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Seller_K9PlbgukNrxBr

Rücksendeantrag für kosmetisches Mittel

Hallo,

wir haben gerade unseren ersten Rücksendeantrag bekommen.

Es handelt sich dabei um eine Creme.

Als Kundenkommentar steht: Allergische Reaktion

Deswegen gehe ich davon aus, dass der Kunde das Produkt bereits geöffnet und verwendet hat - eine Rücknahme ist daher von unserer Seite her sinnlos, da wir das Produkt hier nur noch entsorgen würden.

Die Frage ist, wie geht man in so einer Situation vor? Kunde hat kosmetisches Produkt geöffnet - ist nicht zufrieden und will es zurücksenden…

Lg und danke fürs Feedback.

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Tags:Kunde, SAFE-T
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Rücksendeantrag für kosmetisches Mittel

Hallo,

wir haben gerade unseren ersten Rücksendeantrag bekommen.

Es handelt sich dabei um eine Creme.

Als Kundenkommentar steht: Allergische Reaktion

Deswegen gehe ich davon aus, dass der Kunde das Produkt bereits geöffnet und verwendet hat - eine Rücknahme ist daher von unserer Seite her sinnlos, da wir das Produkt hier nur noch entsorgen würden.

Die Frage ist, wie geht man in so einer Situation vor? Kunde hat kosmetisches Produkt geöffnet - ist nicht zufrieden und will es zurücksenden…

Lg und danke fürs Feedback.

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

Die kostenguenstigste Variante ist: Erstatten, vom Kunden wegwerfen lassen.
Die “moralisch sicherste” ist: zuruecksenden lassen (Mangel -> Versandkosten muss Verkaeufer uebernehmen), dann erstatten.

Ich wuerde da aber nicht lange mit der Erstattung zoegern: Wenn sich der Kunde mit “allergische Reaktion” an den Kundenservice wendet, ist das Produkt ruckzuck fuer immer gesperrt, und Euer Account ggfs. gleich mit. So viel kann das Produkt nicht wert sein…

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Seller_NdVjP9diSrorY
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr
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Seller_vslhaf42oJcBg
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

Schreibe dem Kunden/der Kundin/das KundeIn er kann es behalten, wegwerfen, verschenken, an die Wand nageln.
Was willste da lange hin- u. hermanövrieren.
DSP hat den Extremfall aufgezeigt.
Der Schaden wir unerheblich für Dich sein: abschreiben und DANKE sagen für keine Kontofolgen!

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Seller_U0ngGECDIxlCX
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

Mist hoch 3!

Bevor ein kosmetisches Mittel auf den Markt kommt, wird es auf Herz und Nieren untersucht, um eine Zulassung zu bekommen! Die Regel sind genau so streng aufgestellt, wie bei einem Arzneimittel.

Wenn deine Kundin zu allergischen Reaktionen neigt, so muss sie zum Arzt und nicht zu Amazon.

Klare Linie:

Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB (neuste Fassung) sowie EU-Fernabsatzgesetz vom 13.06.2014 sind Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Du bist der Händler, kein Produzent.

„Bitte beachten Sie, dass die retournierten entsiegelten Hygieneartikel gemäß Amazon-Rückgabelinien entsorgt werden müssen. Der Kaufpreis wird nicht erstattet.“

Keine Erstattung und kein bisschen zurück!

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Seller_h321iu1qOlAWY
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

Na es hält sich bei uns (u.a. Kosmetika) in Grenzen. Bei FBM erstatten wir, wenn du Kundenkommunikation ordentlich ist, bei FBA ist Ama ja eh der Ansprechpartner. Kunden die die Artitel ständig in unverkäuflichem Zustand zu Ama zurück schicken (die dann via Remission bei uns landen), werden ihre Strafe schon erhalten (gell Jeff). Das sind aber vielleicht 1-2 im Monat, bei uns und damit im Promille-Breich.

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Seller_dvnbUQTTpt45n
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

Dann kannst Du den Rücksendeantrag einfach ablehnen.

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Seller_VMxEVDRou443k
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

Für Standard Kosmetik/Drogerie fahren wir auch einen pragmatischen Lösungsansatz, einfach nette Standardentschuldigung mit Verweis auf Unterschiede zwischen Verkäufer–und Herstellerverantwortung sowie darauf dass jede Haut anders ist blabla und dann vollständige Erstattung. Hat bisher immer gut geklappt.

Am Ende mache ich kein Fass auf wenn ich 5-10 solche Fälle im Monat habe geht das im Rauschen unter. Das ist halt ein Massengeschäft. Warum sollte man sich unnötigen Ärger wegen ein paar Euro ins Haus holen. Die Zeit die ich dafür aufbringen muss kostet mich das hundertfache der Erstattung.

20
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Seller_bF35IW1eHmM9p
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

Eine Allergie ist kein Mangel, sie kann jeden treffen - deswegen gibt es auf jedem Kosmetikartikel eine INCI-Liste, wo ECHTE Allergiker nachsehen, ob das Allergen enthalten ist! Einzige Ausnahme wäre die Kennzeichnung mit “Allergiefrei”, was aber aus den verschiedensten Gründen a. nicht erlaubt ist und b. kein vernünftiger Kosmetikhersteller auf sein Produkt schreiben würde!

30
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Seller_pCOPwGHT5FxYr
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

Ich hätte es auch nicht erstattet.
Jeder muss selber wissen, wogegen er allergisch ist.
Wenn ich mir beim Kiosk ein Snickers kaufe, obwohl ich gegen Erdnüsse allergisch bin, mache ich dafür auch nicht den Kioskbetreiber verantwortlich.

40
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Seller_o5OsgFvgu0IYv
In Antwort auf: Post von: Seller_K9PlbgukNrxBr

So eine Rücksendung ist abzulehnen, weil der Kunde einen Hygieneartikel geöffnet und benutzt hat. Es ist ja nicht Deine Schuld, wenn der Kunde eine allergische Reaktion hat und das nicht vor dem Öffnen testet.

Es ist ja sogar sehr seltsam, dass Kunden Kosmetik zum ersten Mal im Internet kaufen. Das macht ja gar keinen Sinn, weil man den Artikel nicht riechen, fühlen, schmecken kann. Aber es wäre ja nicht der erste seltsame Kunde.

Langer Rede, kurzer Sinn. Rücksendeantrag ablehnen.

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Seller_K9PlbgukNrxBr

Rücksendeantrag für kosmetisches Mittel

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Deswegen gehe ich davon aus, dass der Kunde das Produkt bereits geöffnet und verwendet hat - eine Rücknahme ist daher von unserer Seite her sinnlos, da wir das Produkt hier nur noch entsorgen würden.

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von Seller_K9PlbgukNrxBr

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Wenn deine Kundin zu allergischen Reaktionen neigt, so muss sie zum Arzt und nicht zu Amazon.

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Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB (neuste Fassung) sowie EU-Fernabsatzgesetz vom 13.06.2014 sind Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Du bist der Händler, kein Produzent.

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Am Ende mache ich kein Fass auf wenn ich 5-10 solche Fälle im Monat habe geht das im Rauschen unter. Das ist halt ein Massengeschäft. Warum sollte man sich unnötigen Ärger wegen ein paar Euro ins Haus holen. Die Zeit die ich dafür aufbringen muss kostet mich das hundertfache der Erstattung.

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Es ist ja sogar sehr seltsam, dass Kunden Kosmetik zum ersten Mal im Internet kaufen. Das macht ja gar keinen Sinn, weil man den Artikel nicht riechen, fühlen, schmecken kann. Aber es wäre ja nicht der erste seltsame Kunde.

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Die kostenguenstigste Variante ist: Erstatten, vom Kunden wegwerfen lassen.
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Ich wuerde da aber nicht lange mit der Erstattung zoegern: Wenn sich der Kunde mit “allergische Reaktion” an den Kundenservice wendet, ist das Produkt ruckzuck fuer immer gesperrt, und Euer Account ggfs. gleich mit. So viel kann das Produkt nicht wert sein…

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Bevor ein kosmetisches Mittel auf den Markt kommt, wird es auf Herz und Nieren untersucht, um eine Zulassung zu bekommen! Die Regel sind genau so streng aufgestellt, wie bei einem Arzneimittel.

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Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB (neuste Fassung) sowie EU-Fernabsatzgesetz vom 13.06.2014 sind Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, vom Widerrufsrecht ausgenommen.

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Bevor ein kosmetisches Mittel auf den Markt kommt, wird es auf Herz und Nieren untersucht, um eine Zulassung zu bekommen! Die Regel sind genau so streng aufgestellt, wie bei einem Arzneimittel.

Wenn deine Kundin zu allergischen Reaktionen neigt, so muss sie zum Arzt und nicht zu Amazon.

Klare Linie:

Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB (neuste Fassung) sowie EU-Fernabsatzgesetz vom 13.06.2014 sind Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Du bist der Händler, kein Produzent.

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Na es hält sich bei uns (u.a. Kosmetika) in Grenzen. Bei FBM erstatten wir, wenn du Kundenkommunikation ordentlich ist, bei FBA ist Ama ja eh der Ansprechpartner. Kunden die die Artitel ständig in unverkäuflichem Zustand zu Ama zurück schicken (die dann via Remission bei uns landen), werden ihre Strafe schon erhalten (gell Jeff). Das sind aber vielleicht 1-2 im Monat, bei uns und damit im Promille-Breich.

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Na es hält sich bei uns (u.a. Kosmetika) in Grenzen. Bei FBM erstatten wir, wenn du Kundenkommunikation ordentlich ist, bei FBA ist Ama ja eh der Ansprechpartner. Kunden die die Artitel ständig in unverkäuflichem Zustand zu Ama zurück schicken (die dann via Remission bei uns landen), werden ihre Strafe schon erhalten (gell Jeff). Das sind aber vielleicht 1-2 im Monat, bei uns und damit im Promille-Breich.

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Seller_dvnbUQTTpt45n
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Seller_VMxEVDRou443k
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Für Standard Kosmetik/Drogerie fahren wir auch einen pragmatischen Lösungsansatz, einfach nette Standardentschuldigung mit Verweis auf Unterschiede zwischen Verkäufer–und Herstellerverantwortung sowie darauf dass jede Haut anders ist blabla und dann vollständige Erstattung. Hat bisher immer gut geklappt.

Am Ende mache ich kein Fass auf wenn ich 5-10 solche Fälle im Monat habe geht das im Rauschen unter. Das ist halt ein Massengeschäft. Warum sollte man sich unnötigen Ärger wegen ein paar Euro ins Haus holen. Die Zeit die ich dafür aufbringen muss kostet mich das hundertfache der Erstattung.

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Für Standard Kosmetik/Drogerie fahren wir auch einen pragmatischen Lösungsansatz, einfach nette Standardentschuldigung mit Verweis auf Unterschiede zwischen Verkäufer–und Herstellerverantwortung sowie darauf dass jede Haut anders ist blabla und dann vollständige Erstattung. Hat bisher immer gut geklappt.

Am Ende mache ich kein Fass auf wenn ich 5-10 solche Fälle im Monat habe geht das im Rauschen unter. Das ist halt ein Massengeschäft. Warum sollte man sich unnötigen Ärger wegen ein paar Euro ins Haus holen. Die Zeit die ich dafür aufbringen muss kostet mich das hundertfache der Erstattung.

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Seller_bF35IW1eHmM9p
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Eine Allergie ist kein Mangel, sie kann jeden treffen - deswegen gibt es auf jedem Kosmetikartikel eine INCI-Liste, wo ECHTE Allergiker nachsehen, ob das Allergen enthalten ist! Einzige Ausnahme wäre die Kennzeichnung mit “Allergiefrei”, was aber aus den verschiedensten Gründen a. nicht erlaubt ist und b. kein vernünftiger Kosmetikhersteller auf sein Produkt schreiben würde!

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Eine Allergie ist kein Mangel, sie kann jeden treffen - deswegen gibt es auf jedem Kosmetikartikel eine INCI-Liste, wo ECHTE Allergiker nachsehen, ob das Allergen enthalten ist! Einzige Ausnahme wäre die Kennzeichnung mit “Allergiefrei”, was aber aus den verschiedensten Gründen a. nicht erlaubt ist und b. kein vernünftiger Kosmetikhersteller auf sein Produkt schreiben würde!

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Seller_pCOPwGHT5FxYr
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Ich hätte es auch nicht erstattet.
Jeder muss selber wissen, wogegen er allergisch ist.
Wenn ich mir beim Kiosk ein Snickers kaufe, obwohl ich gegen Erdnüsse allergisch bin, mache ich dafür auch nicht den Kioskbetreiber verantwortlich.

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Seller_pCOPwGHT5FxYr
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Ich hätte es auch nicht erstattet.
Jeder muss selber wissen, wogegen er allergisch ist.
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So eine Rücksendung ist abzulehnen, weil der Kunde einen Hygieneartikel geöffnet und benutzt hat. Es ist ja nicht Deine Schuld, wenn der Kunde eine allergische Reaktion hat und das nicht vor dem Öffnen testet.

Es ist ja sogar sehr seltsam, dass Kunden Kosmetik zum ersten Mal im Internet kaufen. Das macht ja gar keinen Sinn, weil man den Artikel nicht riechen, fühlen, schmecken kann. Aber es wäre ja nicht der erste seltsame Kunde.

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Es ist ja sogar sehr seltsam, dass Kunden Kosmetik zum ersten Mal im Internet kaufen. Das macht ja gar keinen Sinn, weil man den Artikel nicht riechen, fühlen, schmecken kann. Aber es wäre ja nicht der erste seltsame Kunde.

Langer Rede, kurzer Sinn. Rücksendeantrag ablehnen.

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