Es geht um die Bestellung 302-1792306-7162762, die Sendung wurde nachweislich abgeholt und dennoch wurde dem A-Z Antrag, dass die Sendung nicht erhalten wurde, stattgegeben. Eine umfangreiche Kommunikation mit der Kundin fand statt. Es gab nie eine Antwort der Kundin. Ich bitte um erneute Prüfung durch einen Moderator! Liebe Grüße
Sie haben Ihre Ware am 26.02.2025 aus der Postabholwand entnommen
Sendungsnummer
RQ136121136DE
Sendung von Absender*in anzeigen
Zugestellt am 26.02.2025 13:55
Sendungsdetails
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Es geht um die Bestellung 302-1792306-7162762, die Sendung wurde nachweislich abgeholt und dennoch wurde dem A-Z Antrag, dass die Sendung nicht erhalten wurde, stattgegeben. Eine umfangreiche Kommunikation mit der Kundin fand statt. Es gab nie eine Antwort der Kundin. Ich bitte um erneute Prüfung durch einen Moderator! Liebe Grüße
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Sende dem Kunden eine Rechnung mit deinem Sendungsnachweis.
Wenn er dann meint noch immer nicht zu bezahlen...Mahnbescheid online ausfüllen und Geld holen ,-)
Da können jetzt die Moderatoren auch nicht jeden A-Z Antrag oder Rezension oder negative Bewertung abarbeiten...da sind sie ja völlig überlastet.
Da muss man als Verkäufer auch schon selbst mal was tun und sich mit der Rechtslage befassen ;-)
Hatte ich auch schon , der Händler ist nichts wert, der Kunde darf alles
Hallo,
ich habe die solche Fälle gehabt. Sie schreiben die letzte Mahnung an die Kundin, wenn sie drauf nicht reagiert, schalten Sie einen Anwalt für Zivillrecht, so kriegen Ihr Geld zurück.Die Anwaltskosten übernimmt in dm Fall ihre Kundin.
Viel Erfolg.
VG G.Peters
Hallo @Seller_v8XqgvZFP6Hfp,
gerade deinen Fall angeschaut. Du hast zwar den Link zur Sendungsverfolgung geteilt, sehe allerdings keinen Zustellnachweis in den Nachrichten. Könntest du diesen noch nachschicken und damit dann nochmal Widerspruch einlegen?
Beste Grüße,
Jona
Es geht um die Bestellung 302-1792306-7162762, die Sendung wurde nachweislich abgeholt und dennoch wurde dem A-Z Antrag, dass die Sendung nicht erhalten wurde, stattgegeben. Eine umfangreiche Kommunikation mit der Kundin fand statt. Es gab nie eine Antwort der Kundin. Ich bitte um erneute Prüfung durch einen Moderator! Liebe Grüße
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Wenn er dann meint noch immer nicht zu bezahlen...Mahnbescheid online ausfüllen und Geld holen ,-)
Da können jetzt die Moderatoren auch nicht jeden A-Z Antrag oder Rezension oder negative Bewertung abarbeiten...da sind sie ja völlig überlastet.
Da muss man als Verkäufer auch schon selbst mal was tun und sich mit der Rechtslage befassen ;-)
Hatte ich auch schon , der Händler ist nichts wert, der Kunde darf alles
Hallo,
ich habe die solche Fälle gehabt. Sie schreiben die letzte Mahnung an die Kundin, wenn sie drauf nicht reagiert, schalten Sie einen Anwalt für Zivillrecht, so kriegen Ihr Geld zurück.Die Anwaltskosten übernimmt in dm Fall ihre Kundin.
Viel Erfolg.
VG G.Peters
Hallo @Seller_v8XqgvZFP6Hfp,
gerade deinen Fall angeschaut. Du hast zwar den Link zur Sendungsverfolgung geteilt, sehe allerdings keinen Zustellnachweis in den Nachrichten. Könntest du diesen noch nachschicken und damit dann nochmal Widerspruch einlegen?
Beste Grüße,
Jona
@Jona_Amazon @Rachelle_Amazon
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Wenn er dann meint noch immer nicht zu bezahlen...Mahnbescheid online ausfüllen und Geld holen ,-)
Da können jetzt die Moderatoren auch nicht jeden A-Z Antrag oder Rezension oder negative Bewertung abarbeiten...da sind sie ja völlig überlastet.
Da muss man als Verkäufer auch schon selbst mal was tun und sich mit der Rechtslage befassen ;-)
Sende dem Kunden eine Rechnung mit deinem Sendungsnachweis.
Wenn er dann meint noch immer nicht zu bezahlen...Mahnbescheid online ausfüllen und Geld holen ,-)
Da können jetzt die Moderatoren auch nicht jeden A-Z Antrag oder Rezension oder negative Bewertung abarbeiten...da sind sie ja völlig überlastet.
Da muss man als Verkäufer auch schon selbst mal was tun und sich mit der Rechtslage befassen ;-)
Hatte ich auch schon , der Händler ist nichts wert, der Kunde darf alles
Hatte ich auch schon , der Händler ist nichts wert, der Kunde darf alles
Hallo,
ich habe die solche Fälle gehabt. Sie schreiben die letzte Mahnung an die Kundin, wenn sie drauf nicht reagiert, schalten Sie einen Anwalt für Zivillrecht, so kriegen Ihr Geld zurück.Die Anwaltskosten übernimmt in dm Fall ihre Kundin.
Viel Erfolg.
VG G.Peters
Hallo,
ich habe die solche Fälle gehabt. Sie schreiben die letzte Mahnung an die Kundin, wenn sie drauf nicht reagiert, schalten Sie einen Anwalt für Zivillrecht, so kriegen Ihr Geld zurück.Die Anwaltskosten übernimmt in dm Fall ihre Kundin.
Viel Erfolg.
VG G.Peters
Hallo @Seller_v8XqgvZFP6Hfp,
gerade deinen Fall angeschaut. Du hast zwar den Link zur Sendungsverfolgung geteilt, sehe allerdings keinen Zustellnachweis in den Nachrichten. Könntest du diesen noch nachschicken und damit dann nochmal Widerspruch einlegen?
Beste Grüße,
Jona
Hallo @Seller_v8XqgvZFP6Hfp,
gerade deinen Fall angeschaut. Du hast zwar den Link zur Sendungsverfolgung geteilt, sehe allerdings keinen Zustellnachweis in den Nachrichten. Könntest du diesen noch nachschicken und damit dann nochmal Widerspruch einlegen?
Beste Grüße,
Jona