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Aktualisierung der Bestimmung der Umsatzsteuer in der EU nach Niederlassung

Wir haben vor Kurzem unsere Methoden des Umsatzsteuer-Berechnungsservices in Europa für B2B-Verkäufe aktualisiert. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Umsatzsteuer auf der Grundlage Ihres Niederlassungslandes korrekt angewendet wird.

Ab dem 11. September 2024 haben Informationen, die Sie von der zuständigen Steuerbehörde erhalten haben, etwa die Adresse oder das Format Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vorrang vor der registrierten Geschäftsadresse, die Sie zur Bestimmung Ihres Niederlassungsstatus angeben (für das Vereinigte Königreich, Spanien oder Italien).

Wenn die von einer Steuerbehörde erhaltenen Informationen angeben, dass Sie im entsprechenden Land nicht ansässig sind, gelten für Ihre B2B-Inlandsverkäufe in den betreffenden Ländern die Regeln der inländischen Steuerschuldumkehr. In diesem Fall fällt keine lokale Umsatzsteuer an und Ihre Verkäufe sind von der Umsatzsteuer befreit.

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Ab dem 11. September 2024 haben Informationen, die Sie von der zuständigen Steuerbehörde erhalten haben, etwa die Adresse oder das Format Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vorrang vor der registrierten Geschäftsadresse, die Sie zur Bestimmung Ihres Niederlassungsstatus angeben (für das Vereinigte Königreich, Spanien oder Italien).

Wenn die von einer Steuerbehörde erhaltenen Informationen angeben, dass Sie im entsprechenden Land nicht ansässig sind, gelten für Ihre B2B-Inlandsverkäufe in den betreffenden Ländern die Regeln der inländischen Steuerschuldumkehr. In diesem Fall fällt keine lokale Umsatzsteuer an und Ihre Verkäufe sind von der Umsatzsteuer befreit.

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Seller_96YN7X4dyzEyH

nützt alles nichts, wenn man als drittanbieter, der die rechnungen selber erstellt und hochlädt, die uid-nummer vom kunden nicht bekommt. denn: keine uid-nummer vorhanden = keine steuerfreie rechnung möglich.

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