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Seller_r6Bmoiwj4bogt

Umsatzsteuer Voranmeldung

Hallo, Ich bin ein Amazon-Verkäufer. Als Software für meine Buchhaltung nutze ich derzeit Lexoffice und als Schnittstelle billbee. Mit Hilfe von billbee werden alle Einzelrechnungen von Amazon direkt an Lexoffice übertragen und direkt als Einnahmen verrechnet.

Andererseits ist mein Geschäftskonto auch mit Lexoffice verbunden und alle meine Kontobewegungen werden ebenfalls an Lexoffice übertragen. Da Amazon in einem bestimmten Zeitraum Zahlungen auf mein Geschäftskonto auszahlt, zählen die Auszahlungen auch zu den Einnahmen und ich muss dafür extra Steuern zahlen, obwohl ich zuvor die Steuer für jede einzelne Rechnung von Amazon bezahlt habe.

Nun meine Frage: Welche der beiden genannten Angaben soll ich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben? (nur alle Einzelrechnungen von Amazon oder nur die Auszahlungen von Amazon auf meinem Konto).

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Tags:Abrechnung, Steuern, Steuerunterlagen, Transaktionen, Zahlungen
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Seller_r6Bmoiwj4bogt

Umsatzsteuer Voranmeldung

Hallo, Ich bin ein Amazon-Verkäufer. Als Software für meine Buchhaltung nutze ich derzeit Lexoffice und als Schnittstelle billbee. Mit Hilfe von billbee werden alle Einzelrechnungen von Amazon direkt an Lexoffice übertragen und direkt als Einnahmen verrechnet.

Andererseits ist mein Geschäftskonto auch mit Lexoffice verbunden und alle meine Kontobewegungen werden ebenfalls an Lexoffice übertragen. Da Amazon in einem bestimmten Zeitraum Zahlungen auf mein Geschäftskonto auszahlt, zählen die Auszahlungen auch zu den Einnahmen und ich muss dafür extra Steuern zahlen, obwohl ich zuvor die Steuer für jede einzelne Rechnung von Amazon bezahlt habe.

Nun meine Frage: Welche der beiden genannten Angaben soll ich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben? (nur alle Einzelrechnungen von Amazon oder nur die Auszahlungen von Amazon auf meinem Konto).

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

Zu den Feinheiten der von Dir genutzten Software kann ich nichts sagen. Aber grundsätzlich gilt: Deine EiNNAHMEN sind das was der KUNDE ZAHLT .(also das was in den Kundenrechnungen erscheint, egal wer die erstellt).

Das was Amazon an Dich ÜBERWEIST, sind NICHT Deine Einnahmen! Betrachte das Amazon-Konto als DEIN Konto. Dann ist die Auszahlung nur eine interne Überweisung von Deinem Konto auf Dein anderes Konto!

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Seller_23XluUuHfURLQ
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

Was Amazon sir überweist sind doch deine ausgezahlten Beträge minus Amazongebühren.

Du musst alle Rechnungswerte addieren inkl. Versand und Amazongebühren.

Ausgaben sind dann Amazongebühren.

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Seller_mIvDOam4MhuDs
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

Du weist auf deinen Rechnungen eine Umsatzsteuer aus diese musst du voll an das Finanzamt abführen, du kannst natührlich diese Umsatzsteuern mit ausgegebenen Umsatzsteuern gegenrechnen. Am ende jedes jahres zahlst du dann auf deinen gewinn eine steuer.

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Seller_5O2wFgZKviQpV
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

Bist du Soll oder Istversteuer bei der Umsatzsteuer?

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Seller_KFvwWydI90jAo
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

.. meinen Vorschreibern kann ich nur zustimmen, soweit alles korrekt. ABER... wenn Dir diese einfachsten Grundlagen der Buchhaltung und Steuererklärung nicht bekannt sind, solltest Du schnellstens ein Gründerseminar bei Deiner Handelskammer oder Volkshochschule buchen. Es gibt noch eine Unmenge anderer Punkte die Du beachten musst und die Dich schnell viel Geld kosten können.

Das ist nicht böse gemeint, aber dieses Forum ersetzt keinen Steuerberater!

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Seller_l1jJeL9frS1B5
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

Vergiss es, mit Lexoffice kannst du das nicht rechtskonform abbilden! Nicht möglich!

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Seller_r6Bmoiwj4bogt

Umsatzsteuer Voranmeldung

Hallo, Ich bin ein Amazon-Verkäufer. Als Software für meine Buchhaltung nutze ich derzeit Lexoffice und als Schnittstelle billbee. Mit Hilfe von billbee werden alle Einzelrechnungen von Amazon direkt an Lexoffice übertragen und direkt als Einnahmen verrechnet.

Andererseits ist mein Geschäftskonto auch mit Lexoffice verbunden und alle meine Kontobewegungen werden ebenfalls an Lexoffice übertragen. Da Amazon in einem bestimmten Zeitraum Zahlungen auf mein Geschäftskonto auszahlt, zählen die Auszahlungen auch zu den Einnahmen und ich muss dafür extra Steuern zahlen, obwohl ich zuvor die Steuer für jede einzelne Rechnung von Amazon bezahlt habe.

Nun meine Frage: Welche der beiden genannten Angaben soll ich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben? (nur alle Einzelrechnungen von Amazon oder nur die Auszahlungen von Amazon auf meinem Konto).

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Seller_r6Bmoiwj4bogt

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Hallo, Ich bin ein Amazon-Verkäufer. Als Software für meine Buchhaltung nutze ich derzeit Lexoffice und als Schnittstelle billbee. Mit Hilfe von billbee werden alle Einzelrechnungen von Amazon direkt an Lexoffice übertragen und direkt als Einnahmen verrechnet.

Andererseits ist mein Geschäftskonto auch mit Lexoffice verbunden und alle meine Kontobewegungen werden ebenfalls an Lexoffice übertragen. Da Amazon in einem bestimmten Zeitraum Zahlungen auf mein Geschäftskonto auszahlt, zählen die Auszahlungen auch zu den Einnahmen und ich muss dafür extra Steuern zahlen, obwohl ich zuvor die Steuer für jede einzelne Rechnung von Amazon bezahlt habe.

Nun meine Frage: Welche der beiden genannten Angaben soll ich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben? (nur alle Einzelrechnungen von Amazon oder nur die Auszahlungen von Amazon auf meinem Konto).

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Umsatzsteuer Voranmeldung

von Seller_r6Bmoiwj4bogt

Hallo, Ich bin ein Amazon-Verkäufer. Als Software für meine Buchhaltung nutze ich derzeit Lexoffice und als Schnittstelle billbee. Mit Hilfe von billbee werden alle Einzelrechnungen von Amazon direkt an Lexoffice übertragen und direkt als Einnahmen verrechnet.

Andererseits ist mein Geschäftskonto auch mit Lexoffice verbunden und alle meine Kontobewegungen werden ebenfalls an Lexoffice übertragen. Da Amazon in einem bestimmten Zeitraum Zahlungen auf mein Geschäftskonto auszahlt, zählen die Auszahlungen auch zu den Einnahmen und ich muss dafür extra Steuern zahlen, obwohl ich zuvor die Steuer für jede einzelne Rechnung von Amazon bezahlt habe.

Nun meine Frage: Welche der beiden genannten Angaben soll ich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben? (nur alle Einzelrechnungen von Amazon oder nur die Auszahlungen von Amazon auf meinem Konto).

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

Zu den Feinheiten der von Dir genutzten Software kann ich nichts sagen. Aber grundsätzlich gilt: Deine EiNNAHMEN sind das was der KUNDE ZAHLT .(also das was in den Kundenrechnungen erscheint, egal wer die erstellt).

Das was Amazon an Dich ÜBERWEIST, sind NICHT Deine Einnahmen! Betrachte das Amazon-Konto als DEIN Konto. Dann ist die Auszahlung nur eine interne Überweisung von Deinem Konto auf Dein anderes Konto!

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Seller_23XluUuHfURLQ
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

Was Amazon sir überweist sind doch deine ausgezahlten Beträge minus Amazongebühren.

Du musst alle Rechnungswerte addieren inkl. Versand und Amazongebühren.

Ausgaben sind dann Amazongebühren.

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Seller_mIvDOam4MhuDs
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Du weist auf deinen Rechnungen eine Umsatzsteuer aus diese musst du voll an das Finanzamt abführen, du kannst natührlich diese Umsatzsteuern mit ausgegebenen Umsatzsteuern gegenrechnen. Am ende jedes jahres zahlst du dann auf deinen gewinn eine steuer.

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Bist du Soll oder Istversteuer bei der Umsatzsteuer?

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Seller_KFvwWydI90jAo
In Antwort auf: Post von: Seller_r6Bmoiwj4bogt

.. meinen Vorschreibern kann ich nur zustimmen, soweit alles korrekt. ABER... wenn Dir diese einfachsten Grundlagen der Buchhaltung und Steuererklärung nicht bekannt sind, solltest Du schnellstens ein Gründerseminar bei Deiner Handelskammer oder Volkshochschule buchen. Es gibt noch eine Unmenge anderer Punkte die Du beachten musst und die Dich schnell viel Geld kosten können.

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Vergiss es, mit Lexoffice kannst du das nicht rechtskonform abbilden! Nicht möglich!

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Zu den Feinheiten der von Dir genutzten Software kann ich nichts sagen. Aber grundsätzlich gilt: Deine EiNNAHMEN sind das was der KUNDE ZAHLT .(also das was in den Kundenrechnungen erscheint, egal wer die erstellt).

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.. meinen Vorschreibern kann ich nur zustimmen, soweit alles korrekt. ABER... wenn Dir diese einfachsten Grundlagen der Buchhaltung und Steuererklärung nicht bekannt sind, solltest Du schnellstens ein Gründerseminar bei Deiner Handelskammer oder Volkshochschule buchen. Es gibt noch eine Unmenge anderer Punkte die Du beachten musst und die Dich schnell viel Geld kosten können.

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