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Seller_SoMg1WDpwlunt

Verkaufsgebühren Verkauf als Einzelanbieter

Hallo liebe Kollegen,

ich verkaufe ab und zu ein paar Artikel über Amazon. Die Kommunikation mit dem Support ist… naja… sagen wir: zäh. Daher hoffe ich hier eine Antwort zu finden.

  1. Die Verkaufsgebühren betragen regelmäßig mehr als 15 %. Auf Anfrage teilte man mir mit, dass der Rest aus Steuern bestehen würde. Warum zahle ich als registrierter Einzelanbieter (Privatperson) Steuer, wenn ich bei Amazon etwas verkaufe. Kann mir das bitte jemand erklären?

  2. Wielange dauert es maximal, bis ich auf meine Verkauferlöse zugreifen kann? Ich habe vor 2 Wochen ein Paar Schue für 382,99 € verkauft und versendet. Es wurde mir isgesamt 69,55 € abgezogen! Auf die verbliebenen 313,44 € kann ich immer noch nicht zugreifen, obwohl offensichtlich alles glatt lief. Wie lange dauert es, bis das Geld überwiesen wird?

Als Verkäufer ist man auf Amazon echt der Gelackmeierter. Kein bis kaum Support, hsuperhohe Gebühre. Und wenn du etwas verkaufst, kannst du elend lang auf dein Geld warten. Suboptimal…

Ich danke euch schon einmal für eure Hilfe.

Leiebe Grüße

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Tags:Registrierung, Steuern, Zahlungen
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Seller_SoMg1WDpwlunt

Verkaufsgebühren Verkauf als Einzelanbieter

Hallo liebe Kollegen,

ich verkaufe ab und zu ein paar Artikel über Amazon. Die Kommunikation mit dem Support ist… naja… sagen wir: zäh. Daher hoffe ich hier eine Antwort zu finden.

  1. Die Verkaufsgebühren betragen regelmäßig mehr als 15 %. Auf Anfrage teilte man mir mit, dass der Rest aus Steuern bestehen würde. Warum zahle ich als registrierter Einzelanbieter (Privatperson) Steuer, wenn ich bei Amazon etwas verkaufe. Kann mir das bitte jemand erklären?

  2. Wielange dauert es maximal, bis ich auf meine Verkauferlöse zugreifen kann? Ich habe vor 2 Wochen ein Paar Schue für 382,99 € verkauft und versendet. Es wurde mir isgesamt 69,55 € abgezogen! Auf die verbliebenen 313,44 € kann ich immer noch nicht zugreifen, obwohl offensichtlich alles glatt lief. Wie lange dauert es, bis das Geld überwiesen wird?

Als Verkäufer ist man auf Amazon echt der Gelackmeierter. Kein bis kaum Support, hsuperhohe Gebühre. Und wenn du etwas verkaufst, kannst du elend lang auf dein Geld warten. Suboptimal…

Ich danke euch schon einmal für eure Hilfe.

Leiebe Grüße

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt
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Hallo,

nein, heißt es nicht. In Deutschland musst du als “Endkunde” auch die Mehrwertsteuer zahlen.
Ich wollte noch mehr schreiben, sehe aber gerade, dass @Amy das schon geschrieben hat und ich nur wiederholen würde.

Nur ein Hinweis noch:

… ist falsch. Wenn du auf Ebay verkaufst, zahlst du auf die Verkaufsgebühren auch die Mehrwertsteuer. Die Verkaufsgebühren dort sind aber niedriger.

Da stimme ich dir allerdings zu.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt

Weil du keine UST-Identnr. hinterlegt hast, berechnet dir Amazon die gesetzliche MwSt. für Internet-Dienstleistungen auf die Verkaufsgebühren. Daher 15% Provision zzgl. 19% MwSt,
Das ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben.

Weshalb du als Privatverkäufer auf Amazon so teure Schuhe auf Amazon verkaufst, weißt wohl nur du selbst. Denn Dir ist sicherlich bekannt, dass du im Falle einer Rücksendung auch die Rücksendekosten zu tragen hast. Bekleidung & Schuhe müssen grundsätzlich im Zustand NEU angeboten werden - wie man das als Privatperson sicherstellen kann, ist mir ein Rätsel. Aber sei es drum, es ist dein Risiko.

Außerdem werden bei Verkäuferkonten ab 2017 grundsätzlich eine Rücklage gebildet, der Rest kann meines Wissens frühestens nach 14 Tagen abgerufen werden.

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Seller_SoMg1WDpwlunt
In Antwort auf: Post von: Seller_dKGV7iFkpPRAH

Hallo Amy,

danke dir für deine Antwort. Das heißt, wenn ich mir eine Umsatzsteuernummer vom FA besorge, zahle ich keine 19 % mehr?
Die Schuhe sind nagelneu, mit Rechnung und allem Zipp and Zapp. Sie wurden am 16.11.22 vom Verkäufer angenommen und bis dato kam nichts. Beim nächsten Mal werde ich es mir auch gründlich überlegen, etwas hochpreisiges bei Amamzon zu verkaufen. Da dies mit der Rückstellung echt nervt. Wenn du bei Ebay was verkaufst zahlst du keine Steuern und du hast dein Geld 1-2 Werktage nach Kauf auf dem Girokonto. Das Problem ist jedoch, dass du bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen und spezifischen Verkausplattformen wie zum Beispiel Stoxx für Schuhe, etc. es teilweise echt schwer hast, deine Sachen zu verkaufen. Da ist halt Amazon immer noch die Nr.1. Wie mit den Verkäufern umgegangen wird, finde ich trotzdem nicht ok.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt

Die UST-Ident-Nr. bekommen nur beim FA umsatzsteuerlich registrierte Verkäufer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer bist du verpflichtet, mindestens eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben. Beantragst du als Kleinunternehmer die USt-IdentNr. musst du sogar vierteljährlich eine USt-Voranmeldung abgeben und musst im Rahmen des Reverse Charge-Verfahrens auf die Netto-Rechnungen von Amazon die 19% ans Finanzamt abführen, da Verkäufer mit Kleinunternehmerregelung nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ich denke, du solltest als Privatverkäufer zukünftig nicht mehr auf Amazon verkaufen!

Außerdem gebe ich zu bedenken, dass Amazon als auch Ebay seit 2019 verpflichtet sind, die Umsätze der Privatverkäufer unter Angabe des Vor-und Zunamens sowie des Geburtsdatums an die Finanzämter zu übermitteln. Überschreitet ein Privatverkäufer mit seinen Verkäufen seinen persönlichen Steuerfreibetrag, kommt das Finanzamt auf denjenigen zu und schätzt die Umsätze möglichweise sogar rückwirkend.
Das ist einer vermeintlichen Privatverkäuferin auf Ebay passiert, die daraufhin bis zum BGH gegen die Steuerschätzung des Finanzamtes geklagt hatte und leider verlor.

Über deinen persönlichen Steuerfreibetrag gibt dir dein Finanzamt Auskunft. Beziehst du allerdings ALG II darfst du max. 160 EUR zusätzlich einnehmen (Erlös abzgl. Gebühren abzgl. Warenkosten und Versand).

Insofern bist du sicherlich mit den einbehaltenen 19% MwSt. noch sehr gut bedient. Ich würde kein zusätzliches Fass aufmachen!

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt
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Hallo,

nein, heißt es nicht. In Deutschland musst du als “Endkunde” auch die Mehrwertsteuer zahlen.
Ich wollte noch mehr schreiben, sehe aber gerade, dass @Amy das schon geschrieben hat und ich nur wiederholen würde.

Nur ein Hinweis noch:

… ist falsch. Wenn du auf Ebay verkaufst, zahlst du auf die Verkaufsgebühren auch die Mehrwertsteuer. Die Verkaufsgebühren dort sind aber niedriger.

Da stimme ich dir allerdings zu.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt

Oooh, ich drücke dir die Daumen, dass mit dem Verkauf alles glatt läuft. Hier auf Amazon werden sehr oft auch getragene Schuhe zurückgeschickt. Denn wie gesagt Bekleidung & Schuhe dürfen auf Amazon nur im Zustand NEU verkauft werden. Und um Weihnachten gilt ab November eine verlängerte Rückgabefrist bis Ende Januar.

Diese Frist gilt nur für gewerbliche Verkäufer; wer sich allerdings als Privatverkäufert in eine Kategorie wagt, in der sonst nur gewerbliche Verkäufer vertreten sind, muss auch mit diesem Risiko rechnen! Amazon selbst macht keinen großen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich, wenn es darum geht den Kunden zu schützen.

Auf Neuware gibt es generell 24 Monate Gewährleistung - als Privatverkäufer kannst du aber gar keine Gewährleistung einräumen. Oder steht auf der Rechnung dein Name als Verkäufer?

Formal betrachtet hast du eigentlich auch gar keine Neuware verkauft, lediglich neuwertige Gebrauchtware. Sobald du als Endverbraucher irgendwo in einem Geschäft Ware kaufst und diese Zuhause auspackst, handelt es sich bereits um Gebrauchtware, selbst wenn du diese gar nicht in Gebrauch nimmst.

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Seller_SoMg1WDpwlunt
In Antwort auf: Post von: Seller_dKGV7iFkpPRAH

Danke dir Amy, ich sehe schon, da war mein oldschool-Ebay-Herz wohl ein bisschen voreilig. Das nächste Mal werde ich “neue” Schuhe auf einer Plattform verkaufen, bei dem der Verkäufer besser geschützt ist. Was man alles beachten muss, nur um ein paar Kröten Gewinn zu machen. Da bekommt ja richtig Lust auf mehr… NICHT :wink: Es verhielt sich so, dass die Schuhe von mir bestellt wurden, welche dann nach 5 Wochen ausverkauft waren. Nun, nach circa 2 Jahren wurden die Schuhe so wie ich sie bekommen habe, von mir verkauft. Rechnung ist vorhanden. Wenn man den Schuhkarton öffnet riecht es noch nach “neu”. Man sieht, dass die Schuhe niemals getragen wurden.
Wie lange muss ich nun auf mein Geld warten? 30 Tage? Weil dann die A-Z-Garantie abläuft?
Generell habe ich mich in eine doofe Position gebracht. Ich verschicke einen Artikel, der wenn es ganz schlimm läuft, benutzt wird und habe mehr als 4 Wochen kein Zugriff auf mein Geld. Einmal und nie wieder. Dann lieber 10 % -20 % weniger Verkauferlöse und auf Ebay-Kleinanzeigen vertickern. Erst Geld - dann Ware. Oder halt einen “live” Verkauf. Ich hoffe, dass alles gut geht. Wann wäre ich als Einzelverkäufer bei Amazon save? Wenn die 30 Tage Rückgaberecht abgelaufen sind und bis dato kein Fall eröffnet wurde?
Danke schon einmal für eure nette Hilfe.

P.S. Habe grade mal meinen letzten Buch Verkauf überprüft, da habe ich 28,4 % Gebühren bezahlt. Also 15 % Verkaufsgebühr mal 1,19 kommt mitnichten hin. Das wären 3,31 €, ich habe 5,61 € an Gebühren bezahlt. Komische Sache.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt

Du bist im Einzelanbietertarif unterwegs ohne monatliche Grundgebühr. Da fallen pro Verkauf 1€ zusätzliche Gebühren an. Soviel ich weiss, ist bei Büchern (und anderen Medienprodukten) dann noch einmal eine “Abschlussgebühr” von circa 1€ obendrauf.
Jetzt noch die MWSt. dazu und das sollte dann die 2,30€ Differenz sein.
Oder so ähnlich…

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Seller_dEZxQMAReenmy
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt
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Verkaufsgebühren Verkauf als Einzelanbieter

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  1. Die Verkaufsgebühren betragen regelmäßig mehr als 15 %. Auf Anfrage teilte man mir mit, dass der Rest aus Steuern bestehen würde. Warum zahle ich als registrierter Einzelanbieter (Privatperson) Steuer, wenn ich bei Amazon etwas verkaufe. Kann mir das bitte jemand erklären?

  2. Wielange dauert es maximal, bis ich auf meine Verkauferlöse zugreifen kann? Ich habe vor 2 Wochen ein Paar Schue für 382,99 € verkauft und versendet. Es wurde mir isgesamt 69,55 € abgezogen! Auf die verbliebenen 313,44 € kann ich immer noch nicht zugreifen, obwohl offensichtlich alles glatt lief. Wie lange dauert es, bis das Geld überwiesen wird?

Als Verkäufer ist man auf Amazon echt der Gelackmeierter. Kein bis kaum Support, hsuperhohe Gebühre. Und wenn du etwas verkaufst, kannst du elend lang auf dein Geld warten. Suboptimal…

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Hallo liebe Kollegen,

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  1. Die Verkaufsgebühren betragen regelmäßig mehr als 15 %. Auf Anfrage teilte man mir mit, dass der Rest aus Steuern bestehen würde. Warum zahle ich als registrierter Einzelanbieter (Privatperson) Steuer, wenn ich bei Amazon etwas verkaufe. Kann mir das bitte jemand erklären?

  2. Wielange dauert es maximal, bis ich auf meine Verkauferlöse zugreifen kann? Ich habe vor 2 Wochen ein Paar Schue für 382,99 € verkauft und versendet. Es wurde mir isgesamt 69,55 € abgezogen! Auf die verbliebenen 313,44 € kann ich immer noch nicht zugreifen, obwohl offensichtlich alles glatt lief. Wie lange dauert es, bis das Geld überwiesen wird?

Als Verkäufer ist man auf Amazon echt der Gelackmeierter. Kein bis kaum Support, hsuperhohe Gebühre. Und wenn du etwas verkaufst, kannst du elend lang auf dein Geld warten. Suboptimal…

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von Seller_SoMg1WDpwlunt

Hallo liebe Kollegen,

ich verkaufe ab und zu ein paar Artikel über Amazon. Die Kommunikation mit dem Support ist… naja… sagen wir: zäh. Daher hoffe ich hier eine Antwort zu finden.

  1. Die Verkaufsgebühren betragen regelmäßig mehr als 15 %. Auf Anfrage teilte man mir mit, dass der Rest aus Steuern bestehen würde. Warum zahle ich als registrierter Einzelanbieter (Privatperson) Steuer, wenn ich bei Amazon etwas verkaufe. Kann mir das bitte jemand erklären?

  2. Wielange dauert es maximal, bis ich auf meine Verkauferlöse zugreifen kann? Ich habe vor 2 Wochen ein Paar Schue für 382,99 € verkauft und versendet. Es wurde mir isgesamt 69,55 € abgezogen! Auf die verbliebenen 313,44 € kann ich immer noch nicht zugreifen, obwohl offensichtlich alles glatt lief. Wie lange dauert es, bis das Geld überwiesen wird?

Als Verkäufer ist man auf Amazon echt der Gelackmeierter. Kein bis kaum Support, hsuperhohe Gebühre. Und wenn du etwas verkaufst, kannst du elend lang auf dein Geld warten. Suboptimal…

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Hallo,

nein, heißt es nicht. In Deutschland musst du als “Endkunde” auch die Mehrwertsteuer zahlen.
Ich wollte noch mehr schreiben, sehe aber gerade, dass @Amy das schon geschrieben hat und ich nur wiederholen würde.

Nur ein Hinweis noch:

… ist falsch. Wenn du auf Ebay verkaufst, zahlst du auf die Verkaufsgebühren auch die Mehrwertsteuer. Die Verkaufsgebühren dort sind aber niedriger.

Da stimme ich dir allerdings zu.

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Hallo,

nein, heißt es nicht. In Deutschland musst du als “Endkunde” auch die Mehrwertsteuer zahlen.
Ich wollte noch mehr schreiben, sehe aber gerade, dass @Amy das schon geschrieben hat und ich nur wiederholen würde.

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Da stimme ich dir allerdings zu.

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Hallo,

nein, heißt es nicht. In Deutschland musst du als “Endkunde” auch die Mehrwertsteuer zahlen.
Ich wollte noch mehr schreiben, sehe aber gerade, dass @Amy das schon geschrieben hat und ich nur wiederholen würde.

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… ist falsch. Wenn du auf Ebay verkaufst, zahlst du auf die Verkaufsgebühren auch die Mehrwertsteuer. Die Verkaufsgebühren dort sind aber niedriger.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Weil du keine UST-Identnr. hinterlegt hast, berechnet dir Amazon die gesetzliche MwSt. für Internet-Dienstleistungen auf die Verkaufsgebühren. Daher 15% Provision zzgl. 19% MwSt,
Das ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben.

Weshalb du als Privatverkäufer auf Amazon so teure Schuhe auf Amazon verkaufst, weißt wohl nur du selbst. Denn Dir ist sicherlich bekannt, dass du im Falle einer Rücksendung auch die Rücksendekosten zu tragen hast. Bekleidung & Schuhe müssen grundsätzlich im Zustand NEU angeboten werden - wie man das als Privatperson sicherstellen kann, ist mir ein Rätsel. Aber sei es drum, es ist dein Risiko.

Außerdem werden bei Verkäuferkonten ab 2017 grundsätzlich eine Rücklage gebildet, der Rest kann meines Wissens frühestens nach 14 Tagen abgerufen werden.

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Hallo Amy,

danke dir für deine Antwort. Das heißt, wenn ich mir eine Umsatzsteuernummer vom FA besorge, zahle ich keine 19 % mehr?
Die Schuhe sind nagelneu, mit Rechnung und allem Zipp and Zapp. Sie wurden am 16.11.22 vom Verkäufer angenommen und bis dato kam nichts. Beim nächsten Mal werde ich es mir auch gründlich überlegen, etwas hochpreisiges bei Amamzon zu verkaufen. Da dies mit der Rückstellung echt nervt. Wenn du bei Ebay was verkaufst zahlst du keine Steuern und du hast dein Geld 1-2 Werktage nach Kauf auf dem Girokonto. Das Problem ist jedoch, dass du bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen und spezifischen Verkausplattformen wie zum Beispiel Stoxx für Schuhe, etc. es teilweise echt schwer hast, deine Sachen zu verkaufen. Da ist halt Amazon immer noch die Nr.1. Wie mit den Verkäufern umgegangen wird, finde ich trotzdem nicht ok.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Die UST-Ident-Nr. bekommen nur beim FA umsatzsteuerlich registrierte Verkäufer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer bist du verpflichtet, mindestens eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben. Beantragst du als Kleinunternehmer die USt-IdentNr. musst du sogar vierteljährlich eine USt-Voranmeldung abgeben und musst im Rahmen des Reverse Charge-Verfahrens auf die Netto-Rechnungen von Amazon die 19% ans Finanzamt abführen, da Verkäufer mit Kleinunternehmerregelung nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ich denke, du solltest als Privatverkäufer zukünftig nicht mehr auf Amazon verkaufen!

Außerdem gebe ich zu bedenken, dass Amazon als auch Ebay seit 2019 verpflichtet sind, die Umsätze der Privatverkäufer unter Angabe des Vor-und Zunamens sowie des Geburtsdatums an die Finanzämter zu übermitteln. Überschreitet ein Privatverkäufer mit seinen Verkäufen seinen persönlichen Steuerfreibetrag, kommt das Finanzamt auf denjenigen zu und schätzt die Umsätze möglichweise sogar rückwirkend.
Das ist einer vermeintlichen Privatverkäuferin auf Ebay passiert, die daraufhin bis zum BGH gegen die Steuerschätzung des Finanzamtes geklagt hatte und leider verlor.

Über deinen persönlichen Steuerfreibetrag gibt dir dein Finanzamt Auskunft. Beziehst du allerdings ALG II darfst du max. 160 EUR zusätzlich einnehmen (Erlös abzgl. Gebühren abzgl. Warenkosten und Versand).

Insofern bist du sicherlich mit den einbehaltenen 19% MwSt. noch sehr gut bedient. Ich würde kein zusätzliches Fass aufmachen!

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Hallo,

nein, heißt es nicht. In Deutschland musst du als “Endkunde” auch die Mehrwertsteuer zahlen.
Ich wollte noch mehr schreiben, sehe aber gerade, dass @Amy das schon geschrieben hat und ich nur wiederholen würde.

Nur ein Hinweis noch:

… ist falsch. Wenn du auf Ebay verkaufst, zahlst du auf die Verkaufsgebühren auch die Mehrwertsteuer. Die Verkaufsgebühren dort sind aber niedriger.

Da stimme ich dir allerdings zu.

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Oooh, ich drücke dir die Daumen, dass mit dem Verkauf alles glatt läuft. Hier auf Amazon werden sehr oft auch getragene Schuhe zurückgeschickt. Denn wie gesagt Bekleidung & Schuhe dürfen auf Amazon nur im Zustand NEU verkauft werden. Und um Weihnachten gilt ab November eine verlängerte Rückgabefrist bis Ende Januar.

Diese Frist gilt nur für gewerbliche Verkäufer; wer sich allerdings als Privatverkäufert in eine Kategorie wagt, in der sonst nur gewerbliche Verkäufer vertreten sind, muss auch mit diesem Risiko rechnen! Amazon selbst macht keinen großen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich, wenn es darum geht den Kunden zu schützen.

Auf Neuware gibt es generell 24 Monate Gewährleistung - als Privatverkäufer kannst du aber gar keine Gewährleistung einräumen. Oder steht auf der Rechnung dein Name als Verkäufer?

Formal betrachtet hast du eigentlich auch gar keine Neuware verkauft, lediglich neuwertige Gebrauchtware. Sobald du als Endverbraucher irgendwo in einem Geschäft Ware kaufst und diese Zuhause auspackst, handelt es sich bereits um Gebrauchtware, selbst wenn du diese gar nicht in Gebrauch nimmst.

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Danke dir Amy, ich sehe schon, da war mein oldschool-Ebay-Herz wohl ein bisschen voreilig. Das nächste Mal werde ich “neue” Schuhe auf einer Plattform verkaufen, bei dem der Verkäufer besser geschützt ist. Was man alles beachten muss, nur um ein paar Kröten Gewinn zu machen. Da bekommt ja richtig Lust auf mehr… NICHT :wink: Es verhielt sich so, dass die Schuhe von mir bestellt wurden, welche dann nach 5 Wochen ausverkauft waren. Nun, nach circa 2 Jahren wurden die Schuhe so wie ich sie bekommen habe, von mir verkauft. Rechnung ist vorhanden. Wenn man den Schuhkarton öffnet riecht es noch nach “neu”. Man sieht, dass die Schuhe niemals getragen wurden.
Wie lange muss ich nun auf mein Geld warten? 30 Tage? Weil dann die A-Z-Garantie abläuft?
Generell habe ich mich in eine doofe Position gebracht. Ich verschicke einen Artikel, der wenn es ganz schlimm läuft, benutzt wird und habe mehr als 4 Wochen kein Zugriff auf mein Geld. Einmal und nie wieder. Dann lieber 10 % -20 % weniger Verkauferlöse und auf Ebay-Kleinanzeigen vertickern. Erst Geld - dann Ware. Oder halt einen “live” Verkauf. Ich hoffe, dass alles gut geht. Wann wäre ich als Einzelverkäufer bei Amazon save? Wenn die 30 Tage Rückgaberecht abgelaufen sind und bis dato kein Fall eröffnet wurde?
Danke schon einmal für eure nette Hilfe.

P.S. Habe grade mal meinen letzten Buch Verkauf überprüft, da habe ich 28,4 % Gebühren bezahlt. Also 15 % Verkaufsgebühr mal 1,19 kommt mitnichten hin. Das wären 3,31 €, ich habe 5,61 € an Gebühren bezahlt. Komische Sache.

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Du bist im Einzelanbietertarif unterwegs ohne monatliche Grundgebühr. Da fallen pro Verkauf 1€ zusätzliche Gebühren an. Soviel ich weiss, ist bei Büchern (und anderen Medienprodukten) dann noch einmal eine “Abschlussgebühr” von circa 1€ obendrauf.
Jetzt noch die MWSt. dazu und das sollte dann die 2,30€ Differenz sein.
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Seller_dEZxQMAReenmy
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Weil du keine UST-Identnr. hinterlegt hast, berechnet dir Amazon die gesetzliche MwSt. für Internet-Dienstleistungen auf die Verkaufsgebühren. Daher 15% Provision zzgl. 19% MwSt,
Das ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben.

Weshalb du als Privatverkäufer auf Amazon so teure Schuhe auf Amazon verkaufst, weißt wohl nur du selbst. Denn Dir ist sicherlich bekannt, dass du im Falle einer Rücksendung auch die Rücksendekosten zu tragen hast. Bekleidung & Schuhe müssen grundsätzlich im Zustand NEU angeboten werden - wie man das als Privatperson sicherstellen kann, ist mir ein Rätsel. Aber sei es drum, es ist dein Risiko.

Außerdem werden bei Verkäuferkonten ab 2017 grundsätzlich eine Rücklage gebildet, der Rest kann meines Wissens frühestens nach 14 Tagen abgerufen werden.

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Weil du keine UST-Identnr. hinterlegt hast, berechnet dir Amazon die gesetzliche MwSt. für Internet-Dienstleistungen auf die Verkaufsgebühren. Daher 15% Provision zzgl. 19% MwSt,
Das ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben.

Weshalb du als Privatverkäufer auf Amazon so teure Schuhe auf Amazon verkaufst, weißt wohl nur du selbst. Denn Dir ist sicherlich bekannt, dass du im Falle einer Rücksendung auch die Rücksendekosten zu tragen hast. Bekleidung & Schuhe müssen grundsätzlich im Zustand NEU angeboten werden - wie man das als Privatperson sicherstellen kann, ist mir ein Rätsel. Aber sei es drum, es ist dein Risiko.

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Hallo Amy,

danke dir für deine Antwort. Das heißt, wenn ich mir eine Umsatzsteuernummer vom FA besorge, zahle ich keine 19 % mehr?
Die Schuhe sind nagelneu, mit Rechnung und allem Zipp and Zapp. Sie wurden am 16.11.22 vom Verkäufer angenommen und bis dato kam nichts. Beim nächsten Mal werde ich es mir auch gründlich überlegen, etwas hochpreisiges bei Amamzon zu verkaufen. Da dies mit der Rückstellung echt nervt. Wenn du bei Ebay was verkaufst zahlst du keine Steuern und du hast dein Geld 1-2 Werktage nach Kauf auf dem Girokonto. Das Problem ist jedoch, dass du bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen und spezifischen Verkausplattformen wie zum Beispiel Stoxx für Schuhe, etc. es teilweise echt schwer hast, deine Sachen zu verkaufen. Da ist halt Amazon immer noch die Nr.1. Wie mit den Verkäufern umgegangen wird, finde ich trotzdem nicht ok.

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Die Schuhe sind nagelneu, mit Rechnung und allem Zipp and Zapp. Sie wurden am 16.11.22 vom Verkäufer angenommen und bis dato kam nichts. Beim nächsten Mal werde ich es mir auch gründlich überlegen, etwas hochpreisiges bei Amamzon zu verkaufen. Da dies mit der Rückstellung echt nervt. Wenn du bei Ebay was verkaufst zahlst du keine Steuern und du hast dein Geld 1-2 Werktage nach Kauf auf dem Girokonto. Das Problem ist jedoch, dass du bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen und spezifischen Verkausplattformen wie zum Beispiel Stoxx für Schuhe, etc. es teilweise echt schwer hast, deine Sachen zu verkaufen. Da ist halt Amazon immer noch die Nr.1. Wie mit den Verkäufern umgegangen wird, finde ich trotzdem nicht ok.

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Die UST-Ident-Nr. bekommen nur beim FA umsatzsteuerlich registrierte Verkäufer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer bist du verpflichtet, mindestens eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben. Beantragst du als Kleinunternehmer die USt-IdentNr. musst du sogar vierteljährlich eine USt-Voranmeldung abgeben und musst im Rahmen des Reverse Charge-Verfahrens auf die Netto-Rechnungen von Amazon die 19% ans Finanzamt abführen, da Verkäufer mit Kleinunternehmerregelung nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ich denke, du solltest als Privatverkäufer zukünftig nicht mehr auf Amazon verkaufen!

Außerdem gebe ich zu bedenken, dass Amazon als auch Ebay seit 2019 verpflichtet sind, die Umsätze der Privatverkäufer unter Angabe des Vor-und Zunamens sowie des Geburtsdatums an die Finanzämter zu übermitteln. Überschreitet ein Privatverkäufer mit seinen Verkäufen seinen persönlichen Steuerfreibetrag, kommt das Finanzamt auf denjenigen zu und schätzt die Umsätze möglichweise sogar rückwirkend.
Das ist einer vermeintlichen Privatverkäuferin auf Ebay passiert, die daraufhin bis zum BGH gegen die Steuerschätzung des Finanzamtes geklagt hatte und leider verlor.

Über deinen persönlichen Steuerfreibetrag gibt dir dein Finanzamt Auskunft. Beziehst du allerdings ALG II darfst du max. 160 EUR zusätzlich einnehmen (Erlös abzgl. Gebühren abzgl. Warenkosten und Versand).

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Die UST-Ident-Nr. bekommen nur beim FA umsatzsteuerlich registrierte Verkäufer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer bist du verpflichtet, mindestens eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben. Beantragst du als Kleinunternehmer die USt-IdentNr. musst du sogar vierteljährlich eine USt-Voranmeldung abgeben und musst im Rahmen des Reverse Charge-Verfahrens auf die Netto-Rechnungen von Amazon die 19% ans Finanzamt abführen, da Verkäufer mit Kleinunternehmerregelung nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ich denke, du solltest als Privatverkäufer zukünftig nicht mehr auf Amazon verkaufen!

Außerdem gebe ich zu bedenken, dass Amazon als auch Ebay seit 2019 verpflichtet sind, die Umsätze der Privatverkäufer unter Angabe des Vor-und Zunamens sowie des Geburtsdatums an die Finanzämter zu übermitteln. Überschreitet ein Privatverkäufer mit seinen Verkäufen seinen persönlichen Steuerfreibetrag, kommt das Finanzamt auf denjenigen zu und schätzt die Umsätze möglichweise sogar rückwirkend.
Das ist einer vermeintlichen Privatverkäuferin auf Ebay passiert, die daraufhin bis zum BGH gegen die Steuerschätzung des Finanzamtes geklagt hatte und leider verlor.

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Ich wollte noch mehr schreiben, sehe aber gerade, dass @Amy das schon geschrieben hat und ich nur wiederholen würde.

Nur ein Hinweis noch:

… ist falsch. Wenn du auf Ebay verkaufst, zahlst du auf die Verkaufsgebühren auch die Mehrwertsteuer. Die Verkaufsgebühren dort sind aber niedriger.

Da stimme ich dir allerdings zu.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt
Hilfreichste Antwort

Hallo,

nein, heißt es nicht. In Deutschland musst du als “Endkunde” auch die Mehrwertsteuer zahlen.
Ich wollte noch mehr schreiben, sehe aber gerade, dass @Amy das schon geschrieben hat und ich nur wiederholen würde.

Nur ein Hinweis noch:

… ist falsch. Wenn du auf Ebay verkaufst, zahlst du auf die Verkaufsgebühren auch die Mehrwertsteuer. Die Verkaufsgebühren dort sind aber niedriger.

Da stimme ich dir allerdings zu.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt

Oooh, ich drücke dir die Daumen, dass mit dem Verkauf alles glatt läuft. Hier auf Amazon werden sehr oft auch getragene Schuhe zurückgeschickt. Denn wie gesagt Bekleidung & Schuhe dürfen auf Amazon nur im Zustand NEU verkauft werden. Und um Weihnachten gilt ab November eine verlängerte Rückgabefrist bis Ende Januar.

Diese Frist gilt nur für gewerbliche Verkäufer; wer sich allerdings als Privatverkäufert in eine Kategorie wagt, in der sonst nur gewerbliche Verkäufer vertreten sind, muss auch mit diesem Risiko rechnen! Amazon selbst macht keinen großen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich, wenn es darum geht den Kunden zu schützen.

Auf Neuware gibt es generell 24 Monate Gewährleistung - als Privatverkäufer kannst du aber gar keine Gewährleistung einräumen. Oder steht auf der Rechnung dein Name als Verkäufer?

Formal betrachtet hast du eigentlich auch gar keine Neuware verkauft, lediglich neuwertige Gebrauchtware. Sobald du als Endverbraucher irgendwo in einem Geschäft Ware kaufst und diese Zuhause auspackst, handelt es sich bereits um Gebrauchtware, selbst wenn du diese gar nicht in Gebrauch nimmst.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt

Oooh, ich drücke dir die Daumen, dass mit dem Verkauf alles glatt läuft. Hier auf Amazon werden sehr oft auch getragene Schuhe zurückgeschickt. Denn wie gesagt Bekleidung & Schuhe dürfen auf Amazon nur im Zustand NEU verkauft werden. Und um Weihnachten gilt ab November eine verlängerte Rückgabefrist bis Ende Januar.

Diese Frist gilt nur für gewerbliche Verkäufer; wer sich allerdings als Privatverkäufert in eine Kategorie wagt, in der sonst nur gewerbliche Verkäufer vertreten sind, muss auch mit diesem Risiko rechnen! Amazon selbst macht keinen großen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich, wenn es darum geht den Kunden zu schützen.

Auf Neuware gibt es generell 24 Monate Gewährleistung - als Privatverkäufer kannst du aber gar keine Gewährleistung einräumen. Oder steht auf der Rechnung dein Name als Verkäufer?

Formal betrachtet hast du eigentlich auch gar keine Neuware verkauft, lediglich neuwertige Gebrauchtware. Sobald du als Endverbraucher irgendwo in einem Geschäft Ware kaufst und diese Zuhause auspackst, handelt es sich bereits um Gebrauchtware, selbst wenn du diese gar nicht in Gebrauch nimmst.

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Seller_SoMg1WDpwlunt
In Antwort auf: Post von: Seller_dKGV7iFkpPRAH

Danke dir Amy, ich sehe schon, da war mein oldschool-Ebay-Herz wohl ein bisschen voreilig. Das nächste Mal werde ich “neue” Schuhe auf einer Plattform verkaufen, bei dem der Verkäufer besser geschützt ist. Was man alles beachten muss, nur um ein paar Kröten Gewinn zu machen. Da bekommt ja richtig Lust auf mehr… NICHT :wink: Es verhielt sich so, dass die Schuhe von mir bestellt wurden, welche dann nach 5 Wochen ausverkauft waren. Nun, nach circa 2 Jahren wurden die Schuhe so wie ich sie bekommen habe, von mir verkauft. Rechnung ist vorhanden. Wenn man den Schuhkarton öffnet riecht es noch nach “neu”. Man sieht, dass die Schuhe niemals getragen wurden.
Wie lange muss ich nun auf mein Geld warten? 30 Tage? Weil dann die A-Z-Garantie abläuft?
Generell habe ich mich in eine doofe Position gebracht. Ich verschicke einen Artikel, der wenn es ganz schlimm läuft, benutzt wird und habe mehr als 4 Wochen kein Zugriff auf mein Geld. Einmal und nie wieder. Dann lieber 10 % -20 % weniger Verkauferlöse und auf Ebay-Kleinanzeigen vertickern. Erst Geld - dann Ware. Oder halt einen “live” Verkauf. Ich hoffe, dass alles gut geht. Wann wäre ich als Einzelverkäufer bei Amazon save? Wenn die 30 Tage Rückgaberecht abgelaufen sind und bis dato kein Fall eröffnet wurde?
Danke schon einmal für eure nette Hilfe.

P.S. Habe grade mal meinen letzten Buch Verkauf überprüft, da habe ich 28,4 % Gebühren bezahlt. Also 15 % Verkaufsgebühr mal 1,19 kommt mitnichten hin. Das wären 3,31 €, ich habe 5,61 € an Gebühren bezahlt. Komische Sache.

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Seller_SoMg1WDpwlunt
In Antwort auf: Post von: Seller_dKGV7iFkpPRAH

Danke dir Amy, ich sehe schon, da war mein oldschool-Ebay-Herz wohl ein bisschen voreilig. Das nächste Mal werde ich “neue” Schuhe auf einer Plattform verkaufen, bei dem der Verkäufer besser geschützt ist. Was man alles beachten muss, nur um ein paar Kröten Gewinn zu machen. Da bekommt ja richtig Lust auf mehr… NICHT :wink: Es verhielt sich so, dass die Schuhe von mir bestellt wurden, welche dann nach 5 Wochen ausverkauft waren. Nun, nach circa 2 Jahren wurden die Schuhe so wie ich sie bekommen habe, von mir verkauft. Rechnung ist vorhanden. Wenn man den Schuhkarton öffnet riecht es noch nach “neu”. Man sieht, dass die Schuhe niemals getragen wurden.
Wie lange muss ich nun auf mein Geld warten? 30 Tage? Weil dann die A-Z-Garantie abläuft?
Generell habe ich mich in eine doofe Position gebracht. Ich verschicke einen Artikel, der wenn es ganz schlimm läuft, benutzt wird und habe mehr als 4 Wochen kein Zugriff auf mein Geld. Einmal und nie wieder. Dann lieber 10 % -20 % weniger Verkauferlöse und auf Ebay-Kleinanzeigen vertickern. Erst Geld - dann Ware. Oder halt einen “live” Verkauf. Ich hoffe, dass alles gut geht. Wann wäre ich als Einzelverkäufer bei Amazon save? Wenn die 30 Tage Rückgaberecht abgelaufen sind und bis dato kein Fall eröffnet wurde?
Danke schon einmal für eure nette Hilfe.

P.S. Habe grade mal meinen letzten Buch Verkauf überprüft, da habe ich 28,4 % Gebühren bezahlt. Also 15 % Verkaufsgebühr mal 1,19 kommt mitnichten hin. Das wären 3,31 €, ich habe 5,61 € an Gebühren bezahlt. Komische Sache.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt

Du bist im Einzelanbietertarif unterwegs ohne monatliche Grundgebühr. Da fallen pro Verkauf 1€ zusätzliche Gebühren an. Soviel ich weiss, ist bei Büchern (und anderen Medienprodukten) dann noch einmal eine “Abschlussgebühr” von circa 1€ obendrauf.
Jetzt noch die MWSt. dazu und das sollte dann die 2,30€ Differenz sein.
Oder so ähnlich…

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_SoMg1WDpwlunt

Du bist im Einzelanbietertarif unterwegs ohne monatliche Grundgebühr. Da fallen pro Verkauf 1€ zusätzliche Gebühren an. Soviel ich weiss, ist bei Büchern (und anderen Medienprodukten) dann noch einmal eine “Abschlussgebühr” von circa 1€ obendrauf.
Jetzt noch die MWSt. dazu und das sollte dann die 2,30€ Differenz sein.
Oder so ähnlich…

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Seller_dEZxQMAReenmy
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Seller_dEZxQMAReenmy
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