Verkäuferforen
Anmelden
Anmelden
imgAnmelden
user profile
Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen

NEWS:
https://sellercentral.amazon.de/gp/headlines.html#6701358581481539479
11. Jan. 2019

Die Änderungen der bestehenden deutschen Umsatzsteuergesetze traten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Daher können Sie möglicherweise ab dem 1. März 2019 nicht mehr bei Amazon verkaufen, wenn Sie keine Kopie Ihrer deutschen Steuerbescheinigung erhalten und bereitgestellt haben.

Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung in Deutschland beantragen zu können. Wenn Sie in Deutschland noch nicht steuerlich registriert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu entscheiden, ob Sie registriert sein sollten.

Um eine Steuerbescheinigung zu beantragen, sollten Sie einen Antrag bei der deutschen Steuerbehörde einreichen, die für das Land zuständig ist, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Details zu den entsprechenden Steuerbehörden der jeweiligen Länder finden Sie hier. Um die Kontaktdaten der verschiedenen Steuerbehörden zu erhalten, klicken Sie hier.

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen werden im Rahmen Ihres Antrags auf die Steuerbescheinigung folgende Informationen angefordert:

  1. Ihr Name (Vor- und Nachname oder Handelsname)
  2. Ihre Adresse
  3. Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
  4. Bestätigung, ob Sie bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind und ggf. den Namen der zuständigen Steuerbehörde
  5. Steuernummer in Deutschland
  6. Name und Adresse des Steuerberaters (falls zutreffend)
  7. Name und Adresse eines in Deutschland ansässigen autorisierten Vertreters (nur für Verkäufer erforderlich, die nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat ansässig sind, der Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist)
  8. Liste der Marketplace-Sites, auf denen Sie handeln oder auf denen Sie handeln möchten, einschließlich der relevanten “Identifizierungsfunktion” auf jeder Marketplace-Site (z. B. Handelsname des Kontos)
  9. Ort, Datum, Unterschrift und - falls zutreffend - Firmenstempel

Es wird empfohlen, dass Sie die oben genannten Informationen dem Finanzamt über das offizielle Antragsformular bereitstellen.

Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

Wenn Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Einreichung in Deutschland benötigen, besuchen Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon.

Freundliche Grüße

Amazon Services Europe

EDIT:

hätten die DE Händler nicht ca. 9mon. frist?

und keine rede davon, was man bereitstellen soll, wenn man das formular vom FA zurück hat.
keine rede von einer upload funktion!?

edit:

Update - Update - Update - Update - Update - Update

neue seite zum hochladen der bestätigung:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de

6904 Aufrufe
1040 Antworten
Tags:Adresse, Registrierung, Steuern
40
Antworten
user profile
Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen

NEWS:
https://sellercentral.amazon.de/gp/headlines.html#6701358581481539479
11. Jan. 2019

Die Änderungen der bestehenden deutschen Umsatzsteuergesetze traten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Daher können Sie möglicherweise ab dem 1. März 2019 nicht mehr bei Amazon verkaufen, wenn Sie keine Kopie Ihrer deutschen Steuerbescheinigung erhalten und bereitgestellt haben.

Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung in Deutschland beantragen zu können. Wenn Sie in Deutschland noch nicht steuerlich registriert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu entscheiden, ob Sie registriert sein sollten.

Um eine Steuerbescheinigung zu beantragen, sollten Sie einen Antrag bei der deutschen Steuerbehörde einreichen, die für das Land zuständig ist, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Details zu den entsprechenden Steuerbehörden der jeweiligen Länder finden Sie hier. Um die Kontaktdaten der verschiedenen Steuerbehörden zu erhalten, klicken Sie hier.

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen werden im Rahmen Ihres Antrags auf die Steuerbescheinigung folgende Informationen angefordert:

  1. Ihr Name (Vor- und Nachname oder Handelsname)
  2. Ihre Adresse
  3. Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
  4. Bestätigung, ob Sie bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind und ggf. den Namen der zuständigen Steuerbehörde
  5. Steuernummer in Deutschland
  6. Name und Adresse des Steuerberaters (falls zutreffend)
  7. Name und Adresse eines in Deutschland ansässigen autorisierten Vertreters (nur für Verkäufer erforderlich, die nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat ansässig sind, der Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist)
  8. Liste der Marketplace-Sites, auf denen Sie handeln oder auf denen Sie handeln möchten, einschließlich der relevanten “Identifizierungsfunktion” auf jeder Marketplace-Site (z. B. Handelsname des Kontos)
  9. Ort, Datum, Unterschrift und - falls zutreffend - Firmenstempel

Es wird empfohlen, dass Sie die oben genannten Informationen dem Finanzamt über das offizielle Antragsformular bereitstellen.

Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

Wenn Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Einreichung in Deutschland benötigen, besuchen Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon.

Freundliche Grüße

Amazon Services Europe

EDIT:

hätten die DE Händler nicht ca. 9mon. frist?

und keine rede davon, was man bereitstellen soll, wenn man das formular vom FA zurück hat.
keine rede von einer upload funktion!?

edit:

Update - Update - Update - Update - Update - Update

neue seite zum hochladen der bestätigung:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de

Tags:Adresse, Registrierung, Steuern
40
6904 Aufrufe
1040 Antworten
Antworten
1040 Antworten
user profile
Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Lesen ? :slight_smile:

->
Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

110
user profile
Seller_DtUKR7qJZ7j4D
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Braucht man das auch für ebay? Da habe ich noch nichts gelesen…?!

20
user profile
Seller_7SmVzqnc6iCwD
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wie geht es jetzt weiter…
Warten wir da jetzt bis wir ein offizielles deutsches Formular bekommen oder verwenden wir das zum Download bereit gestellte Formular.

Ich dachte es reicht wenn bei Amazon die -USIdNr. hinterlegt ist?

50
user profile
Seller_7SmVzqnc6iCwD
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Okay… dann werde ich das mal ans FA schicken.
In Elster ist das Formular nämlich noch nicht verfügbar, da bleibt nur der alte Postweg.
Ob unser FA hier in Freising damit allerdings schon etwas anfangen kann bezweifle ich. :slight_smile:

40
user profile
Seller_68KPRXgj0DN61
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

ihr versteht nicht wirklich, welchen Sinn dieses Formular hat, oder?! ^^

Es ist endlich mal ein sehr sinnvolles Formular :slight_smile:

100
user profile
Seller_cYMbCLbdJ8jYK
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

ich habe es per E-Mail gesendet. (poststelle@bmf.bund.de)

30
user profile
Seller_iNi4GL5AwCRph
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Seid Ihr Euch sicher das ich als deutscher Händler mit ordentlich hinterlegter UST-ID den Quatsch machen muss ?
Welcher arme Hansel soll den Quatsch bei den Plattformen denn da fehlerfrei kontrollieren ?

In diesem Sinne …

20
user profile
Seller_xSYgCm9DzaAk3
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

gilt das auch für private Verkäufer?

10
user profile
Seller_9fL8Cdo8zFpB4
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wie ist das, wenn man ein angemeldetes Nebengewerbe hat und nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
Muss man das Formular dann auch einreichen?

40
user profile
Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen

NEWS:
https://sellercentral.amazon.de/gp/headlines.html#6701358581481539479
11. Jan. 2019

Die Änderungen der bestehenden deutschen Umsatzsteuergesetze traten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Daher können Sie möglicherweise ab dem 1. März 2019 nicht mehr bei Amazon verkaufen, wenn Sie keine Kopie Ihrer deutschen Steuerbescheinigung erhalten und bereitgestellt haben.

Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung in Deutschland beantragen zu können. Wenn Sie in Deutschland noch nicht steuerlich registriert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu entscheiden, ob Sie registriert sein sollten.

Um eine Steuerbescheinigung zu beantragen, sollten Sie einen Antrag bei der deutschen Steuerbehörde einreichen, die für das Land zuständig ist, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Details zu den entsprechenden Steuerbehörden der jeweiligen Länder finden Sie hier. Um die Kontaktdaten der verschiedenen Steuerbehörden zu erhalten, klicken Sie hier.

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen werden im Rahmen Ihres Antrags auf die Steuerbescheinigung folgende Informationen angefordert:

  1. Ihr Name (Vor- und Nachname oder Handelsname)
  2. Ihre Adresse
  3. Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
  4. Bestätigung, ob Sie bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind und ggf. den Namen der zuständigen Steuerbehörde
  5. Steuernummer in Deutschland
  6. Name und Adresse des Steuerberaters (falls zutreffend)
  7. Name und Adresse eines in Deutschland ansässigen autorisierten Vertreters (nur für Verkäufer erforderlich, die nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat ansässig sind, der Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist)
  8. Liste der Marketplace-Sites, auf denen Sie handeln oder auf denen Sie handeln möchten, einschließlich der relevanten “Identifizierungsfunktion” auf jeder Marketplace-Site (z. B. Handelsname des Kontos)
  9. Ort, Datum, Unterschrift und - falls zutreffend - Firmenstempel

Es wird empfohlen, dass Sie die oben genannten Informationen dem Finanzamt über das offizielle Antragsformular bereitstellen.

Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

Wenn Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Einreichung in Deutschland benötigen, besuchen Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon.

Freundliche Grüße

Amazon Services Europe

EDIT:

hätten die DE Händler nicht ca. 9mon. frist?

und keine rede davon, was man bereitstellen soll, wenn man das formular vom FA zurück hat.
keine rede von einer upload funktion!?

edit:

Update - Update - Update - Update - Update - Update

neue seite zum hochladen der bestätigung:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de

6904 Aufrufe
1040 Antworten
Tags:Adresse, Registrierung, Steuern
40
Antworten
user profile
Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen

NEWS:
https://sellercentral.amazon.de/gp/headlines.html#6701358581481539479
11. Jan. 2019

Die Änderungen der bestehenden deutschen Umsatzsteuergesetze traten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Daher können Sie möglicherweise ab dem 1. März 2019 nicht mehr bei Amazon verkaufen, wenn Sie keine Kopie Ihrer deutschen Steuerbescheinigung erhalten und bereitgestellt haben.

Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung in Deutschland beantragen zu können. Wenn Sie in Deutschland noch nicht steuerlich registriert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu entscheiden, ob Sie registriert sein sollten.

Um eine Steuerbescheinigung zu beantragen, sollten Sie einen Antrag bei der deutschen Steuerbehörde einreichen, die für das Land zuständig ist, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Details zu den entsprechenden Steuerbehörden der jeweiligen Länder finden Sie hier. Um die Kontaktdaten der verschiedenen Steuerbehörden zu erhalten, klicken Sie hier.

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen werden im Rahmen Ihres Antrags auf die Steuerbescheinigung folgende Informationen angefordert:

  1. Ihr Name (Vor- und Nachname oder Handelsname)
  2. Ihre Adresse
  3. Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
  4. Bestätigung, ob Sie bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind und ggf. den Namen der zuständigen Steuerbehörde
  5. Steuernummer in Deutschland
  6. Name und Adresse des Steuerberaters (falls zutreffend)
  7. Name und Adresse eines in Deutschland ansässigen autorisierten Vertreters (nur für Verkäufer erforderlich, die nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat ansässig sind, der Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist)
  8. Liste der Marketplace-Sites, auf denen Sie handeln oder auf denen Sie handeln möchten, einschließlich der relevanten “Identifizierungsfunktion” auf jeder Marketplace-Site (z. B. Handelsname des Kontos)
  9. Ort, Datum, Unterschrift und - falls zutreffend - Firmenstempel

Es wird empfohlen, dass Sie die oben genannten Informationen dem Finanzamt über das offizielle Antragsformular bereitstellen.

Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

Wenn Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Einreichung in Deutschland benötigen, besuchen Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon.

Freundliche Grüße

Amazon Services Europe

EDIT:

hätten die DE Händler nicht ca. 9mon. frist?

und keine rede davon, was man bereitstellen soll, wenn man das formular vom FA zurück hat.
keine rede von einer upload funktion!?

edit:

Update - Update - Update - Update - Update - Update

neue seite zum hochladen der bestätigung:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de

Tags:Adresse, Registrierung, Steuern
40
6904 Aufrufe
1040 Antworten
Antworten
user profile

Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen

von Seller_Wl0AIA91Mcql0

NEWS:
https://sellercentral.amazon.de/gp/headlines.html#6701358581481539479
11. Jan. 2019

Die Änderungen der bestehenden deutschen Umsatzsteuergesetze traten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Daher können Sie möglicherweise ab dem 1. März 2019 nicht mehr bei Amazon verkaufen, wenn Sie keine Kopie Ihrer deutschen Steuerbescheinigung erhalten und bereitgestellt haben.

Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung in Deutschland beantragen zu können. Wenn Sie in Deutschland noch nicht steuerlich registriert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu entscheiden, ob Sie registriert sein sollten.

Um eine Steuerbescheinigung zu beantragen, sollten Sie einen Antrag bei der deutschen Steuerbehörde einreichen, die für das Land zuständig ist, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Details zu den entsprechenden Steuerbehörden der jeweiligen Länder finden Sie hier. Um die Kontaktdaten der verschiedenen Steuerbehörden zu erhalten, klicken Sie hier.

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen werden im Rahmen Ihres Antrags auf die Steuerbescheinigung folgende Informationen angefordert:

  1. Ihr Name (Vor- und Nachname oder Handelsname)
  2. Ihre Adresse
  3. Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
  4. Bestätigung, ob Sie bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind und ggf. den Namen der zuständigen Steuerbehörde
  5. Steuernummer in Deutschland
  6. Name und Adresse des Steuerberaters (falls zutreffend)
  7. Name und Adresse eines in Deutschland ansässigen autorisierten Vertreters (nur für Verkäufer erforderlich, die nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat ansässig sind, der Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist)
  8. Liste der Marketplace-Sites, auf denen Sie handeln oder auf denen Sie handeln möchten, einschließlich der relevanten “Identifizierungsfunktion” auf jeder Marketplace-Site (z. B. Handelsname des Kontos)
  9. Ort, Datum, Unterschrift und - falls zutreffend - Firmenstempel

Es wird empfohlen, dass Sie die oben genannten Informationen dem Finanzamt über das offizielle Antragsformular bereitstellen.

Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

Wenn Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Einreichung in Deutschland benötigen, besuchen Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon.

Freundliche Grüße

Amazon Services Europe

EDIT:

hätten die DE Händler nicht ca. 9mon. frist?

und keine rede davon, was man bereitstellen soll, wenn man das formular vom FA zurück hat.
keine rede von einer upload funktion!?

edit:

Update - Update - Update - Update - Update - Update

neue seite zum hochladen der bestätigung:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de

Tags:Adresse, Registrierung, Steuern
40
6904 Aufrufe
1040 Antworten
Antworten
1040 Antworten
1040 Antworten
Schnellfilter
Sortieren nach
user profile
Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Lesen ? :slight_smile:

->
Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

110
user profile
Seller_DtUKR7qJZ7j4D
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Braucht man das auch für ebay? Da habe ich noch nichts gelesen…?!

20
user profile
Seller_7SmVzqnc6iCwD
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wie geht es jetzt weiter…
Warten wir da jetzt bis wir ein offizielles deutsches Formular bekommen oder verwenden wir das zum Download bereit gestellte Formular.

Ich dachte es reicht wenn bei Amazon die -USIdNr. hinterlegt ist?

50
user profile
Seller_7SmVzqnc6iCwD
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Okay… dann werde ich das mal ans FA schicken.
In Elster ist das Formular nämlich noch nicht verfügbar, da bleibt nur der alte Postweg.
Ob unser FA hier in Freising damit allerdings schon etwas anfangen kann bezweifle ich. :slight_smile:

40
user profile
Seller_68KPRXgj0DN61
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

ihr versteht nicht wirklich, welchen Sinn dieses Formular hat, oder?! ^^

Es ist endlich mal ein sehr sinnvolles Formular :slight_smile:

100
user profile
Seller_cYMbCLbdJ8jYK
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

ich habe es per E-Mail gesendet. (poststelle@bmf.bund.de)

30
user profile
Seller_iNi4GL5AwCRph
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Seid Ihr Euch sicher das ich als deutscher Händler mit ordentlich hinterlegter UST-ID den Quatsch machen muss ?
Welcher arme Hansel soll den Quatsch bei den Plattformen denn da fehlerfrei kontrollieren ?

In diesem Sinne …

20
user profile
Seller_xSYgCm9DzaAk3
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

gilt das auch für private Verkäufer?

10
user profile
Seller_9fL8Cdo8zFpB4
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wie ist das, wenn man ein angemeldetes Nebengewerbe hat und nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
Muss man das Formular dann auch einreichen?

40
user profile
Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Lesen ? :slight_smile:

->
Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

110
user profile
Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Lesen ? :slight_smile:

->
Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.

110
Antworten
user profile
Seller_DtUKR7qJZ7j4D
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Braucht man das auch für ebay? Da habe ich noch nichts gelesen…?!

20
user profile
Seller_DtUKR7qJZ7j4D
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Braucht man das auch für ebay? Da habe ich noch nichts gelesen…?!

20
Antworten
user profile
Seller_7SmVzqnc6iCwD
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wie geht es jetzt weiter…
Warten wir da jetzt bis wir ein offizielles deutsches Formular bekommen oder verwenden wir das zum Download bereit gestellte Formular.

Ich dachte es reicht wenn bei Amazon die -USIdNr. hinterlegt ist?

50
user profile
Seller_7SmVzqnc6iCwD
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wie geht es jetzt weiter…
Warten wir da jetzt bis wir ein offizielles deutsches Formular bekommen oder verwenden wir das zum Download bereit gestellte Formular.

Ich dachte es reicht wenn bei Amazon die -USIdNr. hinterlegt ist?

50
Antworten
user profile
Seller_cMor5KCdJl4h6
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0
230
user profile
Seller_cMor5KCdJl4h6
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0
230
Antworten
user profile
Seller_7SmVzqnc6iCwD
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Okay… dann werde ich das mal ans FA schicken.
In Elster ist das Formular nämlich noch nicht verfügbar, da bleibt nur der alte Postweg.
Ob unser FA hier in Freising damit allerdings schon etwas anfangen kann bezweifle ich. :slight_smile:

40
user profile
Seller_7SmVzqnc6iCwD
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Okay… dann werde ich das mal ans FA schicken.
In Elster ist das Formular nämlich noch nicht verfügbar, da bleibt nur der alte Postweg.
Ob unser FA hier in Freising damit allerdings schon etwas anfangen kann bezweifle ich. :slight_smile:

40
Antworten
user profile
Seller_68KPRXgj0DN61
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

ihr versteht nicht wirklich, welchen Sinn dieses Formular hat, oder?! ^^

Es ist endlich mal ein sehr sinnvolles Formular :slight_smile:

100
user profile
Seller_68KPRXgj0DN61
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

ihr versteht nicht wirklich, welchen Sinn dieses Formular hat, oder?! ^^

Es ist endlich mal ein sehr sinnvolles Formular :slight_smile:

100
Antworten
user profile
Seller_cYMbCLbdJ8jYK
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

ich habe es per E-Mail gesendet. (poststelle@bmf.bund.de)

30
user profile
Seller_cYMbCLbdJ8jYK
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

ich habe es per E-Mail gesendet. (poststelle@bmf.bund.de)

30
Antworten
user profile
Seller_iNi4GL5AwCRph
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Seid Ihr Euch sicher das ich als deutscher Händler mit ordentlich hinterlegter UST-ID den Quatsch machen muss ?
Welcher arme Hansel soll den Quatsch bei den Plattformen denn da fehlerfrei kontrollieren ?

In diesem Sinne …

20
user profile
Seller_iNi4GL5AwCRph
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Seid Ihr Euch sicher das ich als deutscher Händler mit ordentlich hinterlegter UST-ID den Quatsch machen muss ?
Welcher arme Hansel soll den Quatsch bei den Plattformen denn da fehlerfrei kontrollieren ?

In diesem Sinne …

20
Antworten
user profile
Seller_xSYgCm9DzaAk3
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

gilt das auch für private Verkäufer?

10
user profile
Seller_xSYgCm9DzaAk3
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

gilt das auch für private Verkäufer?

10
Antworten
user profile
Seller_9fL8Cdo8zFpB4
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wie ist das, wenn man ein angemeldetes Nebengewerbe hat und nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
Muss man das Formular dann auch einreichen?

40
user profile
Seller_9fL8Cdo8zFpB4
In Antwort auf: Post von: Seller_Wl0AIA91Mcql0

Wie ist das, wenn man ein angemeldetes Nebengewerbe hat und nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
Muss man das Formular dann auch einreichen?

40
Antworten