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Seller_do4yxOvtFyA2B

Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anforderungen Fotos PS01 bis PS06

Wir möchten die Sicherheitshinweise/Bedienungsanleitung für unsere Produkte (PSA - persönlicher Schutzausrüstung - Sonnenbrillen) über die Bildvarianten PS01 bis PS06 hochladen. Wir möchten hierfür das Begleitdokument/Bedienungsanleitung bei Amazon hochladen, das auch jeder Sonnenbrille beiliegt. Wie gesetzlich vorgeschrieben, steht auf dem Begleitdokument auch eine Internetseite, über die der Käufer die Konformitätserklärung abrufen kann. Bei Amazon darf jedoch keine Internetseite angegeben werden, die den Käufer vom Kauf bei Amazon abhalten kann. Wir haben keinen eigenen Internetshop, jedoch haben wir eine Internetseite, auf der die Konformitätserklärungen zum Download bereit stehen.

Wenn wir die Sicherheitshinweise (Foto bzw. Scan des Begleitdokuments - Sicherheitshinweise/Bedienungsanleitung) bei Amazon hochladen, auf der auch die Website für den Download der Konformitätserklärungen steht, verstoßen wir sicherlich damit gegen die Amazon-Regeln. Unsere E-Mailadresse steht auch auf dem Begleitdokument. Das ist sicherlich auch nicht erlaubt.

Kann uns jemand mitteilen wie es gemäß Amazon-Regeln richtig ist? Sollen wir das Begleitdokument inklusive Internetseite für Konformitätserklärungen und E-Mailadresse bei Amazon als Bildvariante PS01 bis PS06 hochladen oder müssen dann die Internetseite und E-Mailadresse zuvor geschwärzt werden?

Fotos von den Sonnenbrillen mit der Modellnummer und CE-Zeichen muss man auch bei PS01 bis PS06 hochladen oder welche Bildvariante sollte man hierfür nehmen? Ist es Pflicht, dass man Fotos der Modellnummern und des CE-Zeichens bei Amazon hochlädt?

Wäre um Antworten dankbar.

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Seller_do4yxOvtFyA2B

Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anforderungen Fotos PS01 bis PS06

Wir möchten die Sicherheitshinweise/Bedienungsanleitung für unsere Produkte (PSA - persönlicher Schutzausrüstung - Sonnenbrillen) über die Bildvarianten PS01 bis PS06 hochladen. Wir möchten hierfür das Begleitdokument/Bedienungsanleitung bei Amazon hochladen, das auch jeder Sonnenbrille beiliegt. Wie gesetzlich vorgeschrieben, steht auf dem Begleitdokument auch eine Internetseite, über die der Käufer die Konformitätserklärung abrufen kann. Bei Amazon darf jedoch keine Internetseite angegeben werden, die den Käufer vom Kauf bei Amazon abhalten kann. Wir haben keinen eigenen Internetshop, jedoch haben wir eine Internetseite, auf der die Konformitätserklärungen zum Download bereit stehen.

Wenn wir die Sicherheitshinweise (Foto bzw. Scan des Begleitdokuments - Sicherheitshinweise/Bedienungsanleitung) bei Amazon hochladen, auf der auch die Website für den Download der Konformitätserklärungen steht, verstoßen wir sicherlich damit gegen die Amazon-Regeln. Unsere E-Mailadresse steht auch auf dem Begleitdokument. Das ist sicherlich auch nicht erlaubt.

Kann uns jemand mitteilen wie es gemäß Amazon-Regeln richtig ist? Sollen wir das Begleitdokument inklusive Internetseite für Konformitätserklärungen und E-Mailadresse bei Amazon als Bildvariante PS01 bis PS06 hochladen oder müssen dann die Internetseite und E-Mailadresse zuvor geschwärzt werden?

Fotos von den Sonnenbrillen mit der Modellnummer und CE-Zeichen muss man auch bei PS01 bis PS06 hochladen oder welche Bildvariante sollte man hierfür nehmen? Ist es Pflicht, dass man Fotos der Modellnummern und des CE-Zeichens bei Amazon hochlädt?

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_do4yxOvtFyA2B

Hi @Seller_do4yxOvtFyA2B,

du hast eine sehr ähnliche Frage bereits hier gestellt.

Ich mache hier zu!

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_do4yxOvtFyA2B

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Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anforderungen Fotos PS01 bis PS06

von Seller_do4yxOvtFyA2B

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_do4yxOvtFyA2B

Hi @Seller_do4yxOvtFyA2B,

du hast eine sehr ähnliche Frage bereits hier gestellt.

Ich mache hier zu!

Beste Grüße

Rachelle

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