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Seller_kZk5XNmegow08

Amazon warnt Businesskunden vor Kauf bei Händlern ohne AMA-Rechnungsservice

Habe eben diese Nachricht von einer Kundin bekommen:
"über Amazon bekam ich die Rückmeldung
Produktname (von mir entfernt)

Admin-Anmerkung: Amazon bietet keine Rechnung zum Download an. Bitte suchen Sie ein alternatives Produkt ohne diesen Warnhinweis."

Nur weil wir den Amazon Rechnungsservice nicht nutzen. Wir bieten aber dennoch allen unseren Kunden automatisiert Rechnungen zum Download an.
Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Kunde aktiv angeleitet wird was anderes zu kaufen?

Viele Grüße
der Saisonarbeiter

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Seller_kZk5XNmegow08

Amazon warnt Businesskunden vor Kauf bei Händlern ohne AMA-Rechnungsservice

Habe eben diese Nachricht von einer Kundin bekommen:
"über Amazon bekam ich die Rückmeldung
Produktname (von mir entfernt)

Admin-Anmerkung: Amazon bietet keine Rechnung zum Download an. Bitte suchen Sie ein alternatives Produkt ohne diesen Warnhinweis."

Nur weil wir den Amazon Rechnungsservice nicht nutzen. Wir bieten aber dennoch allen unseren Kunden automatisiert Rechnungen zum Download an.
Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Kunde aktiv angeleitet wird was anderes zu kaufen?

Viele Grüße
der Saisonarbeiter

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Amazon verfolgt offenbar das Ziel, vollständige Kontrolle über alle Umsatzsteuern zu bekommen, die über ihre Plattform generiert werden, und dafür ist ihnen -wie üblich- jedes Mittel recht.

Da sie uns nicht (im engeren Sinne) zwingen können, ihre Zwangsberechnungen zu fressen und/oder die eigene Abrechnungen offenzulegen, machen sie jetzt allen Datenverweigerern das Leben so schwer wie möglich.

Wo das am Ende des Tages hinführt und wie das endet, kann ich auch nicht sagen.

190
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Dieses Ansinnen haben wir wohl all den Sellern zu verdanken, die teils abenteuerliche Rechnungen ausstellen. Beispiele:

  • Ware kommt aus deutschem FBA-Lager, Rechnung enthält “Ursprungsort China … 0% MwSt” - müsste ich eigentlich EUSt bezahlen.

  • Ware kommt aus polnischem FBA-Lager, Rechnung enthält “Ort der Warenherkunft: Helgoland … 0% MwSt” - auch hier wäre ich EUSt-steuerpflichtig.

  • Ware kommt aus polnischem FBA-Lager, Rechnung vom Kleinunternehmer enthält Hinweis, dass er nach §19 USt-befreit ist, weist aber USt aus und zwar falsch berechnet (19% vom Bruttopreis).

  • Notizbuch kommt vom Händler, USt = 7% (weil eben Buch)

Das waren die Klopper im Oktober und bei allen 4 Vorgängen habe ich Probleme in der Buchhaltung und Ama ist aufgrund der Marktplatzhaftung ggf. haftbar.

Würde ich bei Ama für die Tax Compliance verantwortlich sein, würde ich die Gestaltungsfreiräume der Seller bzgl. Rechnungslegung stark einschränken.

80
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Seller_Km1vdZsf21NXG
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Kann man die Nutzungsbedingungen für den Rechnungsservice eigentlich öffentlich irgendwo einsehen?
Ich finde dazu gar nichts, bin mir aber sicher, dass man irgendwo irgendwelchen Rechtstexten zustimmen muss …

00
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Seller_Km1vdZsf21NXG
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Ich fand gerade das hier in der “Wie berechnet Amazon die USt.?”-Hilfeseite:

Ein in Frankreich umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer, der nicht physisch in Frankreich ansässig ist, bietet einen Artikel bei Amazon.fr für 12,00 € an, versendet die Artikel aus Frankreich und verkauft den Artikel an einen B2B-Kunden in Frankreich (Umsatzsteuersatz = 0 % – Reverse Charge für nicht in Frankreich ansässige Verkäufer)

Sorry, aber: Lieferung > aus Frankreich > nach Frankreich > Reverse Charge
WTF? Die scheinen ja wirklich überhaupt keine Ahnung davon zu haben, was sie da tun.

20
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Seller_Km1vdZsf21NXG
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

denn die Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Das Problem ist: Es gibt - zumindest nach deutscher Gesetzgebung - bei Warenlieferungen gar keine “Umkehr der Steuerschuldnerschaft” (Warenlieferungen sind in § 13b UStG gar nicht aufgeführt). Die innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6b UStG ist im Inland steuerfrei und erfordert, “dass die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats endet”.

Ich unterstelle, dass - unabhängig von der französischen Gesetzgebung - ein Versand aus Frankreich nach Frankreich die Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Beförderung nicht erfüllt.

10
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Seller_Km1vdZsf21NXG
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Okay, wow, gerade nochmal quergelesen. Es gibt offenbar in FR tatsächlich ein inlandisches Reverse Charge-Verfahren, die deutsche Gesetzgebung ist in dem von mir oben zitierten Beispiel an keiner Stelle involviert.

§ 13b beinhaltet trotzdem keine allgemeinen Warenlieferungen (bis auf wenige Ausnahmen wie Abfälle und Gold), Du hast die (abschließende) Liste ja selbst verlinkt.+

Edit: Davon abgesehen scheint es (zumindest die weitläufige Meinung hier im Forum) zu sein, dass Amazon die USt.-IDs nicht überprüft. Damit dürfte weder § 13b noch § 6a anwendbar sein. Auf den Hilfeseiten findet sich allerdings der Hinweis “Wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU aktiviert ist, wird sie über die Datenbank des EU VAT Information Exchange Systems (VIES) überprüft.”

00
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Dafür gibts ja schon den §1a.

Die prüfen ggf. bei Anlage des Kunden-/Lieferantenkontos. Du als Seller solltest zeitnah nach der Ausführung einer steuerbefreiten IGL die USt-Id prüfen, die Amazon Dir mitteilt. Allerdings beim BZST. VIES kann bei einer Prüfung u.U. nicht akzeptiert werden.

00
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Seller_Dt9RVSKbnq4A7
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

war es denn ein Businesskunde oder ein “normaler”?

" Amazon bietet keine Rechnung zum Download an. Bitte suchen Sie ein alternatives Produkt ohne diesen Warnhinweis."
Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Kunde aktiv angeleitet wird was anderes zu kaufen?

Hmm, wie hört sich die Übersetzung für den Kunden an:

Kaufen Sie blos nicht bei diesem Händler, denn er nutzt einen Service von uns weniger als erhofft, er hinterlegt Ihnen die Rechnung leider nur eigenständig als PDF - der kann das villeicht nicht;
kaufen Sie darum lieber bei einem anderen Händler der auch brav unseren Service nutzt, denn nur unseren Rechnungen sind die einzig waren und richtigen?! :thinking:

Kommt drauf an: Wo kein Kläger, da kein Richter…oder so ähnlich.

30
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Seller_a97MIza9iRzY0
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Guten Morgen,

das One Stop Verfahren nutzen wir schon seit Jahren. Das klappt Prima.

Man muss nur einmal im Quartal eine Meldung abgeben, geschlüsselt nach allen EU Ländern.

Das wirft das Rechnungsprogramm allerdings hervorragend aus.

Was mitunter aber nervig ist, das AMAZON die Umsatzsteuer Identnummer bei gewerblichen Käufen aus dem EU Ausland nicht mit überträgt.

Hier muss man ständig die Rechnungen korrigieren. Und Datenschutzgründe kann ich da nicht erkennen, da ja ein Kauf zustande kommt und man damit ja die Berechtigung hat, alle relevanten Daten des kaufenden Unternehmens zu erhalten.

Ich verstehe hier das Problem nicht.

Ist halt viel Arbeit für die Buchhaltung einmal im Monat alle Rechnungen zu durchforsten.

Gruß
Schnuggles

00
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Seller_ZYO7jDqJwoWGA
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Wir hatten in den letzten 7 Tagen 4 Business Kunden die uns angerufen haben und sich beschwert haben
das Sie nicht bei uns bestellen können da Amazon schreibt das wir keine Rechnung senden würden.
Wir haben den Kunden den Sachverhalt erklärt und darauf hingewiesen das jeder unsere Kunden eine
PDF Rechnung bekommt und das es so wie Amazon das angegeben hat nicht stimmt.

Da die Kunden die Ware schnell und eilig brauchten waren die natürlich nicht begeistert von Amazon und
das beste ist das alle 4 Kunden “OHNE Hinweis von uns” bei uns direkt bestellt haben.

Ich bin mir nicht so ganz sicher ob sich Amazon damit einen gefallen tut…

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Seller_kZk5XNmegow08

Amazon warnt Businesskunden vor Kauf bei Händlern ohne AMA-Rechnungsservice

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Nur weil wir den Amazon Rechnungsservice nicht nutzen. Wir bieten aber dennoch allen unseren Kunden automatisiert Rechnungen zum Download an.
Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Kunde aktiv angeleitet wird was anderes zu kaufen?

Viele Grüße
der Saisonarbeiter

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Amazon warnt Businesskunden vor Kauf bei Händlern ohne AMA-Rechnungsservice

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Nur weil wir den Amazon Rechnungsservice nicht nutzen. Wir bieten aber dennoch allen unseren Kunden automatisiert Rechnungen zum Download an.
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der Saisonarbeiter

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Amazon warnt Businesskunden vor Kauf bei Händlern ohne AMA-Rechnungsservice

von Seller_kZk5XNmegow08

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Nur weil wir den Amazon Rechnungsservice nicht nutzen. Wir bieten aber dennoch allen unseren Kunden automatisiert Rechnungen zum Download an.
Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Kunde aktiv angeleitet wird was anderes zu kaufen?

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der Saisonarbeiter

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Seller_4E940kf5bdEnI
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Amazon verfolgt offenbar das Ziel, vollständige Kontrolle über alle Umsatzsteuern zu bekommen, die über ihre Plattform generiert werden, und dafür ist ihnen -wie üblich- jedes Mittel recht.

Da sie uns nicht (im engeren Sinne) zwingen können, ihre Zwangsberechnungen zu fressen und/oder die eigene Abrechnungen offenzulegen, machen sie jetzt allen Datenverweigerern das Leben so schwer wie möglich.

Wo das am Ende des Tages hinführt und wie das endet, kann ich auch nicht sagen.

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Dieses Ansinnen haben wir wohl all den Sellern zu verdanken, die teils abenteuerliche Rechnungen ausstellen. Beispiele:

  • Ware kommt aus deutschem FBA-Lager, Rechnung enthält “Ursprungsort China … 0% MwSt” - müsste ich eigentlich EUSt bezahlen.

  • Ware kommt aus polnischem FBA-Lager, Rechnung enthält “Ort der Warenherkunft: Helgoland … 0% MwSt” - auch hier wäre ich EUSt-steuerpflichtig.

  • Ware kommt aus polnischem FBA-Lager, Rechnung vom Kleinunternehmer enthält Hinweis, dass er nach §19 USt-befreit ist, weist aber USt aus und zwar falsch berechnet (19% vom Bruttopreis).

  • Notizbuch kommt vom Händler, USt = 7% (weil eben Buch)

Das waren die Klopper im Oktober und bei allen 4 Vorgängen habe ich Probleme in der Buchhaltung und Ama ist aufgrund der Marktplatzhaftung ggf. haftbar.

Würde ich bei Ama für die Tax Compliance verantwortlich sein, würde ich die Gestaltungsfreiräume der Seller bzgl. Rechnungslegung stark einschränken.

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Kann man die Nutzungsbedingungen für den Rechnungsservice eigentlich öffentlich irgendwo einsehen?
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Seller_Km1vdZsf21NXG
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Ich fand gerade das hier in der “Wie berechnet Amazon die USt.?”-Hilfeseite:

Ein in Frankreich umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer, der nicht physisch in Frankreich ansässig ist, bietet einen Artikel bei Amazon.fr für 12,00 € an, versendet die Artikel aus Frankreich und verkauft den Artikel an einen B2B-Kunden in Frankreich (Umsatzsteuersatz = 0 % – Reverse Charge für nicht in Frankreich ansässige Verkäufer)

Sorry, aber: Lieferung > aus Frankreich > nach Frankreich > Reverse Charge
WTF? Die scheinen ja wirklich überhaupt keine Ahnung davon zu haben, was sie da tun.

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denn die Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Das Problem ist: Es gibt - zumindest nach deutscher Gesetzgebung - bei Warenlieferungen gar keine “Umkehr der Steuerschuldnerschaft” (Warenlieferungen sind in § 13b UStG gar nicht aufgeführt). Die innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6b UStG ist im Inland steuerfrei und erfordert, “dass die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats endet”.

Ich unterstelle, dass - unabhängig von der französischen Gesetzgebung - ein Versand aus Frankreich nach Frankreich die Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Beförderung nicht erfüllt.

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Okay, wow, gerade nochmal quergelesen. Es gibt offenbar in FR tatsächlich ein inlandisches Reverse Charge-Verfahren, die deutsche Gesetzgebung ist in dem von mir oben zitierten Beispiel an keiner Stelle involviert.

§ 13b beinhaltet trotzdem keine allgemeinen Warenlieferungen (bis auf wenige Ausnahmen wie Abfälle und Gold), Du hast die (abschließende) Liste ja selbst verlinkt.+

Edit: Davon abgesehen scheint es (zumindest die weitläufige Meinung hier im Forum) zu sein, dass Amazon die USt.-IDs nicht überprüft. Damit dürfte weder § 13b noch § 6a anwendbar sein. Auf den Hilfeseiten findet sich allerdings der Hinweis “Wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU aktiviert ist, wird sie über die Datenbank des EU VAT Information Exchange Systems (VIES) überprüft.”

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Dafür gibts ja schon den §1a.

Die prüfen ggf. bei Anlage des Kunden-/Lieferantenkontos. Du als Seller solltest zeitnah nach der Ausführung einer steuerbefreiten IGL die USt-Id prüfen, die Amazon Dir mitteilt. Allerdings beim BZST. VIES kann bei einer Prüfung u.U. nicht akzeptiert werden.

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war es denn ein Businesskunde oder ein “normaler”?

" Amazon bietet keine Rechnung zum Download an. Bitte suchen Sie ein alternatives Produkt ohne diesen Warnhinweis."
Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Kunde aktiv angeleitet wird was anderes zu kaufen?

Hmm, wie hört sich die Übersetzung für den Kunden an:

Kaufen Sie blos nicht bei diesem Händler, denn er nutzt einen Service von uns weniger als erhofft, er hinterlegt Ihnen die Rechnung leider nur eigenständig als PDF - der kann das villeicht nicht;
kaufen Sie darum lieber bei einem anderen Händler der auch brav unseren Service nutzt, denn nur unseren Rechnungen sind die einzig waren und richtigen?! :thinking:

Kommt drauf an: Wo kein Kläger, da kein Richter…oder so ähnlich.

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Seller_a97MIza9iRzY0
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Guten Morgen,

das One Stop Verfahren nutzen wir schon seit Jahren. Das klappt Prima.

Man muss nur einmal im Quartal eine Meldung abgeben, geschlüsselt nach allen EU Ländern.

Das wirft das Rechnungsprogramm allerdings hervorragend aus.

Was mitunter aber nervig ist, das AMAZON die Umsatzsteuer Identnummer bei gewerblichen Käufen aus dem EU Ausland nicht mit überträgt.

Hier muss man ständig die Rechnungen korrigieren. Und Datenschutzgründe kann ich da nicht erkennen, da ja ein Kauf zustande kommt und man damit ja die Berechtigung hat, alle relevanten Daten des kaufenden Unternehmens zu erhalten.

Ich verstehe hier das Problem nicht.

Ist halt viel Arbeit für die Buchhaltung einmal im Monat alle Rechnungen zu durchforsten.

Gruß
Schnuggles

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Wir hatten in den letzten 7 Tagen 4 Business Kunden die uns angerufen haben und sich beschwert haben
das Sie nicht bei uns bestellen können da Amazon schreibt das wir keine Rechnung senden würden.
Wir haben den Kunden den Sachverhalt erklärt und darauf hingewiesen das jeder unsere Kunden eine
PDF Rechnung bekommt und das es so wie Amazon das angegeben hat nicht stimmt.

Da die Kunden die Ware schnell und eilig brauchten waren die natürlich nicht begeistert von Amazon und
das beste ist das alle 4 Kunden “OHNE Hinweis von uns” bei uns direkt bestellt haben.

Ich bin mir nicht so ganz sicher ob sich Amazon damit einen gefallen tut…

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Amazon verfolgt offenbar das Ziel, vollständige Kontrolle über alle Umsatzsteuern zu bekommen, die über ihre Plattform generiert werden, und dafür ist ihnen -wie üblich- jedes Mittel recht.

Da sie uns nicht (im engeren Sinne) zwingen können, ihre Zwangsberechnungen zu fressen und/oder die eigene Abrechnungen offenzulegen, machen sie jetzt allen Datenverweigerern das Leben so schwer wie möglich.

Wo das am Ende des Tages hinführt und wie das endet, kann ich auch nicht sagen.

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Amazon verfolgt offenbar das Ziel, vollständige Kontrolle über alle Umsatzsteuern zu bekommen, die über ihre Plattform generiert werden, und dafür ist ihnen -wie üblich- jedes Mittel recht.

Da sie uns nicht (im engeren Sinne) zwingen können, ihre Zwangsberechnungen zu fressen und/oder die eigene Abrechnungen offenzulegen, machen sie jetzt allen Datenverweigerern das Leben so schwer wie möglich.

Wo das am Ende des Tages hinführt und wie das endet, kann ich auch nicht sagen.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Dieses Ansinnen haben wir wohl all den Sellern zu verdanken, die teils abenteuerliche Rechnungen ausstellen. Beispiele:

  • Ware kommt aus deutschem FBA-Lager, Rechnung enthält “Ursprungsort China … 0% MwSt” - müsste ich eigentlich EUSt bezahlen.

  • Ware kommt aus polnischem FBA-Lager, Rechnung enthält “Ort der Warenherkunft: Helgoland … 0% MwSt” - auch hier wäre ich EUSt-steuerpflichtig.

  • Ware kommt aus polnischem FBA-Lager, Rechnung vom Kleinunternehmer enthält Hinweis, dass er nach §19 USt-befreit ist, weist aber USt aus und zwar falsch berechnet (19% vom Bruttopreis).

  • Notizbuch kommt vom Händler, USt = 7% (weil eben Buch)

Das waren die Klopper im Oktober und bei allen 4 Vorgängen habe ich Probleme in der Buchhaltung und Ama ist aufgrund der Marktplatzhaftung ggf. haftbar.

Würde ich bei Ama für die Tax Compliance verantwortlich sein, würde ich die Gestaltungsfreiräume der Seller bzgl. Rechnungslegung stark einschränken.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Dieses Ansinnen haben wir wohl all den Sellern zu verdanken, die teils abenteuerliche Rechnungen ausstellen. Beispiele:

  • Ware kommt aus deutschem FBA-Lager, Rechnung enthält “Ursprungsort China … 0% MwSt” - müsste ich eigentlich EUSt bezahlen.

  • Ware kommt aus polnischem FBA-Lager, Rechnung enthält “Ort der Warenherkunft: Helgoland … 0% MwSt” - auch hier wäre ich EUSt-steuerpflichtig.

  • Ware kommt aus polnischem FBA-Lager, Rechnung vom Kleinunternehmer enthält Hinweis, dass er nach §19 USt-befreit ist, weist aber USt aus und zwar falsch berechnet (19% vom Bruttopreis).

  • Notizbuch kommt vom Händler, USt = 7% (weil eben Buch)

Das waren die Klopper im Oktober und bei allen 4 Vorgängen habe ich Probleme in der Buchhaltung und Ama ist aufgrund der Marktplatzhaftung ggf. haftbar.

Würde ich bei Ama für die Tax Compliance verantwortlich sein, würde ich die Gestaltungsfreiräume der Seller bzgl. Rechnungslegung stark einschränken.

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Seller_Km1vdZsf21NXG
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Kann man die Nutzungsbedingungen für den Rechnungsservice eigentlich öffentlich irgendwo einsehen?
Ich finde dazu gar nichts, bin mir aber sicher, dass man irgendwo irgendwelchen Rechtstexten zustimmen muss …

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Seller_Km1vdZsf21NXG
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Kann man die Nutzungsbedingungen für den Rechnungsservice eigentlich öffentlich irgendwo einsehen?
Ich finde dazu gar nichts, bin mir aber sicher, dass man irgendwo irgendwelchen Rechtstexten zustimmen muss …

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Seller_Km1vdZsf21NXG
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Ich fand gerade das hier in der “Wie berechnet Amazon die USt.?”-Hilfeseite:

Ein in Frankreich umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer, der nicht physisch in Frankreich ansässig ist, bietet einen Artikel bei Amazon.fr für 12,00 € an, versendet die Artikel aus Frankreich und verkauft den Artikel an einen B2B-Kunden in Frankreich (Umsatzsteuersatz = 0 % – Reverse Charge für nicht in Frankreich ansässige Verkäufer)

Sorry, aber: Lieferung > aus Frankreich > nach Frankreich > Reverse Charge
WTF? Die scheinen ja wirklich überhaupt keine Ahnung davon zu haben, was sie da tun.

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Seller_Km1vdZsf21NXG
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Ich fand gerade das hier in der “Wie berechnet Amazon die USt.?”-Hilfeseite:

Ein in Frankreich umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer, der nicht physisch in Frankreich ansässig ist, bietet einen Artikel bei Amazon.fr für 12,00 € an, versendet die Artikel aus Frankreich und verkauft den Artikel an einen B2B-Kunden in Frankreich (Umsatzsteuersatz = 0 % – Reverse Charge für nicht in Frankreich ansässige Verkäufer)

Sorry, aber: Lieferung > aus Frankreich > nach Frankreich > Reverse Charge
WTF? Die scheinen ja wirklich überhaupt keine Ahnung davon zu haben, was sie da tun.

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denn die Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Das Problem ist: Es gibt - zumindest nach deutscher Gesetzgebung - bei Warenlieferungen gar keine “Umkehr der Steuerschuldnerschaft” (Warenlieferungen sind in § 13b UStG gar nicht aufgeführt). Die innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6b UStG ist im Inland steuerfrei und erfordert, “dass die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats endet”.

Ich unterstelle, dass - unabhängig von der französischen Gesetzgebung - ein Versand aus Frankreich nach Frankreich die Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Beförderung nicht erfüllt.

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denn die Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Das Problem ist: Es gibt - zumindest nach deutscher Gesetzgebung - bei Warenlieferungen gar keine “Umkehr der Steuerschuldnerschaft” (Warenlieferungen sind in § 13b UStG gar nicht aufgeführt). Die innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6b UStG ist im Inland steuerfrei und erfordert, “dass die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats endet”.

Ich unterstelle, dass - unabhängig von der französischen Gesetzgebung - ein Versand aus Frankreich nach Frankreich die Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Beförderung nicht erfüllt.

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Okay, wow, gerade nochmal quergelesen. Es gibt offenbar in FR tatsächlich ein inlandisches Reverse Charge-Verfahren, die deutsche Gesetzgebung ist in dem von mir oben zitierten Beispiel an keiner Stelle involviert.

§ 13b beinhaltet trotzdem keine allgemeinen Warenlieferungen (bis auf wenige Ausnahmen wie Abfälle und Gold), Du hast die (abschließende) Liste ja selbst verlinkt.+

Edit: Davon abgesehen scheint es (zumindest die weitläufige Meinung hier im Forum) zu sein, dass Amazon die USt.-IDs nicht überprüft. Damit dürfte weder § 13b noch § 6a anwendbar sein. Auf den Hilfeseiten findet sich allerdings der Hinweis “Wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU aktiviert ist, wird sie über die Datenbank des EU VAT Information Exchange Systems (VIES) überprüft.”

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Okay, wow, gerade nochmal quergelesen. Es gibt offenbar in FR tatsächlich ein inlandisches Reverse Charge-Verfahren, die deutsche Gesetzgebung ist in dem von mir oben zitierten Beispiel an keiner Stelle involviert.

§ 13b beinhaltet trotzdem keine allgemeinen Warenlieferungen (bis auf wenige Ausnahmen wie Abfälle und Gold), Du hast die (abschließende) Liste ja selbst verlinkt.+

Edit: Davon abgesehen scheint es (zumindest die weitläufige Meinung hier im Forum) zu sein, dass Amazon die USt.-IDs nicht überprüft. Damit dürfte weder § 13b noch § 6a anwendbar sein. Auf den Hilfeseiten findet sich allerdings der Hinweis “Wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU aktiviert ist, wird sie über die Datenbank des EU VAT Information Exchange Systems (VIES) überprüft.”

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Dafür gibts ja schon den §1a.

Die prüfen ggf. bei Anlage des Kunden-/Lieferantenkontos. Du als Seller solltest zeitnah nach der Ausführung einer steuerbefreiten IGL die USt-Id prüfen, die Amazon Dir mitteilt. Allerdings beim BZST. VIES kann bei einer Prüfung u.U. nicht akzeptiert werden.

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Dafür gibts ja schon den §1a.

Die prüfen ggf. bei Anlage des Kunden-/Lieferantenkontos. Du als Seller solltest zeitnah nach der Ausführung einer steuerbefreiten IGL die USt-Id prüfen, die Amazon Dir mitteilt. Allerdings beim BZST. VIES kann bei einer Prüfung u.U. nicht akzeptiert werden.

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Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Kunde aktiv angeleitet wird was anderes zu kaufen?

Hmm, wie hört sich die Übersetzung für den Kunden an:

Kaufen Sie blos nicht bei diesem Händler, denn er nutzt einen Service von uns weniger als erhofft, er hinterlegt Ihnen die Rechnung leider nur eigenständig als PDF - der kann das villeicht nicht;
kaufen Sie darum lieber bei einem anderen Händler der auch brav unseren Service nutzt, denn nur unseren Rechnungen sind die einzig waren und richtigen?! :thinking:

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" Amazon bietet keine Rechnung zum Download an. Bitte suchen Sie ein alternatives Produkt ohne diesen Warnhinweis."
Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Kunde aktiv angeleitet wird was anderes zu kaufen?

Hmm, wie hört sich die Übersetzung für den Kunden an:

Kaufen Sie blos nicht bei diesem Händler, denn er nutzt einen Service von uns weniger als erhofft, er hinterlegt Ihnen die Rechnung leider nur eigenständig als PDF - der kann das villeicht nicht;
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Guten Morgen,

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Man muss nur einmal im Quartal eine Meldung abgeben, geschlüsselt nach allen EU Ländern.

Das wirft das Rechnungsprogramm allerdings hervorragend aus.

Was mitunter aber nervig ist, das AMAZON die Umsatzsteuer Identnummer bei gewerblichen Käufen aus dem EU Ausland nicht mit überträgt.

Hier muss man ständig die Rechnungen korrigieren. Und Datenschutzgründe kann ich da nicht erkennen, da ja ein Kauf zustande kommt und man damit ja die Berechtigung hat, alle relevanten Daten des kaufenden Unternehmens zu erhalten.

Ich verstehe hier das Problem nicht.

Ist halt viel Arbeit für die Buchhaltung einmal im Monat alle Rechnungen zu durchforsten.

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Man muss nur einmal im Quartal eine Meldung abgeben, geschlüsselt nach allen EU Ländern.

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Was mitunter aber nervig ist, das AMAZON die Umsatzsteuer Identnummer bei gewerblichen Käufen aus dem EU Ausland nicht mit überträgt.

Hier muss man ständig die Rechnungen korrigieren. Und Datenschutzgründe kann ich da nicht erkennen, da ja ein Kauf zustande kommt und man damit ja die Berechtigung hat, alle relevanten Daten des kaufenden Unternehmens zu erhalten.

Ich verstehe hier das Problem nicht.

Ist halt viel Arbeit für die Buchhaltung einmal im Monat alle Rechnungen zu durchforsten.

Gruß
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Wir hatten in den letzten 7 Tagen 4 Business Kunden die uns angerufen haben und sich beschwert haben
das Sie nicht bei uns bestellen können da Amazon schreibt das wir keine Rechnung senden würden.
Wir haben den Kunden den Sachverhalt erklärt und darauf hingewiesen das jeder unsere Kunden eine
PDF Rechnung bekommt und das es so wie Amazon das angegeben hat nicht stimmt.

Da die Kunden die Ware schnell und eilig brauchten waren die natürlich nicht begeistert von Amazon und
das beste ist das alle 4 Kunden “OHNE Hinweis von uns” bei uns direkt bestellt haben.

Ich bin mir nicht so ganz sicher ob sich Amazon damit einen gefallen tut…

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Seller_ZYO7jDqJwoWGA
In Antwort auf: Post von: Seller_kZk5XNmegow08

Wir hatten in den letzten 7 Tagen 4 Business Kunden die uns angerufen haben und sich beschwert haben
das Sie nicht bei uns bestellen können da Amazon schreibt das wir keine Rechnung senden würden.
Wir haben den Kunden den Sachverhalt erklärt und darauf hingewiesen das jeder unsere Kunden eine
PDF Rechnung bekommt und das es so wie Amazon das angegeben hat nicht stimmt.

Da die Kunden die Ware schnell und eilig brauchten waren die natürlich nicht begeistert von Amazon und
das beste ist das alle 4 Kunden “OHNE Hinweis von uns” bei uns direkt bestellt haben.

Ich bin mir nicht so ganz sicher ob sich Amazon damit einen gefallen tut…

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