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Seller_NB8wmpD2KDNdt

Problem mit Konformitätsbestätigungen für Kinderfahrräder ohne CE-Kennzeichen

Hallo zusammen,

ich habe ein wiederkehrendes Problem bei der Einreichung von Konformitätsbestätigungen für mittlerweile nur noch ein Kinderfahrradmodell und hoffe, hier eine Lösung oder weitere Hinweise zu finden.

Vor einiger Zeit hat Amazon uns aufgefordert, eine Konformitätsbestätigung für unsere Kinderfahrräder einzureichen, um deren Übereinstimmung mit geltenden Normen zu belegen. Dabei verlangt Amazon explizit den Nachweis, dass die Kinderfahrräder den CE-Konformitäten entsprechen.

Das Problem:

Kinderfahrräder dürfen laut EU-Vorgaben kein CE-Kennzeichen tragen, da sie nicht unter die Spielzeugnorm fallen. Dies ist klar geregelt im Amtsblatt der Europäischen Norm L 170/1 vom 30.6.2009. Dort heißt es:

„Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten […] 4. Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung.“

Wir haben Amazon bereits mehrmals darüber informiert, dass es gemäß § 7 Abs. 2 ProdSG verboten ist, Produkte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, wenn dies nicht nach einer EU-Richtlinie erforderlich ist. Zusätzlich haben wir eine Konformitätsbestätigung eingereicht, die bestätigt, dass unsere Kinderfahrräder nach der aktuellen Norm EN ISO 8098 (Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder) geprüft und hergestellt werden.

Trotzdem wird die Einreichung für ein bestimmtes Modell (ASIN: B0DP1MZP8Y) immer wieder abgelehnt. Dies geschieht selbst dann, wenn wir eine unterschriebene Konformitätsbestätigung für die Norm ISO 8098 beifügen.

Da wir als Hersteller die Kinderfahrräder lediglich auf Amazon verwalten (der Verkauf erfolgt über unsere Großhandelskunden), möchten wir sicherstellen, dass die Produktseiten korrekt angezeigt werden und nicht als inaktiv

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder gibt es einen spezifischen Ansprechpartner oder Prozess bei Amazon, der in solchen Fällen helfen kann?

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Tags:Produkt-Compliance, Vorschriften und Normen
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Problem mit Konformitätsbestätigungen für Kinderfahrräder ohne CE-Kennzeichen

Hallo zusammen,

ich habe ein wiederkehrendes Problem bei der Einreichung von Konformitätsbestätigungen für mittlerweile nur noch ein Kinderfahrradmodell und hoffe, hier eine Lösung oder weitere Hinweise zu finden.

Vor einiger Zeit hat Amazon uns aufgefordert, eine Konformitätsbestätigung für unsere Kinderfahrräder einzureichen, um deren Übereinstimmung mit geltenden Normen zu belegen. Dabei verlangt Amazon explizit den Nachweis, dass die Kinderfahrräder den CE-Konformitäten entsprechen.

Das Problem:

Kinderfahrräder dürfen laut EU-Vorgaben kein CE-Kennzeichen tragen, da sie nicht unter die Spielzeugnorm fallen. Dies ist klar geregelt im Amtsblatt der Europäischen Norm L 170/1 vom 30.6.2009. Dort heißt es:

„Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten […] 4. Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung.“

Wir haben Amazon bereits mehrmals darüber informiert, dass es gemäß § 7 Abs. 2 ProdSG verboten ist, Produkte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, wenn dies nicht nach einer EU-Richtlinie erforderlich ist. Zusätzlich haben wir eine Konformitätsbestätigung eingereicht, die bestätigt, dass unsere Kinderfahrräder nach der aktuellen Norm EN ISO 8098 (Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder) geprüft und hergestellt werden.

Trotzdem wird die Einreichung für ein bestimmtes Modell (ASIN: B0DP1MZP8Y) immer wieder abgelehnt. Dies geschieht selbst dann, wenn wir eine unterschriebene Konformitätsbestätigung für die Norm ISO 8098 beifügen.

Da wir als Hersteller die Kinderfahrräder lediglich auf Amazon verwalten (der Verkauf erfolgt über unsere Großhandelskunden), möchten wir sicherstellen, dass die Produktseiten korrekt angezeigt werden und nicht als inaktiv

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_NB8wmpD2KDNdt

Hi @Seller_NB8wmpD2KDNdt,

ich schau mir das mal im Detail an und melde mich, ob ich was machen konnte.

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_NB8wmpD2KDNdt

Problem mit Konformitätsbestätigungen für Kinderfahrräder ohne CE-Kennzeichen

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Kinderfahrräder dürfen laut EU-Vorgaben kein CE-Kennzeichen tragen, da sie nicht unter die Spielzeugnorm fallen. Dies ist klar geregelt im Amtsblatt der Europäischen Norm L 170/1 vom 30.6.2009. Dort heißt es:

„Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten […] 4. Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung.“

Wir haben Amazon bereits mehrmals darüber informiert, dass es gemäß § 7 Abs. 2 ProdSG verboten ist, Produkte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, wenn dies nicht nach einer EU-Richtlinie erforderlich ist. Zusätzlich haben wir eine Konformitätsbestätigung eingereicht, die bestätigt, dass unsere Kinderfahrräder nach der aktuellen Norm EN ISO 8098 (Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder) geprüft und hergestellt werden.

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Vor einiger Zeit hat Amazon uns aufgefordert, eine Konformitätsbestätigung für unsere Kinderfahrräder einzureichen, um deren Übereinstimmung mit geltenden Normen zu belegen. Dabei verlangt Amazon explizit den Nachweis, dass die Kinderfahrräder den CE-Konformitäten entsprechen.

Das Problem:

Kinderfahrräder dürfen laut EU-Vorgaben kein CE-Kennzeichen tragen, da sie nicht unter die Spielzeugnorm fallen. Dies ist klar geregelt im Amtsblatt der Europäischen Norm L 170/1 vom 30.6.2009. Dort heißt es:

„Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten […] 4. Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung.“

Wir haben Amazon bereits mehrmals darüber informiert, dass es gemäß § 7 Abs. 2 ProdSG verboten ist, Produkte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, wenn dies nicht nach einer EU-Richtlinie erforderlich ist. Zusätzlich haben wir eine Konformitätsbestätigung eingereicht, die bestätigt, dass unsere Kinderfahrräder nach der aktuellen Norm EN ISO 8098 (Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder) geprüft und hergestellt werden.

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_NB8wmpD2KDNdt

Hi @Seller_NB8wmpD2KDNdt,

ich schau mir das mal im Detail an und melde mich, ob ich was machen konnte.

Beste Grüße

Rachelle

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_NB8wmpD2KDNdt

Hi @Seller_NB8wmpD2KDNdt,

ich schau mir das mal im Detail an und melde mich, ob ich was machen konnte.

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Hi @Seller_NB8wmpD2KDNdt,

ich schau mir das mal im Detail an und melde mich, ob ich was machen konnte.

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