Darf man EAN-Codes von Großhändlern überkleben?
Hallo Zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem.
Wir haben uns bei einem polnischen Großhändler ein Produkt gekauft, das wir über Amazon vertreiben möchten.
Allerdings ist uns aufgefallen, dass auf der Verpackung bereits ein EAN-Code abgedruckt ist. Unter diesen EAN-Code verkauft bereits an Amazon Verkäufer diese Produkt, allerdings um einiges billiger, wie wir es geplant hätten. Können wir nun diesen EAN-Code vom polnischen Händler mit unseren eigenen EAN-Code überkleben und ein neues Listing erstellen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Saller
Darf man EAN-Codes von Großhändlern überkleben?
Hallo Zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem.
Wir haben uns bei einem polnischen Großhändler ein Produkt gekauft, das wir über Amazon vertreiben möchten.
Allerdings ist uns aufgefallen, dass auf der Verpackung bereits ein EAN-Code abgedruckt ist. Unter diesen EAN-Code verkauft bereits an Amazon Verkäufer diese Produkt, allerdings um einiges billiger, wie wir es geplant hätten. Können wir nun diesen EAN-Code vom polnischen Händler mit unseren eigenen EAN-Code überkleben und ein neues Listing erstellen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Saller
4 Antworten
Seller_AsWPy5XyGliWx
Hallo,
das solltet Ihr aus mehreren Gründen unterlassen!
- Amazon mag keine doppel Listings von gleichen Produkten das muss nicht unbedingt bedeuten das Amazon dir da Probleme macht aber es kann sein
das die das Produkt sehr schnell mit dem anderen wieder zusammen legen.
2)Wenn du auf eine Produkt das von einem Hersteller bereits eine Ean erhalten hat deine eigene verpasst kann es dir passieren das der Hersteller oder ein Konkurrent dich
abmahnen lässt, weil du dann ja als Produzent dieses Produktes auftrittst. Genau so kann der Hersteller sich bei Amazon über dich beschweren was auch ziemlichen Ärger bedeuten kann. - Du bist dann sowas wie der Hersteller des Produktes mit allen rechten aber vor allen Pflichten soweit die der eigentliche Hersteller nicht übernimmt. Sprich es könnte sein das z.B.
irgend eine Markenrecht, Geschmacksmuster, Bild oder Patentrecht verletzt wurde dann bist du falls da jemand drauf aufmerksam wird dafür haftbar und dann wird es richtig Teuer.
Ich würde sowas nicht machen und dringend davon abraten.
Keine Rechtsberatung nur so meine Meinung!
MFG Meinzinger
Seller_LkKHHDFzGt83s
Moin,
theoretisch gesehen ist das machbar. Wenn du dann den Artikel anlegst und den Polnischen Hersteller einträgst, dazu diene EAN dürfte von Amazon wahrscheinlich die Warnmeldung kommen, das die EAN nicht zum Nummernkreis des Herstellers gehört und lässt sich damit nicht anlegen.
Wenn du dich selbst als Hersteller angibst, begehst du Betrug und haftest für alles, was den Artikel betreffen kann inclusive der Haftung.
Viel Erfolg weiterhin.
Seller_iRNSqtYH1ewPJ
Es gibt auch die Möglichkeit ein Set zu bilden, d.h. einen Zugabeartikel in dem neuen Angebot angeben - das Neue Set-Angebot ist mit eurer EAN hinterlegt - der polnische Artikel trägt weiterhin die des tatsächlichen Herstellers.
Auch gibt es Varianten je nachdem ob via FBA oder Eigenversandt gearbeitet werden soll.
Rechtliche Sicht ist natürlich zu prüfen, da nach meiner Meinung zunächst Ihr geradestehen müsst - jedoch für den polnischen Artikel an die polnischen Hersteller herantreten könnt - was dann schwieriger sein könnte.
vg
emil