Besteuerung Import Ware aus China
Hallo Zusammen, ich bin neu in der Branche und bräuchte mal eure Hilfe, weil ich im www nichts gefunden habe.
Wir importieren Beutel aus China. Einmal mit DDP und einmal mit DAP. Von meinem Hersteller hab ich eine Rechnung mit 19% VAT bekommen, allerdings für beide Incoterms.
Fall DAP: Hier muss ich ja eigentlich Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen. Also müsste der Chinese mir doch eigentlich eine netto Rechnung ausstellen, oder? Der Zoll und die UST, die ich bei UPS bezahle, kann ich dann im Gegenzug als Vorsteuer geltend machen.
Aber wie ist das bei DAP, wenn der Wert unter 150 Euro liegt und die Ware nicht beim Zoll gelandet ist? Hierfür habe ich keine Einfuhr UST gezahlt. Reicht dazu der 19% Ausweis vom Chinesen auf der Rechnung, oder muss ich hier über die UST Voranmeldung noch einmal 19% Steuer nachversteuern?
Fall DDP. Hier ist der Chinese für Einfuhrumsatzsteuer und Zoll verantwortlich. Reicht es hier in diesem Fall aus, wenn er die 19% VAT auf der Rechnung stehen hat, oder muss ich hier extra noch einmal Einfuhrumsatzsteuer zahlen? Dass ich hier keine Vorsteuer ziehen kann, weiß ich. Ist aber NOCH nicht so schlimm, weil wir dieses Jahr noch Kleinunternehmer sind.
Kann mir jemand helfen oder aus Erfahrungen berichten?
Besteuerung Import Ware aus China
Hallo Zusammen, ich bin neu in der Branche und bräuchte mal eure Hilfe, weil ich im www nichts gefunden habe.
Wir importieren Beutel aus China. Einmal mit DDP und einmal mit DAP. Von meinem Hersteller hab ich eine Rechnung mit 19% VAT bekommen, allerdings für beide Incoterms.
Fall DAP: Hier muss ich ja eigentlich Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen. Also müsste der Chinese mir doch eigentlich eine netto Rechnung ausstellen, oder? Der Zoll und die UST, die ich bei UPS bezahle, kann ich dann im Gegenzug als Vorsteuer geltend machen.
Aber wie ist das bei DAP, wenn der Wert unter 150 Euro liegt und die Ware nicht beim Zoll gelandet ist? Hierfür habe ich keine Einfuhr UST gezahlt. Reicht dazu der 19% Ausweis vom Chinesen auf der Rechnung, oder muss ich hier über die UST Voranmeldung noch einmal 19% Steuer nachversteuern?
Fall DDP. Hier ist der Chinese für Einfuhrumsatzsteuer und Zoll verantwortlich. Reicht es hier in diesem Fall aus, wenn er die 19% VAT auf der Rechnung stehen hat, oder muss ich hier extra noch einmal Einfuhrumsatzsteuer zahlen? Dass ich hier keine Vorsteuer ziehen kann, weiß ich. Ist aber NOCH nicht so schlimm, weil wir dieses Jahr noch Kleinunternehmer sind.
Kann mir jemand helfen oder aus Erfahrungen berichten?
12 Antworten
Seller_eshfvgeVHwOK0
Hat der Lieferant eine deutsche Umsatzsteuer ID?
Wir haben auch gerade einen solchen Fall mit einem Lieferanten aus GB.
Folgende Erklärung wurde uns geliefert:
"
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen mit diesem Schreiben noch einmal gesondert darauf hin, dass wir die in der beigefügten Anlage aufgeführten Rechnungen storniert und neue Rechnungen über diese Lieferungen an Sie ausgestellt haben.
In den ursprünglich erteilten Rechnungen hatten wir irrtümlich keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl die den Rechnungen zugrundeliegenden Lieferungen in Deutschland mit 19 % umsatzsteuerpflichtig waren.
Die Umsatzsteuerpflicht resultierte daraus, dass die Waren im Zuge der Lieferungen von Großbritannien (Drittland) aus nach Deutschland transportiert wurden und wir Schuldner der bei der zollrechtlichen Wareneinfuhr in die EU entstandenen Einfuhrumsatzsteuer waren. Dadurch hatte sich der Ort, an dem unsere Lieferungen aus umsatzsteuerlicher Sicht als ausgeführt gelten, nach Deutschland verlagert (vgl. insbesondere § 3 Absatz 8 UStG).
In den Rechnungen hätte daher zusätzlich zu den bisherigen Angaben unsere deutsche Steuernummer, der anzuwendende Steuersatz und die deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden müssen (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2, 7 und 8 UStG). In den zwischenzeitlich neu ausgestellten Rechnungen sind diese Angaben enthalten.
Wir bitten Sie höflichst, uns die in den neuen Rechnungen zusätzlich ausgewiesene Umsatzsteuer nunmehr noch auf unser Bankkonto zu überweisen. Bitte zahlen Sie die Umsatzsteuer - sofern nicht schon geschehen - spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eingang dieses Schreibens.
Soweit Sie zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt sind, können Sie die ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer geltend machen. Die Klärung der Höhe Ihres Vorsteuerabzugs bedarf aber einer Klärung bzw. Bestätigung durch Ihren Steuerberater.
"
Die war eine Sendung mit DDP
Seller_3zDLcdHaCQsQk
Vielen Dank für die Information.
Nein unser Lieferant hat leider keine deutsche UST ID.
Wie läuft das da in diesem Fall ab?
Seller_G1PKKllhFr07V
Welche EORI wurde denn beim Zoll verwendet ?
Seller_3zDLcdHaCQsQk
Naja, die DDP Lieferungen, die bis jetzt angekommen sind waren unter 150EURO.
Die waren nicht beim Zoll und hatten auch keine EORI Nummer.
Eine Lieferung steht noch aus, bis jetzt wollte noch keiner unsere EORI wissen, außer bei den DAP Geschäften
Seller_PQ0vW4B0uG97C
Grundsätzlich sind das alles Fragen für den Steuerberater, nur der kann das exakt für dich beantworten. Bei so geringen Beträgen/Einzelfällen wird es aber billiger sein die USt. gerne auch mal doppelt zu zahlen, anstatt hunderte EUR in den Steuerberater zu investieren.
Bei Drittland Importen im B2B Bereich wird alles netto verrechnet. Auch bei UK, nur für diese geringen Beträge kann es da andere Regeln geben, bzw. wenn der Lieferant auch B2C nach DE liefert, und das quasi als B2C Geschäft verrechnet.
Aber sobald es um “richtige” B2B Geschäfte geht (zB 1000+ EUR) läuft es wirklich nur netto, da hat die USt. auf einer Lieferantenrechnung nichts mehr verloren.
Einfuhr USt. zahlt man entweder an die Spedition, oder direkt über ein Finanzamt Konto (hier kenne ich nur den Ablauf für Österreich, aber in DE wird es ähnlich sein).
Zoll zahlt man ebenfalls in der Regel über die Spedition, für große Volumen gibt es aber denke ich auch andere Verrechnungsarten.
DDP: Da kümmert sich der Lieferant um die Verzollung und er bezahlt den Zoll. Die Einfuhr-USt. musst du normalerweise immer selbst zahlen (ist ein Durchlaufposten bei Firmen…).
Wenn das kein Einzelfall ist sonder ein Geschäft werden soll: Kläre es beim ersten Mal im Detail mit dem Steuerberater ab, wie die (Lieferanten-)Rechnungen genau ausgestellt werden müssen, wie die USt. gezahlt wird…
Seller_zmuUendxw4p29
Keine deutsche Steuer-ID = keine deutsche Umsatzsteuer, ganz einfach! Selbst wenn 19% Steuer ausgewiesen ist darfst Du sie dann nicht als Vorsteuer ansetzen und hast sie als Kosten.
Hat der Lieferant (sofern in Drittland) keine Europäische Umstatzsteuer-ID DARF er gar keine USt ausweisen, egal welche Incoterms.
Bei DDP hat er i.d.R. einen in der EU ansässigen Partner, der die Steuer abführt - aber ja wohl auch als Vorsteuer wieder ansetzt (und da ist der Haken!)
Meiner Meinung nach bereichert sich der Lieferant hier um 19% Gewinn, (zunächst) auf Kosten des deutschen Steuerzahlers - sofern tatsächlich keine USt-ID mit dabei steht.
(Wie immer: keine Rechtsberatung, bitte zum Steuerberater)
Seller_3zDLcdHaCQsQk
Vielen Dank das hilft wirklich sehr