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Seller_b3vKZerWeWQjJ

Kosten für den Rückversand von Speditionsartikel

Hallo Leute,
habe hier einen Kunden der einen Speditionsartikel bestellt hat, nach dem Versand aber storniert.
Nach Rückfrage ob er tatsächlich stornieren möchte erhielt ich keine Antwort und musste so den Versand stoppen und zurückholen.
Dadurch sind natürlich hohe Rücksendekosten entstanden die ich dem Kunden in Rechnung gestellt habe.

Dies folgt aus [§ 357 Abs. 6 S. 1 BGB ]

“Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.”

Jetzt war den Kunde natürlich verärgert und wollte dass man trotz Storno die Ware zustellt.
Was ich verneinte und darauf hinwies, dass er auf meine Nachricht ja nicht reagiert hatte und warum man zustellen sollte wenn es eine Stornierungsanfrage gibt.

Jetzt hat dieser Kunde auch noch einen A-Z Antrag gestellt auf die Rücksendekosten die ich einbehalten hatte und erstattet bekommen.

Das deutsche Gesetz steht ja über den AGBs von Amazon auch wenn es da steht, dass der Kunde keine Rücksendekosten zahlen muss. Wenn jetzt Amazon meinen Wiederspruch ablehnt wie könnte ich dann verfahren? Eine Zahlungsaufforderung direkt an den Kunden schicken?

Grüße

369 Aufrufe
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Tags:A-bis-Z-Garantieanträge, Erstattungen, Kunde
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Seller_b3vKZerWeWQjJ

Kosten für den Rückversand von Speditionsartikel

Hallo Leute,
habe hier einen Kunden der einen Speditionsartikel bestellt hat, nach dem Versand aber storniert.
Nach Rückfrage ob er tatsächlich stornieren möchte erhielt ich keine Antwort und musste so den Versand stoppen und zurückholen.
Dadurch sind natürlich hohe Rücksendekosten entstanden die ich dem Kunden in Rechnung gestellt habe.

Dies folgt aus [§ 357 Abs. 6 S. 1 BGB ]

“Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.”

Jetzt war den Kunde natürlich verärgert und wollte dass man trotz Storno die Ware zustellt.
Was ich verneinte und darauf hinwies, dass er auf meine Nachricht ja nicht reagiert hatte und warum man zustellen sollte wenn es eine Stornierungsanfrage gibt.

Jetzt hat dieser Kunde auch noch einen A-Z Antrag gestellt auf die Rücksendekosten die ich einbehalten hatte und erstattet bekommen.

Das deutsche Gesetz steht ja über den AGBs von Amazon auch wenn es da steht, dass der Kunde keine Rücksendekosten zahlen muss. Wenn jetzt Amazon meinen Wiederspruch ablehnt wie könnte ich dann verfahren? Eine Zahlungsaufforderung direkt an den Kunden schicken?

Grüße

Tags:A-bis-Z-Garantieanträge, Erstattungen, Kunde
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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Das ist auch so eine wiederkehrende urban legend im Forum:

Wenn Du den Kunden freiwillig besserstellst als das Gesetz als Minimalanforderung verlangt (und das tust Du faktisch wenn Du bei Amazon verkaufst, oder genauso wenn Du z.B. das in Deinem eigenen Webshop so anbietest), warum soll der Kunde nun doch Rücksendekosten bezahlen?

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Seller_rzvI9FIN5cz3H
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Amazon hat kulante Rückgabebedingungen. Amazon verlangt von Verkäufern das deren Rückgabebedingungen mindestens so kulant wie die Amazonbedingungen sind.
Dem hat jeder Verkäufer zugestimmt.

Der Käufer darf also davon ausgehen das er durch den Kauf bei dir nicht schlechter gestellt wird als bei Amazon. Das kann ein Anwalt sicher besser erklären aber ich gehe davon aus das deine Rücksendebedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

Ich fürchte das sind deine Rücksendekosten…

Es sei denn für Speditionsartikel gilt etwas anderes… kenne ich mich aber nicht aus.

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Seller_APnphUgx3bJYr
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Bin kein Anwalt, gebe aber Folgendes zu bedenken:

  • Es handelt sich um keine Rücksendung (ein Kunde kann nur rücksenden, was er zuvor erhalten hat).
  • § 357 Abs. 6 S. 1 BGB kann sicherlich nur herangezogen werden, wenn der Käufer vor Kauf unterrichtet wurde.
  • Das BGB regelt den Mindestschutz des Kunden. Hier wird er bessergestellt … was immer möglich ist.
  • " Also im Widerrufsrecht, schreibe ich" => das der Kunde wo und wann findet? Der Kunde hat übrigens nicht widerrufen, sondern um Storno gebeten.
  • Du kannst alles verlangen, diesem Verlangen dürften aber nur Wenige nachkommen, weil es dafür keine rechtliche Handhabe gibt.
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Seller_SVC8U5iDC7vfi
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Vergleiche Deine Aussage

mit:

Es war eben nur eine Stornoanfrage.

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Seller_b3vKZerWeWQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Zum Glück hat Amazon für uns entschieden, nachdem wir einen Widerruf eingelegt haben.

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Seller_b3vKZerWeWQjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Wer weiß
Zum Glück es ist auch egal was in Amazon AGBs steht wenn das Gesetz was anderes sagt.

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Seller_b3vKZerWeWQjJ

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habe hier einen Kunden der einen Speditionsartikel bestellt hat, nach dem Versand aber storniert.
Nach Rückfrage ob er tatsächlich stornieren möchte erhielt ich keine Antwort und musste so den Versand stoppen und zurückholen.
Dadurch sind natürlich hohe Rücksendekosten entstanden die ich dem Kunden in Rechnung gestellt habe.

Dies folgt aus [§ 357 Abs. 6 S. 1 BGB ]

“Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.”

Jetzt war den Kunde natürlich verärgert und wollte dass man trotz Storno die Ware zustellt.
Was ich verneinte und darauf hinwies, dass er auf meine Nachricht ja nicht reagiert hatte und warum man zustellen sollte wenn es eine Stornierungsanfrage gibt.

Jetzt hat dieser Kunde auch noch einen A-Z Antrag gestellt auf die Rücksendekosten die ich einbehalten hatte und erstattet bekommen.

Das deutsche Gesetz steht ja über den AGBs von Amazon auch wenn es da steht, dass der Kunde keine Rücksendekosten zahlen muss. Wenn jetzt Amazon meinen Wiederspruch ablehnt wie könnte ich dann verfahren? Eine Zahlungsaufforderung direkt an den Kunden schicken?

Grüße

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Hallo Leute,
habe hier einen Kunden der einen Speditionsartikel bestellt hat, nach dem Versand aber storniert.
Nach Rückfrage ob er tatsächlich stornieren möchte erhielt ich keine Antwort und musste so den Versand stoppen und zurückholen.
Dadurch sind natürlich hohe Rücksendekosten entstanden die ich dem Kunden in Rechnung gestellt habe.

Dies folgt aus [§ 357 Abs. 6 S. 1 BGB ]

“Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.”

Jetzt war den Kunde natürlich verärgert und wollte dass man trotz Storno die Ware zustellt.
Was ich verneinte und darauf hinwies, dass er auf meine Nachricht ja nicht reagiert hatte und warum man zustellen sollte wenn es eine Stornierungsanfrage gibt.

Jetzt hat dieser Kunde auch noch einen A-Z Antrag gestellt auf die Rücksendekosten die ich einbehalten hatte und erstattet bekommen.

Das deutsche Gesetz steht ja über den AGBs von Amazon auch wenn es da steht, dass der Kunde keine Rücksendekosten zahlen muss. Wenn jetzt Amazon meinen Wiederspruch ablehnt wie könnte ich dann verfahren? Eine Zahlungsaufforderung direkt an den Kunden schicken?

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Hallo Leute,
habe hier einen Kunden der einen Speditionsartikel bestellt hat, nach dem Versand aber storniert.
Nach Rückfrage ob er tatsächlich stornieren möchte erhielt ich keine Antwort und musste so den Versand stoppen und zurückholen.
Dadurch sind natürlich hohe Rücksendekosten entstanden die ich dem Kunden in Rechnung gestellt habe.

Dies folgt aus [§ 357 Abs. 6 S. 1 BGB ]

“Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.”

Jetzt war den Kunde natürlich verärgert und wollte dass man trotz Storno die Ware zustellt.
Was ich verneinte und darauf hinwies, dass er auf meine Nachricht ja nicht reagiert hatte und warum man zustellen sollte wenn es eine Stornierungsanfrage gibt.

Jetzt hat dieser Kunde auch noch einen A-Z Antrag gestellt auf die Rücksendekosten die ich einbehalten hatte und erstattet bekommen.

Das deutsche Gesetz steht ja über den AGBs von Amazon auch wenn es da steht, dass der Kunde keine Rücksendekosten zahlen muss. Wenn jetzt Amazon meinen Wiederspruch ablehnt wie könnte ich dann verfahren? Eine Zahlungsaufforderung direkt an den Kunden schicken?

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Das ist auch so eine wiederkehrende urban legend im Forum:

Wenn Du den Kunden freiwillig besserstellst als das Gesetz als Minimalanforderung verlangt (und das tust Du faktisch wenn Du bei Amazon verkaufst, oder genauso wenn Du z.B. das in Deinem eigenen Webshop so anbietest), warum soll der Kunde nun doch Rücksendekosten bezahlen?

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Seller_rzvI9FIN5cz3H
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Amazon hat kulante Rückgabebedingungen. Amazon verlangt von Verkäufern das deren Rückgabebedingungen mindestens so kulant wie die Amazonbedingungen sind.
Dem hat jeder Verkäufer zugestimmt.

Der Käufer darf also davon ausgehen das er durch den Kauf bei dir nicht schlechter gestellt wird als bei Amazon. Das kann ein Anwalt sicher besser erklären aber ich gehe davon aus das deine Rücksendebedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

Ich fürchte das sind deine Rücksendekosten…

Es sei denn für Speditionsartikel gilt etwas anderes… kenne ich mich aber nicht aus.

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Seller_APnphUgx3bJYr
In Antwort auf: Post von: Seller_b3vKZerWeWQjJ

Bin kein Anwalt, gebe aber Folgendes zu bedenken:

  • Es handelt sich um keine Rücksendung (ein Kunde kann nur rücksenden, was er zuvor erhalten hat).
  • § 357 Abs. 6 S. 1 BGB kann sicherlich nur herangezogen werden, wenn der Käufer vor Kauf unterrichtet wurde.
  • Das BGB regelt den Mindestschutz des Kunden. Hier wird er bessergestellt … was immer möglich ist.
  • " Also im Widerrufsrecht, schreibe ich" => das der Kunde wo und wann findet? Der Kunde hat übrigens nicht widerrufen, sondern um Storno gebeten.
  • Du kannst alles verlangen, diesem Verlangen dürften aber nur Wenige nachkommen, weil es dafür keine rechtliche Handhabe gibt.
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Seller_SVC8U5iDC7vfi
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Es war eben nur eine Stornoanfrage.

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Wenn Du den Kunden freiwillig besserstellst als das Gesetz als Minimalanforderung verlangt (und das tust Du faktisch wenn Du bei Amazon verkaufst, oder genauso wenn Du z.B. das in Deinem eigenen Webshop so anbietest), warum soll der Kunde nun doch Rücksendekosten bezahlen?

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Amazon hat kulante Rückgabebedingungen. Amazon verlangt von Verkäufern das deren Rückgabebedingungen mindestens so kulant wie die Amazonbedingungen sind.
Dem hat jeder Verkäufer zugestimmt.

Der Käufer darf also davon ausgehen das er durch den Kauf bei dir nicht schlechter gestellt wird als bei Amazon. Das kann ein Anwalt sicher besser erklären aber ich gehe davon aus das deine Rücksendebedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

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Dem hat jeder Verkäufer zugestimmt.

Der Käufer darf also davon ausgehen das er durch den Kauf bei dir nicht schlechter gestellt wird als bei Amazon. Das kann ein Anwalt sicher besser erklären aber ich gehe davon aus das deine Rücksendebedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

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  • Es handelt sich um keine Rücksendung (ein Kunde kann nur rücksenden, was er zuvor erhalten hat).
  • § 357 Abs. 6 S. 1 BGB kann sicherlich nur herangezogen werden, wenn der Käufer vor Kauf unterrichtet wurde.
  • Das BGB regelt den Mindestschutz des Kunden. Hier wird er bessergestellt … was immer möglich ist.
  • " Also im Widerrufsrecht, schreibe ich" => das der Kunde wo und wann findet? Der Kunde hat übrigens nicht widerrufen, sondern um Storno gebeten.
  • Du kannst alles verlangen, diesem Verlangen dürften aber nur Wenige nachkommen, weil es dafür keine rechtliche Handhabe gibt.
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Bin kein Anwalt, gebe aber Folgendes zu bedenken:

  • Es handelt sich um keine Rücksendung (ein Kunde kann nur rücksenden, was er zuvor erhalten hat).
  • § 357 Abs. 6 S. 1 BGB kann sicherlich nur herangezogen werden, wenn der Käufer vor Kauf unterrichtet wurde.
  • Das BGB regelt den Mindestschutz des Kunden. Hier wird er bessergestellt … was immer möglich ist.
  • " Also im Widerrufsrecht, schreibe ich" => das der Kunde wo und wann findet? Der Kunde hat übrigens nicht widerrufen, sondern um Storno gebeten.
  • Du kannst alles verlangen, diesem Verlangen dürften aber nur Wenige nachkommen, weil es dafür keine rechtliche Handhabe gibt.
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