze
    Achtung: Habt Ihr in 2020 oder 2021 die Grenze von 10.000 Euro für grenzüberschreitende Fernverkäufe inklusive digitaler Leistungen (z.B. PodCast zum Download gegen Gebühr) überschritten, seid Ihr für alle Fernverkäufe ab 1.7.2021 im Bestimmungsland steuerpflichtig. Hier hat es viele Irrungen und Wirrungen gegeben, wann und wie diese Grenze anzuwenden ist. Habt ihr diese Grenze noch nicht überschritten, dann habt ein Auge drauf!!!

  • Die Abgabe der OSS-Meldungen erfolgt immer quartalsweise bis zum Ende des Folgemonats; Zahlungen sind ebenfalls zu diesem Termin fällig und werden nur an eine zentrale Stelle im Sitzland überwiesen.

  • Kleiner Wermutstropfen
    Amazon hat genauere Informationen zu diesem Thema in Aussicht gestellt, aber noch fehlt jegliche Information, wie und ob Amazon diese Bagatellgrenze umsetzen wird. Kann also sein, dass Amazon die Bagatellgranze garnicht umsetzt.

Und nun die FAQ:

  • Gilt das auch für das Programm CEE ? (Lagerung in PL/CZ und Versand in andere EU-Länder)
    Egal wo ihr lagert: Sobald die grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen im Jahr die 10.000 Euro überschreiten, müsst Ihr die Lieferung im Bestimmungsland versteuern oder den OSS nutzen.

  • Was ist mit Lieferungen aus PL/CZ in meinen Sitzstaat?
    Das sind auch Fernverkäufe und ebenfalls über das OSS zu melden.

  • Wie berechne ich den Wert der Lieferung?
    Nettopreis des Artikels + Verpackung, Geschenkverpackung und Versandkosten.

  • Wo genau brauche ich künftig eine umsatzsteuerliche Registrierung?
    Im Sitzstaat Eures Unternehmens und in den Ländern, in denen Ihr lagert und von denen aus Ihr versendet bzw. versenden lässt - vorausgesetzt, Ihr nutzt den OSS!!!

  • Ich bin bereits in einigen Ländern wegen Überschreitung der Lieferschwellen registriert. Wie mache ich das mit dem OSS?
    Mal angenommen, Ihr habt schon in 2019 für 40.000 Euro nach Österreich geliefert, dann seid Ihr dort umsatzsteuerlich registriert. Und nehmen wir mal an, Ihr nutzt den OSS, dann braucht Ihr in Österreich nur bis 30.06.2021 Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben - ab 1.7. geht alles über den OSS. Bitte setzt die ausländischen Finanzämter / Fiskalvertreter / Steuerberater vorher schriftlich davon in Kenntnis. Ein Mischbetrieb ist nicht möglich.

  • Ich mache PanEU und habe Angebote in allen EU-Marktplätzen. Was muss ich tun?
    Du brauchst umsatzsteuerliche Registrierungen in den Lagerländern und in Deinem Sitzstaat. Für alle anderen Länder kannst Du den OSS benutzen.

  • Muss ich mich zum OSS anmelden?
    Der Gesetzgeber schreibt das nicht vor sondern bietet es nur an. Ob Amazon das vorschreiben wird, ist noch unbekannt.

  • Was kostet mich das OSS?
    Nix. Ausser etwas Aufmerksamkeit. Zahlst Du die Umsatzsteuer erst nach Mahnungen oder hast Du andere umsatzsteuerliche Auffälligkeiten, kannst Du von der OSS-Nutzung ausgeschlossen werden und die Gültigkeit Deiner USt-Id ausgesetzt werden.

  • Wie erkenne ich, was ein Fernabsatz ist?
    Wenn Absendeland ungleich Bestimmungsland ist und es sich nicht um eine steuerfreie Lieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land handelt (USt-Id des Abnehmers muss vorliegen)

  • Erledigt Amazon diese Überwachung der Bagatellgrenze?
    Nein, denn Amazon müsste alle Eure Umsätze kennen und würde ausserdem in eine Haftungsfrage verstrickt werden.

  • Ich bin Kleinunternehmer und habe nix mit Umsatzsteuern zu tun
    Ein Irrtum, den ich fast täglich lese. Als Kleinunternehmer müsst Ihr keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen für Lieferungen im Inland. Jetzt eine kleine Besonderheit: Der Kleinunternehmerstatus gilt nur im Sitzstaat. Liefert Ihr nur wenig ins EU-Ausland und bleibt damit unter der Bagatellgrenze von 10.000 Euro, ist das umsatzsteuerlich einer Inlandslieferung gleichgesetzt.
    Überschreitet Ihr diese 10.000 Euro-Grenze, sind Eure Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig. Ihr könnt zum Beispiel in AT Kleinunternehmer sein wenn Ihr nur wenig innerhalb Österreichs direkt verkauft, aber trotzdem 100.000 Euro Umsatz nach DE machen.

  • Ich verkaufe gebrauchte Artikel, nutze also die Differenzbesteuerung. Was gilt hier?
    Ihr lasst auch nix aus.
    Der ab 1.7.2021 geltende § 3c UStG hat ein kleines Schmankerl für die Differenzbesteuerungsleute: Es kommt bei Anwendung des § 25a UStG (Differenzbesteuerung) nicht zu einer Ortsverlagerung, also gilt nur der Inlandssteuersatz. Ihr braucht dafür keine Registrierung und kein OSS - aber trotzdem eine USt-Id.

2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer

Amazon wird höchstwahrscheinlich nicht die Regelung umsetzen, dass man bis zum 15 August Zeit hat. Nach den mir vorliegenden Informationen muss spätestens am 1.7.2021 eine gültige USt-Id vorliegen. Andernfalls sind keine Verkäufe auf dem Marktplatz möglich.

Ich empfehle Euch dringend folgende Schritte:

  1. Stellt sicher, dass Name und Adresse Eures Unternehmens beim Finanzamt und bei Amazon übereinstimmen.
    Amazon wird regelmässig beim Finanzamt die USt-Id bestätigen lassen und dazu Euren Unternehmensnamen und die Adresse angeben müssen. Stimmen die nicht überein, gilt die USt-Id als nicht bestätigt. Also bitte Kontodaten auf den neuesten Stand bringen.

  2. Besorgt Euch eine USt-Id im Sitzstaat Eures Unternehmens.

  3. Gebt diese USt-Id in Eurem Sellerkonto als primäre USt-Id an.

Das frühere 22f-Zertifikat hat ab dem 1.7.2021 keine haftungsbefreiende Wirkung für Amazon. Deswegen muss Amazon Eure USt-Id haben oder Euer Konto vom Handel ausschliessen.

3. Zwei Webinar-Empfehlungen

Seitdem ich auf die europäischen Marktplätze expandiere, lasse ich meine Umsatzsteuer-Compliance und -Auslandsverpflichtungen von Taxdoo erledigen. Ausschlaggebend war die Kompetenz dieses Teams und die Leistungsfähigkeit des Tools. Und nein, ich bekomme kein Geld für die Werbung und ebenso nein, ich bin weder Mitarbeiter von Taxdoo noch von Amazon.

Aber ich kann Euch zwei kostenlose Webinare zu diesem Thema empfehlen:

14.05.2021, 11:00 Uhr
21.05.2021, 11:00 Uhr

Hier: https://moin.taxdoo.com/one-stop-shop-webinar-online-seminare

Disclaimer: Ich bin auch kein Steuerberater und mache keine steuerliche Beratung. Aber ich will Euch bisschen helfen, die grosse Änderung des europäischen Umsatzsteuerrechts möglichst problemlos abzuwickeln. Leider ist Amazon mit genauen Information ziemlich sparsam bzw. spät dran - heute kam eine Mail von Amazon zu diesem Thema: Würde einer meiner Leute sowas verschicken, er wäre schon geteert und gefedert. Einige dicke Fehler und viele fehlende Informationen.

Also fangt bitte nicht erst 3 Minuten vor 12 an, das Thema in Angriff zu nehmen. Ihr lauft Gefahr, dass Ihr die Verkaufsberechtigung am 1.7. verliert. Ein Amazon-Adressupdate und die Erteilung der USt-Id brauchen Zeit.

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Lieferschwellen und Neues zum OSS

von Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ab 1. Juli 2021 treten in Europa massive Änderungen des Umsatzsteuerrechts in Kraft und das betrifft Euch alle. Es reicht nicht, das Thema Steuern dem Steuerberater zu überlassen - Ihr müsst handeln.

Heute gibt’s dazu drei Infos:

  1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021
  2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer
  3. Eine Webinarempfehlung

Kurze Vorabinfo: Besorgt Euch unbedingt JETZT die Umsatzsteuer-Identnummer. JETZT im Sinne von sofort, diese Woche oder gleich!!!
Amazon wird NICHT die Regelung umsetzen, dass Ihr bis 15. August Zeit habt sondern weist jetzt schon eindeutig darauf hin, dass gewerbliche Händler eine USt-Id brauchen oder ansonsten ist kein Verkauf auf den EU-Marktplätzen nach dem 30.06. möglich! Mehr dazu am Ende.


1. Lieferschwellen ab dem 1.7.2021

  • Bisher
    gab es für jedes EU-Land eine Lieferschwelle. Habt Ihr mit Euren Lieferungen diese Schwelle überschritten, wart ihr dann für diese und die folgenden Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig im Sinne der Umsatzsteuer.

  • Künftig
    gibt es eine pauschale Bagatellgrenze für alle grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen (segenannte Fernverkäufe).

Kleines Beispiel dazu:

Die Sellerin Julia lagert in Deutschland und verkauft (netto B2C) für

4.000 Euro nach Frankreich
5.000 Euro nach Österreich
990 Euro nach Italien

macht in Summe 9.990 Euro. Alles okay, sie kann die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und abführen.

Jetzt verkauft sie eine Knoblauchpresse für 12 Euro netto nach Holland. Mit dieser Lieferung überschreitet sie die pauschale 10.000 Euro Bagatellgrenze und diese und alle folgenden B2C-Lieferungen werden im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Julia müsste sich in den anderen Ländern umsatzsteuerlich registrieren - was teuer und zeitaufwändig ist.

Aber Julia hat sich beim OSS (One-Stop-Shop) angemeldet und kann dann bequem über das OSS-Portal die Steuern in die anderen Länder abführen.

Jetzt kommen wir zu den Feinheiten:

  • Überschreitet man diese Schwelle von 10.000 Euro ist der steuerliche Ort der Lieferung im Bestimmungsland und damit ist der Steuersatz des Bestimmungslands anzuwenden und dorthin abzuführen - oder das Ganze über den OSS melden und im Inland bezahlen.

  • Berechnungsgrundlage für die 10.000 Euro Bagatellgrenze
    Achtung: Habt Ihr in 2020 oder 2021 die Grenze von 10.000 Euro für grenzüberschreitende Fernverkäufe inklusive digitaler Leistungen (z.B. PodCast zum Download gegen Gebühr) überschritten, seid Ihr für alle Fernverkäufe ab 1.7.2021 im Bestimmungsland steuerpflichtig. Hier hat es viele Irrungen und Wirrungen gegeben, wann und wie diese Grenze anzuwenden ist. Habt ihr diese Grenze noch nicht überschritten, dann habt ein Auge drauf!!!

  • Die Abgabe der OSS-Meldungen erfolgt immer quartalsweise bis zum Ende des Folgemonats; Zahlungen sind ebenfalls zu diesem Termin fällig und werden nur an eine zentrale Stelle im Sitzland überwiesen.

  • Kleiner Wermutstropfen
    Amazon hat genauere Informationen zu diesem Thema in Aussicht gestellt, aber noch fehlt jegliche Information, wie und ob Amazon diese Bagatellgrenze umsetzen wird. Kann also sein, dass Amazon die Bagatellgranze garnicht umsetzt.

Und nun die FAQ:

  • Gilt das auch für das Programm CEE ? (Lagerung in PL/CZ und Versand in andere EU-Länder)
    Egal wo ihr lagert: Sobald die grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen im Jahr die 10.000 Euro überschreiten, müsst Ihr die Lieferung im Bestimmungsland versteuern oder den OSS nutzen.

  • Was ist mit Lieferungen aus PL/CZ in meinen Sitzstaat?
    Das sind auch Fernverkäufe und ebenfalls über das OSS zu melden.

  • Wie berechne ich den Wert der Lieferung?
    Nettopreis des Artikels + Verpackung, Geschenkverpackung und Versandkosten.

  • Wo genau brauche ich künftig eine umsatzsteuerliche Registrierung?
    Im Sitzstaat Eures Unternehmens und in den Ländern, in denen Ihr lagert und von denen aus Ihr versendet bzw. versenden lässt - vorausgesetzt, Ihr nutzt den OSS!!!

  • Ich bin bereits in einigen Ländern wegen Überschreitung der Lieferschwellen registriert. Wie mache ich das mit dem OSS?
    Mal angenommen, Ihr habt schon in 2019 für 40.000 Euro nach Österreich geliefert, dann seid Ihr dort umsatzsteuerlich registriert. Und nehmen wir mal an, Ihr nutzt den OSS, dann braucht Ihr in Österreich nur bis 30.06.2021 Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben - ab 1.7. geht alles über den OSS. Bitte setzt die ausländischen Finanzämter / Fiskalvertreter / Steuerberater vorher schriftlich davon in Kenntnis. Ein Mischbetrieb ist nicht möglich.

  • Ich mache PanEU und habe Angebote in allen EU-Marktplätzen. Was muss ich tun?
    Du brauchst umsatzsteuerliche Registrierungen in den Lagerländern und in Deinem Sitzstaat. Für alle anderen Länder kannst Du den OSS benutzen.

  • Muss ich mich zum OSS anmelden?
    Der Gesetzgeber schreibt das nicht vor sondern bietet es nur an. Ob Amazon das vorschreiben wird, ist noch unbekannt.

  • Was kostet mich das OSS?
    Nix. Ausser etwas Aufmerksamkeit. Zahlst Du die Umsatzsteuer erst nach Mahnungen oder hast Du andere umsatzsteuerliche Auffälligkeiten, kannst Du von der OSS-Nutzung ausgeschlossen werden und die Gültigkeit Deiner USt-Id ausgesetzt werden.

  • Wie erkenne ich, was ein Fernabsatz ist?
    Wenn Absendeland ungleich Bestimmungsland ist und es sich nicht um eine steuerfreie Lieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land handelt (USt-Id des Abnehmers muss vorliegen)

  • Erledigt Amazon diese Überwachung der Bagatellgrenze?
    Nein, denn Amazon müsste alle Eure Umsätze kennen und würde ausserdem in eine Haftungsfrage verstrickt werden.

  • Ich bin Kleinunternehmer und habe nix mit Umsatzsteuern zu tun
    Ein Irrtum, den ich fast täglich lese. Als Kleinunternehmer müsst Ihr keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen für Lieferungen im Inland. Jetzt eine kleine Besonderheit: Der Kleinunternehmerstatus gilt nur im Sitzstaat. Liefert Ihr nur wenig ins EU-Ausland und bleibt damit unter der Bagatellgrenze von 10.000 Euro, ist das umsatzsteuerlich einer Inlandslieferung gleichgesetzt.
    Überschreitet Ihr diese 10.000 Euro-Grenze, sind Eure Lieferungen im Bestimmungsland steuerpflichtig. Ihr könnt zum Beispiel in AT Kleinunternehmer sein wenn Ihr nur wenig innerhalb Österreichs direkt verkauft, aber trotzdem 100.000 Euro Umsatz nach DE machen.

  • Ich verkaufe gebrauchte Artikel, nutze also die Differenzbesteuerung. Was gilt hier?
    Ihr lasst auch nix aus.
    Der ab 1.7.2021 geltende § 3c UStG hat ein kleines Schmankerl für die Differenzbesteuerungsleute: Es kommt bei Anwendung des § 25a UStG (Differenzbesteuerung) nicht zu einer Ortsverlagerung, also gilt nur der Inlandssteuersatz. Ihr braucht dafür keine Registrierung und kein OSS - aber trotzdem eine USt-Id.

2. Neues zur Umsatzsteuer-Identnummer

Amazon wird höchstwahrscheinlich nicht die Regelung umsetzen, dass man bis zum 15 August Zeit hat. Nach den mir vorliegenden Informationen muss spätestens am 1.7.2021 eine gültige USt-Id vorliegen. Andernfalls sind keine Verkäufe auf dem Marktplatz möglich.

Ich empfehle Euch dringend folgende Schritte:

  1. Stellt sicher, dass Name und Adresse Eures Unternehmens beim Finanzamt und bei Amazon übereinstimmen.
    Amazon wird regelmässig beim Finanzamt die USt-Id bestätigen lassen und dazu Euren Unternehmensnamen und die Adresse angeben müssen. Stimmen die nicht überein, gilt die USt-Id als nicht bestätigt. Also bitte Kontodaten auf den neuesten Stand bringen.

  2. Besorgt Euch eine USt-Id im Sitzstaat Eures Unternehmens.

  3. Gebt diese USt-Id in Eurem Sellerkonto als primäre USt-Id an.

Das frühere 22f-Zertifikat hat ab dem 1.7.2021 keine haftungsbefreiende Wirkung für Amazon. Deswegen muss Amazon Eure USt-Id haben oder Euer Konto vom Handel ausschliessen.

3. Zwei Webinar-Empfehlungen

Seitdem ich auf die europäischen Marktplätze expandiere, lasse ich meine Umsatzsteuer-Compliance und -Auslandsverpflichtungen von Taxdoo erledigen. Ausschlaggebend war die Kompetenz dieses Teams und die Leistungsfähigkeit des Tools. Und nein, ich bekomme kein Geld für die Werbung und ebenso nein, ich bin weder Mitarbeiter von Taxdoo noch von Amazon.

Aber ich kann Euch zwei kostenlose Webinare zu diesem Thema empfehlen:

14.05.2021, 11:00 Uhr
21.05.2021, 11:00 Uhr

Hier: https://moin.taxdoo.com/one-stop-shop-webinar-online-seminare

Disclaimer: Ich bin auch kein Steuerberater und mache keine steuerliche Beratung. Aber ich will Euch bisschen helfen, die grosse Änderung des europäischen Umsatzsteuerrechts möglichst problemlos abzuwickeln. Leider ist Amazon mit genauen Information ziemlich sparsam bzw. spät dran - heute kam eine Mail von Amazon zu diesem Thema: Würde einer meiner Leute sowas verschicken, er wäre schon geteert und gefedert. Einige dicke Fehler und viele fehlende Informationen.

Also fangt bitte nicht erst 3 Minuten vor 12 an, das Thema in Angriff zu nehmen. Ihr lauft Gefahr, dass Ihr die Verkaufsberechtigung am 1.7. verliert. Ein Amazon-Adressupdate und die Erteilung der USt-Id brauchen Zeit.

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Seller_KG7tlwpOU4JWT
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Da ist das große Fragezeichen. Brauchen wir nun für jedes Land eine USTID oder reicht hierbei eine Umsatzsteuernummer im Heimatland um an OSS teil zu nehmen. Weder das Finanzamt noch der Steuerberater konnten hier bislang verlässliche Aussagen treffen. Das Ganze kommt mir nicht wirklich ausgereift vor.

20
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Seller_OAKmVm1VZeB6U
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Stimmt bei Euch die Geschäftsadresse auf der von Amazon verlinkten Info-Seite? Unter empfohlene Maßnahmen:

https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_vat_ed_uossemail1

Überprüfen Sie Ihre Geschäftsadresse auf der Seite Geschäftsadresse:

https://sellercentral-europe.amazon.com/sw/AccountInfo/BusinessAddress/step/BusinessAddress?returnFromLogin=1&

Bei uns ist die Anschrift korrekt - es steht aber der Name des Geschäftsführers in der ersten Zeile und nicht der Firmenname.

Im Verkäuferprofil ist es korrekt. Wenn man dort aber auf den Punkt “Geschäftsadresse” klickt wird man auf die gleiche Seite wie bei “Identitätsdaten” geleitet und nicht auf die auf der Info-Seite verlinkte Geschäftsadressen-Seite.

Auf der Verkäuferprofilseite ist es auch korrekt angezeigt. Bis auf Umlaute in der Geschäftsadresse. Die werden aber offenbar bei allen Verkäufern momentan falsch angezeigt. Habe mal so 10 Händler stichprobenartig geprüft.

10
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Seller_KG7tlwpOU4JWT
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Die Frage ist in diesem Fall wohl wie man handeln soll? Was soll man machen in jedem EU Land eine USTID beantragen und erst einmal ordentlich Geld verbrennen, was am Ende nicht nötig ist? Ich wüsste zum aktuellen zeitpunkt nicht, wie man proaktiv handeln sollte. Hier wäre die einzige Möglichkeit eine USTID in jedem EU-Land zu beantragen.

00
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Seller_J6gqUJdOT7WLM
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

antigrav
DU BIST DER HAMMER. Ein DICKES Danke für diesen Treat
(das mußte gesagt werden)

70
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Seller_AxjNtabazrw3b
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich habe noch eine Nachfrage bezüglich dem Beispiel mit Österreich:

Angenommen, man ist dort gemeldet und kann jetzt das Ganze übers OSS laufen lassen. Dann kann man sich dort ja theoretisch abmelden (wenn man nicht daran glaubt, dass Amazon dort jemals ein Lagerland draus macht).

Für Lieferungen nach Polen und CEE gilt dies aber nicht, da man dort ja schon lagert. Gehen diese Meldungen auch übers OSS oder müssen die herausgefiltert werden? Das ist eine der wenigen Fragen, die ich bisher nirgends klar beantwortet gesehen habe.
Es heißt immer Meldungen dort und mit OSS.

  • Wo zahle ich die PL-Steuer?
  • Wo mache ich die PL-Meldungen
    – die nur lokale PL-Steuer haben? (vermutlich in Polen, national)
    – die EU-Steuer haben? (vermutlich OSS, da einheitlich)
00
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Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Die klassische Umsatzsteuer ID für Deutschland ( Lagerland und Lieferland ) haben wir schon seit 25 Jahren… und ist ewig hier hinterlegt im Ama System.

hehe… ja so sind wir :slight_smile:

Danke für all Dein Wissen und Feedback… Du bist ein Fuchs

Danke Olli

10
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Seller_z3eTERoGe7fsj
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich habe auch eine Frage, vielleicht kann einer weiterhelfen. Bei der Registrierung für OSS wird nach den Webseiten des Unternehmens gefragt. Wir verkaufen ausschließlich auf den zwei bekannten Plattformen, haben keine eigene Webseite. Müssen dann hier diese zwei Plattformen genannt werden?

00
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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Meiner hat gerade ein besorgtes Email bekommen. Ist zwar eine mittelgroße Kanzlei, hat aber bisher noch keinerlei Infos zu dieser Umstellung verschickt.

Ein mögliches Problem das ich bisher identifiziert habe:
Soweit ich es verstanden habe müssen Fernabsätze und Inlandslieferungen streng unterschieden und auch unterschiedlich gemeldet werden.

Ich bin nun seit langem in Deutschland registriert, FBA DE Inlandslieferungen werden auch wie bisher gemeldet. ABER wenn ich von Lager in Österreich zu deutschen Endkunden sende dann sind das ja nun Fernabsätze die im OSS zu melden sind.

Somit muss die deutsche USt. je nach Lagerland entweder über den OSS oder direkt beim deutschen Finanzamt abgeführt werden.

Ich muss nun prüfen, ob mein Fakturaprogramm auch die dazu nötigen Infos (Lagerland…) zur Software meines Steuerberaters exportiert, damit der dann hoffentlich alle Umsätze auch auf dem richtigen Weg melden kann.

Falls nicht brauche ich wohl auch Zusatzsoftware wie Taxdoo. Und dann muss mein Steuerberater wiederum die Taxdoo Exporte importieren können… ich rechne nicht damit, dass das vom Start weg sofort reibungslos funktioniert…

00
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Seller_FpO0FumapEUxg
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Prima Information. Herzlichen Dank.

Eine Frage bleibt, bzw. konnte ich aus deinem Vortrag nicht ableiten.

Fallbeispiel: Lagerung CEE - mit Verkauf in ebenfalls registrierte Lagerländer (FR, IT, ES)
im Klartext: Kann der Umsatz für in Polen gelagerte nach Frankreich versandte Ware auch über OSS im Sitzland Deutschland gemeldet werden ? So das in den Lagerländern nur noch Verbringungen separat gemeldet werden müssen ? Oder müssen Umsatzsteuerklärungen im Lagerland abgegeben werden?

Gruß
Daniel

10
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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Schade, dass man hier keine Foren-Auszeichnungen verteilen kann :wink:
Musst dir das Herzchen reichen.
Wir hatten ja schon mal drüber geschrieben.
Auf Ama IT und FR hatte ich dazu schon Rückmeldungen und die haben gemeint, ich brauche keine Ust ID (Stand vor 1.7.)

daher, eine Ust ID, welche? Bestimmungsland?

10
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Seller_KG7tlwpOU4JWT
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Da ist das große Fragezeichen. Brauchen wir nun für jedes Land eine USTID oder reicht hierbei eine Umsatzsteuernummer im Heimatland um an OSS teil zu nehmen. Weder das Finanzamt noch der Steuerberater konnten hier bislang verlässliche Aussagen treffen. Das Ganze kommt mir nicht wirklich ausgereift vor.

20
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Seller_KG7tlwpOU4JWT
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Da ist das große Fragezeichen. Brauchen wir nun für jedes Land eine USTID oder reicht hierbei eine Umsatzsteuernummer im Heimatland um an OSS teil zu nehmen. Weder das Finanzamt noch der Steuerberater konnten hier bislang verlässliche Aussagen treffen. Das Ganze kommt mir nicht wirklich ausgereift vor.

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Seller_OAKmVm1VZeB6U
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Stimmt bei Euch die Geschäftsadresse auf der von Amazon verlinkten Info-Seite? Unter empfohlene Maßnahmen:

https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_vat_ed_uossemail1

Überprüfen Sie Ihre Geschäftsadresse auf der Seite Geschäftsadresse:

https://sellercentral-europe.amazon.com/sw/AccountInfo/BusinessAddress/step/BusinessAddress?returnFromLogin=1&

Bei uns ist die Anschrift korrekt - es steht aber der Name des Geschäftsführers in der ersten Zeile und nicht der Firmenname.

Im Verkäuferprofil ist es korrekt. Wenn man dort aber auf den Punkt “Geschäftsadresse” klickt wird man auf die gleiche Seite wie bei “Identitätsdaten” geleitet und nicht auf die auf der Info-Seite verlinkte Geschäftsadressen-Seite.

Auf der Verkäuferprofilseite ist es auch korrekt angezeigt. Bis auf Umlaute in der Geschäftsadresse. Die werden aber offenbar bei allen Verkäufern momentan falsch angezeigt. Habe mal so 10 Händler stichprobenartig geprüft.

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Seller_OAKmVm1VZeB6U
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Stimmt bei Euch die Geschäftsadresse auf der von Amazon verlinkten Info-Seite? Unter empfohlene Maßnahmen:

https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/eu-dr?ref=sc_vat_ed_uossemail1

Überprüfen Sie Ihre Geschäftsadresse auf der Seite Geschäftsadresse:

https://sellercentral-europe.amazon.com/sw/AccountInfo/BusinessAddress/step/BusinessAddress?returnFromLogin=1&

Bei uns ist die Anschrift korrekt - es steht aber der Name des Geschäftsführers in der ersten Zeile und nicht der Firmenname.

Im Verkäuferprofil ist es korrekt. Wenn man dort aber auf den Punkt “Geschäftsadresse” klickt wird man auf die gleiche Seite wie bei “Identitätsdaten” geleitet und nicht auf die auf der Info-Seite verlinkte Geschäftsadressen-Seite.

Auf der Verkäuferprofilseite ist es auch korrekt angezeigt. Bis auf Umlaute in der Geschäftsadresse. Die werden aber offenbar bei allen Verkäufern momentan falsch angezeigt. Habe mal so 10 Händler stichprobenartig geprüft.

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Seller_KG7tlwpOU4JWT
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Die Frage ist in diesem Fall wohl wie man handeln soll? Was soll man machen in jedem EU Land eine USTID beantragen und erst einmal ordentlich Geld verbrennen, was am Ende nicht nötig ist? Ich wüsste zum aktuellen zeitpunkt nicht, wie man proaktiv handeln sollte. Hier wäre die einzige Möglichkeit eine USTID in jedem EU-Land zu beantragen.

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Seller_KG7tlwpOU4JWT
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Die Frage ist in diesem Fall wohl wie man handeln soll? Was soll man machen in jedem EU Land eine USTID beantragen und erst einmal ordentlich Geld verbrennen, was am Ende nicht nötig ist? Ich wüsste zum aktuellen zeitpunkt nicht, wie man proaktiv handeln sollte. Hier wäre die einzige Möglichkeit eine USTID in jedem EU-Land zu beantragen.

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Seller_J6gqUJdOT7WLM
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

antigrav
DU BIST DER HAMMER. Ein DICKES Danke für diesen Treat
(das mußte gesagt werden)

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Seller_J6gqUJdOT7WLM
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

antigrav
DU BIST DER HAMMER. Ein DICKES Danke für diesen Treat
(das mußte gesagt werden)

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Seller_AxjNtabazrw3b
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich habe noch eine Nachfrage bezüglich dem Beispiel mit Österreich:

Angenommen, man ist dort gemeldet und kann jetzt das Ganze übers OSS laufen lassen. Dann kann man sich dort ja theoretisch abmelden (wenn man nicht daran glaubt, dass Amazon dort jemals ein Lagerland draus macht).

Für Lieferungen nach Polen und CEE gilt dies aber nicht, da man dort ja schon lagert. Gehen diese Meldungen auch übers OSS oder müssen die herausgefiltert werden? Das ist eine der wenigen Fragen, die ich bisher nirgends klar beantwortet gesehen habe.
Es heißt immer Meldungen dort und mit OSS.

  • Wo zahle ich die PL-Steuer?
  • Wo mache ich die PL-Meldungen
    – die nur lokale PL-Steuer haben? (vermutlich in Polen, national)
    – die EU-Steuer haben? (vermutlich OSS, da einheitlich)
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Seller_AxjNtabazrw3b
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich habe noch eine Nachfrage bezüglich dem Beispiel mit Österreich:

Angenommen, man ist dort gemeldet und kann jetzt das Ganze übers OSS laufen lassen. Dann kann man sich dort ja theoretisch abmelden (wenn man nicht daran glaubt, dass Amazon dort jemals ein Lagerland draus macht).

Für Lieferungen nach Polen und CEE gilt dies aber nicht, da man dort ja schon lagert. Gehen diese Meldungen auch übers OSS oder müssen die herausgefiltert werden? Das ist eine der wenigen Fragen, die ich bisher nirgends klar beantwortet gesehen habe.
Es heißt immer Meldungen dort und mit OSS.

  • Wo zahle ich die PL-Steuer?
  • Wo mache ich die PL-Meldungen
    – die nur lokale PL-Steuer haben? (vermutlich in Polen, national)
    – die EU-Steuer haben? (vermutlich OSS, da einheitlich)
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Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Die klassische Umsatzsteuer ID für Deutschland ( Lagerland und Lieferland ) haben wir schon seit 25 Jahren… und ist ewig hier hinterlegt im Ama System.

hehe… ja so sind wir :slight_smile:

Danke für all Dein Wissen und Feedback… Du bist ein Fuchs

Danke Olli

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Seller_mnsnKxnZHxQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Die klassische Umsatzsteuer ID für Deutschland ( Lagerland und Lieferland ) haben wir schon seit 25 Jahren… und ist ewig hier hinterlegt im Ama System.

hehe… ja so sind wir :slight_smile:

Danke für all Dein Wissen und Feedback… Du bist ein Fuchs

Danke Olli

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Seller_z3eTERoGe7fsj
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich habe auch eine Frage, vielleicht kann einer weiterhelfen. Bei der Registrierung für OSS wird nach den Webseiten des Unternehmens gefragt. Wir verkaufen ausschließlich auf den zwei bekannten Plattformen, haben keine eigene Webseite. Müssen dann hier diese zwei Plattformen genannt werden?

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Seller_z3eTERoGe7fsj
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich habe auch eine Frage, vielleicht kann einer weiterhelfen. Bei der Registrierung für OSS wird nach den Webseiten des Unternehmens gefragt. Wir verkaufen ausschließlich auf den zwei bekannten Plattformen, haben keine eigene Webseite. Müssen dann hier diese zwei Plattformen genannt werden?

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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Meiner hat gerade ein besorgtes Email bekommen. Ist zwar eine mittelgroße Kanzlei, hat aber bisher noch keinerlei Infos zu dieser Umstellung verschickt.

Ein mögliches Problem das ich bisher identifiziert habe:
Soweit ich es verstanden habe müssen Fernabsätze und Inlandslieferungen streng unterschieden und auch unterschiedlich gemeldet werden.

Ich bin nun seit langem in Deutschland registriert, FBA DE Inlandslieferungen werden auch wie bisher gemeldet. ABER wenn ich von Lager in Österreich zu deutschen Endkunden sende dann sind das ja nun Fernabsätze die im OSS zu melden sind.

Somit muss die deutsche USt. je nach Lagerland entweder über den OSS oder direkt beim deutschen Finanzamt abgeführt werden.

Ich muss nun prüfen, ob mein Fakturaprogramm auch die dazu nötigen Infos (Lagerland…) zur Software meines Steuerberaters exportiert, damit der dann hoffentlich alle Umsätze auch auf dem richtigen Weg melden kann.

Falls nicht brauche ich wohl auch Zusatzsoftware wie Taxdoo. Und dann muss mein Steuerberater wiederum die Taxdoo Exporte importieren können… ich rechne nicht damit, dass das vom Start weg sofort reibungslos funktioniert…

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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Meiner hat gerade ein besorgtes Email bekommen. Ist zwar eine mittelgroße Kanzlei, hat aber bisher noch keinerlei Infos zu dieser Umstellung verschickt.

Ein mögliches Problem das ich bisher identifiziert habe:
Soweit ich es verstanden habe müssen Fernabsätze und Inlandslieferungen streng unterschieden und auch unterschiedlich gemeldet werden.

Ich bin nun seit langem in Deutschland registriert, FBA DE Inlandslieferungen werden auch wie bisher gemeldet. ABER wenn ich von Lager in Österreich zu deutschen Endkunden sende dann sind das ja nun Fernabsätze die im OSS zu melden sind.

Somit muss die deutsche USt. je nach Lagerland entweder über den OSS oder direkt beim deutschen Finanzamt abgeführt werden.

Ich muss nun prüfen, ob mein Fakturaprogramm auch die dazu nötigen Infos (Lagerland…) zur Software meines Steuerberaters exportiert, damit der dann hoffentlich alle Umsätze auch auf dem richtigen Weg melden kann.

Falls nicht brauche ich wohl auch Zusatzsoftware wie Taxdoo. Und dann muss mein Steuerberater wiederum die Taxdoo Exporte importieren können… ich rechne nicht damit, dass das vom Start weg sofort reibungslos funktioniert…

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Seller_FpO0FumapEUxg
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Prima Information. Herzlichen Dank.

Eine Frage bleibt, bzw. konnte ich aus deinem Vortrag nicht ableiten.

Fallbeispiel: Lagerung CEE - mit Verkauf in ebenfalls registrierte Lagerländer (FR, IT, ES)
im Klartext: Kann der Umsatz für in Polen gelagerte nach Frankreich versandte Ware auch über OSS im Sitzland Deutschland gemeldet werden ? So das in den Lagerländern nur noch Verbringungen separat gemeldet werden müssen ? Oder müssen Umsatzsteuerklärungen im Lagerland abgegeben werden?

Gruß
Daniel

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Seller_FpO0FumapEUxg
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Prima Information. Herzlichen Dank.

Eine Frage bleibt, bzw. konnte ich aus deinem Vortrag nicht ableiten.

Fallbeispiel: Lagerung CEE - mit Verkauf in ebenfalls registrierte Lagerländer (FR, IT, ES)
im Klartext: Kann der Umsatz für in Polen gelagerte nach Frankreich versandte Ware auch über OSS im Sitzland Deutschland gemeldet werden ? So das in den Lagerländern nur noch Verbringungen separat gemeldet werden müssen ? Oder müssen Umsatzsteuerklärungen im Lagerland abgegeben werden?

Gruß
Daniel

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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Schade, dass man hier keine Foren-Auszeichnungen verteilen kann :wink:
Musst dir das Herzchen reichen.
Wir hatten ja schon mal drüber geschrieben.
Auf Ama IT und FR hatte ich dazu schon Rückmeldungen und die haben gemeint, ich brauche keine Ust ID (Stand vor 1.7.)

daher, eine Ust ID, welche? Bestimmungsland?

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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Schade, dass man hier keine Foren-Auszeichnungen verteilen kann :wink:
Musst dir das Herzchen reichen.
Wir hatten ja schon mal drüber geschrieben.
Auf Ama IT und FR hatte ich dazu schon Rückmeldungen und die haben gemeint, ich brauche keine Ust ID (Stand vor 1.7.)

daher, eine Ust ID, welche? Bestimmungsland?

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