Ablageort in Adresse = Abstellgenehmigung?
Hallo zusammen,
ich habe gerade eine Nachricht von einem Kunden bekommen, dass er ein Paket nicht erhalten hat. Laut Tracking wurde das Paket in einem “SCHUPPEN” abgelegt und der Fahrer hat dafür unterschrieben.
Die Lieferadresse des Kunden lautet:
Vorname Nachname
ggf. in der Scheune ablegen
Straße
PLZ Ort
Ist die Angabe “ggf. in der Scheune ablegen” eine erteilte Abstellgenehmigung?
Der Kunde argumentiert jetzt nämlich wie folgt:
In dem Kommentarfeld der Adresse habe ich “ggf. In der Scheune ablegen” geschrieben, doch das stellt keine generell gültige Ablageerlaubnis dar. Es ist vielmehr ein Hinweis an den Zusteller, für den Fall, dass ich für eine einzelne Sendung eine Anlageerlaubnis erteilt habe, da man in der Regel nur Orte wie “Schuppen”, “Garage” o.ä. angeben kann. Aus der Erfahrung, dass die Scheune i.d.R. nicht dem Grundstück zugeordnet wird und nicht als “Schuppen” erkannt wird, habe ich diesen Kommentar zugefügt. Das “ggf” bedeutet üblicherweise, dass im gegebenen Fall - also es liegt eine Ablageerlaubnis vor - etwas zu tun ist - nämlich die Sendung in der Scheune abzulegen.
Bitte geben Sie mir zeitnah Rückmeldung darüber, was der von Ihnen beauftragte Paketdienst sagt, wo die Sendung abgeblieben ist und das weitere Vorgehen.
Also wenn er eine Abstellgenehmigung erteilt, dann gilt der Satz mit der Scheune. Aber woher soll das der Zusteller wissen?!
Ablageort in Adresse = Abstellgenehmigung?
Hallo zusammen,
ich habe gerade eine Nachricht von einem Kunden bekommen, dass er ein Paket nicht erhalten hat. Laut Tracking wurde das Paket in einem “SCHUPPEN” abgelegt und der Fahrer hat dafür unterschrieben.
Die Lieferadresse des Kunden lautet:
Vorname Nachname
ggf. in der Scheune ablegen
Straße
PLZ Ort
Ist die Angabe “ggf. in der Scheune ablegen” eine erteilte Abstellgenehmigung?
Der Kunde argumentiert jetzt nämlich wie folgt:
In dem Kommentarfeld der Adresse habe ich “ggf. In der Scheune ablegen” geschrieben, doch das stellt keine generell gültige Ablageerlaubnis dar. Es ist vielmehr ein Hinweis an den Zusteller, für den Fall, dass ich für eine einzelne Sendung eine Anlageerlaubnis erteilt habe, da man in der Regel nur Orte wie “Schuppen”, “Garage” o.ä. angeben kann. Aus der Erfahrung, dass die Scheune i.d.R. nicht dem Grundstück zugeordnet wird und nicht als “Schuppen” erkannt wird, habe ich diesen Kommentar zugefügt. Das “ggf” bedeutet üblicherweise, dass im gegebenen Fall - also es liegt eine Ablageerlaubnis vor - etwas zu tun ist - nämlich die Sendung in der Scheune abzulegen.
Bitte geben Sie mir zeitnah Rückmeldung darüber, was der von Ihnen beauftragte Paketdienst sagt, wo die Sendung abgeblieben ist und das weitere Vorgehen.
Also wenn er eine Abstellgenehmigung erteilt, dann gilt der Satz mit der Scheune. Aber woher soll das der Zusteller wissen?!
60 Antworten
Seller_p54bTtm2gU7fK
Um welches Transportunternehmen geht es denn ?
m.W gilt die ‘Abstellgenehmigung’ nur wenn auch ein entsprechender Vertrag mit DHL, DPD usw geschlossen wurde.
Steht bestimmt in deren AGB…also mal dort nachsehen.
Der Fahrer hätte das Paket -in Ermangelung einer Abstellerlaubnis- gar nicht zustellen dürfen.
In dem Fall haftet das Transportunternehmen
Seller_6IHgwasxcNv4L
Das versucht jemand, Dir eine Erstattung abzuringen.
Ich würde mich da auf nichts einlassen.
Ob der Zusatz nun eine Vorausverfügung ist oder nicht müsste im Zweifel zwischen Transportunternehmen und Käufer gerichtlich geklärt werden.
Du hast nach meiner Überzeugung keinen Fehler gemacht, auch wenn Amazon Dir nach A-Z vielleicht eine Erstattung aufdrückt.
Seller_AsWPy5XyGliWx
Hallo,
seit wann kann man für einzelnen Pakete eine Ablageerlaubnis erteilen entweder er hat dem Transport Unternehmen eine solche erteilt, dann ist es sein Sache oder er hat das nicht dann sollte der Zusteller das anhand seiner Unterlagen auch einsehen können und darf nicht nur wegen eines Zusatzes der nix bedeutet das Paket in einem Schuppen ablegen, also Problem vom Transport Firma. Um sich vor solchen Trix der Kunden ab zu sichern, lassen sich diese Firmen das ja unterschreiben, das sie das so machen sollen. Sonst brächte es das ganze ja gar nicht.
Ich würde mich ganz schnell bei der Firma Informieren, ob sie für das Paket eine solche Vertrag mit dem Kunde haben oder nicht. Je nach dem kannst du dann reagieren.
Mfg Maxo
Seller_Nx9B1AYrq9DL0
Sorry ich komme jetzt gerade erst vom Weihnachtsessen zurück
Wegen der Sachen die geschrieben wurden:
- Dienstleister ist DPD
- Es wurde mit Predict keine Abstellgenehmigung erteilt, sondern wie geschrieben nur dieser Zusatz eingefügt
Was mich an dem Fall massiv stört, ist das der Kunde sofort alles “parat” hatte. In der ersten Nachricht schrieb er schon
- Ich habe keine Abstellerlaubnis erteilt
- Das ist nicht meine Unterschrift (wie auch immer er diese ohne DPD Account einsehen konnte)
- usw.
Naja mal schauen was DPD morgen dazu schreibt. Euch schon einmal vielen Dank für die Hilfe!
Seller_vslhaf42oJcBg
Ein Hallo in die Runde.
Gibt ein Versanddienstleister überhaupt Auskunft über bzw. zu Abstellgenehmigung eines Empfängers? Oder kommt dann der Satz “aus datenschutzrechlichen Gründen…”.
?
Seller_vslhaf42oJcBg
Kurz eine Unerfahrenenansicht:
wenn ich eine Order für Dies oder Das erhalte mit dem “schriftlich” übermittelten Hinweis auf einen bestimmten Ablageort/platz, dann muss ich doch davon ausgehen können, dass ich mit dieser Angabe eines Kunden auf der sicheren/abgesicherten Seite bin.
Sonst müsste jede Ablageort-Bestellung gecancelt werden.
Liegt hier (m)ein Denkfehler vor?
Seller_vslhaf42oJcBg
Ich versuche mir eben all Eure Aussagen, Hin- u. Her(ver)weise, Richtlinien, Vorgaben etc. vor Gericht vorzustellen…alleine die Vorstellung…
…Die unendliche…M.Ende…
Seller_309nNpLtvhZ5r
Komplette Arschlochnummer vom Kunden. Der arme Zusteller, der jetzt einen auf den Deckel bekommt. Sowas macht mich wütend.
Seller_pAnC5eA9FBjjL
Unabhaengig von der Haftungsfrage, dass der Paketbote bis 11 Uhr dem Hauskater die Eier kraulen muss und nach 11 den Nippel durch die Lasche ziehen soll um die Sendung los zu werden, hat mit einer Lieferanschrift nix zu tun.
Die Bereitstellung einer zustellfaehigen Lieferanschrift ist beim Kauf mit Versand vertragliche Pflicht des Kunden.
Komische Hinweise in der Anschrift deshalb immer rausloeschen, sowas gibt nur Zirkus.
Ablage ist eine Vereinbarung (oder besser ein “wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass”) zwischen Logistiker und Adressat, was die da unterschrieben haben wissen die Kunden selten bis nie.
Selbst Packstation ist schon zu viel Zugestaendnis an den Logistiker (Stichwort Annahmeverweigerung).
Seller_Ea3gMVD5pkgsX
MOIN MOIN Ensinger
So Sachen übernehme ich nicht, es sei denn, Nachbar oder so …wegen Unterschrift
Ich klicke im RE Prog dann immer unter Re… (die er vorab per Email bekommt)
Mit Ihrer zusätzlichen Angabe (Ablagestelle) kommt leider kein Ablagevertrag mit DHL zustande…
Falls ein Ablagevertrag bestehen sollte, wird DHL voraussichtlich das Paket an gewohnter Stelle ablegen.
Bitte beachten sie DHL Emails in Ihrem Amazon Email Account.
Klappt eigentlich (fast immer)
Wenn die Ihre Emails nicht lesen, kann das aber leider auch so gehen …
wahrscheinlich wird er aber darauf ebenfalls nicht reagieren …
Hat noch nicht einmal gemerkt, dass ich ihm Porto abgezogen habe …
… und AMAZON löscht das bisher auch nicht auf Anfrage
1 Stern Bewerung vom 06.12.2019
Ich habe den Artikel nicht bekommen, aber mein Geld zurück bekommen.
Unser Spruch dazu, und auch Email an den Kunden …
Guten Tag Herr … - BEZÜGLICH IHRE BESTELUNG 303-9298487-6897105 - PE FASS 30 LITER - Nachdem sie auf die 5 DHL Emails 4. Nov 3:46 PM - 5. Nov 1:13 PM - 6. Nov 9:56 AM - 6. Nov 5:39 PM - 12. Nov 12:02 AM nicht beachtet - und auch nach Ihrer Anfrage vom 12. Nov 6:39 PM auf unsere Antwort (Paket liegt in Filiale, mit Adresangabe) vom 13. Nov 1:35 AM nicht reagiert haben, kam das Paket zurück an uns. Darauf hin bekamen Sie am 22. Nov 6:35 AM eine Gutschrift mit NACHWEIS Foto (Postlabel, Retoure, nicht abgeholt) und ihren Betrag natürlich zurück erstattet.
Wir bitten daher die ungerechtfertigte Bewertung zu entfernen. - Mit freundlichen Grüssen, Rainer Täsler
Grüsse, der Rainer