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Seller_UNETAySt8CyHG

Zwei mal in einem Angebot Listen

Hallo liebe Mitstreiter ,
Ich habe da eine Frage wo ich in der Suche nichts zu finden konnte auch wenn es mit Sicherheit bereits diskutiert wurde …
Fall: darf ich in einem Angebot mich zwei mal Listen ?
Ich habe vor einmal mit Prime durch Verkäufer und ein Mal mit unserem Standard Versand .
Dies möchten wir gerne machen um in den Prime relevanten Zeiten den höheren Preis zu gewinnen und in den Zeiten wo Prime nicjt so gewuchtet wird eben durch den günstigeren Versand mit unserem Dienstleister mehr Marge raus zu holen .

Ich weiß nur nicht ob es erlaubt ist .
Danke im Vorraum für eure Erfahrungen

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Tags:Prime, Versand
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Seller_UNETAySt8CyHG

Zwei mal in einem Angebot Listen

Hallo liebe Mitstreiter ,
Ich habe da eine Frage wo ich in der Suche nichts zu finden konnte auch wenn es mit Sicherheit bereits diskutiert wurde …
Fall: darf ich in einem Angebot mich zwei mal Listen ?
Ich habe vor einmal mit Prime durch Verkäufer und ein Mal mit unserem Standard Versand .
Dies möchten wir gerne machen um in den Prime relevanten Zeiten den höheren Preis zu gewinnen und in den Zeiten wo Prime nicjt so gewuchtet wird eben durch den günstigeren Versand mit unserem Dienstleister mehr Marge raus zu holen .

Ich weiß nur nicht ob es erlaubt ist .
Danke im Vorraum für eure Erfahrungen

Tags:Prime, Versand
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Seller_8MoyJaZCCLtmd
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

ja ist erlaubt habe ich auch

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Seller_UNETAySt8CyHG
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

Bist du dir ganz sicher steht es auch in den Richtlinien das es gestattet ist ?

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Seller_j3KkCXSC1kRjV
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

Ich wäre aber grundsätzlich etwas vorsichtig mit doppeltem Listing:

Das OLG Hamm hat seine bereits im Rahmen eines Hinweisbeschlusses geäußerte Rechtsauffassung (https://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?_action=%2FPDF%2Fprint&_rid=7934)) mit seinem Urteil vom 12. Januar 2017 (I-4 U 80/16) bestätigt.
Darin stellte es fest, dass die Neuanlage einer weiteren Katalogseite für ein bereits angelegtes Produkt irreführend im Sinne des [§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG ] sei.

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Seller_I8GXsEPWM05Dx
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

Wenn es nötig ist, zb. verschiedenen Chargen mit verschiedenen Verfallsdatum, es erlaubt. Nur aus Spass an der Freud nicht.

Ich hatte mal einen Chat mit dem VKS da meinte er “öhh blaa ich sehe sie listen mehrmals unter der ASIN mit FBA blaa das wollen wir nicht”. Habe ihm dann erklärt wieso, und dann wars okay.

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Seller_yI3dcEIYCtClF
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

Frage doch deinen FBA Kontakt.
Mir hatte der damals gesagt -> bis zu 3 werden angezeigt, mehr werden unterdrückt.
(ob das nur für einen Zustand gilt, weiß ich leider nicht)
Also alles ok.

Ich hatte ein mal FBA, ein mal FBM und dann kann man ja immer noch Folgendes haben:
-Aus Versehen doppelt gelistet
-Amazon hat 2 ASINs zusammengeführt und es bleiben wie so oft bei erhalten.

Wichtig, bei mehr als 10 Angeboten insgesamt (alle Verkäufer), wird immer nur eine von dir je Seite angezeigt. Und das ist vorrangig FBA, nicht dein günstigeres, wenn du eins hast.

Allerdings mal ehrlich, ich bin da eher der Evolutionstyp: probieren und gucken was passiert. zumindest bei solchen simplen Sachen. bei instinktiv risikoreicheren Dingen bevorzuge ich das www.

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Seller_vIamXzC21bPa9
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

Es ist nicht gern gesehen, wird aber geduldet. Ich habe es auch seit einigen Jahren 1x versandkostenfrei und 1x zzgl. Versandkosten. So fange ich auch die “ganz schlauen”. Ich hatte mich bei meinem Brand-Service-Mensch mal danach erkundigt.
Solange du nicht deine Kunden von Amazon weg lockst, ist das kein Problem.
LG Falko

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Seller_bMGXJcDXqfuAj
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

Wir haben sogar zum Teil 3 Listing, einmal Eigenversand, dann Prime und dann noch Small und Light, kein Problem, identische ASIN aber unterschiedliche SKUs.

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Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

Ja, das ist völlig legitim und wird erlaubt.
Dazu erstellst du ein neues Angebot bzw. einen neuen Zustand (neue SKU) des gleiches Artikels (gleiche GTIN) und keinen zweiten Artikel.

In Extremfällen hat man sogar mehr als drei Angebote eines Artikels (einer GTIN/EAN) wie z.B.:

  • neu mit eigenem Versand
  • neu im dem Standardversand durch Amazon (FBA)
  • neu mit FBA Small and Light
  • geprüfte Retourware (Zustand “wie neu”) mit eigenem Versand
  • geprüfte Retourware (Zustand “gut”) mit eigenem Versand

Manuell mach du es auf der Lagerbestand-Seite mit dem Knopf rechts “Weiteren Zustand hinzufügen”.
Beim Hochladen bleibt die GTIN (ehemals EAN) Code gleich udn eine neue eigene SKU kommt hinzu.

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Seller_UNETAySt8CyHG
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

Danke euch allen :slight_smile: eigentlich probieren wir auch Sachen immer aus jedoch sind wir derzeit vorsichtig geworden bei den ganzen Sperrungen usw​:sweat_smile:

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Seller_UNETAySt8CyHG

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Ich habe vor einmal mit Prime durch Verkäufer und ein Mal mit unserem Standard Versand .
Dies möchten wir gerne machen um in den Prime relevanten Zeiten den höheren Preis zu gewinnen und in den Zeiten wo Prime nicjt so gewuchtet wird eben durch den günstigeren Versand mit unserem Dienstleister mehr Marge raus zu holen .

Ich weiß nur nicht ob es erlaubt ist .
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Hallo liebe Mitstreiter ,
Ich habe da eine Frage wo ich in der Suche nichts zu finden konnte auch wenn es mit Sicherheit bereits diskutiert wurde …
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Ich habe vor einmal mit Prime durch Verkäufer und ein Mal mit unserem Standard Versand .
Dies möchten wir gerne machen um in den Prime relevanten Zeiten den höheren Preis zu gewinnen und in den Zeiten wo Prime nicjt so gewuchtet wird eben durch den günstigeren Versand mit unserem Dienstleister mehr Marge raus zu holen .

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Zwei mal in einem Angebot Listen

von Seller_UNETAySt8CyHG

Hallo liebe Mitstreiter ,
Ich habe da eine Frage wo ich in der Suche nichts zu finden konnte auch wenn es mit Sicherheit bereits diskutiert wurde …
Fall: darf ich in einem Angebot mich zwei mal Listen ?
Ich habe vor einmal mit Prime durch Verkäufer und ein Mal mit unserem Standard Versand .
Dies möchten wir gerne machen um in den Prime relevanten Zeiten den höheren Preis zu gewinnen und in den Zeiten wo Prime nicjt so gewuchtet wird eben durch den günstigeren Versand mit unserem Dienstleister mehr Marge raus zu holen .

Ich weiß nur nicht ob es erlaubt ist .
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Seller_8MoyJaZCCLtmd
In Antwort auf: Post von: Seller_UNETAySt8CyHG

ja ist erlaubt habe ich auch

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Seller_UNETAySt8CyHG
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Bist du dir ganz sicher steht es auch in den Richtlinien das es gestattet ist ?

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Ich wäre aber grundsätzlich etwas vorsichtig mit doppeltem Listing:

Das OLG Hamm hat seine bereits im Rahmen eines Hinweisbeschlusses geäußerte Rechtsauffassung (https://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?_action=%2FPDF%2Fprint&_rid=7934)) mit seinem Urteil vom 12. Januar 2017 (I-4 U 80/16) bestätigt.
Darin stellte es fest, dass die Neuanlage einer weiteren Katalogseite für ein bereits angelegtes Produkt irreführend im Sinne des [§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG ] sei.

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Wenn es nötig ist, zb. verschiedenen Chargen mit verschiedenen Verfallsdatum, es erlaubt. Nur aus Spass an der Freud nicht.

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Frage doch deinen FBA Kontakt.
Mir hatte der damals gesagt -> bis zu 3 werden angezeigt, mehr werden unterdrückt.
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Also alles ok.

Ich hatte ein mal FBA, ein mal FBM und dann kann man ja immer noch Folgendes haben:
-Aus Versehen doppelt gelistet
-Amazon hat 2 ASINs zusammengeführt und es bleiben wie so oft bei erhalten.

Wichtig, bei mehr als 10 Angeboten insgesamt (alle Verkäufer), wird immer nur eine von dir je Seite angezeigt. Und das ist vorrangig FBA, nicht dein günstigeres, wenn du eins hast.

Allerdings mal ehrlich, ich bin da eher der Evolutionstyp: probieren und gucken was passiert. zumindest bei solchen simplen Sachen. bei instinktiv risikoreicheren Dingen bevorzuge ich das www.

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Es ist nicht gern gesehen, wird aber geduldet. Ich habe es auch seit einigen Jahren 1x versandkostenfrei und 1x zzgl. Versandkosten. So fange ich auch die “ganz schlauen”. Ich hatte mich bei meinem Brand-Service-Mensch mal danach erkundigt.
Solange du nicht deine Kunden von Amazon weg lockst, ist das kein Problem.
LG Falko

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Ja, das ist völlig legitim und wird erlaubt.
Dazu erstellst du ein neues Angebot bzw. einen neuen Zustand (neue SKU) des gleiches Artikels (gleiche GTIN) und keinen zweiten Artikel.

In Extremfällen hat man sogar mehr als drei Angebote eines Artikels (einer GTIN/EAN) wie z.B.:

  • neu mit eigenem Versand
  • neu im dem Standardversand durch Amazon (FBA)
  • neu mit FBA Small and Light
  • geprüfte Retourware (Zustand “wie neu”) mit eigenem Versand
  • geprüfte Retourware (Zustand “gut”) mit eigenem Versand

Manuell mach du es auf der Lagerbestand-Seite mit dem Knopf rechts “Weiteren Zustand hinzufügen”.
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ja ist erlaubt habe ich auch

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ja ist erlaubt habe ich auch

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Ich wäre aber grundsätzlich etwas vorsichtig mit doppeltem Listing:

Das OLG Hamm hat seine bereits im Rahmen eines Hinweisbeschlusses geäußerte Rechtsauffassung (https://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?_action=%2FPDF%2Fprint&_rid=7934)) mit seinem Urteil vom 12. Januar 2017 (I-4 U 80/16) bestätigt.
Darin stellte es fest, dass die Neuanlage einer weiteren Katalogseite für ein bereits angelegtes Produkt irreführend im Sinne des [§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG ] sei.

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Ich wäre aber grundsätzlich etwas vorsichtig mit doppeltem Listing:

Das OLG Hamm hat seine bereits im Rahmen eines Hinweisbeschlusses geäußerte Rechtsauffassung (https://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?_action=%2FPDF%2Fprint&_rid=7934)) mit seinem Urteil vom 12. Januar 2017 (I-4 U 80/16) bestätigt.
Darin stellte es fest, dass die Neuanlage einer weiteren Katalogseite für ein bereits angelegtes Produkt irreführend im Sinne des [§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG ] sei.

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Wenn es nötig ist, zb. verschiedenen Chargen mit verschiedenen Verfallsdatum, es erlaubt. Nur aus Spass an der Freud nicht.

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Wenn es nötig ist, zb. verschiedenen Chargen mit verschiedenen Verfallsdatum, es erlaubt. Nur aus Spass an der Freud nicht.

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Frage doch deinen FBA Kontakt.
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Ich hatte ein mal FBA, ein mal FBM und dann kann man ja immer noch Folgendes haben:
-Aus Versehen doppelt gelistet
-Amazon hat 2 ASINs zusammengeführt und es bleiben wie so oft bei erhalten.

Wichtig, bei mehr als 10 Angeboten insgesamt (alle Verkäufer), wird immer nur eine von dir je Seite angezeigt. Und das ist vorrangig FBA, nicht dein günstigeres, wenn du eins hast.

Allerdings mal ehrlich, ich bin da eher der Evolutionstyp: probieren und gucken was passiert. zumindest bei solchen simplen Sachen. bei instinktiv risikoreicheren Dingen bevorzuge ich das www.

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-Aus Versehen doppelt gelistet
-Amazon hat 2 ASINs zusammengeführt und es bleiben wie so oft bei erhalten.

Wichtig, bei mehr als 10 Angeboten insgesamt (alle Verkäufer), wird immer nur eine von dir je Seite angezeigt. Und das ist vorrangig FBA, nicht dein günstigeres, wenn du eins hast.

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Es ist nicht gern gesehen, wird aber geduldet. Ich habe es auch seit einigen Jahren 1x versandkostenfrei und 1x zzgl. Versandkosten. So fange ich auch die “ganz schlauen”. Ich hatte mich bei meinem Brand-Service-Mensch mal danach erkundigt.
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Es ist nicht gern gesehen, wird aber geduldet. Ich habe es auch seit einigen Jahren 1x versandkostenfrei und 1x zzgl. Versandkosten. So fange ich auch die “ganz schlauen”. Ich hatte mich bei meinem Brand-Service-Mensch mal danach erkundigt.
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Wir haben sogar zum Teil 3 Listing, einmal Eigenversand, dann Prime und dann noch Small und Light, kein Problem, identische ASIN aber unterschiedliche SKUs.

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Ja, das ist völlig legitim und wird erlaubt.
Dazu erstellst du ein neues Angebot bzw. einen neuen Zustand (neue SKU) des gleiches Artikels (gleiche GTIN) und keinen zweiten Artikel.

In Extremfällen hat man sogar mehr als drei Angebote eines Artikels (einer GTIN/EAN) wie z.B.:

  • neu mit eigenem Versand
  • neu im dem Standardversand durch Amazon (FBA)
  • neu mit FBA Small and Light
  • geprüfte Retourware (Zustand “wie neu”) mit eigenem Versand
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Ja, das ist völlig legitim und wird erlaubt.
Dazu erstellst du ein neues Angebot bzw. einen neuen Zustand (neue SKU) des gleiches Artikels (gleiche GTIN) und keinen zweiten Artikel.

In Extremfällen hat man sogar mehr als drei Angebote eines Artikels (einer GTIN/EAN) wie z.B.:

  • neu mit eigenem Versand
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