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Seller_M6o1nVpwwDQhC

FBA: Erstattung an Kunden, ohne Rücksendung

Hey Leute,
ich habe überall gesucht aber dazu nichts gefunden. Und zwar gibts das ja, dass Amazon bei FBA Reklamationen gern mal dem Kunden erstattet, der Kunde es aber nicht zurücksenden muss (und kann). Es gibt ja auch bei einigen Artikeln direkt auf der Artikelseite die Anmerkung “nicht für Rückgaben berechtigt”, dort wird das wohl sicher generell so gehandhabt.
Ich würde gern wissen, wo ich einsehen kann, welche Bestellungen ohne Rücksendung erstattet wurden? Es gibt Berichte für Kundenrücksendungen von FBA, und es gibt Berichte für Erstattungen von FBA Bestellungen. Aber ich finde keinen Bericht, in der ich die Erstattungen sehe und zugleich, ob dies zurückgsandt oder nicht zurückgesandt wurde. Gibts so einen Bericht also nicht? Oder wie kann ich dem nachkommen, was NICHT zurückgeschickt und erstattet wurde?

Da ich derzeit wieder mit FBA beginne, möchte ich nun direkt dem nachkommen können, wer erstattet bekam ohne Rücksendung. Denn diesen Kunden möchte ich schreiben, dass die es sehr wohl zurückzusenden haben, wenn nicht an Amazon, dann an mich. Es ist mein gutes Recht meine Ware zurückzubekommen, wenn der Kunde sein Geld zurück bekommt.

Danke für eure Hilfe.

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Tags:Versand durch Amazon
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FBA: Erstattung an Kunden, ohne Rücksendung

Hey Leute,
ich habe überall gesucht aber dazu nichts gefunden. Und zwar gibts das ja, dass Amazon bei FBA Reklamationen gern mal dem Kunden erstattet, der Kunde es aber nicht zurücksenden muss (und kann). Es gibt ja auch bei einigen Artikeln direkt auf der Artikelseite die Anmerkung “nicht für Rückgaben berechtigt”, dort wird das wohl sicher generell so gehandhabt.
Ich würde gern wissen, wo ich einsehen kann, welche Bestellungen ohne Rücksendung erstattet wurden? Es gibt Berichte für Kundenrücksendungen von FBA, und es gibt Berichte für Erstattungen von FBA Bestellungen. Aber ich finde keinen Bericht, in der ich die Erstattungen sehe und zugleich, ob dies zurückgsandt oder nicht zurückgesandt wurde. Gibts so einen Bericht also nicht? Oder wie kann ich dem nachkommen, was NICHT zurückgeschickt und erstattet wurde?

Da ich derzeit wieder mit FBA beginne, möchte ich nun direkt dem nachkommen können, wer erstattet bekam ohne Rücksendung. Denn diesen Kunden möchte ich schreiben, dass die es sehr wohl zurückzusenden haben, wenn nicht an Amazon, dann an mich. Es ist mein gutes Recht meine Ware zurückzubekommen, wenn der Kunde sein Geld zurück bekommt.

Danke für eure Hilfe.

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Seller_M6o1nVpwwDQhC
In Antwort auf: Post von: Seller_M6o1nVpwwDQhC

@Melanie_Amazon kannst du bitte irgndwas für die Sichtbarkeit dieses Threads tun? Er bleibt unbeachtet und man hat überhaupt zu tun ihn zu finden. Oder du kannst mir sogar selbst helfen, da es um etwas Grundlegendes bei Amazon geht, wo du vielleicht weißt ob/ wo so ein Bericht zu finden ist?
Danke.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_M6o1nVpwwDQhC

Was willst an der Sichtbarkeit ändern?
Über 50 Leute haben reingeschaut. Und grade bei so etwas spezielleren Fragen passiert es hier relativ häufig dass niemand eine Antwort hat bzw. geben möchte.

Gleiche halt einfach die Erstattungen mit den Rücksendungen ab. Solange das stückzahlenmäßig halbwegs im Rahmen ist, ist das kein Problem. Machen wir nicht anders.

Fazit bislang: Es gab KEINE EINZIGE Erstattung von der nicht auch irgendwann die Retourware bei Amazon einging ODER dann nach ca. 45 Tagen von Amazon erstattet wurde.
Sowenig bei Amazon funktioniert, aber dieser Automatismus funktioniert laut meiner 1-jährigen Beobachtung nach.

Das finde ich nicht zielführend.

Warum?

  1. Bei den Erstattungen sind auch Fälle dabei, die Amazon erstattet hat, weil der Kunde angegeben hat die Ware nie erhalten zu haben (Versandverlust … ob es stimmt oder nicht, sei mal dahingestellt).
    Gerade diese Erstattungen sind ja danach die, die man von Amazon nach den berühmten 45 Tagen ersetzt bekommt (wenn auch nicht mit dem vollen Preis) weil es eben keine Rücksendung gab.

  2. Es sind auch die Fälle dabei, bei denen Amazon aufgrund mangelnder Rentabilität (betrifft oftmals Artikel für wenige Euro) auf eine Rücksendung verzichtete und das dem Kunden auch so mitteilte.
    Wenn Amazon dem Kunden sagt er kann sich das Teil behalten, und ein paar Wochen später kommst dann Du und schreibst dem Kunden genau das Gegenteil, ist das eher witzlos.
    Abgesehen davon werden diese fehlenden Rücksendungen ja ebenfalls von Amazon nach +/- 45 Tagen ersetzt.

PS: Wie es sich mit “nicht für Rückgaben berechtigt”-Artikel in der Praxis verhält weiß ich nicht, denn solche habe ich nicht.

PPS: Einen etwas kritischerer Punkt sehe ich übrigens ganz woanders: Es kommt vor, dass Rücksendungen bei Amazon zwar eingehen und auch bereits klassifiziert wurden (Verkaufbar, nicht verkaufbar etc.), aber dann nie tatsächlich im Lagerbestand auftauchen obwohl die “Einheit zurück in Lagerbestand gesendet” wurde.
Manchmal dauert es 1-2 Monate dann tauchen sie doch noch auf, aber manchmal auch nicht.
Das ist dann punkto Nachweis auch blöd. Denn da sie nie im Lagerbestand auftauchten, kann man auch nicht wirklich reklamieren.
Und den Querverweis “die Rücksendung ist doch bei euch eingegangen … aber im Lagerbestand wurde sie nie berücksichtigt” kannst einem Inder nicht ausdeutschen.

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Seller_esiCvH26Ws8yF
In Antwort auf: Post von: Seller_M6o1nVpwwDQhC

ich hab die Antworten nur mal überflogen.

Ich habe Artikel die keine Ausnahme von der Rücksendung haben. Dennoch denke ich das die Prüfung wo eine Rücksendung aussteht identisch erfolgen kann. Ob du bei Artikeln die amazon nicht zurück will das Geld von amazon bekommst / einforderst wirst du selbst wissen und nur die bei amazon reklamieren mit deren Rücksendung du gerechnet hättest.

Da fällt mir ein - ich hab damals sogar ne Anleitung geschrieben. Damals heist als ich das letzte mal Zeit dafür gefunden habe… 2018 - keine Ahnung ob es die Berichte so heute noch gibt.:

I. Warenverbleib (zuletzt am 20180417)

1. Transaktionsansicht „Erstattungen“ (an Kunden!) mit „Warenrücksendungen“ abgleichen.

a) Hierzu Transaktionsbericht Erstattungen nach Spalte E auf „Artikelpreis“ filtern.

SVerweis ob Bestellung überhaupt eingegagen ist
SVerweis ob Artikel überhaupt eingegangen ist
SVerweis ob Stückzahl passt

Mit Verweis auf zwei Kriterien (Bestell- und Artikelnummer) arbeiten! =VERWEIS(2;1/(‘20180417 Warenrücksendungen’!B$1:B$100&‘20180417 Warenrücksendungen’!C$1:C$100=‘Transaktionsansicht Erstattunge’!B106&‘Transaktionsansicht Erstattunge’!C106);‘20180417 Warenrücksendungen’!C$1:C$100)

d) Anschließend prüfen für welche Artikel Amazon bereits eine Erstattung an mich geschickt hat (Versand durch Amazon / Zahlungen / „Erstattungen“)

e) Übrig bleiben dürften nun nur noch Bestellungen aus Eigenversand sowie ggfs. Bestellungen bei denen zwei gleiche Artikel bestellt wurden aber die Retoure auf zwei Artikel mit jeweils einem Stück erfolgt sind

2. Bericht „Inventory Reconiciliation“ „Lost und „Found“ abgleichen und Differenz reklamieren. Gab schnelle Gutschrift! Aber hierbei auch Lost_Warehouse in den Erstattungen an mich berücksichtigen! Teilweise wurde bereits gutgeschrieben!

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Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_M6o1nVpwwDQhC

Also bei mir sind etwa 50% aller Retouren nicht verkaufbar wegen offensichtlichen Versandschäden, teilweise beschweren die Kunden sich ja sogar darüber, dass der Artikel bei Ihnen kaputt an gekommen ist … trotzdem wird es immer als durch Kunden beschädigt deklariert und nicht erstattet.

Problem ist halt, wenn die Mitarbeiter meinen etwas gutes zu tun etc. und somit keine ehrliche Einstufung erfolgt.
Genauso ist es bei den meisten A-Zs die offensichtlich vom Kundenservice erstellt wurden … die wissen ganz genau, dass ein A-z nicht zu gewinnen ist, wenn der Kunde den Artikel wegen angeblich anderswo günstigeren Preises zurückgeben möchte, dies aber dann doch nicht tut … schwups machen wir einen A-Z wegen defekt (trotz vorherigen Rücksendeantrag wegen günstigeren Preises) und schwups Kunde hat von Amazon das Geld erstattet bekommen und darf den einwandfreien Artikel behalten, den es tatsächlich nicht günstiger gab.

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FBA: Erstattung an Kunden, ohne Rücksendung

Hey Leute,
ich habe überall gesucht aber dazu nichts gefunden. Und zwar gibts das ja, dass Amazon bei FBA Reklamationen gern mal dem Kunden erstattet, der Kunde es aber nicht zurücksenden muss (und kann). Es gibt ja auch bei einigen Artikeln direkt auf der Artikelseite die Anmerkung “nicht für Rückgaben berechtigt”, dort wird das wohl sicher generell so gehandhabt.
Ich würde gern wissen, wo ich einsehen kann, welche Bestellungen ohne Rücksendung erstattet wurden? Es gibt Berichte für Kundenrücksendungen von FBA, und es gibt Berichte für Erstattungen von FBA Bestellungen. Aber ich finde keinen Bericht, in der ich die Erstattungen sehe und zugleich, ob dies zurückgsandt oder nicht zurückgesandt wurde. Gibts so einen Bericht also nicht? Oder wie kann ich dem nachkommen, was NICHT zurückgeschickt und erstattet wurde?

Da ich derzeit wieder mit FBA beginne, möchte ich nun direkt dem nachkommen können, wer erstattet bekam ohne Rücksendung. Denn diesen Kunden möchte ich schreiben, dass die es sehr wohl zurückzusenden haben, wenn nicht an Amazon, dann an mich. Es ist mein gutes Recht meine Ware zurückzubekommen, wenn der Kunde sein Geld zurück bekommt.

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FBA: Erstattung an Kunden, ohne Rücksendung

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ich habe überall gesucht aber dazu nichts gefunden. Und zwar gibts das ja, dass Amazon bei FBA Reklamationen gern mal dem Kunden erstattet, der Kunde es aber nicht zurücksenden muss (und kann). Es gibt ja auch bei einigen Artikeln direkt auf der Artikelseite die Anmerkung “nicht für Rückgaben berechtigt”, dort wird das wohl sicher generell so gehandhabt.
Ich würde gern wissen, wo ich einsehen kann, welche Bestellungen ohne Rücksendung erstattet wurden? Es gibt Berichte für Kundenrücksendungen von FBA, und es gibt Berichte für Erstattungen von FBA Bestellungen. Aber ich finde keinen Bericht, in der ich die Erstattungen sehe und zugleich, ob dies zurückgsandt oder nicht zurückgesandt wurde. Gibts so einen Bericht also nicht? Oder wie kann ich dem nachkommen, was NICHT zurückgeschickt und erstattet wurde?

Da ich derzeit wieder mit FBA beginne, möchte ich nun direkt dem nachkommen können, wer erstattet bekam ohne Rücksendung. Denn diesen Kunden möchte ich schreiben, dass die es sehr wohl zurückzusenden haben, wenn nicht an Amazon, dann an mich. Es ist mein gutes Recht meine Ware zurückzubekommen, wenn der Kunde sein Geld zurück bekommt.

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FBA: Erstattung an Kunden, ohne Rücksendung

von Seller_M6o1nVpwwDQhC

Hey Leute,
ich habe überall gesucht aber dazu nichts gefunden. Und zwar gibts das ja, dass Amazon bei FBA Reklamationen gern mal dem Kunden erstattet, der Kunde es aber nicht zurücksenden muss (und kann). Es gibt ja auch bei einigen Artikeln direkt auf der Artikelseite die Anmerkung “nicht für Rückgaben berechtigt”, dort wird das wohl sicher generell so gehandhabt.
Ich würde gern wissen, wo ich einsehen kann, welche Bestellungen ohne Rücksendung erstattet wurden? Es gibt Berichte für Kundenrücksendungen von FBA, und es gibt Berichte für Erstattungen von FBA Bestellungen. Aber ich finde keinen Bericht, in der ich die Erstattungen sehe und zugleich, ob dies zurückgsandt oder nicht zurückgesandt wurde. Gibts so einen Bericht also nicht? Oder wie kann ich dem nachkommen, was NICHT zurückgeschickt und erstattet wurde?

Da ich derzeit wieder mit FBA beginne, möchte ich nun direkt dem nachkommen können, wer erstattet bekam ohne Rücksendung. Denn diesen Kunden möchte ich schreiben, dass die es sehr wohl zurückzusenden haben, wenn nicht an Amazon, dann an mich. Es ist mein gutes Recht meine Ware zurückzubekommen, wenn der Kunde sein Geld zurück bekommt.

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In Antwort auf: Post von: Seller_M6o1nVpwwDQhC

@Melanie_Amazon kannst du bitte irgndwas für die Sichtbarkeit dieses Threads tun? Er bleibt unbeachtet und man hat überhaupt zu tun ihn zu finden. Oder du kannst mir sogar selbst helfen, da es um etwas Grundlegendes bei Amazon geht, wo du vielleicht weißt ob/ wo so ein Bericht zu finden ist?
Danke.

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In Antwort auf: Post von: Seller_M6o1nVpwwDQhC

Was willst an der Sichtbarkeit ändern?
Über 50 Leute haben reingeschaut. Und grade bei so etwas spezielleren Fragen passiert es hier relativ häufig dass niemand eine Antwort hat bzw. geben möchte.

Gleiche halt einfach die Erstattungen mit den Rücksendungen ab. Solange das stückzahlenmäßig halbwegs im Rahmen ist, ist das kein Problem. Machen wir nicht anders.

Fazit bislang: Es gab KEINE EINZIGE Erstattung von der nicht auch irgendwann die Retourware bei Amazon einging ODER dann nach ca. 45 Tagen von Amazon erstattet wurde.
Sowenig bei Amazon funktioniert, aber dieser Automatismus funktioniert laut meiner 1-jährigen Beobachtung nach.

Das finde ich nicht zielführend.

Warum?

  1. Bei den Erstattungen sind auch Fälle dabei, die Amazon erstattet hat, weil der Kunde angegeben hat die Ware nie erhalten zu haben (Versandverlust … ob es stimmt oder nicht, sei mal dahingestellt).
    Gerade diese Erstattungen sind ja danach die, die man von Amazon nach den berühmten 45 Tagen ersetzt bekommt (wenn auch nicht mit dem vollen Preis) weil es eben keine Rücksendung gab.

  2. Es sind auch die Fälle dabei, bei denen Amazon aufgrund mangelnder Rentabilität (betrifft oftmals Artikel für wenige Euro) auf eine Rücksendung verzichtete und das dem Kunden auch so mitteilte.
    Wenn Amazon dem Kunden sagt er kann sich das Teil behalten, und ein paar Wochen später kommst dann Du und schreibst dem Kunden genau das Gegenteil, ist das eher witzlos.
    Abgesehen davon werden diese fehlenden Rücksendungen ja ebenfalls von Amazon nach +/- 45 Tagen ersetzt.

PS: Wie es sich mit “nicht für Rückgaben berechtigt”-Artikel in der Praxis verhält weiß ich nicht, denn solche habe ich nicht.

PPS: Einen etwas kritischerer Punkt sehe ich übrigens ganz woanders: Es kommt vor, dass Rücksendungen bei Amazon zwar eingehen und auch bereits klassifiziert wurden (Verkaufbar, nicht verkaufbar etc.), aber dann nie tatsächlich im Lagerbestand auftauchen obwohl die “Einheit zurück in Lagerbestand gesendet” wurde.
Manchmal dauert es 1-2 Monate dann tauchen sie doch noch auf, aber manchmal auch nicht.
Das ist dann punkto Nachweis auch blöd. Denn da sie nie im Lagerbestand auftauchten, kann man auch nicht wirklich reklamieren.
Und den Querverweis “die Rücksendung ist doch bei euch eingegangen … aber im Lagerbestand wurde sie nie berücksichtigt” kannst einem Inder nicht ausdeutschen.

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ich hab die Antworten nur mal überflogen.

Ich habe Artikel die keine Ausnahme von der Rücksendung haben. Dennoch denke ich das die Prüfung wo eine Rücksendung aussteht identisch erfolgen kann. Ob du bei Artikeln die amazon nicht zurück will das Geld von amazon bekommst / einforderst wirst du selbst wissen und nur die bei amazon reklamieren mit deren Rücksendung du gerechnet hättest.

Da fällt mir ein - ich hab damals sogar ne Anleitung geschrieben. Damals heist als ich das letzte mal Zeit dafür gefunden habe… 2018 - keine Ahnung ob es die Berichte so heute noch gibt.:

I. Warenverbleib (zuletzt am 20180417)

1. Transaktionsansicht „Erstattungen“ (an Kunden!) mit „Warenrücksendungen“ abgleichen.

a) Hierzu Transaktionsbericht Erstattungen nach Spalte E auf „Artikelpreis“ filtern.

SVerweis ob Bestellung überhaupt eingegagen ist
SVerweis ob Artikel überhaupt eingegangen ist
SVerweis ob Stückzahl passt

Mit Verweis auf zwei Kriterien (Bestell- und Artikelnummer) arbeiten! =VERWEIS(2;1/(‘20180417 Warenrücksendungen’!B$1:B$100&‘20180417 Warenrücksendungen’!C$1:C$100=‘Transaktionsansicht Erstattunge’!B106&‘Transaktionsansicht Erstattunge’!C106);‘20180417 Warenrücksendungen’!C$1:C$100)

d) Anschließend prüfen für welche Artikel Amazon bereits eine Erstattung an mich geschickt hat (Versand durch Amazon / Zahlungen / „Erstattungen“)

e) Übrig bleiben dürften nun nur noch Bestellungen aus Eigenversand sowie ggfs. Bestellungen bei denen zwei gleiche Artikel bestellt wurden aber die Retoure auf zwei Artikel mit jeweils einem Stück erfolgt sind

2. Bericht „Inventory Reconiciliation“ „Lost und „Found“ abgleichen und Differenz reklamieren. Gab schnelle Gutschrift! Aber hierbei auch Lost_Warehouse in den Erstattungen an mich berücksichtigen! Teilweise wurde bereits gutgeschrieben!

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Also bei mir sind etwa 50% aller Retouren nicht verkaufbar wegen offensichtlichen Versandschäden, teilweise beschweren die Kunden sich ja sogar darüber, dass der Artikel bei Ihnen kaputt an gekommen ist … trotzdem wird es immer als durch Kunden beschädigt deklariert und nicht erstattet.

Problem ist halt, wenn die Mitarbeiter meinen etwas gutes zu tun etc. und somit keine ehrliche Einstufung erfolgt.
Genauso ist es bei den meisten A-Zs die offensichtlich vom Kundenservice erstellt wurden … die wissen ganz genau, dass ein A-z nicht zu gewinnen ist, wenn der Kunde den Artikel wegen angeblich anderswo günstigeren Preises zurückgeben möchte, dies aber dann doch nicht tut … schwups machen wir einen A-Z wegen defekt (trotz vorherigen Rücksendeantrag wegen günstigeren Preises) und schwups Kunde hat von Amazon das Geld erstattet bekommen und darf den einwandfreien Artikel behalten, den es tatsächlich nicht günstiger gab.

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@Melanie_Amazon kannst du bitte irgndwas für die Sichtbarkeit dieses Threads tun? Er bleibt unbeachtet und man hat überhaupt zu tun ihn zu finden. Oder du kannst mir sogar selbst helfen, da es um etwas Grundlegendes bei Amazon geht, wo du vielleicht weißt ob/ wo so ein Bericht zu finden ist?
Danke.

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@Melanie_Amazon kannst du bitte irgndwas für die Sichtbarkeit dieses Threads tun? Er bleibt unbeachtet und man hat überhaupt zu tun ihn zu finden. Oder du kannst mir sogar selbst helfen, da es um etwas Grundlegendes bei Amazon geht, wo du vielleicht weißt ob/ wo so ein Bericht zu finden ist?
Danke.

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Was willst an der Sichtbarkeit ändern?
Über 50 Leute haben reingeschaut. Und grade bei so etwas spezielleren Fragen passiert es hier relativ häufig dass niemand eine Antwort hat bzw. geben möchte.

Gleiche halt einfach die Erstattungen mit den Rücksendungen ab. Solange das stückzahlenmäßig halbwegs im Rahmen ist, ist das kein Problem. Machen wir nicht anders.

Fazit bislang: Es gab KEINE EINZIGE Erstattung von der nicht auch irgendwann die Retourware bei Amazon einging ODER dann nach ca. 45 Tagen von Amazon erstattet wurde.
Sowenig bei Amazon funktioniert, aber dieser Automatismus funktioniert laut meiner 1-jährigen Beobachtung nach.

Das finde ich nicht zielführend.

Warum?

  1. Bei den Erstattungen sind auch Fälle dabei, die Amazon erstattet hat, weil der Kunde angegeben hat die Ware nie erhalten zu haben (Versandverlust … ob es stimmt oder nicht, sei mal dahingestellt).
    Gerade diese Erstattungen sind ja danach die, die man von Amazon nach den berühmten 45 Tagen ersetzt bekommt (wenn auch nicht mit dem vollen Preis) weil es eben keine Rücksendung gab.

  2. Es sind auch die Fälle dabei, bei denen Amazon aufgrund mangelnder Rentabilität (betrifft oftmals Artikel für wenige Euro) auf eine Rücksendung verzichtete und das dem Kunden auch so mitteilte.
    Wenn Amazon dem Kunden sagt er kann sich das Teil behalten, und ein paar Wochen später kommst dann Du und schreibst dem Kunden genau das Gegenteil, ist das eher witzlos.
    Abgesehen davon werden diese fehlenden Rücksendungen ja ebenfalls von Amazon nach +/- 45 Tagen ersetzt.

PS: Wie es sich mit “nicht für Rückgaben berechtigt”-Artikel in der Praxis verhält weiß ich nicht, denn solche habe ich nicht.

PPS: Einen etwas kritischerer Punkt sehe ich übrigens ganz woanders: Es kommt vor, dass Rücksendungen bei Amazon zwar eingehen und auch bereits klassifiziert wurden (Verkaufbar, nicht verkaufbar etc.), aber dann nie tatsächlich im Lagerbestand auftauchen obwohl die “Einheit zurück in Lagerbestand gesendet” wurde.
Manchmal dauert es 1-2 Monate dann tauchen sie doch noch auf, aber manchmal auch nicht.
Das ist dann punkto Nachweis auch blöd. Denn da sie nie im Lagerbestand auftauchten, kann man auch nicht wirklich reklamieren.
Und den Querverweis “die Rücksendung ist doch bei euch eingegangen … aber im Lagerbestand wurde sie nie berücksichtigt” kannst einem Inder nicht ausdeutschen.

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Was willst an der Sichtbarkeit ändern?
Über 50 Leute haben reingeschaut. Und grade bei so etwas spezielleren Fragen passiert es hier relativ häufig dass niemand eine Antwort hat bzw. geben möchte.

Gleiche halt einfach die Erstattungen mit den Rücksendungen ab. Solange das stückzahlenmäßig halbwegs im Rahmen ist, ist das kein Problem. Machen wir nicht anders.

Fazit bislang: Es gab KEINE EINZIGE Erstattung von der nicht auch irgendwann die Retourware bei Amazon einging ODER dann nach ca. 45 Tagen von Amazon erstattet wurde.
Sowenig bei Amazon funktioniert, aber dieser Automatismus funktioniert laut meiner 1-jährigen Beobachtung nach.

Das finde ich nicht zielführend.

Warum?

  1. Bei den Erstattungen sind auch Fälle dabei, die Amazon erstattet hat, weil der Kunde angegeben hat die Ware nie erhalten zu haben (Versandverlust … ob es stimmt oder nicht, sei mal dahingestellt).
    Gerade diese Erstattungen sind ja danach die, die man von Amazon nach den berühmten 45 Tagen ersetzt bekommt (wenn auch nicht mit dem vollen Preis) weil es eben keine Rücksendung gab.

  2. Es sind auch die Fälle dabei, bei denen Amazon aufgrund mangelnder Rentabilität (betrifft oftmals Artikel für wenige Euro) auf eine Rücksendung verzichtete und das dem Kunden auch so mitteilte.
    Wenn Amazon dem Kunden sagt er kann sich das Teil behalten, und ein paar Wochen später kommst dann Du und schreibst dem Kunden genau das Gegenteil, ist das eher witzlos.
    Abgesehen davon werden diese fehlenden Rücksendungen ja ebenfalls von Amazon nach +/- 45 Tagen ersetzt.

PS: Wie es sich mit “nicht für Rückgaben berechtigt”-Artikel in der Praxis verhält weiß ich nicht, denn solche habe ich nicht.

PPS: Einen etwas kritischerer Punkt sehe ich übrigens ganz woanders: Es kommt vor, dass Rücksendungen bei Amazon zwar eingehen und auch bereits klassifiziert wurden (Verkaufbar, nicht verkaufbar etc.), aber dann nie tatsächlich im Lagerbestand auftauchen obwohl die “Einheit zurück in Lagerbestand gesendet” wurde.
Manchmal dauert es 1-2 Monate dann tauchen sie doch noch auf, aber manchmal auch nicht.
Das ist dann punkto Nachweis auch blöd. Denn da sie nie im Lagerbestand auftauchten, kann man auch nicht wirklich reklamieren.
Und den Querverweis “die Rücksendung ist doch bei euch eingegangen … aber im Lagerbestand wurde sie nie berücksichtigt” kannst einem Inder nicht ausdeutschen.

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Seller_esiCvH26Ws8yF
In Antwort auf: Post von: Seller_M6o1nVpwwDQhC

ich hab die Antworten nur mal überflogen.

Ich habe Artikel die keine Ausnahme von der Rücksendung haben. Dennoch denke ich das die Prüfung wo eine Rücksendung aussteht identisch erfolgen kann. Ob du bei Artikeln die amazon nicht zurück will das Geld von amazon bekommst / einforderst wirst du selbst wissen und nur die bei amazon reklamieren mit deren Rücksendung du gerechnet hättest.

Da fällt mir ein - ich hab damals sogar ne Anleitung geschrieben. Damals heist als ich das letzte mal Zeit dafür gefunden habe… 2018 - keine Ahnung ob es die Berichte so heute noch gibt.:

I. Warenverbleib (zuletzt am 20180417)

1. Transaktionsansicht „Erstattungen“ (an Kunden!) mit „Warenrücksendungen“ abgleichen.

a) Hierzu Transaktionsbericht Erstattungen nach Spalte E auf „Artikelpreis“ filtern.

SVerweis ob Bestellung überhaupt eingegagen ist
SVerweis ob Artikel überhaupt eingegangen ist
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Mit Verweis auf zwei Kriterien (Bestell- und Artikelnummer) arbeiten! =VERWEIS(2;1/(‘20180417 Warenrücksendungen’!B$1:B$100&‘20180417 Warenrücksendungen’!C$1:C$100=‘Transaktionsansicht Erstattunge’!B106&‘Transaktionsansicht Erstattunge’!C106);‘20180417 Warenrücksendungen’!C$1:C$100)

d) Anschließend prüfen für welche Artikel Amazon bereits eine Erstattung an mich geschickt hat (Versand durch Amazon / Zahlungen / „Erstattungen“)

e) Übrig bleiben dürften nun nur noch Bestellungen aus Eigenversand sowie ggfs. Bestellungen bei denen zwei gleiche Artikel bestellt wurden aber die Retoure auf zwei Artikel mit jeweils einem Stück erfolgt sind

2. Bericht „Inventory Reconiciliation“ „Lost und „Found“ abgleichen und Differenz reklamieren. Gab schnelle Gutschrift! Aber hierbei auch Lost_Warehouse in den Erstattungen an mich berücksichtigen! Teilweise wurde bereits gutgeschrieben!

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ich hab die Antworten nur mal überflogen.

Ich habe Artikel die keine Ausnahme von der Rücksendung haben. Dennoch denke ich das die Prüfung wo eine Rücksendung aussteht identisch erfolgen kann. Ob du bei Artikeln die amazon nicht zurück will das Geld von amazon bekommst / einforderst wirst du selbst wissen und nur die bei amazon reklamieren mit deren Rücksendung du gerechnet hättest.

Da fällt mir ein - ich hab damals sogar ne Anleitung geschrieben. Damals heist als ich das letzte mal Zeit dafür gefunden habe… 2018 - keine Ahnung ob es die Berichte so heute noch gibt.:

I. Warenverbleib (zuletzt am 20180417)

1. Transaktionsansicht „Erstattungen“ (an Kunden!) mit „Warenrücksendungen“ abgleichen.

a) Hierzu Transaktionsbericht Erstattungen nach Spalte E auf „Artikelpreis“ filtern.

SVerweis ob Bestellung überhaupt eingegagen ist
SVerweis ob Artikel überhaupt eingegangen ist
SVerweis ob Stückzahl passt

Mit Verweis auf zwei Kriterien (Bestell- und Artikelnummer) arbeiten! =VERWEIS(2;1/(‘20180417 Warenrücksendungen’!B$1:B$100&‘20180417 Warenrücksendungen’!C$1:C$100=‘Transaktionsansicht Erstattunge’!B106&‘Transaktionsansicht Erstattunge’!C106);‘20180417 Warenrücksendungen’!C$1:C$100)

d) Anschließend prüfen für welche Artikel Amazon bereits eine Erstattung an mich geschickt hat (Versand durch Amazon / Zahlungen / „Erstattungen“)

e) Übrig bleiben dürften nun nur noch Bestellungen aus Eigenversand sowie ggfs. Bestellungen bei denen zwei gleiche Artikel bestellt wurden aber die Retoure auf zwei Artikel mit jeweils einem Stück erfolgt sind

2. Bericht „Inventory Reconiciliation“ „Lost und „Found“ abgleichen und Differenz reklamieren. Gab schnelle Gutschrift! Aber hierbei auch Lost_Warehouse in den Erstattungen an mich berücksichtigen! Teilweise wurde bereits gutgeschrieben!

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Also bei mir sind etwa 50% aller Retouren nicht verkaufbar wegen offensichtlichen Versandschäden, teilweise beschweren die Kunden sich ja sogar darüber, dass der Artikel bei Ihnen kaputt an gekommen ist … trotzdem wird es immer als durch Kunden beschädigt deklariert und nicht erstattet.

Problem ist halt, wenn die Mitarbeiter meinen etwas gutes zu tun etc. und somit keine ehrliche Einstufung erfolgt.
Genauso ist es bei den meisten A-Zs die offensichtlich vom Kundenservice erstellt wurden … die wissen ganz genau, dass ein A-z nicht zu gewinnen ist, wenn der Kunde den Artikel wegen angeblich anderswo günstigeren Preises zurückgeben möchte, dies aber dann doch nicht tut … schwups machen wir einen A-Z wegen defekt (trotz vorherigen Rücksendeantrag wegen günstigeren Preises) und schwups Kunde hat von Amazon das Geld erstattet bekommen und darf den einwandfreien Artikel behalten, den es tatsächlich nicht günstiger gab.

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Also bei mir sind etwa 50% aller Retouren nicht verkaufbar wegen offensichtlichen Versandschäden, teilweise beschweren die Kunden sich ja sogar darüber, dass der Artikel bei Ihnen kaputt an gekommen ist … trotzdem wird es immer als durch Kunden beschädigt deklariert und nicht erstattet.

Problem ist halt, wenn die Mitarbeiter meinen etwas gutes zu tun etc. und somit keine ehrliche Einstufung erfolgt.
Genauso ist es bei den meisten A-Zs die offensichtlich vom Kundenservice erstellt wurden … die wissen ganz genau, dass ein A-z nicht zu gewinnen ist, wenn der Kunde den Artikel wegen angeblich anderswo günstigeren Preises zurückgeben möchte, dies aber dann doch nicht tut … schwups machen wir einen A-Z wegen defekt (trotz vorherigen Rücksendeantrag wegen günstigeren Preises) und schwups Kunde hat von Amazon das Geld erstattet bekommen und darf den einwandfreien Artikel behalten, den es tatsächlich nicht günstiger gab.

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