Hallo zusammen!
Seit einigen Tagen tüfteln wir jetzt schon wegen den GPSR Richtlinien. Wir haben nur Textilien, Schuhe und Accessoires, also wären da eigentlich keine Warnhinweise nötig.
Wir haben in den Foren nachgelesen - die einen sagen, wenn es keine Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gibt, kann man beim Punkt NACHWEIS DER PRODUKTSICHERHEIT das Kästchen anhaken: "Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".
Andere im Forum sagen wiederum: NEIN, auch bei Textilien muß man Dokumente raufladen, die sind nicht ausgenommen, aber welche, keine Ahnung.
Dann haben wir extra noch beim Amazon-Verkäuferservice nachgefragt - die Antwort: Bekleidung ist NICHT ausgenommen, wir MÜSSEN diese Sicherheitsinformationen und Warnhinweise angeben bzw. einen Rechtsbeistand befragen - sie können uns aber nicht genau sagen, was wir da schicken müssen - fertig.
Nun unsere Frage - hat jemand mit Bekleidung/Textilien/Schuhe/Accessoires schon Dokumente zur Sicherheit/Warnhinweise hochgeladen, die akzeptiert wurden?
Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?
Wir haben jetzt was vorbereitet, dass der Artikel sicher ist und den GPSR Richtlinien entspricht, aber wissen nicht, ob wir jede ASIN einzeln eintragen und raufladen müssen, vielleicht noch EAN dazu... und ob das überhaupt dann so akzeptiert wird..?!
Danke für Eure Rückmeldungen :) !!
Hallo zusammen!
Seit einigen Tagen tüfteln wir jetzt schon wegen den GPSR Richtlinien. Wir haben nur Textilien, Schuhe und Accessoires, also wären da eigentlich keine Warnhinweise nötig.
Wir haben in den Foren nachgelesen - die einen sagen, wenn es keine Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gibt, kann man beim Punkt NACHWEIS DER PRODUKTSICHERHEIT das Kästchen anhaken: "Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".
Andere im Forum sagen wiederum: NEIN, auch bei Textilien muß man Dokumente raufladen, die sind nicht ausgenommen, aber welche, keine Ahnung.
Dann haben wir extra noch beim Amazon-Verkäuferservice nachgefragt - die Antwort: Bekleidung ist NICHT ausgenommen, wir MÜSSEN diese Sicherheitsinformationen und Warnhinweise angeben bzw. einen Rechtsbeistand befragen - sie können uns aber nicht genau sagen, was wir da schicken müssen - fertig.
Nun unsere Frage - hat jemand mit Bekleidung/Textilien/Schuhe/Accessoires schon Dokumente zur Sicherheit/Warnhinweise hochgeladen, die akzeptiert wurden?
Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?
Wir haben jetzt was vorbereitet, dass der Artikel sicher ist und den GPSR Richtlinien entspricht, aber wissen nicht, ob wir jede ASIN einzeln eintragen und raufladen müssen, vielleicht noch EAN dazu... und ob das überhaupt dann so akzeptiert wird..?!
Danke für Eure Rückmeldungen :) !!
Das Produkt muss nach GPSR eindeutig identifzierbar sein. Eine ASIN und oder EAN ist daher zu empfehlen.
Ansonsten ist das alles noch in progress. Manmuss abwarten ob eigene Erklärungen so durchgehen bei Artikeln von denen offenbar keine Gefahr ausgeht., und die nicht mit Warnhinweisen versehen sein müssen.
Ja so sollte es auch sein eigentlich - aber es hängt jetzt eh momentan alles - mal schauen was wie akzeptiert wird. Haken ist ja nicht für das Dokument sondern die Bilder von der Verpackung.. Wenn es keine Warnhinweise gibt musst du ja auch keine hochladen.
Nach der EU-Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies gilt für viele Produktkategorien, einschließlich Kleidung.
In Bezug auf Kleidung gibt es jedoch keine spezifische Anforderung, dass Sicherheitshinweise im Allgemeinen für alle Kleidungsstücke angegeben werden müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitshinweisen hängt davon ab, ob das Kleidungsstück potenzielle Risiken für den Verbraucher birgt. Beispiele wären:
Entflammbarkeit: Bei bestimmten Stoffen oder Kleidungsstücken, die besonders leicht entflammbar sind, könnte es erforderlich sein, Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzubringen.
Kleidung für Kinder: Bei Kinderbekleidung gibt es spezifische Vorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf Kordeln, die zu Unfällen führen könnten, wenn sie nicht sicher gestaltet sind. Hier könnten Warnhinweise erforderlich sein.
Spezielle Schutzkleidung: Für Arbeitskleidung oder andere spezielle Schutzkleidung, die z.B. vor chemischen, elektrischen oder mechanischen Gefahren schützt, müssen umfassende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.
Im Allgemeinen gilt: Wenn von einem Kleidungsstück eine Gefahr ausgeht, die nicht unmittelbar ersichtlich ist, muss der Hersteller oder Vertreiber Sicherheitsinformationen bereitstellen, um die Verbraucher auf diese Risiken aufmerksam zu machen.
Ja - klappt leider nicht immer - deshalb überhaupt die Dokumentdiskussion :) Haken gesetzt haben wir alle sofort am Anfang 🤣
Aktuell nicht - ist aber in Arbeit
Falls das mit dem Haken funktioniert, geht das auch per Flatfile? Bei uns sind es tausende Produkte und das würde eine Weile dauern alles manuell zu machen...
das selbe Problem
Einige gehen weg , andere bleiben
Keine logische Erklärung
Wenn sie etwas mehr wissen, würde ich mich freuen, darüber zu erfahren.
Wenn du das setzt - musst du normalerweise nichts mehr hochladen.
Hochladen musst du nur irgendwas wenn Sicherheitshinweise vorhanden sind.
Hallo zusammen!
Seit einigen Tagen tüfteln wir jetzt schon wegen den GPSR Richtlinien. Wir haben nur Textilien, Schuhe und Accessoires, also wären da eigentlich keine Warnhinweise nötig.
Wir haben in den Foren nachgelesen - die einen sagen, wenn es keine Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gibt, kann man beim Punkt NACHWEIS DER PRODUKTSICHERHEIT das Kästchen anhaken: "Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".
Andere im Forum sagen wiederum: NEIN, auch bei Textilien muß man Dokumente raufladen, die sind nicht ausgenommen, aber welche, keine Ahnung.
Dann haben wir extra noch beim Amazon-Verkäuferservice nachgefragt - die Antwort: Bekleidung ist NICHT ausgenommen, wir MÜSSEN diese Sicherheitsinformationen und Warnhinweise angeben bzw. einen Rechtsbeistand befragen - sie können uns aber nicht genau sagen, was wir da schicken müssen - fertig.
Nun unsere Frage - hat jemand mit Bekleidung/Textilien/Schuhe/Accessoires schon Dokumente zur Sicherheit/Warnhinweise hochgeladen, die akzeptiert wurden?
Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?
Wir haben jetzt was vorbereitet, dass der Artikel sicher ist und den GPSR Richtlinien entspricht, aber wissen nicht, ob wir jede ASIN einzeln eintragen und raufladen müssen, vielleicht noch EAN dazu... und ob das überhaupt dann so akzeptiert wird..?!
Danke für Eure Rückmeldungen :) !!
Hallo zusammen!
Seit einigen Tagen tüfteln wir jetzt schon wegen den GPSR Richtlinien. Wir haben nur Textilien, Schuhe und Accessoires, also wären da eigentlich keine Warnhinweise nötig.
Wir haben in den Foren nachgelesen - die einen sagen, wenn es keine Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gibt, kann man beim Punkt NACHWEIS DER PRODUKTSICHERHEIT das Kästchen anhaken: "Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".
Andere im Forum sagen wiederum: NEIN, auch bei Textilien muß man Dokumente raufladen, die sind nicht ausgenommen, aber welche, keine Ahnung.
Dann haben wir extra noch beim Amazon-Verkäuferservice nachgefragt - die Antwort: Bekleidung ist NICHT ausgenommen, wir MÜSSEN diese Sicherheitsinformationen und Warnhinweise angeben bzw. einen Rechtsbeistand befragen - sie können uns aber nicht genau sagen, was wir da schicken müssen - fertig.
Nun unsere Frage - hat jemand mit Bekleidung/Textilien/Schuhe/Accessoires schon Dokumente zur Sicherheit/Warnhinweise hochgeladen, die akzeptiert wurden?
Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?
Wir haben jetzt was vorbereitet, dass der Artikel sicher ist und den GPSR Richtlinien entspricht, aber wissen nicht, ob wir jede ASIN einzeln eintragen und raufladen müssen, vielleicht noch EAN dazu... und ob das überhaupt dann so akzeptiert wird..?!
Danke für Eure Rückmeldungen :) !!
Hallo zusammen!
Seit einigen Tagen tüfteln wir jetzt schon wegen den GPSR Richtlinien. Wir haben nur Textilien, Schuhe und Accessoires, also wären da eigentlich keine Warnhinweise nötig.
Wir haben in den Foren nachgelesen - die einen sagen, wenn es keine Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gibt, kann man beim Punkt NACHWEIS DER PRODUKTSICHERHEIT das Kästchen anhaken: "Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".
Andere im Forum sagen wiederum: NEIN, auch bei Textilien muß man Dokumente raufladen, die sind nicht ausgenommen, aber welche, keine Ahnung.
Dann haben wir extra noch beim Amazon-Verkäuferservice nachgefragt - die Antwort: Bekleidung ist NICHT ausgenommen, wir MÜSSEN diese Sicherheitsinformationen und Warnhinweise angeben bzw. einen Rechtsbeistand befragen - sie können uns aber nicht genau sagen, was wir da schicken müssen - fertig.
Nun unsere Frage - hat jemand mit Bekleidung/Textilien/Schuhe/Accessoires schon Dokumente zur Sicherheit/Warnhinweise hochgeladen, die akzeptiert wurden?
Wenn ja, wie war der Wortlaut ca. und habt Ihr alle ASINs einzeln angegeben (+ EAN?) in jedem Dokument und einzeln raufgeladen oder garkeine ASIN angegeben und nur als "dieser Artikel" oder "dieses Produkt" benannt und raufgeladen?
Wir haben jetzt was vorbereitet, dass der Artikel sicher ist und den GPSR Richtlinien entspricht, aber wissen nicht, ob wir jede ASIN einzeln eintragen und raufladen müssen, vielleicht noch EAN dazu... und ob das überhaupt dann so akzeptiert wird..?!
Danke für Eure Rückmeldungen :) !!
Das Produkt muss nach GPSR eindeutig identifzierbar sein. Eine ASIN und oder EAN ist daher zu empfehlen.
Ansonsten ist das alles noch in progress. Manmuss abwarten ob eigene Erklärungen so durchgehen bei Artikeln von denen offenbar keine Gefahr ausgeht., und die nicht mit Warnhinweisen versehen sein müssen.
Ja so sollte es auch sein eigentlich - aber es hängt jetzt eh momentan alles - mal schauen was wie akzeptiert wird. Haken ist ja nicht für das Dokument sondern die Bilder von der Verpackung.. Wenn es keine Warnhinweise gibt musst du ja auch keine hochladen.
Nach der EU-Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies gilt für viele Produktkategorien, einschließlich Kleidung.
In Bezug auf Kleidung gibt es jedoch keine spezifische Anforderung, dass Sicherheitshinweise im Allgemeinen für alle Kleidungsstücke angegeben werden müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitshinweisen hängt davon ab, ob das Kleidungsstück potenzielle Risiken für den Verbraucher birgt. Beispiele wären:
Entflammbarkeit: Bei bestimmten Stoffen oder Kleidungsstücken, die besonders leicht entflammbar sind, könnte es erforderlich sein, Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzubringen.
Kleidung für Kinder: Bei Kinderbekleidung gibt es spezifische Vorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf Kordeln, die zu Unfällen führen könnten, wenn sie nicht sicher gestaltet sind. Hier könnten Warnhinweise erforderlich sein.
Spezielle Schutzkleidung: Für Arbeitskleidung oder andere spezielle Schutzkleidung, die z.B. vor chemischen, elektrischen oder mechanischen Gefahren schützt, müssen umfassende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.
Im Allgemeinen gilt: Wenn von einem Kleidungsstück eine Gefahr ausgeht, die nicht unmittelbar ersichtlich ist, muss der Hersteller oder Vertreiber Sicherheitsinformationen bereitstellen, um die Verbraucher auf diese Risiken aufmerksam zu machen.
Ja - klappt leider nicht immer - deshalb überhaupt die Dokumentdiskussion :) Haken gesetzt haben wir alle sofort am Anfang 🤣
Aktuell nicht - ist aber in Arbeit
Falls das mit dem Haken funktioniert, geht das auch per Flatfile? Bei uns sind es tausende Produkte und das würde eine Weile dauern alles manuell zu machen...
das selbe Problem
Einige gehen weg , andere bleiben
Keine logische Erklärung
Wenn sie etwas mehr wissen, würde ich mich freuen, darüber zu erfahren.
Wenn du das setzt - musst du normalerweise nichts mehr hochladen.
Hochladen musst du nur irgendwas wenn Sicherheitshinweise vorhanden sind.
Das Produkt muss nach GPSR eindeutig identifzierbar sein. Eine ASIN und oder EAN ist daher zu empfehlen.
Ansonsten ist das alles noch in progress. Manmuss abwarten ob eigene Erklärungen so durchgehen bei Artikeln von denen offenbar keine Gefahr ausgeht., und die nicht mit Warnhinweisen versehen sein müssen.
Das Produkt muss nach GPSR eindeutig identifzierbar sein. Eine ASIN und oder EAN ist daher zu empfehlen.
Ansonsten ist das alles noch in progress. Manmuss abwarten ob eigene Erklärungen so durchgehen bei Artikeln von denen offenbar keine Gefahr ausgeht., und die nicht mit Warnhinweisen versehen sein müssen.
Ja so sollte es auch sein eigentlich - aber es hängt jetzt eh momentan alles - mal schauen was wie akzeptiert wird. Haken ist ja nicht für das Dokument sondern die Bilder von der Verpackung.. Wenn es keine Warnhinweise gibt musst du ja auch keine hochladen.
Nach der EU-Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies gilt für viele Produktkategorien, einschließlich Kleidung.
In Bezug auf Kleidung gibt es jedoch keine spezifische Anforderung, dass Sicherheitshinweise im Allgemeinen für alle Kleidungsstücke angegeben werden müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitshinweisen hängt davon ab, ob das Kleidungsstück potenzielle Risiken für den Verbraucher birgt. Beispiele wären:
Entflammbarkeit: Bei bestimmten Stoffen oder Kleidungsstücken, die besonders leicht entflammbar sind, könnte es erforderlich sein, Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzubringen.
Kleidung für Kinder: Bei Kinderbekleidung gibt es spezifische Vorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf Kordeln, die zu Unfällen führen könnten, wenn sie nicht sicher gestaltet sind. Hier könnten Warnhinweise erforderlich sein.
Spezielle Schutzkleidung: Für Arbeitskleidung oder andere spezielle Schutzkleidung, die z.B. vor chemischen, elektrischen oder mechanischen Gefahren schützt, müssen umfassende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.
Im Allgemeinen gilt: Wenn von einem Kleidungsstück eine Gefahr ausgeht, die nicht unmittelbar ersichtlich ist, muss der Hersteller oder Vertreiber Sicherheitsinformationen bereitstellen, um die Verbraucher auf diese Risiken aufmerksam zu machen.
Ja so sollte es auch sein eigentlich - aber es hängt jetzt eh momentan alles - mal schauen was wie akzeptiert wird. Haken ist ja nicht für das Dokument sondern die Bilder von der Verpackung.. Wenn es keine Warnhinweise gibt musst du ja auch keine hochladen.
Nach der EU-Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies gilt für viele Produktkategorien, einschließlich Kleidung.
In Bezug auf Kleidung gibt es jedoch keine spezifische Anforderung, dass Sicherheitshinweise im Allgemeinen für alle Kleidungsstücke angegeben werden müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitshinweisen hängt davon ab, ob das Kleidungsstück potenzielle Risiken für den Verbraucher birgt. Beispiele wären:
Entflammbarkeit: Bei bestimmten Stoffen oder Kleidungsstücken, die besonders leicht entflammbar sind, könnte es erforderlich sein, Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzubringen.
Kleidung für Kinder: Bei Kinderbekleidung gibt es spezifische Vorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf Kordeln, die zu Unfällen führen könnten, wenn sie nicht sicher gestaltet sind. Hier könnten Warnhinweise erforderlich sein.
Spezielle Schutzkleidung: Für Arbeitskleidung oder andere spezielle Schutzkleidung, die z.B. vor chemischen, elektrischen oder mechanischen Gefahren schützt, müssen umfassende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.
Im Allgemeinen gilt: Wenn von einem Kleidungsstück eine Gefahr ausgeht, die nicht unmittelbar ersichtlich ist, muss der Hersteller oder Vertreiber Sicherheitsinformationen bereitstellen, um die Verbraucher auf diese Risiken aufmerksam zu machen.
Ja - klappt leider nicht immer - deshalb überhaupt die Dokumentdiskussion :) Haken gesetzt haben wir alle sofort am Anfang 🤣
Ja - klappt leider nicht immer - deshalb überhaupt die Dokumentdiskussion :) Haken gesetzt haben wir alle sofort am Anfang 🤣
Aktuell nicht - ist aber in Arbeit
Aktuell nicht - ist aber in Arbeit
Falls das mit dem Haken funktioniert, geht das auch per Flatfile? Bei uns sind es tausende Produkte und das würde eine Weile dauern alles manuell zu machen...
Falls das mit dem Haken funktioniert, geht das auch per Flatfile? Bei uns sind es tausende Produkte und das würde eine Weile dauern alles manuell zu machen...
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Einige gehen weg , andere bleiben
Keine logische Erklärung
Wenn sie etwas mehr wissen, würde ich mich freuen, darüber zu erfahren.
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Einige gehen weg , andere bleiben
Keine logische Erklärung
Wenn sie etwas mehr wissen, würde ich mich freuen, darüber zu erfahren.
Wenn du das setzt - musst du normalerweise nichts mehr hochladen.
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Wenn du das setzt - musst du normalerweise nichts mehr hochladen.
Hochladen musst du nur irgendwas wenn Sicherheitshinweise vorhanden sind.