Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen
NEWS:
https://sellercentral.amazon.de/gp/headlines.html#6701358581481539479
11. Jan. 2019
Die Änderungen der bestehenden deutschen Umsatzsteuergesetze traten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Daher können Sie möglicherweise ab dem 1. März 2019 nicht mehr bei Amazon verkaufen, wenn Sie keine Kopie Ihrer deutschen Steuerbescheinigung erhalten und bereitgestellt haben.
Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung in Deutschland beantragen zu können. Wenn Sie in Deutschland noch nicht steuerlich registriert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu entscheiden, ob Sie registriert sein sollten.
Um eine Steuerbescheinigung zu beantragen, sollten Sie einen Antrag bei der deutschen Steuerbehörde einreichen, die für das Land zuständig ist, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Details zu den entsprechenden Steuerbehörden der jeweiligen Länder finden Sie hier. Um die Kontaktdaten der verschiedenen Steuerbehörden zu erhalten, klicken Sie hier.
Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen werden im Rahmen Ihres Antrags auf die Steuerbescheinigung folgende Informationen angefordert:
- Ihr Name (Vor- und Nachname oder Handelsname)
- Ihre Adresse
- Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
- Bestätigung, ob Sie bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind und ggf. den Namen der zuständigen Steuerbehörde
- Steuernummer in Deutschland
- Name und Adresse des Steuerberaters (falls zutreffend)
- Name und Adresse eines in Deutschland ansässigen autorisierten Vertreters (nur für Verkäufer erforderlich, die nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat ansässig sind, der Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist)
- Liste der Marketplace-Sites, auf denen Sie handeln oder auf denen Sie handeln möchten, einschließlich der relevanten “Identifizierungsfunktion” auf jeder Marketplace-Site (z. B. Handelsname des Kontos)
- Ort, Datum, Unterschrift und - falls zutreffend - Firmenstempel
Es wird empfohlen, dass Sie die oben genannten Informationen dem Finanzamt über das offizielle Antragsformular bereitstellen.
Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.
Wenn Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Einreichung in Deutschland benötigen, besuchen Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon.
Freundliche Grüße
Amazon Services Europe
EDIT:
hätten die DE Händler nicht ca. 9mon. frist?
und keine rede davon, was man bereitstellen soll, wenn man das formular vom FA zurück hat.
keine rede von einer upload funktion!?
edit:
Update - Update - Update - Update - Update - Update
neue seite zum hochladen der bestätigung:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de
Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen
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11. Jan. 2019
Die Änderungen der bestehenden deutschen Umsatzsteuergesetze traten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Daher können Sie möglicherweise ab dem 1. März 2019 nicht mehr bei Amazon verkaufen, wenn Sie keine Kopie Ihrer deutschen Steuerbescheinigung erhalten und bereitgestellt haben.
Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung in Deutschland beantragen zu können. Wenn Sie in Deutschland noch nicht steuerlich registriert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu entscheiden, ob Sie registriert sein sollten.
Um eine Steuerbescheinigung zu beantragen, sollten Sie einen Antrag bei der deutschen Steuerbehörde einreichen, die für das Land zuständig ist, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Details zu den entsprechenden Steuerbehörden der jeweiligen Länder finden Sie hier. Um die Kontaktdaten der verschiedenen Steuerbehörden zu erhalten, klicken Sie hier.
Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen werden im Rahmen Ihres Antrags auf die Steuerbescheinigung folgende Informationen angefordert:
- Ihr Name (Vor- und Nachname oder Handelsname)
- Ihre Adresse
- Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
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- Name und Adresse des Steuerberaters (falls zutreffend)
- Name und Adresse eines in Deutschland ansässigen autorisierten Vertreters (nur für Verkäufer erforderlich, die nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat ansässig sind, der Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist)
- Liste der Marketplace-Sites, auf denen Sie handeln oder auf denen Sie handeln möchten, einschließlich der relevanten “Identifizierungsfunktion” auf jeder Marketplace-Site (z. B. Handelsname des Kontos)
- Ort, Datum, Unterschrift und - falls zutreffend - Firmenstempel
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hätten die DE Händler nicht ca. 9mon. frist?
und keine rede davon, was man bereitstellen soll, wenn man das formular vom FA zurück hat.
keine rede von einer upload funktion!?
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1040 Antworten
Seller_G1PKKllhFr07V
Lesen ?
->
Wir informieren Sie in einer separaten Nachricht darüber, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung an Amazon übermitteln können.
Seller_DtUKR7qJZ7j4D
Braucht man das auch für ebay? Da habe ich noch nichts gelesen…?!
Seller_7SmVzqnc6iCwD
Wie geht es jetzt weiter…
Warten wir da jetzt bis wir ein offizielles deutsches Formular bekommen oder verwenden wir das zum Download bereit gestellte Formular.
Ich dachte es reicht wenn bei Amazon die -USIdNr. hinterlegt ist?
Seller_cMor5KCdJl4h6
Das Formular in deutsch gibt es hier:
Seller_7SmVzqnc6iCwD
Okay… dann werde ich das mal ans FA schicken.
In Elster ist das Formular nämlich noch nicht verfügbar, da bleibt nur der alte Postweg.
Ob unser FA hier in Freising damit allerdings schon etwas anfangen kann bezweifle ich.
Seller_68KPRXgj0DN61
ihr versteht nicht wirklich, welchen Sinn dieses Formular hat, oder?! ^^
Es ist endlich mal ein sehr sinnvolles Formular
Seller_cYMbCLbdJ8jYK
ich habe es per E-Mail gesendet. (poststelle@bmf.bund.de)
Seller_iNi4GL5AwCRph
Seid Ihr Euch sicher das ich als deutscher Händler mit ordentlich hinterlegter UST-ID den Quatsch machen muss ?
Welcher arme Hansel soll den Quatsch bei den Plattformen denn da fehlerfrei kontrollieren ?
In diesem Sinne …
Seller_xSYgCm9DzaAk3
gilt das auch für private Verkäufer?
Seller_9fL8Cdo8zFpB4
Wie ist das, wenn man ein angemeldetes Nebengewerbe hat und nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
Muss man das Formular dann auch einreichen?