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Kunde will rückwirkend netto Rechnung

by Seller_jhVL721vmamX2

Hallo,

ein Kunde (kein Business Account) aus Polen hat bei uns bestellt und die korrekte Rechnung mit 23% Ust erhalten.

Zumindest wird es in unsere Warenwirtschaft so angezeigt und wir führen diese Steuer auch im Zuge des OSS genauso ab.

Kunde möchte jetzt rückwirkend die Rechnung mit anderen Firmendaten und Steuernummer geändert haben. Er hat den Amazon Support eingeschalten und dieser hat uns geschrieben, dass die Daten angeblich mit 0% Steuer an uns übermittelt wurden.

Die Infos die wir übermittelt bekommen haben, zeigen an, dass wir die Umsätze inkl. Steuer erhalten haben. Ich kann ja jetzt nicht die Steuer dem Kunden zurücküberweisen – wir sind ja verpflichtet diese abzuführen, oder?

Nachdem wir nicht das Amazon Umsatzservice nutzen und alle Produkte ink. Ust einstellen, erhalten wir ja auch alle Bestellungen und Überweisungen von Amazon inkl. der USt.

Meine Frage: Kann es sein, dass unser System die übermittelten Daten von Amazon fasch eingespielt hat? Oder ist die Info vom Amazon Support falsch?

Wie wäre die richtige / korrekte Vorgehensweise.

Außerhalb von Amazon wäre es ja kein Problem, aber im Amazon Universum, wie ist die richtige Vorgehensweise?

Vielen Dank für Tipps

Tags: Taxes
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In reply to: Seller_jhVL721vmamX2’s post

Ich tippe auf das zweite - Aus welchem Lager erfolgte der Versand? Wenn aus PL dannist es ohnehin richtig mit 23%

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Seller_jhVL721vmamX2
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Kann es sein, dass unser System die übermittelten Daten von Amazon fasch eingespielt hat? Oder ist die Info vom Amazon Support falsch?
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Seller_xePniNApmJBvb
In reply to: Seller_jhVL721vmamX2’s post

das funktioniert nur wenn der Kunde euch eine Ust-ID angegeben hat bzw. er diese euch noch mitteilt. Dann handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung welche von der Ust. befreit ist (aber nur bei Unternehmen), sonst wird entsprechende Steuer fällig und eine Netto-Rechnung ist nicht möglich. Bei Privatkunden wäre es nur eine steuerfreie Ausfuhrlieferung wenn es sich um ein Nicht-EU-Land handelt wo eine Einfuhrumsatzsteuer im entsprechendem Lieferland fällig wird (also z. Bsp. in der Schweiz oder die USA etc).

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Seller_G1PKKllhFr07V
In reply to: Seller_jhVL721vmamX2’s post

Grundsaetzlich muss die USt.-freie Lieferung vor Kauf vereinbart werden, in DE muss der Lieferant sich die Gueltigkeit der UID sogar schriftlich bestaetigen lassen. Eigentlich, das macht bei kleinen Rechnungsbetraegen aber niemand. Und on top muss auch eine Gelangensbestaetigung vorhanden sein.

Beides mag in AT etwas anders sein.

Aber: Die Rechnungsadresse nachtraeglich zu aendern ist ein absolutes no-go, erst recht mit solchen "steuerfrei"-Konstellationen. Das schreit geradezu nach Aerger.

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Seller_qb81AQa91MLIo
In reply to: Seller_jhVL721vmamX2’s post

Teile dem Kunden mit, das es nicht möglich ist die Rechnungen von Amazon zu ändern und das er vor dem nächsten Kauf die ATU Nummer hinterlegen soll, dann werden ihm auch die Preise ohne Steuer abgezeigt.

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Seller_7xkqWcbBfy40L
In reply to: Seller_jhVL721vmamX2’s post

Hatte ich auch schon. Erstatte einfach die MwSt über Amazon, schreibe eine Gutschrift für die Rechnung, schreibe eine neue Rechnung mit Vermerk auf Reverse Charge und der USt-ID des Kunden und nur dem Nettobettag. Fertig, Problem gelöst.

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In reply to: Seller_jhVL721vmamX2’s post

Was ist im Abrechnungsbericht von Amazon bezügich dieser Bestellnummer enthalten? Wird dort die Bestellung als umsatzsteuerpflichtig oder frei geführt?

Bei uns wurden auch schon Bestellungen als umsatzsteuerpflichtig geführt, im Abrechnungsbericht dann umsatzsteuerfrei behandelt.

Wenn die Besetellung umsatzsteuerfrei abgerechnet wurde, ist eine Gutchrift und neue Rechnung kein Problem.

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