Kundenkontakt und Versand der AGB immer schwieriger
Um Papier zu sparen, versende ich immer per Mail die AGB, Widerrufsbelehrung und auch eine Rechnung. Nun hat amazon schon wieder die Kontaktmöglichkeiten mit em Kunden eingeschränkt. Bisher konnte ich bei “Bestellungen verwalten” auf den Käufernamen klicken und dann meine Rechtstexte versenden. Nun ging das heute nicht mehr. Die Hife in der Mail von Amazon hieß: Wählen Sie als Betreff “Zusätzliche Informationen erforderlich”, schreiben Sie Ihre Nachricht und klicken Sie auf E-Mail senden. Diese Option gibt es aber gar nicht.
Geht es anderen auch so? Falls von Amzon jemand mitliest, wäre eine HIfe hier sinnvoll.
Kundenkontakt und Versand der AGB immer schwieriger
Um Papier zu sparen, versende ich immer per Mail die AGB, Widerrufsbelehrung und auch eine Rechnung. Nun hat amazon schon wieder die Kontaktmöglichkeiten mit em Kunden eingeschränkt. Bisher konnte ich bei “Bestellungen verwalten” auf den Käufernamen klicken und dann meine Rechtstexte versenden. Nun ging das heute nicht mehr. Die Hife in der Mail von Amazon hieß: Wählen Sie als Betreff “Zusätzliche Informationen erforderlich”, schreiben Sie Ihre Nachricht und klicken Sie auf E-Mail senden. Diese Option gibt es aber gar nicht.
Geht es anderen auch so? Falls von Amzon jemand mitliest, wäre eine HIfe hier sinnvoll.
22 Antworten
Seller_mu2SvSPqjws0w
Du kannst Sonstiges anklicken, dann kannst du einen Anhang mitsenden. Die schrauben ja ganz schön an der Kommunikation… prima.
Seller_fyJv2RseLbPp5
Muss man die AGB’s den Kunden immer direkt zukommen lassen? Reichen da nicht die Rechtstexte auf dem Verkäuferprofil aus?
Und gilt das auch bei FBA-Artikeln? Da wird doch alles von amazon bereit gestellt - auch auf der Verkäufer-Seite.
Ich weiß, es gibt bestimmt einige die hierauf antworten: Bei Rechtsfragen-frag einen Anwalt. Aber ein kurzes JA oder Nein genügt. Danke.
Seller_2B9JKkiC8vNGv
Du musst dem Kunden die AGB’s in Schriftform zukommen lassen.
Seller_2B9JKkiC8vNGv
Du Klugscheißer musst ja verdammt viel Zeit haben.
Fakt ist, dass das Widerrufsrecht dem Kunden in Textform überlassen werden muss oder über ein Bestätigungsfeld zum Anklicken durch den Kunden erfolgen muss. Ein Veröffentlichen nur auf einer Homepage reicht nicht aus und die AGBs von Amazon auch nicht.
Wir haben das Widerrufsrecht in unseren AGBs verankert und zusätzlich auf den Rechnungen abgedruckt.
Jetzt kannst Du kleinkarierter P…mann wieder schreiben, dass man ja keine Rechnungen beilegen muss. Das weiß ich auch. Trotzdem tun wir es und haben damit alle Informationspflichten abgehakt.
Ach ja … Du musst jetzt nicht antworten. Kümmer Dich lieber um Deinen Umsatz.
Und Wechsel nicht andauernd Deinen Namen. An Deinem “Cheers” erkennt man Dich.