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Seller_zyqVXIHuETsqG

Ich brauche dringend Hilfe

Mein Verkaufskonto ist zum Verkäuferkonto Überprüfen gestellt und ich soll Unternehmensdaten hochladen obwohl ich kein Unternehmen habe.

Ich Verkaufe ab und zu gebrauchte Bücher die ich von vielen Leuten erhalte da ich im Rollstuhl sitze. Wer kann mir da behilflich sein das ich mein Verkaufskonto behalten kann.

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Seller_zyqVXIHuETsqG

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Mein Verkaufskonto ist zum Verkäuferkonto Überprüfen gestellt und ich soll Unternehmensdaten hochladen obwohl ich kein Unternehmen habe.

Ich Verkaufe ab und zu gebrauchte Bücher die ich von vielen Leuten erhalte da ich im Rollstuhl sitze. Wer kann mir da behilflich sein das ich mein Verkaufskonto behalten kann.

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Seller_CJjIUGWJZIDbW

Als "Privatverkäufer" für gelegentliche Verkäufe ist Amazon nicht mehr die richtige Plattform. Es gibt noch Verkäufer, die ohne Unternehmen verkaufen aber die sind die Ausnahme. Die werden sich hier ggf. melden und dir die Vorgehensweise erklären.

Ansonsten möchte Amazon das ganze Programm mit Gewerbeanmeldung, USt-ID etc.

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Seller_zyqVXIHuETsqG

Trotzdem wäre es schön wenn mir jemand Helfen könnte.

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Seller_K9HLjQfVcrdnP

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Seller_zyqVXIHuETsqG
Trotzdem wäre es schön wenn mir jemand Helfen könnte.
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Hallo.

Bevor man sich die Mühe macht sind 2 Fragen entscheidend: Wie viele Verkäufe werden denn im Jahr getätigt und wie hoch sind die daraus resultierenden Umsätze?

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Seller_zyqVXIHuETsqG
Eigenartig aber die Bücher werden noch verkauft.
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Amazon hat Dir eine Frist gesetzt, bis wann die geforderten Unterlagen eingereicht werden müssen. Bis dahin läuft Dein Konto normal weiter - dann erst wird es gesperrt. Du musst damit rechnen, dass Du nach dem Sperren Deines Kontos auch Dein dann verfügbares Guthaben für eine lange Zeit nicht abrufen kannst. Amazon wird es als Sicherheit für Finanzamtsforderungen einbehalten.

Ich kann und will nicht entscheiden, ob Dein Verkauf hier als gewerblich einzuordnen ist. Aber das Finanzamt hat gewisse Richtlinien. Wenn Du die Frage bei Perplexity eingibst, bekommst Du folgende Zusammenfassung:

"Für das Finanzamt gelten folgende Kriterien, ab wann der Verkauf von Büchern als gewerblich und nicht mehr privat eingestuft wird:

Wenn Bücher oder andere Gegenstände gezielt für den Verkauf eingekauft werden.

Wenn der Verkauf in erheblichem Umfang erfolgt, beispielsweise ab etwa 30 Artikeln pro Monat.

Bei regelmäßigen Verkäufen über längere Zeiträume, etwa über ein halbes bis ein ganzes Jahr.

Privatverkäufe sind in der Regel steuerfrei, wenn sie gelegentlich und nicht in größerem Umfang stattfinden. Es gibt auch eine Freigrenze von etwa 600 Euro pro Jahr bei Privatverkäufen von Gebrauchsgegenständen, darunter fallen auch Bücher. Wenn diese Grenze überschritten wird oder mehrere der genannten Kriterien erfüllt sind, wird der Verkauf als gewerblich eingestuft und es muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Kurz gesagt: Der Übergang von privat zu gewerblich erfolgt, wenn der Verkauf planmäßig, regelmäßig, in größerer Menge oder mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Einzelne, gelegentliche Buchverkäufe aus dem Privatbesitz bleiben meist privat und steuerfrei. Das genaue Abwägen erfolgt nach dem Gesamtbild der Umstände durch das Finanzamt, bei Unsicherheiten sollte man Rücksprache mit dem zuständigen Finanzbeamten halten"

Nach diesen Definitionen dürfte auch das Finanzamt Deine Tätigkeit als gewerblich einordnen. Und Amazon ist da noch vorsichtiger. Nach meiner Erfahrung wirst Du ohne Gewerbeanmeldung bei Amazon nicht weiter verkaufen können.

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Seller_Iq2SiUFnaa3jD

Wie hast Du denn die Verkäuferprüfung vor 2 Jahren überstanden? Welche Unterlagen hast Du da eingereicht?

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by Seller_zyqVXIHuETsqG

Mein Verkaufskonto ist zum Verkäuferkonto Überprüfen gestellt und ich soll Unternehmensdaten hochladen obwohl ich kein Unternehmen habe.

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Eigenartig aber die Bücher werden noch verkauft.
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Ich kann und will nicht entscheiden, ob Dein Verkauf hier als gewerblich einzuordnen ist. Aber das Finanzamt hat gewisse Richtlinien. Wenn Du die Frage bei Perplexity eingibst, bekommst Du folgende Zusammenfassung:

"Für das Finanzamt gelten folgende Kriterien, ab wann der Verkauf von Büchern als gewerblich und nicht mehr privat eingestuft wird:

Wenn Bücher oder andere Gegenstände gezielt für den Verkauf eingekauft werden.

Wenn der Verkauf in erheblichem Umfang erfolgt, beispielsweise ab etwa 30 Artikeln pro Monat.

Bei regelmäßigen Verkäufen über längere Zeiträume, etwa über ein halbes bis ein ganzes Jahr.

Privatverkäufe sind in der Regel steuerfrei, wenn sie gelegentlich und nicht in größerem Umfang stattfinden. Es gibt auch eine Freigrenze von etwa 600 Euro pro Jahr bei Privatverkäufen von Gebrauchsgegenständen, darunter fallen auch Bücher. Wenn diese Grenze überschritten wird oder mehrere der genannten Kriterien erfüllt sind, wird der Verkauf als gewerblich eingestuft und es muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Kurz gesagt: Der Übergang von privat zu gewerblich erfolgt, wenn der Verkauf planmäßig, regelmäßig, in größerer Menge oder mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Einzelne, gelegentliche Buchverkäufe aus dem Privatbesitz bleiben meist privat und steuerfrei. Das genaue Abwägen erfolgt nach dem Gesamtbild der Umstände durch das Finanzamt, bei Unsicherheiten sollte man Rücksprache mit dem zuständigen Finanzbeamten halten"

Nach diesen Definitionen dürfte auch das Finanzamt Deine Tätigkeit als gewerblich einordnen. Und Amazon ist da noch vorsichtiger. Nach meiner Erfahrung wirst Du ohne Gewerbeanmeldung bei Amazon nicht weiter verkaufen können.

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Wie hast Du denn die Verkäuferprüfung vor 2 Jahren überstanden? Welche Unterlagen hast Du da eingereicht?

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Ich kann und will nicht entscheiden, ob Dein Verkauf hier als gewerblich einzuordnen ist. Aber das Finanzamt hat gewisse Richtlinien. Wenn Du die Frage bei Perplexity eingibst, bekommst Du folgende Zusammenfassung:

"Für das Finanzamt gelten folgende Kriterien, ab wann der Verkauf von Büchern als gewerblich und nicht mehr privat eingestuft wird:

Wenn Bücher oder andere Gegenstände gezielt für den Verkauf eingekauft werden.

Wenn der Verkauf in erheblichem Umfang erfolgt, beispielsweise ab etwa 30 Artikeln pro Monat.

Bei regelmäßigen Verkäufen über längere Zeiträume, etwa über ein halbes bis ein ganzes Jahr.

Privatverkäufe sind in der Regel steuerfrei, wenn sie gelegentlich und nicht in größerem Umfang stattfinden. Es gibt auch eine Freigrenze von etwa 600 Euro pro Jahr bei Privatverkäufen von Gebrauchsgegenständen, darunter fallen auch Bücher. Wenn diese Grenze überschritten wird oder mehrere der genannten Kriterien erfüllt sind, wird der Verkauf als gewerblich eingestuft und es muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Kurz gesagt: Der Übergang von privat zu gewerblich erfolgt, wenn der Verkauf planmäßig, regelmäßig, in größerer Menge oder mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Einzelne, gelegentliche Buchverkäufe aus dem Privatbesitz bleiben meist privat und steuerfrei. Das genaue Abwägen erfolgt nach dem Gesamtbild der Umstände durch das Finanzamt, bei Unsicherheiten sollte man Rücksprache mit dem zuständigen Finanzbeamten halten"

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Ich kann und will nicht entscheiden, ob Dein Verkauf hier als gewerblich einzuordnen ist. Aber das Finanzamt hat gewisse Richtlinien. Wenn Du die Frage bei Perplexity eingibst, bekommst Du folgende Zusammenfassung:

"Für das Finanzamt gelten folgende Kriterien, ab wann der Verkauf von Büchern als gewerblich und nicht mehr privat eingestuft wird:

Wenn Bücher oder andere Gegenstände gezielt für den Verkauf eingekauft werden.

Wenn der Verkauf in erheblichem Umfang erfolgt, beispielsweise ab etwa 30 Artikeln pro Monat.

Bei regelmäßigen Verkäufen über längere Zeiträume, etwa über ein halbes bis ein ganzes Jahr.

Privatverkäufe sind in der Regel steuerfrei, wenn sie gelegentlich und nicht in größerem Umfang stattfinden. Es gibt auch eine Freigrenze von etwa 600 Euro pro Jahr bei Privatverkäufen von Gebrauchsgegenständen, darunter fallen auch Bücher. Wenn diese Grenze überschritten wird oder mehrere der genannten Kriterien erfüllt sind, wird der Verkauf als gewerblich eingestuft und es muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Kurz gesagt: Der Übergang von privat zu gewerblich erfolgt, wenn der Verkauf planmäßig, regelmäßig, in größerer Menge oder mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Einzelne, gelegentliche Buchverkäufe aus dem Privatbesitz bleiben meist privat und steuerfrei. Das genaue Abwägen erfolgt nach dem Gesamtbild der Umstände durch das Finanzamt, bei Unsicherheiten sollte man Rücksprache mit dem zuständigen Finanzbeamten halten"

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