Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anforderungen Fotos
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu den Bildanforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt.
Benötige ich Bilder, die alle sechs Seiten meiner Produktverpackung zeigen, wenn die entsprechenden Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einem Dokument enthalten sind, das dem Produkt beiliegt (z.B. Bedienungsanleitung)? Dieses Dokument wäre dann entsprechend hochzuladen. Und ist dann ein Bild des Dokuments hochzuladen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anforderungen Fotos
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu den Bildanforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt.
Benötige ich Bilder, die alle sechs Seiten meiner Produktverpackung zeigen, wenn die entsprechenden Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einem Dokument enthalten sind, das dem Produkt beiliegt (z.B. Bedienungsanleitung)? Dieses Dokument wäre dann entsprechend hochzuladen. Und ist dann ein Bild des Dokuments hochzuladen?
Vielen Dank für die Hilfe!
46 Antworten
Jona_Amazon
Hallo @Seller_CPvTKb3Y3yEm9,
meines Wissens nach, brauchst du trotzdem die Produktbilder.
Du kannst bis zu 6 Bilder hochladen, damit alle Seiten des physischen Produkts oder seiner Verpackung zu sehen sind. Wichtig ist auch, dass die Bilder das Produkt oder die Verpackung exakt so zeigen, wie es versandt wird bzw. wie es in einem Geschäft aussehen würde.
Wenn die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einem Dokument enthalten sind, das dem Produkt beiliegt, muss, wie du schon erwähnt hast, ein Bild des Dokuments hochgeladen werden.
Das Ganze kannst du auch nochmal auf der Hilfeseite Produktsicherheit und Compliance nachlesen.
Lass mich gerne wissen, falls du noch weitere Fragen zum Thema hast!
Beste Grüße,
Jona
Seller_u29xgnt08dZZ9
@Seller_u29xgnt08dZZ9Du musst nicht 6 Bilder hochladen, dass ist nur die maximale Anzahl.
Was sind die minimalen Anforderungen von Amazon? Ich hatte das so gelesen, dass alle 6 Seiten der Verpackung gezeigt werden müssen. Dafür benötigt man min. 2 Bilder. Plus nochmal ein Bild von den Warn- und Sicherheitshinweisen. Das wären dann zusammen min. 3 Bilder. Habe ich das richtig verstanden?
Und wenn dies korrekt interpretiert ist, bedeutet dies, dass man dann nur noch 4 Bilder für die Produktinformationen übrig hat?
Seller_mPjNBXlP1M6CV
Hallo @Jona_Amazon ich habe ebenfalls eine Frage zu dem Thema. Als Seller der ausschließlich Handelsware verkauft und keine eigenen Produkte anbietet sollen wir auch diese Bilder hochladen. Wie ist da die Vorgehensweise? Muss nicht eigentlich der Inhaber des Listings diese Bilder hochladen? Oder muss jeder Seller, auch wenn 70 verschiedene Seller auf einem Listing sind, diese Bilder hochladen?
Seller_Kz5Dq84H1uHuf
Was ist mit Produkten, die keine speziellen Sicherheitshinweise haben, z.B. CDs oder Strumpfhosen? Oder muß ich jetzt Warnhinweise angeben, dass man sich mit Strumpfhosen nicht erhängen sollte und diese nicht essen darf?
Seller_wM0k10zzPa6X1
Hallo @Jona_Amazonund hallo Kollegen. Ich verkaufe gebrauchte & neue (originalverschweißte) DVD's, CD's Blu-rays, Bücher jeweils als Einzelstücke.
Es handelt sich um ungefährliche Artikel ohne Sicherheitshinweise z.B. Biene Maja CD-Hörspiele, Rosamunde Pilcher DVD's, Heinz Rühmann Blu-ray...
Muß ich bei jedem angemahnten Artikel Bilder von Vorder- und Rückseite der CD-/DVD-Boxen hochladen?
Ich hatte vor einer Woche bei diesen Artikeln mit der Setzung eines Häkchens bestätigt, dass die Produkte kein Dokument oder Bild benötigen und keine Sicherheitshinweise vorhanden sind. Bisher habe ich keine Antwort von Amazon erhalten und die Artikel sind immer noch als Comliance mit gesetzlichen Anforderungen aufgeführt. Ich hatte auch etliche Bilder und sofern vorhanden Sicherheitshinweise hochgeladen, aber bisher keine Reduzierung der Compliance Menge.
Weitere Probleme habe ich bei Anfragen zu "Kontaktdaten der verantwortlichen Person" und "Kontaktdaten des Herstellers". Ich habe 2000 DVD's, CD's, Bücher... auf Lager. Muß jeder einzelne Verkäufer diese Angaben machen und woher nehme ich die Kontaktdaten wenn auf den DVD-Hüllen nichts steht?
Kann ich mich selbst als verantwortliche Person eintragen oder gibt das rechtliche Probleme?