Kaufmännische Frage zur Rechnugsadresse
Kunde aus der Schweiz bestellt Artikel,
RECHNUNGSADRESSE ist seine Adresse in der Schweiz
LIEFERADRESSE ist so ein Grenzpaket-Shop in Deutschland, der die Waren dann in die Schweiz
transportiert. Ist vermutlich günstiger …
Jetzt schreibt mich der besagte Paketshop an, die Rechnung wäre falsch und ich solle
die Rechnungsadresse auf den Paketshop ausstellen.
Es geht mir nicht um die Arbeit, die Rechnung anzupassen,
Wahrscheinlich ist die Frage trivial, und die Kaufleute unter Euch lächeln jetzt mitleidig.
Aber meinem (zugegeben eher technisch geprägtem ) Verständnis nach habe ich doch gar kein Vertragsverhältnis mit dem Paketshop?
Und wie kommt die Umsatzsteuer, die der Schweizer Kunde bezahlt hat, ans deutsche FA zurück ?
Ich führe die von ihm gezahlte Ust. ja an ‘mein’ FA ab,
Wenn ich die Rechnung nun auf den Paketshop ausstelle (ist eine Gmbh) dann holt der sich die Ust des Schweizers ja wieder…beim FA kommt also nix an…ist das denn richtig ?
Danke schonmal für eure Meinung
Gruß Andreas
Nachtrag: der Schweizer Privatkunde hat den Artikel über E*ay bei mir gekauft und bezahlt.
Der GrenzPaketshop, der jetzt die Rechnung auf seinen Namen haben möchte, war nur die Lieferadresse weil ich nicht in die Schweiz liefere
Kaufmännische Frage zur Rechnugsadresse
Kunde aus der Schweiz bestellt Artikel,
RECHNUNGSADRESSE ist seine Adresse in der Schweiz
LIEFERADRESSE ist so ein Grenzpaket-Shop in Deutschland, der die Waren dann in die Schweiz
transportiert. Ist vermutlich günstiger …
Jetzt schreibt mich der besagte Paketshop an, die Rechnung wäre falsch und ich solle
die Rechnungsadresse auf den Paketshop ausstellen.
Es geht mir nicht um die Arbeit, die Rechnung anzupassen,
Wahrscheinlich ist die Frage trivial, und die Kaufleute unter Euch lächeln jetzt mitleidig.
Aber meinem (zugegeben eher technisch geprägtem ) Verständnis nach habe ich doch gar kein Vertragsverhältnis mit dem Paketshop?
Und wie kommt die Umsatzsteuer, die der Schweizer Kunde bezahlt hat, ans deutsche FA zurück ?
Ich führe die von ihm gezahlte Ust. ja an ‘mein’ FA ab,
Wenn ich die Rechnung nun auf den Paketshop ausstelle (ist eine Gmbh) dann holt der sich die Ust des Schweizers ja wieder…beim FA kommt also nix an…ist das denn richtig ?
Danke schonmal für eure Meinung
Gruß Andreas
Nachtrag: der Schweizer Privatkunde hat den Artikel über E*ay bei mir gekauft und bezahlt.
Der GrenzPaketshop, der jetzt die Rechnung auf seinen Namen haben möchte, war nur die Lieferadresse weil ich nicht in die Schweiz liefere
34 Antworten
Seller_g49byUIvxncvX
Normaler Vorgang. Guckst Du hier:
Seller_cil8ZPWu8wa9T
Auf der Rechnungsadresse wird normalerweise immer jener Kunde angeführt, der die Ware bestellt hat (= dein Vertragspartner).
Die Umsatzsteuer richtet sich aber stets nach der Lieferadresse. D.h. bei deutscher Lieferadresse musst Du deutsche Mehrwertsteuer verrechnen und diese in Deutschland abführen. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Wenn Dir der Kunde nachweisen kann, dass er die Ware in ein Drittland ausgeführt hat, dann kannst Du ihm die Mehrwertsteuer erstatten (und beim deutschen FA in Abzug bringen).
Das geschieht meist durch Übersendung der Rechnung mit dem ORIGINAL-Stempel der Ausführ (keine Kopie!). Kopien des Stempels, gescannte oder per Mail gesendete PDF’s des Stempels werden von der Finanz nicht akzeptiert. Es gibt dann aber auch eidesstattliche Erklärungen, etc (z.B. wenn ein EU Geschäftskunde die Ware bei Dir abholt und die Mehrwertsteuer sparen will und kein Ausfuhrstempel mangels Grenze existiert).
Anders gesagt: Dem FA ist es egal was als Rechnungsadresse draufsteht. Dem FA ist nur wichtig wohin die Ware geschickt wird und somit ob Umsatzsteuer fällig wird, oder nicht.
Seller_0yo8W0fwgM6tW
Ich sehe das Problem erst mal nicht. Der Grenzshop hat mit dir gar nix zu tun. Ein Schweizer bestellt mit deutscher Lieferanschrift. Rechnungsadresse Schweizer, Lieferadresse deutscher Grenzshop. Also geht die Rechnung inkl. MwSt. an den Schweizer Kunden. Der Paketshop könnte da von mir aus im Dreieck springen, ich würde die Rechnung nicht nachträglich ändern. Mit dem hast du doch gar nix zu tun. Ich würde denen eher mal die Frage stellen, wieso die Pakete öffnen, die gar nicht für sie bestimmt sind, und die Rechnungen rausholen…
Seller_xMlnsMcXkgT0e
Wenn die Sendung in die Schweiz geht, fällt keine MwSt an (Lieferadresse).
Rechnungsadresse ist nicht zu beachten.
Geht die Sendung hingegen an die o.g. Firma, so ist die MwSt fällig.
Ich würde der Firma (Grenzshop) keine neue Rechnung ausweisen.
Nur meine persönliche Meinung. Keine Beratung nach dem Steuergesetz
(Ansonsten kannst du dir auch die Regelungen durchlesen. IHK-Berlin oder einfach den ganzen § 3 im UStG)
Seller_nU9ZZGHX47iau
Wenn man die Rechnung nachträglich ändert und der Shop dann die Vorsteuer zieht für Rechnungen die er nie bezahlt hat ist das Steuerhinterziehung. Im schlimmsten Fall machst du dich dann der Beihilfe strafbar.
Seller_sDFKKJhBnntFy
Meine Meinung: der Schweizer kauft eben NICHT bei dir, sondern die Firma mit Sitz in Deutschland ist Dein Kunde. Rechnung mit deutscher UST und deutscher Rechnungsadresse bekommt diese Firma. Das die deutsche Firma weiterverkauft und deine Ware in die Schweiz exportiert ist nicht deine Angelegenheit. Zoll auch nicht. Wenn du eine Rechnung mit Schweizer Rechnungsadresse schreibst, entsteht der falsche Eindruck das DU die Ware direkt in die Schweiz schickst was aber nicht der Fall ist.
Seller_P4IpxynMPQv5j
Hallo, wenn mann es genau nimmt gilt das :
Für die Steuerbarkeit in D sind nach § 1 Abs.1 UStG folgende 5 Voraussetzungen erforderlich, die allesamt erfüllt sein müssen:
1.Es muss sich um eine Lieferung oder sonstige Leistung handeln,
2.die ein Unternehmer erbringt,
3.im Rahmen seines Unternehmens,
4.im Inland und
5.gegen Entgelt.
Daher ist die Lieferung nach der von mir genannten Vorschrift des § 1 Abs. 1 UStG zunächst steuerbar.
Steuerbare Lieferungen können jedoch umsatzsteuerfrei sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Gegenstand der Lieferung in das ausländische Drittland nach § 4 Nr. 1a erfolgt wäre. Die Schweiz ist zwar ein Drittland, da sie nicht zur EU gehört, doch der Gegenstand wurde nicht in die Schweiz geliefert sondern nach D, sodaß keine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Lieferung in Deutschland steuerbar ist und die Rechnung mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, da keine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 UStG vorliegt.
D.h. Lieferung nach Deutschland = Steuer. Wenn er alle Zollpapiere einreicht bekommt er die Steuer wieder. Ein Stempel akzentiert unser F-Amt nicht mehr. Hatte da ein langes telefonat mit der Fachabteilung.