Neue Umsatzsteueregelungen für Verkäufe in der Schweiz gültig ab 1. Januar
Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
- Für Sendungen mit Versand durch Amazon koordinieren wir die Zollabfertigung der Einfuhrumsatzsteuer und -abgaben. Von Ihrer Seite besteht kein Handlungsbedarf.
- Bei Sendungen mit Versand durch Verkäufer müssen Sie Ihrem Transportdienst die Einfuhrinformationen von Amazon für die Zollanmeldung bereitstellen.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Neue Umsatzsteueregelungen für Verkäufe in der Schweiz gültig ab 1. Januar
Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
- Für Sendungen mit Versand durch Amazon koordinieren wir die Zollabfertigung der Einfuhrumsatzsteuer und -abgaben. Von Ihrer Seite besteht kein Handlungsbedarf.
- Bei Sendungen mit Versand durch Verkäufer müssen Sie Ihrem Transportdienst die Einfuhrinformationen von Amazon für die Zollanmeldung bereitstellen.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
26 Antworten
Seller_cpPcp9OMGz2aT
Mal eine dumme Frage... warum sammelt dieser Hinweis "Daumen runter"? Wird es so für die Schweizer nicht alles einfacher, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Zollabfertigung kümmern müssen?
Seller_usGVQ2lOwaC6m
Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?
Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?
Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.
Oder übersehe ich etwas?
Jona_Amazon
Hallo alle zusammen!
Wir haben am 21. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.
Beste Grüße,
Jona
Seller_IWEqGHKoDPqG7
Moin, Moin,
ich kann mich ja wieder königlich Amüsieren...
- Was bringen die Events wenn die Fragen nicht wirklich beantwortet werden. So wie beim GPSR?
- Warum kommt das Event für eine Richtlinie die ab dem 1.1. gültig ist, erst am 25.01? Die Terminplanung ist ja noch besser als mit GPSR
Seller_IWEqGHKoDPqG7
Wir haben am 25. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen.
Super ding mit dem Ask Amazon Event... Leider hab ich den jetzt verpasst, weil der schon am 21. statt am 25. stattgefunden hat. Stand das auch nicht eigentlich bei der Ankündigung vorher 25.?
Jona_Amazon
Hallo @Seller_IWEqGHKoDPqG7,
sorry, Tippfehler meinerseits. Stell mir gerne deine Frage hier, dann reiche ich die noch nach.
Beste Grüße,
Jona
Seller_IWEqGHKoDPqG7
Moin, Moin,
Wo soll ich da anfangen?
Alle Kontaktierten haben bisher keine Ahnung wie Amazon sich das vorstellt. Zoll, Steuerberater, DHL, IHK... Keiner... Mir ist immer noch vollkommen schleierhaft wie das gehen soll.
- DHL - Bei DHL Paket ist eine Zollbearbeitung nur möglich wenn der Adressat (DAP) oder der Absender (DDP) Importeur sind. Bei DHL Kleinpaket ist der Adessat immer der Importeur. Ausser natürlich die Sendung wurde via ATLAS, VOEC (Nur NO) oder IAA+ angemeldet. Andere Möglichkeiten bietet DHL nicht. im übrigen ist mir das von DHL nicht so ohne weiteres gestattet für Dritte Pakete zu exportieren.
- Zoll - Bei der Einfuhr nach CH muss die Handelsrechnung bzw. die Rechnung für Zollzwecke in zweifacher Ausführung dem Paket als Print beiliegen. Die Dokumente CN22 und CN23 sind dafür nicht ausreichend! (Ausser natürlich bei ATLAS oder IAA+) Woher bekomme ich das ?
- Buchhaltung/Dokumentation - Wir müssen eine Rechnung ausstellen. Wie soll die aussehen? Eine Nettorechnung am Amazon? Dafür brauchen wir die UstID und Rechnungsadresse für diese Zwecke von Amazon
- Amazon sendet per API die Lieferanschrift und die Rechnungsanschrift des CH-Warenempfängers, sowie den Bruttobetrag. Eine Nettorechnung? Dafür brauchen wir die UstID und Rechnungsadresse.

Das verstehe ich gar nicht.
Eine Fiktive Lieferung? Was hat die mit der Steuerlast zu tuen?
Es ist ein realer Verkauf mit einer fiktiven Lieferung (Also in meinen Herkunftsland Umsatzsteuerpflichtig). Denn Buchhalterisch habe ich einen Verkauf in meinem Herkunftsland (falls Amazon Rechnungs Adresse in DE), oder mache einen Innergemeinschaftlichen Netto-Verkauf an ein anderes Unternehmen (z.B. falls Amazon Rechnungs Adresse im EU Ausland und VAT Nr liegt vor).
Nach der Rechnunglegung an Amazon sind das nicht mehr meine Waren (vom Eigentumsvorbehalt abgesehen), und ich würde diese dann nur noch als Dienstleister ausführen. Was ich nach den AGBs von DHL nicht darf, ohne ein elektronisches Anmeldeverfahren zu nutzen. Dafür benötge ich habe die richtigen Kennungen von Amazon, die mir nicht vorliegen.
Jona_Amazon
Hallo @Seller_IWEqGHKoDPqG7,
habe noch nicht zu allen Fragen eine Antwort, leite dir aber zunächst mal die Antworten weiter, die ich bisher erhalten habe:
Zu 1. wurde mir das folgende mitgeteilt:
"Bitte kontaktiere deinen DHL-Ansprechpartner für genauere Informationen. Deine Anfrage scheint sich auf den Exportprozess zu konzentrieren, speziell in Bezug auf Atlas- und IAA+-Systeme. Die CH-Einfuhrmethode umfasst zwei separate Themen:
Die Versandvereinbarung zwischen Versender und DHL (DAP- oder DDP-Bedingungen) und die Einfuhrzollabfertigungsvereinbarungen (Festlegung des handelnden Importeurs, unabhängig von DAP/DDP-Bedingungen)."
Zu 3.
"Nach Schweizer DR-Gesetzgebung wird vom Verkäufer nicht erwartet, eine Rechnung auszustellen. Amazon erstellt die kundenseitige Rechnung (mit Schweizer MwSt.) und eine fiktive Lieferrechnung (mit 0% MwSt., um die Lieferung zwischen Verkäufer und Amazon nachzuweisen)."
Melde mich nochmal, sobald ich mehr Informationen erhalten habe.
Beste Grüße,
Jona
Seller_IWEqGHKoDPqG7
Moin, Moin,
@Jona_Amazon thx für die Rückmeldung.
Generell: DHL weiss von nichts mit einem special Deal mit Amazon, der die normalen Regel umgeht. Also benötigen wir Infos! Ihr könnt ja noch nicht einmal das Anmeldeverfahren was ihr verwenden wollt benennen, wie soll ich dann bei der DHL irgendetwas erfragen? Wie soll den Support von DHL diesbezüglich irgendwetwas sagen. Das ist eine Amazonsache!
Ich habe keine Ahnung was die DR-Gesetzgebung ist. Ich gehe nach der BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit der Schweizer Eidgenossenschaft). Das ist für mich die Maßgebliche Angabe!
Ich kann nur Sagen das nach Art. 80 (ZV) Begleitdokumente dem Paket beliegen müssen (Art. 25 Abs. 1 ZG). Wenn diese keine Veranlagungsinstruktionen (durch Voranmeldung), dann muss eine Handelsrechnung beiliegen. Ohne Dokumente werden Pakete bei einer Kontrolle des Zolls zurückgesendet.
Gibt es eine Atlas- und IAA+-Systeme Voranmeldung, dann brauche ich die entsprechende Dokumentation (Fall bezogene Nummern, die ich als Veranlagungsinstuktionen in die Zollerklärung einfügen kann.). Die ist dann von Verkauf zu Verkauf verschieden. Ist es eine E-dec Voranmeldung, müssen als Dokumentation Anmeldung und Handelrechnung dem Paket beiliegen.
Erklärt wird das alles auf der BZAG Seite. Leider versucht Amazon die Offiziellen Begrifflichkeiten zu vermeiden. Obwohl alle Vorgänge International normiert sind, und beim Zoll und bei den Versandunternhemen gleiche Namen tragen, nennt Amazon die Sachen wie es will.
Jona_Amazon
Hallo @Seller_IWEqGHKoDPqG7,
habe nun Rückmeldung vom Partnerteam bezüglich der ausstehenden Fragen bekommen.
Laut des Partnerteam sollten die CN22 und CN23 Dokumente weiterhin ausreichend sein. Welche zusätzlichen Dokumente wurden denn genau von dir verlangt?
Bitte verwende die Amazon Schweizer Mehrwertsteuer-ID: CHE-269.567.571 MWST und die folgende Adresse für Zollerklärungen:
Amazon EU Sarl, Luxembourg/LU c/o Deloitte AG
Pfingstweidstrasse 11
8005 Zürich
Beste Grüße,
Jona
Seller_IWEqGHKoDPqG7
Moin, Moin
Danke für die Rückmeldung. Wenn du die Fragen aus den Kontext entferntst ist die Beantwortung irrelevant.
Die Dokumente CN22 und CN23 sind in komerziellen Versand nur in Verbindung mit einer Handelsrechnung gültig. Ich habe keine Handelsrechung "Amazon an Empfänger". Wie komme ich an diese Handelsrechnung? Nur das Dokument CN22 und CN23 sind nicht ausreichend, es fehlt eine Rechnung!
In der Hilfe wird das zwar beschrieben:

In der Realität gibts da aber leider nichts. Das gelb markierte passiert nicht. Ich habe keine Rechnung die ich für Zollzwecke bentutzen kann. Die Rechnung fehlt immernoch.
Das würde ja nur gelten für eine E-dec Voranmeldung! Ab es gibt ja nach wie vor keinerlei Äusserung was für ein Verfahren Ihr benutzt.
Und @Seller_XRCIVWdAJ1HIW hat es auch richtig erfasst. Unabhängig davon was wir angeben bei der DHL kommt die Schwierigkeit hinzu, mit welchen Recht wir dann agieren.
Zumindest solange es kein Anmeldefarfahren von Amazon gibt. Da hat mich der DHL Mitarbeiter ebenfalls drauf aufmerksam gemacht. Diese unterliegt ja auch eine gewissen Form.
Richtig. der VKS hat leider keine Ahnung uns ist nicht Fragbar.
Sagt doch einfach wie das ausgefüllt werden musst. Wen das alles so easypeasy ist, dann müsst Ihr doch einfach nur eine Ausfüllanleitung schreiben. CN22 und CN23 sind immer gleich. IMMER.
Also noch einmal zur Veranschaulichung:
CN22: lt. DHL ist CN22 der Absender der Ausführer. Es kann keine seperate Ausführeradresse angegeben werden. Die CN22 ist bei kommerziellen Sendungen nur gültig wenn die Handelsrechnung beiliegt!

CN23: lt. DHL ist CN22 der Absender der Ausführer. Es kann keine seperate Ausführeradresse angegeben werden. Die CN23 ist bei kommerziellen Sendungen nur gültig wenn die Handelsrechnung beiliegt!

Seller_3wgjJadjFACP6
Auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz klingt das aber tatsächlich so, als ob Amazon einerseits eine Rechnung an den Kunden und andererseits eine Gutschrift an den Verkäufer ausstellt.
Seller_EmBAxyLcfmWDL
Was ich jetzt noch nicht verstanden habe, wie ich diese neue Forderung denn in der Praxis umsetze?
Laut Hilfeseite steht hier:
"Sendungen mit Versand durch Verkäufer
Sie müssen den Amazon Store, in dem der Verkauf getätigt wurde, als Steuerpflichtigen für die Einfuhrumsatzsteuer ("Importeur") angeben. Die folgenden Informationen müssen Ihrem Transportdienst für Zollanmeldungen zur Verfügung gestellt werden:
Name des Amazon Stores (unter "Importeur")
Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Amazon Stores (unter "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer")
Die Namen des Importeurs und die Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für jeden Store lauten wie folgt:
Store: Europa (.co.uk, .de, .fr, .it, .es)
Importeur: Amazon EU S.à r.l.
Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-269.567.571MWST"
Aber wo trage ich diese Informatrionen ein? Bei ner normalen Zollanmeldung im DHL GK hab ich weder ein Feld für Importeur, noch für die Schweizer USt-ID?
Hab ich einen Denkfehler?
Seller_XRCIVWdAJ1HIW
Wir versenden großteils Speditionsware. Nach Austausch mit dem Spediteur, welcher die Einfuhr übernimmt, kann ich die Ware nicht mit den Angaben verzollen lassen, hier würde Amazon als Importeur auftreten (steht ja auch so in der Hilfeseite https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G9BEYSZG3VZMHMJ3)

Problem: Hierzu wird eine Vollmacht benötigt, damit wir im Namen von Amazon verzollen dürfen...
Der Verkäuferservice sagt dazu (CASE 10875503042): "Der Verkäufer ist hier der Importeur NICHT Amazon - Die Hilfeseite ist falsch, der markierte Abschnitt bezieht sich auf Versand durch Amazon"...
Versand in die Schweiz bleibt ersteinmal deaktiviert.