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Seller_5SL40zsyaHWzE

Rücksendekosten FBM

Normalerweise trägt doch bei einer auftragsgemäßen Leistung der Kunde die Kosten (Rücksendegrund: Gefällt nicht, Ware ist ok)

Oder gibts es mittlerweile andere Regelungen?

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Normalerweise trägt doch bei einer auftragsgemäßen Leistung der Kunde die Kosten (Rücksendegrund: Gefällt nicht, Ware ist ok)

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_5SL40zsyaHWzE

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Kategorie, Deinen AGB´s bzw. Deiner Widerrufsregelung und auch vom Grund der Rücksendung.

Du kannst die Infos u.a. hier finden:

Rücksendungen

Aber ich hab das Gefühl, dass das nicht Deine eigentliche Frage ist, sondern dass Du etwas zu einem konkreten Fall wissen willst. Wenn dem so ist, dann bitte konkretisieren

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Seller_nSAMYdBCVdcIh
In Antwort auf: Post von: Seller_5SL40zsyaHWzE

Bei Grund "gefällt nicht" kommst du besser / reibungsloser, wenn du dem Kunden eine vorfrankierte Rücksendemarke zur Verfügung stellst - geht auch noch nach einem A-Z. In dem A-Z schreibst du dann als Widerspruch rein, dass dem Kunden ein Retourenetikett zur Verfügung steht und eine Erstattung erst nach Eingang der Retoure möglich ist.

Bei dem Grund "gefällt nicht" müsste es dann eigentlich auch bei der nicht-automatisierten Version die Möglichkeit geben, den Betrag für die Rücksendemarke vom Erstattungsbetrag abzuziehen.

(Das man dem Kunden ein vorfrankiertes Rücksendeetikett zur Verfügung stellt, heißt ja nicht automatisch, dass man die Rücksendekosten übernimmt. Es soll quasi für den Kunden eine gewissen "Entlastung" darstellten, weil er ja bereits die Ware und ggf. Hinversand im Voraus bezahlt hat.)

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Seller_5SL40zsyaHWzE

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Rücksendekosten FBM

von Seller_5SL40zsyaHWzE

Normalerweise trägt doch bei einer auftragsgemäßen Leistung der Kunde die Kosten (Rücksendegrund: Gefällt nicht, Ware ist ok)

Oder gibts es mittlerweile andere Regelungen?

Tags:Rücksendung
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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_5SL40zsyaHWzE

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Kategorie, Deinen AGB´s bzw. Deiner Widerrufsregelung und auch vom Grund der Rücksendung.

Du kannst die Infos u.a. hier finden:

Rücksendungen

Aber ich hab das Gefühl, dass das nicht Deine eigentliche Frage ist, sondern dass Du etwas zu einem konkreten Fall wissen willst. Wenn dem so ist, dann bitte konkretisieren

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Seller_nSAMYdBCVdcIh
In Antwort auf: Post von: Seller_5SL40zsyaHWzE

Bei Grund "gefällt nicht" kommst du besser / reibungsloser, wenn du dem Kunden eine vorfrankierte Rücksendemarke zur Verfügung stellst - geht auch noch nach einem A-Z. In dem A-Z schreibst du dann als Widerspruch rein, dass dem Kunden ein Retourenetikett zur Verfügung steht und eine Erstattung erst nach Eingang der Retoure möglich ist.

Bei dem Grund "gefällt nicht" müsste es dann eigentlich auch bei der nicht-automatisierten Version die Möglichkeit geben, den Betrag für die Rücksendemarke vom Erstattungsbetrag abzuziehen.

(Das man dem Kunden ein vorfrankiertes Rücksendeetikett zur Verfügung stellt, heißt ja nicht automatisch, dass man die Rücksendekosten übernimmt. Es soll quasi für den Kunden eine gewissen "Entlastung" darstellten, weil er ja bereits die Ware und ggf. Hinversand im Voraus bezahlt hat.)

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_5SL40zsyaHWzE

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Kategorie, Deinen AGB´s bzw. Deiner Widerrufsregelung und auch vom Grund der Rücksendung.

Du kannst die Infos u.a. hier finden:

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Aber ich hab das Gefühl, dass das nicht Deine eigentliche Frage ist, sondern dass Du etwas zu einem konkreten Fall wissen willst. Wenn dem so ist, dann bitte konkretisieren

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Kategorie, Deinen AGB´s bzw. Deiner Widerrufsregelung und auch vom Grund der Rücksendung.

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Seller_nSAMYdBCVdcIh
In Antwort auf: Post von: Seller_5SL40zsyaHWzE

Bei Grund "gefällt nicht" kommst du besser / reibungsloser, wenn du dem Kunden eine vorfrankierte Rücksendemarke zur Verfügung stellst - geht auch noch nach einem A-Z. In dem A-Z schreibst du dann als Widerspruch rein, dass dem Kunden ein Retourenetikett zur Verfügung steht und eine Erstattung erst nach Eingang der Retoure möglich ist.

Bei dem Grund "gefällt nicht" müsste es dann eigentlich auch bei der nicht-automatisierten Version die Möglichkeit geben, den Betrag für die Rücksendemarke vom Erstattungsbetrag abzuziehen.

(Das man dem Kunden ein vorfrankiertes Rücksendeetikett zur Verfügung stellt, heißt ja nicht automatisch, dass man die Rücksendekosten übernimmt. Es soll quasi für den Kunden eine gewissen "Entlastung" darstellten, weil er ja bereits die Ware und ggf. Hinversand im Voraus bezahlt hat.)

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Bei Grund "gefällt nicht" kommst du besser / reibungsloser, wenn du dem Kunden eine vorfrankierte Rücksendemarke zur Verfügung stellst - geht auch noch nach einem A-Z. In dem A-Z schreibst du dann als Widerspruch rein, dass dem Kunden ein Retourenetikett zur Verfügung steht und eine Erstattung erst nach Eingang der Retoure möglich ist.

Bei dem Grund "gefällt nicht" müsste es dann eigentlich auch bei der nicht-automatisierten Version die Möglichkeit geben, den Betrag für die Rücksendemarke vom Erstattungsbetrag abzuziehen.

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