Verkäuferforen
Anmelden
Anmelden
imgAnmelden
user profile
Seller_aBXsvekDdXTF3

A-Z-Garantie für Amazon-Händler nicht bindend

1830 Aufrufe
32 Antworten
Tags:A-bis-Z-Garantieanträge
90
Antworten
user profile
Seller_aBXsvekDdXTF3

A-Z-Garantie für Amazon-Händler nicht bindend

Tags:A-bis-Z-Garantieanträge
90
1830 Aufrufe
32 Antworten
Antworten
32 Antworten
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Ich wusste es! Sehr interessant - mal sehen wie Amazon reagiert!

10
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Stimmt genau wie in Frankreich etc. Es wird - wie immer - durchgereicht! Auf uns europäischen Händler! Wir verdiene eh Zuviel.

20
user profile
Seller_d6AFehn4pq1Be
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Inwiefern ? Der Garantieantrag wird wie üblich stattgegeben Ohne Änderung , warum sollte Amazon hier reagieren ?

Der Antrag ist nicht bindend für dich und du kannst an den Kunden direkt deine Forderungen durchsetzen solltest du durch den Antrag schlechter gestellt sein als bei deinen Rechten !

Mach ich ohnehin so …

So versteh ich es

50
user profile
Seller_Jv4H8E20DTkdF
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Is doch die selber Kacke wie bei Artikeln, die nicht retourfähig sind und Amazon ständig fröhlich auf Verkäuferkosten erstattet.

50
user profile
Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Eine Sache an der Urteilsbegründung des BGH wundert mich ehrlich gesagt aber doch, allerdings sind es nicht die Ausführungen des BGH selbst, sondern die Zusammenfassung der Berufungsentscheidung (LG Leipzig):

Der Fall sei nicht mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall des Zahlungsdienstleisters PayPal (Senatsurteil vom 22. November 2017 VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33) vergleichbar. Amazon erbringe neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zugleich eigene weitere Leistungen, die dem Unternehmen eine gesonderte Stellung innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien des Kaufvertrags zuweise.

Welche eigenen weiteren Leistungen neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs erbringt Amazon denn, die von Ebay und Paypal (Urteil von 22. November 2017) nicht erbracht werden? Außer FBA und den Rücksendungsgeschichten bei PbS fällt mir da nichts ein. Ich meine, mal insbesondere vor dem Hintergrund der AGB-Regelungen, nach denen Amazon mit den Kaufverträgen der Marketplace-Händler überhaupt nichts zu tun hat.

Schade, dass das Urteil des LG Leipzig nirgendwo veröffentlicht ist.

20
user profile
Seller_vslhaf42oJcBg
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Was hier schon mehrfach thematisiert wurde:
unternimmt ein VK rechtliche Schritte gg. KundIn (außerhalb AMAs) besteht die Gefahr der “Exmatrikulation” des VKs auf dieser Plattform (wenn KundIn sich bei AMA darüber beschwert).
M.E. extrem schwieriges Terrain (was extrem viele “geübte” Kunden längst wissen. Und brachial ausnutzen).

30
user profile
Seller_7GkcCzztZCDEp
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Wenn der BGH so entschieden hat, dann können sich die Händler alle A-Z Entscheidungen von Amazon zurückzahlen lassen (einschließlich fünf % Zinsen).
Man erinnere sich, welche Rückabwicklungen es bei Verbraucherkrediten gegeben hat bezüglich der "Bearbeitungskosten) von Krediten ! Und diese Ansprüche waren noch ausdrücklich auf das Jahr 2010 beschränkt, eine solche Beschränkung ist hier nicht verfügt worden.

10
user profile
Seller_lHA0lpHsJp0jD
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Nichts ganz so neues. Es gab hier immer wieder Mal ( mich eingeschlossen ) Schlaumeier die trotz A-bis-Z die Forderung außerhalb Amas an den Kunden gereicht haben. Ein klarer TOS Verstoß bleibt es… Auch trotz dem Urteil. Eine Kontensperre droht … auch trotz Urteil.
Man kann ja dann die Öffnung gerichtlich Einklagen :joy::joy::joy::joy::joy::joy:

00
user profile
Seller_jWWockardD22W
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Kam eben rein:
Bestellung: 02.05.
Rücksendeantrag: 07.05.
Kunde behauptet der Artikel sei beschädigt.
Auf Anfragen keine Reaktion.
Bei dem Artikel handelt es sich ein für den Kunden individuell gefertigtes Produkt.
Heute A-Z Antrag. Ama natürlich bezahlt und uns belastet. Mit negativ Eintrag (der Erste in unserer Amazeit 2012) Wie würdet Ihr reagieren?

00
user profile
Seller_IaZQufiZvifGh
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Damit ist es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis man Amazon auch Grenzen bei der Durchsetzung ihrer freiwilligen Rückgaberichtlinien gegenüber Marketplace-Händlern setzt. Amazon hat ja gut Versandkosten zurück erstatten und im Prinzip jeden Artikel aus jedem noch so abwegigen Grund zurücknehmen, während billigste Preise offeriert werden - wird ja alles von den Gebühren und Werbekosten der Marketplacehändler quer finanziert, quasi zahlen die Marketplacehändler mit ihren Gebühren dafür, dass der Mitbewerber Amazon sich gegenüber seinen Kunden profilieren kann. Nur die Marketplace Händler selbst, die haben diese feine Einnahmequelle nicht und sind so im direkten Wettbewerb IMMER und in JEDER Hinsicht gegenüber Amazon benachteiligt, die auch noch so dreist sind, ihre Produktwerbung fürs eigene Konkurrenzprodukt prominent auf der Produktseite des Händlers zu platzieren… - Darf man gar nicht drüber nachdenken…

20
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden
user profile
Seller_aBXsvekDdXTF3

A-Z-Garantie für Amazon-Händler nicht bindend

1830 Aufrufe
32 Antworten
Tags:A-bis-Z-Garantieanträge
90
Antworten
user profile
Seller_aBXsvekDdXTF3

A-Z-Garantie für Amazon-Händler nicht bindend

Tags:A-bis-Z-Garantieanträge
90
1830 Aufrufe
32 Antworten
Antworten
user profile

A-Z-Garantie für Amazon-Händler nicht bindend

von Seller_aBXsvekDdXTF3
Tags:A-bis-Z-Garantieanträge
90
1830 Aufrufe
32 Antworten
Antworten
32 Antworten
32 Antworten
Schnellfilter
Sortieren nach
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Ich wusste es! Sehr interessant - mal sehen wie Amazon reagiert!

10
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Stimmt genau wie in Frankreich etc. Es wird - wie immer - durchgereicht! Auf uns europäischen Händler! Wir verdiene eh Zuviel.

20
user profile
Seller_d6AFehn4pq1Be
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Inwiefern ? Der Garantieantrag wird wie üblich stattgegeben Ohne Änderung , warum sollte Amazon hier reagieren ?

Der Antrag ist nicht bindend für dich und du kannst an den Kunden direkt deine Forderungen durchsetzen solltest du durch den Antrag schlechter gestellt sein als bei deinen Rechten !

Mach ich ohnehin so …

So versteh ich es

50
user profile
Seller_Jv4H8E20DTkdF
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Is doch die selber Kacke wie bei Artikeln, die nicht retourfähig sind und Amazon ständig fröhlich auf Verkäuferkosten erstattet.

50
user profile
Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Eine Sache an der Urteilsbegründung des BGH wundert mich ehrlich gesagt aber doch, allerdings sind es nicht die Ausführungen des BGH selbst, sondern die Zusammenfassung der Berufungsentscheidung (LG Leipzig):

Der Fall sei nicht mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall des Zahlungsdienstleisters PayPal (Senatsurteil vom 22. November 2017 VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33) vergleichbar. Amazon erbringe neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zugleich eigene weitere Leistungen, die dem Unternehmen eine gesonderte Stellung innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien des Kaufvertrags zuweise.

Welche eigenen weiteren Leistungen neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs erbringt Amazon denn, die von Ebay und Paypal (Urteil von 22. November 2017) nicht erbracht werden? Außer FBA und den Rücksendungsgeschichten bei PbS fällt mir da nichts ein. Ich meine, mal insbesondere vor dem Hintergrund der AGB-Regelungen, nach denen Amazon mit den Kaufverträgen der Marketplace-Händler überhaupt nichts zu tun hat.

Schade, dass das Urteil des LG Leipzig nirgendwo veröffentlicht ist.

20
user profile
Seller_vslhaf42oJcBg
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Was hier schon mehrfach thematisiert wurde:
unternimmt ein VK rechtliche Schritte gg. KundIn (außerhalb AMAs) besteht die Gefahr der “Exmatrikulation” des VKs auf dieser Plattform (wenn KundIn sich bei AMA darüber beschwert).
M.E. extrem schwieriges Terrain (was extrem viele “geübte” Kunden längst wissen. Und brachial ausnutzen).

30
user profile
Seller_7GkcCzztZCDEp
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Wenn der BGH so entschieden hat, dann können sich die Händler alle A-Z Entscheidungen von Amazon zurückzahlen lassen (einschließlich fünf % Zinsen).
Man erinnere sich, welche Rückabwicklungen es bei Verbraucherkrediten gegeben hat bezüglich der "Bearbeitungskosten) von Krediten ! Und diese Ansprüche waren noch ausdrücklich auf das Jahr 2010 beschränkt, eine solche Beschränkung ist hier nicht verfügt worden.

10
user profile
Seller_lHA0lpHsJp0jD
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Nichts ganz so neues. Es gab hier immer wieder Mal ( mich eingeschlossen ) Schlaumeier die trotz A-bis-Z die Forderung außerhalb Amas an den Kunden gereicht haben. Ein klarer TOS Verstoß bleibt es… Auch trotz dem Urteil. Eine Kontensperre droht … auch trotz Urteil.
Man kann ja dann die Öffnung gerichtlich Einklagen :joy::joy::joy::joy::joy::joy:

00
user profile
Seller_jWWockardD22W
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Kam eben rein:
Bestellung: 02.05.
Rücksendeantrag: 07.05.
Kunde behauptet der Artikel sei beschädigt.
Auf Anfragen keine Reaktion.
Bei dem Artikel handelt es sich ein für den Kunden individuell gefertigtes Produkt.
Heute A-Z Antrag. Ama natürlich bezahlt und uns belastet. Mit negativ Eintrag (der Erste in unserer Amazeit 2012) Wie würdet Ihr reagieren?

00
user profile
Seller_IaZQufiZvifGh
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Damit ist es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis man Amazon auch Grenzen bei der Durchsetzung ihrer freiwilligen Rückgaberichtlinien gegenüber Marketplace-Händlern setzt. Amazon hat ja gut Versandkosten zurück erstatten und im Prinzip jeden Artikel aus jedem noch so abwegigen Grund zurücknehmen, während billigste Preise offeriert werden - wird ja alles von den Gebühren und Werbekosten der Marketplacehändler quer finanziert, quasi zahlen die Marketplacehändler mit ihren Gebühren dafür, dass der Mitbewerber Amazon sich gegenüber seinen Kunden profilieren kann. Nur die Marketplace Händler selbst, die haben diese feine Einnahmequelle nicht und sind so im direkten Wettbewerb IMMER und in JEDER Hinsicht gegenüber Amazon benachteiligt, die auch noch so dreist sind, ihre Produktwerbung fürs eigene Konkurrenzprodukt prominent auf der Produktseite des Händlers zu platzieren… - Darf man gar nicht drüber nachdenken…

20
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Ich wusste es! Sehr interessant - mal sehen wie Amazon reagiert!

10
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Ich wusste es! Sehr interessant - mal sehen wie Amazon reagiert!

10
Antworten
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Stimmt genau wie in Frankreich etc. Es wird - wie immer - durchgereicht! Auf uns europäischen Händler! Wir verdiene eh Zuviel.

20
user profile
Seller_rzQGjErHK5irR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Stimmt genau wie in Frankreich etc. Es wird - wie immer - durchgereicht! Auf uns europäischen Händler! Wir verdiene eh Zuviel.

20
Antworten
user profile
Seller_d6AFehn4pq1Be
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Inwiefern ? Der Garantieantrag wird wie üblich stattgegeben Ohne Änderung , warum sollte Amazon hier reagieren ?

Der Antrag ist nicht bindend für dich und du kannst an den Kunden direkt deine Forderungen durchsetzen solltest du durch den Antrag schlechter gestellt sein als bei deinen Rechten !

Mach ich ohnehin so …

So versteh ich es

50
user profile
Seller_d6AFehn4pq1Be
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Inwiefern ? Der Garantieantrag wird wie üblich stattgegeben Ohne Änderung , warum sollte Amazon hier reagieren ?

Der Antrag ist nicht bindend für dich und du kannst an den Kunden direkt deine Forderungen durchsetzen solltest du durch den Antrag schlechter gestellt sein als bei deinen Rechten !

Mach ich ohnehin so …

So versteh ich es

50
Antworten
user profile
Seller_Jv4H8E20DTkdF
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Is doch die selber Kacke wie bei Artikeln, die nicht retourfähig sind und Amazon ständig fröhlich auf Verkäuferkosten erstattet.

50
user profile
Seller_Jv4H8E20DTkdF
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Is doch die selber Kacke wie bei Artikeln, die nicht retourfähig sind und Amazon ständig fröhlich auf Verkäuferkosten erstattet.

50
Antworten
user profile
Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Eine Sache an der Urteilsbegründung des BGH wundert mich ehrlich gesagt aber doch, allerdings sind es nicht die Ausführungen des BGH selbst, sondern die Zusammenfassung der Berufungsentscheidung (LG Leipzig):

Der Fall sei nicht mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall des Zahlungsdienstleisters PayPal (Senatsurteil vom 22. November 2017 VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33) vergleichbar. Amazon erbringe neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zugleich eigene weitere Leistungen, die dem Unternehmen eine gesonderte Stellung innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien des Kaufvertrags zuweise.

Welche eigenen weiteren Leistungen neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs erbringt Amazon denn, die von Ebay und Paypal (Urteil von 22. November 2017) nicht erbracht werden? Außer FBA und den Rücksendungsgeschichten bei PbS fällt mir da nichts ein. Ich meine, mal insbesondere vor dem Hintergrund der AGB-Regelungen, nach denen Amazon mit den Kaufverträgen der Marketplace-Händler überhaupt nichts zu tun hat.

Schade, dass das Urteil des LG Leipzig nirgendwo veröffentlicht ist.

20
user profile
Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Eine Sache an der Urteilsbegründung des BGH wundert mich ehrlich gesagt aber doch, allerdings sind es nicht die Ausführungen des BGH selbst, sondern die Zusammenfassung der Berufungsentscheidung (LG Leipzig):

Der Fall sei nicht mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall des Zahlungsdienstleisters PayPal (Senatsurteil vom 22. November 2017 VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33) vergleichbar. Amazon erbringe neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zugleich eigene weitere Leistungen, die dem Unternehmen eine gesonderte Stellung innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien des Kaufvertrags zuweise.

Welche eigenen weiteren Leistungen neben der bloßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs erbringt Amazon denn, die von Ebay und Paypal (Urteil von 22. November 2017) nicht erbracht werden? Außer FBA und den Rücksendungsgeschichten bei PbS fällt mir da nichts ein. Ich meine, mal insbesondere vor dem Hintergrund der AGB-Regelungen, nach denen Amazon mit den Kaufverträgen der Marketplace-Händler überhaupt nichts zu tun hat.

Schade, dass das Urteil des LG Leipzig nirgendwo veröffentlicht ist.

20
Antworten
user profile
Seller_vslhaf42oJcBg
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Was hier schon mehrfach thematisiert wurde:
unternimmt ein VK rechtliche Schritte gg. KundIn (außerhalb AMAs) besteht die Gefahr der “Exmatrikulation” des VKs auf dieser Plattform (wenn KundIn sich bei AMA darüber beschwert).
M.E. extrem schwieriges Terrain (was extrem viele “geübte” Kunden längst wissen. Und brachial ausnutzen).

30
user profile
Seller_vslhaf42oJcBg
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Was hier schon mehrfach thematisiert wurde:
unternimmt ein VK rechtliche Schritte gg. KundIn (außerhalb AMAs) besteht die Gefahr der “Exmatrikulation” des VKs auf dieser Plattform (wenn KundIn sich bei AMA darüber beschwert).
M.E. extrem schwieriges Terrain (was extrem viele “geübte” Kunden längst wissen. Und brachial ausnutzen).

30
Antworten
user profile
Seller_7GkcCzztZCDEp
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Wenn der BGH so entschieden hat, dann können sich die Händler alle A-Z Entscheidungen von Amazon zurückzahlen lassen (einschließlich fünf % Zinsen).
Man erinnere sich, welche Rückabwicklungen es bei Verbraucherkrediten gegeben hat bezüglich der "Bearbeitungskosten) von Krediten ! Und diese Ansprüche waren noch ausdrücklich auf das Jahr 2010 beschränkt, eine solche Beschränkung ist hier nicht verfügt worden.

10
user profile
Seller_7GkcCzztZCDEp
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Wenn der BGH so entschieden hat, dann können sich die Händler alle A-Z Entscheidungen von Amazon zurückzahlen lassen (einschließlich fünf % Zinsen).
Man erinnere sich, welche Rückabwicklungen es bei Verbraucherkrediten gegeben hat bezüglich der "Bearbeitungskosten) von Krediten ! Und diese Ansprüche waren noch ausdrücklich auf das Jahr 2010 beschränkt, eine solche Beschränkung ist hier nicht verfügt worden.

10
Antworten
user profile
Seller_lHA0lpHsJp0jD
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Nichts ganz so neues. Es gab hier immer wieder Mal ( mich eingeschlossen ) Schlaumeier die trotz A-bis-Z die Forderung außerhalb Amas an den Kunden gereicht haben. Ein klarer TOS Verstoß bleibt es… Auch trotz dem Urteil. Eine Kontensperre droht … auch trotz Urteil.
Man kann ja dann die Öffnung gerichtlich Einklagen :joy::joy::joy::joy::joy::joy:

00
user profile
Seller_lHA0lpHsJp0jD
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Nichts ganz so neues. Es gab hier immer wieder Mal ( mich eingeschlossen ) Schlaumeier die trotz A-bis-Z die Forderung außerhalb Amas an den Kunden gereicht haben. Ein klarer TOS Verstoß bleibt es… Auch trotz dem Urteil. Eine Kontensperre droht … auch trotz Urteil.
Man kann ja dann die Öffnung gerichtlich Einklagen :joy::joy::joy::joy::joy::joy:

00
Antworten
user profile
Seller_jWWockardD22W
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Kam eben rein:
Bestellung: 02.05.
Rücksendeantrag: 07.05.
Kunde behauptet der Artikel sei beschädigt.
Auf Anfragen keine Reaktion.
Bei dem Artikel handelt es sich ein für den Kunden individuell gefertigtes Produkt.
Heute A-Z Antrag. Ama natürlich bezahlt und uns belastet. Mit negativ Eintrag (der Erste in unserer Amazeit 2012) Wie würdet Ihr reagieren?

00
user profile
Seller_jWWockardD22W
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Kam eben rein:
Bestellung: 02.05.
Rücksendeantrag: 07.05.
Kunde behauptet der Artikel sei beschädigt.
Auf Anfragen keine Reaktion.
Bei dem Artikel handelt es sich ein für den Kunden individuell gefertigtes Produkt.
Heute A-Z Antrag. Ama natürlich bezahlt und uns belastet. Mit negativ Eintrag (der Erste in unserer Amazeit 2012) Wie würdet Ihr reagieren?

00
Antworten
user profile
Seller_IaZQufiZvifGh
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Damit ist es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis man Amazon auch Grenzen bei der Durchsetzung ihrer freiwilligen Rückgaberichtlinien gegenüber Marketplace-Händlern setzt. Amazon hat ja gut Versandkosten zurück erstatten und im Prinzip jeden Artikel aus jedem noch so abwegigen Grund zurücknehmen, während billigste Preise offeriert werden - wird ja alles von den Gebühren und Werbekosten der Marketplacehändler quer finanziert, quasi zahlen die Marketplacehändler mit ihren Gebühren dafür, dass der Mitbewerber Amazon sich gegenüber seinen Kunden profilieren kann. Nur die Marketplace Händler selbst, die haben diese feine Einnahmequelle nicht und sind so im direkten Wettbewerb IMMER und in JEDER Hinsicht gegenüber Amazon benachteiligt, die auch noch so dreist sind, ihre Produktwerbung fürs eigene Konkurrenzprodukt prominent auf der Produktseite des Händlers zu platzieren… - Darf man gar nicht drüber nachdenken…

20
user profile
Seller_IaZQufiZvifGh
In Antwort auf: Post von: Seller_aBXsvekDdXTF3

Damit ist es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis man Amazon auch Grenzen bei der Durchsetzung ihrer freiwilligen Rückgaberichtlinien gegenüber Marketplace-Händlern setzt. Amazon hat ja gut Versandkosten zurück erstatten und im Prinzip jeden Artikel aus jedem noch so abwegigen Grund zurücknehmen, während billigste Preise offeriert werden - wird ja alles von den Gebühren und Werbekosten der Marketplacehändler quer finanziert, quasi zahlen die Marketplacehändler mit ihren Gebühren dafür, dass der Mitbewerber Amazon sich gegenüber seinen Kunden profilieren kann. Nur die Marketplace Händler selbst, die haben diese feine Einnahmequelle nicht und sind so im direkten Wettbewerb IMMER und in JEDER Hinsicht gegenüber Amazon benachteiligt, die auch noch so dreist sind, ihre Produktwerbung fürs eigene Konkurrenzprodukt prominent auf der Produktseite des Händlers zu platzieren… - Darf man gar nicht drüber nachdenken…

20
Antworten
Folgen Sie dieser Diskussion, um über neue Aktivitäten benachrichtigt zu werden