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Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Umsatzsteuerfrage

Guten Tag,

ich betreibe derzeit ein Kleingewerbe und wollte mich einfach schonmal schlau machen, wie es denn wäre, wenn ich irgendwann mal Umsatzsteuer zahlen müsste.
Meine Frage:
Muss ich auf den gesamten Betrag Umsatzsteuer abführen (Bsp: Amazon Verkaufspreis 150 EUR)
oder auf den Betrag der bei mir landet (150-15%=127,50)?

Ich gehe mal davon aus das ich auf den Ganzen Betrag (Amazon Verkaufspreis) die MwSt zahlen muss. Das Heißt 19% von 150 EUR sind 121,50. Und dann nochmal 15% von 150 EUR (22.50). Das Heißt ich drücke insgesamt von dem 150 EUR Artikel 28,50 EUR MwSt ab und zusätzlich 22.50 EUR Gebühren? Klar, kann ich Vorsteuer ziehen aber bleibt ja trotzdem nicht all zu viel übrig. Oder ist in den amazon gebühren die MwSt schon drin? Ne oder ?

Vielen Dank

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Tags:ASIN, Angebote, Einkaufswagen-Feld, Gebühren, Preisgestaltung
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Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Umsatzsteuerfrage

Guten Tag,

ich betreibe derzeit ein Kleingewerbe und wollte mich einfach schonmal schlau machen, wie es denn wäre, wenn ich irgendwann mal Umsatzsteuer zahlen müsste.
Meine Frage:
Muss ich auf den gesamten Betrag Umsatzsteuer abführen (Bsp: Amazon Verkaufspreis 150 EUR)
oder auf den Betrag der bei mir landet (150-15%=127,50)?

Ich gehe mal davon aus das ich auf den Ganzen Betrag (Amazon Verkaufspreis) die MwSt zahlen muss. Das Heißt 19% von 150 EUR sind 121,50. Und dann nochmal 15% von 150 EUR (22.50). Das Heißt ich drücke insgesamt von dem 150 EUR Artikel 28,50 EUR MwSt ab und zusätzlich 22.50 EUR Gebühren? Klar, kann ich Vorsteuer ziehen aber bleibt ja trotzdem nicht all zu viel übrig. Oder ist in den amazon gebühren die MwSt schon drin? Ne oder ?

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Du meinst eigentlich: Ich nutze die Kleinunternehmerregelung (ist etwas anderes als Kleingewerbe und auch etwas anderes als “Kleinunternehmen”-Kennzeichnung auf Amazon).
Das bezeichnet man am besten auch immer so, sonst kommt es in Diskussionen immer zu Missverständnissen.

Ansonsten warte ich jetzt erst einmal ab, was die Kollegen so schreiben (sind schon fleissig dabei), damit nicht alles doppelt und drölffach ist :rofl:.

20
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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Zunächst mal ein gut gemeinter Rat: Such für solche Fragen einen Steuerberater auf und lass es ihn machen.
Zu Deiner Frage: Sorry, aber wenn man selbständiger Unternehmer ist, dann sollte man Grundkenntnisse in Prozentrechnen haben.
Der Amazon-Verkaufspreis beinhaltet die Umsatzsteuer. Bei Deinem Beispiel also von 150 Euro VK liegt die USt. bei 23,95 Euro. (Nettopreis 126,05 + 19% USt.).
Zu den Gebühren: Schau Dir die Gebührenstruktur von Amazon an.
Was übrig bleibt? Gehört zu den Grundkenntnissen in Kostenrechnen und Gewinnermittlung.

30
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Seller_Jv4H8E20DTkdF
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Denke er auch dran, dass die Gebühren von Amazon der Umsatzsteuer unterliegen, diese zahlt, aber nicht geltend machen kann, wenn er Kleinunternehmer ist.

30
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Seller_7La2Fb7M4lTnh
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Hallo SneakSCN,

Bitte meinen Beitrag nicht als böse auffassen. Er ist eigentlich nett gemeint:

Falls Du bereits bei Amazon verkaufst, solltest Du Dich dringend über die Umsatzsteuerpflicht bei den Gebührenrechnungen von Amazon und das Reverse-Charge-Verfahren informieren. Diese Umsatzsteuerpflicht gilt nämlich auch für Kleinunternehmer, da es sich bei den Verkaufsgebühren um Rechnungen von Amazon in Luxemburg handelt. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für Umsätze innerhalb Deutschlands. Die Steuern für die Gebührenrechnungen aus Luxemburg musst Du (auch als Kleinunternehmer) selbst ans Finanzamt abführen.

Falls Du noch nicht verkaufst, wäre das ein guter Zeitpunkt zu überlegen, ob das als Kleinunternehmer überhaupt noch Vorteile hat, wenn Du wegen des Reverse-Charge-Verfahrens ohnehin schon regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst. Es hat als Händler durchaus seine Vorteile, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist.

Bei Deinen Berechnungen gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass Du mit 150 Euro den Bruttopreis meinst:

Ja, die Umsatzsteuer bezieht sich immer auf den gesamten Verkaufspreis. Was Amazon Dir später auszahlt, spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn Amazon Dir nichts auszahlen sollte, musst Du auf die 150 Euro Umsatzsteuer abführen. Damit hast Du zumindest schon mal den ersten Anfängerfehler vermieden :wink:

Das ist falsch gerechnet. @miro hat es ja schon vorgerechnet. In den 150 Euro Bruttoverkaufspreis sind die 19% Umsatzsteuer schon enthalten. Die 19% Umsatzsteuer müssen aber vom Nettoverkaufspreis berechnet werden. Falls Dir unklar ist, wie das geht, solltest Du Dich noch mal ein wenig mit dem Prozentrechnen beschäftigen.

Das ist eine sehr vereinfachte und optimistisch Rechnung. Zum einen gibt es für diverse Kategorien abweichende Verkaufsprovisionen, die auch deutlich höher als 15% sein können.Und Du solltest zudem nie davon ausgehen, dass Dir Amazon den Restbetrag dann auch komplett auszahlt. Davon gehen noch alle mögliche andere Gebühren (Grundgebühr, Erstattungen an Kunden usw.) ab. Wenn Du dann als Verkäufer noch FBA nutzt und Deine Ware bei Amazon lagerst, solltest Du nach Abzug der Lager- und Versandgebühren von einem deutlich geringerem Betrag ausgehen.

Die aktuelle Gebührenliste kannst Du hier runterladen:

https://sell.amazon.de/preisgestaltung

Ich würde mich an Deiner Stelle erst noch mal ein wenig in den Verkauf auf Amazon einlesen und durchkalkulieren, ob sich der Verkauf Deiner Produkte als Kleinunternehmer überhaupt lohnt. Es gibt nichts Schlimmeres bei Amazon als ein verpatzter Start als Händler. Dafür gibt es hier zu viele Fettnäpfchen, in die man treten kann und man bekommt nur schwer eine neue Chance, wenn der Account einmal gesperrt ist. Wenn Du regelmäßig hier im Forum liest, wirst Du auch merken, was da noch so auf Dich zukommen kann.

Aber letzten Endes ist das hier auch keine Raketenwissenschaft. Mit etwas Geduld, Mühe und vielleicht auch professioneller Hilfe (Steuerberater) klappt es dann auch.

Viel Erfolg!

50
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Seller_M6o1nVpwwDQhC
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Wie kommt ihr eigentlich alle darauf, dass auf die Verkaufsgebühren Ust. berechnet wird? Ich habe gerade in meine letzte Rechnung über Verkaufsgebühren geschaut, und dort sind ausschließlich Nettobeträge aufgeführt und bei Ust. steht überall ine fette Null. Und die Rechnung ist auch aus Luxemburg, also nehme ich mal an, die können eine Nettorechnung machen im Sinne von “innergemeinschaftlich”.
Nun frage ich mich, wie ihr alle auf Ust. auf die Verkaufsgebühren kommt?
By th way - das betrifft ALLE Rechnungen von Amazon, die ich bekomme. Selbst die Labelgebühren für Kundenrücksendungen, da werden bspw. 6,30€ NETTO berechnet und in der Rechnung auch NULL Ust. aufgeführt. Alle Rechnungen von Amazon kommen aus Luxemburg und deswegen wird da auch keine Ust. erhoben.
Sichr ist das auch der Grund, wieso ALLE Verkäufer eine Ust ID angeben müssen, selbst die, die Kleinstunternehmer sind - damit Amazon auch bei denen die Ust. weglassen kann.

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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Es bleibt nicht allzu viel übrig, richtig :wink:

Sobald du mal eine richtige Kalkulation für Amazon hast wirst du feststellen, dass bei normalen Handelsprodukten die du so im Großhandel einkaufen kannst ein negativer Profit rauskommt, wenn du zu den VK Preisen verkaufst zu denen andere verkaufen.

Ab dann kannst du dich auf die Suche nach dem heiligen Gral bei Amazon machen: Eine profitable Nische finden. Viel Erfolg dabei!

10
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Seller_TKxqw8hSvPD9U
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

@Amy @miro
Danke, das war mir nicht bewusst, weil wir seit über 10 Jahren eine UID hinterlegt haben. Mir war nicht klar, dass jetzt selbst die Kleinunternehmer eine UID für die Plattformen brauchen und Amazon Ihnen die Gebühren netto berechnet.
Dann sollte sich der TE definitiv mit dem Reverse Charge Verfahren auseinandersetzen…

20
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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Hier nochmals der Link, indem sehr anschaulich und verständlich erklärt wird, wie man korrekt die amazon-Gebühren verbucht. (Hatte ich schon mal irgendwo gepostet)

https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/

Ich kann nur jeden raten, dieses Problem ernst zu nehmen, weil die Finanzämter inzwischen auch sehr gut Bescheid wissen. Und tatsächlich können sich die Differenzen auf einen 4-5 stelligen Betrag pro 6 Monate summieren, den man nach einer Ust-Prüfung nachzahlen muss.

40
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Seller_VjjBXmb9wuyxJ
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Und es wird noch weniger wenn du dein Produkt bewirbst, Verbesserst oder eventuell Neue bessere Produktfotos usw. erstellst.

Wir sind selber recht kleine Händler und dachten am Anfang ach das geht schon irgendwie ohne Steuerberater und Erfahrung, jetzt nach 2 Jahren sind wir schlauer. Wir haben viel Zeit und Geld in unsere Weiterbildung und einen Steuerberater der sich mit Amazon auskennt investiert und langsam aber sicher trägt das alles Früchte.

Aber verabschiede dich von dem Gedanken ich stelle ein Produkt bei Amazon ein und verdiene mir damit eine Goldene Nase.

Gruss

10
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Seller_F2mEDnq2ZBGdu
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Ich kann Dir nur dringend raten, einen Steuerberater einzuschalten, der Dir das erklärt und mit dem Du die Abläufe einrichtest. Bei systematischer Steuerhinterziehung bist Du schneller im Strafrecht, als Du gucken kannst. Keine Ahnung gilt nicht als Ausrede.

20
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Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Umsatzsteuerfrage

Guten Tag,

ich betreibe derzeit ein Kleingewerbe und wollte mich einfach schonmal schlau machen, wie es denn wäre, wenn ich irgendwann mal Umsatzsteuer zahlen müsste.
Meine Frage:
Muss ich auf den gesamten Betrag Umsatzsteuer abführen (Bsp: Amazon Verkaufspreis 150 EUR)
oder auf den Betrag der bei mir landet (150-15%=127,50)?

Ich gehe mal davon aus das ich auf den Ganzen Betrag (Amazon Verkaufspreis) die MwSt zahlen muss. Das Heißt 19% von 150 EUR sind 121,50. Und dann nochmal 15% von 150 EUR (22.50). Das Heißt ich drücke insgesamt von dem 150 EUR Artikel 28,50 EUR MwSt ab und zusätzlich 22.50 EUR Gebühren? Klar, kann ich Vorsteuer ziehen aber bleibt ja trotzdem nicht all zu viel übrig. Oder ist in den amazon gebühren die MwSt schon drin? Ne oder ?

Vielen Dank

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Umsatzsteuerfrage

Guten Tag,

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Meine Frage:
Muss ich auf den gesamten Betrag Umsatzsteuer abführen (Bsp: Amazon Verkaufspreis 150 EUR)
oder auf den Betrag der bei mir landet (150-15%=127,50)?

Ich gehe mal davon aus das ich auf den Ganzen Betrag (Amazon Verkaufspreis) die MwSt zahlen muss. Das Heißt 19% von 150 EUR sind 121,50. Und dann nochmal 15% von 150 EUR (22.50). Das Heißt ich drücke insgesamt von dem 150 EUR Artikel 28,50 EUR MwSt ab und zusätzlich 22.50 EUR Gebühren? Klar, kann ich Vorsteuer ziehen aber bleibt ja trotzdem nicht all zu viel übrig. Oder ist in den amazon gebühren die MwSt schon drin? Ne oder ?

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Umsatzsteuerfrage

von Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Guten Tag,

ich betreibe derzeit ein Kleingewerbe und wollte mich einfach schonmal schlau machen, wie es denn wäre, wenn ich irgendwann mal Umsatzsteuer zahlen müsste.
Meine Frage:
Muss ich auf den gesamten Betrag Umsatzsteuer abführen (Bsp: Amazon Verkaufspreis 150 EUR)
oder auf den Betrag der bei mir landet (150-15%=127,50)?

Ich gehe mal davon aus das ich auf den Ganzen Betrag (Amazon Verkaufspreis) die MwSt zahlen muss. Das Heißt 19% von 150 EUR sind 121,50. Und dann nochmal 15% von 150 EUR (22.50). Das Heißt ich drücke insgesamt von dem 150 EUR Artikel 28,50 EUR MwSt ab und zusätzlich 22.50 EUR Gebühren? Klar, kann ich Vorsteuer ziehen aber bleibt ja trotzdem nicht all zu viel übrig. Oder ist in den amazon gebühren die MwSt schon drin? Ne oder ?

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Du meinst eigentlich: Ich nutze die Kleinunternehmerregelung (ist etwas anderes als Kleingewerbe und auch etwas anderes als “Kleinunternehmen”-Kennzeichnung auf Amazon).
Das bezeichnet man am besten auch immer so, sonst kommt es in Diskussionen immer zu Missverständnissen.

Ansonsten warte ich jetzt erst einmal ab, was die Kollegen so schreiben (sind schon fleissig dabei), damit nicht alles doppelt und drölffach ist :rofl:.

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Zunächst mal ein gut gemeinter Rat: Such für solche Fragen einen Steuerberater auf und lass es ihn machen.
Zu Deiner Frage: Sorry, aber wenn man selbständiger Unternehmer ist, dann sollte man Grundkenntnisse in Prozentrechnen haben.
Der Amazon-Verkaufspreis beinhaltet die Umsatzsteuer. Bei Deinem Beispiel also von 150 Euro VK liegt die USt. bei 23,95 Euro. (Nettopreis 126,05 + 19% USt.).
Zu den Gebühren: Schau Dir die Gebührenstruktur von Amazon an.
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Denke er auch dran, dass die Gebühren von Amazon der Umsatzsteuer unterliegen, diese zahlt, aber nicht geltend machen kann, wenn er Kleinunternehmer ist.

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Hallo SneakSCN,

Bitte meinen Beitrag nicht als böse auffassen. Er ist eigentlich nett gemeint:

Falls Du bereits bei Amazon verkaufst, solltest Du Dich dringend über die Umsatzsteuerpflicht bei den Gebührenrechnungen von Amazon und das Reverse-Charge-Verfahren informieren. Diese Umsatzsteuerpflicht gilt nämlich auch für Kleinunternehmer, da es sich bei den Verkaufsgebühren um Rechnungen von Amazon in Luxemburg handelt. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für Umsätze innerhalb Deutschlands. Die Steuern für die Gebührenrechnungen aus Luxemburg musst Du (auch als Kleinunternehmer) selbst ans Finanzamt abführen.

Falls Du noch nicht verkaufst, wäre das ein guter Zeitpunkt zu überlegen, ob das als Kleinunternehmer überhaupt noch Vorteile hat, wenn Du wegen des Reverse-Charge-Verfahrens ohnehin schon regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst. Es hat als Händler durchaus seine Vorteile, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist.

Bei Deinen Berechnungen gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass Du mit 150 Euro den Bruttopreis meinst:

Ja, die Umsatzsteuer bezieht sich immer auf den gesamten Verkaufspreis. Was Amazon Dir später auszahlt, spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn Amazon Dir nichts auszahlen sollte, musst Du auf die 150 Euro Umsatzsteuer abführen. Damit hast Du zumindest schon mal den ersten Anfängerfehler vermieden :wink:

Das ist falsch gerechnet. @miro hat es ja schon vorgerechnet. In den 150 Euro Bruttoverkaufspreis sind die 19% Umsatzsteuer schon enthalten. Die 19% Umsatzsteuer müssen aber vom Nettoverkaufspreis berechnet werden. Falls Dir unklar ist, wie das geht, solltest Du Dich noch mal ein wenig mit dem Prozentrechnen beschäftigen.

Das ist eine sehr vereinfachte und optimistisch Rechnung. Zum einen gibt es für diverse Kategorien abweichende Verkaufsprovisionen, die auch deutlich höher als 15% sein können.Und Du solltest zudem nie davon ausgehen, dass Dir Amazon den Restbetrag dann auch komplett auszahlt. Davon gehen noch alle mögliche andere Gebühren (Grundgebühr, Erstattungen an Kunden usw.) ab. Wenn Du dann als Verkäufer noch FBA nutzt und Deine Ware bei Amazon lagerst, solltest Du nach Abzug der Lager- und Versandgebühren von einem deutlich geringerem Betrag ausgehen.

Die aktuelle Gebührenliste kannst Du hier runterladen:

https://sell.amazon.de/preisgestaltung

Ich würde mich an Deiner Stelle erst noch mal ein wenig in den Verkauf auf Amazon einlesen und durchkalkulieren, ob sich der Verkauf Deiner Produkte als Kleinunternehmer überhaupt lohnt. Es gibt nichts Schlimmeres bei Amazon als ein verpatzter Start als Händler. Dafür gibt es hier zu viele Fettnäpfchen, in die man treten kann und man bekommt nur schwer eine neue Chance, wenn der Account einmal gesperrt ist. Wenn Du regelmäßig hier im Forum liest, wirst Du auch merken, was da noch so auf Dich zukommen kann.

Aber letzten Endes ist das hier auch keine Raketenwissenschaft. Mit etwas Geduld, Mühe und vielleicht auch professioneller Hilfe (Steuerberater) klappt es dann auch.

Viel Erfolg!

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Wie kommt ihr eigentlich alle darauf, dass auf die Verkaufsgebühren Ust. berechnet wird? Ich habe gerade in meine letzte Rechnung über Verkaufsgebühren geschaut, und dort sind ausschließlich Nettobeträge aufgeführt und bei Ust. steht überall ine fette Null. Und die Rechnung ist auch aus Luxemburg, also nehme ich mal an, die können eine Nettorechnung machen im Sinne von “innergemeinschaftlich”.
Nun frage ich mich, wie ihr alle auf Ust. auf die Verkaufsgebühren kommt?
By th way - das betrifft ALLE Rechnungen von Amazon, die ich bekomme. Selbst die Labelgebühren für Kundenrücksendungen, da werden bspw. 6,30€ NETTO berechnet und in der Rechnung auch NULL Ust. aufgeführt. Alle Rechnungen von Amazon kommen aus Luxemburg und deswegen wird da auch keine Ust. erhoben.
Sichr ist das auch der Grund, wieso ALLE Verkäufer eine Ust ID angeben müssen, selbst die, die Kleinstunternehmer sind - damit Amazon auch bei denen die Ust. weglassen kann.

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Es bleibt nicht allzu viel übrig, richtig :wink:

Sobald du mal eine richtige Kalkulation für Amazon hast wirst du feststellen, dass bei normalen Handelsprodukten die du so im Großhandel einkaufen kannst ein negativer Profit rauskommt, wenn du zu den VK Preisen verkaufst zu denen andere verkaufen.

Ab dann kannst du dich auf die Suche nach dem heiligen Gral bei Amazon machen: Eine profitable Nische finden. Viel Erfolg dabei!

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@Amy @miro
Danke, das war mir nicht bewusst, weil wir seit über 10 Jahren eine UID hinterlegt haben. Mir war nicht klar, dass jetzt selbst die Kleinunternehmer eine UID für die Plattformen brauchen und Amazon Ihnen die Gebühren netto berechnet.
Dann sollte sich der TE definitiv mit dem Reverse Charge Verfahren auseinandersetzen…

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Hier nochmals der Link, indem sehr anschaulich und verständlich erklärt wird, wie man korrekt die amazon-Gebühren verbucht. (Hatte ich schon mal irgendwo gepostet)

https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/

Ich kann nur jeden raten, dieses Problem ernst zu nehmen, weil die Finanzämter inzwischen auch sehr gut Bescheid wissen. Und tatsächlich können sich die Differenzen auf einen 4-5 stelligen Betrag pro 6 Monate summieren, den man nach einer Ust-Prüfung nachzahlen muss.

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Und es wird noch weniger wenn du dein Produkt bewirbst, Verbesserst oder eventuell Neue bessere Produktfotos usw. erstellst.

Wir sind selber recht kleine Händler und dachten am Anfang ach das geht schon irgendwie ohne Steuerberater und Erfahrung, jetzt nach 2 Jahren sind wir schlauer. Wir haben viel Zeit und Geld in unsere Weiterbildung und einen Steuerberater der sich mit Amazon auskennt investiert und langsam aber sicher trägt das alles Früchte.

Aber verabschiede dich von dem Gedanken ich stelle ein Produkt bei Amazon ein und verdiene mir damit eine Goldene Nase.

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Ich kann Dir nur dringend raten, einen Steuerberater einzuschalten, der Dir das erklärt und mit dem Du die Abläufe einrichtest. Bei systematischer Steuerhinterziehung bist Du schneller im Strafrecht, als Du gucken kannst. Keine Ahnung gilt nicht als Ausrede.

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Du meinst eigentlich: Ich nutze die Kleinunternehmerregelung (ist etwas anderes als Kleingewerbe und auch etwas anderes als “Kleinunternehmen”-Kennzeichnung auf Amazon).
Das bezeichnet man am besten auch immer so, sonst kommt es in Diskussionen immer zu Missverständnissen.

Ansonsten warte ich jetzt erst einmal ab, was die Kollegen so schreiben (sind schon fleissig dabei), damit nicht alles doppelt und drölffach ist :rofl:.

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Du meinst eigentlich: Ich nutze die Kleinunternehmerregelung (ist etwas anderes als Kleingewerbe und auch etwas anderes als “Kleinunternehmen”-Kennzeichnung auf Amazon).
Das bezeichnet man am besten auch immer so, sonst kommt es in Diskussionen immer zu Missverständnissen.

Ansonsten warte ich jetzt erst einmal ab, was die Kollegen so schreiben (sind schon fleissig dabei), damit nicht alles doppelt und drölffach ist :rofl:.

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Zunächst mal ein gut gemeinter Rat: Such für solche Fragen einen Steuerberater auf und lass es ihn machen.
Zu Deiner Frage: Sorry, aber wenn man selbständiger Unternehmer ist, dann sollte man Grundkenntnisse in Prozentrechnen haben.
Der Amazon-Verkaufspreis beinhaltet die Umsatzsteuer. Bei Deinem Beispiel also von 150 Euro VK liegt die USt. bei 23,95 Euro. (Nettopreis 126,05 + 19% USt.).
Zu den Gebühren: Schau Dir die Gebührenstruktur von Amazon an.
Was übrig bleibt? Gehört zu den Grundkenntnissen in Kostenrechnen und Gewinnermittlung.

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Zunächst mal ein gut gemeinter Rat: Such für solche Fragen einen Steuerberater auf und lass es ihn machen.
Zu Deiner Frage: Sorry, aber wenn man selbständiger Unternehmer ist, dann sollte man Grundkenntnisse in Prozentrechnen haben.
Der Amazon-Verkaufspreis beinhaltet die Umsatzsteuer. Bei Deinem Beispiel also von 150 Euro VK liegt die USt. bei 23,95 Euro. (Nettopreis 126,05 + 19% USt.).
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Denke er auch dran, dass die Gebühren von Amazon der Umsatzsteuer unterliegen, diese zahlt, aber nicht geltend machen kann, wenn er Kleinunternehmer ist.

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Denke er auch dran, dass die Gebühren von Amazon der Umsatzsteuer unterliegen, diese zahlt, aber nicht geltend machen kann, wenn er Kleinunternehmer ist.

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Hallo SneakSCN,

Bitte meinen Beitrag nicht als böse auffassen. Er ist eigentlich nett gemeint:

Falls Du bereits bei Amazon verkaufst, solltest Du Dich dringend über die Umsatzsteuerpflicht bei den Gebührenrechnungen von Amazon und das Reverse-Charge-Verfahren informieren. Diese Umsatzsteuerpflicht gilt nämlich auch für Kleinunternehmer, da es sich bei den Verkaufsgebühren um Rechnungen von Amazon in Luxemburg handelt. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für Umsätze innerhalb Deutschlands. Die Steuern für die Gebührenrechnungen aus Luxemburg musst Du (auch als Kleinunternehmer) selbst ans Finanzamt abführen.

Falls Du noch nicht verkaufst, wäre das ein guter Zeitpunkt zu überlegen, ob das als Kleinunternehmer überhaupt noch Vorteile hat, wenn Du wegen des Reverse-Charge-Verfahrens ohnehin schon regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst. Es hat als Händler durchaus seine Vorteile, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist.

Bei Deinen Berechnungen gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass Du mit 150 Euro den Bruttopreis meinst:

Ja, die Umsatzsteuer bezieht sich immer auf den gesamten Verkaufspreis. Was Amazon Dir später auszahlt, spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn Amazon Dir nichts auszahlen sollte, musst Du auf die 150 Euro Umsatzsteuer abführen. Damit hast Du zumindest schon mal den ersten Anfängerfehler vermieden :wink:

Das ist falsch gerechnet. @miro hat es ja schon vorgerechnet. In den 150 Euro Bruttoverkaufspreis sind die 19% Umsatzsteuer schon enthalten. Die 19% Umsatzsteuer müssen aber vom Nettoverkaufspreis berechnet werden. Falls Dir unklar ist, wie das geht, solltest Du Dich noch mal ein wenig mit dem Prozentrechnen beschäftigen.

Das ist eine sehr vereinfachte und optimistisch Rechnung. Zum einen gibt es für diverse Kategorien abweichende Verkaufsprovisionen, die auch deutlich höher als 15% sein können.Und Du solltest zudem nie davon ausgehen, dass Dir Amazon den Restbetrag dann auch komplett auszahlt. Davon gehen noch alle mögliche andere Gebühren (Grundgebühr, Erstattungen an Kunden usw.) ab. Wenn Du dann als Verkäufer noch FBA nutzt und Deine Ware bei Amazon lagerst, solltest Du nach Abzug der Lager- und Versandgebühren von einem deutlich geringerem Betrag ausgehen.

Die aktuelle Gebührenliste kannst Du hier runterladen:

https://sell.amazon.de/preisgestaltung

Ich würde mich an Deiner Stelle erst noch mal ein wenig in den Verkauf auf Amazon einlesen und durchkalkulieren, ob sich der Verkauf Deiner Produkte als Kleinunternehmer überhaupt lohnt. Es gibt nichts Schlimmeres bei Amazon als ein verpatzter Start als Händler. Dafür gibt es hier zu viele Fettnäpfchen, in die man treten kann und man bekommt nur schwer eine neue Chance, wenn der Account einmal gesperrt ist. Wenn Du regelmäßig hier im Forum liest, wirst Du auch merken, was da noch so auf Dich zukommen kann.

Aber letzten Endes ist das hier auch keine Raketenwissenschaft. Mit etwas Geduld, Mühe und vielleicht auch professioneller Hilfe (Steuerberater) klappt es dann auch.

Viel Erfolg!

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In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Hallo SneakSCN,

Bitte meinen Beitrag nicht als böse auffassen. Er ist eigentlich nett gemeint:

Falls Du bereits bei Amazon verkaufst, solltest Du Dich dringend über die Umsatzsteuerpflicht bei den Gebührenrechnungen von Amazon und das Reverse-Charge-Verfahren informieren. Diese Umsatzsteuerpflicht gilt nämlich auch für Kleinunternehmer, da es sich bei den Verkaufsgebühren um Rechnungen von Amazon in Luxemburg handelt. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für Umsätze innerhalb Deutschlands. Die Steuern für die Gebührenrechnungen aus Luxemburg musst Du (auch als Kleinunternehmer) selbst ans Finanzamt abführen.

Falls Du noch nicht verkaufst, wäre das ein guter Zeitpunkt zu überlegen, ob das als Kleinunternehmer überhaupt noch Vorteile hat, wenn Du wegen des Reverse-Charge-Verfahrens ohnehin schon regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst. Es hat als Händler durchaus seine Vorteile, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist.

Bei Deinen Berechnungen gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass Du mit 150 Euro den Bruttopreis meinst:

Ja, die Umsatzsteuer bezieht sich immer auf den gesamten Verkaufspreis. Was Amazon Dir später auszahlt, spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn Amazon Dir nichts auszahlen sollte, musst Du auf die 150 Euro Umsatzsteuer abführen. Damit hast Du zumindest schon mal den ersten Anfängerfehler vermieden :wink:

Das ist falsch gerechnet. @miro hat es ja schon vorgerechnet. In den 150 Euro Bruttoverkaufspreis sind die 19% Umsatzsteuer schon enthalten. Die 19% Umsatzsteuer müssen aber vom Nettoverkaufspreis berechnet werden. Falls Dir unklar ist, wie das geht, solltest Du Dich noch mal ein wenig mit dem Prozentrechnen beschäftigen.

Das ist eine sehr vereinfachte und optimistisch Rechnung. Zum einen gibt es für diverse Kategorien abweichende Verkaufsprovisionen, die auch deutlich höher als 15% sein können.Und Du solltest zudem nie davon ausgehen, dass Dir Amazon den Restbetrag dann auch komplett auszahlt. Davon gehen noch alle mögliche andere Gebühren (Grundgebühr, Erstattungen an Kunden usw.) ab. Wenn Du dann als Verkäufer noch FBA nutzt und Deine Ware bei Amazon lagerst, solltest Du nach Abzug der Lager- und Versandgebühren von einem deutlich geringerem Betrag ausgehen.

Die aktuelle Gebührenliste kannst Du hier runterladen:

https://sell.amazon.de/preisgestaltung

Ich würde mich an Deiner Stelle erst noch mal ein wenig in den Verkauf auf Amazon einlesen und durchkalkulieren, ob sich der Verkauf Deiner Produkte als Kleinunternehmer überhaupt lohnt. Es gibt nichts Schlimmeres bei Amazon als ein verpatzter Start als Händler. Dafür gibt es hier zu viele Fettnäpfchen, in die man treten kann und man bekommt nur schwer eine neue Chance, wenn der Account einmal gesperrt ist. Wenn Du regelmäßig hier im Forum liest, wirst Du auch merken, was da noch so auf Dich zukommen kann.

Aber letzten Endes ist das hier auch keine Raketenwissenschaft. Mit etwas Geduld, Mühe und vielleicht auch professioneller Hilfe (Steuerberater) klappt es dann auch.

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Wie kommt ihr eigentlich alle darauf, dass auf die Verkaufsgebühren Ust. berechnet wird? Ich habe gerade in meine letzte Rechnung über Verkaufsgebühren geschaut, und dort sind ausschließlich Nettobeträge aufgeführt und bei Ust. steht überall ine fette Null. Und die Rechnung ist auch aus Luxemburg, also nehme ich mal an, die können eine Nettorechnung machen im Sinne von “innergemeinschaftlich”.
Nun frage ich mich, wie ihr alle auf Ust. auf die Verkaufsgebühren kommt?
By th way - das betrifft ALLE Rechnungen von Amazon, die ich bekomme. Selbst die Labelgebühren für Kundenrücksendungen, da werden bspw. 6,30€ NETTO berechnet und in der Rechnung auch NULL Ust. aufgeführt. Alle Rechnungen von Amazon kommen aus Luxemburg und deswegen wird da auch keine Ust. erhoben.
Sichr ist das auch der Grund, wieso ALLE Verkäufer eine Ust ID angeben müssen, selbst die, die Kleinstunternehmer sind - damit Amazon auch bei denen die Ust. weglassen kann.

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Seller_M6o1nVpwwDQhC
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Wie kommt ihr eigentlich alle darauf, dass auf die Verkaufsgebühren Ust. berechnet wird? Ich habe gerade in meine letzte Rechnung über Verkaufsgebühren geschaut, und dort sind ausschließlich Nettobeträge aufgeführt und bei Ust. steht überall ine fette Null. Und die Rechnung ist auch aus Luxemburg, also nehme ich mal an, die können eine Nettorechnung machen im Sinne von “innergemeinschaftlich”.
Nun frage ich mich, wie ihr alle auf Ust. auf die Verkaufsgebühren kommt?
By th way - das betrifft ALLE Rechnungen von Amazon, die ich bekomme. Selbst die Labelgebühren für Kundenrücksendungen, da werden bspw. 6,30€ NETTO berechnet und in der Rechnung auch NULL Ust. aufgeführt. Alle Rechnungen von Amazon kommen aus Luxemburg und deswegen wird da auch keine Ust. erhoben.
Sichr ist das auch der Grund, wieso ALLE Verkäufer eine Ust ID angeben müssen, selbst die, die Kleinstunternehmer sind - damit Amazon auch bei denen die Ust. weglassen kann.

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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Es bleibt nicht allzu viel übrig, richtig :wink:

Sobald du mal eine richtige Kalkulation für Amazon hast wirst du feststellen, dass bei normalen Handelsprodukten die du so im Großhandel einkaufen kannst ein negativer Profit rauskommt, wenn du zu den VK Preisen verkaufst zu denen andere verkaufen.

Ab dann kannst du dich auf die Suche nach dem heiligen Gral bei Amazon machen: Eine profitable Nische finden. Viel Erfolg dabei!

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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Es bleibt nicht allzu viel übrig, richtig :wink:

Sobald du mal eine richtige Kalkulation für Amazon hast wirst du feststellen, dass bei normalen Handelsprodukten die du so im Großhandel einkaufen kannst ein negativer Profit rauskommt, wenn du zu den VK Preisen verkaufst zu denen andere verkaufen.

Ab dann kannst du dich auf die Suche nach dem heiligen Gral bei Amazon machen: Eine profitable Nische finden. Viel Erfolg dabei!

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Seller_TKxqw8hSvPD9U
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

@Amy @miro
Danke, das war mir nicht bewusst, weil wir seit über 10 Jahren eine UID hinterlegt haben. Mir war nicht klar, dass jetzt selbst die Kleinunternehmer eine UID für die Plattformen brauchen und Amazon Ihnen die Gebühren netto berechnet.
Dann sollte sich der TE definitiv mit dem Reverse Charge Verfahren auseinandersetzen…

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Seller_TKxqw8hSvPD9U
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

@Amy @miro
Danke, das war mir nicht bewusst, weil wir seit über 10 Jahren eine UID hinterlegt haben. Mir war nicht klar, dass jetzt selbst die Kleinunternehmer eine UID für die Plattformen brauchen und Amazon Ihnen die Gebühren netto berechnet.
Dann sollte sich der TE definitiv mit dem Reverse Charge Verfahren auseinandersetzen…

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Hier nochmals der Link, indem sehr anschaulich und verständlich erklärt wird, wie man korrekt die amazon-Gebühren verbucht. (Hatte ich schon mal irgendwo gepostet)

https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/

Ich kann nur jeden raten, dieses Problem ernst zu nehmen, weil die Finanzämter inzwischen auch sehr gut Bescheid wissen. Und tatsächlich können sich die Differenzen auf einen 4-5 stelligen Betrag pro 6 Monate summieren, den man nach einer Ust-Prüfung nachzahlen muss.

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Hier nochmals der Link, indem sehr anschaulich und verständlich erklärt wird, wie man korrekt die amazon-Gebühren verbucht. (Hatte ich schon mal irgendwo gepostet)

https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/

Ich kann nur jeden raten, dieses Problem ernst zu nehmen, weil die Finanzämter inzwischen auch sehr gut Bescheid wissen. Und tatsächlich können sich die Differenzen auf einen 4-5 stelligen Betrag pro 6 Monate summieren, den man nach einer Ust-Prüfung nachzahlen muss.

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Seller_VjjBXmb9wuyxJ
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Und es wird noch weniger wenn du dein Produkt bewirbst, Verbesserst oder eventuell Neue bessere Produktfotos usw. erstellst.

Wir sind selber recht kleine Händler und dachten am Anfang ach das geht schon irgendwie ohne Steuerberater und Erfahrung, jetzt nach 2 Jahren sind wir schlauer. Wir haben viel Zeit und Geld in unsere Weiterbildung und einen Steuerberater der sich mit Amazon auskennt investiert und langsam aber sicher trägt das alles Früchte.

Aber verabschiede dich von dem Gedanken ich stelle ein Produkt bei Amazon ein und verdiene mir damit eine Goldene Nase.

Gruss

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Seller_VjjBXmb9wuyxJ
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Und es wird noch weniger wenn du dein Produkt bewirbst, Verbesserst oder eventuell Neue bessere Produktfotos usw. erstellst.

Wir sind selber recht kleine Händler und dachten am Anfang ach das geht schon irgendwie ohne Steuerberater und Erfahrung, jetzt nach 2 Jahren sind wir schlauer. Wir haben viel Zeit und Geld in unsere Weiterbildung und einen Steuerberater der sich mit Amazon auskennt investiert und langsam aber sicher trägt das alles Früchte.

Aber verabschiede dich von dem Gedanken ich stelle ein Produkt bei Amazon ein und verdiene mir damit eine Goldene Nase.

Gruss

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Seller_F2mEDnq2ZBGdu
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Ich kann Dir nur dringend raten, einen Steuerberater einzuschalten, der Dir das erklärt und mit dem Du die Abläufe einrichtest. Bei systematischer Steuerhinterziehung bist Du schneller im Strafrecht, als Du gucken kannst. Keine Ahnung gilt nicht als Ausrede.

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Seller_F2mEDnq2ZBGdu
In Antwort auf: Post von: Seller_MqRP2ZzbDgNxR

Ich kann Dir nur dringend raten, einen Steuerberater einzuschalten, der Dir das erklärt und mit dem Du die Abläufe einrichtest. Bei systematischer Steuerhinterziehung bist Du schneller im Strafrecht, als Du gucken kannst. Keine Ahnung gilt nicht als Ausrede.

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