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Seller_p5dF4L2tO9BgY

Vollmacht oder Trademark für Reaktivierung gefordert – nur Brand Approval beantragt

Hallo zusammen,

mein Amazon-Verkäuferkonto wurde eingeschränkt und Amazon fordert zur Reaktivierung Folgendes an:

"Vielen Dank für den eingereichten Widerspruch.

Wir haben Ihre Einsendung erhalten. Die uns zurzeit vorliegenden Informationen reichen aber nicht aus, um Ihr Konto zu reaktivieren. Senden Sie uns zur Reaktivierung Ihres Kontos bitte eines der Folgenden:

-- Eine Vollmacht vom Inhaber der Markenrechte, die Sie zur Änderung des Markennamens, des Titels, der Produktdetailseite oder des Markenattributs berechtigt

-- Nachweisdokument, das belegt, dass Sie der Inhaber der Markenrechte sind. Dies könnte z. B. ein Markenregistrierungsdokument sein.

Das Dokument muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

-- Es muss gültig sein, d. h. nicht abgelaufen, widerrufen oder geschlossen.

-- Es muss in Farbe sein, gute Qualität aufweisen, klar lesbar sein (nicht aus einem Winkel aufgenommen, unscharf oder abgeschnitten) und die vollständige Seite zeigen.

-- Es muss die gleichen Informationen enthalten (z. B. Name und Adresse des Kunden), mit denen Sie sich für den Verkauf bei Amazon registriert haben.

-- Das Dokument (Vorder- und Rückseite, falls zutreffend) muss vollständig zu sehen sein.

-- Es muss im JPG-, PDF- oder DOCX-Format vorliegen.

-- Es muss echt und unverändert sein.

Wenn wir Ihren Antrag nicht konkret nachvollziehen können, wird Ihr Konto nicht reaktiviert."

Ich möchte klarstellen, dass ich nur eine Markenfreigabe (Brand Approval) beantragt habe und nicht am Amazon Brand Registry teilnehme.

Meine Marke ist nicht als Marke (Trademark) registriert, und ich habe auch keinen Markenschutz beansprucht.

Der Markenname wurde bei der Erstellung des Listings hinzugefügt, und die Produkte sind mit meinem Markennamen gekennzeichnet, jedoch ohne eingetragene Marke.

Meine Fragen:

Warum fordert Amazon eine Markenregistrierung, obwohl ich kein Brand Registry beantragt habe?

Ist es akzeptabel, eine selbst ausgestellte Erklärung oder Vollmacht einzureichen, aus der hervorgeht, dass ich Markeninhaber bin, auch ohne eingetragene Marke?

Hat jemand eine ähnliche Situation ohne eingetragene Marke erfolgreich lösen können?

Ich möchte sicherstellen, dass ich korrekt und richtlinienkonform antworte.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Viele Grüße

Noel

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Vollmacht oder Trademark für Reaktivierung gefordert – nur Brand Approval beantragt

Hallo zusammen,

mein Amazon-Verkäuferkonto wurde eingeschränkt und Amazon fordert zur Reaktivierung Folgendes an:

"Vielen Dank für den eingereichten Widerspruch.

Wir haben Ihre Einsendung erhalten. Die uns zurzeit vorliegenden Informationen reichen aber nicht aus, um Ihr Konto zu reaktivieren. Senden Sie uns zur Reaktivierung Ihres Kontos bitte eines der Folgenden:

-- Eine Vollmacht vom Inhaber der Markenrechte, die Sie zur Änderung des Markennamens, des Titels, der Produktdetailseite oder des Markenattributs berechtigt

-- Nachweisdokument, das belegt, dass Sie der Inhaber der Markenrechte sind. Dies könnte z. B. ein Markenregistrierungsdokument sein.

Das Dokument muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

-- Es muss gültig sein, d. h. nicht abgelaufen, widerrufen oder geschlossen.

-- Es muss in Farbe sein, gute Qualität aufweisen, klar lesbar sein (nicht aus einem Winkel aufgenommen, unscharf oder abgeschnitten) und die vollständige Seite zeigen.

-- Es muss die gleichen Informationen enthalten (z. B. Name und Adresse des Kunden), mit denen Sie sich für den Verkauf bei Amazon registriert haben.

-- Das Dokument (Vorder- und Rückseite, falls zutreffend) muss vollständig zu sehen sein.

-- Es muss im JPG-, PDF- oder DOCX-Format vorliegen.

-- Es muss echt und unverändert sein.

Wenn wir Ihren Antrag nicht konkret nachvollziehen können, wird Ihr Konto nicht reaktiviert."

Ich möchte klarstellen, dass ich nur eine Markenfreigabe (Brand Approval) beantragt habe und nicht am Amazon Brand Registry teilnehme.

Meine Marke ist nicht als Marke (Trademark) registriert, und ich habe auch keinen Markenschutz beansprucht.

Der Markenname wurde bei der Erstellung des Listings hinzugefügt, und die Produkte sind mit meinem Markennamen gekennzeichnet, jedoch ohne eingetragene Marke.

Meine Fragen:

Warum fordert Amazon eine Markenregistrierung, obwohl ich kein Brand Registry beantragt habe?

Ist es akzeptabel, eine selbst ausgestellte Erklärung oder Vollmacht einzureichen, aus der hervorgeht, dass ich Markeninhaber bin, auch ohne eingetragene Marke?

Hat jemand eine ähnliche Situation ohne eingetragene Marke erfolgreich lösen können?

Ich möchte sicherstellen, dass ich korrekt und richtlinienkonform antworte.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Viele Grüße

Noel

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Seller_gX1r7HAdIW0i5

Kurzfassung vorweg (Realität bei Amazon)

Sobald ein Markenname im Listing steht, behandelt Amazon den Fall wie einen Markenfall.

Sieh es aus amazon-Sicht: Du hast einen Markennamen verwendet, ohne Rechte nachweisen zu können. Da die Marke gar nicht existiert. Du hättest "Generisch" nutzen müssen, wenn du kein Markeninhaber oder eingetragener Nutzer einer Marke in der Brand Registry bist.

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Seller_p5dF4L2tO9BgY
Warum fordert Amazon eine Markenregistrierung, obwohl ich kein Brand Registry beantragt habe?
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  • Weil du einen Markennamen im Listing verwendest.
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Seller_p5dF4L2tO9BgY
Ist es akzeptabel, eine selbst ausgestellte Erklärung oder Vollmacht einzureichen, aus der hervorgeht, dass ich Markeninhaber bin, auch ohne eingetragene Marke?
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  • Nein. Denn du bist kein Markeninhaber.

Lösung: Marke anmelden. Das kostet nicht die Welt und bringt dir nur Vorteile.

Potentielle Lösung: Die "Marke" aus allen Listings entfernen.

LG, M.

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Seller_p5dF4L2tO9BgY

@Rachelle_Amazon Ich sehe, dass Sie ein Experte für solche Angelegenheiten sind. Haben Sie eine Lösung, wie ich das Problem beheben kann?

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Seller_K9HLjQfVcrdnP

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Wir haben Ihre Einsendung erhalten. Die uns zurzeit vorliegenden Informationen reichen aber nicht aus, um Ihr Konto zu reaktivieren. Senden Sie uns zur Reaktivierung Ihres Kontos bitte eines der Folgenden:

-- Eine Vollmacht vom Inhaber der Markenrechte, die Sie zur Änderung des Markennamens, des Titels, der Produktdetailseite oder des Markenattributs berechtigt

-- Nachweisdokument, das belegt, dass Sie der Inhaber der Markenrechte sind. Dies könnte z. B. ein Markenregistrierungsdokument sein.

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Genau das musst Du nun liefern.

Das Problem das ich sehe ist, auch wenn es klein-klein ist, Du nutzt das Wort Marke inflationär. Das ist nicht gut, denn Du hast keine Marke und entsprechend keine Berechtigung einen anderen Namen als "generisch" zu nutzen.

Anders gesagt: Du verwendest sogar möglicherweise einen Namen, der am Ende nicht einmal eingetragen wird, weil er eventuell gegen Rechte Dritter verstößt. Außerdem ist das latente Kundentäuschung.

Die Kollegen haben hier schon sehr gut den einzig richtigen Weg beschrieben, daher spare ich mir den. Ich möchte nur auf die Nachricht von Amazon hinweisen und was Du nun liefern musst damit es für Dich weiter geht.

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Seller_C8XxwTXrjLw11

Wenn du eine Marke angibst, soll diese registriert sein. Ansonsten "generisch" - Du gibst eine Marke an obwohl es keine ist - das führt zu diesen Problemen. Schiebe die Registrierung nach, ist der schnellste und einfachste Weg.

20
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Seller_GhPPYbCGxg4l5

Es scheint so, als gäbe es im vorliegenden Zusammenhang einen wesentlichen Unterschied zwischen amerikanischem und europäischem Marktplatz:

Zufällig hat Amazon gerade einen Thread zum Unterschied zwischen Markenregistrierung und "Markennamensgenehmigung" eröffnet und ist letztere "für Verkäufer ohne Markenzeichen" gedacht," die Markenprodukte einstellen müssen".

Eine registrierte Marke des eingestellten Produktes ist demnach Voraussetzung für die "brand approval". Das dürfte auch unser aller gemeinsame Vorstellung sein und allen Antworten hier zu Grunde liegen.

Auf dem amerikanischen Marktplatz dürfte es hingegen tatsächlich möglich sein, ein "brand approval" auch für Eigenmarken zu erhalten, die nirgendwo eingetragen sind. Darüber gibt es auf YouTube zahllose (aktuelle) Videos US-amerikanischer Creators, von denen ich mir nicht vorstellen kann, dass alle denselben Unsinn erzählen.

Vielleicht liegt darin das "Missverständnis" des Threaderstellers begründet...

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-- Eine Vollmacht vom Inhaber der Markenrechte, die Sie zur Änderung des Markennamens, des Titels, der Produktdetailseite oder des Markenattributs berechtigt

-- Nachweisdokument, das belegt, dass Sie der Inhaber der Markenrechte sind. Dies könnte z. B. ein Markenregistrierungsdokument sein.

Das Dokument muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

-- Es muss gültig sein, d. h. nicht abgelaufen, widerrufen oder geschlossen.

-- Es muss in Farbe sein, gute Qualität aufweisen, klar lesbar sein (nicht aus einem Winkel aufgenommen, unscharf oder abgeschnitten) und die vollständige Seite zeigen.

-- Es muss die gleichen Informationen enthalten (z. B. Name und Adresse des Kunden), mit denen Sie sich für den Verkauf bei Amazon registriert haben.

-- Das Dokument (Vorder- und Rückseite, falls zutreffend) muss vollständig zu sehen sein.

-- Es muss im JPG-, PDF- oder DOCX-Format vorliegen.

-- Es muss echt und unverändert sein.

Wenn wir Ihren Antrag nicht konkret nachvollziehen können, wird Ihr Konto nicht reaktiviert."

Ich möchte klarstellen, dass ich nur eine Markenfreigabe (Brand Approval) beantragt habe und nicht am Amazon Brand Registry teilnehme.

Meine Marke ist nicht als Marke (Trademark) registriert, und ich habe auch keinen Markenschutz beansprucht.

Der Markenname wurde bei der Erstellung des Listings hinzugefügt, und die Produkte sind mit meinem Markennamen gekennzeichnet, jedoch ohne eingetragene Marke.

Meine Fragen:

Warum fordert Amazon eine Markenregistrierung, obwohl ich kein Brand Registry beantragt habe?

Ist es akzeptabel, eine selbst ausgestellte Erklärung oder Vollmacht einzureichen, aus der hervorgeht, dass ich Markeninhaber bin, auch ohne eingetragene Marke?

Hat jemand eine ähnliche Situation ohne eingetragene Marke erfolgreich lösen können?

Ich möchte sicherstellen, dass ich korrekt und richtlinienkonform antworte.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Viele Grüße

Noel

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-- Eine Vollmacht vom Inhaber der Markenrechte, die Sie zur Änderung des Markennamens, des Titels, der Produktdetailseite oder des Markenattributs berechtigt

-- Nachweisdokument, das belegt, dass Sie der Inhaber der Markenrechte sind. Dies könnte z. B. ein Markenregistrierungsdokument sein.

Das Dokument muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

-- Es muss gültig sein, d. h. nicht abgelaufen, widerrufen oder geschlossen.

-- Es muss in Farbe sein, gute Qualität aufweisen, klar lesbar sein (nicht aus einem Winkel aufgenommen, unscharf oder abgeschnitten) und die vollständige Seite zeigen.

-- Es muss die gleichen Informationen enthalten (z. B. Name und Adresse des Kunden), mit denen Sie sich für den Verkauf bei Amazon registriert haben.

-- Das Dokument (Vorder- und Rückseite, falls zutreffend) muss vollständig zu sehen sein.

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Meine Marke ist nicht als Marke (Trademark) registriert, und ich habe auch keinen Markenschutz beansprucht.

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Das Dokument muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

-- Es muss gültig sein, d. h. nicht abgelaufen, widerrufen oder geschlossen.

-- Es muss in Farbe sein, gute Qualität aufweisen, klar lesbar sein (nicht aus einem Winkel aufgenommen, unscharf oder abgeschnitten) und die vollständige Seite zeigen.

-- Es muss die gleichen Informationen enthalten (z. B. Name und Adresse des Kunden), mit denen Sie sich für den Verkauf bei Amazon registriert haben.

-- Das Dokument (Vorder- und Rückseite, falls zutreffend) muss vollständig zu sehen sein.

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Warum fordert Amazon eine Markenregistrierung, obwohl ich kein Brand Registry beantragt habe?

Ist es akzeptabel, eine selbst ausgestellte Erklärung oder Vollmacht einzureichen, aus der hervorgeht, dass ich Markeninhaber bin, auch ohne eingetragene Marke?

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Sobald ein Markenname im Listing steht, behandelt Amazon den Fall wie einen Markenfall.

Sieh es aus amazon-Sicht: Du hast einen Markennamen verwendet, ohne Rechte nachweisen zu können. Da die Marke gar nicht existiert. Du hättest "Generisch" nutzen müssen, wenn du kein Markeninhaber oder eingetragener Nutzer einer Marke in der Brand Registry bist.

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Potentielle Lösung: Die "Marke" aus allen Listings entfernen.

LG, M.

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@Rachelle_Amazon Ich sehe, dass Sie ein Experte für solche Angelegenheiten sind. Haben Sie eine Lösung, wie ich das Problem beheben kann?

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Wir haben Ihre Einsendung erhalten. Die uns zurzeit vorliegenden Informationen reichen aber nicht aus, um Ihr Konto zu reaktivieren. Senden Sie uns zur Reaktivierung Ihres Kontos bitte eines der Folgenden:

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-- Nachweisdokument, das belegt, dass Sie der Inhaber der Markenrechte sind. Dies könnte z. B. ein Markenregistrierungsdokument sein.

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Genau das musst Du nun liefern.

Das Problem das ich sehe ist, auch wenn es klein-klein ist, Du nutzt das Wort Marke inflationär. Das ist nicht gut, denn Du hast keine Marke und entsprechend keine Berechtigung einen anderen Namen als "generisch" zu nutzen.

Anders gesagt: Du verwendest sogar möglicherweise einen Namen, der am Ende nicht einmal eingetragen wird, weil er eventuell gegen Rechte Dritter verstößt. Außerdem ist das latente Kundentäuschung.

Die Kollegen haben hier schon sehr gut den einzig richtigen Weg beschrieben, daher spare ich mir den. Ich möchte nur auf die Nachricht von Amazon hinweisen und was Du nun liefern musst damit es für Dich weiter geht.

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Wenn du eine Marke angibst, soll diese registriert sein. Ansonsten "generisch" - Du gibst eine Marke an obwohl es keine ist - das führt zu diesen Problemen. Schiebe die Registrierung nach, ist der schnellste und einfachste Weg.

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Es scheint so, als gäbe es im vorliegenden Zusammenhang einen wesentlichen Unterschied zwischen amerikanischem und europäischem Marktplatz:

Zufällig hat Amazon gerade einen Thread zum Unterschied zwischen Markenregistrierung und "Markennamensgenehmigung" eröffnet und ist letztere "für Verkäufer ohne Markenzeichen" gedacht," die Markenprodukte einstellen müssen".

Eine registrierte Marke des eingestellten Produktes ist demnach Voraussetzung für die "brand approval". Das dürfte auch unser aller gemeinsame Vorstellung sein und allen Antworten hier zu Grunde liegen.

Auf dem amerikanischen Marktplatz dürfte es hingegen tatsächlich möglich sein, ein "brand approval" auch für Eigenmarken zu erhalten, die nirgendwo eingetragen sind. Darüber gibt es auf YouTube zahllose (aktuelle) Videos US-amerikanischer Creators, von denen ich mir nicht vorstellen kann, dass alle denselben Unsinn erzählen.

Vielleicht liegt darin das "Missverständnis" des Threaderstellers begründet...

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Sobald ein Markenname im Listing steht, behandelt Amazon den Fall wie einen Markenfall.

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Potentielle Lösung: Die "Marke" aus allen Listings entfernen.

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Sobald ein Markenname im Listing steht, behandelt Amazon den Fall wie einen Markenfall.

Sieh es aus amazon-Sicht: Du hast einen Markennamen verwendet, ohne Rechte nachweisen zu können. Da die Marke gar nicht existiert. Du hättest "Generisch" nutzen müssen, wenn du kein Markeninhaber oder eingetragener Nutzer einer Marke in der Brand Registry bist.

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Potentielle Lösung: Die "Marke" aus allen Listings entfernen.

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@Rachelle_Amazon Ich sehe, dass Sie ein Experte für solche Angelegenheiten sind. Haben Sie eine Lösung, wie ich das Problem beheben kann?

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Das Problem das ich sehe ist, auch wenn es klein-klein ist, Du nutzt das Wort Marke inflationär. Das ist nicht gut, denn Du hast keine Marke und entsprechend keine Berechtigung einen anderen Namen als "generisch" zu nutzen.

Anders gesagt: Du verwendest sogar möglicherweise einen Namen, der am Ende nicht einmal eingetragen wird, weil er eventuell gegen Rechte Dritter verstößt. Außerdem ist das latente Kundentäuschung.

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Das Problem das ich sehe ist, auch wenn es klein-klein ist, Du nutzt das Wort Marke inflationär. Das ist nicht gut, denn Du hast keine Marke und entsprechend keine Berechtigung einen anderen Namen als "generisch" zu nutzen.

Anders gesagt: Du verwendest sogar möglicherweise einen Namen, der am Ende nicht einmal eingetragen wird, weil er eventuell gegen Rechte Dritter verstößt. Außerdem ist das latente Kundentäuschung.

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Es scheint so, als gäbe es im vorliegenden Zusammenhang einen wesentlichen Unterschied zwischen amerikanischem und europäischem Marktplatz:

Zufällig hat Amazon gerade einen Thread zum Unterschied zwischen Markenregistrierung und "Markennamensgenehmigung" eröffnet und ist letztere "für Verkäufer ohne Markenzeichen" gedacht," die Markenprodukte einstellen müssen".

Eine registrierte Marke des eingestellten Produktes ist demnach Voraussetzung für die "brand approval". Das dürfte auch unser aller gemeinsame Vorstellung sein und allen Antworten hier zu Grunde liegen.

Auf dem amerikanischen Marktplatz dürfte es hingegen tatsächlich möglich sein, ein "brand approval" auch für Eigenmarken zu erhalten, die nirgendwo eingetragen sind. Darüber gibt es auf YouTube zahllose (aktuelle) Videos US-amerikanischer Creators, von denen ich mir nicht vorstellen kann, dass alle denselben Unsinn erzählen.

Vielleicht liegt darin das "Missverständnis" des Threaderstellers begründet...

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Zufällig hat Amazon gerade einen Thread zum Unterschied zwischen Markenregistrierung und "Markennamensgenehmigung" eröffnet und ist letztere "für Verkäufer ohne Markenzeichen" gedacht," die Markenprodukte einstellen müssen".

Eine registrierte Marke des eingestellten Produktes ist demnach Voraussetzung für die "brand approval". Das dürfte auch unser aller gemeinsame Vorstellung sein und allen Antworten hier zu Grunde liegen.

Auf dem amerikanischen Marktplatz dürfte es hingegen tatsächlich möglich sein, ein "brand approval" auch für Eigenmarken zu erhalten, die nirgendwo eingetragen sind. Darüber gibt es auf YouTube zahllose (aktuelle) Videos US-amerikanischer Creators, von denen ich mir nicht vorstellen kann, dass alle denselben Unsinn erzählen.

Vielleicht liegt darin das "Missverständnis" des Threaderstellers begründet...

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