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Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Verstoß gegen Richtlinien bei Verkauf fremder Markenware?

Hallo zusammen,

wir haben nun neben der Eigenmarke auch angefangen fremde Markenprodukte bei Amazon zu verkaufen.

Dabei handelt es sich immer um Restposten diverser Marken die wir direkt über den Amazonmarktplatz einkaufen.

Bei diesen Markenprodukten handelt es sich um Marken aus China (zumindestens sind nie deutsche dabei).

Laut der Erschöpfung des Markenrechts dürfen Waren fremder Marken aus dem Ausland welche bereits innerhalb der EU mit Zustimmung des Markeinhabers vertrieben werden,
ohne dessen Zustimmung verkauft werden.

Dies ist bei uns immer der Fall, da wir die Ware ja innerhalb der EU (Amazon) beziehen.

Jetzt zum Problem:

Diese Markeninhaber melden bei Amazon

a) Markenrechtsverletzungen
b) Meldungen des Verkaufs von Duplikaten

Beide Vorwürfe sind absoluter Schwachsinn und würden wir uns niemals erlauben.
Leider geht Amazon dem ganzen sehr ernst nach und anscheinend gefährden wir damit unser Verkäuferkonto obwohl wir nichts verbrochen haben.

Wir kämpfen täglich mit “Verstößen gegen die Richtlinien” in den oben genannten Fällen.
Leider reicht es Amazon scheinbar nicht zu beweisen, woher man die Ware bezogen hat auf den Grundatz der Erschöpfung des Markenrechts aufmerksam zu machen.

Hat irgend jemand schon mal so schlechte Erfahrungen wie wir damit gemacht?
Wir sind für jeden Ratschlag dankbar!!

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Tags:Berichterstattung
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Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Verstoß gegen Richtlinien bei Verkauf fremder Markenware?

Hallo zusammen,

wir haben nun neben der Eigenmarke auch angefangen fremde Markenprodukte bei Amazon zu verkaufen.

Dabei handelt es sich immer um Restposten diverser Marken die wir direkt über den Amazonmarktplatz einkaufen.

Bei diesen Markenprodukten handelt es sich um Marken aus China (zumindestens sind nie deutsche dabei).

Laut der Erschöpfung des Markenrechts dürfen Waren fremder Marken aus dem Ausland welche bereits innerhalb der EU mit Zustimmung des Markeinhabers vertrieben werden,
ohne dessen Zustimmung verkauft werden.

Dies ist bei uns immer der Fall, da wir die Ware ja innerhalb der EU (Amazon) beziehen.

Jetzt zum Problem:

Diese Markeninhaber melden bei Amazon

a) Markenrechtsverletzungen
b) Meldungen des Verkaufs von Duplikaten

Beide Vorwürfe sind absoluter Schwachsinn und würden wir uns niemals erlauben.
Leider geht Amazon dem ganzen sehr ernst nach und anscheinend gefährden wir damit unser Verkäuferkonto obwohl wir nichts verbrochen haben.

Wir kämpfen täglich mit “Verstößen gegen die Richtlinien” in den oben genannten Fällen.
Leider reicht es Amazon scheinbar nicht zu beweisen, woher man die Ware bezogen hat auf den Grundatz der Erschöpfung des Markenrechts aufmerksam zu machen.

Hat irgend jemand schon mal so schlechte Erfahrungen wie wir damit gemacht?
Wir sind für jeden Ratschlag dankbar!!

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Seller_JJh48yrzZOjPS
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Markenrechtsverletzungen liegen doch dann nicht mehr vor, wenn du durch Belege/Rechnungen nachweisen kannst, dass du die Ware legal erworben hast, ergo du keine Plagiate verkaufst.

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

@Wawa wird nur schwierig, wenn der im Ausland sitzt. Wenn ich das richtig gelesen habe, sind das Marken aus China, auf die der TE sich bezieht. Somit sehe ich da keine Erfolgschancen. Sorry @BalanceLive da hätte ich dich gerne aufgemuntert, aber die Realität ist manchmal ungerecht. Und wenn das Restposten sind, hat da häufig einen Grund. Erfahrungsgemäß sind Rest- und Sonderposten die hier oder in der Bucht gehandelt werden überwiegend alter Schrott, den keiner will oder den keiner los wird.
Eventuell nochmal den VKS direkt kontaktieren, weil das ja sicherlich wieder irgendeine Abteilung in irgendeinem fernen Land bearbeitet.
Im Hinblick auf deine Eigenmarke solltest du aber froh sein, wenn Ama Markenrechte sehr wichtig sind.
Und was deinen Wareneinkauf angeht, würde ich mal über andere Quellen nachdenken. Warum importierst du nicht direkt aus China?

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Eine negative Feststellungsklage würdest du doch entgegen einer Unterlassungserklärung machen. Oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Ah ja, dann geht das wohl schon bei Androhung.
Aber wie gesagt, was willst du juristisch gegen einen in einem Drittland sitzenden Unternehmer ausrichten?
Ist das Volumen denn so groß, dass sich der Nervenkrieg lohnt?
Wenn du schriftliche Drohungen von dem Chinesen hast, melde das direkt beim VKS. Wenn du dich wehren willst geh den offiziellen Weg über deine AMA-Ansprechpartner.
Du musst das halt abwägen. Ich würde, sofern es sich vom Volumen her lohnt, dem VKS alles vorlegen.

00
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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Also dann würde ich das Zeug raus nehmen, mir etwas anderes damit einfallen lassen und zumindest nochmal den VKS informieren.
Das ist, was ich machen würde, also nur meine persönliche Meinung.

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Gerne, dafür ist das Forum ja da :blush:

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Seller_XdiqWzr3suBXk
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Hi, zur Frage hinsichtlich was tun, kann ich nicht viel beitragen. Aber ich hab eine Frage:
Verstehe ich das richtig, das Ware hier auf Ama gekauft wurde um sie dann direkt wieder auf Ama zu vekraufen? Wer garantiert dir denn dann, dass du die echte Ware kaufst? TE schreibt selbst (Markenware China scheint so, weil nichts deutsches dabei) - verstehe ich nicht. Wird da blind was billiges eingekauft um es teurer zu verkaufen? Markenware aus China - allein das ist für mich ein Ausdruck der mich schmunzeln lässt… Was sind echte Marken aus China und nicht einfach nur made in china.

Also vielleicht hab ich da auch nur nen Knick im Denken oder bin zu einfach gestrickt. Aber wenn ich eine eigene Marke habe, dann kauf ich mir doch nicht dazu Chinakram auf Ama ein um es weiter zu verkaufen.

10
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Seller_bArvB1tZRKSdx
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Ich war da selbst mal etroffen…

War früher mal FBA und habe meine Altbestände teilweise entsorgen lassen.

Diese tauchten dann auch in der Bucht auf. Da habe ich natürlich den Verkäufer auch angeschrieben, dass das meine Marke ist. Dieser hat mich dann zurück gerufen und mir eben auch mitgeteilt, dass er hier einen Restposten gekauft hatte und ich konnte ihm sagen, dass der Restposten NUR von Amazon sein könnte, da ich meine Ware nicht an Widerverkäufer verkaufe.

Daraufhin hat er sie auch gleich aus dem Sortiment genommen.

Ich war wirklich schockiert, wie Amazon mit den Markenrechten so umgeht. Die verkaufen einfach Neuware, die entsorgt werden sollte. Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich niemals meine Ware entsorgen lassen…
Kürzlich habe ich auch erst einen Artikel gelesen, dass Amazon eben durch einen Entsorgungsauftrag wohl sich das Recht nimmt, mit der Ware machen zu können was sie wollen. Sie können aber in keinem Fall die Markenrechte mitverkaufen und schon gar nicht meine Artikelfotos!

Ich als Markeninhaber habe das Recht diesen Verkauf von anderen Verkäufern auf deutschen Plattformen zu verbieten, da ich ja Markeninhaber bin und dem Verkauf eben nicht zugestimmt hatte.

Da hat dann eben der Käufer des Restpostens Pech gehabt. Kann er maximal auf stationären Flohmärkten verkaufen…
Wie kann man nur Restposten von Amazon kaufen? Das kann doch nur entweder alte Ware oder eben Schrottware sein. Niemand lässt Bestseller entsorgen…

Ich kann Die nur empfehlen, diese Restposten nicht auf Amazon zu verkaufen und das ganze als “Lehrgeld” zu verbuchen…

Herzliche Grüße

20
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Seller_FCr3chEhcM4Oe
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Moin,
handelt es sich tatsächlich um Marken oder um closed products? Wir kaufen ein und stellen her u.a. in China und bei closed products wissen wir, dass das nicht so ganz Ernst genommen wird von den Freunden jenseits der grossen Mauer. Aber es geht schon um Marken, oder?

Falls Dir ein chinesischer Hersteller oder Händler auf die Füsse tritt kannst Du über die chinesische Aussenhandelskammer Kontaktdaten zu einem englischsprachigen Anwalt vor Ort bekommen. So furchtbar schwierig und langwierig ist das gar nicht. Muss natürlich im Verhältnis stehen… für ein paar Restposten macht es eher wenig Sinn da ein Fass aufzumachen.

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Seller_Puhp4SaoTshiW
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Also ich kann dir raten, dass du nochmals deinem Anwalt genau die Situation der Erschöpfung erklärst, und erstmal gerichtliche Schritte lässt bis du wirklich sicher bist, dass du auch im Recht bist.

Es gibt zwei Probleme bei deiner Erschöpfung, die die Sache für dich nicht unbedingt einfach/vorteilhaft machen.

Es ist zwar richtig, dass du beweisen kannst, dass du die Sachen in der EU gekauft hast, dass sagt jedoch rein gar nichts über die Erschöpfung im markenrechtlichen Sinne aus. Es kommt gerade darauf an, dass die Ware ERSTMALS mit Zustimmung des Markenrechtsinhabers in den Verkehr gebracht wurde. Es kommt nicht darauf an, dass du Sie in der EU gekauft hast und dieses beweisen kannst, es kommt darauf an, dass du beweisen kannst, dass genau die Ware erstmals in der EU verkauft wurde. Nur dann hast du eine markenrechtliche Erschöpfung. Ich denke nicht, dass du das beweisen kannst, solange kannst du dich auch nicht auf die Erschöpfung berufen.

Das nächste Problem ist, dass dich eine Beweislastumkehr trifft, dh. du musst beweisen, dass es so ist, wie du es vorgibst. Nicht der Chinese dir, dass es nicht so ist. Er hat nur eine geringe Mitwirkungspflicht.

Kleiner Nachtrag:

Du musst nicht unbedingt ein gefälschtes Produkt vertreiben, damit du eine Markenrechtsverletzung begehst. Eine Markenrechtsverletzung liegt schon dann vor, wenn du ein Produkt unter einer Marke verkaufst und dieses Produkt echt - also weder gefälscht/ein Plagiat oder sonstiges ist, also ein originales Produkt vom Markenhersteller ist - du jedoch gerade keine Erlaubnis/Berechtigung hast, dieses Produkt zu verkaufen (hier kommt deine Erschöpfung ins Spiel). Sollte eine Erschöpfung der Markenrechte eingetreten sein, dann kannst du ungehindert verkaufen, wenn keine Erschöpfung eingetreten ist, dann begehst du eine Markenrechtsverletzung.

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Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Verstoß gegen Richtlinien bei Verkauf fremder Markenware?

Hallo zusammen,

wir haben nun neben der Eigenmarke auch angefangen fremde Markenprodukte bei Amazon zu verkaufen.

Dabei handelt es sich immer um Restposten diverser Marken die wir direkt über den Amazonmarktplatz einkaufen.

Bei diesen Markenprodukten handelt es sich um Marken aus China (zumindestens sind nie deutsche dabei).

Laut der Erschöpfung des Markenrechts dürfen Waren fremder Marken aus dem Ausland welche bereits innerhalb der EU mit Zustimmung des Markeinhabers vertrieben werden,
ohne dessen Zustimmung verkauft werden.

Dies ist bei uns immer der Fall, da wir die Ware ja innerhalb der EU (Amazon) beziehen.

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a) Markenrechtsverletzungen
b) Meldungen des Verkaufs von Duplikaten

Beide Vorwürfe sind absoluter Schwachsinn und würden wir uns niemals erlauben.
Leider geht Amazon dem ganzen sehr ernst nach und anscheinend gefährden wir damit unser Verkäuferkonto obwohl wir nichts verbrochen haben.

Wir kämpfen täglich mit “Verstößen gegen die Richtlinien” in den oben genannten Fällen.
Leider reicht es Amazon scheinbar nicht zu beweisen, woher man die Ware bezogen hat auf den Grundatz der Erschöpfung des Markenrechts aufmerksam zu machen.

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Wir sind für jeden Ratschlag dankbar!!

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Verstoß gegen Richtlinien bei Verkauf fremder Markenware?

Hallo zusammen,

wir haben nun neben der Eigenmarke auch angefangen fremde Markenprodukte bei Amazon zu verkaufen.

Dabei handelt es sich immer um Restposten diverser Marken die wir direkt über den Amazonmarktplatz einkaufen.

Bei diesen Markenprodukten handelt es sich um Marken aus China (zumindestens sind nie deutsche dabei).

Laut der Erschöpfung des Markenrechts dürfen Waren fremder Marken aus dem Ausland welche bereits innerhalb der EU mit Zustimmung des Markeinhabers vertrieben werden,
ohne dessen Zustimmung verkauft werden.

Dies ist bei uns immer der Fall, da wir die Ware ja innerhalb der EU (Amazon) beziehen.

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a) Markenrechtsverletzungen
b) Meldungen des Verkaufs von Duplikaten

Beide Vorwürfe sind absoluter Schwachsinn und würden wir uns niemals erlauben.
Leider geht Amazon dem ganzen sehr ernst nach und anscheinend gefährden wir damit unser Verkäuferkonto obwohl wir nichts verbrochen haben.

Wir kämpfen täglich mit “Verstößen gegen die Richtlinien” in den oben genannten Fällen.
Leider reicht es Amazon scheinbar nicht zu beweisen, woher man die Ware bezogen hat auf den Grundatz der Erschöpfung des Markenrechts aufmerksam zu machen.

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Verstoß gegen Richtlinien bei Verkauf fremder Markenware?

von Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Hallo zusammen,

wir haben nun neben der Eigenmarke auch angefangen fremde Markenprodukte bei Amazon zu verkaufen.

Dabei handelt es sich immer um Restposten diverser Marken die wir direkt über den Amazonmarktplatz einkaufen.

Bei diesen Markenprodukten handelt es sich um Marken aus China (zumindestens sind nie deutsche dabei).

Laut der Erschöpfung des Markenrechts dürfen Waren fremder Marken aus dem Ausland welche bereits innerhalb der EU mit Zustimmung des Markeinhabers vertrieben werden,
ohne dessen Zustimmung verkauft werden.

Dies ist bei uns immer der Fall, da wir die Ware ja innerhalb der EU (Amazon) beziehen.

Jetzt zum Problem:

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a) Markenrechtsverletzungen
b) Meldungen des Verkaufs von Duplikaten

Beide Vorwürfe sind absoluter Schwachsinn und würden wir uns niemals erlauben.
Leider geht Amazon dem ganzen sehr ernst nach und anscheinend gefährden wir damit unser Verkäuferkonto obwohl wir nichts verbrochen haben.

Wir kämpfen täglich mit “Verstößen gegen die Richtlinien” in den oben genannten Fällen.
Leider reicht es Amazon scheinbar nicht zu beweisen, woher man die Ware bezogen hat auf den Grundatz der Erschöpfung des Markenrechts aufmerksam zu machen.

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Seller_JJh48yrzZOjPS
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Markenrechtsverletzungen liegen doch dann nicht mehr vor, wenn du durch Belege/Rechnungen nachweisen kannst, dass du die Ware legal erworben hast, ergo du keine Plagiate verkaufst.

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

@Wawa wird nur schwierig, wenn der im Ausland sitzt. Wenn ich das richtig gelesen habe, sind das Marken aus China, auf die der TE sich bezieht. Somit sehe ich da keine Erfolgschancen. Sorry @BalanceLive da hätte ich dich gerne aufgemuntert, aber die Realität ist manchmal ungerecht. Und wenn das Restposten sind, hat da häufig einen Grund. Erfahrungsgemäß sind Rest- und Sonderposten die hier oder in der Bucht gehandelt werden überwiegend alter Schrott, den keiner will oder den keiner los wird.
Eventuell nochmal den VKS direkt kontaktieren, weil das ja sicherlich wieder irgendeine Abteilung in irgendeinem fernen Land bearbeitet.
Im Hinblick auf deine Eigenmarke solltest du aber froh sein, wenn Ama Markenrechte sehr wichtig sind.
Und was deinen Wareneinkauf angeht, würde ich mal über andere Quellen nachdenken. Warum importierst du nicht direkt aus China?

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Eine negative Feststellungsklage würdest du doch entgegen einer Unterlassungserklärung machen. Oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Ah ja, dann geht das wohl schon bei Androhung.
Aber wie gesagt, was willst du juristisch gegen einen in einem Drittland sitzenden Unternehmer ausrichten?
Ist das Volumen denn so groß, dass sich der Nervenkrieg lohnt?
Wenn du schriftliche Drohungen von dem Chinesen hast, melde das direkt beim VKS. Wenn du dich wehren willst geh den offiziellen Weg über deine AMA-Ansprechpartner.
Du musst das halt abwägen. Ich würde, sofern es sich vom Volumen her lohnt, dem VKS alles vorlegen.

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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Also dann würde ich das Zeug raus nehmen, mir etwas anderes damit einfallen lassen und zumindest nochmal den VKS informieren.
Das ist, was ich machen würde, also nur meine persönliche Meinung.

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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Gerne, dafür ist das Forum ja da :blush:

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Seller_XdiqWzr3suBXk
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Hi, zur Frage hinsichtlich was tun, kann ich nicht viel beitragen. Aber ich hab eine Frage:
Verstehe ich das richtig, das Ware hier auf Ama gekauft wurde um sie dann direkt wieder auf Ama zu vekraufen? Wer garantiert dir denn dann, dass du die echte Ware kaufst? TE schreibt selbst (Markenware China scheint so, weil nichts deutsches dabei) - verstehe ich nicht. Wird da blind was billiges eingekauft um es teurer zu verkaufen? Markenware aus China - allein das ist für mich ein Ausdruck der mich schmunzeln lässt… Was sind echte Marken aus China und nicht einfach nur made in china.

Also vielleicht hab ich da auch nur nen Knick im Denken oder bin zu einfach gestrickt. Aber wenn ich eine eigene Marke habe, dann kauf ich mir doch nicht dazu Chinakram auf Ama ein um es weiter zu verkaufen.

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Seller_bArvB1tZRKSdx
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Ich war da selbst mal etroffen…

War früher mal FBA und habe meine Altbestände teilweise entsorgen lassen.

Diese tauchten dann auch in der Bucht auf. Da habe ich natürlich den Verkäufer auch angeschrieben, dass das meine Marke ist. Dieser hat mich dann zurück gerufen und mir eben auch mitgeteilt, dass er hier einen Restposten gekauft hatte und ich konnte ihm sagen, dass der Restposten NUR von Amazon sein könnte, da ich meine Ware nicht an Widerverkäufer verkaufe.

Daraufhin hat er sie auch gleich aus dem Sortiment genommen.

Ich war wirklich schockiert, wie Amazon mit den Markenrechten so umgeht. Die verkaufen einfach Neuware, die entsorgt werden sollte. Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich niemals meine Ware entsorgen lassen…
Kürzlich habe ich auch erst einen Artikel gelesen, dass Amazon eben durch einen Entsorgungsauftrag wohl sich das Recht nimmt, mit der Ware machen zu können was sie wollen. Sie können aber in keinem Fall die Markenrechte mitverkaufen und schon gar nicht meine Artikelfotos!

Ich als Markeninhaber habe das Recht diesen Verkauf von anderen Verkäufern auf deutschen Plattformen zu verbieten, da ich ja Markeninhaber bin und dem Verkauf eben nicht zugestimmt hatte.

Da hat dann eben der Käufer des Restpostens Pech gehabt. Kann er maximal auf stationären Flohmärkten verkaufen…
Wie kann man nur Restposten von Amazon kaufen? Das kann doch nur entweder alte Ware oder eben Schrottware sein. Niemand lässt Bestseller entsorgen…

Ich kann Die nur empfehlen, diese Restposten nicht auf Amazon zu verkaufen und das ganze als “Lehrgeld” zu verbuchen…

Herzliche Grüße

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Seller_FCr3chEhcM4Oe
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Moin,
handelt es sich tatsächlich um Marken oder um closed products? Wir kaufen ein und stellen her u.a. in China und bei closed products wissen wir, dass das nicht so ganz Ernst genommen wird von den Freunden jenseits der grossen Mauer. Aber es geht schon um Marken, oder?

Falls Dir ein chinesischer Hersteller oder Händler auf die Füsse tritt kannst Du über die chinesische Aussenhandelskammer Kontaktdaten zu einem englischsprachigen Anwalt vor Ort bekommen. So furchtbar schwierig und langwierig ist das gar nicht. Muss natürlich im Verhältnis stehen… für ein paar Restposten macht es eher wenig Sinn da ein Fass aufzumachen.

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Seller_Puhp4SaoTshiW
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Also ich kann dir raten, dass du nochmals deinem Anwalt genau die Situation der Erschöpfung erklärst, und erstmal gerichtliche Schritte lässt bis du wirklich sicher bist, dass du auch im Recht bist.

Es gibt zwei Probleme bei deiner Erschöpfung, die die Sache für dich nicht unbedingt einfach/vorteilhaft machen.

Es ist zwar richtig, dass du beweisen kannst, dass du die Sachen in der EU gekauft hast, dass sagt jedoch rein gar nichts über die Erschöpfung im markenrechtlichen Sinne aus. Es kommt gerade darauf an, dass die Ware ERSTMALS mit Zustimmung des Markenrechtsinhabers in den Verkehr gebracht wurde. Es kommt nicht darauf an, dass du Sie in der EU gekauft hast und dieses beweisen kannst, es kommt darauf an, dass du beweisen kannst, dass genau die Ware erstmals in der EU verkauft wurde. Nur dann hast du eine markenrechtliche Erschöpfung. Ich denke nicht, dass du das beweisen kannst, solange kannst du dich auch nicht auf die Erschöpfung berufen.

Das nächste Problem ist, dass dich eine Beweislastumkehr trifft, dh. du musst beweisen, dass es so ist, wie du es vorgibst. Nicht der Chinese dir, dass es nicht so ist. Er hat nur eine geringe Mitwirkungspflicht.

Kleiner Nachtrag:

Du musst nicht unbedingt ein gefälschtes Produkt vertreiben, damit du eine Markenrechtsverletzung begehst. Eine Markenrechtsverletzung liegt schon dann vor, wenn du ein Produkt unter einer Marke verkaufst und dieses Produkt echt - also weder gefälscht/ein Plagiat oder sonstiges ist, also ein originales Produkt vom Markenhersteller ist - du jedoch gerade keine Erlaubnis/Berechtigung hast, dieses Produkt zu verkaufen (hier kommt deine Erschöpfung ins Spiel). Sollte eine Erschöpfung der Markenrechte eingetreten sein, dann kannst du ungehindert verkaufen, wenn keine Erschöpfung eingetreten ist, dann begehst du eine Markenrechtsverletzung.

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Seller_JJh48yrzZOjPS
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Markenrechtsverletzungen liegen doch dann nicht mehr vor, wenn du durch Belege/Rechnungen nachweisen kannst, dass du die Ware legal erworben hast, ergo du keine Plagiate verkaufst.

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Markenrechtsverletzungen liegen doch dann nicht mehr vor, wenn du durch Belege/Rechnungen nachweisen kannst, dass du die Ware legal erworben hast, ergo du keine Plagiate verkaufst.

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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@Wawa wird nur schwierig, wenn der im Ausland sitzt. Wenn ich das richtig gelesen habe, sind das Marken aus China, auf die der TE sich bezieht. Somit sehe ich da keine Erfolgschancen. Sorry @BalanceLive da hätte ich dich gerne aufgemuntert, aber die Realität ist manchmal ungerecht. Und wenn das Restposten sind, hat da häufig einen Grund. Erfahrungsgemäß sind Rest- und Sonderposten die hier oder in der Bucht gehandelt werden überwiegend alter Schrott, den keiner will oder den keiner los wird.
Eventuell nochmal den VKS direkt kontaktieren, weil das ja sicherlich wieder irgendeine Abteilung in irgendeinem fernen Land bearbeitet.
Im Hinblick auf deine Eigenmarke solltest du aber froh sein, wenn Ama Markenrechte sehr wichtig sind.
Und was deinen Wareneinkauf angeht, würde ich mal über andere Quellen nachdenken. Warum importierst du nicht direkt aus China?

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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@Wawa wird nur schwierig, wenn der im Ausland sitzt. Wenn ich das richtig gelesen habe, sind das Marken aus China, auf die der TE sich bezieht. Somit sehe ich da keine Erfolgschancen. Sorry @BalanceLive da hätte ich dich gerne aufgemuntert, aber die Realität ist manchmal ungerecht. Und wenn das Restposten sind, hat da häufig einen Grund. Erfahrungsgemäß sind Rest- und Sonderposten die hier oder in der Bucht gehandelt werden überwiegend alter Schrott, den keiner will oder den keiner los wird.
Eventuell nochmal den VKS direkt kontaktieren, weil das ja sicherlich wieder irgendeine Abteilung in irgendeinem fernen Land bearbeitet.
Im Hinblick auf deine Eigenmarke solltest du aber froh sein, wenn Ama Markenrechte sehr wichtig sind.
Und was deinen Wareneinkauf angeht, würde ich mal über andere Quellen nachdenken. Warum importierst du nicht direkt aus China?

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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Eine negative Feststellungsklage würdest du doch entgegen einer Unterlassungserklärung machen. Oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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Eine negative Feststellungsklage würdest du doch entgegen einer Unterlassungserklärung machen. Oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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Ah ja, dann geht das wohl schon bei Androhung.
Aber wie gesagt, was willst du juristisch gegen einen in einem Drittland sitzenden Unternehmer ausrichten?
Ist das Volumen denn so groß, dass sich der Nervenkrieg lohnt?
Wenn du schriftliche Drohungen von dem Chinesen hast, melde das direkt beim VKS. Wenn du dich wehren willst geh den offiziellen Weg über deine AMA-Ansprechpartner.
Du musst das halt abwägen. Ich würde, sofern es sich vom Volumen her lohnt, dem VKS alles vorlegen.

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Ah ja, dann geht das wohl schon bei Androhung.
Aber wie gesagt, was willst du juristisch gegen einen in einem Drittland sitzenden Unternehmer ausrichten?
Ist das Volumen denn so groß, dass sich der Nervenkrieg lohnt?
Wenn du schriftliche Drohungen von dem Chinesen hast, melde das direkt beim VKS. Wenn du dich wehren willst geh den offiziellen Weg über deine AMA-Ansprechpartner.
Du musst das halt abwägen. Ich würde, sofern es sich vom Volumen her lohnt, dem VKS alles vorlegen.

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Also dann würde ich das Zeug raus nehmen, mir etwas anderes damit einfallen lassen und zumindest nochmal den VKS informieren.
Das ist, was ich machen würde, also nur meine persönliche Meinung.

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Also dann würde ich das Zeug raus nehmen, mir etwas anderes damit einfallen lassen und zumindest nochmal den VKS informieren.
Das ist, was ich machen würde, also nur meine persönliche Meinung.

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Seller_cdC8dRc4wjhi7
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Gerne, dafür ist das Forum ja da :blush:

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Gerne, dafür ist das Forum ja da :blush:

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Seller_XdiqWzr3suBXk
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Hi, zur Frage hinsichtlich was tun, kann ich nicht viel beitragen. Aber ich hab eine Frage:
Verstehe ich das richtig, das Ware hier auf Ama gekauft wurde um sie dann direkt wieder auf Ama zu vekraufen? Wer garantiert dir denn dann, dass du die echte Ware kaufst? TE schreibt selbst (Markenware China scheint so, weil nichts deutsches dabei) - verstehe ich nicht. Wird da blind was billiges eingekauft um es teurer zu verkaufen? Markenware aus China - allein das ist für mich ein Ausdruck der mich schmunzeln lässt… Was sind echte Marken aus China und nicht einfach nur made in china.

Also vielleicht hab ich da auch nur nen Knick im Denken oder bin zu einfach gestrickt. Aber wenn ich eine eigene Marke habe, dann kauf ich mir doch nicht dazu Chinakram auf Ama ein um es weiter zu verkaufen.

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Hi, zur Frage hinsichtlich was tun, kann ich nicht viel beitragen. Aber ich hab eine Frage:
Verstehe ich das richtig, das Ware hier auf Ama gekauft wurde um sie dann direkt wieder auf Ama zu vekraufen? Wer garantiert dir denn dann, dass du die echte Ware kaufst? TE schreibt selbst (Markenware China scheint so, weil nichts deutsches dabei) - verstehe ich nicht. Wird da blind was billiges eingekauft um es teurer zu verkaufen? Markenware aus China - allein das ist für mich ein Ausdruck der mich schmunzeln lässt… Was sind echte Marken aus China und nicht einfach nur made in china.

Also vielleicht hab ich da auch nur nen Knick im Denken oder bin zu einfach gestrickt. Aber wenn ich eine eigene Marke habe, dann kauf ich mir doch nicht dazu Chinakram auf Ama ein um es weiter zu verkaufen.

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Seller_bArvB1tZRKSdx
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Ich war da selbst mal etroffen…

War früher mal FBA und habe meine Altbestände teilweise entsorgen lassen.

Diese tauchten dann auch in der Bucht auf. Da habe ich natürlich den Verkäufer auch angeschrieben, dass das meine Marke ist. Dieser hat mich dann zurück gerufen und mir eben auch mitgeteilt, dass er hier einen Restposten gekauft hatte und ich konnte ihm sagen, dass der Restposten NUR von Amazon sein könnte, da ich meine Ware nicht an Widerverkäufer verkaufe.

Daraufhin hat er sie auch gleich aus dem Sortiment genommen.

Ich war wirklich schockiert, wie Amazon mit den Markenrechten so umgeht. Die verkaufen einfach Neuware, die entsorgt werden sollte. Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich niemals meine Ware entsorgen lassen…
Kürzlich habe ich auch erst einen Artikel gelesen, dass Amazon eben durch einen Entsorgungsauftrag wohl sich das Recht nimmt, mit der Ware machen zu können was sie wollen. Sie können aber in keinem Fall die Markenrechte mitverkaufen und schon gar nicht meine Artikelfotos!

Ich als Markeninhaber habe das Recht diesen Verkauf von anderen Verkäufern auf deutschen Plattformen zu verbieten, da ich ja Markeninhaber bin und dem Verkauf eben nicht zugestimmt hatte.

Da hat dann eben der Käufer des Restpostens Pech gehabt. Kann er maximal auf stationären Flohmärkten verkaufen…
Wie kann man nur Restposten von Amazon kaufen? Das kann doch nur entweder alte Ware oder eben Schrottware sein. Niemand lässt Bestseller entsorgen…

Ich kann Die nur empfehlen, diese Restposten nicht auf Amazon zu verkaufen und das ganze als “Lehrgeld” zu verbuchen…

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Ich war da selbst mal etroffen…

War früher mal FBA und habe meine Altbestände teilweise entsorgen lassen.

Diese tauchten dann auch in der Bucht auf. Da habe ich natürlich den Verkäufer auch angeschrieben, dass das meine Marke ist. Dieser hat mich dann zurück gerufen und mir eben auch mitgeteilt, dass er hier einen Restposten gekauft hatte und ich konnte ihm sagen, dass der Restposten NUR von Amazon sein könnte, da ich meine Ware nicht an Widerverkäufer verkaufe.

Daraufhin hat er sie auch gleich aus dem Sortiment genommen.

Ich war wirklich schockiert, wie Amazon mit den Markenrechten so umgeht. Die verkaufen einfach Neuware, die entsorgt werden sollte. Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich niemals meine Ware entsorgen lassen…
Kürzlich habe ich auch erst einen Artikel gelesen, dass Amazon eben durch einen Entsorgungsauftrag wohl sich das Recht nimmt, mit der Ware machen zu können was sie wollen. Sie können aber in keinem Fall die Markenrechte mitverkaufen und schon gar nicht meine Artikelfotos!

Ich als Markeninhaber habe das Recht diesen Verkauf von anderen Verkäufern auf deutschen Plattformen zu verbieten, da ich ja Markeninhaber bin und dem Verkauf eben nicht zugestimmt hatte.

Da hat dann eben der Käufer des Restpostens Pech gehabt. Kann er maximal auf stationären Flohmärkten verkaufen…
Wie kann man nur Restposten von Amazon kaufen? Das kann doch nur entweder alte Ware oder eben Schrottware sein. Niemand lässt Bestseller entsorgen…

Ich kann Die nur empfehlen, diese Restposten nicht auf Amazon zu verkaufen und das ganze als “Lehrgeld” zu verbuchen…

Herzliche Grüße

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Seller_FCr3chEhcM4Oe
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Moin,
handelt es sich tatsächlich um Marken oder um closed products? Wir kaufen ein und stellen her u.a. in China und bei closed products wissen wir, dass das nicht so ganz Ernst genommen wird von den Freunden jenseits der grossen Mauer. Aber es geht schon um Marken, oder?

Falls Dir ein chinesischer Hersteller oder Händler auf die Füsse tritt kannst Du über die chinesische Aussenhandelskammer Kontaktdaten zu einem englischsprachigen Anwalt vor Ort bekommen. So furchtbar schwierig und langwierig ist das gar nicht. Muss natürlich im Verhältnis stehen… für ein paar Restposten macht es eher wenig Sinn da ein Fass aufzumachen.

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Seller_FCr3chEhcM4Oe
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Moin,
handelt es sich tatsächlich um Marken oder um closed products? Wir kaufen ein und stellen her u.a. in China und bei closed products wissen wir, dass das nicht so ganz Ernst genommen wird von den Freunden jenseits der grossen Mauer. Aber es geht schon um Marken, oder?

Falls Dir ein chinesischer Hersteller oder Händler auf die Füsse tritt kannst Du über die chinesische Aussenhandelskammer Kontaktdaten zu einem englischsprachigen Anwalt vor Ort bekommen. So furchtbar schwierig und langwierig ist das gar nicht. Muss natürlich im Verhältnis stehen… für ein paar Restposten macht es eher wenig Sinn da ein Fass aufzumachen.

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Seller_Puhp4SaoTshiW
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Also ich kann dir raten, dass du nochmals deinem Anwalt genau die Situation der Erschöpfung erklärst, und erstmal gerichtliche Schritte lässt bis du wirklich sicher bist, dass du auch im Recht bist.

Es gibt zwei Probleme bei deiner Erschöpfung, die die Sache für dich nicht unbedingt einfach/vorteilhaft machen.

Es ist zwar richtig, dass du beweisen kannst, dass du die Sachen in der EU gekauft hast, dass sagt jedoch rein gar nichts über die Erschöpfung im markenrechtlichen Sinne aus. Es kommt gerade darauf an, dass die Ware ERSTMALS mit Zustimmung des Markenrechtsinhabers in den Verkehr gebracht wurde. Es kommt nicht darauf an, dass du Sie in der EU gekauft hast und dieses beweisen kannst, es kommt darauf an, dass du beweisen kannst, dass genau die Ware erstmals in der EU verkauft wurde. Nur dann hast du eine markenrechtliche Erschöpfung. Ich denke nicht, dass du das beweisen kannst, solange kannst du dich auch nicht auf die Erschöpfung berufen.

Das nächste Problem ist, dass dich eine Beweislastumkehr trifft, dh. du musst beweisen, dass es so ist, wie du es vorgibst. Nicht der Chinese dir, dass es nicht so ist. Er hat nur eine geringe Mitwirkungspflicht.

Kleiner Nachtrag:

Du musst nicht unbedingt ein gefälschtes Produkt vertreiben, damit du eine Markenrechtsverletzung begehst. Eine Markenrechtsverletzung liegt schon dann vor, wenn du ein Produkt unter einer Marke verkaufst und dieses Produkt echt - also weder gefälscht/ein Plagiat oder sonstiges ist, also ein originales Produkt vom Markenhersteller ist - du jedoch gerade keine Erlaubnis/Berechtigung hast, dieses Produkt zu verkaufen (hier kommt deine Erschöpfung ins Spiel). Sollte eine Erschöpfung der Markenrechte eingetreten sein, dann kannst du ungehindert verkaufen, wenn keine Erschöpfung eingetreten ist, dann begehst du eine Markenrechtsverletzung.

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Seller_Puhp4SaoTshiW
In Antwort auf: Post von: Seller_wxvhfKLS2ZQKi

Also ich kann dir raten, dass du nochmals deinem Anwalt genau die Situation der Erschöpfung erklärst, und erstmal gerichtliche Schritte lässt bis du wirklich sicher bist, dass du auch im Recht bist.

Es gibt zwei Probleme bei deiner Erschöpfung, die die Sache für dich nicht unbedingt einfach/vorteilhaft machen.

Es ist zwar richtig, dass du beweisen kannst, dass du die Sachen in der EU gekauft hast, dass sagt jedoch rein gar nichts über die Erschöpfung im markenrechtlichen Sinne aus. Es kommt gerade darauf an, dass die Ware ERSTMALS mit Zustimmung des Markenrechtsinhabers in den Verkehr gebracht wurde. Es kommt nicht darauf an, dass du Sie in der EU gekauft hast und dieses beweisen kannst, es kommt darauf an, dass du beweisen kannst, dass genau die Ware erstmals in der EU verkauft wurde. Nur dann hast du eine markenrechtliche Erschöpfung. Ich denke nicht, dass du das beweisen kannst, solange kannst du dich auch nicht auf die Erschöpfung berufen.

Das nächste Problem ist, dass dich eine Beweislastumkehr trifft, dh. du musst beweisen, dass es so ist, wie du es vorgibst. Nicht der Chinese dir, dass es nicht so ist. Er hat nur eine geringe Mitwirkungspflicht.

Kleiner Nachtrag:

Du musst nicht unbedingt ein gefälschtes Produkt vertreiben, damit du eine Markenrechtsverletzung begehst. Eine Markenrechtsverletzung liegt schon dann vor, wenn du ein Produkt unter einer Marke verkaufst und dieses Produkt echt - also weder gefälscht/ein Plagiat oder sonstiges ist, also ein originales Produkt vom Markenhersteller ist - du jedoch gerade keine Erlaubnis/Berechtigung hast, dieses Produkt zu verkaufen (hier kommt deine Erschöpfung ins Spiel). Sollte eine Erschöpfung der Markenrechte eingetreten sein, dann kannst du ungehindert verkaufen, wenn keine Erschöpfung eingetreten ist, dann begehst du eine Markenrechtsverletzung.

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