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Neue Umsatzsteueregelungen für Verkäufe in der Schweiz gültig ab 1. Januar

Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.

Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.

Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.

  • Für Sendungen mit Versand durch Amazon koordinieren wir die Zollabfertigung der Einfuhrumsatzsteuer und -abgaben. Von Ihrer Seite besteht kein Handlungsbedarf.
  • Bei Sendungen mit Versand durch Verkäufer müssen Sie Ihrem Transportdienst die Einfuhrinformationen von Amazon für die Zollanmeldung bereitstellen.

Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.

Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.

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Tags:Neuigkeiten und Ankündigungen
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Neue Umsatzsteueregelungen für Verkäufe in der Schweiz gültig ab 1. Januar

Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.

Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.

Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.

  • Für Sendungen mit Versand durch Amazon koordinieren wir die Zollabfertigung der Einfuhrumsatzsteuer und -abgaben. Von Ihrer Seite besteht kein Handlungsbedarf.
  • Bei Sendungen mit Versand durch Verkäufer müssen Sie Ihrem Transportdienst die Einfuhrinformationen von Amazon für die Zollanmeldung bereitstellen.

Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.

Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.

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Seller_cpPcp9OMGz2aT
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Mal eine dumme Frage... warum sammelt dieser Hinweis "Daumen runter"? Wird es so für die Schweizer nicht alles einfacher, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Zollabfertigung kümmern müssen?

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Seller_usGVQ2lOwaC6m
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?

Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?

Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.

Oder übersehe ich etwas?

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Jona_Amazon
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Hallo alle zusammen!

Wir haben am 21. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.

Beste Grüße,

Jona

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Seller_3wgjJadjFACP6
In Antwort auf: Post von: News_Amazon
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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Wie kommst du auf die Idee der Vertragspartner wäre dann Amazon??? Wo steht denn sowas?
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Auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz klingt das aber tatsächlich so, als ob Amazon einerseits eine Rechnung an den Kunden und andererseits eine Gutschrift an den Verkäufer ausstellt.

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Seller_EmBAxyLcfmWDL
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Was ich jetzt noch nicht verstanden habe, wie ich diese neue Forderung denn in der Praxis umsetze?

Laut Hilfeseite steht hier:

"Sendungen mit Versand durch Verkäufer

Sie müssen den Amazon Store, in dem der Verkauf getätigt wurde, als Steuerpflichtigen für die Einfuhrumsatzsteuer ("Importeur") angeben. Die folgenden Informationen müssen Ihrem Transportdienst für Zollanmeldungen zur Verfügung gestellt werden:

Name des Amazon Stores (unter "Importeur")

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Amazon Stores (unter "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer")

Die Namen des Importeurs und die Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für jeden Store lauten wie folgt:

Store: Europa (.co.uk, .de, .fr, .it, .es)

Importeur: Amazon EU S.à r.l.

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-269.567.571MWST"

Aber wo trage ich diese Informatrionen ein? Bei ner normalen Zollanmeldung im DHL GK hab ich weder ein Feld für Importeur, noch für die Schweizer USt-ID?

Hab ich einen Denkfehler?

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Seller_XRCIVWdAJ1HIW
In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Wir versenden großteils Speditionsware. Nach Austausch mit dem Spediteur, welcher die Einfuhr übernimmt, kann ich die Ware nicht mit den Angaben verzollen lassen, hier würde Amazon als Importeur auftreten (steht ja auch so in der Hilfeseite https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G9BEYSZG3VZMHMJ3)

img

Problem: Hierzu wird eine Vollmacht benötigt, damit wir im Namen von Amazon verzollen dürfen...

Der Verkäuferservice sagt dazu (CASE 10875503042): "Der Verkäufer ist hier der Importeur NICHT Amazon - Die Hilfeseite ist falsch, der markierte Abschnitt bezieht sich auf Versand durch Amazon"...

Versand in die Schweiz bleibt ersteinmal deaktiviert.

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Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.

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  • Für Sendungen mit Versand durch Amazon koordinieren wir die Zollabfertigung der Einfuhrumsatzsteuer und -abgaben. Von Ihrer Seite besteht kein Handlungsbedarf.
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News_Amazon

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Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.

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Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.

Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.

Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.

  • Für Sendungen mit Versand durch Amazon koordinieren wir die Zollabfertigung der Einfuhrumsatzsteuer und -abgaben. Von Ihrer Seite besteht kein Handlungsbedarf.
  • Bei Sendungen mit Versand durch Verkäufer müssen Sie Ihrem Transportdienst die Einfuhrinformationen von Amazon für die Zollanmeldung bereitstellen.

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Seller_cpPcp9OMGz2aT
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Mal eine dumme Frage... warum sammelt dieser Hinweis "Daumen runter"? Wird es so für die Schweizer nicht alles einfacher, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Zollabfertigung kümmern müssen?

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Seller_usGVQ2lOwaC6m
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Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?

Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?

Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.

Oder übersehe ich etwas?

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Jona_Amazon
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Hallo alle zusammen!

Wir haben am 21. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.

Beste Grüße,

Jona

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Seller_3wgjJadjFACP6
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Seller_IWEqGHKoDPqG7
Wie kommst du auf die Idee der Vertragspartner wäre dann Amazon??? Wo steht denn sowas?
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Auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz klingt das aber tatsächlich so, als ob Amazon einerseits eine Rechnung an den Kunden und andererseits eine Gutschrift an den Verkäufer ausstellt.

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Seller_EmBAxyLcfmWDL
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Was ich jetzt noch nicht verstanden habe, wie ich diese neue Forderung denn in der Praxis umsetze?

Laut Hilfeseite steht hier:

"Sendungen mit Versand durch Verkäufer

Sie müssen den Amazon Store, in dem der Verkauf getätigt wurde, als Steuerpflichtigen für die Einfuhrumsatzsteuer ("Importeur") angeben. Die folgenden Informationen müssen Ihrem Transportdienst für Zollanmeldungen zur Verfügung gestellt werden:

Name des Amazon Stores (unter "Importeur")

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Amazon Stores (unter "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer")

Die Namen des Importeurs und die Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für jeden Store lauten wie folgt:

Store: Europa (.co.uk, .de, .fr, .it, .es)

Importeur: Amazon EU S.à r.l.

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-269.567.571MWST"

Aber wo trage ich diese Informatrionen ein? Bei ner normalen Zollanmeldung im DHL GK hab ich weder ein Feld für Importeur, noch für die Schweizer USt-ID?

Hab ich einen Denkfehler?

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Wir versenden großteils Speditionsware. Nach Austausch mit dem Spediteur, welcher die Einfuhr übernimmt, kann ich die Ware nicht mit den Angaben verzollen lassen, hier würde Amazon als Importeur auftreten (steht ja auch so in der Hilfeseite https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G9BEYSZG3VZMHMJ3)

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Problem: Hierzu wird eine Vollmacht benötigt, damit wir im Namen von Amazon verzollen dürfen...

Der Verkäuferservice sagt dazu (CASE 10875503042): "Der Verkäufer ist hier der Importeur NICHT Amazon - Die Hilfeseite ist falsch, der markierte Abschnitt bezieht sich auf Versand durch Amazon"...

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Seller_cpPcp9OMGz2aT
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Seller_cpPcp9OMGz2aT
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Seller_usGVQ2lOwaC6m
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Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?

Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?

Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.

Oder übersehe ich etwas?

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Seller_usGVQ2lOwaC6m
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Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?

Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?

Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.

Oder übersehe ich etwas?

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Jona_Amazon
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Hallo alle zusammen!

Wir haben am 21. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.

Beste Grüße,

Jona

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Beste Grüße,

Jona

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Was ich jetzt noch nicht verstanden habe, wie ich diese neue Forderung denn in der Praxis umsetze?

Laut Hilfeseite steht hier:

"Sendungen mit Versand durch Verkäufer

Sie müssen den Amazon Store, in dem der Verkauf getätigt wurde, als Steuerpflichtigen für die Einfuhrumsatzsteuer ("Importeur") angeben. Die folgenden Informationen müssen Ihrem Transportdienst für Zollanmeldungen zur Verfügung gestellt werden:

Name des Amazon Stores (unter "Importeur")

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Amazon Stores (unter "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer")

Die Namen des Importeurs und die Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für jeden Store lauten wie folgt:

Store: Europa (.co.uk, .de, .fr, .it, .es)

Importeur: Amazon EU S.à r.l.

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-269.567.571MWST"

Aber wo trage ich diese Informatrionen ein? Bei ner normalen Zollanmeldung im DHL GK hab ich weder ein Feld für Importeur, noch für die Schweizer USt-ID?

Hab ich einen Denkfehler?

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Seller_EmBAxyLcfmWDL
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Was ich jetzt noch nicht verstanden habe, wie ich diese neue Forderung denn in der Praxis umsetze?

Laut Hilfeseite steht hier:

"Sendungen mit Versand durch Verkäufer

Sie müssen den Amazon Store, in dem der Verkauf getätigt wurde, als Steuerpflichtigen für die Einfuhrumsatzsteuer ("Importeur") angeben. Die folgenden Informationen müssen Ihrem Transportdienst für Zollanmeldungen zur Verfügung gestellt werden:

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Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Amazon Stores (unter "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer")

Die Namen des Importeurs und die Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für jeden Store lauten wie folgt:

Store: Europa (.co.uk, .de, .fr, .it, .es)

Importeur: Amazon EU S.à r.l.

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-269.567.571MWST"

Aber wo trage ich diese Informatrionen ein? Bei ner normalen Zollanmeldung im DHL GK hab ich weder ein Feld für Importeur, noch für die Schweizer USt-ID?

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Seller_XRCIVWdAJ1HIW
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Wir versenden großteils Speditionsware. Nach Austausch mit dem Spediteur, welcher die Einfuhr übernimmt, kann ich die Ware nicht mit den Angaben verzollen lassen, hier würde Amazon als Importeur auftreten (steht ja auch so in der Hilfeseite https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G9BEYSZG3VZMHMJ3)

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Problem: Hierzu wird eine Vollmacht benötigt, damit wir im Namen von Amazon verzollen dürfen...

Der Verkäuferservice sagt dazu (CASE 10875503042): "Der Verkäufer ist hier der Importeur NICHT Amazon - Die Hilfeseite ist falsch, der markierte Abschnitt bezieht sich auf Versand durch Amazon"...

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Wir versenden großteils Speditionsware. Nach Austausch mit dem Spediteur, welcher die Einfuhr übernimmt, kann ich die Ware nicht mit den Angaben verzollen lassen, hier würde Amazon als Importeur auftreten (steht ja auch so in der Hilfeseite https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G9BEYSZG3VZMHMJ3)

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Der Verkäuferservice sagt dazu (CASE 10875503042): "Der Verkäufer ist hier der Importeur NICHT Amazon - Die Hilfeseite ist falsch, der markierte Abschnitt bezieht sich auf Versand durch Amazon"...

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