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Seller_UCeZcXlElLlP7

Amazon-Gebühren und Vorsteuer

Versteuert ihr die Amazon-Gebühren als “ig Erwerb”, also 20% Reverse Charge und Vorsteuerabzug oder einfach als “Ausgaben 0%”?

Bei Warenlieferungen von Lieferanten aus der EU ist es klar, da muss es ein ig Erwerb sein, aber Amazon-Leistungen?!

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Tags:Steuern
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Seller_UCeZcXlElLlP7

Amazon-Gebühren und Vorsteuer

Versteuert ihr die Amazon-Gebühren als “ig Erwerb”, also 20% Reverse Charge und Vorsteuerabzug oder einfach als “Ausgaben 0%”?

Bei Warenlieferungen von Lieferanten aus der EU ist es klar, da muss es ein ig Erwerb sein, aber Amazon-Leistungen?!

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Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Bekomsmt du die Rechnung mit oder ohne MwSt?

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Seller_UCeZcXlElLlP7
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Ohne MwSt aus Luxemburg so wie wahrscheinlich die meisten?

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Seller_UCeZcXlElLlP7
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Es geht mir nur um die richtige Verbuchung. Wenn es eine physische Ware ist, muss ich (fiktiv) USt berechnen und als Vorsteuer wieder abziehen, also ein Nullsummenspiel. Die Frage ist, ob das auch für Gebühren, die ja keine Ware im engeren Sinn sind, gilt.

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Seller_i7Ojxw1B7c9zX
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Moin,
Rechnungen aus Luxemburg über Verkaufsgebühren werden nach 13b Reverse Charge versteuert.
20% ? Sitzt du in Österreich?

Grüße

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Seller_UCeZcXlElLlP7
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Danke, damit wurde ich auf die richtige Fährte gebracht. Ganz genau gleich wie bei ig Erwerben ist es allerdings nicht, sondern ig Dienstleistungen sind unter anderen Kennziffern in der UVA erfasst. Nachfolgend die Regelung für Ö für alle die es auch betrifft:

Österreichisches Unternehmen als Leistungsempfänger

Werden Dienstleistungen von einem nicht in Österreich ansässigen Unternehmen (sowohl aus EU-Mitgliedsstaaten als auch aus sogenannten Drittstaaten) bezogen und ist der Ort der Dienstleistung aufgrund der MWSt-Regelungen Österreich, so geht die USt-Schuld vom Leistungserbringer auf den österreichischen Unternehmer als Leistungsempfänger über. Dies unabhängig davon, ob die vom Leistungserbringer ausgestellte Rechnung einen Hinweis auf diese Steuerschuld enthält oder nicht.

In der USt-Voranmeldung (UVA) wird unter Kennziffer 057 diese Steuerschuld (gemäß § 19 Abs 1 2. Satz UStG) eingetragen. In der UVA wird hier nur der Steuerbetrag und nicht die Bemessungsgrundlage eingetragen. Gleichzeitig können, sofern eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, die Vorsteuern aus dieser Steuerschuld unter Kennziffer 066 in derselben UVA geltend gemacht werden.

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Seller_UCeZcXlElLlP7
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Eigentlich schon, ich hab mich einfach sehr schlecht ausgedrückt. Im Nachhinein wäre die Fragestellung “Wie werden ig Dienstleistungen in der UVA erfasst?” viel besser gewesen.

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Seller_OBUZSaEJdVbex
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Um deine Frage zu beantworten: Wenn die Rechnung aus Luxemburg kommt, wie die meisten, dann greift Reverse Charge.

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Seller_UCeZcXlElLlP7

Amazon-Gebühren und Vorsteuer

Versteuert ihr die Amazon-Gebühren als “ig Erwerb”, also 20% Reverse Charge und Vorsteuerabzug oder einfach als “Ausgaben 0%”?

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von Seller_UCeZcXlElLlP7

Versteuert ihr die Amazon-Gebühren als “ig Erwerb”, also 20% Reverse Charge und Vorsteuerabzug oder einfach als “Ausgaben 0%”?

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Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Bekomsmt du die Rechnung mit oder ohne MwSt?

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Seller_UCeZcXlElLlP7
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Ohne MwSt aus Luxemburg so wie wahrscheinlich die meisten?

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Seller_UCeZcXlElLlP7
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Es geht mir nur um die richtige Verbuchung. Wenn es eine physische Ware ist, muss ich (fiktiv) USt berechnen und als Vorsteuer wieder abziehen, also ein Nullsummenspiel. Die Frage ist, ob das auch für Gebühren, die ja keine Ware im engeren Sinn sind, gilt.

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Seller_i7Ojxw1B7c9zX
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Moin,
Rechnungen aus Luxemburg über Verkaufsgebühren werden nach 13b Reverse Charge versteuert.
20% ? Sitzt du in Österreich?

Grüße

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Seller_UCeZcXlElLlP7
In Antwort auf: Post von: Seller_UCeZcXlElLlP7

Danke, damit wurde ich auf die richtige Fährte gebracht. Ganz genau gleich wie bei ig Erwerben ist es allerdings nicht, sondern ig Dienstleistungen sind unter anderen Kennziffern in der UVA erfasst. Nachfolgend die Regelung für Ö für alle die es auch betrifft:

Österreichisches Unternehmen als Leistungsempfänger

Werden Dienstleistungen von einem nicht in Österreich ansässigen Unternehmen (sowohl aus EU-Mitgliedsstaaten als auch aus sogenannten Drittstaaten) bezogen und ist der Ort der Dienstleistung aufgrund der MWSt-Regelungen Österreich, so geht die USt-Schuld vom Leistungserbringer auf den österreichischen Unternehmer als Leistungsempfänger über. Dies unabhängig davon, ob die vom Leistungserbringer ausgestellte Rechnung einen Hinweis auf diese Steuerschuld enthält oder nicht.

In der USt-Voranmeldung (UVA) wird unter Kennziffer 057 diese Steuerschuld (gemäß § 19 Abs 1 2. Satz UStG) eingetragen. In der UVA wird hier nur der Steuerbetrag und nicht die Bemessungsgrundlage eingetragen. Gleichzeitig können, sofern eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, die Vorsteuern aus dieser Steuerschuld unter Kennziffer 066 in derselben UVA geltend gemacht werden.

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Seller_UCeZcXlElLlP7
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Eigentlich schon, ich hab mich einfach sehr schlecht ausgedrückt. Im Nachhinein wäre die Fragestellung “Wie werden ig Dienstleistungen in der UVA erfasst?” viel besser gewesen.

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Seller_OBUZSaEJdVbex
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Es geht mir nur um die richtige Verbuchung. Wenn es eine physische Ware ist, muss ich (fiktiv) USt berechnen und als Vorsteuer wieder abziehen, also ein Nullsummenspiel. Die Frage ist, ob das auch für Gebühren, die ja keine Ware im engeren Sinn sind, gilt.

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Es geht mir nur um die richtige Verbuchung. Wenn es eine physische Ware ist, muss ich (fiktiv) USt berechnen und als Vorsteuer wieder abziehen, also ein Nullsummenspiel. Die Frage ist, ob das auch für Gebühren, die ja keine Ware im engeren Sinn sind, gilt.

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Österreichisches Unternehmen als Leistungsempfänger

Werden Dienstleistungen von einem nicht in Österreich ansässigen Unternehmen (sowohl aus EU-Mitgliedsstaaten als auch aus sogenannten Drittstaaten) bezogen und ist der Ort der Dienstleistung aufgrund der MWSt-Regelungen Österreich, so geht die USt-Schuld vom Leistungserbringer auf den österreichischen Unternehmer als Leistungsempfänger über. Dies unabhängig davon, ob die vom Leistungserbringer ausgestellte Rechnung einen Hinweis auf diese Steuerschuld enthält oder nicht.

In der USt-Voranmeldung (UVA) wird unter Kennziffer 057 diese Steuerschuld (gemäß § 19 Abs 1 2. Satz UStG) eingetragen. In der UVA wird hier nur der Steuerbetrag und nicht die Bemessungsgrundlage eingetragen. Gleichzeitig können, sofern eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, die Vorsteuern aus dieser Steuerschuld unter Kennziffer 066 in derselben UVA geltend gemacht werden.

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Werden Dienstleistungen von einem nicht in Österreich ansässigen Unternehmen (sowohl aus EU-Mitgliedsstaaten als auch aus sogenannten Drittstaaten) bezogen und ist der Ort der Dienstleistung aufgrund der MWSt-Regelungen Österreich, so geht die USt-Schuld vom Leistungserbringer auf den österreichischen Unternehmer als Leistungsempfänger über. Dies unabhängig davon, ob die vom Leistungserbringer ausgestellte Rechnung einen Hinweis auf diese Steuerschuld enthält oder nicht.

In der USt-Voranmeldung (UVA) wird unter Kennziffer 057 diese Steuerschuld (gemäß § 19 Abs 1 2. Satz UStG) eingetragen. In der UVA wird hier nur der Steuerbetrag und nicht die Bemessungsgrundlage eingetragen. Gleichzeitig können, sofern eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, die Vorsteuern aus dieser Steuerschuld unter Kennziffer 066 in derselben UVA geltend gemacht werden.

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Eigentlich schon, ich hab mich einfach sehr schlecht ausgedrückt. Im Nachhinein wäre die Fragestellung “Wie werden ig Dienstleistungen in der UVA erfasst?” viel besser gewesen.

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