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Seller_Kph1KbQ8D5JdO

GPSR Sicherheitsinformationen und Warnhinweise für Bekleidung / Textil / Accessoires / Schuhe - Dokumente nötig? Welche hochladen?

Hallo zusammen!

Seit einigen Tagen tüfteln wir jetzt schon wegen den GPSR Richtlinien. Wir haben nur Textilien, Schuhe und Accessoires, also wären da eigentlich keine Warnhinweise nötig.

Wir haben in den Foren nachgelesen - die einen sagen, wenn es keine Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gibt, kann man beim Punkt NACHWEIS DER PRODUKTSICHERHEIT das Kästchen anhaken: "Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".

Andere im Forum sagen wiederum: NEIN, auch bei Textilien muß man Dokumente raufladen, die sind nicht ausgenommen, aber welche, keine Ahnung.

Dann haben wir extra noch beim Amazon-Verkäuferservice nachgefragt - die Antwort: Bekleidung ist NICHT ausgenommen, wir MÜSSEN diese Sicherheitsinformationen und Warnhinweise angeben bzw. einen Rechtsbeistand befragen - sie können uns aber nicht genau sagen, was wir da schicken müssen - fertig.

Nun unsere Frage - hat jemand mit Bekleidung/Textilien/Schuhe/Accessoires schon Dokumente zur Sicherheit/Warnhinweise hochgeladen, die akzeptiert wurden?

Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?

Wir haben jetzt was vorbereitet, dass der Artikel sicher ist und den GPSR Richtlinien entspricht, aber wissen nicht, ob wir jede ASIN einzeln eintragen und raufladen müssen, vielleicht noch EAN dazu... und ob das überhaupt dann so akzeptiert wird..?!

Danke für Eure Rückmeldungen :) !!

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO

GPSR Sicherheitsinformationen und Warnhinweise für Bekleidung / Textil / Accessoires / Schuhe - Dokumente nötig? Welche hochladen?

Hallo zusammen!

Seit einigen Tagen tüfteln wir jetzt schon wegen den GPSR Richtlinien. Wir haben nur Textilien, Schuhe und Accessoires, also wären da eigentlich keine Warnhinweise nötig.

Wir haben in den Foren nachgelesen - die einen sagen, wenn es keine Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gibt, kann man beim Punkt NACHWEIS DER PRODUKTSICHERHEIT das Kästchen anhaken: "Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".

Andere im Forum sagen wiederum: NEIN, auch bei Textilien muß man Dokumente raufladen, die sind nicht ausgenommen, aber welche, keine Ahnung.

Dann haben wir extra noch beim Amazon-Verkäuferservice nachgefragt - die Antwort: Bekleidung ist NICHT ausgenommen, wir MÜSSEN diese Sicherheitsinformationen und Warnhinweise angeben bzw. einen Rechtsbeistand befragen - sie können uns aber nicht genau sagen, was wir da schicken müssen - fertig.

Nun unsere Frage - hat jemand mit Bekleidung/Textilien/Schuhe/Accessoires schon Dokumente zur Sicherheit/Warnhinweise hochgeladen, die akzeptiert wurden?

Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?

Wir haben jetzt was vorbereitet, dass der Artikel sicher ist und den GPSR Richtlinien entspricht, aber wissen nicht, ob wir jede ASIN einzeln eintragen und raufladen müssen, vielleicht noch EAN dazu... und ob das überhaupt dann so akzeptiert wird..?!

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_Kph1KbQ8D5JdO

Das Produkt muss nach GPSR eindeutig identifzierbar sein. Eine ASIN und oder EAN ist daher zu empfehlen.

Ansonsten ist das alles noch in progress. Manmuss abwarten ob eigene Erklärungen so durchgehen bei Artikeln von denen offenbar keine Gefahr ausgeht., und die nicht mit Warnhinweisen versehen sein müssen.

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO
vielleicht noch EAN dazu... u
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_Kph1KbQ8D5JdO

Ja so sollte es auch sein eigentlich - aber es hängt jetzt eh momentan alles - mal schauen was wie akzeptiert wird. Haken ist ja nicht für das Dokument sondern die Bilder von der Verpackung.. Wenn es keine Warnhinweise gibt musst du ja auch keine hochladen.

Nach der EU-Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies gilt für viele Produktkategorien, einschließlich Kleidung.

In Bezug auf Kleidung gibt es jedoch keine spezifische Anforderung, dass Sicherheitshinweise im Allgemeinen für alle Kleidungsstücke angegeben werden müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitshinweisen hängt davon ab, ob das Kleidungsstück potenzielle Risiken für den Verbraucher birgt. Beispiele wären:

Entflammbarkeit: Bei bestimmten Stoffen oder Kleidungsstücken, die besonders leicht entflammbar sind, könnte es erforderlich sein, Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzubringen.

Kleidung für Kinder: Bei Kinderbekleidung gibt es spezifische Vorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf Kordeln, die zu Unfällen führen könnten, wenn sie nicht sicher gestaltet sind. Hier könnten Warnhinweise erforderlich sein.

Spezielle Schutzkleidung: Für Arbeitskleidung oder andere spezielle Schutzkleidung, die z.B. vor chemischen, elektrischen oder mechanischen Gefahren schützt, müssen umfassende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.

Im Allgemeinen gilt: Wenn von einem Kleidungsstück eine Gefahr ausgeht, die nicht unmittelbar ersichtlich ist, muss der Hersteller oder Vertreiber Sicherheitsinformationen bereitstellen, um die Verbraucher auf diese Risiken aufmerksam zu machen.

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO
Haken setzen - fertig.
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_Kph1KbQ8D5JdO

Ja - klappt leider nicht immer - deshalb überhaupt die Dokumentdiskussion :) Haken gesetzt haben wir alle sofort am Anfang 🤣

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO
Der Haken ist also des Rätsels Lösung anscheinend und es wird dann nichts mehr verlangt...
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_Kph1KbQ8D5JdO

Aktuell nicht - ist aber in Arbeit

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO
aber Stapelverarbeitung gibts ja hier nicht oder?
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Seller_aQnC7Xdi5wFKN
In Antwort auf: Post von: Seller_Kph1KbQ8D5JdO

Falls das mit dem Haken funktioniert, geht das auch per Flatfile? Bei uns sind es tausende Produkte und das würde eine Weile dauern alles manuell zu machen...

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Seller_F4jO6nMsmvDik
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Seller_7rHDgOAYMyjEw
In Antwort auf: Post von: Seller_Kph1KbQ8D5JdO

das selbe Problem

Einige gehen weg , andere bleiben

Keine logische Erklärung

Wenn sie etwas mehr wissen, würde ich mich freuen, darüber zu erfahren.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_Kph1KbQ8D5JdO

Wenn du das setzt - musst du normalerweise nichts mehr hochladen.

Hochladen musst du nur irgendwas wenn Sicherheitshinweise vorhanden sind.

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Seller_oFNidWP8TKQ9X
2. kein Bild hochladen, weil bei 3. Haken gesetzt wurde.
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Seller_Kph1KbQ8D5JdO

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Wir haben in den Foren nachgelesen - die einen sagen, wenn es keine Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gibt, kann man beim Punkt NACHWEIS DER PRODUKTSICHERHEIT das Kästchen anhaken: "Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".

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Dann haben wir extra noch beim Amazon-Verkäuferservice nachgefragt - die Antwort: Bekleidung ist NICHT ausgenommen, wir MÜSSEN diese Sicherheitsinformationen und Warnhinweise angeben bzw. einen Rechtsbeistand befragen - sie können uns aber nicht genau sagen, was wir da schicken müssen - fertig.

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Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?

Wir haben jetzt was vorbereitet, dass der Artikel sicher ist und den GPSR Richtlinien entspricht, aber wissen nicht, ob wir jede ASIN einzeln eintragen und raufladen müssen, vielleicht noch EAN dazu... und ob das überhaupt dann so akzeptiert wird..?!

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Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?

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GPSR Sicherheitsinformationen und Warnhinweise für Bekleidung / Textil / Accessoires / Schuhe - Dokumente nötig? Welche hochladen?

von Seller_Kph1KbQ8D5JdO

Hallo zusammen!

Seit einigen Tagen tüfteln wir jetzt schon wegen den GPSR Richtlinien. Wir haben nur Textilien, Schuhe und Accessoires, also wären da eigentlich keine Warnhinweise nötig.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Das Produkt muss nach GPSR eindeutig identifzierbar sein. Eine ASIN und oder EAN ist daher zu empfehlen.

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vielleicht noch EAN dazu... u
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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Ja so sollte es auch sein eigentlich - aber es hängt jetzt eh momentan alles - mal schauen was wie akzeptiert wird. Haken ist ja nicht für das Dokument sondern die Bilder von der Verpackung.. Wenn es keine Warnhinweise gibt musst du ja auch keine hochladen.

Nach der EU-Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies gilt für viele Produktkategorien, einschließlich Kleidung.

In Bezug auf Kleidung gibt es jedoch keine spezifische Anforderung, dass Sicherheitshinweise im Allgemeinen für alle Kleidungsstücke angegeben werden müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitshinweisen hängt davon ab, ob das Kleidungsstück potenzielle Risiken für den Verbraucher birgt. Beispiele wären:

Entflammbarkeit: Bei bestimmten Stoffen oder Kleidungsstücken, die besonders leicht entflammbar sind, könnte es erforderlich sein, Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzubringen.

Kleidung für Kinder: Bei Kinderbekleidung gibt es spezifische Vorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf Kordeln, die zu Unfällen führen könnten, wenn sie nicht sicher gestaltet sind. Hier könnten Warnhinweise erforderlich sein.

Spezielle Schutzkleidung: Für Arbeitskleidung oder andere spezielle Schutzkleidung, die z.B. vor chemischen, elektrischen oder mechanischen Gefahren schützt, müssen umfassende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.

Im Allgemeinen gilt: Wenn von einem Kleidungsstück eine Gefahr ausgeht, die nicht unmittelbar ersichtlich ist, muss der Hersteller oder Vertreiber Sicherheitsinformationen bereitstellen, um die Verbraucher auf diese Risiken aufmerksam zu machen.

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO
Haken setzen - fertig.
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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Ja - klappt leider nicht immer - deshalb überhaupt die Dokumentdiskussion :) Haken gesetzt haben wir alle sofort am Anfang 🤣

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO
Der Haken ist also des Rätsels Lösung anscheinend und es wird dann nichts mehr verlangt...
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Seller_C8XxwTXrjLw11
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aber Stapelverarbeitung gibts ja hier nicht oder?
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Seller_aQnC7Xdi5wFKN
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Falls das mit dem Haken funktioniert, geht das auch per Flatfile? Bei uns sind es tausende Produkte und das würde eine Weile dauern alles manuell zu machen...

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Seller_F4jO6nMsmvDik
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Das Produkt muss nach GPSR eindeutig identifzierbar sein. Eine ASIN und oder EAN ist daher zu empfehlen.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Ja so sollte es auch sein eigentlich - aber es hängt jetzt eh momentan alles - mal schauen was wie akzeptiert wird. Haken ist ja nicht für das Dokument sondern die Bilder von der Verpackung.. Wenn es keine Warnhinweise gibt musst du ja auch keine hochladen.

Nach der EU-Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies gilt für viele Produktkategorien, einschließlich Kleidung.

In Bezug auf Kleidung gibt es jedoch keine spezifische Anforderung, dass Sicherheitshinweise im Allgemeinen für alle Kleidungsstücke angegeben werden müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitshinweisen hängt davon ab, ob das Kleidungsstück potenzielle Risiken für den Verbraucher birgt. Beispiele wären:

Entflammbarkeit: Bei bestimmten Stoffen oder Kleidungsstücken, die besonders leicht entflammbar sind, könnte es erforderlich sein, Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzubringen.

Kleidung für Kinder: Bei Kinderbekleidung gibt es spezifische Vorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf Kordeln, die zu Unfällen führen könnten, wenn sie nicht sicher gestaltet sind. Hier könnten Warnhinweise erforderlich sein.

Spezielle Schutzkleidung: Für Arbeitskleidung oder andere spezielle Schutzkleidung, die z.B. vor chemischen, elektrischen oder mechanischen Gefahren schützt, müssen umfassende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO
Haken setzen - fertig.
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Ja so sollte es auch sein eigentlich - aber es hängt jetzt eh momentan alles - mal schauen was wie akzeptiert wird. Haken ist ja nicht für das Dokument sondern die Bilder von der Verpackung.. Wenn es keine Warnhinweise gibt musst du ja auch keine hochladen.

Nach der EU-Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies gilt für viele Produktkategorien, einschließlich Kleidung.

In Bezug auf Kleidung gibt es jedoch keine spezifische Anforderung, dass Sicherheitshinweise im Allgemeinen für alle Kleidungsstücke angegeben werden müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitshinweisen hängt davon ab, ob das Kleidungsstück potenzielle Risiken für den Verbraucher birgt. Beispiele wären:

Entflammbarkeit: Bei bestimmten Stoffen oder Kleidungsstücken, die besonders leicht entflammbar sind, könnte es erforderlich sein, Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzubringen.

Kleidung für Kinder: Bei Kinderbekleidung gibt es spezifische Vorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf Kordeln, die zu Unfällen führen könnten, wenn sie nicht sicher gestaltet sind. Hier könnten Warnhinweise erforderlich sein.

Spezielle Schutzkleidung: Für Arbeitskleidung oder andere spezielle Schutzkleidung, die z.B. vor chemischen, elektrischen oder mechanischen Gefahren schützt, müssen umfassende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.

Im Allgemeinen gilt: Wenn von einem Kleidungsstück eine Gefahr ausgeht, die nicht unmittelbar ersichtlich ist, muss der Hersteller oder Vertreiber Sicherheitsinformationen bereitstellen, um die Verbraucher auf diese Risiken aufmerksam zu machen.

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Seller_Kph1KbQ8D5JdO
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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Seller_C8XxwTXrjLw11
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