Erstattung der Versandkosten
Hallo,
folgender Fall:
Kunde bestellt ein Artikel per Express ( und zahlt gesondert Expresskosten über Amazon an uns)
Wir versenden den Artikel , zahlen Express an DHL.
Der Kunde macht nun wiederruf und möchte alle seine Kosten zurück.
Wer zahlt den Express?
Erstattung der Versandkosten
Hallo,
folgender Fall:
Kunde bestellt ein Artikel per Express ( und zahlt gesondert Expresskosten über Amazon an uns)
Wir versenden den Artikel , zahlen Express an DHL.
Der Kunde macht nun wiederruf und möchte alle seine Kosten zurück.
Wer zahlt den Express?
3 Antworten
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Was muss nicht erstattet werden?
Bis zum 12.06.2014 hatte der Online-Händler dem Verbraucher die Hinsendekosten samt etwaig entstandener Extrakosten für Express- oder Nachnahmeversand zu erstatten. Dies bezüglich hat sich die Rechtslage zum 13.06.2014 aber geändert. Die Erstattung der Hinsendekosten gilt nur noch für die Kosten des Standardversands. Davon sind lediglich Mehrkosten ausgenommen, die auf Wunsch des Verbrauchers entstanden sind (z.B. Expresslieferung). Entscheidet sich ein Verbraucher bei der Bestellung für eine teurere Versandart, zum Beispiel für einen Expressversand statt der Standardlieferung, müssen Online-Händler diese Mehrkosten nicht erstattet werden.
Antwort:
Der Online-Händler ist verpflichtet, die Standard-Hinsendekosten zu erstatten. Nicht zu den zu erstattenden Hinsendekosten zählen Mehrkosten (z.B. Kosten für eine Expresslieferung).