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Seller_MSKg30a9lWqeF

Umsatzsteuer von Amazon abgezogen oder selber bezahlen

Guten Tag,
Muss man die Umsatzsteuer bei den halbmonatlichen Auszahlungen noch abrechnen? PS: Bin umsatzsteuerpflichtig und habe meine USt-ID bei Amazon hinterlegt.
Wenn ich mir die Auszahlungen ansehe ist der Artikelpreis immer netto, also ohne Umsatzsteuer ausgezahlt wurden.
MfG
Florian M

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49 Antworten
Tags:Steuern, Zahlungen
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Seller_MSKg30a9lWqeF

Umsatzsteuer von Amazon abgezogen oder selber bezahlen

Guten Tag,
Muss man die Umsatzsteuer bei den halbmonatlichen Auszahlungen noch abrechnen? PS: Bin umsatzsteuerpflichtig und habe meine USt-ID bei Amazon hinterlegt.
Wenn ich mir die Auszahlungen ansehe ist der Artikelpreis immer netto, also ohne Umsatzsteuer ausgezahlt wurden.
MfG
Florian M

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Seller_C7lJ4iwlZisC0
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

Falsch. Den Artikelpreis erhälst du immer brutto. Abgezogen ist nur die Verkaufsgebühr.
Du erhältst den vom Käufer gezahlten Betrag und musst selbstverständlcih die Umsatzsteuer selbst rausrechnen und abführen.

100
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Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

Die Umsatzsteuer fällt nicht erst bei der Auszahlung durch Amazon an. Und ja, du musst dich selbst darum kümmern bzw. jemanden damit beauftragen.

60
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Seller_FSOs2jxpsmmhK
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

nicht nur abrechnen, sondern auch abführen

selbstverständlich NICHT

20
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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

Wenn ich mir deine Frage anschaue, dann habe ich das Gefühl, dass du noch vollkommen falsch denkst.
Suche mal im Sellercentral nach der Seite “Transaktionsdetails”. Jede ausgezahlte Bestellung hat eine solche Seite und man kommt über unterschiedliche Wege dorthin.
Ganz oben steht dann der Artikelpreis bei einer Bestellung. Das hat dein Kunde bezahlt und von diesem Preis musst du die Umsatzsteuer errechnen und ans Finanzamt abführen.
Ganz unten steht die Summe, die dir Amazon auszahlt.
Zwischen den beiden Zahlen stehen die Gebühren, die Amazon dir für verschiedene Leistungen berechnet.
FAZIT: Du musst auf deinen Gesamtumsatz die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, nicht nur auf das, was dir Amazon auszahlt.

30
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Seller_2JQpeeDptIS70
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

Hallo, natürlich muss man immer die Mehrwertsteuer bei seinem Finanzamt für jeden verkauften Artikel abführen.
Herzliche Grüsse
Silberling

20
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Seller_XJV8qz8ct9Tja
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

Wie kannst du denn mit so wenig Ahnung überhaupt umsatzsteuerpflichtig werden? Ist wohl eher eine Trollfrage, andernfalls sei dankbar für die gnädigen Antworten der Vorgänger-innen; so milde kommt so ein Fall hier sonst nicht weg. Die sind alle noch im C-Modus (bis auf den ‘Klax64’, den vielschreibenden Nichtssager).

30
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Seller_jtEOtJqjlOpm6
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

Also bei mir ist der Artikelpreis im Ausahlungsbericht auch immer netto. Die eingenommene Umsatzsteuer schreibt amazon über den Posten “Andere (Gutschrift für Versandkosten und Geschenkverpackung)” gut. Ist zumindest bei mir so…

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Seller_jckUKIdx7r7Zu
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

alles was du von amazon überwiesen bekommst ist Umsatzsteuerpflichtig : Verkaufserlöse + andere Versandkosten u.a. , amazon Gebühren sind steuerfrei da amazon kein deutsches Unternehmen ist,
kann aber in der Steuererklärung gegen gerechnet werden frag mal deinen Steuerberater

20
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Seller_J6gqUJdOT7WLM
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

Guten Morgen,

am besten du setzt dich zuerst mit deinem Ansprechpartner bei der SIHK in Verbindung und lässt dir erklären, welche gesetzlichen Mindestanforderungen für den Handel im Internet bestehen (Impressum, Verbraucherschutz, AGB, Rückgabebedingungen) , damit du rechtlich sauber bist.

Als 2. suchst du dir einen Steuerberater, der sich mit den steuerlichen Dingen, insbesondere dem Handel auf Amazon auskennt, damit dich das Finanzamt bei der ersten Prüfung nicht mit hohen Nachforderungen belastet.

Beispiel: Wenn du etwas zu 11,90 verkauft, zahlt die Amazon abzgl. Gebühr und dem von dir eingestellen Tarif sowie der Kategorie ca. 10 Euro aus (Zahlen dienen nur als Beispiel).
Dein Produkt unterliegt der UST mit 19%.
Wenn du jetzt die erhalten Umsatzsteuer, abzüglich deiner Vorsteuer an das Finanzamt abführen mußt, kommt der Betrag von 11,90 zum Ansatz (also hierrin sind 1,90 UST) und nicht der ausgezahlte Betrag von 10 Euro (wo nur 1,60 Euro Steuer drin sind).
Dazu kommt die Besonderheit mit der nette Rechnung von Amazon, so du denn deine Steuernummer richtig bei Amazon hinterlegt hast, etc…
Da kann dir nur ein Experte helfen, da wir hier keine rechtssichere Beratung aufführen.
In sofern, unsere Beratung, HOL DIE SCHNELL HILFE, ehe es dich überholt.

in diesem Sinne, euch allen gute Geschäfte

10
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Seller_IXdrFaW5Uo2qE
In Antwort auf: Post von: Seller_MSKg30a9lWqeF

Es erschreckt mich immer wieder wie wissenslos Menschen sich in die Selbstständigkeit begeben. Hier sollte doch vor diesem Schritt eine Grundfortbildung in Pflichten als Selbstständiger durchgeführt werden.

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Seller_MSKg30a9lWqeF

Umsatzsteuer von Amazon abgezogen oder selber bezahlen

Guten Tag,
Muss man die Umsatzsteuer bei den halbmonatlichen Auszahlungen noch abrechnen? PS: Bin umsatzsteuerpflichtig und habe meine USt-ID bei Amazon hinterlegt.
Wenn ich mir die Auszahlungen ansehe ist der Artikelpreis immer netto, also ohne Umsatzsteuer ausgezahlt wurden.
MfG
Florian M

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Seller_MSKg30a9lWqeF

Umsatzsteuer von Amazon abgezogen oder selber bezahlen

Guten Tag,
Muss man die Umsatzsteuer bei den halbmonatlichen Auszahlungen noch abrechnen? PS: Bin umsatzsteuerpflichtig und habe meine USt-ID bei Amazon hinterlegt.
Wenn ich mir die Auszahlungen ansehe ist der Artikelpreis immer netto, also ohne Umsatzsteuer ausgezahlt wurden.
MfG
Florian M

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Umsatzsteuer von Amazon abgezogen oder selber bezahlen

von Seller_MSKg30a9lWqeF

Guten Tag,
Muss man die Umsatzsteuer bei den halbmonatlichen Auszahlungen noch abrechnen? PS: Bin umsatzsteuerpflichtig und habe meine USt-ID bei Amazon hinterlegt.
Wenn ich mir die Auszahlungen ansehe ist der Artikelpreis immer netto, also ohne Umsatzsteuer ausgezahlt wurden.
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Seller_C7lJ4iwlZisC0
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Falsch. Den Artikelpreis erhälst du immer brutto. Abgezogen ist nur die Verkaufsgebühr.
Du erhältst den vom Käufer gezahlten Betrag und musst selbstverständlcih die Umsatzsteuer selbst rausrechnen und abführen.

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Seller_iVZ814C8ZJYeR
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Seller_FSOs2jxpsmmhK
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nicht nur abrechnen, sondern auch abführen

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Wenn ich mir deine Frage anschaue, dann habe ich das Gefühl, dass du noch vollkommen falsch denkst.
Suche mal im Sellercentral nach der Seite “Transaktionsdetails”. Jede ausgezahlte Bestellung hat eine solche Seite und man kommt über unterschiedliche Wege dorthin.
Ganz oben steht dann der Artikelpreis bei einer Bestellung. Das hat dein Kunde bezahlt und von diesem Preis musst du die Umsatzsteuer errechnen und ans Finanzamt abführen.
Ganz unten steht die Summe, die dir Amazon auszahlt.
Zwischen den beiden Zahlen stehen die Gebühren, die Amazon dir für verschiedene Leistungen berechnet.
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Seller_2JQpeeDptIS70
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Hallo, natürlich muss man immer die Mehrwertsteuer bei seinem Finanzamt für jeden verkauften Artikel abführen.
Herzliche Grüsse
Silberling

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Seller_XJV8qz8ct9Tja
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Wie kannst du denn mit so wenig Ahnung überhaupt umsatzsteuerpflichtig werden? Ist wohl eher eine Trollfrage, andernfalls sei dankbar für die gnädigen Antworten der Vorgänger-innen; so milde kommt so ein Fall hier sonst nicht weg. Die sind alle noch im C-Modus (bis auf den ‘Klax64’, den vielschreibenden Nichtssager).

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Seller_jtEOtJqjlOpm6
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Also bei mir ist der Artikelpreis im Ausahlungsbericht auch immer netto. Die eingenommene Umsatzsteuer schreibt amazon über den Posten “Andere (Gutschrift für Versandkosten und Geschenkverpackung)” gut. Ist zumindest bei mir so…

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Seller_jckUKIdx7r7Zu
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alles was du von amazon überwiesen bekommst ist Umsatzsteuerpflichtig : Verkaufserlöse + andere Versandkosten u.a. , amazon Gebühren sind steuerfrei da amazon kein deutsches Unternehmen ist,
kann aber in der Steuererklärung gegen gerechnet werden frag mal deinen Steuerberater

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Guten Morgen,

am besten du setzt dich zuerst mit deinem Ansprechpartner bei der SIHK in Verbindung und lässt dir erklären, welche gesetzlichen Mindestanforderungen für den Handel im Internet bestehen (Impressum, Verbraucherschutz, AGB, Rückgabebedingungen) , damit du rechtlich sauber bist.

Als 2. suchst du dir einen Steuerberater, der sich mit den steuerlichen Dingen, insbesondere dem Handel auf Amazon auskennt, damit dich das Finanzamt bei der ersten Prüfung nicht mit hohen Nachforderungen belastet.

Beispiel: Wenn du etwas zu 11,90 verkauft, zahlt die Amazon abzgl. Gebühr und dem von dir eingestellen Tarif sowie der Kategorie ca. 10 Euro aus (Zahlen dienen nur als Beispiel).
Dein Produkt unterliegt der UST mit 19%.
Wenn du jetzt die erhalten Umsatzsteuer, abzüglich deiner Vorsteuer an das Finanzamt abführen mußt, kommt der Betrag von 11,90 zum Ansatz (also hierrin sind 1,90 UST) und nicht der ausgezahlte Betrag von 10 Euro (wo nur 1,60 Euro Steuer drin sind).
Dazu kommt die Besonderheit mit der nette Rechnung von Amazon, so du denn deine Steuernummer richtig bei Amazon hinterlegt hast, etc…
Da kann dir nur ein Experte helfen, da wir hier keine rechtssichere Beratung aufführen.
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Falsch. Den Artikelpreis erhälst du immer brutto. Abgezogen ist nur die Verkaufsgebühr.
Du erhältst den vom Käufer gezahlten Betrag und musst selbstverständlcih die Umsatzsteuer selbst rausrechnen und abführen.

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Falsch. Den Artikelpreis erhälst du immer brutto. Abgezogen ist nur die Verkaufsgebühr.
Du erhältst den vom Käufer gezahlten Betrag und musst selbstverständlcih die Umsatzsteuer selbst rausrechnen und abführen.

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Die Umsatzsteuer fällt nicht erst bei der Auszahlung durch Amazon an. Und ja, du musst dich selbst darum kümmern bzw. jemanden damit beauftragen.

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Die Umsatzsteuer fällt nicht erst bei der Auszahlung durch Amazon an. Und ja, du musst dich selbst darum kümmern bzw. jemanden damit beauftragen.

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Seller_FSOs2jxpsmmhK
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nicht nur abrechnen, sondern auch abführen

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nicht nur abrechnen, sondern auch abführen

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Wenn ich mir deine Frage anschaue, dann habe ich das Gefühl, dass du noch vollkommen falsch denkst.
Suche mal im Sellercentral nach der Seite “Transaktionsdetails”. Jede ausgezahlte Bestellung hat eine solche Seite und man kommt über unterschiedliche Wege dorthin.
Ganz oben steht dann der Artikelpreis bei einer Bestellung. Das hat dein Kunde bezahlt und von diesem Preis musst du die Umsatzsteuer errechnen und ans Finanzamt abführen.
Ganz unten steht die Summe, die dir Amazon auszahlt.
Zwischen den beiden Zahlen stehen die Gebühren, die Amazon dir für verschiedene Leistungen berechnet.
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Wenn ich mir deine Frage anschaue, dann habe ich das Gefühl, dass du noch vollkommen falsch denkst.
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Ganz oben steht dann der Artikelpreis bei einer Bestellung. Das hat dein Kunde bezahlt und von diesem Preis musst du die Umsatzsteuer errechnen und ans Finanzamt abführen.
Ganz unten steht die Summe, die dir Amazon auszahlt.
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Wie kannst du denn mit so wenig Ahnung überhaupt umsatzsteuerpflichtig werden? Ist wohl eher eine Trollfrage, andernfalls sei dankbar für die gnädigen Antworten der Vorgänger-innen; so milde kommt so ein Fall hier sonst nicht weg. Die sind alle noch im C-Modus (bis auf den ‘Klax64’, den vielschreibenden Nichtssager).

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Wie kannst du denn mit so wenig Ahnung überhaupt umsatzsteuerpflichtig werden? Ist wohl eher eine Trollfrage, andernfalls sei dankbar für die gnädigen Antworten der Vorgänger-innen; so milde kommt so ein Fall hier sonst nicht weg. Die sind alle noch im C-Modus (bis auf den ‘Klax64’, den vielschreibenden Nichtssager).

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Seller_jtEOtJqjlOpm6
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Also bei mir ist der Artikelpreis im Ausahlungsbericht auch immer netto. Die eingenommene Umsatzsteuer schreibt amazon über den Posten “Andere (Gutschrift für Versandkosten und Geschenkverpackung)” gut. Ist zumindest bei mir so…

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Seller_jckUKIdx7r7Zu
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alles was du von amazon überwiesen bekommst ist Umsatzsteuerpflichtig : Verkaufserlöse + andere Versandkosten u.a. , amazon Gebühren sind steuerfrei da amazon kein deutsches Unternehmen ist,
kann aber in der Steuererklärung gegen gerechnet werden frag mal deinen Steuerberater

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alles was du von amazon überwiesen bekommst ist Umsatzsteuerpflichtig : Verkaufserlöse + andere Versandkosten u.a. , amazon Gebühren sind steuerfrei da amazon kein deutsches Unternehmen ist,
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Seller_J6gqUJdOT7WLM
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Guten Morgen,

am besten du setzt dich zuerst mit deinem Ansprechpartner bei der SIHK in Verbindung und lässt dir erklären, welche gesetzlichen Mindestanforderungen für den Handel im Internet bestehen (Impressum, Verbraucherschutz, AGB, Rückgabebedingungen) , damit du rechtlich sauber bist.

Als 2. suchst du dir einen Steuerberater, der sich mit den steuerlichen Dingen, insbesondere dem Handel auf Amazon auskennt, damit dich das Finanzamt bei der ersten Prüfung nicht mit hohen Nachforderungen belastet.

Beispiel: Wenn du etwas zu 11,90 verkauft, zahlt die Amazon abzgl. Gebühr und dem von dir eingestellen Tarif sowie der Kategorie ca. 10 Euro aus (Zahlen dienen nur als Beispiel).
Dein Produkt unterliegt der UST mit 19%.
Wenn du jetzt die erhalten Umsatzsteuer, abzüglich deiner Vorsteuer an das Finanzamt abführen mußt, kommt der Betrag von 11,90 zum Ansatz (also hierrin sind 1,90 UST) und nicht der ausgezahlte Betrag von 10 Euro (wo nur 1,60 Euro Steuer drin sind).
Dazu kommt die Besonderheit mit der nette Rechnung von Amazon, so du denn deine Steuernummer richtig bei Amazon hinterlegt hast, etc…
Da kann dir nur ein Experte helfen, da wir hier keine rechtssichere Beratung aufführen.
In sofern, unsere Beratung, HOL DIE SCHNELL HILFE, ehe es dich überholt.

in diesem Sinne, euch allen gute Geschäfte

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Guten Morgen,

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Als 2. suchst du dir einen Steuerberater, der sich mit den steuerlichen Dingen, insbesondere dem Handel auf Amazon auskennt, damit dich das Finanzamt bei der ersten Prüfung nicht mit hohen Nachforderungen belastet.

Beispiel: Wenn du etwas zu 11,90 verkauft, zahlt die Amazon abzgl. Gebühr und dem von dir eingestellen Tarif sowie der Kategorie ca. 10 Euro aus (Zahlen dienen nur als Beispiel).
Dein Produkt unterliegt der UST mit 19%.
Wenn du jetzt die erhalten Umsatzsteuer, abzüglich deiner Vorsteuer an das Finanzamt abführen mußt, kommt der Betrag von 11,90 zum Ansatz (also hierrin sind 1,90 UST) und nicht der ausgezahlte Betrag von 10 Euro (wo nur 1,60 Euro Steuer drin sind).
Dazu kommt die Besonderheit mit der nette Rechnung von Amazon, so du denn deine Steuernummer richtig bei Amazon hinterlegt hast, etc…
Da kann dir nur ein Experte helfen, da wir hier keine rechtssichere Beratung aufführen.
In sofern, unsere Beratung, HOL DIE SCHNELL HILFE, ehe es dich überholt.

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Es erschreckt mich immer wieder wie wissenslos Menschen sich in die Selbstständigkeit begeben. Hier sollte doch vor diesem Schritt eine Grundfortbildung in Pflichten als Selbstständiger durchgeführt werden.

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