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Seller_PfvzXhaBN2nx7

Rechnungsservice von Amazon. Kunde bittet um Änderung der Rechnungsadresse

Hallo,

wie kann ich nachträglich die Rechnungsadresse einer von Amazon erstellten Rechnung ändern?

195 Aufrufe
18 Antworten
Tags:ASIN, Angebote, Einkaufswagen-Feld, Gebühren, Preisgestaltung
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Seller_PfvzXhaBN2nx7

Rechnungsservice von Amazon. Kunde bittet um Änderung der Rechnungsadresse

Hallo,

wie kann ich nachträglich die Rechnungsadresse einer von Amazon erstellten Rechnung ändern?

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Seller_7o7FI6TAlGqdm
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Zum “Wie” kann ich dir in diesem Fall nicht helfen, vermutlich geht das gar nicht.

Aber war da nicht was, dass man Rechnungen, die einmal das Büro verlassen haben, nicht einfach so ändern darf? Laut dem Steuer-Heini erst eine Stornorechnung, dann Adresse ändern und neue Rechnung.

70
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Seller_cgYSLXpfXxDDN
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Haben wir pro Monat 3 bis 4 mal. Ich verweise auf die vom Kunden selbst getätigten Angaben bei Bestellabgabe, das Amazon die Rechnung automatisch erstellt und diese auch sofort so verbucht wird. Änderungen sind seitens Amazon nicht möglich. Wenn ich gut drauf bin, schreibe ich, dass sich Kunden einfach einen Eigenbeleg ausstellen sollen.
Aber Rechnungen manuell zu ändern, gibts nicht. Leute sollen einfach vor Bestellabgabe ihr Hirn einschalten.
Einen schönen Sonntag Euch allen!

110
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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Du möchtest dazu den bestimmt hilfsbereiten Verkäuferservice kontaktieren :wink:

Wenn du nur den USt. Berechnungsservice nutzt, die Rechnungen aber von einem anderen Programm erstellen lässt (VCS lite…) dann hängt es von diesem Programm ab.

zB

  1. VCS Auftrag entsperren
  2. Stornorechnung erzeugen
  3. Daten ändern
  4. neue Rechnung erzeugen

Macht aber niemand gern, auch wenn es möglich ist, siehe meine Vorposter.

00
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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Vor geschätzt einem halben Jahr hat hier jemand einen Link auf die Amazon-Hilfeseiten gepostet, bei dem zu lesen war dass der Amazon-Support bestimmte Änderungen an der Rechnung nachträglich vornehmen kann.
Die Seite wendet sich an die Käufer, daher müsste der Käufer das mit Amazon klären.

Auf die schnelle habe ich den Link jetzt aber nicht gefunden. Wer Lust hat, kann sich ja auf die Suche machen.

Alternativ bleibt freilich noch immer die Möglichkeit dass der Verkäufer mit seiner eigener eigenen Software einen Stornobeleg, und dann einen weitere Beleg, so wie ihn der Kunde haben möchte, generiert.

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Seller_X3hXHh6gUHD3m
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Rechnungen sind buchhalterisch festgeschrieben. Würde ich dem Kunden auch so mitteilen, schließlich hat er beim Kauf eine Rechnungsadresse übermittelt. Da Amazon die Rechnungen erstellt, muss sich Amazon eigentlich auch um solche Probleme kümmern, heißt ja schließlich Rechnungsservice. Oder Du teilst dem Kunden mit, das er das notfalls auch selber machen kann.

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Seller_F2mEDnq2ZBGdu
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Bevor Du eine Lösung suchst, solltest Du mit dem Steuerberater sprechen. Soweit ich weiß, ist eine nachträgliche Änderung des Leistungsempfängers gar nicht möglich. Außerdem ist es bedenklich, für den gleichen Versand 2 Rechnungen auszustellen, weil man dann ggf. 2x versteuern muß oder dem Kunden hilft, das Ganze doppelt abzusetzen. Wir machen so etwas nicht mehr und weisen in den FAQ darauf hin.

10
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Seller_VJ2u0yoYyugrW
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

An sich gar nicht.
Ich habe es für einen Kunden über Amazon versucht, von dort kam dass Amazon die Rechnungen auf Grundlage der vom Kunden eingegeben Daten erstellt.
Aha.
Ich arbeite mit JTL, also stehen in meinem System die Rechnungen gar nicht zur Verfügung, also als Beleg an sich.
Storno und neuen Vorgang anlegen geht auch nicht, weil bei mir der Worker das ins Amazon transportieren würde über den Abgleich…
Ich bin dann letzlich hingegangen und habe die Rechnung im Amazon ausgedruckt, geändert, den Kunden als PDF gemailt und bei mir eine separate Dokumentation fürs Finanzamt angelegt, mein Steuerberater meinte das sei so OK da nachvollziehbar, immer Originalbeleg mit der geänderten Rechnung zusammengetackert.

Tja…

10
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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

@internetzshop
Für Amazon-Only-Handler, die noch dazu das Amazon-Rechnungsserivce nutzen ist das aber fast ein Ding der Unmöglichkeit, da diese Händler oft keinerlei Infrastruktur dafür haben eigene Belege zu erstellen.

Für “normale” Händler, die ohnehin eine eigene WaWi (oder mit welchen Programm auch immer die die Rechnugnen schreiben) haben, ist das freilich eher eine Pflichtübung und kein wirkliches Problem.

Muß eh jeder selbst wissen ob er diese Kundenwünsche erfüllt oder auch nicht.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Im “richtigen” B2B ist das ja ein gerne gespieltes Spiel dass man als Abmehmer hier x-mal die Rechnung ändern läßt, weil man diese dann doch auf ein anderes Konzernunternehmen o.ä. ausgestellt haben möchte.
Nicht selten wird dann 1x, 2x, 3x geändert bis es dem Abnehmer irgendwann mal passt.

Ist in diesen Kreisen eigentlich ein ganz übliches Prozedere, vor allem weil der Abnehmer ein großes Druckmittel hat: Er bezahlt die Rechnung erst, wenn diese seinem endgültigen Wunsch entspricht.

Bei Amazon fällt dieses Druckmittel natürlich weg, da die Zahlung bereits mit der Bestellung in irgendeiner Weise angestoßen wurde.

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Seller_PfvzXhaBN2nx7

Rechnungsservice von Amazon. Kunde bittet um Änderung der Rechnungsadresse

Hallo,

wie kann ich nachträglich die Rechnungsadresse einer von Amazon erstellten Rechnung ändern?

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Seller_PfvzXhaBN2nx7

Rechnungsservice von Amazon. Kunde bittet um Änderung der Rechnungsadresse

Hallo,

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Rechnungsservice von Amazon. Kunde bittet um Änderung der Rechnungsadresse

von Seller_PfvzXhaBN2nx7

Hallo,

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Seller_7o7FI6TAlGqdm
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Zum “Wie” kann ich dir in diesem Fall nicht helfen, vermutlich geht das gar nicht.

Aber war da nicht was, dass man Rechnungen, die einmal das Büro verlassen haben, nicht einfach so ändern darf? Laut dem Steuer-Heini erst eine Stornorechnung, dann Adresse ändern und neue Rechnung.

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Seller_cgYSLXpfXxDDN
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Haben wir pro Monat 3 bis 4 mal. Ich verweise auf die vom Kunden selbst getätigten Angaben bei Bestellabgabe, das Amazon die Rechnung automatisch erstellt und diese auch sofort so verbucht wird. Änderungen sind seitens Amazon nicht möglich. Wenn ich gut drauf bin, schreibe ich, dass sich Kunden einfach einen Eigenbeleg ausstellen sollen.
Aber Rechnungen manuell zu ändern, gibts nicht. Leute sollen einfach vor Bestellabgabe ihr Hirn einschalten.
Einen schönen Sonntag Euch allen!

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Seller_PQ0vW4B0uG97C
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Du möchtest dazu den bestimmt hilfsbereiten Verkäuferservice kontaktieren :wink:

Wenn du nur den USt. Berechnungsservice nutzt, die Rechnungen aber von einem anderen Programm erstellen lässt (VCS lite…) dann hängt es von diesem Programm ab.

zB

  1. VCS Auftrag entsperren
  2. Stornorechnung erzeugen
  3. Daten ändern
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Macht aber niemand gern, auch wenn es möglich ist, siehe meine Vorposter.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_PfvzXhaBN2nx7

Vor geschätzt einem halben Jahr hat hier jemand einen Link auf die Amazon-Hilfeseiten gepostet, bei dem zu lesen war dass der Amazon-Support bestimmte Änderungen an der Rechnung nachträglich vornehmen kann.
Die Seite wendet sich an die Käufer, daher müsste der Käufer das mit Amazon klären.

Auf die schnelle habe ich den Link jetzt aber nicht gefunden. Wer Lust hat, kann sich ja auf die Suche machen.

Alternativ bleibt freilich noch immer die Möglichkeit dass der Verkäufer mit seiner eigener eigenen Software einen Stornobeleg, und dann einen weitere Beleg, so wie ihn der Kunde haben möchte, generiert.

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Rechnungen sind buchhalterisch festgeschrieben. Würde ich dem Kunden auch so mitteilen, schließlich hat er beim Kauf eine Rechnungsadresse übermittelt. Da Amazon die Rechnungen erstellt, muss sich Amazon eigentlich auch um solche Probleme kümmern, heißt ja schließlich Rechnungsservice. Oder Du teilst dem Kunden mit, das er das notfalls auch selber machen kann.

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Bevor Du eine Lösung suchst, solltest Du mit dem Steuerberater sprechen. Soweit ich weiß, ist eine nachträgliche Änderung des Leistungsempfängers gar nicht möglich. Außerdem ist es bedenklich, für den gleichen Versand 2 Rechnungen auszustellen, weil man dann ggf. 2x versteuern muß oder dem Kunden hilft, das Ganze doppelt abzusetzen. Wir machen so etwas nicht mehr und weisen in den FAQ darauf hin.

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An sich gar nicht.
Ich habe es für einen Kunden über Amazon versucht, von dort kam dass Amazon die Rechnungen auf Grundlage der vom Kunden eingegeben Daten erstellt.
Aha.
Ich arbeite mit JTL, also stehen in meinem System die Rechnungen gar nicht zur Verfügung, also als Beleg an sich.
Storno und neuen Vorgang anlegen geht auch nicht, weil bei mir der Worker das ins Amazon transportieren würde über den Abgleich…
Ich bin dann letzlich hingegangen und habe die Rechnung im Amazon ausgedruckt, geändert, den Kunden als PDF gemailt und bei mir eine separate Dokumentation fürs Finanzamt angelegt, mein Steuerberater meinte das sei so OK da nachvollziehbar, immer Originalbeleg mit der geänderten Rechnung zusammengetackert.

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Für Amazon-Only-Handler, die noch dazu das Amazon-Rechnungsserivce nutzen ist das aber fast ein Ding der Unmöglichkeit, da diese Händler oft keinerlei Infrastruktur dafür haben eigene Belege zu erstellen.

Für “normale” Händler, die ohnehin eine eigene WaWi (oder mit welchen Programm auch immer die die Rechnugnen schreiben) haben, ist das freilich eher eine Pflichtübung und kein wirkliches Problem.

Muß eh jeder selbst wissen ob er diese Kundenwünsche erfüllt oder auch nicht.

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Im “richtigen” B2B ist das ja ein gerne gespieltes Spiel dass man als Abmehmer hier x-mal die Rechnung ändern läßt, weil man diese dann doch auf ein anderes Konzernunternehmen o.ä. ausgestellt haben möchte.
Nicht selten wird dann 1x, 2x, 3x geändert bis es dem Abnehmer irgendwann mal passt.

Ist in diesen Kreisen eigentlich ein ganz übliches Prozedere, vor allem weil der Abnehmer ein großes Druckmittel hat: Er bezahlt die Rechnung erst, wenn diese seinem endgültigen Wunsch entspricht.

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Zum “Wie” kann ich dir in diesem Fall nicht helfen, vermutlich geht das gar nicht.

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Haben wir pro Monat 3 bis 4 mal. Ich verweise auf die vom Kunden selbst getätigten Angaben bei Bestellabgabe, das Amazon die Rechnung automatisch erstellt und diese auch sofort so verbucht wird. Änderungen sind seitens Amazon nicht möglich. Wenn ich gut drauf bin, schreibe ich, dass sich Kunden einfach einen Eigenbeleg ausstellen sollen.
Aber Rechnungen manuell zu ändern, gibts nicht. Leute sollen einfach vor Bestellabgabe ihr Hirn einschalten.
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Haben wir pro Monat 3 bis 4 mal. Ich verweise auf die vom Kunden selbst getätigten Angaben bei Bestellabgabe, das Amazon die Rechnung automatisch erstellt und diese auch sofort so verbucht wird. Änderungen sind seitens Amazon nicht möglich. Wenn ich gut drauf bin, schreibe ich, dass sich Kunden einfach einen Eigenbeleg ausstellen sollen.
Aber Rechnungen manuell zu ändern, gibts nicht. Leute sollen einfach vor Bestellabgabe ihr Hirn einschalten.
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Vor geschätzt einem halben Jahr hat hier jemand einen Link auf die Amazon-Hilfeseiten gepostet, bei dem zu lesen war dass der Amazon-Support bestimmte Änderungen an der Rechnung nachträglich vornehmen kann.
Die Seite wendet sich an die Käufer, daher müsste der Käufer das mit Amazon klären.

Auf die schnelle habe ich den Link jetzt aber nicht gefunden. Wer Lust hat, kann sich ja auf die Suche machen.

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Vor geschätzt einem halben Jahr hat hier jemand einen Link auf die Amazon-Hilfeseiten gepostet, bei dem zu lesen war dass der Amazon-Support bestimmte Änderungen an der Rechnung nachträglich vornehmen kann.
Die Seite wendet sich an die Käufer, daher müsste der Käufer das mit Amazon klären.

Auf die schnelle habe ich den Link jetzt aber nicht gefunden. Wer Lust hat, kann sich ja auf die Suche machen.

Alternativ bleibt freilich noch immer die Möglichkeit dass der Verkäufer mit seiner eigener eigenen Software einen Stornobeleg, und dann einen weitere Beleg, so wie ihn der Kunde haben möchte, generiert.

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Rechnungen sind buchhalterisch festgeschrieben. Würde ich dem Kunden auch so mitteilen, schließlich hat er beim Kauf eine Rechnungsadresse übermittelt. Da Amazon die Rechnungen erstellt, muss sich Amazon eigentlich auch um solche Probleme kümmern, heißt ja schließlich Rechnungsservice. Oder Du teilst dem Kunden mit, das er das notfalls auch selber machen kann.

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Rechnungen sind buchhalterisch festgeschrieben. Würde ich dem Kunden auch so mitteilen, schließlich hat er beim Kauf eine Rechnungsadresse übermittelt. Da Amazon die Rechnungen erstellt, muss sich Amazon eigentlich auch um solche Probleme kümmern, heißt ja schließlich Rechnungsservice. Oder Du teilst dem Kunden mit, das er das notfalls auch selber machen kann.

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Bevor Du eine Lösung suchst, solltest Du mit dem Steuerberater sprechen. Soweit ich weiß, ist eine nachträgliche Änderung des Leistungsempfängers gar nicht möglich. Außerdem ist es bedenklich, für den gleichen Versand 2 Rechnungen auszustellen, weil man dann ggf. 2x versteuern muß oder dem Kunden hilft, das Ganze doppelt abzusetzen. Wir machen so etwas nicht mehr und weisen in den FAQ darauf hin.

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Seller_F2mEDnq2ZBGdu
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Bevor Du eine Lösung suchst, solltest Du mit dem Steuerberater sprechen. Soweit ich weiß, ist eine nachträgliche Änderung des Leistungsempfängers gar nicht möglich. Außerdem ist es bedenklich, für den gleichen Versand 2 Rechnungen auszustellen, weil man dann ggf. 2x versteuern muß oder dem Kunden hilft, das Ganze doppelt abzusetzen. Wir machen so etwas nicht mehr und weisen in den FAQ darauf hin.

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Seller_VJ2u0yoYyugrW
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An sich gar nicht.
Ich habe es für einen Kunden über Amazon versucht, von dort kam dass Amazon die Rechnungen auf Grundlage der vom Kunden eingegeben Daten erstellt.
Aha.
Ich arbeite mit JTL, also stehen in meinem System die Rechnungen gar nicht zur Verfügung, also als Beleg an sich.
Storno und neuen Vorgang anlegen geht auch nicht, weil bei mir der Worker das ins Amazon transportieren würde über den Abgleich…
Ich bin dann letzlich hingegangen und habe die Rechnung im Amazon ausgedruckt, geändert, den Kunden als PDF gemailt und bei mir eine separate Dokumentation fürs Finanzamt angelegt, mein Steuerberater meinte das sei so OK da nachvollziehbar, immer Originalbeleg mit der geänderten Rechnung zusammengetackert.

Tja…

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An sich gar nicht.
Ich habe es für einen Kunden über Amazon versucht, von dort kam dass Amazon die Rechnungen auf Grundlage der vom Kunden eingegeben Daten erstellt.
Aha.
Ich arbeite mit JTL, also stehen in meinem System die Rechnungen gar nicht zur Verfügung, also als Beleg an sich.
Storno und neuen Vorgang anlegen geht auch nicht, weil bei mir der Worker das ins Amazon transportieren würde über den Abgleich…
Ich bin dann letzlich hingegangen und habe die Rechnung im Amazon ausgedruckt, geändert, den Kunden als PDF gemailt und bei mir eine separate Dokumentation fürs Finanzamt angelegt, mein Steuerberater meinte das sei so OK da nachvollziehbar, immer Originalbeleg mit der geänderten Rechnung zusammengetackert.

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Für Amazon-Only-Handler, die noch dazu das Amazon-Rechnungsserivce nutzen ist das aber fast ein Ding der Unmöglichkeit, da diese Händler oft keinerlei Infrastruktur dafür haben eigene Belege zu erstellen.

Für “normale” Händler, die ohnehin eine eigene WaWi (oder mit welchen Programm auch immer die die Rechnugnen schreiben) haben, ist das freilich eher eine Pflichtübung und kein wirkliches Problem.

Muß eh jeder selbst wissen ob er diese Kundenwünsche erfüllt oder auch nicht.

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Für Amazon-Only-Handler, die noch dazu das Amazon-Rechnungsserivce nutzen ist das aber fast ein Ding der Unmöglichkeit, da diese Händler oft keinerlei Infrastruktur dafür haben eigene Belege zu erstellen.

Für “normale” Händler, die ohnehin eine eigene WaWi (oder mit welchen Programm auch immer die die Rechnugnen schreiben) haben, ist das freilich eher eine Pflichtübung und kein wirkliches Problem.

Muß eh jeder selbst wissen ob er diese Kundenwünsche erfüllt oder auch nicht.

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Im “richtigen” B2B ist das ja ein gerne gespieltes Spiel dass man als Abmehmer hier x-mal die Rechnung ändern läßt, weil man diese dann doch auf ein anderes Konzernunternehmen o.ä. ausgestellt haben möchte.
Nicht selten wird dann 1x, 2x, 3x geändert bis es dem Abnehmer irgendwann mal passt.

Ist in diesen Kreisen eigentlich ein ganz übliches Prozedere, vor allem weil der Abnehmer ein großes Druckmittel hat: Er bezahlt die Rechnung erst, wenn diese seinem endgültigen Wunsch entspricht.

Bei Amazon fällt dieses Druckmittel natürlich weg, da die Zahlung bereits mit der Bestellung in irgendeiner Weise angestoßen wurde.

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Im “richtigen” B2B ist das ja ein gerne gespieltes Spiel dass man als Abmehmer hier x-mal die Rechnung ändern läßt, weil man diese dann doch auf ein anderes Konzernunternehmen o.ä. ausgestellt haben möchte.
Nicht selten wird dann 1x, 2x, 3x geändert bis es dem Abnehmer irgendwann mal passt.

Ist in diesen Kreisen eigentlich ein ganz übliches Prozedere, vor allem weil der Abnehmer ein großes Druckmittel hat: Er bezahlt die Rechnung erst, wenn diese seinem endgültigen Wunsch entspricht.

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