Betrag erstattet, KD will Ware nicht zurük geben
Guten Tag,
da die Kontaktaufnahme mit dem Amazon-KD-Service wiederholt zu ausweichenden / unpassenden Antworten geführt hat, versuche ich mal hier eine Antwort zu erhalten, die sachdienlich ist. Es geht um folgendes:
Wie kann ein Händler damit umgehen, wenn der Kunde sich weigert, die Ware zurück zu senden, obwohl die Erstattung des Einkaufspreises bereits durch Amazon erfolgt ist?
Der Kunde redet sogar davon rechtliche Schritte einzuleiten, sofern wir weiterhin darauf bestehen unsere Ware, für die er ja bereits erstattet wurde, zurück haben zu wollen.
Der Kunde hat uns mitgeteilt, dass er laut Amazon nicht verpflichtet ist, die Ware zurück zu geben. Zitat Kunde: „Gemäß der Antwort von Amazon auf die Rückerstattung durch die A-bis-Z-Garantie und schriftlich, dass es nicht zwingend erforderlich ist, den Artikel nach Erhalt der Rückerstattung zurückzusenden“
Wie soll das funktionieren, dass wir einfach Ware verschenken?
Der Grund für die Auslösung des AbisZ Garantie-Antrages war eine Verspätung von 2 Tagen, es handelt sich also nicht um ein defektes Produkt oder etwas, das wir nicht weiter verkaufen könnten.
Danke für Ihre Unterstützung
Betrag erstattet, KD will Ware nicht zurük geben
Guten Tag,
da die Kontaktaufnahme mit dem Amazon-KD-Service wiederholt zu ausweichenden / unpassenden Antworten geführt hat, versuche ich mal hier eine Antwort zu erhalten, die sachdienlich ist. Es geht um folgendes:
Wie kann ein Händler damit umgehen, wenn der Kunde sich weigert, die Ware zurück zu senden, obwohl die Erstattung des Einkaufspreises bereits durch Amazon erfolgt ist?
Der Kunde redet sogar davon rechtliche Schritte einzuleiten, sofern wir weiterhin darauf bestehen unsere Ware, für die er ja bereits erstattet wurde, zurück haben zu wollen.
Der Kunde hat uns mitgeteilt, dass er laut Amazon nicht verpflichtet ist, die Ware zurück zu geben. Zitat Kunde: „Gemäß der Antwort von Amazon auf die Rückerstattung durch die A-bis-Z-Garantie und schriftlich, dass es nicht zwingend erforderlich ist, den Artikel nach Erhalt der Rückerstattung zurückzusenden“
Wie soll das funktionieren, dass wir einfach Ware verschenken?
Der Grund für die Auslösung des AbisZ Garantie-Antrages war eine Verspätung von 2 Tagen, es handelt sich also nicht um ein defektes Produkt oder etwas, das wir nicht weiter verkaufen könnten.
Danke für Ihre Unterstützung
59 Antworten
Seller_Nsby4zSh4yO7X
Gibt ein Gerichtsurteil dazu dass A-Z nicht abschliessend in den Kaufvetrag eingreift, bzw er neu begründet wird.
Musst du mal googlen.
Lohnt es den Ärger? Sollte man sich gut überlegen, auch Kundenbewertungen sind Geld wert wenn man in den letzten 12 Monaten nicht viele bekommen hat…
Seller_Nsby4zSh4yO7X
Wenn es immer die gleiche Ursache ist:
Du haftest hier für Verspätungen. Haften im Sinne von Kunde kann A-Z ziehen.
Kommts also zu spät an und der Kunde reklamiert darf er gerne auf deine Kosten zurück senden.
Wäre aus Sicht von amazon eine Lösung (nicht immer aber meistens).
Rest siehe 1.
Seller_FSOs2jxpsmmhK
soetwas steht nirgendwo in den Amazon-Regularien. Das Grundübel ist hier wieder einmal ein Käuferservice, der eindeutig seine Kompetenzen überschreitet.
Von Amazon bekommen Sie da keine Hilfe mehr. Der erste Schritt wäre, der Ware eine Rechnung hinterherzuschicken, mit dem üblichen weiteren Weg bei Nichtzahlung…Mahnung etc.
Seller_Bet9CSktT8aDC
Ich empfehle dir dringend einen Einstiegskurs für Unternehmer bei der IHK zu buchen - Respektive, wenn du kein Bock auf solche Sachen hast einen Rechtsanwalt als ständigen Begleiter zu angagieren. Das zustandekommen eine Kaufvertrages und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten - Das sind Basics - die man aus dem FF beherschen sollte. Ein Forum ist zwar in dieser einen Sache wohl nützlich, da bereits ausgeurteilt etc. auf die Dauer wirst du aber mit vielen ähnlichen Fragen konfrontiert werden - und auf widersprüchliche und zum Teil auch falsche Antworten von anderen nutzern stoßen. Geschweige denn, dass ein entsprechender Umgang mit Kunden ein Teil deiner Markenstrategie sein kann - und da ist es oft besser trotz der festen Rechtsposition strategisch andere Entscheidungen zu treffen. A-Z - dazu sollte man es nie kommen lassen… Die Entscheidung von Amazon zeugt schon eigentlich davon, dass du zumindest in irgendeinem Teilbereich einen Fehler begangen hast (zB zu spät oder falsch zu antworten) - Wenn es da um einen EK von 1-20 EUR geht würde ich das einfach abhaken.
Seller_RVwH8JCv53QtG
Hallo,
da der Kunde die Rechnung ja bereits hat, hier dem Kunden entweder eine Mahnung der Zahlung oder Rückgabe per Brief senden. (Am besten mit Nachweis)
Weitere schriftliche Hinweise, dass bei Nichtzahlung oder Rücksendung der Betrag von einem Inkasso eingefordert wird. Paragraphen usw. auch gleich hinzufügen.
Im Moment meint jeder, er bekommt alles geschenkt oder sonst was. Von daher darf man das gar nicht durchgehen lassen.
Seller_HWBzij06ZqxUd
Ich hatte das Problem bisher nicht. Aber steht es wirklich so in den AGBs von Amazonß Das erdann die ware behalten kann? Wenn nicht würde ich ihn bitten mitr das zu beweisen( Antwort von Amazon,ect) Sollte er die Rückgabe weiterhin verweigern,würde ich ihm mit Anzeige wegen Betrug drohen. Und die Anzeige wenn nötig auch zu erstatten. Auf jeden Fall würde ich den Kunden,wenn es möglich ist in deine Liste unerwünschter Käufer aufzunehmen.
ich bin noch Anfänder auf Amazon,daher weiss ich es nicht b esser. meine Shop ist das meiste Auaf Ebay,da hat man merh Möglichkeiten,und der Kundenservice ist auch besser.
Seller_XJV8qz8ct9Tja
Diese Antwort soll er Dir doch mal nachweisen!
Rücksendeetikett anbieten, bei Nichtinanspruchnahme neue Rechnung - mit Zahlungsfrist (Geldeingang) - senden, danach ggf. mit Frist mahnen, Inkasso androhen, und im schlimmsten Fall dir gut überlegen, ob du es dann auch durchziehen willst…
Seller_YzE0WtC1dOxfx
Erstens ist die A-Z Garantie, wenn Amazon die Erstattung vom Händler abbucht, rechtswidrig. Gibt dazu ein Urteil vom BGH. Amazon bietet A-Z, dann muss Amazon das auch selbst bezahlen. BGH hat auch festgelegt in dem Urteil das der Käufer und der Händler die Vertragspartner sind, und das eben ganz allein die AGB´s des Händler gültig sind, sonst hätten die AGB´s des Händler ja keinen Sinn und Zweck. Die Ware gehört dem Händler, und nur der allein bestimmt was damit passiert, nicht Amazon und schon gar nicht der Käufer. Wenn der Käufer eine Erstattung bekommen hat, kann der Händler sofort Inkasso einsetzen. Entweder schickt der die Ware zurück, oder er überweist den Kaufbetrag. Ich würde ihn nur einmal eine Frist setzen, kommt keine Überweisung würde ich sofort Inkasso beauftragen. Der Käufer droht hier rechtliche Schritte? Soll er tun, was soll das sein? Schon deshalb könnte man ihn vielleicht wegen Nötigung anzeigen.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.04.2020, VIII ZR 18/19) erteilte dieser Einschätzung in dem nun veröffentlichten Urteil eine Abfuhr.
Bei dem A-Z-Garantieantrag handle es sich um eine Absprache zwischen dem Käufer und Amazon, nicht etwa um eine Vereinbarung zwischen Käufer und Händler.
Die Richter beurteilten die Einschätzung des Landgerichts Leipzigs und der daraus resultierenden Folgen als weder tragbar, noch interessengerecht.
Bei der Garantie handelt es sich nämlich um eine Leistung, die zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung angeboten wird.
Es handelt sich immer um ein Extra, zu dessen Angebot keiner verpflichtet ist.
Wäre der A-Z-Garantie-Antrag des Käufers bezüglich des Ofens abgelehnt worden, so hätte dieser also immer noch von seinen gesetzlichen Mängelansprüchen gegenüber dem Händler Gebrauch machen können.
Daher darf etwas anders auch nicht für den Händler gelten. Bucht Amazon aufgrund des Garantie-Antrages das Geld zurück, so hat der Händler weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages gegenüber dem Kunden. „Eine Bindung des Verkäufers an die Garantieentscheidung von Amazon würde überdies zu dem weder tragbaren noch interessengerechten Ergebnis führen, dass über die verschiedenen Ansprüche aus dem einheitlichen Vertragsverhältnis nach unterschiedlichen Regelungen entschieden würde.
Der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung würde nach den Garantiebedingungen von Amazon beschieden, während für die Rechte des Käufers die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen gelten würden“, heißt es konkret im Urteil.
Seller_7La2Fb7M4lTnh
Wie kam es denn zu dem A-Z Antrag? Normalerweise kommen die ja nicht ganz so überraschend, sondern es gab vorher einen Kommunikationsversuch zwischen Kunde und Händler. Habt ihr dort angemessen und zeitnah reagiert?
Gerade wenn so etwas öfter vorkommt, stellt sich schon die Frage, ob da nicht auch noch Optimierungsbedarf auf der Händlerseite besteht.
Wenn er die Ware zurückgesendet und ihr erstattet hättet, gäbe es gar keinen Grund für einen A-Z Antrag. Umso wichtiger für euch zu klären, wieso das nicht so funktioniert hat. Wenn ihr dem Kunden das genau so angeboten und rechtzeitig auf entsprechende Anfragen reagiert habt, dann habt ihr zudem auch die Möglichkeit bei Amazon dem A-Z Antrag zu widersprechen.
Sofortige Rückerstattungen ohne eine vorherige Kommunikation mit dem Händler, sollte es bei Versandproblemen in der Regel nur geben, wenn der Versand der Ware bei Amazon nicht bestätigt wurde, das Paket nicht zugestellt werden konnte oder die Annahme verweigert wurde. Deshalb ist es besonders wichtig, den Versand der Ware bei Amazon auch immer gleich zu bestätigen.
Habt ihr den Versand bei Amazon rechtzeitig bestätigt?
Seller_Uu8eEv8VuvHsN
Leute, Amazon ist nicht der Nabel der Welt, auch wenn das Amazon von sich glaubet
Amazon ist hier nur Vermittler - zwischen Euch (Verkäufer) und Kunde / Käufer .
Der Kunde geht ein Vertragsverhältnis mit Euch ein und nicht mit Amazon!
Wenn Der Kunde im Rahmen eines A-Z unberechtigt, einer Retoure oder sonst weshalb von Amazon sein Geld zurück erhalten hat - es Euch dann direkt wieder von Amazon belastet wird, er sich aber weigert, die Waren zurück zusenden - dann so vorgehen:
- Kunde einer Frist zur Rücksendung der Ware senden
- Wenn nix zurück kommt, eine erneute erneute Rechnung an den Kunden mit Fristsetzung zur Zahlung setzen!
- Zahlt er nicht, dann direkt Anmahnen und per Gericht eintreiben.
Auf Inkasso würde ich verzichten, dass sind nur private Unternehmen und zögern oft das Ganze nur raus, wenn der Kunde da auch nicht zahlt, muss sowieso gemahnt werden!
Mit Betrug / Straftat hat das auch erstmal wenig zu tun.
Kunden glauben oft, dass Sie direkt bei Amazon gekauft haben, aber das stimmt oft ja nicht - Sie haben über Amazon bei Euch gekauft!
Gruß Dirk