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Seller_YiUkykz8yHuRt

Weiterverkauf Untersagt?!

Einen wunderschönen guten Tag zusammen,

heute muss ich mal das Seller Forum in Anspruch nehmen, da ich eine sehr unbequeme Mail erhalten habe. Mein Shop hat kein Private Label. Ich verkaufe Markenprodukte via FBA hier.

Heute habe ich vom Anwalt der Marke eine Mail erhalten, dass ich unverzüglich den Verkauf einstellen solle und den Nachweis liefern müsse woher ich die Produkte kaufe.

Da ich die Marken-Produkte (gehe davon aus, dass einige andere auch) im Großhandel (B2B) einkaufe bin ich der Auffassung gewesen, dass ich diese auch entsprechend weiterverkaufen darf (B2C). Meine Großhändler (nach meiner Auffassung seriöser Anbieter) haben mir nie untersagt die gekaufte Produkte weiterzuverkaufen. Registriert habe ich mich bei denen auch als Online-Händler.

Hatte dies jemand auch schon gehabt? Wie seit ihr vorgegangen? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust in juristischen Problemen zu geraten. Vielen Dank für eure Unterstützung

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Tags:Fälschung, Händlershop, Marken-Stores
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Seller_YiUkykz8yHuRt

Weiterverkauf Untersagt?!

Einen wunderschönen guten Tag zusammen,

heute muss ich mal das Seller Forum in Anspruch nehmen, da ich eine sehr unbequeme Mail erhalten habe. Mein Shop hat kein Private Label. Ich verkaufe Markenprodukte via FBA hier.

Heute habe ich vom Anwalt der Marke eine Mail erhalten, dass ich unverzüglich den Verkauf einstellen solle und den Nachweis liefern müsse woher ich die Produkte kaufe.

Da ich die Marken-Produkte (gehe davon aus, dass einige andere auch) im Großhandel (B2B) einkaufe bin ich der Auffassung gewesen, dass ich diese auch entsprechend weiterverkaufen darf (B2C). Meine Großhändler (nach meiner Auffassung seriöser Anbieter) haben mir nie untersagt die gekaufte Produkte weiterzuverkaufen. Registriert habe ich mich bei denen auch als Online-Händler.

Hatte dies jemand auch schon gehabt? Wie seit ihr vorgegangen? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust in juristischen Problemen zu geraten. Vielen Dank für eure Unterstützung

Tags:Fälschung, Händlershop, Marken-Stores
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Seller_Ofmozbz3uX3uP
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Hallo,

Also es kommt drauf an was bei dem im Händlervertrag steht. Es gibt durchaus Marken, die du nicht auf "Verkaufsplattformen" wie Amazon Ebay und der gleichen verkaufen darfst aber z.B.: im eignen Onlineshop oder vorgegebenen Online-Portalen. Ich würde mal beim Hersteller/Markeninhaber nachfragen, wie dies geregelt ist. Normal müsstest du auch eine Vertrag haben, wo dies erläutert wird wie und wo du die Ware anbieten darfst.

MfG

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Ein Anwaltsschreiben gibt zwar noch keine definitive Gewissheit, wäre für mich aber ein starkes Indiz, dass etwas in der Lieferkette nicht sauber ist. Evtl. hat dein Großhändler auch "vergessen", dich hinreichend zu informieren. 😉

Durchsuche doch mal das Netz nach entsprechenden Hinweisen oder benenne die Marke, dann finden sich hier bestimmt Verkäufer mit Erfahrung, die dir weiterhelfen können.

120
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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Hi @Seller_YiUkykz8yHuRt,

sorry, dass du diese Erfahrung gemacht hast. Weißt du schon etwas mehr zu den Hintergründen?

Beste Grüße

Rachelle

00
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Seller_5xT6YW8y6tFJC
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Man spricht vom Erschöpfungsgrundsatz. Im Normalfall verbrauchen sich die Rechte eines Rechteinhabers allein durch das erstmalige rechtmäßige Inverkehrbringen - sprich den Verkauf. Der Käufer kann dann ohne Zustimmung des Rechteinhabers frei mit dem erworbenen Gegenstand verfahren, also auch weiterverkaufen. Es gibt allerdings mittlerweile viele Spezialfälle in der Rechtssprechung - im Zweifel sollte das ein Anwalt prüfen.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Ich sehe da eher schwarz fuer Deine Strategie im Kosmetik-Bereich.

Random der erste Artikel: Labello mit italienischen Produkthinweisen und in italienischer Verpackung, angeboten in Belgien (d.h. Franzoesisch&Hollaendisch, ggfs. Deutsch waeren die Landessprachen) mit englischer Amazon-Beschreibung.

Gerade bei solchen Produkten setze ich als Verbraucher eigentlich eine "in meiner Sprache lesbare" Dokumentation voraus.

(Es ist mir klar, dass es sich international um das gleiche Produkt handelt. Aber offensichtlich hat der Hersteller Vorsorge getroffen, dass Grauware sofort auffaellt.)

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Seller_IbrPYwLuWhKkL
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Das solltest Du mit einem spezialisierten Anwalt besprechen.

Grundsätzlich darfst Du alles, was Du egal in der EU erworben hast auch weiterverkaufen.

Problem: Du verkaufst offenbar Markenartikel, die nicht für den Deutschen Markt bestimmt sind und verstößt damit auch gegen Gesetze.

Das sollte sich im Detail jemand ansehen, der Erfahrung hat.

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Seller_YiUkykz8yHuRt

Weiterverkauf Untersagt?!

Einen wunderschönen guten Tag zusammen,

heute muss ich mal das Seller Forum in Anspruch nehmen, da ich eine sehr unbequeme Mail erhalten habe. Mein Shop hat kein Private Label. Ich verkaufe Markenprodukte via FBA hier.

Heute habe ich vom Anwalt der Marke eine Mail erhalten, dass ich unverzüglich den Verkauf einstellen solle und den Nachweis liefern müsse woher ich die Produkte kaufe.

Da ich die Marken-Produkte (gehe davon aus, dass einige andere auch) im Großhandel (B2B) einkaufe bin ich der Auffassung gewesen, dass ich diese auch entsprechend weiterverkaufen darf (B2C). Meine Großhändler (nach meiner Auffassung seriöser Anbieter) haben mir nie untersagt die gekaufte Produkte weiterzuverkaufen. Registriert habe ich mich bei denen auch als Online-Händler.

Hatte dies jemand auch schon gehabt? Wie seit ihr vorgegangen? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust in juristischen Problemen zu geraten. Vielen Dank für eure Unterstützung

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Seller_YiUkykz8yHuRt

Weiterverkauf Untersagt?!

Einen wunderschönen guten Tag zusammen,

heute muss ich mal das Seller Forum in Anspruch nehmen, da ich eine sehr unbequeme Mail erhalten habe. Mein Shop hat kein Private Label. Ich verkaufe Markenprodukte via FBA hier.

Heute habe ich vom Anwalt der Marke eine Mail erhalten, dass ich unverzüglich den Verkauf einstellen solle und den Nachweis liefern müsse woher ich die Produkte kaufe.

Da ich die Marken-Produkte (gehe davon aus, dass einige andere auch) im Großhandel (B2B) einkaufe bin ich der Auffassung gewesen, dass ich diese auch entsprechend weiterverkaufen darf (B2C). Meine Großhändler (nach meiner Auffassung seriöser Anbieter) haben mir nie untersagt die gekaufte Produkte weiterzuverkaufen. Registriert habe ich mich bei denen auch als Online-Händler.

Hatte dies jemand auch schon gehabt? Wie seit ihr vorgegangen? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust in juristischen Problemen zu geraten. Vielen Dank für eure Unterstützung

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Weiterverkauf Untersagt?!

von Seller_YiUkykz8yHuRt

Einen wunderschönen guten Tag zusammen,

heute muss ich mal das Seller Forum in Anspruch nehmen, da ich eine sehr unbequeme Mail erhalten habe. Mein Shop hat kein Private Label. Ich verkaufe Markenprodukte via FBA hier.

Heute habe ich vom Anwalt der Marke eine Mail erhalten, dass ich unverzüglich den Verkauf einstellen solle und den Nachweis liefern müsse woher ich die Produkte kaufe.

Da ich die Marken-Produkte (gehe davon aus, dass einige andere auch) im Großhandel (B2B) einkaufe bin ich der Auffassung gewesen, dass ich diese auch entsprechend weiterverkaufen darf (B2C). Meine Großhändler (nach meiner Auffassung seriöser Anbieter) haben mir nie untersagt die gekaufte Produkte weiterzuverkaufen. Registriert habe ich mich bei denen auch als Online-Händler.

Hatte dies jemand auch schon gehabt? Wie seit ihr vorgegangen? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust in juristischen Problemen zu geraten. Vielen Dank für eure Unterstützung

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Seller_Ofmozbz3uX3uP
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Hallo,

Also es kommt drauf an was bei dem im Händlervertrag steht. Es gibt durchaus Marken, die du nicht auf "Verkaufsplattformen" wie Amazon Ebay und der gleichen verkaufen darfst aber z.B.: im eignen Onlineshop oder vorgegebenen Online-Portalen. Ich würde mal beim Hersteller/Markeninhaber nachfragen, wie dies geregelt ist. Normal müsstest du auch eine Vertrag haben, wo dies erläutert wird wie und wo du die Ware anbieten darfst.

MfG

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Ein Anwaltsschreiben gibt zwar noch keine definitive Gewissheit, wäre für mich aber ein starkes Indiz, dass etwas in der Lieferkette nicht sauber ist. Evtl. hat dein Großhändler auch "vergessen", dich hinreichend zu informieren. 😉

Durchsuche doch mal das Netz nach entsprechenden Hinweisen oder benenne die Marke, dann finden sich hier bestimmt Verkäufer mit Erfahrung, die dir weiterhelfen können.

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Hi @Seller_YiUkykz8yHuRt,

sorry, dass du diese Erfahrung gemacht hast. Weißt du schon etwas mehr zu den Hintergründen?

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_5xT6YW8y6tFJC
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Man spricht vom Erschöpfungsgrundsatz. Im Normalfall verbrauchen sich die Rechte eines Rechteinhabers allein durch das erstmalige rechtmäßige Inverkehrbringen - sprich den Verkauf. Der Käufer kann dann ohne Zustimmung des Rechteinhabers frei mit dem erworbenen Gegenstand verfahren, also auch weiterverkaufen. Es gibt allerdings mittlerweile viele Spezialfälle in der Rechtssprechung - im Zweifel sollte das ein Anwalt prüfen.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Ich sehe da eher schwarz fuer Deine Strategie im Kosmetik-Bereich.

Random der erste Artikel: Labello mit italienischen Produkthinweisen und in italienischer Verpackung, angeboten in Belgien (d.h. Franzoesisch&Hollaendisch, ggfs. Deutsch waeren die Landessprachen) mit englischer Amazon-Beschreibung.

Gerade bei solchen Produkten setze ich als Verbraucher eigentlich eine "in meiner Sprache lesbare" Dokumentation voraus.

(Es ist mir klar, dass es sich international um das gleiche Produkt handelt. Aber offensichtlich hat der Hersteller Vorsorge getroffen, dass Grauware sofort auffaellt.)

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Seller_IbrPYwLuWhKkL
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Das solltest Du mit einem spezialisierten Anwalt besprechen.

Grundsätzlich darfst Du alles, was Du egal in der EU erworben hast auch weiterverkaufen.

Problem: Du verkaufst offenbar Markenartikel, die nicht für den Deutschen Markt bestimmt sind und verstößt damit auch gegen Gesetze.

Das sollte sich im Detail jemand ansehen, der Erfahrung hat.

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Seller_Ofmozbz3uX3uP
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Hallo,

Also es kommt drauf an was bei dem im Händlervertrag steht. Es gibt durchaus Marken, die du nicht auf "Verkaufsplattformen" wie Amazon Ebay und der gleichen verkaufen darfst aber z.B.: im eignen Onlineshop oder vorgegebenen Online-Portalen. Ich würde mal beim Hersteller/Markeninhaber nachfragen, wie dies geregelt ist. Normal müsstest du auch eine Vertrag haben, wo dies erläutert wird wie und wo du die Ware anbieten darfst.

MfG

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Seller_Ofmozbz3uX3uP
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Hallo,

Also es kommt drauf an was bei dem im Händlervertrag steht. Es gibt durchaus Marken, die du nicht auf "Verkaufsplattformen" wie Amazon Ebay und der gleichen verkaufen darfst aber z.B.: im eignen Onlineshop oder vorgegebenen Online-Portalen. Ich würde mal beim Hersteller/Markeninhaber nachfragen, wie dies geregelt ist. Normal müsstest du auch eine Vertrag haben, wo dies erläutert wird wie und wo du die Ware anbieten darfst.

MfG

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Seller_B8A16cPRYNPzj
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Ein Anwaltsschreiben gibt zwar noch keine definitive Gewissheit, wäre für mich aber ein starkes Indiz, dass etwas in der Lieferkette nicht sauber ist. Evtl. hat dein Großhändler auch "vergessen", dich hinreichend zu informieren. 😉

Durchsuche doch mal das Netz nach entsprechenden Hinweisen oder benenne die Marke, dann finden sich hier bestimmt Verkäufer mit Erfahrung, die dir weiterhelfen können.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
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Ein Anwaltsschreiben gibt zwar noch keine definitive Gewissheit, wäre für mich aber ein starkes Indiz, dass etwas in der Lieferkette nicht sauber ist. Evtl. hat dein Großhändler auch "vergessen", dich hinreichend zu informieren. 😉

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Hi @Seller_YiUkykz8yHuRt,

sorry, dass du diese Erfahrung gemacht hast. Weißt du schon etwas mehr zu den Hintergründen?

Beste Grüße

Rachelle

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Hi @Seller_YiUkykz8yHuRt,

sorry, dass du diese Erfahrung gemacht hast. Weißt du schon etwas mehr zu den Hintergründen?

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_5xT6YW8y6tFJC
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Man spricht vom Erschöpfungsgrundsatz. Im Normalfall verbrauchen sich die Rechte eines Rechteinhabers allein durch das erstmalige rechtmäßige Inverkehrbringen - sprich den Verkauf. Der Käufer kann dann ohne Zustimmung des Rechteinhabers frei mit dem erworbenen Gegenstand verfahren, also auch weiterverkaufen. Es gibt allerdings mittlerweile viele Spezialfälle in der Rechtssprechung - im Zweifel sollte das ein Anwalt prüfen.

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Seller_5xT6YW8y6tFJC
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Man spricht vom Erschöpfungsgrundsatz. Im Normalfall verbrauchen sich die Rechte eines Rechteinhabers allein durch das erstmalige rechtmäßige Inverkehrbringen - sprich den Verkauf. Der Käufer kann dann ohne Zustimmung des Rechteinhabers frei mit dem erworbenen Gegenstand verfahren, also auch weiterverkaufen. Es gibt allerdings mittlerweile viele Spezialfälle in der Rechtssprechung - im Zweifel sollte das ein Anwalt prüfen.

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Seller_G1PKKllhFr07V
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Ich sehe da eher schwarz fuer Deine Strategie im Kosmetik-Bereich.

Random der erste Artikel: Labello mit italienischen Produkthinweisen und in italienischer Verpackung, angeboten in Belgien (d.h. Franzoesisch&Hollaendisch, ggfs. Deutsch waeren die Landessprachen) mit englischer Amazon-Beschreibung.

Gerade bei solchen Produkten setze ich als Verbraucher eigentlich eine "in meiner Sprache lesbare" Dokumentation voraus.

(Es ist mir klar, dass es sich international um das gleiche Produkt handelt. Aber offensichtlich hat der Hersteller Vorsorge getroffen, dass Grauware sofort auffaellt.)

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Ich sehe da eher schwarz fuer Deine Strategie im Kosmetik-Bereich.

Random der erste Artikel: Labello mit italienischen Produkthinweisen und in italienischer Verpackung, angeboten in Belgien (d.h. Franzoesisch&Hollaendisch, ggfs. Deutsch waeren die Landessprachen) mit englischer Amazon-Beschreibung.

Gerade bei solchen Produkten setze ich als Verbraucher eigentlich eine "in meiner Sprache lesbare" Dokumentation voraus.

(Es ist mir klar, dass es sich international um das gleiche Produkt handelt. Aber offensichtlich hat der Hersteller Vorsorge getroffen, dass Grauware sofort auffaellt.)

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Seller_IbrPYwLuWhKkL
In Antwort auf: Post von: Seller_YiUkykz8yHuRt

Das solltest Du mit einem spezialisierten Anwalt besprechen.

Grundsätzlich darfst Du alles, was Du egal in der EU erworben hast auch weiterverkaufen.

Problem: Du verkaufst offenbar Markenartikel, die nicht für den Deutschen Markt bestimmt sind und verstößt damit auch gegen Gesetze.

Das sollte sich im Detail jemand ansehen, der Erfahrung hat.

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Das solltest Du mit einem spezialisierten Anwalt besprechen.

Grundsätzlich darfst Du alles, was Du egal in der EU erworben hast auch weiterverkaufen.

Problem: Du verkaufst offenbar Markenartikel, die nicht für den Deutschen Markt bestimmt sind und verstößt damit auch gegen Gesetze.

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