DHL stellt an Wunschort zu Kunde behauptet das Paket habe er nicht erhalten
Hallo Alle Zusammen,
folgende Frage beschäftigt uns hier gerade ganz aktuell.
Einer unserer Kunden schreibt seit dem 04.11. immer wieder inhaltlich die gleiche Nachricht und erhält auch von uns jedes mal die gleiche Antwort (seine Rechnung und die Sendungsverfolgung zu seinem Paket als PDF).
Der Kunde scheint davon überzeugt zu sein, wir haben ihm seine Rechnung nicht geschickt, die er jetzt bereits mehrfach erhalten hat. Gut, dass ist das Eine.
Das andere: Laut der Sendungsverfolgung (Sendungsnummer ist bei Versandbestätigung ordnungsgemäß angegeben worden und auch auf Amazon entsprechend hinterlegt) ist sein Paket am Wunschort vertragsgemäß abgelegt worden.
Was sagt Amazon dazu? Wie verhalte ich mich als Verkäufer jetzt richtig? DHL dürfte ja aus der Haftung raus sein.
Wir haben nicht unbedingt ein Interesse daran, dem Kunden erneut kostenlos die Ware zu schicken…
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
DHL stellt an Wunschort zu Kunde behauptet das Paket habe er nicht erhalten
Hallo Alle Zusammen,
folgende Frage beschäftigt uns hier gerade ganz aktuell.
Einer unserer Kunden schreibt seit dem 04.11. immer wieder inhaltlich die gleiche Nachricht und erhält auch von uns jedes mal die gleiche Antwort (seine Rechnung und die Sendungsverfolgung zu seinem Paket als PDF).
Der Kunde scheint davon überzeugt zu sein, wir haben ihm seine Rechnung nicht geschickt, die er jetzt bereits mehrfach erhalten hat. Gut, dass ist das Eine.
Das andere: Laut der Sendungsverfolgung (Sendungsnummer ist bei Versandbestätigung ordnungsgemäß angegeben worden und auch auf Amazon entsprechend hinterlegt) ist sein Paket am Wunschort vertragsgemäß abgelegt worden.
Was sagt Amazon dazu? Wie verhalte ich mich als Verkäufer jetzt richtig? DHL dürfte ja aus der Haftung raus sein.
Wir haben nicht unbedingt ein Interesse daran, dem Kunden erneut kostenlos die Ware zu schicken…
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
16 Antworten
Seller_I8GXsEPWM05Dx
Lange Rede, kurzer Sinn: Ärger sparen, erstatten, und gut ist.
Ansonsten zieht der Kunde einen A-Z, du wirst Schuld sein und hast am Ende zum Schaden noch die negative Performance.
Ansonsten artet das in einem Kampf gegen Windmühlen aus hier…
LG
Michi
Seller_iVZ814C8ZJYeR
Ich sehe da 2 Optionen. Entweder sagt Amazon ganz einfach, dass die Ware nicht beim Kunden angekommen ist. Oder man denkt etwas mit, Amazon erstattet dann auf eigene Kosten und sagt, dass der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dass die Ware (angebtlich) nicht angekommen ist.
Sofern Amazon nach A-Z auf Deine Kosten erstattet, könntest Du (theoretisch) außerhalb von Amazon erfolgreich gegen den Käufer vorgehen, wenn die Abstellgenehmigung bewiesen werden kann.
Bei der IT-Recht-Kanzlei aus München gibt es einen Artikel dazu: https://www.it-recht-kanzlei.de/rueckzahlung-kaufpreis-paketverlust-abgabe-wunschort.html
Seller_QyiTO9VbIz1DP
Wir hatten das neulich auch. Ich habe mir von DHL schriftlich geben lassen, dass die Kundin einen Ablageort vereinbart hat, der AZ wurde abgelehnt. Sie hat uns danach noch xmal angeschrieben, dass wir erstatten sollen, ich habe dann irgendwann auf “erfordert keine Antwort” geklickt.
Sie hatte nach anfänglicher Verneinung dann sogar zugegeben, dass sie einen Ablagevertrag hat, ich habe ihr die DHL Geschäftsbedingungen zu dem Thema geschickt, aber eingesehen hat sies nicht…
Was ich sagen will: Besorg Dir von DHL die Bestätigung, dass ein Ablagevertrag existiert, das ist ein guter Anfang
LG
Marion
Seller_Q8CWPyI0feUOc
Ganz klar: Du musst nicht erstatten. Ein Ablagevertrag ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und DHL. Er wählt einen Ablageort, DHL stellt die Sendung dort ab und damit gilt es als zugestellt. Der Kunde geht mit dem Ablagevertrag eine Vereinbarung ein, dass er damit einverstanden ist, dass der Zusteller die Ablage mit seiner Unterschrift quittiert.
Was nach dieser Ablage mit der Sendung passiert, ist weder Dein Problem, noch das von DHL.
Könnte ja auch entwendet werden, ist aber das Problem des Kunden, deshlab sollte der Ort ja wettergeschützt sein und nicht gerade für jeden, der vorbeikommt, voll einsehbar.
Ob der Kunde das Paket am gleichen Tag dort an sich nimmt oder nach 3 Tagen, ist ebenfalls sein Problem.
Du als Verkäufer bist in jedem Fall aus der Nummer ´raus, da der Ablagevertrag zwischen dem Kunden und DHL besteht - aber man kann ja freundlich an DHL verweisen, der Kunde muss sich dann mit denen auseinandersetzen.
Überleg mal, wenn man hier als Verkäufer haften müsste, würde jeder einen Ablagevertrag machen und immer behaupten, dass die Ware nicht am vereinbarten Ort war.
Ich persönlich würde in so einem Fall nicht erstatten und es drauf ankommen lassen. Bei einem A-Z die Sendungsverfolgung mit Hinweis auf den Ablagevertrag an amazon senden.
In der Bucht kommen Leute mit sowas nicht durch, Negative werden in so einem Fall gelöscht. Bei ama hatten wir sowas noch nicht, aber ich persönlich würde das durchziehen.
Entweder der Kunde ist ein Oberschlaumi und zockt ab, oder das Paket ist tatsächlich weg, dann Pech - das ist das Risiko bei Ablagevertrag.
Man kann ja auch zur Post latschen und sich seine Paket dort abholen - einen Tod muss man sterben.
Seller_Wl0AIA91Mcql0
lol.
manche kunden haben das bei ihrer adresse bereits hinterlegt.
bitte vor der wohnungstüre liegen lassen 3.OG linke Türe
hoffentlich beutzt der bote den briefkasten… ^^
Seller_qtuKwggmlX1Da
Nicht erstatten!!! Diesen Fall hatten wir schon. Kundin hat dann A-Z gestellt. Wir mussten eine Nachforschung einleiten, dhl hat bestätigt das der Kunde ein Ablagevertrag hat und ordnungsgemäß abgestellt wurde.
A-Z wurde abgelehnt und zu unseren Gunsten geschlossen.
Ich würde an deiner Stelle schon einmal die Nachforschung einleiten.