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Seller_GndvfR1RgZQEB

An die OSS Profis: Fehlgeschlagene innergemeinschaftlicher Lieferungen

Umstand:

(1) Rechnungserstellung durch Amazon-VCS
(2) innergemeinschaftlicher Lieferungen mit fehlgeschlagener MIAS Prüfung

Thema: Der Amazon VCS stellt diese als “Mehrwertsteuer des Ursprungslandes” aus.

Text in der Rechnungen von Amazon (übersetzt): “Die Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen (Artikel 138 der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie) kann nicht angewendet werden. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (TIN) wird im MIAS nicht validiert. Es wurde die Mehrwertsteuer des Ursprungslandes der Lieferung angewandt.”

Mein Steuer-Compliance Anbieter hingegen werten diesen Fall als „OSS Umsatzsteuer“ = Empfängerland, wie Privat-Kunde.

Die Frage ist: Was ist richtig?

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Thema: Der Amazon VCS stellt diese als “Mehrwertsteuer des Ursprungslandes” aus.

Text in der Rechnungen von Amazon (übersetzt): “Die Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen (Artikel 138 der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie) kann nicht angewendet werden. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (TIN) wird im MIAS nicht validiert. Es wurde die Mehrwertsteuer des Ursprungslandes der Lieferung angewandt.”

Mein Steuer-Compliance Anbieter hingegen werten diesen Fall als „OSS Umsatzsteuer“ = Empfängerland, wie Privat-Kunde.

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(1) Rechnungserstellung durch Amazon-VCS
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