Schweizer Kunde reklamiert Zoll und Schweizer UST
ein Schweizer Kunde hat bei uns bestellt und reklamiert nun Schweizer UST und Zoll, behauptet, dass der Kaufpreis das alles beinhalten muss… ist das wirklich so?
lg.
Schweizer Kunde reklamiert Zoll und Schweizer UST
ein Schweizer Kunde hat bei uns bestellt und reklamiert nun Schweizer UST und Zoll, behauptet, dass der Kaufpreis das alles beinhalten muss… ist das wirklich so?
lg.
41 Antworten
Seller_QyiTO9VbIz1DP
Nein, der Kaufpreis auf Amazon.de beinhaltet nur alle Steuern, Zölle und Gebühren für den Versand innerhalb von Deutschland
Seller_elqt0wXhdWcEj
Vielen Dank für euer Feedback, Kunde wird sich jetzt bei Ama beschweren… mal sehen was dabei raus kommt. Fall im Rating was passiert werden ich versuchen den Verkauf nach CH zu deaktivieren.
Seller_elqt0wXhdWcEj
Vielen Dank für euer Feedback, Kunde wird sich jetzt bei Ama beschweren, mal sehen was dabei raus kommt
Seller_O6Rdt6P5lAPDt
eigentlich wissen die Schweizer, dass sie den Zoll selbst zahlen müssen. Das wird dann wohl eher ein Zugezogener aus dem großen Kanton sein Im Ernst: Wir haben fast nie Probleme mit schweizer Kunden. Die sind sehr tolerant und beschweren sich nicht, wenn es ein paar Euro mehr kostet.
Seller_RKuSC7Ictm6Zz
Ein Blick auf die Amazon eigenen AGB´s reicht doch:
Auszug:
7 ZOLL
Wenn Sie Produkte bei Amazon zur Lieferung außerhalb der EU bestellen, können Sie Importzöllen und -steuern unterliegen, die erhoben werden, sobald das Paket den bestimmten Zielort erreicht. Jegliche zusätzlichen Gebühren für die Zollabfertigung müssen von Ihnen getragen werden; wir haben keinen Einfluss auf diese Gebühren. Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, so dass Sie Ihre örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollten. Ferner beachten Sie bitte, dass Sie bei Bestellungen bei Amazon als Einführender angesehen werden und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem Sie die Produkte erhalten, einhalten müssen. Der Schutz Ihrer Daten ist wichtig für uns und wir möchten unsere internationalen Kunden darauf aufmerksam machen, dass grenzüberschreitende Lieferungen der Öffnung und Untersuchung durch Zollbehörden unterliegen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Zollinformationen.
noch Fragen? Amazon kann und darf nicht Amazon Marketplace Händlern benachteiligen in dem Amazon Leistung fordert die selbst Amazon nicht übernimmt! Der Händler muss jedoch in seinen eigenen AGB´s das entsprechend ebenfalls nennen, falls Du das nicht gemacht hast dann hat der Kunde Recht weil Du das nicht benannt hast und somit alle Nebenkosten also auch der Zoll beim Kaufpreis beinhaltet. Falls Du in deinen AGB´s sowas ebenfalls stehen hast dann hat der Käufer unrecht und Amazon kann dich nicht dazu zwingen denn sonst wäre es wieder ein Vertsoß von Amazon gegen den Du dich wehren kannst.
Grüße Alex
Seller_tM6PJEw68MnYF
Wie kann amazon per Richtlinie gegen Zollbestimmungen etwas vereinbaren? Der Abnehmer ist in seinem Land dafür verantwortlich, die Zollgebühren zu zahlen.
Es gehört doch zum Allgemeinwissen dazu, dass man Zoll/Einfuhrsteuern auf etwas zahlt, was außerhalb der Schweiz kommt. Er soll sich lieber bei seiner Regierung beschweren oder froh sein, dass die Schweizer so wenig Steuern zahlen und nicht so bluten müssen wie die Deutschen. Die Kunden wissen auch ganz genau, dass sie Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen und versuchen durch Einschüchterung das Geld dafür vom Verkäufer zu erpressen. Darauf würde ich auf keinen Fall eingehen!
Ich habe testweise eine Schweizer Adresse angegeben und einen Artikel in den Einkaufskorb getan. Man wird während des Bestellprozesses auf die Einfuhrabgaben hingewiesen.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man eine negative Bewertung dafür kassiert. Ist mir bei einem Schweizer Kunden vor ca. 2 Jahren passiert. Die Bewertung wurde damals sofort gelöscht. Aber heute ist das fast unmöglich geworden.
Wichtig und verpflichtend für den Absender ist, dass man die Unterlagen zum Warenwert für den Zoll beifügt. Eigentlich müsste man die deutsche MWSt herausrechnen und an den Kunden zurückzahlen, aber dafür ist die Plattform hier nicht optimiert (kann sein, dass das mit dem amazon Rechnungsservice besser geht). Die Rückzahlung der deutschen MWSt kostet wieder Gebühren und ist zusätzlicher Aufwand in der Buchhaltung.
Seller_2PCvihr2aUFj2
Natürlich kann man Lieferung in die Schweiz deaktivieren.
Habe wir seit Jahren nicht mehr bei den Versandländern drin stehen.
Und bekommen auch keine Bestellungen mehr dafür.
(Professioneller Tarif)
Selbst wenn man es nicht könnte, könnte man doch einfach für die Schweiz bei Versandkosten pro Artikel 1000 € eingeben und fertig.
Wenn dann doch einer bestellt und das zahlt kannst du persönlich ins Auto steigen und es hinfahren
Seller_oA1ZVKmon3zBd
Moin, Moin…
Bei den Antworten frag ich mich manchmal wirklich, wie manche Leute es schaffen sich bei Amazon zu halten.
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Man kann sich aussuchen in welches Land man liefert, und was das in das jeweilige Land kostet. Hat schon mal jemand in eigenen Versandeinstellungen geschaut? Wenn du keinen Versand in die entsprechenden Länder anbietest, dann kann kein Kunde von dort bestellen (ausser er hat eine Versandadresse innerhalb von D).
Das hat überhaupt nichts mit Prime oder sonstwas zu tuen. Da gibt es auch keine Einschränkung oder einen bösen Finger von Amazon. Es gibt z.B. Händler die müssen sich an Gebietsschutz der Hersteller halten. -
Wenn du in die Schweiz versendest. Dann kannst du das als eine “Umsatzsteuer freie Ausfuhrlieferung” deklarieren. D.h. du berechnest dem Kunden nur Netto. Gesetzlich musst du das nicht, aber das erwartet Amazon eigentlich von dir.(Steuerrechtlich geht das nur bei Sendungen mit Sendungsverfolgung, diese ist mit einer benötigten “Ausfuhrbescheinigung” gleichzusetzen).
Achtung, das gilt auch für Sonderhandelszonen der EU wie Kanarische Inseln usw. -
Es gilt: Bestellt jemand aus dem Drittland, dann ist dieser der Importeur. Amazon nenn das den “Einführenden”. Der ist für alle Abgaben verantwortlich, ausser den Gebühren für die Verzollung vom Versandunternehmen. Beispiel Schweiz. DHL ist die Verzollung kostenfrei, bei DPD musst du 20€ für die Pakete an einem Tag bezahlen. Diese Abgabe darfst du vorher in deinen Portokosten mit einberechnen, diese dürfen aber nicht bei Empfänger erhoben werden (Versandkosten müssen dem Kunden in voller Höhe vorher bekannt sein). Bei Incoterms nennt man das DAP.
Zoll und evlt. Einfuhrumsatzsteuer hat der Einführer in seiner Verantwortung ebenso wie das einhalten der lokalen Regeln/Gesetze.
Ich weis auch woher die Anspruchhaltung von dem Kunden kommt.
Wenn man als Deutscher bei Ebay.ch oder bei Ricardo.ch listet, dann muss man auch DDP (also Delivered Duty Paid) versenden. Dem ist aber nicht so bei Amazon.de.
Steht alles in den AGBs… abreda hat es schon kopiert.
Das heist im übrigen nicht, das Amazon dem Kunden nicht doch recht gibt… Daher voher mit Argumenten niederschmettern, das der sich garnicht erst im richtigen Formular beschwert.
Markier dem seine Forderung doch schon mal als Betrugsversuch…
Gruß Micha
Seller_vnrMJ7b3nUMEW
Dann reden wir hier über den Einzelanbieter-Tarif!?
Damit kenne ich mich nicht aus… WIR sind Profis, also ich zahle 39€ (eigentlich auch nicht) im Monat und darf deshalb wohl noch selbst entscheiden