Gebrauchte Bücher aus Erbschaft verkaufen
Hallo zusammen,
habe um die 2800 Bücher geerbt und möchte diese in Amazon verkaufen.
Grundsätzlich : ist die Gewinnerzielung aus dem Verkauf umsatzsteuerpflichtig oder nicht ?
Umsatzsteuerpflichtig wäre es, wenn ich Bücher von irgendwo kaufe ( auch Mwst darauf zahle) und dann weiterkaufe… Aber ich habe die Bücher “nur” geerbt, und nicht dafür bezahlt…
Wenn ich ein Buch ( Beispiel) für 12€ verkaufe, der Käufer zahlt dafür +3€ für Versendepauschale = 15 €.
Ich müsste doch an Finanzamt doch 7% ( bis 31.12.2020 nur 5%) als Umsatzsteuer überweisen, wenn ich im Jahr Bücher für mehr als 256€ verkaufe ( < 256€ wäre ich doch Kleinunternehmer…)
Werden die 5% aus den 12€ berechnet ( 0,60€), oder aus den 15€, was der Kunde zahlt ( 0,75€) ?
Wäre dankbar für Eure Hinweise,
Adrian
Gebrauchte Bücher aus Erbschaft verkaufen
Hallo zusammen,
habe um die 2800 Bücher geerbt und möchte diese in Amazon verkaufen.
Grundsätzlich : ist die Gewinnerzielung aus dem Verkauf umsatzsteuerpflichtig oder nicht ?
Umsatzsteuerpflichtig wäre es, wenn ich Bücher von irgendwo kaufe ( auch Mwst darauf zahle) und dann weiterkaufe… Aber ich habe die Bücher “nur” geerbt, und nicht dafür bezahlt…
Wenn ich ein Buch ( Beispiel) für 12€ verkaufe, der Käufer zahlt dafür +3€ für Versendepauschale = 15 €.
Ich müsste doch an Finanzamt doch 7% ( bis 31.12.2020 nur 5%) als Umsatzsteuer überweisen, wenn ich im Jahr Bücher für mehr als 256€ verkaufe ( < 256€ wäre ich doch Kleinunternehmer…)
Werden die 5% aus den 12€ berechnet ( 0,60€), oder aus den 15€, was der Kunde zahlt ( 0,75€) ?
Wäre dankbar für Eure Hinweise,
Adrian
39 Antworten
Seller_FSOs2jxpsmmhK
das sind bei 12Euro je Einheit ca. 21 Bücher, dann haben Sie bei 2800 Büchern die nächsten 133 Jahre gut zu tun. In der Zeit werden sich die Steuergesetzte auch öfters einmal ändern, also immer uptodate bleiben!
Seller_fUC1S5MsJDWYk
Musst Du trennen.
- Gewinnerzielungsabsicht ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht.
- Umsatzerzielungsabsicht ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht.
Also, Du hast schon mal eine Umsatzerzielungsabsicht.
Es spielt hier keine Rolle wie Du die Bücher bekommen hast. Einkauf und Verkauf sind zwei verschiedene umsatzsteuerliche Vorgänge. Lediglich im Gebrauchtwarenverkauf kannst Du das vermengen und die Differenzbesteuerung wählen.
Aus den 15 Euro.
Seller_G1PKKllhFr07V
So etwas kann man mit dem FA klaeren - im Falle von Gebrauchtbuechern aus einem Erbe duerfte es wohl ein OK geben.
Kritischer koennte/wird Amazon sein - bei bestimmten Umsaetzen (vermutlich auch Anzahl von Verkaeufen) wird das Konto eingefroren und eine gewerbliche Registrierung verlangt. Da nuetzt einem ein Persilschein vom FA nichts…
Seller_Gidl84uvety7e
Moin,
zurück aus dem Off.
Sorry, ich konnte mir das hier nicht mehr guten Gewissens anhören.
Wenn Du die Bücher “wirklich”!!! geerbt hast, musst Du keine Umsatzsteuer und keine Einkommenssteuer abführen !!
Eventuell wirst DU dann “Erbsteuerrechtlich” zahlungspflichtig.
Das liegt natürlich am Verwandschaftsverhältniss und an der erzielten Summe der verkauften Bücher.
Ansonsten hast Du ja keine “Gewinnerzielungsabsicht”, außer dein Eigentum rechtmäßig zu veräußern.
Nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.
Jetzt als professioneller Buch-Händler:
Bücher auf Amazon für 1.-EUR zu verkaufen ist “Schwachsinn”, aber jeder muß selbst wissen wo er sein Geld und seine Zeit vernichtet.
Seller_5cOZBBiAZ8Bwc
Du wirst sehr Wahrscheinlich mit deinen 2800 Büchern so wenig Umsatz machen das du keine Umsatzsteuer zahlen musst… So kurz und knapp ist die Antwort…
Seller_olCEbY1sYr3o4
Hallo Adrian,
theoretisch verstehe so, das du mit deine Bücher erstmal nicht Umsatzsteuerpflichtig bist?
Umsatzsteuerfreie Umsätze: Verkauft ein Unternehmer Waren, die er **ohne Vorsteuerabzug erworben hat, muss er beim Verkauf dieser Waren nach § 4 Nr. 28 UStG keine Umsatzsteuer bezahlen. Solche umsatzsteuerfreien Umsätze sind bei Ermittlung des Gesamtumsatzes im Sinn der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht zu erfassen.
“Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz , bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung . Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.”
Quelle: https://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm
Seller_WDuQLAlH9X4E0
Hier geht einiges durcheinander.
- beträgt die Umsatzsteuer bei GEBRAUCHTEN Büchern 19% (bis 31.12. 16%) und das auf den Gesamtpreis, also auch auf die Versandkostenpauschale.
- handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft ohne GEWINNERZIELUNGSABSICHT. Auf die Umsatzerzielungsabsicht kommt es nicht an.
- Beträgt die Kleinunternehmerregelung mittlerweile 22.000 € im Jahr (bei maximal 50.000 € Jahresumsatz.
- darf man in den Rechnungen bzw. Quittungen, die man dem Käufer übermittelt, die Umsatzsteuer nicht separat ausweisen und muss darauf auch hinweisen.
- Benötigt man, um hier verkaufen zu können, ohnehin eine Bescheinigung des Finanzamtes, folglich muss man es mit dem FA vorher abklären.
- Gibt es ein Abfärbegebot. Wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, die über die unter 3. genannten Summen hinausgehen, muss auch für die privaten Veräußerungsgeschäfte Umsatzsteuer abführen. Da reichen schon Umsätze aus einer Photovoltaikanlage aus. Das lässt sich zwar durch eine Firmenaufspaltung vermeiden aber dafür müsste man ein zweites Gewerbe anmelden, was bei 2800 Büchern sinnbefreit wäre.
- fragt Amazon bei zu vielen Angeboten gleichzeitig nach der Herkunft der Bücher. In meinem Fall hatte das vor vielen Jahren mal die Rechtsabteilung in Seattle überprüft und den privaten Status bestätigt.
- Bücher als Privatanbieter hier unter 3 € anzubieten ist ein Verlustgeschäft, damit werden hunderte Bücher von den 2800 hier gar nicht anzubieten sein. Dafür eignet sich booklooker, dort ist der Mindestpreis 0,25€ pro Buch und man darf maximal 750 Bücher gleichzeitig anbieten. Vor allem ist dort aber die Gesamtprovision wesentlich niedriger und die Preisgestaltung der Mitanbieter sinnvoller.
- erheben diese sieben Punkte keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Seller_fWEImZ2QiOi5s
Sieh es doch einfach mal anders: Wenn Du mir den Büchern auf den Flohmarkt gehen würdest und Deinen PRIVATBESITZ (also keine zugekaufte Ware) dort verkaufen würdest, würdest Du dann zum Finanzamt laufen und sagen: “Ich hab 150 Euro auf dem Flohmarkt verdient - was muss ich jetzt an Steuer zahlen” ? - mit den 2.800 Gebrauchtbüchern wirst Du bei Amazon nach Abzug der Gebühren (wie beim Flohmarktstand) auch nicht mehr verdienen als auf dem Flohmarkt…
Seller_U37CrD4otLAph
hallo,
1.) Wenn Sie soviele Bücher verkaufen wollen, sollten Sie ein Gewerbe bei Ihrer Gemeinde/Stadt anmelden.
2.) Können Sie sich dann von einer Umsatz-Steuer-Pflicht befreien lassen, indem Sie sich
als Klein-Unternehmer einstufen lassen. Die Grenze dafür liegt bei 22.000 Euro Umsatz pro Jahr.
Das bedeutet: Sie stellen bei einem Verkauf Ihrem Kunden KEINE Umsatzsteuer in Rechnung und
müssen Ihrerseits keine Umsatz-Steuer an das Finanzamt abführen.
3.) Sie müssen aber jedes Jahr eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und den
so ermittelten Gewinn dem Finanzamt melden. Dadurch erhöht sich gegebenenfalls Ihre Einkommensteuer.
4.) Das meiste, was ich hier an Antworten auf Ihre Frage gelesen haben, ist sorry - Unsinn.
Grüsse …