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Umsatzsteuer-Services bei Amazon wird zum 31. Oktober 2024 eingestellt

Wir bewerten unsere Programme und Dienstleistungen kontinuierlich, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen unserer Verkäufer weiterhin gerecht werden. Nach sorgfältiger Prüfung haben wir entschieden, das Programm "Umsatzsteuer-Services bei Amazon" zum 31. Oktober 2024 einzustellen. Wir wollen Sie bei Ihren Umsatzsteuerverpflichtungen unterstützen und arbeiten an einem verbesserten Programm für 2025.

Wenn Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon nutzen, können Sie in Zukunft Ihre Umsatzsteuervoranmeldung mit Ihrem aktuellen Steuerdienstleister ohne die Umsatzsteuer-Services bei Amazon durchführen.

  • Im August 2024 wird sich Ihr Steuerdienstleister mit Ihnen in Verbindung setzen, um die neuen Geschäftsbedingungen auszuhandeln und Ihr Benutzerkonto zu reaktivieren und Sie auf seine Plattform zu überführen.
  • Ihr Steuerdienstleister kümmert sich bis Ende September 2024 weiterhin um Ihre monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen mit den Umsatzsteuer-Services bei Amazon (mit Fälligkeit im Oktober 2024). Anschließend werden Sie automatisch von den Umsatzsteuer-Services bei Amazon abgemeldet.
  • Ihr aktueller Steuerdienstleister kümmert sich um alle künftigen Umsatzsteuervoranmeldungen und rechnet direkt mit Ihnen ab, beginnend mit der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober, die im November 2024 (monatliche Voranmeldung) bzw. im Januar 2025 (vierteljährliche Voranmeldung) fällig ist. Weitere Informationen zu Steuerdienstleistern und Tarifen finden Sie unter Verwalten Sie Ihre europäischen Mehrwertsteueranforderungen.
  • Bis zum 31. August 2025 können Sie alle Umsatzsteuerdokumente (z. B. Bescheinigungen zur Umsatzsteuerregistrierung, Voranmeldungsnachweise und Registrierungsunterlagen) in Seller Central herunterladen. Neue Umsatzsteuererklärungen, die nach dem 31. Oktober 2024 eingereicht werden, sind automatisch auf der Plattform Ihres Steuerdienstleisters verfügbar.

Wenn Sie nach dem 31. Oktober Ihren aktuellen Steuerdienstleister kündigen möchten, klicken Sie auf den Abmelde-Link in Ihrem Seller Central Fallprotokoll und kontaktieren Sie bis zum 1. Oktober 2024 einen Steuerdienstleister Ihrer Wahl, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Umsatzsteuerverpflichtungen weiterhin nachkommen.

Weitere Informationen finden Sie unter Häufig gestellte Fragen zu Umsatzsteuer-Services bei Amazon.

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Tags:Neuigkeiten und Ankündigungen
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Wir bewerten unsere Programme und Dienstleistungen kontinuierlich, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen unserer Verkäufer weiterhin gerecht werden. Nach sorgfältiger Prüfung haben wir entschieden, das Programm "Umsatzsteuer-Services bei Amazon" zum 31. Oktober 2024 einzustellen. Wir wollen Sie bei Ihren Umsatzsteuerverpflichtungen unterstützen und arbeiten an einem verbesserten Programm für 2025.

Wenn Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon nutzen, können Sie in Zukunft Ihre Umsatzsteuervoranmeldung mit Ihrem aktuellen Steuerdienstleister ohne die Umsatzsteuer-Services bei Amazon durchführen.

  • Im August 2024 wird sich Ihr Steuerdienstleister mit Ihnen in Verbindung setzen, um die neuen Geschäftsbedingungen auszuhandeln und Ihr Benutzerkonto zu reaktivieren und Sie auf seine Plattform zu überführen.
  • Ihr Steuerdienstleister kümmert sich bis Ende September 2024 weiterhin um Ihre monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen mit den Umsatzsteuer-Services bei Amazon (mit Fälligkeit im Oktober 2024). Anschließend werden Sie automatisch von den Umsatzsteuer-Services bei Amazon abgemeldet.
  • Ihr aktueller Steuerdienstleister kümmert sich um alle künftigen Umsatzsteuervoranmeldungen und rechnet direkt mit Ihnen ab, beginnend mit der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober, die im November 2024 (monatliche Voranmeldung) bzw. im Januar 2025 (vierteljährliche Voranmeldung) fällig ist. Weitere Informationen zu Steuerdienstleistern und Tarifen finden Sie unter Verwalten Sie Ihre europäischen Mehrwertsteueranforderungen.
  • Bis zum 31. August 2025 können Sie alle Umsatzsteuerdokumente (z. B. Bescheinigungen zur Umsatzsteuerregistrierung, Voranmeldungsnachweise und Registrierungsunterlagen) in Seller Central herunterladen. Neue Umsatzsteuererklärungen, die nach dem 31. Oktober 2024 eingereicht werden, sind automatisch auf der Plattform Ihres Steuerdienstleisters verfügbar.

Wenn Sie nach dem 31. Oktober Ihren aktuellen Steuerdienstleister kündigen möchten, klicken Sie auf den Abmelde-Link in Ihrem Seller Central Fallprotokoll und kontaktieren Sie bis zum 1. Oktober 2024 einen Steuerdienstleister Ihrer Wahl, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Umsatzsteuerverpflichtungen weiterhin nachkommen.

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Seller_KFiOCNzjNltJ7
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Hmmm ... ich lese hier dauernd was von automatisch. Werde automatisch abgemeldet glaub ich ja noch. Aber alle Dokumente sind automatisch bei meinem Steuerdienstleister und mein Steuerdienstleister macht alles automatisch usw. usf. ... woher will AMZ wissen, was mein Steuerdienstleister alles macht? Verstehe ich da was falsch?

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Seller_NVDooF2o2hiDz
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Wie wirkt sich dies auf die Dienstleistung "VCS Lite" aus?

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Der Umsatzsteuer-Service berechnet doch den Zahlungsbetrag im Warenkorb, den der Kunde zu leisten hat und erstellt die Rechnung.

Das wird anhand der Kunden-, Händler- und Lieferdaten (UID-Registrierung des Kunden?, Zielland?, Absenderland?, VAT-Registrierungen des Händlers?, etc) berechnet.

Wenn Amazon diesen Service nicht mehr anbietet, wie erhält dann der Kunde den korrekten Zahlbetrag im Warenkorb?

... oder habe ich da was falsch verstanden?

Martin

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Seller_GTqqdSu8W19bD
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Falls ein Mod hier mitliest, mag der vielleicht mal nach Details fragen.

Mein Verständnis ist, dass die Umsatzsteuermeldungen wegfallen. die Kalkulation der Steuer (VCS / VCS Lite) bleibt aber bestehen. "Lediglich" um die Meldung in CZ / PL / IT / FR / ES usw. muss der Händler sich nun selbst kümmern oder aber mit dem bisherigen Dienstleister neu verhandeln.

Korrekt?

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Seller_EioZLt91b8Lvp
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Hat die automatische Stornierung von Dienstleistungen Auswirkungen auf abgeschlossene Bestellungen? Wird zum Beispiel die Mehrwertsteuer von der Bestellung des Käufers abgezogen?

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Seller_u29xgnt08dZZ9
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Ein Teil des Umsatzsteuer-Services von Amazon war nach meinem Verständnis doch auch, dass Amazon Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt, auch bei Käufen aus dem Ausland. Wir das auch eingestellt oder handelt es sich lediglich um Umsatzsteuer-Voranmeldungen etc.?

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Wenn Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon nutzen, können Sie in Zukunft Ihre Umsatzsteuervoranmeldung mit Ihrem aktuellen Steuerdienstleister ohne die Umsatzsteuer-Services bei Amazon durchführen.

  • Im August 2024 wird sich Ihr Steuerdienstleister mit Ihnen in Verbindung setzen, um die neuen Geschäftsbedingungen auszuhandeln und Ihr Benutzerkonto zu reaktivieren und Sie auf seine Plattform zu überführen.
  • Ihr Steuerdienstleister kümmert sich bis Ende September 2024 weiterhin um Ihre monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen mit den Umsatzsteuer-Services bei Amazon (mit Fälligkeit im Oktober 2024). Anschließend werden Sie automatisch von den Umsatzsteuer-Services bei Amazon abgemeldet.
  • Ihr aktueller Steuerdienstleister kümmert sich um alle künftigen Umsatzsteuervoranmeldungen und rechnet direkt mit Ihnen ab, beginnend mit der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober, die im November 2024 (monatliche Voranmeldung) bzw. im Januar 2025 (vierteljährliche Voranmeldung) fällig ist. Weitere Informationen zu Steuerdienstleistern und Tarifen finden Sie unter Verwalten Sie Ihre europäischen Mehrwertsteueranforderungen.
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  • Im August 2024 wird sich Ihr Steuerdienstleister mit Ihnen in Verbindung setzen, um die neuen Geschäftsbedingungen auszuhandeln und Ihr Benutzerkonto zu reaktivieren und Sie auf seine Plattform zu überführen.
  • Ihr Steuerdienstleister kümmert sich bis Ende September 2024 weiterhin um Ihre monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen mit den Umsatzsteuer-Services bei Amazon (mit Fälligkeit im Oktober 2024). Anschließend werden Sie automatisch von den Umsatzsteuer-Services bei Amazon abgemeldet.
  • Ihr aktueller Steuerdienstleister kümmert sich um alle künftigen Umsatzsteuervoranmeldungen und rechnet direkt mit Ihnen ab, beginnend mit der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober, die im November 2024 (monatliche Voranmeldung) bzw. im Januar 2025 (vierteljährliche Voranmeldung) fällig ist. Weitere Informationen zu Steuerdienstleistern und Tarifen finden Sie unter Verwalten Sie Ihre europäischen Mehrwertsteueranforderungen.
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Wenn Sie nach dem 31. Oktober Ihren aktuellen Steuerdienstleister kündigen möchten, klicken Sie auf den Abmelde-Link in Ihrem Seller Central Fallprotokoll und kontaktieren Sie bis zum 1. Oktober 2024 einen Steuerdienstleister Ihrer Wahl, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Umsatzsteuerverpflichtungen weiterhin nachkommen.

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Seller_KFiOCNzjNltJ7
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Hmmm ... ich lese hier dauernd was von automatisch. Werde automatisch abgemeldet glaub ich ja noch. Aber alle Dokumente sind automatisch bei meinem Steuerdienstleister und mein Steuerdienstleister macht alles automatisch usw. usf. ... woher will AMZ wissen, was mein Steuerdienstleister alles macht? Verstehe ich da was falsch?

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Seller_NVDooF2o2hiDz
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Wie wirkt sich dies auf die Dienstleistung "VCS Lite" aus?

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
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Der Umsatzsteuer-Service berechnet doch den Zahlungsbetrag im Warenkorb, den der Kunde zu leisten hat und erstellt die Rechnung.

Das wird anhand der Kunden-, Händler- und Lieferdaten (UID-Registrierung des Kunden?, Zielland?, Absenderland?, VAT-Registrierungen des Händlers?, etc) berechnet.

Wenn Amazon diesen Service nicht mehr anbietet, wie erhält dann der Kunde den korrekten Zahlbetrag im Warenkorb?

... oder habe ich da was falsch verstanden?

Martin

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Seller_GTqqdSu8W19bD
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Mein Verständnis ist, dass die Umsatzsteuermeldungen wegfallen. die Kalkulation der Steuer (VCS / VCS Lite) bleibt aber bestehen. "Lediglich" um die Meldung in CZ / PL / IT / FR / ES usw. muss der Händler sich nun selbst kümmern oder aber mit dem bisherigen Dienstleister neu verhandeln.

Korrekt?

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Seller_u29xgnt08dZZ9
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Ein Teil des Umsatzsteuer-Services von Amazon war nach meinem Verständnis doch auch, dass Amazon Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt, auch bei Käufen aus dem Ausland. Wir das auch eingestellt oder handelt es sich lediglich um Umsatzsteuer-Voranmeldungen etc.?

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Seller_KFiOCNzjNltJ7
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Seller_KFiOCNzjNltJ7
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Hmmm ... ich lese hier dauernd was von automatisch. Werde automatisch abgemeldet glaub ich ja noch. Aber alle Dokumente sind automatisch bei meinem Steuerdienstleister und mein Steuerdienstleister macht alles automatisch usw. usf. ... woher will AMZ wissen, was mein Steuerdienstleister alles macht? Verstehe ich da was falsch?

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Seller_NVDooF2o2hiDz
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Wie wirkt sich dies auf die Dienstleistung "VCS Lite" aus?

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Martin

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Der Umsatzsteuer-Service berechnet doch den Zahlungsbetrag im Warenkorb, den der Kunde zu leisten hat und erstellt die Rechnung.

Das wird anhand der Kunden-, Händler- und Lieferdaten (UID-Registrierung des Kunden?, Zielland?, Absenderland?, VAT-Registrierungen des Händlers?, etc) berechnet.

Wenn Amazon diesen Service nicht mehr anbietet, wie erhält dann der Kunde den korrekten Zahlbetrag im Warenkorb?

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Martin

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Seller_GTqqdSu8W19bD
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