An die OSS Profis: Fehlgeschlagene innergemeinschaftlicher Lieferungen
Umstand:
(1) Rechnungserstellung durch Amazon-VCS
(2) innergemeinschaftlicher Lieferungen mit fehlgeschlagener MIAS Prüfung
Thema: Der Amazon VCS stellt diese als “Mehrwertsteuer des Ursprungslandes” aus.
Text in der Rechnungen von Amazon (übersetzt): “Die Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen (Artikel 138 der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie) kann nicht angewendet werden. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (TIN) wird im MIAS nicht validiert. Es wurde die Mehrwertsteuer des Ursprungslandes der Lieferung angewandt.”
Mein Steuer-Compliance Anbieter hingegen werten diesen Fall als „OSS Umsatzsteuer“ = Empfängerland, wie Privat-Kunde.
Die Frage ist: Was ist richtig?
An die OSS Profis: Fehlgeschlagene innergemeinschaftlicher Lieferungen
Umstand:
(1) Rechnungserstellung durch Amazon-VCS
(2) innergemeinschaftlicher Lieferungen mit fehlgeschlagener MIAS Prüfung
Thema: Der Amazon VCS stellt diese als “Mehrwertsteuer des Ursprungslandes” aus.
Text in der Rechnungen von Amazon (übersetzt): “Die Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen (Artikel 138 der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie) kann nicht angewendet werden. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (TIN) wird im MIAS nicht validiert. Es wurde die Mehrwertsteuer des Ursprungslandes der Lieferung angewandt.”
Mein Steuer-Compliance Anbieter hingegen werten diesen Fall als „OSS Umsatzsteuer“ = Empfängerland, wie Privat-Kunde.
Die Frage ist: Was ist richtig?