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Seller_L3N31OpC3XgmG

Amazongebühren Umsatzsteuer

Ok ich weiß… vermutlich schon tausend Mal besprochen und ich habe gerade 3 Stunden Googeln hinter mir. Ich hoffe, ihr helft mir trotzdem. Ich mache wohl seit Jahren den Fehler das ich den vollen Amazon Umsatz den 19 % unterwerfe, ist ja auch richtig , aber die Amazongebühren bei Ausgaben nicht mit 19 % anwende, weil ja in der Rechnung 0 % steht. Das kam mir immer schon falsch vor, aber ich habe höllischen Respekt vor dem Finanzamt , also besser zu viel als zu wenig zahlen. Jetzt stelle ich aber fest das man wohl die Auszahlungen bucht, zusätzlich die Amazongebühren, und dann aber bei Ausgaben die Amazongebühren eben doch mit 19 % angibt. Trotz der 0 % Rechnung. Das ergibt irgendwie Sinn und würde erklären, warum ich all die Jahre so viel Umsatzsteuer zahle :frowning: …Ist das so richtig? Im Netz jetzt mehrere Seiten gefunden die das genau so sagen. Ich habe ein Steuerbüro und sende denen monatlich eine EÜR , aber die haben sich da wohl selbst nie Gedanken drum gemacht…

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Seller_L3N31OpC3XgmG

Amazongebühren Umsatzsteuer

Ok ich weiß… vermutlich schon tausend Mal besprochen und ich habe gerade 3 Stunden Googeln hinter mir. Ich hoffe, ihr helft mir trotzdem. Ich mache wohl seit Jahren den Fehler das ich den vollen Amazon Umsatz den 19 % unterwerfe, ist ja auch richtig , aber die Amazongebühren bei Ausgaben nicht mit 19 % anwende, weil ja in der Rechnung 0 % steht. Das kam mir immer schon falsch vor, aber ich habe höllischen Respekt vor dem Finanzamt , also besser zu viel als zu wenig zahlen. Jetzt stelle ich aber fest das man wohl die Auszahlungen bucht, zusätzlich die Amazongebühren, und dann aber bei Ausgaben die Amazongebühren eben doch mit 19 % angibt. Trotz der 0 % Rechnung. Das ergibt irgendwie Sinn und würde erklären, warum ich all die Jahre so viel Umsatzsteuer zahle :frowning: …Ist das so richtig? Im Netz jetzt mehrere Seiten gefunden die das genau so sagen. Ich habe ein Steuerbüro und sende denen monatlich eine EÜR , aber die haben sich da wohl selbst nie Gedanken drum gemacht…

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Auch, wenn du es nochmal ausführlicher beschreiben müsstest. lese ich aus deiner Beschreibung, dass du bisher weder zu viel noch zu wenig bezahlt hast.

Dies ist eine Möglichkeit, die Amazon-Umsätze zu buchen.

Deiner Beschreibung

entnehme ich jedoch, dass du Rechnungen schreibst und dann den gesamten Umsatz bei den Kunden als Einnahmen verbuchst.

Du findest im Netz Seiten, die entweder die eine oder die andere Art der Buchung beschreiben.
Du musst hier aber (gedanklich) sauber trennen, sonst ist es mMn verwirrend, umso mehr je mehr du goggelst.


Wie gesagt, habe ich es so verstanden, dass du bisher den gesamten Umsatz (Summe der Kundenrechnungen) als Einnahmen verbuchst mit 19% und die Amazon-Gebührenrechnungen mit 0%, also ohne Vorsteuer.
Damit ist deine USt.-Zahlung letztendlich korrekt.

Das Buchen der Amazongebührenrechnungen als “Nettorechnungen” ist jedoch buchungstechnisch nicht korrekt. Du musst diese Rechungen nach §13b UStG behandeln. Das heisst, du musst die UST. aus den Rechnungen selbstständig ans FA abführen (weil die Steuerschuldnerschaft von A auf Dich übergegangen ist) und kannst im gleichen Moment diese 19% aber wieder als Vorsteuer geltend machen. In Summe ist es dann wieder die 0%.

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Seller_kZk5XNmegow08
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Das ist grundlegend falsch und führt Dich in die Steuerfalle!
Du musst den kompletten Umsatz versteuern.
Das sagt doch schon das Wort “Umsatzsteuer” und nicht “Auszahlungssteuer” :smirk:

Und dann gibts noch die Sache mit den Amazongebühren als §13b Vorgang, die ordnungsgemäß angegeben und versteuert werden müssen.

Mach Dich noch mal schlau oder such Dir einen Steuerberater der auch Amazonisch kann (nach meiner Erfahrung kann das nur 1 von 10. Oder noch weniger :rofl:)

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Zur klaren Unterscheidung darf man nicht Einnahmen mit Ausgaben verwurschteln! Um es ganz einfach auszudrücken:
Das, was Dein Kunde über Amazon bezahlt, ist Deine Einnahme.
Beispiel: Kunde zahlt für 100 Kg Quark bei Dir 119,- Euro - Dann hast Du 119,-Euro Einnahmen, wovon Du 19 Euro als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Punkt.
Das, was Amazon Dir an Gebühren berechnet, sind Deine Ausgaben (dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass Amazon diese direkt von Deinen Einnahmen einbehält). Diese Ausgabe siehst Du hier in den Rechnungen von Amazon:
Amazon
Da Amazon in Luxemburg sitzt und Du Unternehmer bist, berechnet Amazon Dir keine USt.
Wie @0815 ausgeführt hat, must Du die Ust. von 19% AKTIV selbst an Dein Finanzamt abführen, kannst es aber in der selben Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen = Nullsummenspiel.
Details findest Du bei Google unter den Begriffen “Reverse Charge” oder eben §13b UStG.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Du scheinst dich selbst aufs Glatteis geführt zu haben!

Nur die reinen Auszahlungen zu buchen ist sicherlich falsch, da du (oder ein von dir beauftragter Dienstleister) für die Verkäufe die Rechnungen über den Verkaufswert der Ware zzgl. evtl. Versandkosten und zzgl. der jeweilig geltenden MwSt. ausstellst.

Von diesen Beträgen behält Amazon verschiedene Gebühren ein, von denen einige - so du als Unternehmer eine USt.-IdentNr. hinterlegt hast - über Reverse Charge gebucht werden müssen.

Reverse Charge bedeutet, dass du als Unternehmer die USt. abzuführen hast, und bei Vorsteuerabzugsberechtigung in der Umsatzsteuererklärung deine eigenen Vorsteuerausgaben davon wieder abziehen kannst. Daher sind bei vorliegender gültiger USt.IdentNr. die Amazon Gebühren, die Revers Charge unterliegen, einmal unter Einnahmen mit 19% und ebenso unter den Ausgaben mit 19% zu finden!

Andere Amazon Gebühren für z.b. Amazon Ads fallen dagegen nicht unter Reverse Charge. Da musst du also aufpassen.

Ebenso kann von deinen Amazon Erlösen auch Portoentgelt für Versand und/oder Rücksendeetiketten abgezogen worden sein. Auch da musst du aufpassen, nicht alle Abzüge sind netto!

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Seller_CunW6fsbgQhbA
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Ich glaube, das Problem von Quark liegt darin, dass er auf den vollen VK MwSt. abführt, aber diesen VK gar nicht bekommt, weil Amazon gleich die Gebühren einbehält. Darüber habe ich mir schon ein paar Mal den Kopf zerbrochen. Am Ende ist aber nichts anderes, als wenn man zunächst den vollen VK bekommen würde und dann die Gebühren in Form einer Rechnung an amazon überweisen würde. Realität ist aber auch, dass die 15% Gebühr real etwa 18% Gebühr sind, da man auch auf den vollen VK inkl. der abzuführenden MwSt. Gebühren bezahlt.
Und die Sache mit der 0%-Rechnung ist nur eine Vereinfachung, Würde amazon in D und nicht in LUX sitzen, würden sie dir bei den Gebühren 19% draufschlagen, die du über die Ust. Voranmeldung wieder zurück holst. Ich habe die Gebühren übrigens noch nie in der USt.-Voranmeldung angegegeben, um darauf Ust. abzuführen und gleich wieder erstattet zu bekommen, Das ging auch bei einer Betriebsprüfung durch das FA so durch.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Noch ein Versuch der Erklärung: Dass Amazon die Gebühren direkt von den Einnahmen abzieht, scheint verwirrend zu sein. Und manch einer weiß jetzt nicht, ob diese Gebühren als Einnahmen oder Ausgabe gebucht werden. Weil Einnahmen ist doch das, was auf meinem Girokonto landet. FALSCH!
Deine Einnahme ist das, was der Kunde bezahlt. Das musst Du buchen. Nicht das, was auf dem Girokonto landet, sondern auf Deinem Amazon-Konto! Schau Dir mal Deine Transaktionsübersicht an. Am Beispiel meines letzten Verkaufs habe ich hier die Beträge grün markiert, die Du als Einnahme buchst. Rot markiert ist der Betrag, den Amazon dir auszahlt, den Du aber nicht buchst.
image
Diese 92 Euro (89 + 3) buche ich als Einnahme (brutto),
das ist eine Netto-Einnahme von 85,98 Euro sowie 6,02 vereinnahmte Ust. Diese 7% USt. = 6,02 Euro führe ich an das FA ab.

Die Ausgaben (Amazon-Gebühren) entnimmst Du hingegen nur aus der Steuerrechung hier:
Amazon
Und für diese gilt eben Reverse Chargen (der viel zitierte §13)

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Seller_10KWi5AiI7sUK
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

ganz einfache Rechnung (Dreisatzrechnung) kurz zsmen gefasst:

du verkaufst für 119€
119€ / 119 (immer119) x 19 UST = 19€ geht an das unfähige finanzamt
119 / 100 x 15 = 17,85€ amazon Verkaufsprovi damit sie dich zukünftig noch mehr ärgern können :slight_smile:

das wären jetzt schon nur die ausgaben wenn du Luft ohne Versand und Werbung vkst.

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Seller_L3N31OpC3XgmG

Amazongebühren Umsatzsteuer

Ok ich weiß… vermutlich schon tausend Mal besprochen und ich habe gerade 3 Stunden Googeln hinter mir. Ich hoffe, ihr helft mir trotzdem. Ich mache wohl seit Jahren den Fehler das ich den vollen Amazon Umsatz den 19 % unterwerfe, ist ja auch richtig , aber die Amazongebühren bei Ausgaben nicht mit 19 % anwende, weil ja in der Rechnung 0 % steht. Das kam mir immer schon falsch vor, aber ich habe höllischen Respekt vor dem Finanzamt , also besser zu viel als zu wenig zahlen. Jetzt stelle ich aber fest das man wohl die Auszahlungen bucht, zusätzlich die Amazongebühren, und dann aber bei Ausgaben die Amazongebühren eben doch mit 19 % angibt. Trotz der 0 % Rechnung. Das ergibt irgendwie Sinn und würde erklären, warum ich all die Jahre so viel Umsatzsteuer zahle :frowning: …Ist das so richtig? Im Netz jetzt mehrere Seiten gefunden die das genau so sagen. Ich habe ein Steuerbüro und sende denen monatlich eine EÜR , aber die haben sich da wohl selbst nie Gedanken drum gemacht…

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Amazongebühren Umsatzsteuer

Ok ich weiß… vermutlich schon tausend Mal besprochen und ich habe gerade 3 Stunden Googeln hinter mir. Ich hoffe, ihr helft mir trotzdem. Ich mache wohl seit Jahren den Fehler das ich den vollen Amazon Umsatz den 19 % unterwerfe, ist ja auch richtig , aber die Amazongebühren bei Ausgaben nicht mit 19 % anwende, weil ja in der Rechnung 0 % steht. Das kam mir immer schon falsch vor, aber ich habe höllischen Respekt vor dem Finanzamt , also besser zu viel als zu wenig zahlen. Jetzt stelle ich aber fest das man wohl die Auszahlungen bucht, zusätzlich die Amazongebühren, und dann aber bei Ausgaben die Amazongebühren eben doch mit 19 % angibt. Trotz der 0 % Rechnung. Das ergibt irgendwie Sinn und würde erklären, warum ich all die Jahre so viel Umsatzsteuer zahle :frowning: …Ist das so richtig? Im Netz jetzt mehrere Seiten gefunden die das genau so sagen. Ich habe ein Steuerbüro und sende denen monatlich eine EÜR , aber die haben sich da wohl selbst nie Gedanken drum gemacht…

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Amazongebühren Umsatzsteuer

von Seller_L3N31OpC3XgmG

Ok ich weiß… vermutlich schon tausend Mal besprochen und ich habe gerade 3 Stunden Googeln hinter mir. Ich hoffe, ihr helft mir trotzdem. Ich mache wohl seit Jahren den Fehler das ich den vollen Amazon Umsatz den 19 % unterwerfe, ist ja auch richtig , aber die Amazongebühren bei Ausgaben nicht mit 19 % anwende, weil ja in der Rechnung 0 % steht. Das kam mir immer schon falsch vor, aber ich habe höllischen Respekt vor dem Finanzamt , also besser zu viel als zu wenig zahlen. Jetzt stelle ich aber fest das man wohl die Auszahlungen bucht, zusätzlich die Amazongebühren, und dann aber bei Ausgaben die Amazongebühren eben doch mit 19 % angibt. Trotz der 0 % Rechnung. Das ergibt irgendwie Sinn und würde erklären, warum ich all die Jahre so viel Umsatzsteuer zahle :frowning: …Ist das so richtig? Im Netz jetzt mehrere Seiten gefunden die das genau so sagen. Ich habe ein Steuerbüro und sende denen monatlich eine EÜR , aber die haben sich da wohl selbst nie Gedanken drum gemacht…

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Auch, wenn du es nochmal ausführlicher beschreiben müsstest. lese ich aus deiner Beschreibung, dass du bisher weder zu viel noch zu wenig bezahlt hast.

Dies ist eine Möglichkeit, die Amazon-Umsätze zu buchen.

Deiner Beschreibung

entnehme ich jedoch, dass du Rechnungen schreibst und dann den gesamten Umsatz bei den Kunden als Einnahmen verbuchst.

Du findest im Netz Seiten, die entweder die eine oder die andere Art der Buchung beschreiben.
Du musst hier aber (gedanklich) sauber trennen, sonst ist es mMn verwirrend, umso mehr je mehr du goggelst.


Wie gesagt, habe ich es so verstanden, dass du bisher den gesamten Umsatz (Summe der Kundenrechnungen) als Einnahmen verbuchst mit 19% und die Amazon-Gebührenrechnungen mit 0%, also ohne Vorsteuer.
Damit ist deine USt.-Zahlung letztendlich korrekt.

Das Buchen der Amazongebührenrechnungen als “Nettorechnungen” ist jedoch buchungstechnisch nicht korrekt. Du musst diese Rechungen nach §13b UStG behandeln. Das heisst, du musst die UST. aus den Rechnungen selbstständig ans FA abführen (weil die Steuerschuldnerschaft von A auf Dich übergegangen ist) und kannst im gleichen Moment diese 19% aber wieder als Vorsteuer geltend machen. In Summe ist es dann wieder die 0%.

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Seller_kZk5XNmegow08
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Das ist grundlegend falsch und führt Dich in die Steuerfalle!
Du musst den kompletten Umsatz versteuern.
Das sagt doch schon das Wort “Umsatzsteuer” und nicht “Auszahlungssteuer” :smirk:

Und dann gibts noch die Sache mit den Amazongebühren als §13b Vorgang, die ordnungsgemäß angegeben und versteuert werden müssen.

Mach Dich noch mal schlau oder such Dir einen Steuerberater der auch Amazonisch kann (nach meiner Erfahrung kann das nur 1 von 10. Oder noch weniger :rofl:)

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Zur klaren Unterscheidung darf man nicht Einnahmen mit Ausgaben verwurschteln! Um es ganz einfach auszudrücken:
Das, was Dein Kunde über Amazon bezahlt, ist Deine Einnahme.
Beispiel: Kunde zahlt für 100 Kg Quark bei Dir 119,- Euro - Dann hast Du 119,-Euro Einnahmen, wovon Du 19 Euro als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Punkt.
Das, was Amazon Dir an Gebühren berechnet, sind Deine Ausgaben (dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass Amazon diese direkt von Deinen Einnahmen einbehält). Diese Ausgabe siehst Du hier in den Rechnungen von Amazon:
Amazon
Da Amazon in Luxemburg sitzt und Du Unternehmer bist, berechnet Amazon Dir keine USt.
Wie @0815 ausgeführt hat, must Du die Ust. von 19% AKTIV selbst an Dein Finanzamt abführen, kannst es aber in der selben Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen = Nullsummenspiel.
Details findest Du bei Google unter den Begriffen “Reverse Charge” oder eben §13b UStG.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Du scheinst dich selbst aufs Glatteis geführt zu haben!

Nur die reinen Auszahlungen zu buchen ist sicherlich falsch, da du (oder ein von dir beauftragter Dienstleister) für die Verkäufe die Rechnungen über den Verkaufswert der Ware zzgl. evtl. Versandkosten und zzgl. der jeweilig geltenden MwSt. ausstellst.

Von diesen Beträgen behält Amazon verschiedene Gebühren ein, von denen einige - so du als Unternehmer eine USt.-IdentNr. hinterlegt hast - über Reverse Charge gebucht werden müssen.

Reverse Charge bedeutet, dass du als Unternehmer die USt. abzuführen hast, und bei Vorsteuerabzugsberechtigung in der Umsatzsteuererklärung deine eigenen Vorsteuerausgaben davon wieder abziehen kannst. Daher sind bei vorliegender gültiger USt.IdentNr. die Amazon Gebühren, die Revers Charge unterliegen, einmal unter Einnahmen mit 19% und ebenso unter den Ausgaben mit 19% zu finden!

Andere Amazon Gebühren für z.b. Amazon Ads fallen dagegen nicht unter Reverse Charge. Da musst du also aufpassen.

Ebenso kann von deinen Amazon Erlösen auch Portoentgelt für Versand und/oder Rücksendeetiketten abgezogen worden sein. Auch da musst du aufpassen, nicht alle Abzüge sind netto!

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Seller_CunW6fsbgQhbA
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Ich glaube, das Problem von Quark liegt darin, dass er auf den vollen VK MwSt. abführt, aber diesen VK gar nicht bekommt, weil Amazon gleich die Gebühren einbehält. Darüber habe ich mir schon ein paar Mal den Kopf zerbrochen. Am Ende ist aber nichts anderes, als wenn man zunächst den vollen VK bekommen würde und dann die Gebühren in Form einer Rechnung an amazon überweisen würde. Realität ist aber auch, dass die 15% Gebühr real etwa 18% Gebühr sind, da man auch auf den vollen VK inkl. der abzuführenden MwSt. Gebühren bezahlt.
Und die Sache mit der 0%-Rechnung ist nur eine Vereinfachung, Würde amazon in D und nicht in LUX sitzen, würden sie dir bei den Gebühren 19% draufschlagen, die du über die Ust. Voranmeldung wieder zurück holst. Ich habe die Gebühren übrigens noch nie in der USt.-Voranmeldung angegegeben, um darauf Ust. abzuführen und gleich wieder erstattet zu bekommen, Das ging auch bei einer Betriebsprüfung durch das FA so durch.

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Noch ein Versuch der Erklärung: Dass Amazon die Gebühren direkt von den Einnahmen abzieht, scheint verwirrend zu sein. Und manch einer weiß jetzt nicht, ob diese Gebühren als Einnahmen oder Ausgabe gebucht werden. Weil Einnahmen ist doch das, was auf meinem Girokonto landet. FALSCH!
Deine Einnahme ist das, was der Kunde bezahlt. Das musst Du buchen. Nicht das, was auf dem Girokonto landet, sondern auf Deinem Amazon-Konto! Schau Dir mal Deine Transaktionsübersicht an. Am Beispiel meines letzten Verkaufs habe ich hier die Beträge grün markiert, die Du als Einnahme buchst. Rot markiert ist der Betrag, den Amazon dir auszahlt, den Du aber nicht buchst.
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Diese 92 Euro (89 + 3) buche ich als Einnahme (brutto),
das ist eine Netto-Einnahme von 85,98 Euro sowie 6,02 vereinnahmte Ust. Diese 7% USt. = 6,02 Euro führe ich an das FA ab.

Die Ausgaben (Amazon-Gebühren) entnimmst Du hingegen nur aus der Steuerrechung hier:
Amazon
Und für diese gilt eben Reverse Chargen (der viel zitierte §13)

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Seller_10KWi5AiI7sUK
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ganz einfache Rechnung (Dreisatzrechnung) kurz zsmen gefasst:

du verkaufst für 119€
119€ / 119 (immer119) x 19 UST = 19€ geht an das unfähige finanzamt
119 / 100 x 15 = 17,85€ amazon Verkaufsprovi damit sie dich zukünftig noch mehr ärgern können :slight_smile:

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Auch, wenn du es nochmal ausführlicher beschreiben müsstest. lese ich aus deiner Beschreibung, dass du bisher weder zu viel noch zu wenig bezahlt hast.

Dies ist eine Möglichkeit, die Amazon-Umsätze zu buchen.

Deiner Beschreibung

entnehme ich jedoch, dass du Rechnungen schreibst und dann den gesamten Umsatz bei den Kunden als Einnahmen verbuchst.

Du findest im Netz Seiten, die entweder die eine oder die andere Art der Buchung beschreiben.
Du musst hier aber (gedanklich) sauber trennen, sonst ist es mMn verwirrend, umso mehr je mehr du goggelst.


Wie gesagt, habe ich es so verstanden, dass du bisher den gesamten Umsatz (Summe der Kundenrechnungen) als Einnahmen verbuchst mit 19% und die Amazon-Gebührenrechnungen mit 0%, also ohne Vorsteuer.
Damit ist deine USt.-Zahlung letztendlich korrekt.

Das Buchen der Amazongebührenrechnungen als “Nettorechnungen” ist jedoch buchungstechnisch nicht korrekt. Du musst diese Rechungen nach §13b UStG behandeln. Das heisst, du musst die UST. aus den Rechnungen selbstständig ans FA abführen (weil die Steuerschuldnerschaft von A auf Dich übergegangen ist) und kannst im gleichen Moment diese 19% aber wieder als Vorsteuer geltend machen. In Summe ist es dann wieder die 0%.

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Auch, wenn du es nochmal ausführlicher beschreiben müsstest. lese ich aus deiner Beschreibung, dass du bisher weder zu viel noch zu wenig bezahlt hast.

Dies ist eine Möglichkeit, die Amazon-Umsätze zu buchen.

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entnehme ich jedoch, dass du Rechnungen schreibst und dann den gesamten Umsatz bei den Kunden als Einnahmen verbuchst.

Du findest im Netz Seiten, die entweder die eine oder die andere Art der Buchung beschreiben.
Du musst hier aber (gedanklich) sauber trennen, sonst ist es mMn verwirrend, umso mehr je mehr du goggelst.


Wie gesagt, habe ich es so verstanden, dass du bisher den gesamten Umsatz (Summe der Kundenrechnungen) als Einnahmen verbuchst mit 19% und die Amazon-Gebührenrechnungen mit 0%, also ohne Vorsteuer.
Damit ist deine USt.-Zahlung letztendlich korrekt.

Das Buchen der Amazongebührenrechnungen als “Nettorechnungen” ist jedoch buchungstechnisch nicht korrekt. Du musst diese Rechungen nach §13b UStG behandeln. Das heisst, du musst die UST. aus den Rechnungen selbstständig ans FA abführen (weil die Steuerschuldnerschaft von A auf Dich übergegangen ist) und kannst im gleichen Moment diese 19% aber wieder als Vorsteuer geltend machen. In Summe ist es dann wieder die 0%.

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Das ist grundlegend falsch und führt Dich in die Steuerfalle!
Du musst den kompletten Umsatz versteuern.
Das sagt doch schon das Wort “Umsatzsteuer” und nicht “Auszahlungssteuer” :smirk:

Und dann gibts noch die Sache mit den Amazongebühren als §13b Vorgang, die ordnungsgemäß angegeben und versteuert werden müssen.

Mach Dich noch mal schlau oder such Dir einen Steuerberater der auch Amazonisch kann (nach meiner Erfahrung kann das nur 1 von 10. Oder noch weniger :rofl:)

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Das ist grundlegend falsch und führt Dich in die Steuerfalle!
Du musst den kompletten Umsatz versteuern.
Das sagt doch schon das Wort “Umsatzsteuer” und nicht “Auszahlungssteuer” :smirk:

Und dann gibts noch die Sache mit den Amazongebühren als §13b Vorgang, die ordnungsgemäß angegeben und versteuert werden müssen.

Mach Dich noch mal schlau oder such Dir einen Steuerberater der auch Amazonisch kann (nach meiner Erfahrung kann das nur 1 von 10. Oder noch weniger :rofl:)

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Zur klaren Unterscheidung darf man nicht Einnahmen mit Ausgaben verwurschteln! Um es ganz einfach auszudrücken:
Das, was Dein Kunde über Amazon bezahlt, ist Deine Einnahme.
Beispiel: Kunde zahlt für 100 Kg Quark bei Dir 119,- Euro - Dann hast Du 119,-Euro Einnahmen, wovon Du 19 Euro als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Punkt.
Das, was Amazon Dir an Gebühren berechnet, sind Deine Ausgaben (dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass Amazon diese direkt von Deinen Einnahmen einbehält). Diese Ausgabe siehst Du hier in den Rechnungen von Amazon:
Amazon
Da Amazon in Luxemburg sitzt und Du Unternehmer bist, berechnet Amazon Dir keine USt.
Wie @0815 ausgeführt hat, must Du die Ust. von 19% AKTIV selbst an Dein Finanzamt abführen, kannst es aber in der selben Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen = Nullsummenspiel.
Details findest Du bei Google unter den Begriffen “Reverse Charge” oder eben §13b UStG.

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Zur klaren Unterscheidung darf man nicht Einnahmen mit Ausgaben verwurschteln! Um es ganz einfach auszudrücken:
Das, was Dein Kunde über Amazon bezahlt, ist Deine Einnahme.
Beispiel: Kunde zahlt für 100 Kg Quark bei Dir 119,- Euro - Dann hast Du 119,-Euro Einnahmen, wovon Du 19 Euro als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Punkt.
Das, was Amazon Dir an Gebühren berechnet, sind Deine Ausgaben (dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass Amazon diese direkt von Deinen Einnahmen einbehält). Diese Ausgabe siehst Du hier in den Rechnungen von Amazon:
Amazon
Da Amazon in Luxemburg sitzt und Du Unternehmer bist, berechnet Amazon Dir keine USt.
Wie @0815 ausgeführt hat, must Du die Ust. von 19% AKTIV selbst an Dein Finanzamt abführen, kannst es aber in der selben Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen = Nullsummenspiel.
Details findest Du bei Google unter den Begriffen “Reverse Charge” oder eben §13b UStG.

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Du scheinst dich selbst aufs Glatteis geführt zu haben!

Nur die reinen Auszahlungen zu buchen ist sicherlich falsch, da du (oder ein von dir beauftragter Dienstleister) für die Verkäufe die Rechnungen über den Verkaufswert der Ware zzgl. evtl. Versandkosten und zzgl. der jeweilig geltenden MwSt. ausstellst.

Von diesen Beträgen behält Amazon verschiedene Gebühren ein, von denen einige - so du als Unternehmer eine USt.-IdentNr. hinterlegt hast - über Reverse Charge gebucht werden müssen.

Reverse Charge bedeutet, dass du als Unternehmer die USt. abzuführen hast, und bei Vorsteuerabzugsberechtigung in der Umsatzsteuererklärung deine eigenen Vorsteuerausgaben davon wieder abziehen kannst. Daher sind bei vorliegender gültiger USt.IdentNr. die Amazon Gebühren, die Revers Charge unterliegen, einmal unter Einnahmen mit 19% und ebenso unter den Ausgaben mit 19% zu finden!

Andere Amazon Gebühren für z.b. Amazon Ads fallen dagegen nicht unter Reverse Charge. Da musst du also aufpassen.

Ebenso kann von deinen Amazon Erlösen auch Portoentgelt für Versand und/oder Rücksendeetiketten abgezogen worden sein. Auch da musst du aufpassen, nicht alle Abzüge sind netto!

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Du scheinst dich selbst aufs Glatteis geführt zu haben!

Nur die reinen Auszahlungen zu buchen ist sicherlich falsch, da du (oder ein von dir beauftragter Dienstleister) für die Verkäufe die Rechnungen über den Verkaufswert der Ware zzgl. evtl. Versandkosten und zzgl. der jeweilig geltenden MwSt. ausstellst.

Von diesen Beträgen behält Amazon verschiedene Gebühren ein, von denen einige - so du als Unternehmer eine USt.-IdentNr. hinterlegt hast - über Reverse Charge gebucht werden müssen.

Reverse Charge bedeutet, dass du als Unternehmer die USt. abzuführen hast, und bei Vorsteuerabzugsberechtigung in der Umsatzsteuererklärung deine eigenen Vorsteuerausgaben davon wieder abziehen kannst. Daher sind bei vorliegender gültiger USt.IdentNr. die Amazon Gebühren, die Revers Charge unterliegen, einmal unter Einnahmen mit 19% und ebenso unter den Ausgaben mit 19% zu finden!

Andere Amazon Gebühren für z.b. Amazon Ads fallen dagegen nicht unter Reverse Charge. Da musst du also aufpassen.

Ebenso kann von deinen Amazon Erlösen auch Portoentgelt für Versand und/oder Rücksendeetiketten abgezogen worden sein. Auch da musst du aufpassen, nicht alle Abzüge sind netto!

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Ich glaube, das Problem von Quark liegt darin, dass er auf den vollen VK MwSt. abführt, aber diesen VK gar nicht bekommt, weil Amazon gleich die Gebühren einbehält. Darüber habe ich mir schon ein paar Mal den Kopf zerbrochen. Am Ende ist aber nichts anderes, als wenn man zunächst den vollen VK bekommen würde und dann die Gebühren in Form einer Rechnung an amazon überweisen würde. Realität ist aber auch, dass die 15% Gebühr real etwa 18% Gebühr sind, da man auch auf den vollen VK inkl. der abzuführenden MwSt. Gebühren bezahlt.
Und die Sache mit der 0%-Rechnung ist nur eine Vereinfachung, Würde amazon in D und nicht in LUX sitzen, würden sie dir bei den Gebühren 19% draufschlagen, die du über die Ust. Voranmeldung wieder zurück holst. Ich habe die Gebühren übrigens noch nie in der USt.-Voranmeldung angegegeben, um darauf Ust. abzuführen und gleich wieder erstattet zu bekommen, Das ging auch bei einer Betriebsprüfung durch das FA so durch.

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Ich glaube, das Problem von Quark liegt darin, dass er auf den vollen VK MwSt. abführt, aber diesen VK gar nicht bekommt, weil Amazon gleich die Gebühren einbehält. Darüber habe ich mir schon ein paar Mal den Kopf zerbrochen. Am Ende ist aber nichts anderes, als wenn man zunächst den vollen VK bekommen würde und dann die Gebühren in Form einer Rechnung an amazon überweisen würde. Realität ist aber auch, dass die 15% Gebühr real etwa 18% Gebühr sind, da man auch auf den vollen VK inkl. der abzuführenden MwSt. Gebühren bezahlt.
Und die Sache mit der 0%-Rechnung ist nur eine Vereinfachung, Würde amazon in D und nicht in LUX sitzen, würden sie dir bei den Gebühren 19% draufschlagen, die du über die Ust. Voranmeldung wieder zurück holst. Ich habe die Gebühren übrigens noch nie in der USt.-Voranmeldung angegegeben, um darauf Ust. abzuführen und gleich wieder erstattet zu bekommen, Das ging auch bei einer Betriebsprüfung durch das FA so durch.

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Noch ein Versuch der Erklärung: Dass Amazon die Gebühren direkt von den Einnahmen abzieht, scheint verwirrend zu sein. Und manch einer weiß jetzt nicht, ob diese Gebühren als Einnahmen oder Ausgabe gebucht werden. Weil Einnahmen ist doch das, was auf meinem Girokonto landet. FALSCH!
Deine Einnahme ist das, was der Kunde bezahlt. Das musst Du buchen. Nicht das, was auf dem Girokonto landet, sondern auf Deinem Amazon-Konto! Schau Dir mal Deine Transaktionsübersicht an. Am Beispiel meines letzten Verkaufs habe ich hier die Beträge grün markiert, die Du als Einnahme buchst. Rot markiert ist der Betrag, den Amazon dir auszahlt, den Du aber nicht buchst.
image
Diese 92 Euro (89 + 3) buche ich als Einnahme (brutto),
das ist eine Netto-Einnahme von 85,98 Euro sowie 6,02 vereinnahmte Ust. Diese 7% USt. = 6,02 Euro führe ich an das FA ab.

Die Ausgaben (Amazon-Gebühren) entnimmst Du hingegen nur aus der Steuerrechung hier:
Amazon
Und für diese gilt eben Reverse Chargen (der viel zitierte §13)

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

Noch ein Versuch der Erklärung: Dass Amazon die Gebühren direkt von den Einnahmen abzieht, scheint verwirrend zu sein. Und manch einer weiß jetzt nicht, ob diese Gebühren als Einnahmen oder Ausgabe gebucht werden. Weil Einnahmen ist doch das, was auf meinem Girokonto landet. FALSCH!
Deine Einnahme ist das, was der Kunde bezahlt. Das musst Du buchen. Nicht das, was auf dem Girokonto landet, sondern auf Deinem Amazon-Konto! Schau Dir mal Deine Transaktionsübersicht an. Am Beispiel meines letzten Verkaufs habe ich hier die Beträge grün markiert, die Du als Einnahme buchst. Rot markiert ist der Betrag, den Amazon dir auszahlt, den Du aber nicht buchst.
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Diese 92 Euro (89 + 3) buche ich als Einnahme (brutto),
das ist eine Netto-Einnahme von 85,98 Euro sowie 6,02 vereinnahmte Ust. Diese 7% USt. = 6,02 Euro führe ich an das FA ab.

Die Ausgaben (Amazon-Gebühren) entnimmst Du hingegen nur aus der Steuerrechung hier:
Amazon
Und für diese gilt eben Reverse Chargen (der viel zitierte §13)

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Seller_10KWi5AiI7sUK
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

ganz einfache Rechnung (Dreisatzrechnung) kurz zsmen gefasst:

du verkaufst für 119€
119€ / 119 (immer119) x 19 UST = 19€ geht an das unfähige finanzamt
119 / 100 x 15 = 17,85€ amazon Verkaufsprovi damit sie dich zukünftig noch mehr ärgern können :slight_smile:

das wären jetzt schon nur die ausgaben wenn du Luft ohne Versand und Werbung vkst.

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Seller_10KWi5AiI7sUK
In Antwort auf: Post von: Seller_L3N31OpC3XgmG

ganz einfache Rechnung (Dreisatzrechnung) kurz zsmen gefasst:

du verkaufst für 119€
119€ / 119 (immer119) x 19 UST = 19€ geht an das unfähige finanzamt
119 / 100 x 15 = 17,85€ amazon Verkaufsprovi damit sie dich zukünftig noch mehr ärgern können :slight_smile:

das wären jetzt schon nur die ausgaben wenn du Luft ohne Versand und Werbung vkst.

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